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Schweizerisches Bundesblatt.

44. Jahrgang. IV.

Nr. 34.

17. August 1892.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

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Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend die Aufsicht über die Fabrikation und den Verkauf der gebrannten Wasser.

(Vom 15. August 1892.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

In den Jahren 1890 und 1891 hat die Bundesversammlung folgende Beschlüsse gefaßt: ,,1. Der Bundesrath wird eingeladen, eine Erhebung darüber zu veranstalten, wie die in Art. 9 des Alkoholgesetzes vorgesehene Aufsicht der Kantone über die Fabrikation und den Verkauf des nicht bundessteuerpflichtigen Branntweins gehandbabt werde, und im Einverständniß mit den Kantonen für eine möglichst wirksame Ausübung dieser Kontrole Sorge zu tragen.

,,2. Der Bundesrath wird eingeladen, eine Erhebung darüber zu veranstalten, wie die in Art. 9 des Alkoholgesetzes vorgesehene Aufsicht über den Handel mit den vom Bunde abgegebenen gebrannten Wassern von den Kantonen gehandhabt werde, insbesondere in Bezug auf die Reinheit der Produkte im Kleinverkauf.a Bevor wir der Bundesversammlung unsern Bericht und eventuell unsere Anträge über die in Ihrem Einverständniß zu ergreifenden weitern Kontroimaßnahmen unterbreiten, bitten wir Sie, in GeBundesblatt. 44. Jahrg. Bd. IV.

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234 mäßheit jener Beschlüsse, um Auskunft über die in Ihrem Gebiet bestehenden gesetzlichen und thatsächlichen Verhältnisse.

Wir würden es begrüßen, wenn Sie sich veranlaßt sähen, uns gleichzeitig bestimmte Vorschläge zur Regelung der angeregten Fragen zu unterbreiten.

Wir benutzen diesen Anlaß, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 15. August

1892.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Vizepräsident:

.Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Biiigier.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend die Aufsicht über die Fabrikation und den Verkauf der gebrannten Wasser. (Vom 15. August 1892.)

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Foglio federale

Jahr

1892

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.08.1892

Date Data Seite

233-234

Page Pagina Ref. No

10 015 839

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