972 Als Vizedirektor der Abteilung für Landwirtschaft des eidgenössischen Volkswirtschaf t sdepartements wird gewählt: Herr Hans Peter Keller, Ingenieur-Agronom, von Gysenstein, zurzeit I. Adjunkt dieser Abteilung und Chef der Sektion für landwirtschaftliche Produktion und Hauswirtschaft des eidgenössischen Kriegs-Ernähnungs-Amtes.

6921

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Nachgenannten Personen sind auf Grund bestandener Prüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Art. 4 2 4 9 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

A. Diplomierter Aeschbacher Rudolf, in Schaffhausen Bleile Werner, in Basel Braun Gottlieb, in St. Gallen Freuler Hans, in Münchenstein Honold Anton, in Zürich Huber Hans, in Rüschlikon

Bücherexperte.

7. Hürlimann Werner, in Zürich 8. Laedermann Edward, in Lausanne 9. Meyer Walter, in Zürich 10. Moreillon René, in Lausanne li. Muggli Emil, in Kilchberg 12. Waespe Jakob, in Zürich ,

B. Diplomierter Elektro-Installateur.

1. Bossart Adolf, in Degersheim

2. Lehner Martin, in Rorschacherberg

C. Kaminfegermeister.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

Abbühl Karl, in Lyss von Ballmoos Oswald, in Ägerten Bänziger Jakob, in Elgg ; Blanc Ami, in Morges Bücher Franz, in Schwyz Christen Martin, in Hergiswil Eisserle Josef, in Luzern Favre Gilbert, in Yverdon Giger Alfred, in Zürich Kämpfer Paul, in Stalden i. E.

Mathys Alfred, in Schaffhausen Meier Hermann, in Ober-Winterthur Moser Paul, in Biel

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

24.

Neff Alfons in Zollikon Personini Bruno, in Lausanne Reiser Rudolf, in Hinwil Ritschard Fritz, in Grindelwald Schweizer Emil, in Zweisimmen Spielhofer Alois, in Rothenburg Stadelmann Nikiaus, in Beromunster Streit Rudolf, in Iffwil Sutter Hans, in Jonschwil Wagner Otto, in Bern Weber Josef, in St. Peterzell

973 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

Baumann Ernst, in Schönenwerd Baumann Fritz, in Gerlafingen Bischofberger Jean, in Solothurn Brunner Hans, in Ütikon am See Corthésy Robert, in Lausanne Despont Jean, in Freiburg Furrer Gustav, in Affoltern a. A.

Gagliardi Enrico, in Locamo Göggel Erwin, in Eschenbach Gut Eduard, in Zürich Hotz Beinhold, in Wald Jetzer Karl, in Baden Kunz Walter, in Oberwil Künzi Hans, in Thun

15. Ludin Hermann, in Gerliswü 16. Lüthi Werner, in Burgdorf 17. Meierhofer Heinrich, in Winterthur

18. Meister Emil, in Ölten

19.

20.

21.

22.

23.

24.

25.

26.

27.

28.

Bäz Erwin, in Biel Richard Fritz, in Bern Rigoni Fritz, in Stäfa Sibold Alfred, in Rheinfelden Signer Jacques, in Herisau Specht Friedrich, in Flawil Schumann Fritz, in Winterthur Sutter Ernst, in Teufen Valentin Albert, in Bern Wangler Ferdinand, in Luzern

Bern, den 5. November 1946.

6921

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Das vom Zentralverband Schweizerischer Uhrmacher (ZVSU), eingereichte Reglement über die Durchführung von Meisterprüfungen im Uhrmachergewerbe ist, nachdem die im Bundesblatt vom 14. September 1946 angesetzte Einsprachefrist arn 14. Oktober 1946 ungenützt abgelaufen war, vom eidgenössichen Volkswirtschaftsdepartement am 28. Oktober 1946 genehmigt worden.

Gemäss Art. 39 der Verordnung I zum Bundesgesetz über die berufliche Ausbildung wird hievon Kenntnis gegeben.

Bern, den 29. Oktober 1946.

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Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Vollzug des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat, in Anwendung von Art. 44 der Verordnung I vom 23. Dezember 1932 zum Bundesgesetz über die berufliche Ausbildung, am 15. Oktober 1946 verfügt, dass die auf den Namen von Karl Schnyder, geboren 29. Juli 1917, von Schüpfheim, zurzeit wohnhaft in Luzern, lautende Bescheinigung der Handwerksabteilung der Gauwirtschaftskammer Rhein-Main vom 10. März 1943 über die bestandene Meisterprüfung im Bäckerhandwerk dem schweizerischen Diplom als Bäckermeister im. Sinn von Art. 24 des Reglements vom 10. Januar 1944

974

über die Durchführung von Meisterprüfungen im Bäcker- und Bäcker-Patissiergewerbe gleichgestellt wird.

Der Genannte ist demnach berechtigt, sich in der Schweiz als «Bäckermeister» zu bezeichnen und diesen Titel öffentlich zu führen.

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Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Mutationen und Änderungen im diplomatischen und Konsularkorps vom 19. Oktober bis 2. November 1946.

Britisches Reich: Herr James Grant Purves, bisher Presseattache, wurde zum ersten Sekretär (Informationsdienst) und Herr W. E. Haydon, bisher Gehilfe des Presseattaches, zum dritten Sekretär (gleicher Dienst) ernannt.

Bulgarien: Herr Ljuben T o d o r o f f wurde zum ersten Sekretär ernannt.

Frankreich: Herr Botschafter Hoppenot hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

, Mexiko: An Stelle von Herrn Umberto Obregon ist Herr Luis Castillo Najera zum zweiten Sekretär ernannt worden, hat jedoch sein Amt noch nicht angetreten.

-· .

Niederlande: Jonkheer A. Th. de Muralt wurde zum ersten Sekretär ernannt.

Österreich: Die politische Vertretung der österreichischen Bundesregierung hat unter der Leitung von Herrn Dr. Erich Bielka, Sekretär, ihre Tätigkeit aufgenommen. Der Mission gehört ferner Herr Dr. Max Jenewein als Presseattache an.

Peru: Herr Minister Garcia Calderonist für einige Tage abwesend. Während dieser Zeit übernimmt Herr Alberto Wagner de Eeyna in der Eigenschaft als Geschäftsträger ad intérim die Leitung der Gesandtschaft.

Spanien: Herr Angel Salas Larrazâbal, Luftattache, .gehört der Gesandtschaft nicht mehr an.

Herr José Euiz Santaella.wurde auf einen andern Posten berufen und hat sein Amt als Landwirtschaftsattaché bei der spanischen Gesandtschaft am 31. Oktober niedergelegt.

Tschechoslowakei: Frau Jirina Veselâ wurde zum Attaché ernannt.

Türkei: Herr Salahaddin Ulkümen, erster Botschaftssekretär, hat die.

Schweiz verlassen, um einen neuen Posten anzutreten.

U. d.S. S. B.: Herr Minister Koulagenkov ist seit 17. Oktober wieder in Bern anwesend.

· .

6921

975 Nachtrag' zum Verzeichnis *)

der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art, 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfandung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Kanton ZUrich.

Löschung: 20. Landwirtschaftliche Genossenschaft, Uster.

Bern, den 28. Oktober 1946.

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Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Bbl. 1946, II, 287 ff.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

1946

1945

Zu-oder Abnahme

Januar bis Ende Juli August

1045 121

80 34

+ , 965 + 87

Januar bis Ende August

1166

114

+ 1052

B e r n , den 29. Oktober 1946.

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Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Sektion für Arbeitskraft und Auswanderung

Entscheidseröffnung.

Joseî Kreienbühl, geboren 16. Mai 1914, von Pfaffnau (Kanton Luzern), und seiner Ehefrau Elisabetha, geborene Eisele, geboren 1. November 1915, beide unbekannten Aufenthaltes im Ausland, wird eröffnet, dass das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am 26. Oktober 1946 folgenden Entscheid getroffen hat: 1. Josef Kreienbühl wird das Schweizerbürgerrecht in Anwendung von Art. l, Abs. l, des Bundesratsbeschlusses vom 18. Mai 1943 über Ausbürgerung entzogen.

976

2. Der Entzug erstreckt sich auf seine Ehefrau Elisabetha, geborene Eisele, sowie auf allenfalls aus dieser Ehe hervorgegangene, der Heimatgemeinde Pfaffnau nicht gemeldete Kinder (Art. l, Abs. 2, des genannten Beschlusses).

3. Dieser Entscheid unterliegt der Beschwerde an den Bundesrat binnen 30 Tagen seit seiner Veröffentlichung; für das : Verfahren gelten die Vorschriften der Art. 127 bis 131 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege (Art. 4 des genannten Beschlusses).

Bern, den 26. Oktober 1946.

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.

Urteil.

Der Einzelrichter des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner Sitzung vom 28. Oktober 1946 in Aarau in der Strafsache gegen Brand Ernst, des Ernst und der Emma geborene Ernst, geboren 25. Juni 1898, von Trachselwald, Kaufmann, Brikettfabrikant, Beisender und Verkäufer, zurzeit unbekannten Aufenthalts, betreffend Umwandlung von zwei Geldbussen von je Fr. 200, erkannt : 1. Gemäss Art. 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Straf recht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege und Art. 49 des schweizerischen Strafgesetzbuches werden umgewandelt : a. die durch Strafmandat Nr. 2910 vom 27. März 1943 des Einzelrichters des l. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts ausgesprochene unbezahlte Busse im Eestbetrage von Fr. 200 in 20 Tage Haft ; b. die durch Strafmandat Nr. 2879 vom 1. Mai 1944 des Einzelrichters des 6. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts ausgesprochene unbezahlte Busse von Fr. 200 in 20 Tage Haft.

2. Kosten werden keine erhoben.

Es wird verfügt : · 1. Dieses Urteil wird dem Beschuldigten durch Veröffentlichung im Schweizerischen Bundesblatt zur Kenntnis gebracht.

977 2. Der Beschuldigte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Eechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen seit Veröffentlichung im Schweizerischen Bundesblatt durch Appellation angefochten wird.

Aa'rau, den 28. Oktober 1946.

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1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Dr. Lindegger.

Strafmandat.

An Hildebrand Hans, geboren 21. April 1924, von Starrkirch, Milchführer, Ölten, Neuhardstrasse 27, zurzeit Strafanstalt Oberschöngrün, Solothurn.

Das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hat beim -unterzeichneten Einzelrichter den Antrag gestellt, Sie seien wegen Widerhandlung gegen Art. 7 der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 20..Oktober 1939 betreffend die. Sicherstellung der Landesversorgung mit Lebens- und Futtermitteln (Eationierung von Lebensmitteln), begangen in Ölten im Juni 1944 durch Verkauf von Eationierungsausweisen für 10 l Milch, zu verurteilen: zu einer Busse von Fr. 10 und den Verfahrenskosten.

Der Eichter eröffnet Ihnen nach Prüfung dieses Antrages und der Akten in Anwendung der Art. 96 bis 100 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege und der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens folgendes Urteil: Sie werden verurteilt zu 1. einer Busse von Fr. 10.-- 2. den Kosten bestehend aus a. Spruchgebühr » 3.-- b. übrige Kosten » 1.-- Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb der, Frist von 10 Tagen seit Veröffentlichung beim unterzeichneten Eichter dagegen Einspruch erhoben wird. Stillschweigen gilt als Annahme des Urteils.

Ein allfälliger Einspruch ist schriftlich zu begründen, zu datieren und zu unterschreiben. Er ist als solcher zu bezeichnen. Es genügt nicht, wenn Sie

978 in einem allfälligen Schreiben an den unterzeichneten Einzelrichter Gründe zu Ihrer Entlastung vorbringen, ohne gleichzeitig deutlich zu sagen: «Ich erhebe gegen das Strafmandat Einspruch.» Bern, den 24. September 1946.

1. 'kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: 0. Peter.

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Verfügung.

Mit Schreiben vom 22. Oktober 1946 stellt das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements den Antrag, es sei .die Burkart Jakob, des Johann und der Marie geb. Graf, geboren 25. Juli 1898, von Egolzwil, Luzern, Metzger, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, mit Strafmandat Nr. 5873 vom 1. Dezember 1948 auferlegte Busse von restanzlich Fr. 180 in 18 Tage Haft umzuwandeln.

Wir setzen dem Beschuldigten hiermit eine Frist von 10 Tagen, innerhalb der er zu dem Antrage des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements schriftlich Stellung nehmen kann.

Wird innert genannter Frist der Betrag von Fr. 180 bezahlt und uns die bezügliche Quittung als Beleg eingesandt, so ist die Angelegenheit erledigt.

Wenn nicht, wird der Unterzeichnete über den Umwandlungsantrag zu urteilen haben.

A a r a u , den 25. Oktober 1946.

6921

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Dr. Lindegger.

Verfügung.

Mit Schreiben vom 22, Oktober 1946 stellt das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements den Antrag, es sei die BaehmannOchsner, Walter, des Edwin und der Fanny geb. Flutsch, geboren 23. Juni 1922, von Dielsdorf, Zürich, Hilfsarbeiter, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, mit Strafmandat Nr. 7146 vom 31. Juli 1944 auferlegte Busse von Fr. 10 in l Tag Haft umzuwandeln.

Wir setzen dem Beschuldigten hiermit eine Frist von 10 Tagen, innerhalb der er zu dem Antrage des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements schriftlich Stellung nehmen kann.

979 Wird innert genannter Frist der Betrag von Fr. 10 bezahlt und uns die bezügliche Quittung als Beleg eingesandt, so ist die Angelegenheit erledigt.

Wenn nicht, wird der Unterzeichnete über den Umwandlungsantrag zu urteilen haben.

A a r a u , den 25. Oktober 1946.

Beai

'

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Dr. Lindegger.

Umwandlungsantrag.

Herrn Max Ritzmann-Felber, geboren 4. Dezember 1921, Hilfsarbeiter, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes.

In Ihrer kriegswirtschaftlichen Strafsache Ko 1682/3705 GS 152 009 stellt das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements fest, dass Sie die Fr. 50 Busse bis heute noch nicht entrichtet haben: Gestützt auf Art. 2 und 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege stellt daher das Generalsekretariat des eidgenössischen Arolkswirtschaftsdepartements d e n ''·',' Antrag, es sei die nichtbezahlte Busse von Fr. 50 in fünf Tage Haft umzuwandeln.

Sie werden hiemit aufgefordert. Ihre Einwendungen gegen diesen Antrag binnen 10 Tagen beim unterzeichneten Einzelrichter schriftlich geltend zu machen.

: 8. kriegswirtschaftliches Stragericht, 6921 Der Vizepräsident : Kern.

Ediktalladung.

Schertet Ernst, geboren 17. März 1918, von Sevelen (St. Gallen), Metzger und Hilfsarbeiter, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit aufgefordert, am Mittwoch, den 27. November 1946, vormittags 11.00 Uhr, vor dem Einzelrichter des 9. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts im Bezirksgericht in Borgen zu erscheinen, um sich gegenüber der Anklage des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes wegen Bezugs von 300 kg Schweinefleisch ohne Abgabe von Bationierungsausweisen, mit dem Antrag,

980

ihn zu verurteilen zu einer ; Busse von Fr. 600, Auferlegung der Verfahrenskosten, Anrechnung des Verwertungserlöses von Fr. 935 auf Busse und Kosten, zu verantworten, ansonst auf Grund der Akten entschieden würde.

Zürich, den 5. November 1946.

9. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Gerichtsschreiber: Scherrer.

6981

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verschollenheitsaufruf.

Das Obergericht von Appenzell A.-Rh. hat auf Gesuch hin die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens bewilligt über : Herzig Ernst, von Walzenhausen, geboren 22. Januar 1891, in Walzenhausen, Sohn des Johannes und der Seiina geborene Kellenberger, angeblich im Jahre 1911 mit seinem Bruder Otto Herzig nach Argentinien ausgewandert und seit 1912 ohne Nachrichten abwesend.

Gemäss Beschluss des Obergericbtes vom 30. September 1946 und in Anwendung der Art. 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB werden hiemit der Vermisste selbst und ausser ihm jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 31. Mai 1948 bei der Obergerichtskanzlei Appenzell A.-Rh. in Trogen zu melden.

(2.).

Trogen, den 2. November 1946.

6981

Die Obergerichtskanzlei.

Ankauf von Heu und Stroh.

Das eidgenössische Oberkriegskommissariat in Bern beabsichtigt, ein grösseres Quantum ·: inländisches Heu und Stroh anzukaufen.

Für die Lieferungen sind die Vorschriften des Oberkriegskommissariats vom 1.August 1938 betreffend Lieferung von Heu und Stroh sowie die Ver-

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1946

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.11.1946

Date Data Seite

972-980

Page Pagina Ref. No

10 035 689

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