244 # S T #

5106

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Unterstützung der Schweizerschulen im Ausland.

(Vom 17. September 1946.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiemit eine Botschaft samt Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend die Unterstützung der Scbweizerschulen im Ausland zu unterbreiten.

Einleitung.

Die allgemeine Unterstützung der Auslandschweizerschulen (ASS) durch den Bund geht auf das Jahr 1922 zurück. Damals bewilligten die eidgenössischen Eäte erstmals einen jährlichen Kredit von 10 000 Franken. Noch zwei Jahre früher war ein entsprechender Antrag des Bundesrates mehrheitlich auf Ablehnung gestossen. Aber schon zwei Jahre später wurde die Hilfe des Bundes als ungenügend empfunden. So bemerkte anlässlich der Behandlung des bundesrätlichen Geschäftsberichtes für das Jahr 1924 der Berichterstatter der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission, Herr Waldvogel, ohne auf Widerspruch zu stossen, dass die den ASS gewährte Subvention in keinem Verhältnis zur Bedeutung dieser Institute stehe. Seither hat die Frage ihrer Unterstützung durch den Bund wiederholt die eidgenössischen Eäte beschäftigt. Bei der Beratung des Voranschlages für das Jahr 1926 wies Herr Nationalrat Holenstein auf die grossen kulturellen und wirtschaftlichen Aufgaben der ASS hin und gab der Erwartung Ausdruck, dass die beträchtlichen Opfer, welche unsere Kolonien für diese Schulen auf sich nehmen, durch grössere Beiträge des Bundes belohnt würden. Obschon inzwischen der jährliche Kredit auf 20 000 Franken erhöht worden war, betonte während der Geschäftsberichtsdebatte im Jahre 1929 Herr Ständerat Schmid erneut, dass wirklich für die ASS «nicht zuviel» getan werde. Tatsächlich ergab sich aus den jährlich eingehenden Berichten der subventionierten Schulen, dass die meisten von ihnen

245 trotz Bundeshilfe ständig mit kleinern oder grössern finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten.

Angesichts dieser Umstände und in voller Erkenntnis der Bedeutung der ASS beschloss der Bundesrat, ihnen das Erträgnis der 1.-August-Sammlung des Jahres 1930 zuzuwenden. Damit konnten ihnen bedeutende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ausserdem ermöglichte die kurz vorher erfolgte Errichtung des Anton-Oadonau-Fonds*), von nun an die ordentliche, jährliche Bundessubvention um die Zinserträgnisse des Fonds zu vermehren und auch ausserordentlichen Unterstützungsgesuchen in vermehrtem Masse zu entsprechen.

Da sich aber gleichzeitig die finanzielle Lage der meisten Schulen infolge der Weltwirtschaftskrise stark verschlechterte, vermochten auch diese erhöhten Zuwendungen ihre Lage nicht dauernd zu verbessern. In den Jahren 1987/38 wurde in den eidgenössischen Eäten erneut angeregt, weitere Leistungen des Bundes ins Auge zu fassen. Die Schwierigkeiten der ASS kamen auch an den jährlichen Auslandschweizertagen der Neuen Helvetischen Gesellschaft zur Sprache. In besonderem Masse wurde die Aufmerksamkeit der Bundesbehörden immer wieder auf die Lage der Lehrer an den ASS gelenkt, deren Besoldung zu wünschen übrig lasse und deren Pensionierung im Gegensatz zu ihren Kollegen in der Schweiz aus finanziellen Gründen noch keine Lösung gefunden habe.

Bevor es jedoch gelang, die Bundeshilfe an unsere ASS auf eine grundsätzlich neue Basis zu stellen, brach der zweite Weltkrieg aus. Er bildete für die Grosszahl dieser Schulen eine ungeheuer schwere Belastungsprobe. Der Bund konnte sich weniger denn je an ihrem Schicksal desinteressieren. Nie zuvor war ihre Bedeutung für unser Land so offenkundig gewesen als in diesen Jahren, da vielfach jeder Kontakt mit dem Mutterland völlig unterbrochen war. Angesichts der gewaltigen Opfer, die nunmehr unsere Kolonien für ihre Schulen auf sich nahmen, durfte der Bund mit seinen Leistungen nicht zurückzustehen. Die am meisten bedrohten Schulen erhielten ausserordentliche Beiträge aus dem Cadonau-Fonds. Daneben wurde aber auch die ordentliche Bundessubvention dreimal erhöht. Sie erreichte im Jahre 1945 den Betrag von 60 000 Franken.

Das eidgenössische Departement des Innern hat es sich angelegen sein lassen, während des Krieges die erforderlichen Vorarbeiten für die künftige
Eegelung der Unterstützung der ASS so weit zu fördern, dass bereits anlässlich des ersten Auslandschweizertages der Nachkriegszeit vom 24/25. August 1945 in Baden den Delegierten einiger ASS sowie Vertretern des Auslandschweizerwerkes der Neuen Helvetischen Gesellschaft und des Hilfskomitees für Schweizerschulen im Ausland ein erster Vorentwurf zu einem diesbezüglichen Bundesbeschluss unterbreitet werden konnte. Damit wurde nicht nur einem dringen*) Siehe unten S. 264.

246

den Anliegen der ASS entsprochen. Auch die Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerates hatten während der letzten Kriegsjahre wiederholt dem Wunsche nach einer grundsätzlichen Überprüfung der Lage der ASS auf Kriegsende und einer Anpassung der Bundeshilfe an die veränderten Verhältnisse Ausdruck verliehen.

Die Vorlage des Departernentes des Innern fand in ihren Hauptteilen einhellige Zustimmung. Ein bereinigter Vorentwurf wurde zu Beginn dieses Jahres sämtlichen ASS sowie unseren diplomatischen Vertretungen in den betreffenden Ländern zur Vernehmlassung zugestellt. Soweit als möglich fanden deren Wünsche in der Fassung des Textes, die wir Ihnen nunmehr vorlegen, Berücksichtigung.

Besondere Beachtung wurde der Frage der finanziellen Auswirkungen der Vorlage geschenkt. Um die Art der zukünftigen Leistungen festlegen und die dadurch bedingten Aufwendungen soweit als möglich errechnen zu können, war es erforderlich, sich ein genaues Bild über die gegenwärtige Lage und die Bedürfnisse der ASS zu verschaffen. Zu diesem Zwecke wurde im Verlauf des Februars 1946 durch das Departement des Innern sämtlichen ASS ein Fragebogen zugestellt. Die Antworten der Schulen trafen zwischen April und Juni 1946 ein.

Am 12. Dezember 1945 haben Herr Nationalrat Moine und 87 Mitunterzeichner nachstehendes Postulat eingereicht: «Die Schweizerschulen im Ausland haben unter den Folgen des Krieges ausserordentlich schwer gelitten, und mehrere mussten ihre Tore schliessen.

Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen, ob nicht innert möglichst kurzer Frist ein Gesetz zu erlassen sei, um den Wiederaufbau oder die Eröffnung der Schweizerschulen im Ausland zu ermöglichen, indem er ihnen eine angemessene und regelmässige finanzielle Grundlage zusichert.» Anlässlich der Behandlung des Postulates am 14. Juni 1946 konnte der Vorsteher des Departements des Innern mitteilen, dass die Vorarbeiten für eine Neuregelung der Bundeshilfe an die ASS kurz vor dem Abschluss stünden. Das Postulat war unbestritten.

Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des vorgesehenen Bundesbeschlusses erachten wir es als zweckmässig, Ihnen vorgängig des Eintretens auf die einzelnen Bestimmungen und die finanziellen Auswirkungen der Vorlage (Abschnitt D dieser Botschaft) zunächst einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung (Abschnitt A)
sowie den gegenwärtigen Aufbau der ASS zu geben und deren Bedeutung kurz zu würdigen (Abschnitt B). Ein anschliessendes Kapitel (Abschnitt C) befasst sich sodann mit der bisherigen Unterstützung der Schweizerschulen im Ausland.

247

A. Die geschichtliche Entwicklung der Schweizerschulen im Ausland.

Es würde den Kahmen dieser Botschaft sprengen, wollten wir versuchen,
Die Zahl der uns bekannten ASS beträgt gegenwärtig 13. Davon entfallen nicht weniger als 7 auf Italien (Catania, Genua, Luino, Mailand, Neapel, Ponte San Pietro und Born), je 2 auf Ägypten (Kairo und Alexandrien) und Spanien (Barcelona und La Penula) sowie je eine auf Peru (Lima) und Chile (Santiago).

Über weitere ASS liegen uns zurzeit keine Nachrichten vor. Ob sich von den ehemaligen zahlreichen schweizerischen Kolonistenschulen Südamerikas (besonders in Brasilien und Argentinien) -- von denen einige wenige vorübergehend auch durch den Bund unterstützt worden sind -- noch irgendwelche bis auf den heutigen Tag erhalten haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Sie ·dürften jedoch wohl zum grossen Teil eingegangen sein oder sich im Laufe der Zeit mit inländischen Schulen verschmolzen haben.

Nicht zu den ASS in dem von uns verstandenen Sinn gehören berufliche Fortbildungsschulen im Ausland, wie z.B. die «Swiss Mercantile School» in London oder der «Cercle Commercial Suisse» in Paris, deren Träger die dortigen Sektionen des Schweizerischen Kaufmännischen Vereins sind und die von Schweizern hauptsächlich zur Vervollkommnung ihrer Sprachkenntnisse besucht werden. Keine ASS in der eigentlichen Bedeutung dieses Wortes ist auch diejenige von Domodossola. Im Jahre 1906, kurz nach Eröffnung der Simplonlinie, wurde mit Unterstützung der Bundesbahnen sowie der eidgenössischen Post- und Zollbehörden für die Kinder der -- meist nur für eine gewisse Zeit in Domodossola stationierten -- schweizerischen Bahn- und Zollbeamten eine eigene Schule geschaffen. Um die Unterrichtung eigentlicher Auslandschweizer, Tvie dies im übrigen für die ASS zutrifft, handelt es sich hier also keineswegs.

Der Besuch der Schule beschränkt sich zur Hauptsache auf die erwähnte zahlenmässig kleine Kategorie von Schweizerkindern -- meist westschweizerischer Herkunft -- und bezweckt, ihnen bei späterer Wiederversetzung
der Eltern in die Schweiz den Anschluss an eine Schule im Inland zu erleichtern.

Die Schule untersteht der Kontrolle und Aufsicht der waadtländischen Erziehungsdirektion. Gerade auch in dieser Abhängigkeit, die sich allerdings in mancher Hinsicht sehr vorteilhaft auswirkt (z. B. durch den Anschluss des Lehrers in Domodossola an die waadtländische Lehrerpensionskasse), unterscheidet sie sich grundsätzlich von den übrigen ASS, die sich völliger Selbständigkeit erfreuen. Die eidgenössische Post- und Zollverwaltung und die Schweizerischen Bundesbahnen unterstützen die Schule durch jährliche Beiträge.

248

Überhaupt keine Schweizerschule stellt die «Escuela Suiza» in Montevideo dar. Hier handelt es sich um eine öffentliche uruguayische Schule, der die dortigen Behörden lediglich den Namen unseres Landes verliehen haben, um dadurch ihre Anerkennung für die Verdienste der Schweiz auf dem Gebiete des Schul- und Erziehungswesens zum Ausdruck zu bringen. Alljährlich am l. August wird an der Schule, deren Patenschaft die Schweizerkolonie in Montevideo übernommen hat, in einer besondern Veranstaltung unseres Landes gedacht.

Bevor wir auf die Entwicklung der einzelnen ASS kurz näher eintreten, möchten wir einige allgemeine Bemerkungen voranschicken: Über die Gründe, die zur Errichtung von Schweizerschulen im Ausland führten, lässt sich nur in negativer Hinsicht eine allgemein gültige Feststellung machen. In keinem Eall ist damit eine Isolierung der Schweizer vom Gastland bezweckt worden. Nie haben unsere ASS auch nur im entferntesten versucht, irgendwelche «politische Missionen» zu erfüllen und sich damit dem Gastlande zu entfremden oder gar seinen Interessen zuwiderzuhandeln. Eespekt vor dessen Gesetzgebung war stets ihr oberstes Gebot. Die allgemeine Hochschätzung, deren sich die ASS gerade auch seitens der ausländischen Behörden überall erfreuen dürfen, beweist zur Genüge, dass in ihrer Existenz nicht ein trennendes, sondern ein die Staaten verbindendes Element erblickt wird (vgl.

Abschnitt B, Ziff. 2, dieser Botschaft). Als das faschistische Italien im Jahre 1940 die ausländischen Schulen einer strengen Kontrolle unterstellte, erwuchsen hieraus keiner einzigen Schweizerschule irgendwelche Schwierigkeiten. Nach der Besetzung Neapels durch die Alliierten war die dortige Schweizerschule die erste Schule, der die Wiederaufnahme des Unterrichtes gestattet wurde.

Wenn man aber den eigentlichen Entstehungsgründen der ASS nachzugehen versucht, so stösst man auf sehr grosse Schwierigkeiten. Zweifellos lassen sie sich nicht auf einen einheitlichen Nenner bringen und sind im einzelnen überhaupt nur sehr schwer festzustellen, da stets manche Zufälligkeiten eine Eolle gespielt haben. In fernen Ländern mit fremder Kultur mochte eine Schweizerschule vielleicht das einzig wirksame Mittel darstellen, um die Schweizerkinder ihrer Heimat zu erhalten. An verschiedenen Orten mag wohl auch ein den modernen Anforderungen
noch nicht entsprechendes oder politisch oder religiös einseitig orientiertes Schulwesen die Bildung eigener Schulen begünstigt haben. Weitere Schulen wiederum stellen das Werk besonders initiativer Einzelpersönlichkeiten -- manchmal in Verbindung mit der Gründung schweizerischer industrieller Unternehmungen im Ausland -- dar, die durch eine solche Tat ihrer Anhänglichkeit an das Mutterland Ausdruck verleihen wollten. Auch der Wunsch nach Pflege einer schweizerischen Landessprache hat zweifellos zur Bildung von ASS beigetragen. Jede Schulgründung könnte aber schliesslich nur aus einer genauen Kenntnis der örtlichen, zeitlichen und persönlichen Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Errichtung ganz begriffen werden. Wir dürfen aber auf eine eingehende Untersuchung in dieser Eichtung

249

um so eher verzichten, als die heutige Bedeutung der ASS ja nicht in den Ursachen ihrer Gründung liegt, sondern in den Aufgaben, die sie in der Gegenwart erfüllen. Zu erwähnen ist lediglich noch, dass stets auch finanzielle Fragen bei der Errichtung von ASS eine ausschlaggebende Eolle spielten. Wo ein künftiger Träger der Schule nicht über erhebliche Geldmittel verfugte, konnte der Wunsch nach einer eigenen Schule keine Verwirklichung finden. Um in solchen Fallen die Kinder dennoch nicht den Schulen des Gastlandes anvertrauen zu müssen, wurden sie vielfach, soweit dies möglich war, denjenigen anderer ausländischer Staaten übergeben, deren Interessen den unsrigen parallel liefen. Vor allem hat in früheren Jahren der Besuch von deutschen Schulen, deren Qualität unbestritten war, durch Schweizerkinder die Errichtung einer eigenen Schule gelegentlich zu ersetzen vermocht, wie uns das Beispiel von Florenz beweist. Die Ursprünge einiger ASS beruhen überhaupt auf einer ehemals engen Zusammenarbeit zwischen den Ausländerkolonien einzelner Staaten auf dem Gebiete des Schulwesens.

Gleich wie die Gründung so ist auch die Entwicklung der einzelnen ASS keineswegs einheitlich verlaufen und kann nur anhand der Geschichte der verschiedenen Schulen dargelegt werden.

Unter den oben genannten 13 ASS nehmen diejenigen von Ponte San Tietro bei Bergamo und La Penula eine Sonderstellung ein. In beiden Fällen handelt es sich um Schulen, die eng mit dem Bestehen schweizerischer industrieller Unternehmungen an den betreffenden Orten verflochten sind.

So stellt die Schule in Ponte San Pietro (eröffnet 1890) eine Schöpfung der bekannten Baumwollspinnereien Legier, die daselbst im Jahre 1867 gegründet worden waren, diejenige von La Penula (eröffnet 1928) eine solche der dortigen Firma Nestlé dar. Die Schulen, die ausschliesslich durch die betreffenden Unternehmungen erhalten werden, bezwecken, den Kindern von Eltern, die im Betriebe tätig sind, eine schweizerische Schulbildung zu vermitteln. Andere Kinder finden im allgemeinen keine Aufnahme, so dass naturgemäss die Schülerzahl stets ziemlich klein ist (San Pietro zählt heute 10, La Penula durchschnittlich 7 Schüler) und dementsprechend auch der Wirkungskreis dieser Schulen nicht gleicherniassen wie derjenige grosser Kolonieschulen in die Weite reicht. Nichtsdestoweniger
handelt es sich hier aber doch um echte ASS, die in den ihnen gezogenen engern Grenzen eine höchst segensreiche Tätigkeit zu entfalten vermögen.

Wesentlich grössere Bedeutung kommt den eigentlichen Kolonieschulen zu, zu welchen alle übrigen ASS zu zählen sind, mit denen wir uns zur Hauptsache zu beschäftigen haben werden.

Die ältesten der heute noch bestehenden ASS finden sich in Italien und sind dort zum Teil aus dem Zusammenschluss protestantischer Fremdenkolonien hervorgegangen. Am weitesten reichen die Anfänge der Schweizerschule in Neapel zurück. 1889 eröffnete die dortige evangelische Gemeinde, die sich vorwiegend aus Deutschen und Schweizern zusammensetzte, eine bescheidene Unterrichtsstätte für die Kinder ihrer unbemittelten Landsleute.

250 Nach der Einigung Italiens konnte die Schule erweitert werden und gewährtevon nun an auch einheimischen Kindern Aufnahme. 1866, als sich die franzosisch sprechenden Mitglieder der Gemeinde von den deutschsprachigen trennten, wurde die Schule von den letztern übernommen und unter dem missverständlichen Namen «Deutsche Schule» (womit nämlich lediglich angedeutet werden sollte, dass der Schulunterricht in deutscher Sprache erteilt werde) weitergeführt. Während des ersten Weltkrieges drohte ihr deshalb die Gefahr, als feindliche Schule geschlossen zu werden. Den Bemühungen der Schweizer gelang es jedoch, ihre Weiterführung zu erwirken unter der Bedingung, dass ihr Name in «Scuola Svizzera» abgeändert werde und dieLeitung der Schule in ausschliesslich schweizerische Hände zu liegen komme.

Während der Nachkriegszeit vermochte sie sich als einzige Fremdenschule in Neapel zu behaupten. Sehr schwierige Zeiten durchlebte sie während des zweiten Weltkrieges, besonders vom Herbst 1942 an, als infolge der Bombardierungen Neapels ein Grossteil der Bevölkerung die Stadt verliess. Auf behördliche Weisung wurden am 7. Dezember 1942 sämtliche Schulen geschlossen. Ein längerer Unterbruch hätte zweifellos den Euin der Schule bedeutet, weshalb alle Anstrengungen des Schulvorstandes auf die baldige Wiedereröffnung der Schule gerichtet waren. Mit nur noch 35 Kindern (gegenüber 220 zu Beginn des Schuljahres) erfolgte im Januar 1943 die Wiederaufnahme des Unterrichtes. Luftangriffe beschädigten wiederholt die Schullokalitäten.

Während des Jahres 1943 war die Schule mehrmals vom schlimmsten Schicksal bedroht; doch gelang es immer wieder der Tatkraft und dem unerschütterlichen Durchhaltewillen des Schulvorstandes, das Äusserste abzuwenden. Nach der Besetzung Neapels durch die Alliierten im Herbst 1943konnte eine Beschlagnahme der Schulräumlichkeiten durch die fremden Armeen verhindert werden. Ende Oktober erhielt die Schule -- als erste Neapels -- die Erlaubnis zur Wiedereröffnung. Ganze 15 Schüler waren damals zugegenHeute zählt sie wieder deren 219, worunter aus stark zeitbedingten Gründen allerdings nur 24 Schweizerkinder gegenüber 194 Italienern und l Amerikaner.

Die Schweizerschule Neapel umfasst zurzeit einen Kindergarten und 5 Primarklassen. Sie beschäftigt ausser den Kindergärtnerinnen 12 Lehrerinnen, wovon
die Hälfte Schweizerinnen sind. Der Zuzug einer weitern, männlichen Lehrkraft wird gegenwärtig erwogen, um den schweizerischen Charakter der Schule noch stärker zu betonen.

Die Schweizerschule in Genua (gegründet 1851) ist aus der Kirchgemeindeschule protestantischer westschweizerischer Familien hervorgegangen, was sich noch heute im Vorherrschen des Französischen als Schulsprache auswirkt, obwohl die westschweizerischen Kinder nur noch eine verschwindende Minderheit ausmachen. Schon im Jahre 1860 stand sie Kindern aller Bekenntnisseund Nationen offen und nennt sich seither «Ecole Suisse Institut International».

1889 konstituierte sich die Genossenschaft «Unione Elvetica» zum Zwecke, der Schule und der Kirche ein neues Gebäude zu errichten, welche Pläne» 1891 ihre Verwirklichung fanden. Die Schule nahm hierauf einen glanzvollen.

251 Aufschwung. 1925 zählte sie über 200 Schüler. Schwere Zeiten brachen auch für Genua mit dem zweiten Weltkrieg an. Die entscheidende Wendung zum Schlimmen bildeten ebenfalls die Fliegerangriffe im Herbst 1942, in deren Folge sich die Stadt entvölkerte und zahlreiche Schweizerfamilien in unser Land zurückkehrten. Im November 1942 wurde die Schliessung sämtlicher Schulen in Genua angeordnet, doch gelang es den unermüdlichen Anstrengungen der Schulbehörden, anfangs 1943 nochmals einen reduzierten Schulbetrieb aufzunehmen, wodurch die wenigen zurückgebliebenen Kinder hinsichtlich ihrer Ausbildung nicht völlig sich selbst überlassen werden mussten. 13 Kinder waren noch zugegen gegenüber 89 zu Beginn des Schuljahres und 100 im letzten Vorkriegsjahr. Im Herbst 1943 konnte wegen der inzwischen erfolgten Besetzung der Stadt durch die Deutschen und der drohenden Kriegsereignisse an eine Weiterführung der Schule -- erstmals nach 92 Jahren -- nicht mehr gedacht werden. Alle Anstrengungen wurden jedoch unternommen, um sofort nach Kriegsende den Schulunterricht wieder aufnehmen zu können. Im Oktober 1945 fand die Wiedereröffnung der Schule statt, nachdem im gleichen Sommer die notwendigen Eenovationsarbeiten am Schulgebäude beendet werden konnten. Sie zählt heute 121 Schüler. Auch hier ist zurzeit der Anteil der Italiener mit 73 aus kriegsbedingten Gründen noch sehr gross. Die Schule verfügt über 7 Lehrer, wovon 6 Schweizer sind. Sie umfasst 6 Primär- und 4 Sekundär schulklassen.

Die Schweizerschule Mailand, deren Anfänge auf das Jahr 1853 zurückgehen, hat sich in ständigem Aufstieg zur heute grössten Fremdenschule in Italien entwickelt. Sie ist aus der ehemaligen «Internationalen Schule Protestantischer Familien in Mailand» hervorgegangen, die hauptsächlich durch Schweizer, Deutsche, Österreicher und Italiener besucht worden war. Im Jahre 1915 mussten Lehrer und Schüler deutscher und österreichischer Nationalität Mailand verlassen. Die Lage der «Internationalen Schule» wurde immer schwieriger, so dass die Schweizerkolonie beschloss, als deren Fortsetzung, aber unter dem Namen «Schweizerschule in Mailand» auf politischer und religiös neutraler Grundlage eine eigene Schule zu errichten. Ihre Eröffnung fand am 1. Oktober 1919 statt. Seither verlief ihre Entwicklung in rasch aufsteigender Linie.

Zufolge ihres
ausgezeichneten Eufes wurde sie stets von zahlreichen Kindern der verschiedensten Nationen besucht. 1939 zählte sie 253 Schüler aus 12 Staaten. Den Höhepunkt ihrer Schulgeschichte bildet die Errichtung eines modernen, allen Anforderungen entsprechenden Schulgebäudes, das Ende Mai 1939 unter lebhafter Anteilnahme der schweizerischen und italienischen Öffentlichkeit eingeweiht werden konnte. Es verdankt seine Entstehung in erster Linie dem grossen Opfersinn der Mailänder Schweizerkolonie, wenngleich auch die Heimat ihrerseits ansehnliche Mittel zur Verfügung stellte. In der Festschrift, die anlässlich der Eröffnung erschien, steht hierüber zu lesen: «Nur Angehörige eines Volkes, die den nie versiegenden Glauben an ihre Heimat und ihre Berufung haben, konnten durch harmonische Zusammenarbeit die Entstehung des grossen Werkes ermöglichen, das so zum lebendigen Sinnbild

252

der Treue zum Vaterland und der traditionellen, in der Not nie versagenden Solidarität geworden ist.» Kaum war das neue Schulhaus in Betrieb, als der Krieg ausbrach, der auch Mailand vor die härteste Prüfung stellte. Aus den Jahresberichten, die sich mit grosser Spannung lesen, ist ersichtlich, welche gewaltigen Opfer sowohl von der Schulleitung wie seitens der Lehrer, der Schüler und der ganzen Kolonie gebracht wurden, um die Schule auch während der schwersten Zeiten durchzuhalten.

Als die Aufrechterhaltung des Unterrichts in der Stadt nicht mehr möglich war, ging man daran, die Schule an verschiedene Orte ausserhalb Mailands zu verlegen. In Varese, Como und andern Orten wurden Gruppen von Schülern zusammengefasst, soweit sie irgendwie erreichbar waren. Willig nahmen die Lehrer das beschwerliche Eeisen auf sich. Sie legten zusammen wöchentlich über 4000 km oftmals unter den schwersten Bedingungen zurück. Von weither kamen die Schüler -- per Ead, zu FUSS, per Schiff, allen Gefahren und Mühen trotzend --·, um wenn immer möglich dem Unterricht beiwohnen zu können. Das neue Schulhaus in Mailand erlitt bei einem Bombenangriff schwere Schäden, doch erwiesen sich diese glücklicherweise als reparierbar. Sobald es die Verhältnisse gestatteten, wurde mit den Wiederherstellungsarbeiten begonnen und der Unterricht nach Mailand zurückverlegt. Heute bietet das Schulhaus wieder seinen gewohnten Anblick, Die Schule zählt zurzeit über 800 Schüler, wovon 106 Schweizer. Unter Einschluss der Kindergärtnerinnen beschäftigt Mailand heute 18 Lehrkräfte, worunter 8 schweizerischer Nationalität. Die Schule umfasst einen Kindergarten, 4 Primär- und 5 Sekundarschulklassen.

Die Schweizerschule in Luino verdankt ihre Entstehung der Ansiedlung schweizerischer Industrie in dieser Stadt (1868 Gründung der Baumwollweberei Hüssy), die zur Bildung einer Schweizerkolonie führte, dann aber vor allem der Eröffnung der Gotthardbahn, als dort zahlreiche Bahn- und Zollbeamte mit ihren Familien stationiert wurden. Sie wurde 1888 gegründet und ist im allgemeinen stets nur Schweizerkindern offen gestanden. 1931 konnten in der speziell für die Zwecke der protestantischen Kirchgemeinde errichteten «Casa Elvetica» eigene modern ausgestattete Schulräumlichkeiten bezogen werden.

Während des vergangenen Krieges wurden auch Schüler der
Schweizerschule von Mailand, ohne Eücksicht auf ihre Nationalität, vorübergehend aufgenommen. Die Schule wird heute von 14 Schülern besucht, wovon 13 Schweizer sind. 2 Schweizerlehrer unterrichten die 8 Elementarklassen.

Die Schweizerschule Catania geht auf das Jahr 1904 zurück. Schon zu Ende des vergangenen Jahrhunderts war es im Zusammenhang mit dem industriellen Aufschwung der Stadt auch zur Gründung einiger schweizerischer Unternehmungen und damit zur Bildung einer ansehnlichen Schweizerkolonie gekommen, in welcher sich nun das Bedürfnis zeigte, den Kindern eine deutschsprachige Ausbildung zu ermöglichen. 1907 bis 1909 vorübergehend geschlossen, hat die Schule nach ihrer Wiedereröffnung, wie die erheblichen Schwankungen der Schülerzahlen zeigen, eine ziemlich wechselvolle Entwicklung durchgemacht.

1929 bezog sie in der damals vollendeten «Casa Elvetica» neue Schulräume.

253 Den zweiten Weltkrieg durchlebte die Schule glücklicherweise ohne allzu grosse Erschütterungen. Schwierigkeiten ergaben sich vor allem durch die Unmöglichkeit der Beschaffung schweizerischer Lehrmittel. Auch nahm die Schülerzahl stark ab. Heute besuchen die Schule nur 9 Kinder, alles Schweizer.

Sie zählt einen Schweizerlehrer und umfasst 6 Primär- und 2 Sekundarklassen.

Die unsichern wirtschaftlichen Verhältnisse und die Teuerung lasten als schwerer Druck auf allen unsern Schweizerschulen in Italien.

Sehr bewegt ist auch die Geschichte der Schweizerschule Barcelona.

Dem raschen Ansteigen der Schülerzahlen am Ende des ersten Weltkrieges zeigte sich das offizielle spanische Schulwesen nicht gewachsen. In den einheimischen Privatschulen machten sich teilweise einseitige Einflüsse geltend, und in den -- vor allem deutschen und französischen -- Fremdenschulen herrschte in der unmittelbaren Nachkriegszeit ebenfalls ein Geist, dem die Schweizereltern ihre Kinder nicht ausgesetzt wissen wollten. So kam es im Jahre 1919 unter der Führung eines Schweizerarztes zur Gründung einer eigenen Schule, die rasch einen erfreulichen Aufschwung nahm. 1924 wurde mit grossen Opfern -- an denen die Schule heute noch schwer zu tragen hat -- ein eigenes Schulgebäude errichtet. Anlässlich seiner Einweihung bezeichneten Vertreter der Stadtbehörden schon damals die Schule als eine der besteingerichteten Barcelonas. Die schwerste Krise durchlebte sie während des spanischen Bürgerkrieges. Die Wirren verunmöglichten ihre Weiterführung, so dass trotz allen Anstrengungen im November 1936 zu ihrer Schliessung geschritten werden musste. Erst nach Ausbruch des zweiten Weltkrieges, im Oktober 1939, konnte die Schule, und zwar nur mit unvollständigem Lehrkörper, wieder eröffnet werden. Nach dem langen Unterbruch gestaltete sich der Unterricht ausserordentlich schwierig. Der zweite Weltkrieg wirkte sich vor allem infolge der ausserordentlichen Teuerung in Spanien auf die Finanzlage der Schule ungünstig aus. Ihre daherigen Schwierigkeiten sind auch heute noch nicht behoben, obwohl die Zahl der Schüler sehr gross ist. Mit ihren 382 Schulern steht Barcelona an der Spitze aller ASS. Sie verteilen sich auf 13 Staaten: 76 sind schweizerischer Herkunft. An der Schule wirken insgesamt 14 Lehrer, wovon 10 Schweizer. Sie umfasst zurzeit:
l Kindergarten, l Vorbereitungsklasse (in welcher Kinder verschiedenen Alters in sprachlicher Hinsicht auf den spätem Eintritt in die Schule gefördert werden), 4 Primär- und 6 Sekundarklassen.

Von den Schweizerschulen in Ägypten wurde jene in Alexandrien im Jahre 1921, die zweite in Kairo 1929 gegründet. Erstere geht auf eine Initiative der Sektion Alexandrien der Neuen Helvetischen Gesellschaft zurück; doch verdankt sie ihre Errichtung vor allem den grosszügigen Vergabungen einiger schweizerischer Kaufleute in Alexandrien, die sowohl den Bauplatz für das Schulhaus unentgeltlich zur Verfügung stellten als auch dessen Baukosten übernahmen und die Schule mit einem Betriebskapital dotierten. Schon bei ihrer Eröffnung zählte sie 6 Primarklassen, zu denen seit Oktober 1933 noch 3 Sekundarklassen und 1935 ein Kindergarten hinzukamen. Heute besuchen Bundesblatt.

98. Jahrg.

Bd. III.

17

254 59 Kinder die Schule, wovon 55 schweizerischer Nationalität. An ihr wirken 6 Lehrer (wovon 5 Schweizer).

In Kairo ist die Schule durch ein zu diesem Zweck gegründetes Initiativkomitee ins Leben gerufen worden. Der schweizerische Hilfsverein sicherte ihr für die ersten 8 Jahre seine finanzielle Unterstützung zu, während der Schweizerklub in Kairo seine Lokalitäten zur Verfügung stellte. Auch diese »Schule hat sich -- mit nur 4 Schülern beginnend -- in kurzer Zeit sehr erfreulich entwickelt. Sie zählt heute deren 86, davon 25 Schweizer, und beschäftigt 4 Lehrkräfte, davon 3 Schweizer und eine schweizerischer Herkunft. Nebst einem Kindergarten umfasst sie eine Elementar-, 5 Primär- sowie eine Sekundarklasse.

Während des vergangenen Krieges ergaben sich für beide Schulen Schwierigkeiten in der Beschaffung der benötigten Lehrmittel aus der Schweiz.

Unter den jüngsten Schweizerschulen befinden sich zwei in Südamerika.

Auf das Jahr 1939 fällt die Gründung der Schule in Santiago de Chile.

Unmittelbaren Anlass hiezu gab die Unmöglichkeit, die Schweizerkinder weiterhin der dortigen deutschen Schule anzuvertrauen. Die Schülerzahl -- anfänglich 7 -- nahm sprunghaft zu. Zeitweise mussten Anmeldungen zurückgewiesen werden, da die Kriegsverhältnisse in Europa die Eeisen der benötigten Lehrer aus der Schweiz verzögerten. Schon 1942 wurde zur Errichtung eines eigenen Schulhauses geschritten. Heute zählt die Schule bereits 120 Schüler, wovon 45 Schweizer, und es wirken an ihr zurzeit 9 Lehrer, darunter 6 Schweizer. Der Unterricht beschränkt sich vorläufig auf die Primarschulstufe (6 Jahrgänge). Der Schule ist auch ein Kindergarten angeschlossen.

Die Schweizerschule in Lima geht auf das Jahr 1941 zurück, als sich weite Kreise der dortigen Schweizerkolonie mit Unterstützung daselbst niedergelassener schweizerischer Unternehmungen zu einem Schulverein zusammenschlössen. Infolge kriegsbedingter Reiseschwierigkeiten des Direktors der Schule zögerte sich deren Eröffnung biä zum Mai 1943 hinaus. Sie hat sich seither sehr rasch entwickelt. Die Schülerzahl ist von 16 auf 115 angewachsen und noch in ständigem Steigen begriffen. Die Anzahl Ausländer an der Schule beträgt 61. 9 Lehrer, wovon 4 Schweizer, sind an ihr tätig. Zarzeit umfasst sie -- nebst einem Kindergarten und einer Vorschule zur ersten Klasse -- 6
Primarklassen. Es ist vorgesehen, im laufenden Jahr auch noch einen fünfklassigen Mittelschalunterricht mit Maturitätsabschluss aufzunehmen. Mit dem Bau eines eigenen Schulhauses soll ebenfalls noch in diesem Jahre begonnen werden.

Im Sommer 1945 haben sich ausserdem in Born einige Schweizerfamilien, deren Kinder während des Krieges in der Schweiz die Schule besucht hatten, zusammengefunden, in der Absicht, diesen Kindern die Fortsetzung des Unterrichtes in der italienischen Hauptstadt ohne Zeitverlust und sprachliche Umstellung zu ermöglichen. Die betreffenden Eltern stellten vorläufig eine Schweizerlehrerin an, die ihre Tätigkeit im vergangenen November mit 9 Schülern -- alles Schweizer oder Kinder, deren Mütter gebürtige Schweizerinnen sind --

255

aufnehmen konnte. Die Schule, bei der es sich zunächst eher um eine Form erweiterten Privatunterrichtes handelte, wurde Ende Mai 1946 durch Gründung eines schweizerischen Schalvereins auf eine breitere Basis gestellt. Sie umfasst vorläufig 5 Primarklasseii und einen Kindergarten, doch soll ihr in Kürze auch noch eine Sekundarklasse angegliedert werden. Für den kommenden Herbst sind bereits 26 Schuler vorgemerkt.

Von den inzwischen eingegangenen bzw. zurzeit vorübergehend geschlossenen ASS sei lediglich Florenz kurz erwähnt. Eine eigentliche Schweizerschule hat es streng genommen, nie besessen, obwohl Anstrengungen zur Gründung einer solchen bis in das Jahr 1838 zurückreichen. Damals entstand auf Anregung einiger Schweizer ein private Knabenschule. Spater besuchte ein grosser Teil der Schweizerkinder die «Deutsche Schule», die aber infolge des ersten Weltkrieges 1915 ihre Pforten schliessen nmsste. Im Jahre 1926 beriefen einige Schweizerfamilien eine Schweizerlehrerin nach Florenz und gaben sie einer italienischen Privatschule bei, die eine grössere Gruppe von Schweizerkindern aufnahm. 1929 trat diese Gruppe an die inzwischen wieder neu errichtete deutsche Schule über. Die Schweizerlehrerin wurde dem Lehrkörper dieser Schule eingegliedert, erteilte jedoch den Schv. eizerkindern besondern Unterricht in Schweizergeographie und -geschichte. Die schweizerische Gruppe, in deren Interesse 1930 zur Gründung eines schweizerischen Schulvereins geschritten wurde, war auch im Vorstand der «Deutschen Schule» vertreten, so dass praktisch gesehen nicht zu Unrecht von einer «Schweizerschule» in Florenz gesprochen werden konnte. Die Zusammenarbeit mit der deutschen Schule befriedigte anfänglich sehr. Als sich an ihr jedoch die nationalsozialistischen Einflüsse mehrten, ging der Besuch seitens der Schweizer stark zurück (von durchschnittlich 32 in der ersten Hälfte der dreissiger Jahre auf 21 in der zweiten Hälfte). 1943 wurde die «Deutsche Schule» aufgelöst, und damit war auch für die Schweizerschule Florenz ihr vorläufiges Ende gekommen. Zu Beginn dieses Jahres teilte der Schulverein Florenz mit, dass eine Versammlung von Koloniemitgliedern mit Unterstützung des dortigen Schweizerkonsulates beschlossen habe, im Herbst 1946 eine eigene unabhängige Schweizerschule zu eröffnen. Vorgesehen sind sowohl eine Primär-
wie eine Sekundärschule als auch ein Kindergarten.

B. Aufbau und Bedeutuug der Schweizerschulen im Ausland.

1. Der Aufbau der Schweizerschulen im Ausland.

Im Gegensatz zur ganz verschieden verlaufenden Entwicklungsgeschichte weist der Aufbau der ASS überraschend viel gemeinsame Züge auf. Auf Einzelheiten einzugehen, ist auch hier unmöglich. Wir müssen uns auf das Wesentliche beschränken.

a. Träger der Schule. Sämtliche ASS sind Privatschulen. Die Schulen unserer Schweizerkolonien stützen sich regelmässig auf eigene Schul-

256 vereine, deren Mitglieder in ihrer Generalversammlung in letzter Instanz das Schicksal der Schule bestimmen. Die unmittelbare Schalverwaltung obliegt stets einem durch die Generalversammlung gewählten engern Schulvorstand (Schulrat, Schulkomitee). Dieser besorgt alle mit der Führung der Schule zusammenhangenden Geschäfte (wie z. B. Wahl und Entlassung der Lehrer, Festlegung ihrer Anstellungsbedingungen, Aufstellung des Lehrplanes und Kontrolle seiner Durchführung, Erlass des Schulreglernentes usw.), ist für seine Amtsführung der Generalversammlung verantwortlich und hat ihr auch Budget und Jahresrechnung zur Genehmigung vorzulegen. Die Schweizerschulen achten darauf, dass schon in der Zusammensetzung dieser beiden -- wichtigsten -- Schulorgane dem schweizerischen Element der dominierende oder ausschliessliche Einfluss zukommt. So bestimmen die Statuten der Schulvereine vielfach ausdrücklich, dass in den Schulvorstand nur Schweizerbürger gewählt werden dürfen. Aber auch als Mitglieder der Schulvereine finden nur selten und in beschränktem Umfange Ausländer Aufnahme. Der Sicherung des schweizerischen Einflusses auf die Schulführung dient auch gelegentlich der Wunsch, unsere diplomatischen Vertretungen in die Schulorganisation einzubeziehen. So steht zum Beispiel der schweizerischen Gesandtschaft in Kairo das Eecht zu. zwei Mitglieder des Schulkomitees selbst zu wählen, und der Schweizerkonsul in Neapel ist, um noch ein weiteres Beispiel anzuführen, statutengemäss stets Mitglied des Schulvorstandes. Hierdurch wird jedoch der völlig private Charakter der Schulen nicht berührt.

Eine einfachere Organisation weisen naturgemäss die kleinen Schulen von La Penula und Ponte San Pietro auf, als deren Träger die sie erhaltenden Industrieunternehmungen erscheinen.

b. Scliullokale. Über ein eigenes Schulhaus verfugen heute die Schweizerschulen in Alexandrien, Barcelona, Genua, Mailand, Neapel, Santiago und San Pietro. Die übrigen sind auf die Miete von Bäumlichkeiten angewiesen.

So befinden sich die Schulen von Luino und Catania in den Gebäulichkeiten der dortigen «Casa Elvetica», jene von Kairo und Lima in einer gemieteten Privatwohnung bzw. einem Privathaus und jene von Born ist zurzeit noch im ehemaligen «Deutschen Archäologischen Institut» untergebracht. Mehr als die Hälfte der Schulen bezeichnet die
ihnen gegenwärtig zur Verfügung stehenden Schullokale als ungenügend.

c. Schulstufen. Hinsichtlich der Schulstufen ergibt sich bereits aus dem geschichtlichen Teil, dass alle ASS eine vollständige Primarschulausbildung vermitteln. Die meisten von ihnen umfassen ausserdem noch Sekundarklassen, während Mittelschulen unbekannt sind, wenn von Lima, das zurzeit in dieser Richtung einen Versuch unternimnrt, sowie von einigen während des Krieges gebildeten Sonderklassen, zum Beispiel in Barcelona und Alexandrien, als der Besuch von Mittelschulen in der Schweiz nicht möglich war, abgesehen wird.

Der grossen Mehrzahl der Schulen ist ausserdem ein Kindergarten angeschlossen, dessen Aufgabe jedoch keineswegs nur in der Betreuung der vorschul-

257

Pflichtigen Kinder bestellt. In diesen Kindergärten wird vielmehr ein sehr geeignetes Mittel erblickt, um den Kindern den spätem Eintritt in die erste Klasse in sprachlicher Hinsicht zu erleichtern, weshalb es gerechtfertigt erscheint, die K i n d e r g ä r t e n als einen i n t e g r i e r e n d e n Bestandteil der ASS zu betrachten. An einzelnen Schulen (Lima und Kairo) ist zwischen Kindergarten und erster Frirnarklasse auch noch eine sogenannte Vorschulklasse eingeschaltet. Die ASS Barcelona unterhält ausserdem eine Vorbereitungsklasse für Kinder verschiedenen Alters, in welcher diese in der Schulsprache (deutsch) so weit gefördert werden, dass sie später ohne Mühe in die ihnen entsprechende reguläre Schulklasse übertreten können.

Die beschränkten Mittel mancher Schule, knappe Baumverhältnisse und auch Mangel an Lehrkräften erlauben es der Grosszahl unserer ASS nicht, die Schüler jeder Klasse in getrennten Bäumen gesondert unterrichten zu lassen.

Mit Ausnahme von Mailand, Neapel und Barcelona sehen sich alle übrigen Schulen genötigt, zwei oder mehrere Klassen zusammenzulegen und die Nachteile eines gemeinsamen Unterrichts verschiedener Jahrgänge in Kauf zu nehmen. Bei ausgesprochen kleiner Schülerzahl (zum Beispiel Catania) lässt sich diese Lösung auch aus praktischen Erwägungen nicht umgehen.

d. Schulspraclie. Ein gemeinsamer Wesenszug unserer ASS besteht darin, dass, wo immer die Verhältnisse es ermöglichen, der Schulunterricht in einer unserer Landessprachen erteilt wird. Ausnahmslos kann allerdings der Grundsatz nicht zur Durchführung gelangen. Vor allem in den untern Klassen sind gewisse Konzessionen an die Sprache des Gastlandes als der Muttersprache der Schüler, auch wenn sie. wie die meisten Schweizerkinder, zweisprachig sind, unvermeidlich. Die Schulsprache der meisten unserer ASS ist deutsch (Barcelona, Luino, Mailand, Catania. San Pietro. La Penula). An zweiter Stelle folgt französich (Kairo. Alexandrien). Genua unterrichtet bis zur vierten Klasse italienisch, an den obern Stufen franzosisch. Italienisch ist ausschliesslich Schulsprache in Neapel, Spanisch jene Limas. Santiago erwähnt schliesslich als "Unterrichtssprachen Deutsch und Spanisch. Die Verschiedenheiten der heute vorherrschenden Schulsprachen sind zum Teil nur historisch zu erklären.

e. Lehrprogramm. Der schweizerische
Charakter unserer ASS kommt auch darin zum Ausdruck, dass sie sich bei der Gestaltung ihres Stoff- und Lehrplanes in ihrer überwiegenden Mehrheit an schweizerische Vorbilder anlehnen.

