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Aus den Verhandlungen des Bundesrates,

(Vom 9. Februar 1904.)

Dem Kanton Wa a d t wird zu Händen der Gemeinde Lausanne an die auf Fr. 6000 veranschlagten Kosten für die Erstellung und Möblierung eines Laboratoriums zur Untersuchung pestverdächtiger Kranken und zur Feststellung der Krankheit ein Bundesbeitrag von 50 °/o, im Maximum von Fr. 3000, zugesichert.

Dem Kanton Sch ä f f h a u s en wird pro 1903 zu Händen der kantonalen Viehversicherung ein Bundesbeitrag in der Höhe der kantonalen Leistung, d. h. von Fr. 14,988. 78, verabfolgt.

(Vom 12. Februar 1904.)

Herrn Dr. Johann Jakob K u m m e r , Direktor des eidgenössischen Versicherungsamtes, wird auf den Zeitpunkt der Wiederbesetzung der Stelle die nachgesuchte Entlassung unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

Die Rationsvergütung für die rationsberechtigten Offiziere pro 1904 wird auf Fr. .1. 60 per Tag festgesetzt.

Die nachgenannten Instruktoren II. Klasse der Infanterie werden zu Majoren der Infanterie befördert: von Reding, Nazar, von und in Schwyz ; de Preux, Maurice, von Sierre, in Lausanne ; Franke, Walter, von Oberburg, in Bern; Fröhlich, Hermann, von und in Brugg; Oswald, Leo, von Aadorf,' in Luzern; von Sury, Ludwig, von Solothurn, in Luzern; Baumann, Eugène, von Rolle, in Lausanne; Dormann, Leo, von Rapperswil, in Lausanne ; Staub, Hans, von Hirzel, in Zürich.

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Mit Eingabe vom 18. Januar stellen die mit Bundesratsbeschluß vom 15. Januar abberufenen Telegraphisten Caspar Spani und Otto Roner in Zürich das Gesuch, man möchte sie auf Zusehen hin als provisorische Beamte oder Gchülfen wieder anstellen.

Der Bundesrat hat beschlossen, auf das Gesuch des Caspar Spani sei nicht einzutreten, das Gesuch des Otto Roner dagegen in der Weise zu erledigen, daß das Departement ermächtigt werde, den Roner auf dessen Ersuchen in einem außerhalb Zürich gelegenen Telegraphenbureau provisorisch wieder in Dienst zu nehmen. Die Erwägungen sind die folgenden : Gegenüber Spani : Es haben sich aus dessen Eingabe keine neuen Tatsachen ergeben, welche seine Handlungsweise in einem mildern Lichte erscheinen lassen. Die Wahrnehmung, daß die Verfügung des Bundesrates vom 15. Januar 1904 zu verschiedenen Protestkundgebungen anderer im Telegraphen- und Postdienste verwendeten Beamten und Aspiranten benutzt wurde, ist keineswegs geeignet, das Verhalten des Petenten Spani zu entschuldigen oder die Maßnahmen des Bundesrates als unzutreffend ansehen zu lassen.

Gegenüber Roner : Daß Roner nur vorübergehend als Aktuar des Telegraphistenvereins in Zürich geamtet und in dieser Stellung das Schreiben vom 28. Dezember 1903 unterschrieben hat, bildet keinen Milderungsgrund. Dagegen darf erwogen werden, daß Roner eine geringere Zahl von Vorstrafen hat, daß er nicht auch schon bei dem Falle Ruckstuhl mitbeteiligt war, so zwar, daß die Annahme zulässig erscheint, Roner sei sich der Pflichtverletzung bei der Mitunterzeichnung des Schreibens vom 28./29. Dezember 1903 nicht vollständig bewußt gewesen, wozu kommt, daß Roner Familienvater ist und durch seine Dienstentlassung auch die Familie schwer betroffen würde. Immerhin kann auch bei Roner von einer sofortigen Wiedereinsetzung in die ehevorige Stellung nicht die Rede sein.

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"Wahlen.

(.Vom 12. Februar 1904.)

Muitärdepartement.

Abteilung für Landestopographie.

Ingenieur II. Klasse : Robert Gaßmann, von Zürich, bisher Assistent der Geodäsie am eidg.Polytechnikum Zürich.

Kupferstecher II. Klasse: Hans Lauterburg, von Bern.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Burgdorf:

Otto Brunner, von Oberhelfenschwil (St. Gallen), Postcommis in Basel.

Postcommis in Chaux^de-Fonds : Karl Bassin, von Saules (Bern), Postcommis in Zürich.

Postcommis in Locle : Fritz Lutz, von Chaux-du-Milieu (Neuenburg), