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5049 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erneuerung und Abänderung der Konzession der elektrischen Strassenbahnen in Freiburg.

(Vom 8. Juni 1946.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Die Konzession der elektrischen Strassenbahnen in Freiburg wurde von der Bundesversammlung unterm 17. Juni 1896 für die Dauer von 50 Jahren erteilt. Sie läuft somit am 17. Juni 1946 ab. Mit Schreiben vom 15. April 1946 hat die Gesellschaft der Freiburger Strassenbahnen um Erneuerung der Konzession nachgesucht.

Der Bundesbeschluss vom 17. Juni 1896 gestattete nur den Bau und Betrieb einer Strassenbahn vom Bahnhof Freiburg nach der grossen Hängebrücke, dem Plateau de Pérolles und dem Quartier de Beauregard. Durch Bundesbeschluss vom 23. Juni 1910 wurde die Konzession ausgedehnt auf eine neue Strassenbahnlinie von der Place du Tilleul nach der Brücke von Grandfey mit Abzweigung von der Unterführung bei St. Léonard nach dem Kirchhof von Agy. Ferner erfuhr die Konzession von 1896 durch Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1920 einige Abänderungen tarifarischer Natur, j .'.'· Die Baüdrektion des Kantons Freiburg hat uns mit Schreiben vom 25. April 1946 mitgeteilt, dass sie gegen die | Erneuerung der Konzession der Freiburger Strassenbahnen nichts einzuwenden habe. Wir beabsichtigen, dem Gesuch zu entsprechen, indem wir Ihnen die Erneuerung der Konzession der elektrischen Strassenbahnen in Freiburg zu den bisherigen Bedingungen auf eine neue Dauer von 50 Jahren, d. h. bis zum 17. Juni 1996, beantragen.

Da die Gesellschaft den späteren Ersatz der Strassenbahn durch Trolleybus oder Autobus vorsieht, halten : wir eine Vereinfachung des Verfahrens für Änderungen der Konzession für angezeigt. Wir bitten Sie deshalb, dem Bundesrat -- wie dies bei der Mehrzahl der Strassenbahnkonzessionen gemacht wurde -- die Kompetenz einzuräumen, die Verlegung bestehender Linien, die Einschränkung oder Aufhebung des Betriebes auf einzelnen Linien des Strassen-

712 bahnnetzes sowie die Beseitigung der Bahneinrichtungen zu bewilligen. Die Erteilung von Trolleybus- und Autobuskonzessionen steht schon jetzt dem Post- und Eisenbahndepartement zu.

Wie. unterbreiten Ihnen daher den beiliegenden Beschlussesentwurf, der die Erneuerung und Abänderung der Konzession der elektrischen Strassenbahnen in Freiburg vorsieht, und beantragen Ihnen dessen Annahme.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 8. Juni 1946.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident :

Kobelt.

Der Bundeskanzler: Leimgrub er.

713 (Entwurf.)

.

:

Bunclesbeschluss über

die Erneuerung und Abänderung der Konzession der elektrischen Strassenbahnen in Freiburg.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Gesuches der Gesellschaft der Freiburger Strassenbahnen vom 15. April 1946, einer Botschaft des Bundesrates vom 8. Juni 1946, :

beschliesst: I.

Die durch Bundesbeschluss vom 17. Juni 1896 (E. A. S. U, 172) erteilte, durch Bundesbeschlüsse vom 23. Juni 1910 (E. A. S. 26, 143) und 9. Oktober 1920 (E. A. S. 36, 98) abgeänderte, am 17. Juni 1946 ablaufende Konzession der elektrischen Strassenbahnen in Freiburg wird auf eine Dauer von 50 : Jahren, d. h. bis 17. Juni 1996, erneuert.

II.

Die Konzession wird durch folgende Bestimmungen ergänzt: «Der Bundesrat kann nach Anhörung der Begierung des Kantons Freiburg die Konzessionärin ermächtigen, neue Linien zu bauen, bestehende Linien auf dem Gebiete der Gemeinde Freiburg und ihrer Umgebung zu verlegen, den Betrieb auf einzelnen Strecken des Strassenbahnnetzes zu beschränken oder ganz aufzuheben und die Bahneinrichtungen zu beseitigen.»

in.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug dieses Beschlusses, der am 17. Juni 1946 in Kraft tritt, beauftragt.

; : 6662

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erneuerung und Abänderung der Konzession der elektrischen Strassenbahnen in Freiburg. (Vom 8. Juni 1946.)

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Jahr

1946

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13

Cahier Numero Geschäftsnummer

5049

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.06.1946

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711-713

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