Einige Schulen basieren ihren Lehrplan auf das Programm eines bestimmten Kantons, andere kombinieren die Lehrpläne verschiedener Kantone. Alle bauen ihren Unterricht auf politisch und religiös strikte neutraler Grundlage auf.

Die Vermittlung einer Elementar- und Sekundarschulbildung nach schweizerischen Lehrplänen und nach schweizerischer Unterrichtsmethode dient zunächst der nationalen Erziehung unserer Auslandschweizerjugend, bildet aber auch praktisch das geeignetste Mittel, den Absolventen unserer ASS die Fortsetzung ihrer Schulstudien, vor allem den Besuch einer Mittelschule, in der Heimat zu ermöglichen.

258 Da jedoch die meisten ASS gleichzeitig bestrebt sind, ihren Schülern auch den Anschluss an die höhereu Lehranstalten ihres Gastlandes zu vermitteln, können natürlich die schweizerischen Lehrpläne nicht ohne weiteres übernommen werden, sondern sind den Anforderungen des Gastlandes anzupassen. Eine 'weitere Abweichung ergibt sich auch aus der den ASS eigentümlichen besonders intensiven Pflege der Sprachen. Gründliche Sprachkenntnisse bedeuten für den Auslandschweizer ein besonders wertvolles Büstzeug in seinem Existenzkampf. Die ASS erblicken deshalb eine ihrer Hauptaufgaben darin, ihren Angehörigen einen gesteigerten Anforderungen genügenden Sprachunterricht zu erteilen. Mit einer einzigen Ausnahme werden an sämtlichen ASS drei Sprachen (darunter überall deutsch und französisch) obligatorisch gelehrt und zwar vielfach schon von der dritten oder vierten Primär klasse an. Nicht zu übersehen ist dabei, dass für die meisten Kinder schon die Aneignung der Schulsprache der Erlernung einer Fremdsprache gleichkommt.

Ohne Zweifel bereitet es oft erhebliche Schwierigkeiten, Kinder vom zehnten Altersjahr an in drei Sprachen gleichzeitig zu fördern, doch zeigen die erreichten Eesultate, dass den ASS die Bewältigung dieser Aufgabe gelungen ist.

Zwei ASS (Lima und Neapel), bei denen besondere Umstände vorliegen, unterrichten zur Hauptsache nach den Lehrplänen ihres Gastlandes. In Lima ist dies durch die Landesgesetzgebung ausdrücklich vorgeschrieben. Aber auch in diesen Schulen finden Schweizergeschichte und Schweizergeographie besondere Berücksichtigung.

Sämtliche Schweizerschulen haben die hervorragende Bedeutung eines ausreichenden heimatkundlichen Unterrichtes erkannt. Keine einzige Schule verzichtet auf einen speziellen Unterricht in Schweizergeographie und -geschichte. In Florenz bildeten diese Disziplinen jährlich Gegenstand besonderer Examen. Einzelne Schulen haben sogar eigentliche Staatsbürgerkurse eingerichtet, doch stösst ihre erfolgreiche Gestaltung mangels geeigneter Lehrmittel für 13- bis 15jährige noch auf gewisse Schwierigkeiten.

Im allgemeinen wird an den ASS auch das schweizerische Lied gepflegt.

Die körperliche Ertüchtigung der Jugend erfährt an unsern ASS keinerleiVernachlässigung. Dafür zeugt schon der Urnstand, dass mehr als die Hälfte über eigene Turn- und Sportplätze oder gut
eingerichtete Turnhallen verfügt.

In einigen Fällen vermögen allerdings die Anlagen den Anforderungen eines ausreichenden Turnunterrichtes noch nicht zu genügen. Genua erwähnt unter den Aufgaben der Schule ausdrücklich die «Education physique».

Die verschiedenen Ausbildungszwecke, denen unsere ASS zu genügen bestrebt sind -- ausreichende Elementar- und Sekundarschulbildung, Vorbereitung auf den Übertritt in Mittelschulen der Schweiz oder des Gastlandes, besondere Pflege der Sprachen, der Schweizergeographie und Schweizergeschichte -- haben eine ausserordentlich starke Beanspruchung der Schüler zur Folge, die ohne Zweifel weit über jener unserer einheimischen Schüler liegt. Schon der Stundenplan der Viertklässler umfasst vielfach 35 Wochen-

259

stunden, die sich in den oberen Klassen auf 40 und noch mehr erhöhen, doch trägt diese strenge Ausbildung ihre guten Früchte. Mit begreiflicher Genugtuung erfüllt es deshalb unsere Schulen, immer wieder in der Lage zu sein, feststellen zu können, dass Aufnahmeprüfungen an staatliche Mittelschulen in der Heimat und im Gastland jew eilen durch alle ihre ehemaligen Angehörigen bestanden worden seien, und zwar sehr oft mit glänzendem Erfolg.

Eine ständige Sorge bereitet den ASS schon seit jeher die Beschaffung geeigneter Lehrmittel. Ihre andersgearteten Bedürfnisse gestatten ihnen die Verwendung schweizerischer Schulbücher, vor allem für den Geographie- und Geschichtsunterricht, nicht ohne weiteres. Wir werden auf diese Schwierigkeiten noch im Zusammenhang mit der Besprechung des Bundesbeschlusses (Abschnitt D dieser Botschaft) zurückkommen.

/. Schüler und Lehrer. Wie schon der geschichtliche Überblick zeigt, steht die überwiegende Mehrzahl der ASS sowohl Schweizern wie Nichtschweizern beider Geschlechter und aller Konfessionen offen. Ohne jede Einschränkung trifft dies zu für Barcelona, Genua. Lima. Mailand, Neapel. Santiago. Alexandrien, Kairo und Born nehmen Auslander nur bis zu einem Viertel oder einem Drittel der Gesamtschulerzahl auf. Catania beschränkt die Zulassung auf deutschsprachige Ausländer. In Lima ist die Aufnahme von Ausländern durch jede Schule gesetzlich vorgeschrieben. Eine möglichst grosse Freizügigkeit in der Aufnahme von Schülern liegt nicht nur im ökonomischen Interesse unserer ASS, sondern ist für unser Land, wie noch zu zeigen sein wird, kulturell und wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung. Wo die Aufnahme auf Schweizer beschränkt bleibt, hegen besondere Gründe vor, die sich im allgemeinen aus der Entstehungsgeschichte der Schulen erklaren lassen.

Alle grössern ASS weisen heute zahlreiche Angehörige fremder Nationen auf. Bei einigen von ihnen, wie zum Beispiel in Neapel und Barcelona, ist sogar deren Prozentsatz ausserordentlich hoch. Die Gründe hiefür sind in Neapel vorwiegend kriegsbedingter Natur.

Oft ist schon darüber geklagt worden, dass nur die begüterten Schweizer ihren Kindern den Besuch von Serre eizerschulen ermöglichen könnten, wahrend sie den weniger bemittelten praktisch verschlossen seien. Wir möchten nicht untersuchen, in welchem Umfange diese Vorwürfe
früher etwa berechtigt waren.

Es genügt, heute feststellen zu können, dass sie nunmehr jeder Begründung entbehren. Zweifellos gestaltet sich im Eegelfall der Besuch einer Schweizerschule erheblich teurer als der einer öffentlichen Schule des Gastlandes. Ihr privater Charakter verunmöglicht es ihnen--wenigstens soweit die Kolonienschulen in Frage stehen -- auf die Erhebung von Schulgeldern als einer bedeutenden Einnahmequelle prinzipiell zu verzichten. Auch die oftmals erforderliche Begleitung der Kinder, die Benützung von Verkehrsmitteln manchmal über längere Strecken, die Notwendigkeit, infolge grosser Entfernung zwischen Wohnung und Schule eine Mahlzeit auswärts einzunehmen, tragen zur Erhöhung

260

der Unkosten nicht unwesentlich bei. Aber die Schweizerschulen haben heute alle Maßnahmen getroffen -- etwa durch Bildimg spezieller Fonds oder durch enge Zusammenarbeit mit den schweizerischen Hilfsvereinen --, um weniger bemittelten oder mittellosen Schweizerkindern das Schulgeld ermassigen oder gar völlig erlassen zu können. Wenn nötig erfolgt auch die unentgeltliche Abgabe von Schulmaterial. Die Schulen übernehmen sogar gelegentlich die Kosten für die Benützung von Verkehrsmitteln. Sie sorgen ferner für die Abgabe billiger Mahlzeiten. Beim Besach mehrerer Kinder derselben Familie gewähren sie in der Eegel einen erheblichen Schulgeldrabatt.

All dies hat zur Folge, dass heute kein Schweizerkind mehr den Schulen aus finanziellen Gründen fernbleiben muss.

Wie die Schülerschaft der ASS, so setzt sich auch deren Lehrkörper zumeist keineswegs ausschliesslich aus schweizerischen Staatsangehörigen zusammen. Im Interesse des schweizerischen Charakters der Schule wird jedoch stets dafür Sorge getragen, dass den Funktionen der Schweizerlehrer von vornherein ein deutliches Übergewicht über jene ihrer ausländischen Kollegen zukommt. Verschiedene Schulstatuten bestimmen, dass «in der Eegel» oder wenigstens «in allen Hauptfächern» der Unterricht durch schweizerische Lehrer erteilt werden müsse. Schweizergeschichte und Schweizergeographie werden heute ausnahmslos durch Schweizerlehrer gelehrt. Praktische Gründe oder eine Rücksichtnahme auf das Gastland haben jedoch dazu geführt, gewisse Fächer auch einheimischen Lehrkräften anzuvertrauen, vor allem den Unterricht in der Sprache, Geschichte und Geographie des Gastlandes (Santiago ist hiezu sogar durch die Landesgesetzgebung verpflichtet) sowie in einigen Nebenfächern. Mehr als die Hälfte der Schweizerlehrer an ASS steht heute im Alter von 20 bis 30 Jahren.

Die Fürsorgeeinrichtungen zugunsten der Lehrer an den ASS sind heute äusserst spärlich ausgebaut. Der vorliegende Btindesbeschluss sieht in dieser Hinsicht entscheidende Neuerungen vor. Es erweist sich deshalb als gegeben, auf diese Frage nicht bei einer Schilderung der bestehenden Organisation der Schulen, sondern bei der Besprechung des Beschlussesentwurfes näher einzutreten.

g. Besondere Einrichtungen. Unter den besondern Einrichtungen der ASS sei hier lediglich kurz der im allgemeinen gute Ausbau des
schulärztlichen Dienstes erwähnt. Einige Schulen sehen schon bei der Aufnahme der Schüler eine genaue ärztliche Untersuchung vor, andere beschränken sich auf regelmässige ärztliche Kontrollen während der Schulzeit, die unentgeltlich oder gegen eine sehr bescheidene Gebühr zur Durchführung gelangen. Nur zwei Schulen haben zurzeit noch keinen schulärztlichen Dienst organisiert.

In grossen Städten verfügen die ASS vielfach über einen eigenen Autodienst, um den Schülern ihren Schulweg zu verkürzen und damit den Schulbesuch zu erleichtern.

261

2. Die Bedeutung der Schweizerschulen im Ausland.

Die Bedeutung der ASS ist -während langer Jahre nicht in ihrer vollen Grosse erkannt worden. Auch sie waren das Opfer einer gewissen Interesselosigkeit, die ganz allgemein dem Auslandschweizertum und seinen Werken gegenüber vorherrschte. Erst mit dem ersten Weltkrieg trat hierin eine grundsätzliche Wendung ein. Er brachte zum Bewusstsein, unter welch grossen Entbehrungen unsere Auslandschweizer stets ihre Pflicht erfüllen und welche Schäden unser Land, das auf den geistigen und wirtschaftlichen Kontakt mit der Welt angewiesen ist, erleiden müsste, wenn es seiner Pioniere im Ausland verlustig ginge. Man gab sich endlich Kechenschaft. wie sehr unsere Kolonien dazu beitragen, in der Fremde für das Mutterland zu werben und das Ansehen der Heimat zu fördern. Dass hiebei auch uiisern ASS ein massgebliches Verdienst zukommt, konnte nicht länger unbeachtet bleiben.

Sie vermitteln unserer Jugend in der Fremde eine gute Schulbildung, um sie für den spätem Lebenskampf zu wappnen. Aber viel bedeutungsvoller ist, dass sie gleichzeitig eine Erziehung in schweizerischem Geiste gewährleisten.

Die Statuten der meisten Schulen heben das Moment der nationalen Erziehung unserer Auslandschweizerjagend ausdrücklich hervor (z. B. Kairo, Alexandrien, Catania, Luino, Santiago). Sie fördern und mehren damit das Bewusstsein der Zugehörigkeit zum schweizerischen Vaterland, um es schliesslich zum.

dauernden Besitz werden zu lassen. Nur unsere in schweizerischem Denken und Fühlen gestärkte Jugend vermag ihre Aufgabe im Ausland zu erfüllen und für die materiellen und geistigen Güter der Schweiz einzutreten oder aber, falls die Umstände zur Bückkehr in die Heimat nötigen, ihr auch dort als vollwertige Bürger zu dienen. Auf dem Gebiete der nationalen Erziehung erblicken unsere ASS zweifellos ihre vornehmste Aufgabe. Sie ersetzen der heranwachsenden Auslandschweizerjugend die physische Heimat durch eine geistige. Sie umgeben das Kind mit einer heimatlichen Atmosphäre und lenken es in schweizerischem Sinn. Sie lassen es dem Vaterland innerlich auch dann verbunden bleiben, wenn die äusseren Verbindungsmöglichkeiten -- wie etwa im Kriege oder im Falle der geistigen Isolierung eines Staates -- abreissen oder erschwert sind. Sie ermöglichen ihm schliesslich eine Fortsetzung seiner
Schulstudien in der Schweiz selbst. Wie ernst es unsere ASS mit diesen Pflichten nehmen, dafür hat gerade der jüngste Krieg wieder die eindrücklichsten Beweise geliefert. Keine Opfer wurden gescheut -- wir verweisen auf unsere Darlegungen im historischen Teil --, um auch unter den schwersten Bedingungen auszuharren und unsere Auslandschweizerjugend der Heimat stets nahe zu halten. Unsere ASS haben wirklich ihre A u f g a b e bis au die Grenzen des Möglichen e r f ü l l t .

In der nationalen Erziehung unserer Auslandschweizerjugend erschöpft sich jedoch die Bedeutung der ASS keineswegs. Der Umstand, dass sie im allgemeinen auch Ausländern offenstehen, worunter die Angehörigen des Gastlandes nieist in erheblicher Anzahl vertreten sind, ermöglicht es ihnen,

o62 in gemeinsamer Erziehung fruchtbare Keime für ein gegenseitig besseres Verständnis von Nation zu Nation zu legen und den Sinn für die einander geschuldete Achtung zu erwecken. Vor allem aber vermögen sie hiedurch die kulturellen Bande zwischen der Heimat und dem Gastlande zu vertiefen und damit eine wichtige A u f g a b e schweizerischer K u l t u r w e r b u n g zu erfüllen. Wir können in ihnen vorgeschobene Posten unserer heimatlichen Kultur erblicken, zwar nicht solche, die sich dem fremden Lande aufzudrängen wünschen, wohl aber durch ihre Leistungen die Achtung und Sympathie der fremden Nationen erwerben wollen. Viele ehemalige ausländische Schüler unserer Schweizerschulen haben später unser Land persönlich kennengelernt, sind zeitlebens mit Schweizern in gesellschaftlichem und geistigem Kontakt geblieben oder haben in einflussreicher Stellung unserem Handel und unserer Industrie wertvollste Dienste geleistet. Sehr schön schreibt ein ehemaliger Präsident einer Schweizerschule in Italien: «,Scuola Svizzera' heisst unsere Schule nicht im Bahmen eines kleinlichen Partikularismus, sondern im Sinne des grosszügigen humanitären Geistes, welcher in den dunkeln Tagen des Weltkrieges unser Heimatland durchwehte und es zur Wohltätigkeit unterschiedslos gegen Freund and Feind animierte.» Sehr oft bilden die ASS auch einen geistigen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt unserer Kolonien. Durch die Veranstaltung von Vorträgen, Schulfesten, gemeinsamen Weihnachtsfeiern tragen sie dazu bei, das Zusammengehörigkeitsgefühl unter unseren Landsleuten zu stärken.

Besondere Bedeutung gewinnen unsere ASS auch für die schweizerische Lehrerschaft. Sie bieten ihnen die Möglichkeit, ihr Wissen von fremden Völkern und Kulturen zu vertiefen und ihre sprachlichen und beruflichen Kenntnisse zu vervollkommnen. Sie stellen sie vor pädagogische Aufgaben, die ihnen die Heimat nicht zu bieten vermag. Es ist nur zu bedauern, dass infolge der immer noch ungenügenden finanziellen und sozialen Sicherstellung der Auslandschweizerlehrer die Möglichkeiten eines Aufenthaltes an einer ASS bisher nicht voll ausgenützt werden konnten.

Die Schweiz ist ihren Schulen im Ausland zu grösstem Dank verpflichtet.

Ihr Beitrag zur Erhaltung eines unserem Lande in Treue verbundenen Auslandschweizertums und zur Mehrung des Ansehens dor Schweiz
im Ausland ist als ausserordentlich bedeutend anzusehen, demgegenüber die Hilfe, die ihnen bisher seitens der Heimat gewährt worden ist, sich als allzu bescheiden erweist.

C. Die bisherige Unterstützung der Schweizerschulen im Ausland.

Bis zum Ausbruch des ersten Weltkrieges konnten sich die ASS, soweit sie damals schon bestanden, in der Eegel selbst erhalten. Ihre Einnahmen -- vorab Schulgelder, Beiträge der Mitglieder der Schulvereine, freiwillige Spenden -- vermochten die Ausgaben -- darunter in erster Linie Lehrerbesoldungen und Verwaltungsspesen, Aufwendungen für Schullokalitäten

263 und Schulmaterialien, Steuern und Zinsen -- zu decken und den Schulen eine gedeihliche Entwicklung zu sichern.

Die Unterstützung der ASS durch den Bund geht mit Ausnahme von Luino (vgl. unten S. 265) erst auf den Beginn der zwanziger Jahre zurück, als sich deren Lage durch die allgemeine Teuerung und den gleichzeitigen Rückgang der Schülerzahleri bedenklich verschlechtert hatte. Sie sahen sich gezwangen, im Interesse ihrer Weiterexistenz den Bund um finanzielle Hilfe anzugehen. Nach Überwindung einiger Widerstände, die, wie in der Einleitung dieser Botschaft erwähnt, allerdings bald von der Einsicht in das Ungenügen der Bundesleistungen abgelöst wurden, bewilligten die eidgenössischen Eäte im Jahre 1922 einen ersten ordentlichen Kredit von Fr. 10 000. In der Folge wurde die Subvention an die ASS mehrmals erhöht, nämlich 1926 auf Fr. 12 000, 1927 auf Fr. 15 000, 1929 auf Fr. 20 000, 1943 auf Fr. 30 000 und 1944 auf Fr. 40000. Seit dem Jahre 1945 beträgt sie Fr. 60 000.

Die Verteilung der Kredite, die das Departement des Innern besorgte, erfolgte vor allem nach Massgabe der an den einzelnen Schulen wirkenden Schweizerlehrer und der sie besuchenden Schweizerschüler. Ein kleiner Teil des Betrages wurde jeweilen auch noch für besondere Bedürfnisse jener Schulen verwendet, die sich in einer finanziellen Notlage befanden, doch konnte es sich dabei stets nur um relativ bescheidene ausserordentliche Zuwendungen handeln.

Die Schulen hatten jährlich Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Finanzlage zu erstatten. In den ersten Jahren belief sich der Beitrag pro Lehrer auf Fr. 200 und pro Schüler auf Fr. 30. Spezielle Bedingungen über die Verwendung der Bundesbeiträge wurden nicht gestellt. Hingegen erfolgte ihre Ausrichtung selbstverständlich nur unter der Voraussetzung, dass es sich bei den Empfängern nicht bloss formell um als Schweizerscbulen bezeichnete Anstalten handelte, sondern dass ihnen, wirklich schweizerischer Charakter zukam. Allerdings gestattete es die besondere Lage der Schweizerschulen nicht immer, hinsichtlich der Anforderungen an Organisation und Aufbau sowie die Zusammensetzung von Lehrern und Schülern nach allzu starren Prinzipien zu verfahren, die lediglich zu Unbilligkeiten und unnötigen Härten führen müssten. So wurde z. B. die Schule in Florenz nach Gründung des dortigen schweizerischen
Schulvereins als Schweizerschule anerkannt, obwohl sie -- wie wir gesehen haben -- neben der deutschen Schule keine selbständige Existenz führte.

Weitere Mittel zur Unterstützung der ASS flössen dem Bund mit der Errichtung des Anton-Cadonau-Fonds und der Zuweisung der Erträgnisse der Bundesfeiersarnmhing des Jahres 1930 zu.

Im Jahre 1980 erhielt die Eidgenossenschaft aus der Erbschaft des Herrn Anton Cadonau von Waltensburg (Graubünden) den Betrag von Fr. 300 000, der gemäss einem Beschluss des Bundesrates vom 24. Januar 1930 als Fonds der Eidgenossenschaft konstituiert wurde, dessen Zinsen jährlich zur Erhöhung der Bundessubvention an die ASS sowie zur angemessenen Unterstützung von im Ausland domizilierten Schweizerfamilien für die Schulung ihren Kinder

264 Verwendung finden sollten. Das Fondskapital selbst darf nur in ausserordentlichen Fällen -- wie etwa für Neu- oder wesentliche Umbauten von Schulhäusern -- angegriffen werden und auch dann nicht unter die ursprüngliche Summe von Fr. 300 000 sinken. Die Verteilung der Fondsmittel wurde dem Departement des Innern übertragen.

In Berücksichtigung der schwierigen Finanzlage der meisten ASS beschloss ferner der Bundesrat im April 1929 auf Antrag des Bundesfeierkomitees, den Eeinertrag der 1.-Augustsammlung des Jahres 1930 den bedürftigen Schweizerschulen im Ausland auszurichten sowie auch für die Schulung bedürftiger Auslandschweizerkinder zu verwenden. Die Sammlung ergab damals rund Fr. 383 000, von denen Fr. 353 000 dem Anton-Cadonau-Fonds überwiesen wurden. 75 % des Gesamtbetrages (rund Fr. 287 000) sollten für die Unterstützung notleidender Schweizerschulen im Ausland, der Eest (Fr. 66 000) für die Schulung unbemittelter Auslandschweizerkinder Verwendung finden. Von den Fr. 287 000 gelangten Fr. 214 000 nach Massgabe der Grundsätze für die Ausrichtung der ordentlichen Bundessubvention zur sofortigen Verteilung an die ASS. Der Eestbetrag wurde fortan zusammen mit dem Cadonau-Fonds verwaltet.

Die Mittel des Cadonau-Fonds, die jährliche Bundessubvention und die Erträgnisse der l .-Augustsammlung 1930 ermöglichten es dem Bund nunmehr, die Unterstützung der ASS auf Grund der Anzahl Lehrer und Schüler zu erhöhen und in vermehrtem Masse auch ausserordentliche Bedürfnisse zu berücksichtigen. So betragen heute die Beiträge pro Schweizerlehrer an jeder Schule Fr. 450, jene pro Schweizerschüler Fr. 40. Unter den ausserordentlichen Aufwendungen sei in erster Linie erinnert an den Betrag von Fr. 130 000, der 1937 derSchule in Mailand für ihren Schulhausneubau zur Verfügung gestellt wurde.

Die ganze Summe sollte dem Cadonau-Fonds entnommen werden, wovon Fr. 30 000 à fonds perdu und Fr. 100 000 als ein auf 15 Jahre gewährtes Darlehen, woraus sich unter Einschluss der Zinsen bis zum Jahre 1952 eine zusätzliche Belastung des Bundes von jährlich Fr. 9000 ergibt. Ferner sei erinnert an die Überlassung von Schulwandbildern im Jubiläumsjahre der Eidgenossenschaft 1941, an gelegentliche Eeisebeiträge für Lehrer an ASS, an verschiedene ausserordentliche Beihilfen zugunsten der infolge des spanischen Bürgerkrieges
schwer notleidenden Schule in Barcelona, an die Unterstützung neuer Schulgründungen, z. B. in Santiago de Chile, vor allem aber an die zahlreichen Fälle ausserordentlicher Hilfe an die Schweizerschulen Italiens während des vergangenen Krieges und im ersten Nachkriegsjahr. Wir erlauben uns, Sie auf unsere Geschäftsberichte zu verweisen, in denen wir Ihnen über die Hilfe an die ASS jeweilen jährlich Bericht erstattet haben.

Der seinerzeit dem Cadonau-Fonds zugeführte Betrag aus der 1.-Augustsammlung ist seit dem Jahre 1941 völlig verausgabt. Seither musste wiederholt das Fondskapital angegriffen werden, da die Bundessubvention und die Zinsen des Fonds allein nicht genügt hätten, neben den normalen Beiträgen an unsere

265

ASS auch noch ihren mannigfachen ausserordentlichen Bedürfnissen einigermassen Eechnung zu tragen.

Von den zurzeit bestehenden ASS sind jene von La Penula und Ponte San Pietro bisher von Bundes wegen noch nie unterstützt worden. Ihre Finanzierung erfolgt ausschliesslich durch die sie tragenden industriellen Unternehmungen, mit denen sie auch in dieser Hinsicht engstens verbunden sind. Auch die Schweizerschule in Alexandrien, deren finanzielle Lage dank ihr von privater Seite zur Verfügung gestellten Mittel besonders günstig ist, musste bisher keine Bundeshilfe beanspruchen. Einen Sonderfall bildet Luino. Aus Gründen, die mit der Entstehung dieser Schule zusammenhängen (Ansiedhing zahlreicher Bahn- und Zollbeamter im Anschluss an die Eröffnung der Gotthardbahn), war die dortige Kolonie nicht in der Lage, die ihr erwachsenden Lasten für die Schule allein zu bestreiten. Seit ihrer Eröffnung erhielt sie eine Subvention durch die Schweizerischen Bundesbahnen und die eidgenössische Zollverwaltung, die ihr auch heute noch jährliche Beiträge (1945 total Fr. 4000) gewähren. Abgesehen noch von der soeben erst gegründeten Schweizerschule in Born sind hingegen alle andern ASS einer regelnlässigen Unterstützung seitens des Departements des Innern teilhaftig geworden.

Neben der unmittelbaren Finanzhilfe des Bundes darf auch die Unterstützung nicht übersehen werden, die unseren ASS seitens unserer diplomatischen Vertretungen im Ausland gewährt worden ist. Vor allem im Zusammenhang mit Neugründungen von Schulen, die als Fremdenschulen im allgemeinen der Bewilligungspflicht der ausländischen Behörden unterstehen, haben sich unsere Gesandtschaften stets entschlossen und mit Erfolg bei den zuständigen Amtsstellen für die Sache der Schweizerschulen eingesetzt. AVährend des vergangenen Krieges war der Kontakt zwischen unseren Auslandschulen und unseren Gesandtschaften naturgemäss besonders eng.

Ausser dem Bund hat sich in der Schweiz insbesondere auch das Auslandschweizerwerk der Neuen Helvetischen Gesollschaft intensiv um unsere ASS angenommen. Durch grosse unentgeltliche oder stark verbilligte Lieferungen von Schulbüchern und anderweitigen Schulmaterials, durch die Vermittlung von Lehrkräften und die Organisation ihrer Beisen bis zum Schulort, die Äufnung von Lehrer- und Schülerbibliotheken, die Lieferung von
Pestalozzikalendern, die Vermittlung von Referenten für Vorträge usw., hat es sich um die Förderung unserer ASS grösste Verdienste erworben. Das Auslandschweizerwerk behielt ausserdem 10 % der in der «Stiftung für die Auslandschweizer» angelegten Erträgnisse der Bundesfeierkollekte 1938 für die Hilfe an ASS zurück, insgesamt Fr. 69 000, die in den folgenden Jahren zur Deckung von Defiziten der Schulen, für die Finanzierung von Beisen einzelner Lehrer und den Ausbau von Schulhäusern verwendet wurden. Es hegt den Wunsch, auch von der diesjährigen Bundesfeiersammlung, die wiederum zum. grössten Teil der «Stiftung für die Auslandschweizer» zufliessen wird, einen Betrag zugunsten der Schweizerschulen im Ausland ausscheiden zu können. Die besondere Hilfe des Auslandschweizerwerkes wird unseren ASS auch in Zukunft -- ganz un-

266 abhängig von einer vermehrten Finanzhilfe des Bundes -- stets von grösstem Werte sein.

Als sich im Jahre 1942 infolge der wachsenden Kriegsnot die Hilfegesuche der ASS an das Auslandschweizerwerk und daneben auch an die im Jahre 1919 gegründete «Stiftung Schweizerhilfe» (Ferien- und Hilfswerk für Auslandschweizerkinder) mehrten, schlössen sich die genannten beiden Organisationen gemeinsam mit dem an der Entwicklung der ASS ebenfalls stark interessierten schweizerischen Lehrerverein im «Hilfskomitee für Auslandschweizerschulen» zusammen, um ihre Aktionen inskünftig besser zu koordinieren. Auch dieses Hilfskomitee hat in den wenigen Jahren seines Bestehens bereits eine überaus fruchtbare Tätigkeit entfaltet, die vor allem die Lieferung von Schulmaterialien, die Deckung von Defiziten und die Vermittlung von Lehrern umfasste. Die Aufwendungen der «Stiftung Schweizerhilfe» betrugen bis zum Jahre 1945 bereits ca. Fr. 45 000.

Ausser diesen Organisationen haben auch schweizerische Industrie- und Handelsunternehmungen wiederholt durch Zuwendung namhafter Beiträge (z. B. 1943 an Barcelona) ihr Interesse an den ASS bekundet.

Die ASS haben ihrerseits der ihnen bisher durch die Heimat gewährten Hilfe Dank und Anerkennung nicht versagt.

"Was insbesondere die finanziellen Leistungen des Bundes anbelangt -- seine Gesamtaufwendungen zugunsten der ASS betragen bis heute rund l Million Franken, -- so haben sie zweifellos mit dazu beigetragen, den Schulen ihr Durchhalten, gerade auch in den vergangenen kritischen Jahren, zu erleichtern. Aber angesichts der Bedeutung der ASS und ihrer Bedurfnisse ist das Ausmass der gegenwärtigen Bundeshilfe noch als durchaus ungenügend zu betrachten.

Dringende Postulate der ASS, die schon seit Jahren der Erfüllung harren, konnten mangels finanzieller Mittel immer noch keine Verwirklichung finden.

Erwähnt sei in erster Linie die Einführung einer Lehrerpensionsversicherung.

Erinnert sei aber auch an die vielfachen Bestrebungen um eine Erhöhung der Lehrerbesoldungen, den Ausbau der Schullokalitäten, die Beschaffung eigener Lehrmittel, die Finanzierung der Beisen von Lehrern nach und von der Schweiz. Viele Schalen weisen trotz aller Anstrengungen ständige beträchtliche Defizite auf, die von deren Trägern immer wieder neue Opfer erfordern und eine gedeihliche Entwicklung
verzögern. In verschiedenen Fällen musste auch aus finanziellen Gründen trotz vorliegendem Bedürfnis die Errichtung von ASS unterbleiben. Allerdringlichsten Begehren konnte gewiss manchmal durch Appelle an die Heimat, vor allem an den Bund, das Auslandschweizerwerk und das «Hilfskomitee» Bechnung getragen werden, aber nur zu zahlreiche Wünsche sind bisher ohne Erfüllung geblieben.

Angesichts dieser Umstände und in Würdigung der unseren ASS zufallenden Aufgaben halten wir es für eine P f l i c h t vor allem des Bundes, ihnen inskünftig eine vermehrte finanzielle Hilfe zukommen zu lassen.

Die Kolonien selbst sind an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt.

267 Es scheint uns in höchstem Masse dringlich zu sein, den Schulen endlich zu ermöglichen, bestimmte Aufgaben, für die ihre eigenen Kräfte allein nicht ausreichen, nunmehr mit Unterstützung des Bundes an die Hand zu nehmen.

Nicht um eine vermehrte Einflussnahrne des Staates auf unsere ASS kann es sich dabei handeln -- ihre Selbständigkeit soll in keiner Weise angetastet werden --, sondern um die volle Anerkennung der Dienste, welche sie in vielfach langjährigem Wirken unserem Lande geleistet haben.

D. Der Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend die Unterstützung der Schweizerschulen im Ausland.

,

1. Vorbemerkungen.

Der Entwurf enthält erstmals genauere Bebtimmungen über die Art und teilweise auch über das Ausmass der zukünftigen Bundesunterstützungen (Art. 4--9). Zur Hauptsache handelt es sich dabei um finanzielle Leistungen des Bundes, die sich an die bisherige ordentliche oder ausserordentliche Unterstützungspraxis des Bundes? anlehnen (wie in Art. 4, 7, Abs. l und Art. 8), zum Teil aber auch, wie bei den Beiträgen an die Lehrerpensionsversicherung (Art. 6), im Falle der Schaffung eigener Lehrmittel (Art. 5), den Eeisebeiträgen an Lehrer zu Ferienaufenthalten in der Schweiz (Art. 7, Abs. 2), der Subventionierung staatsbürgerlicher Kurse und den Beiträgen an Wanderlehrer (Art. 9) um eine Hilfe, die völlig nexie Wege geht. Der Entwurf erwähnt sodann die allgemeinen Voraussetzungen (Art. 2, 3. 10) und die speziellen Bedingungen, unter welchen inskünftig eine Hilfeleistung erfolgen wird oder kann. Eine weitere grundsätzliche Bestimmung (Art. 11) betrifft die Schaffung einer «Eidgenössischen Kommission für Schweizerschulen im Ausland».

2. Die einzelnen Artikel der Vorlage.

Art. l erwähnt, dass es der Bund ist, der gemäss den besondern Bestimmungen des Beschlusses die Unterstützung der ASS übernimmt. Eine Herbeiziehung der Kantone zu einer Hilfeleistung würde angesichts der nach ihrer kantonalen Zugehörigkeit ständig wechselnden Zahl von Schulern und Lehrern an den einzelnen Schulen zu ausserordentlichen Schwierigkeiten fuhren. Die Kantone selbst lehnen eine Hilfe ab unter dem Hinweis, dass die ASS eine Angelegenheit des ganzen Landes seien. Die Bedeutung der ASS für unser Land rechtfertigt es, wie bereits erwähnt, dass der Bund selbst sich ihrer annimmt und sie in ihrer Entwicklung zu fördern sucht.

Art. 2 und 3 der Vorlage enthalten zur Hauptsache die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung der Bundeshilfe. Nur Schulen, denen wirklich schweizerischer Charakter zukommt, können der Unterstützung des Bundes teilhaftig werden. Auf eine Definition des Begriffes «Schweizerschulen im Ausland» wird aus praktischen Erwägungen verzichtet. Der Entwurf begnügt sich damit, sowohl hinsichtlich der Gestaltung des Unterrichtes als auch der

268 Organisation der Schulen gey/isse Minimalerfordernisse aufzustellen. Sie bestehen -- was den Unterricht anbelangt -- darin, dass die heimatkundlichen Fächer (Schweizergeschichte und Schweizergeographie) eine ausreichende Berücksichtigung finden, mindestens eine Landessprache gelehrt wird (die aber mit der Unterrichtssprache identisch sein kann), elementare Kenntnisse in schweizerischer Verfassungs- und Wirtschaftskunde vermittelt werden und dass nach Möglichkeit auch das schweizerische Lied Pflege findet. Im übrigen sind die Schulen völlig frei, das Lehrprogramm ihren besondern Bedurfnissen entsprechend auszugestalten.

Hinsichtlich der Organisation der ASS wird verlangt, dass ihre Verwaltung und Leitung in schweizerischen Händen liegt. Als Träger der Schule finden ausdrücklich Erwähnung: Schweizerkolonien, Schweizervereine oder eigene Schulvereine. Träger können aber auch sein: schweizerische Unternehmungen im Ausland (wie z. B. in La Penula oder Ponte San Pietro) oder gar Privatpersonen. Mit diesen Bestimmungen soll gleichzeitig auch zum Ausdruck gebracht werden, dass der Bundesbeschluss den bisherigen p r i v a t e n Charakter der ASS sowie ihre Unabhängigkeit nicht berührt, ja an ihr ausdrücklich festhält. Zwar unterstellt er die Schulen der Aufsicht der zuständigen schweizerischen Gesandtschaft und der Oberaufsicht des eidgenössischen Departements des Innern und ermächtigt letzteres in Art. 3, Abs. 2, sie durch Fachleute zu besuchen und sich über deren Lage Bericht erstatten zu lassen, doch sollen diese Bestimmungen dem Bunde lediglich die Feststellung erleichtern, ob die Voraussetzungen für die Ausrichtung einer Subvention vorliegen und gleichzeitig Möglichkeiten für einen engern Kontakt zwischen den heimatlichen Behörden, den Gesandtschaften und den einzelnen Schulen schaffen.

Eine staatliche Kontrolle der ASS ist damit in keiner Weise bezweckt, noch wäre eine solche mit dem Wesen unserer ASS irgendwie vereinbar. Djr gelegentliche Besuch besonders qualifizierter Fachleute aus der Heimat entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der ASS selbst. In der Tat dürften diese Fachbesuche, die keineswegs etwa den Charakter von Inspektionen haben, ein sehr geeignetes Mittel darstellen, um den ASS zu ermöglichen, in direkter persönlicher Aussprache sich über ihre Lage und besondern Bedürfnisse zu
äussern und gegebenenfalls für die künftige Entwicklung der Schule wertvolle Anregungen entgegenzunehmen.

Der im Zusammenhang mit der Oberaufsicht des Departements des Innern und den Fachbesuchen von Vertretern des Bundes in Art. 3, Abs. 3, aufgenommene Vorbehalt zugunsten der Gesetzgebung des Gastlandes, ist der Sache nach zweifellos als überflüssig zu bezeichnen, da er nur etwas Selbstverständliches ausspricht. Um jedoch im Ausland von vornherein keine Missverständnisse über Charakter und Zweck unserer ASS aufkommen zu lassen, erachten wir dessen Aufnahme doch als wünschenswert. Erwähnt sei nur z. B., dass die peruanische Schulgesetzgebung ausdrücklich sämtliche Schulen des Landes der Oberaufsicht der einheimischen Schulbehörden unterstellt, der gegenüber natürlich diejenige des Departements des Innern zu weichen hat.

269 Art. 2, Abs. 5, bestimmt u. a. ausdrücklich, dass Kindergärten, sofern sie den Schweizerschulen unmittelbar angeschlossen sind, diesen hinsichtlich der Bundesunterstützung gleichgestellt sein sollen. Der Grund hiefür liegt in der bereits erwähnten Tatsache (vgl. oben Seite 256/257), dass die Kindergärten in diesem Falle als integrierender Bestandteil der Schule anzusehen sind, da sie in ganz wesentlichem Masse der Vorbereitung auf den späteren Schulbesuch dienen. Die Vorschrift hat besonders zur Folge, dass die Kindergärtnerinnen dieselben Bundesbeiträge erhalten werden \üe die übrigen Lehrkräfte. Mittelschulen werden keine Beiträge gewährt.

Art. 10 enthält schliesslich die Vorschrift, dass die ASS gehalten sind, durch Vermittlung der zuständigen schweizerischen Gesandtschaften dem eidgenössischen Departement des Innern jährlich Bericht und Rechnung über das abgelaufene sowie den Voranschlag für das kommende Schuljahr einzureichen. Ohne Vorliegen dieser Unterlagen ist der Bund gar nicht in der Lage, irgendwelche Unterstützungen zu gewähren, so dass auch diese Bestimmung -- die sich übrigens an eine bereits bestehende Praxis anschliesst -- unter die Voraussetzungen der Bundeshilfe gerechnet werden kann.

Art. 4. Unter den Leistungen zugunsten der ASS erwähnt Art. 4 zunächst Beiträge an deren G r ü n d u n g . Wiederholt hat sich gezeigt, dass trotz vorliegendem Bedürfnis die Errichtung von Schweizerschuleu im Ausland gescheitert ist oder noch nicht verwirklicht werden konnte, da die betreffenden Schweizerkolonien nicht in der Lage waren, die erforderlichen Mittel allein aufzubringen. So unterblieb beispielsweise 1937 eine Schulgründung in Sevilla, und auch in Madrid, wo die Überfülluug der öffentlichen Volksschulen öfters zu Eückweisung ausländischer Kinder führt, konnten die Pläne auf Schaffung einer Schweizerschule noch nicht in die Tat umgesetzt werden.

Die vorgesehene Bundeshilfe wird die Verwirklichung solcher Projekte, an denen unser Land in hohem Masse interessiert ist, zweifellos erleichtern.

Bin Grossteil der bestehenden Schulen leidet unter ungenügenden Baumverhältnissen, doch stehen ihnen vielfach nicht genügend Mittel zur Verfügung, um ohne Hilfe von aussen zum Bau eines eigenen Schulhauses oder zur Erweiterung der bestehenden Schullokalitäten zu schreiten. Neapel, Florenz, Kairo,
Lima und Santiago hegen den Wunsch nach neuen Schulhäusern, Barcelona betrachtet eine Vergrösserung des bestehenden Schulgebäudes als dringend notwendig. Wir glauben nicht, dass der Bund inskünftig abseits stehen kann, wenn es gilt, unsern ASS im Interesse eines guten Unterrichtserfolges geeignete, den pädagogischen und hygienischen Anforderungen genügende Käumlichkeiten zur Verfugung zu stellen.

Ausdrücklich ist bestimmt, dass die Ausrichtung dieser Bundesbeiträge -- deren Höhe von Fall zu Fall festgesetzt werden soll -- nur dann erfolgen kann, wenn sowohl die Errichtung einer ASS wie auch der allfällige Neubau oder die Erweiterung eines Schulhauses einem dringenden Bedürfnis entsprechen.

Im weitern schreibt Art. 4 vor, dass die bezüglichen Projekte durch die zuständige schweizerische Gesandtschaft empfohlen werden müssen, eine BeBundesblatt. 98. Jahrg. Bd. III.

18

270

Stimmung, die sich auch aus politischen Erwägungen aufdrängt. Die Gewährung von Beiträgen gemäss Art. 4 ist ausgeschlossen, wenn der Fortbestand der Schulen in keiner "Weise gesichert ist.

Art. 5. Immer wieder haben die ASS darauf hingewiesen, dass vor allem für den Unterricht in Heimatkunde (Schweizergeschichte und Schweizergeographie) die in der Schweiz verwendeten Lehrmittel sich nicht ohne weiteres auch zum Gebrauch an ASS eignen. Den Auslandschweizerkindern kann die Kenntnis der Schweiz nicht durch dieselben Methoden vermittelt werden, die im Inland selbst Anwendung finden. Das unmittelbare Erleben der Heimat, auf dem unsere schweizerischen Lehrbücher aufbauen, geht ihnen ab. Die Schweiz ist für sie ein fernes Land, sehr verschieden von der Umgebung, in der sie aufwachsen und das ihnen deshalb aus einer andern Blickrichtung nahegebracht werden muss. Geht im Inland der Unterricht gewissermassen vom Kiemen, der Heimat aus, ins Grosse, so liegt bei den Auslandsclrweizerkindern der Ausgangspunkt beim Gastland, also meist beim Grossen, von dem aus sie ins Kleine umdenken müssen. Auch die Staatskunde nimmt das Kind im Ausland ganz anders auf als unsere Jugend im Inland.

Einzelne Schulen sind deshalb dazu übergegangen, für den heimatkundlichen Unterricht eigene Lehrmittel (meist als vervielfältigte Manuskripte) zu schaffen. Um jedoch auf diesem Gebiete unseren ASS eine grundsätzliche Verbesserung der Lehrmittelversorgung zu ermöglichen, sieht Art. 5 des Entwurfes -- einem vielfach geäusserten Wunsche Kechnung tragend -- die Herausgabe b e s o n d e r e r Lehrmittel durch das Departement des Innern vor, in denen den besondern Bedürfnissen der ASS Rechnung getragen werden soll und deren Abgabe an die ASS -- ohne dass sie jedoch zu deren Übernahme verpflichtet wären -- zum halben Preise der Gestehungskosten erfolgen würde. Voraussetzung ist aber, dass die Bedürfnisfrage zunächst noch eine genaue Abklärung erfährt. Die Herausgabe der Lehrmittel hat in enger Fühlungnahme mit der eidgenössischen Kommission für ASS zu erfolgen und sich auf die in Art. 5 genannten Fächer (Schweizergeschichte, Schweizergeographie, schweizerische Verfassungs- und Wirtschaftskunde) zu beschränken.

