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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Telephongebäudes in Genf Eaux-Vives.

(Vom 6. Dezember 1946.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Gleich wie in den übrigen Städten der Schweiz hat auch in Genf der Telephonverkehr in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Die Anzahl der Telephongespräche ist seit 1940 von rund 30 Millionen auf über 50 Millionen pro Jahr gestiegen, und im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Telephonabonnenten von rund 21 000 auf über 27 000 angewachsen.

Dieser ständige Zuwachs hat zur Folge, dass die Anschlusskapazität der beiden automatischen Telephonzentralen der Stadt Genf demnächst erschöpft sein wird. Während die für das Einzugsgebiet des rechten Bhoneufers bestimmte Zentrale im Hauptpostgebäude noch etwas ausgebaut werden kann, ist eine Erweiterung der Zentrale auf der andern Seite der Ehone, im Telephongebäude an der Eue du Stand, nicht mehr möglich, weil der nötige Eaum fehlt und ein weiterer Ausbau dieser Zentrale, vor allem auch des dazugehörenden Eohrleitungsnetzes, aus betriebstechnischen und wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage kommt.

Die Verwaltung muss deshalb, wie in Zürich, Basel und Bern, zur Erstellung von Quartierzentralen übergehen. Als erste Etappe dieser neuen Netzgestaltung ist der Bau einer Zentrale von vorlaufig 10 000 Anschlüssen im Quartier des Eaux-Vives vorgesehen. Durch die Abtrennung dieses Quartiers und der anstossenden Aussengemeinden kann die Zentrale Genf-Stand und das dazugehörende stark beanspruchte Kabelnetz derart entlastet werden, dass die Aufnahme neuer Abonnenten im Kerngebiet dieser Zentrale für längere Zeit gesichert sein wird. Die Durchführung dieser Entlastung ist dringend im Hinblick auf die wieder stark steigende Bedeutung Genfs als Sitz internationaler Verwaltungen und Tagungsort für internationale Konferenzen, für welche eine reibungslose Abwicklung des Telephonverkehrs eine unerlässliche Voraussetzung ist.

1264 Das für die Erstellung der neuen Quartierzentrale ausgesuchte Bauterrain am Chemin du Clos Belmont ist von der PTT-Verwaltung bereits vorsorglich erworben worden.

Die Direktion der eidgenössischen Bauten hat im Benehmen mit den Organen der PTT-Verwaltung für das vorgesehene Telephongebäude mit Wohnungs- und Garageanbau ein Projekt erstellt, das folgende Einteilung vorsieht : Haupttrakt : Untergeschoss : Maschinenraum, Akkumulatorenraum, Kabelkeller, Heizung.

Erdgeschoss: Hauptverteilerraum, Bureau, Atelier, Magazin, Garderoben.

1. Stock: Wählerraum.

2. Stock: Wählerraum (vorläufig für andere Betriebsdienste verwendbar).

Anbau: Untergeschoss: Autogarage, Veloremise, Keller und Waschküche.

Erdgeschoss: Dienstwohnung für Monteur.

Die nähern baulichen Details ergeben sich aus den Projektplänen der Direktion der eidgenössischen Bauten.

Die Baukosten sind auf Grund der gegenwärtig geltenden Baupreise auf Fr. 820 000 veranschlagt. Vorbehalten bleibt immerhin eine allfällige weitere Verteuerung.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Kredit für die Erstellung eines Telephongebäudes in Genf EauxVives zu bewilligen und den nachstehenden Entwurf zu einem entsprechenden Beschluss gutheissen zu wollen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 6. Dezember 1946.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident :

Eobelt.

Der Bundeskanzler: Leimgrnber.

1265 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Erstellung eines Telephongebäudes in Genf Eaux-Vives.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 6. Dezember 1946, beschliesst :

Art. 1.

Für die Erstellung eines Telephongebäudes in Genf Eaux-Vives wird ein Kredit von 820000 Franken bewilligt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Eahmen des bewilligten Kredites noch jene Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Telephongebäudes in Genf Eaux-Vives. (Vom 6. Dezember 1946.)

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Jahr

1946

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

5153

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.12.1946

Date Data Seite

1263-1265

Page Pagina Ref. No

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