Art. 6 bildet den Mittelpunkt der ganzen Vorlage. Er schafft die Voraussetzungen für die Verwirklichung einer umfassenden
Pensionsversicherung der Lehrer an ASS und erfüllt damit nicht nur eines ihrer ältesten, sondern auch ihrer dringlichsten Postulate. Das Problem der L e h r e r p e n s i o n i e rung stellt schon seit Jahren das eigentlich zentrale Anliegen unserer ASS dar.

Eine bescheidene Pension gewährt heute ihren Lehrkräften lediglich die Schweizerschule in Mailand. Die Höhe der jährlich zur Auszahlung gelangenden Benten wird aber durch die Schule selbst als durchaus ungenügend bezeichnet. Auch umschliesst deren Pensionsversicherung weder eine Witwennoch eine Waisenrente. In Alexandrien besteht eine sogenannte «Pensionskasse », aus "welcher den Lehrern bei ihrem Austritt aus der Schule eine ein-

271 malige Abfindungssumme ausbezahlt wird, deren Höhe je nach der Dauer der Dienstzeit gestaffelt ist. Allen andern Schulen unserer Kolonien haben es ihre Mittel bisher nicht gestattet, überhaupt irgendwelche Massnahmen zugunsten einer Alters- oder Hinterbliebenenfürsorge ihrer Lehrer zu ergreifen.

Gewisse Ansätze hiezu, z. B. in Catania, kamen über bescheidene Anfänge nicht hinaus. In sämtlichen Schulen sind also die Lehrer bei ihrer Vorsorge auf das Alter entweder vollständig oder doch zum allergrössten Teil auf ihre eigenen Kräfte angewiesen. Zweifellos werden auch in Zukunft die ASS allein nicht über die notwendigen Mittel verfügen, um eine Lehrerpensionierung verwirklichen zu können.

Die fehlende Pensionierung unserer Auslandschweizerlehrer und die damit verbundene bedeutende materielle Schlechterstellung gegenüber ihren im Inland an öffentlichen Schulen tatigen Kollegen hat für die ASS die schwerwiegendsten Folgen gehabt. Sie wirken sich vor allem in einem ständigen und den Unterrichtserfolg sehr nachteilig beeinflussenden Lehrerwechsel aus, bilden aber auch Ursache der fortwährenden Schwierigkeiten unserer ASS, überhaupt qualifizierte Lehrkräfte zu erhalten. Die Nachteile der mangelnden Pensionierung werden seitens der schweizerischen Lehrerschaft um so fühlbarer empfunden, als vielfach auch die Lehrerbesoldungen hinter jenen des Inlandes zurückstehen, so dass die erheblichen materiellen Einbussen, die mit einem Aufenthalt an einer ASS verbunden sind und zu denen sich gerade in der Nachkriegszeit noch manch andere persönliche Unbequemlichkeiten gesellen, die ideellen Vorteile nicht aufzuwiegen vermögen und der Verbleib in der Schweiz der Tätigkeit an einer ASS vorgezogen wird.

Die Notwendigkeit der Schaffung einer Pensionsversicherung für die Auslandschweizerlehrer kann heute keinem Zweifel mehr unterliegen. In den vergangenen Jahren sind auf Initiative der ASS, aber auch des schweizerischen Lehrervereins, der an einer Eegelung dieser Frage sehr interessiert ist, wiederholt Schritte zur Lösung der Pensionierungsfrage unternommen worden. Am naheliegendsten schien eine Aufnahme der Lehrer in die kantonalen Lehrerpensionskassen, doch hat die Unterschiedlichkeit der bestehenden Eegelungen in den einzelnen Kantonen diese Lösung nicht als zweckmässig erscheinen lassen. Sie hätte vor allem
bewirkt, dass die Lehrer derselben Schule je nach ihrer kantonalen Zugehörigkeit zu ganz verschiedenen Leistungen herangezogen und in den Genuss höchst ungleicher Renten gelangt wären. Auch vertraten die kantonalen Erziehungsdirektionen in Beantwortung einer Anfrage des Hilfskomitees für Auslandschweizerschulen den Standpunkt, dass die ASS eine gesamtschweizerische Angelegenheit seien und daher unbeschadet der kantonalen Schulholieit eine eidgenössische Regelung getroffen werden sollte, die für die Auslandschweizerlehrer aller Kantone gleichermassen Gültigkeit hätte. Auf kantonalem Boden liess sich somit eine Losung der Lehrerpensionierung nicht erreichen. Erwogen \\urde sodann, ob nicht die Auslandschweizerlehrer der eidgenössischen Versicherungskasse angegliedert werden könnten, doch musste auch dieses Projekt bald wieder fallen gelassen werden. Als prak-

272 tisch einzig gangbarer "Weg hat sich schliesslich eine Lösung in der Bichtung erwiesen, -welche nunmehr Art. 6 vorsieht.

Es empfiehlt sich nämlich, die Fürsorgeeinrichtungen der verschiedenen Schweizerschulen im Ausland organisatorisch in einer einzigen vom Bund errichteten Stiftung mit Eechtsdomizil in der Schweiz zusammenzufassen.

Aus praktischen Erwägungen ist es zweckmässig, vorzusehen, dass die Fürsorgeeinrichtungen der Schulen, welche den Fürsorgebeitrag des Bundes beanspruchen wollen, dieser Stiftung unterstellt sein müssen; andernfalls wäre eine mit praktischen Schwierigkeiten verbundene Beaufsichtigung der im Genuss der Bundesbeiträge stehenden Fürsorgeeinrichtungen nicht zu umgehen. Immerhin soll es einer Schweizerschule im Ausland, die nicht in der Lage ist, für ihre Lehrkräfte eine Fürsorgeeinrichtung zu unterhalten, freigestellt bleiben, von einem Anschluss an die Stiftung abzusehen.

Die der Stiftung angeschlossenen Schulen unterstellen ihre definitiv angestellten Lehrkräfte schweizerischer Nationalität obligatorisch der nach einheitlichen Grundsätzen gestalteten Fürsorgeeinrichtung. Da bei einigen Schulen besondere Verhältnisse vorliegen, wird vorgesehen, dass auf ihr begründetes Begehren hin auch ihre Lehrkräfte anderer Nationalität in die Fürsorgeeinrichtung einbezogen werden können.

Die Versicherungsleistungen und Beiträge werden in Schweizer Franken festgesetzt. Die Fiirsorgeeinrichtung gewährt Altersrenten, die nach Zurücklegung des Alters von 65 Jahren für Männer und 60 Jahren für Frauen beansprucht werden können, ferner Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten.

Damit jede Schule die Belastung ihrer Leistungsfähigkeit anpassen kann, wird ihr die Wahl gelassen zwischen drei Versicherungsstufen.

In der obersten Stufe A beträgt die jährliche Alters- und Invalidenrente nach Massgabe der zurückgelegten Dienstjahre mindestens höchstens die jährliche Witwenrente die jährliche Vaterwaisenrente und die Vollwaisenrente

Fr. 2500 » 5000 » 2500 » 750 » 1500

In der Versicherungsstufe B erreichen die Leistungen 4/B, in der Versicherungsstufe C 3/6 der Ansätze der Stufe A. Die Versicherungsleistungen an die Fürsorgeberechtigten, die bei der Gründung der Einrichtung oder beim später erfolgten Eintritt bereits im Alter zwischen 40 und 55 Jahren stehen, erfahren zur Begrenzung der Kosten eine nach Massgabe des Eintrittsalters bis auf 50 % fortschreitende Kürzung. Für die Lehrkräfte, die beim Eintritt in die Fürsorgeeinrichtung das Alter von 55 Jahren (für weibliche Lehrkräfte 50 Jahre) bereits überschritten haben, wird eine Sparkasse mit festen Jahreseinlasen von Fr. 3000 in Stufe A errichtet.

273 Selbst wenn sich sämtliche Schweizerschulen im Ausland der Stiftung anschliessen, bleibt der Bestand der Fürsorgeberechtigten so klein, dass er keine ausreichende Grundlage für die Führung einer selbständigen Versicherungskasse zu gewährleisten vermag. Daher wird vorgesehen, dass die Stiftung einen Gruppenversicherungsvertrag mit einer konzessionierten Lebensversicherungsgesellschaft abschliesst.

Die Versicherungsprämien werden von der Stiftung als Versicherungsnehmerin entrichtet. An diese Kosten leistet der Bund jährliche Beiträge in der Höhe von 50 % jeder Versicherungsprämie -- maximal jedoch Fr. 1500 in Stufe A --- für schweizerische Fürsorgeberechtigte. Für Versicherte anderer Nationalität beträgt der Bundesbeitrag 25 % der Versicherungsprämie, maximal Fr. 750 in Stufe A. Den Best der Kosten haben die ASS gegebenenfalls mit entsprechenden Beiträgen der Fürsorgeberechtigten aufzubringen.

Die Möglichkeit bleibt gewahrt, dass eine Schule, die bereits Vorsorge getroffen hat, vorhandene Mittel aus einem Fonds oder aus bestehenden Versicherungen verwenden kann, um ihre künftigen Jahresaufwendungen zu reduzieren oder die vorgesehenen Versicherungsleistungen auszubauen. Es wäre ferner in Aussieht zu nehmen, dass die schweizerischen Lehrkräfte ausserdem der geplanten eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung freiwillig beitreten werden.

Beim Austritt eines Fürsorgeberechtigten werden ihm mindestens die persönlich geleisteten Beiträge zurückgegeben. Die Schweizerschule hat auch die Möglichkeit, dem Ausscheidenden den ganzen Versicherungsanspruch abzutreten.

Durch diese im Aufbau einheitliche, in Einzelheiten bewegliche Eegelung wird erreicht, dass einerseits die administrativen Umtriebe auf ein Minimum gesenkt werden und anderseits die Schulen die Möglichkeit erhalten, die Fürsorgeeinrichtung ihren besonderen Bedürfnissen und Gegebenheiten in mehrfacher Hinsicht anzupassen. Der Bund muss kein Bisiko hinsichtlich versicherter Gefahren und Währung eingehen; seine jährlichen Aufwendungen für die Fürsorgeeinrichtung bleiben stets innerhalb bestimmter, zum voraus überblickbarer Grenzen.

Art. 7 sieht in seinem Abs. l vor, dass der Bund an die Reisekosten neu angestellter Lehrer samt ihren Familien zu ihren ASS Beiträge a u s r i c h t e n kann. Die Übernahme dieser Kosten durch die
Schulen allein bedeutet für sie oft eine ausserordentlich grosse Belastung ihres Budgets und erschwert ihnen die Anstellung einer genügenden Zahl qualifizierter Lehrkräfte. Eine Beise nach Lima kostet heute für eine Person rund Fr. 2000, nach Santiago ca. Fr. 1500. Die Lehrer selbst sehen sich nicht in der Lage, für derartig hohe Eeisekosten aufzukommen. Wir halten es deshalb für gerechtfertigt, dem Bund die grundsätzliche Möglichkeit einzuräumen, im Bedarfsfall einen angemessenen Teil der Beisekosten unserer Auslandschweizerlehrer und ihrer Familien zu übernehmen.

274 Es lässt sich ferner feststellen, dass Lehrer, die während langer Zeit ununterbrochen im Ausland weilen, allmählich den wünschenswerten Kontakt mit dem schweizerischen Schulwesen und seinen Methoden verlieren. Zur Sicherung eines guten Unterrichtserfolges an unsern ASS rechtfertigen sich deshalb auch Beiträge an Reisekosten von Schweizerlehrern zu Ferienaufenthalten in der Schweiz (Abs. 2). Es versteht sich von selbst, dass die Ausrichtung dieser Beiträge erst nach Ablauf einer gewissen Zeit erfolgen kann. Beitragsberechtigt sind ·-- im Gegensatz zu Abs. l -- nur Lehrer an ASS in aussereuropäischen Ländern. Dagegen erfolgt die Gewährung dieser Beiträge, ohne dass ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen werden müsste. Ihre maximale Höhe beträgt je nach dem Zeitabschnitt, in welchem diese Eeisen unternommen werden, 30--50 % der Fahrtkosten. Familienmitglieder der Lehrer sind nicht beitragsberechtigt.

Art. 8 bestimmt, dass der Bund -- wie dies schon bisher die Eegel war --· den ASS auch weiterhin jährlich Beiträge nach Massgabe der Anzahl der Schweizerlehrer und Schweizerschüler ausrichten wird und Schulen, die mit besondern Schwierigkeiten zu kämpfen haben, ausserordentliche Subventionen gewähren kann, vor allem zur Deckung ständiger Betriebsdefizite, doch hat in diesen Fällen auch noch ein entsprechender Antrag der zuständigen schweizerischen Gesandtschaft vorzuliegen.

Art. 9. Praktische Erfahrungen haben uns genötigt, die Möglichkeit vorzusehen, die Hilfe des Bundes auch Institutionen zukommen zu lassen, die eine schulähnliche Aufgabe erfüllen oder sonst auf dem Gebiete der nationalen Erziehung unserer Auslandschweizerjugend wertvolle Dienste leisten. Hiezu sind z.B. zu rechnen Wanderlehrer, welche an verschiedenen Orten zerstreut lebende Schweizerkinder regelmässig besuchen und unterrichten, hiezu gehört aber auch die Abhaltung regelmässiger staatsbürgerlicher Kurse. Wanderlehrer kannte z. B., wie wir gesehen haben, Mailand während des Krieges.

Auch unsere Schweizerkolonien in Deutschland hatten sich vor dem Kriege oft mit dem Gedanken der Einsetzung von Wanderlehrern befasst. Staatsbürgerliche Kurse wurden z. B. in Paris und Brüssel abgehalten und gelangten früher auch in Lissabon zur Durchführung. Immerhin soll die Unterstützung derartiger Institutionen und Bestrebungen nur ausnahmsweise
erfolgen, d. h., wenn die Errichtung einer festen Schule oder die Abhaltung eines ständigen Unterrichtes aus zwingenden Gründen nicht möglich erscheint.

Art. 10. Vgl. den letzten Absatz der Ausführungen zu Art. 2 und 3, oben Seite 269.

Art. 11 sieht die Schaffung einer aus 5 bis 7 Mitgliedern bestehenden eidgenössischen Kommission vor, die als konsultatives Organ dem Departement des Innern für alle die ASS betreffenden Fragen zur Verfügung steht. Der vorgesehene Bundesbeschluss wird zweifellos manche Einzelprobleme aufwerfen, die eine genaue Prüfung durch Persönlichkeiten erfordern, die mit den Bedürfnissen und den Verhältnissen unserer ASS besonders vertraut

275 sind. Deshalb ist auch ausdrücklich bestimmt, dass das Auslandschweizerwerk in der Kommission vertreten sein soll. Die Kommission ist als Verbindungsstelle zwischen den ASS und dem Departement des Innern gedacht. Ihr wird die Aufgabe zufallen, die Beziehungen zwischen den ASS und den Bundesbehörden enger und fruchtbarer als bisher zu gestalten. Insbesondere kann sich die Kommission auch mit der Vermittlung von Lehrern an ASS befassen.

Eine wichtige Aufgabe wird sie auch bei der Herausgabe der in Art. 5 vorgesehenen Lehrmittel zu erfüllen haben.

Art. 12 und 13 geben zu keinen weitern Bemerkungen Anlass.

3. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage.

Die genaue Berechnung der finanziellen Auswirkungen der Vorlage begegnet erheblichen Schwierigkeiten.

Auszugehen ist von den zurzeit bestehenden ASS. Ihnen ist -- mit den in Abschnitt G oben Seite 265 erwähnten Ausnahmen, aber mit Einschluss von Luino -- zuletzt eine jährliche Bundessubvention von Fr. 64 000 ausgerichtet worden. Art. 8 der Vorlage sieht die Fortführung der bisherigen Form der Unterstützung unserer ASS vor. Auch in nächster Zukunft wird deshalb für die Beiträge nach der Anzahl Lehrer und Schüler an den einzelnen Schulen unter Einschluss gewisser Sonderleistungen an Schulen, die mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, der Betrag von Fr. 64000 aufzuwenden sein.

Jährlich wiederkehrende Leistungen des Bundes bilden inskünftig vor allem seine Beiträge zugunsten der Lehrerpensionsversicherung gemäss Art. 6.

Anhand detaillierter Lehrerverzeichnisse der einzelnen Schulen hat im Auftrag des eidgenössischen Departements des Innern die Schweizerische Lebensversicherungs- und Eentenanstalt in Zürich eingehende Berechnungen über die dem Bunde erwachsenden Kosten angestellt. Unter der Voraussetzung, dass sämtliche bestehenden Schulen mit all ihren Lehrern der in Art. 6 vorgesehenen Stiftung des Bundes beitreten, würde sich bei der derzeitigen Zusammensetzung der Lehrerschaft nach Alter und Nationalität der Prämienanteil des Bundes für das in Aussicht genommene Versicherungsprojekt im Jahre 1947 auf maximal rund Fr. 74 000 belaufen, in den folgenden Jahren jedoch angesichts der vorauszugehenden Verjüngung des Lehrerbestandes eine sukkzessive Ermässigung bis auf Fr. 58 000 erfahren. Dazu kommen noch Entschädigungen an den Stiftungsrat.

Unter den weitern regelnlässigen Bundesleistungen sind ferner zu nennen : Die jährlichen Beiträge an Eeisen von Lehrern zu Ferienaufenthalten in der Schweiz (Art. 7, Abs. 2), die Auslagen für die eidgenössische Kommission für Schweizerschulen im Ausland (Art. 11) sowie die Entschädigungen für die Besuche von ASS durch Fachleute gemäss Art. 3, Abs. 2.

Was die Beteiligung des Bundes an den Eeisen von Lehrern zu Ferienaufenthalten in der Schweiz anbelangt, so ist bei der gegenwärtigen Lehrerzahl und unter der Voraussetzung, dass alle Lehrer von der ihnen zustehenden

276 Vergünstigung Gebrauch machen, mit einer durchschnittlich jährlichen Belastung des Bundes von ca. Fr. 4500 zu rechnen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Beisespesen zurzeit ausserordentlich hoch sind und in Zukunft eine 'wohl nicht unbeträchtliche Ermässigung erfahren werden. Zurzeit wirken an ASS 18 Schweizerlehrer, die grundsätzlich Anspruch auf Eeiseentschädigungen gemäss Art. 7. Abs. 2, haben. Der Umstand, dass von ihnen 13 schon seit mehr als 3 Jahren nicht mehr in der Schweiz gewesen sind, wird vielleicht im ersten Jahre nach Inkrafttreten der Vorlage eine starke Erhöhung dieses Bundesbeitrages bewirken.

Für Entschädigungen an die Mitglieder der eidgenössischen Kommission für Schweizerschulen im Ausland sehen wir in der Annahme, dass ihre Tätigkeit erhebliche Aufwendungen an Zeit erfordern wird, jährlich Fr. 2500 vor.

Schwieriger sind die Kosten zu berechnen, welche die Besuche von Fachleuten an ASS erfordern. Auch diese dürften im Jahresdurchschnitt jedoch kaum unter Fr. 2000 zu liegen kommen.

Die übrigen Leistungen des Bundes, wie die Beiträge an Schulgründungen, Neu- und Erweiterungsbauten von Schulhäusern (Art. 4), an die Schaffung von Lehrmitteln (Art. 5), an die Eeisekosten der Lehrer und ihrer Familien nach den ASS (Art. 7, Abs. 1) sowie an Wanderlehrer und staatsbürgerliche Kurse (Art. 9) lassen sich im einzelnen nicht von vorneherein berechnen. Sie werden nicht nur jährlich erheblichen Schwankungen unterliegen, sondern sind auch in jedem einzelnen Fall so sehr von den gerade vorliegenden besonderen Verhältnissen abhängig, dass es müssig erscheint, irgendwelche zuverlässige Vorausberechnungen anstellen zu wollen. Wir werden darnach trachten, diese Aufwendungen im Durchschnitt auf höchstens einen Drittel der bisherigen ordentlichen Bundessubvention, also auf den Betrag von ca.

Fr. 21 000 jährlich zu beschränken.

Die mutmasslichen jährlichen Gesamtaufwendungen des Bundes für die ASS auf Grund des vorgesehenen Bundesbeschlusses betragen demnach inskünftig : Ordentliche Beiträge, Deckung ausserordentlicher Defizite . . . Fr. 64 000 Prämienanteil des Bundes an der Lehrerpensionsversicherung; Entschädigungen an den Stiftungsrat » 76 000 Beiträge an Eeisen von Lehrern zu Ferienaufenthalten in der Schweiz » 4500 Eidgenössische Kommission für Schweizerschulen im Ausland .

» 2 500 Besuche von ASS durch besondere Delegierte des Departements des Innern » 2 000 Übrige ausserordentliche Beiträge » 21 000 Total

Fr. 170 000

Diese Summe entspricht einem Mehraufwand des Bundes gegenüber seinen bisherigen Leistungen von Fr. 106 000.

277 Ausserdem stehen dem Bunde noch die im allgemeinen zu den ordentlichen Subventionen zugeschlagenen Zinse des Cadonau-Fonds in der Höhe von jährlich ca. Fr. 11 000--13 000 zur Verfügung.

Inwieweit die erhöhten Kredite die Entstehung weiterer ASS zur Folge haben werden, lägst sich mit Bestimmtheit nicht voraussehen. Durch den Bundesbeschluss soll die Entwicklung der ASS gefördert und ihre Lage und besonders auch die Stellung der Auslandschweizerlehrer entscheidend verbessert werden. Doch ist nicht zu übersehen, dass auch in Zukunft unsere Kolonien für ihre Schulen immer noch sehr grosse Opfer werden aufbringen müssen und dass die vermehrte Hilfe der Heimat ihre eigenen Anstrengungen in keiner Weise abzulösen vermag. Aber der Zeitpunkt scheint uns gekommen zu sein, wo der Bund seine Hilfe an die ASS ihren Leistungen entsprechend auszubauen hat. Wir können und wollen den ASS ihre Verantwortung für die Erziehung unserer Jugend in schweizerischem Geiste nicht von Staates wegen abnehmen, aber wir erachten es als unsere Pflicht, ihnen ihre Aufgebe zu erleichtern.

Gestützt auf diese Ausführungen empfehlen wir Ihnen nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 17. September 1946.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates.

Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Kobelt.

Der Bundeszanzler :

Leimgrub er.

278

(Entwurf.)

Bundesfoeschluss betreffend

die Unterstützung der Schweizerschulen im Ausland.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 17. September 1946, beschliesst :

Art. 1.

Der Bund unterstützt die Schweizerschulen im Ausland nach Massgabe folgender Bestimmungen.

Art. 2.

Die Schweizerschulen im Ausland, die auf Leistungen des Bundes im Sinne dieses Beschlusses Anspruch erheben, sind verpflichtet, einen ausreichenden Unterricht in Schweizergeschichte und Schweizergeographie zu erteilen sowie elementare Kenntnisse der schweizerischen Verfassungs- und Wirtschaftsknnde zu vermitteln.

Sie haben, sofern nicht in einer schweizerischen Landessprache unterrichtet wird, für eine Einführung in die Kenntnisse einer solchen zu sorgen.

Nach Möglichkeit soll auch das schweizerische Lied gepflegt werden.

Im übrigen richtet sich die Gestaltung des Unterrichts nach den Bedürfnissen der Kolonie und 'den besonderen Verhältnissen der verschiedenen Länder.

Als Schweizerschulen im Ausland im Sinne dieses Bundesbeschlusses gelten Primär- und Sekundärschulen sowie die den Schulen angeschlossenen Kindergärten, nicht jedoch Mittelschulen.

Art. 3.

Die Schweizerschulen im Ausland unterstehen der Leitung ihrer eigenen Organe (Kolonien, Schweizer- oder eigene Schulvereine usw.), der Aufsicht der zuständigen schweizerischen Gesandtschaft und der Oberaufsicht des eidgenössischen Departements des Innern.

Das eidgenössische Departement des Innern kann die seiner Oberaufsicht unterstehenden Schweizerschulen im Ausland durch Fachleute besuchen lassen.

Diese unterbreiten ihren Bericht mit allfälligen Anregungen den Organen der

279

Schüfe, der zuständigen schweizerischen Gesandtschaft und dem eidgenössischen Departement des Innern.

Die Gesetzgebung des Gastlandes bleibt vorbehalten.

Art. 4.

Der Bund kann an die Gründung von Schweizerschulen im Ausland sowie an Neu- oder Umbauten ihrer Schulhäuser Beiträge leisten, sofern die Errichtung einer Schule oder der Bau bzw. die Erweiterung eines Schulhauses einem dringenden Bedürfnis entspricht, durch die zuständige Gesandtschaft empfohlen wird und der Fortbestand der Schule gesichert erscheint.

Art. 5.

Das eidgenössische Departement des Innern kann im Bedarfsfall in Verbindung mit der nach Art. 11 zu bestellenden Kommission eigene Lehrmittel für den Unterricht in Schweizergeschichte, Schweizergeographie, schweizerischer Verfassungs- und Wirtschaftskunde in den drei Amtssprachen des Bundes herausgegeben und diese den Schweizerschulen im Ausland zum halben Preise der Gestehungskosten zur Verfügung stellen.

Art. 6.

Der Bund errichtet im Sinne der Art. 80 ff. ZGB eine Stiftung mit dem Zwecke, für die von den Schweizerschulen im Ausland angestellten Lehrer eine Fürsorgeeinrichtung zu schaffen und diese durch Beiträge zu unterstützen.

Versichert werden nach der Dienstzeit gestaffelte Alters- und Invalidenrenten von höchstens Fr. 5000 im Jahr sowie Witwen- und Waisenrenten.

Für männliche Fürsorgeberechtigte, die bei der Aufnahme in die Fürsorgeeinrichtung das Alter von 55 Jahren, sowie für weibliche Fürsorgeberechtigte, die bei der Aufnahme in die Fürsorgeeinrichtung das Alter von 50 Jahren überschritten haben, tritt an Stelle der Versicherung eine Sparkasse. Über die nähere Ausgestaltung der Fursorgeeinrichtung erlässt der Stiftungsrat ein besonderes Beglement, das der Genehmigung des eidgenössischen Departements des Innern unterhegt.

Die jährliche Leistung des Bundes an die Stiftung beträgt a. für jeden Fürsorgeberechtigten schweizerischer Nationalität 50 % der jährlichen Versicherungsprämie oder Spareinlage, höchstens jedoch Fr. 1500; b. für jeden Fürsorgeberechtigten anderer Nationalität 25 % der jährlichen Versicherungsprämie oder Spareinlage, höchstens jedoch Fr. 750.

Der Best der Versicherungsprämie oder Spareinlage ist durch die Schweizerschulen im Ausland gegebenenfalls mit entsprechenden Beiträgen der Fürsorgeberechtigten aufzubringen.

280 Der Stiftungsrat wird vom eidgenössischen Departement des Innern ernannt.

Art. 7.

Der Bund kann im Bedarfsfall an die Eeisekosten neu angestellter schweizerischer Lehrkräfte und ihrer Familien nach den Schweizerschulen im Ausland angemessene Beiträge ausrichten.

Überdies leistet er an die Eeisekosten schweizerischer Lehrkräfte an Auslandschweizerschulen in aussereuropäischen Ländern zu Ferienaufenthalten in der Schweiz einen Beitrag bis zu 30 %. Dieser Beitrag kann jedoch durcn eine Lehrkraft nicht vor 3 Jahren nach ihrem Wegzug aus der Schweiz und durch dieselbe Lehrkraft im Zeitraum von 3 Jahren nur einmal bezogen werden.

Erfolgt die Eeise in einem längern Zeitabschnitt, so kann der Beitrag eine Erhöhung bis auf 50 % erfahren.

Art. 8.

Über die in den vorstehenden Artikeln vorgesehenen Leistungen hinaus unterstützt der Bund die Schweizerschulen im Ausland durch jährliche Beiträge nach Massgabe der Zahl der an diesen Schulen wirkenden schweizerischen Lehrkräfte und der die Schulen besuchenden Schüler schweizerischer Nationalität.

Schulen, die mit besondern Schwierigkeiten zu kämpfen haben, können mit zusätzlichen Beiträgen bedacht werden. Insbesondere kann auf Antrag der zuständigen schweizerischen Gesandtschaft der Bund zur Deckung ständiger Defizite den Schweizerschulen im Ausland ausserordentliche Suventionen gewähren.

Art. 9.

Ist die Errichtung einer festen Schule oder die Abhaltung eines ständigen Unterrichtes nicht möglich oder nicht zweckmässig, so kann der Bund im Bedarfsfall und nach Anhören der zuständigen schweizerischen Gesandtschaft ausnahmsweise auch Beiträge leisten an die Institution von Wanderlehrern oder an periodisch zur Durchführung gelangende Kurse staatsbürgerlichen Charakters.

Art. 10.

Die vom Bund unterstützten Schweizerschulen im Ausland reichen alljährlich durch Vermittlung der zuständigen Gesandtschaft dem eidgenössischen Departement des Innern auf Ende des Jahres Bericht und Eechnung über das abgelaufene Jahr und den Voranschlag für das kommende Jahr ein.

Art. 11.

Das eidgenössische Departement des Innern bestellt eine aus 5 bis 7 Mitgliedern bestehende Kommission für Schweizerschulen im Ausland, in der

281 auch das Auslandschweizerwerk der Neuen Helvetischen Gesellschaft vertreten sein soll.

Die eidgenössische Kommission für Schweizerschulen im Ausland steht dem Departement des Innern als beratendes Organ für alle Fragen der Schweizerschulen im Ausland zur Verfügung. Sie kann sich auch mit der Vermittlung von Lehrstellen an Schweizerschulen im Ausland befassen.

Art. 12.

Die für die Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Kredite werden alljährlich in den Voranschlag der Eidgenossenschaft eingestellt.

Art. 13.

Dieser Bundesbeschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit seinem Vollzug beauftragt.

6765

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Unterstützung der Schweizerschulen im Ausland. (Vom 17. September 1946.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1946

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

5106

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.09.1946

Date Data Seite

244-281

Page Pagina Ref. No

10 035 645

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.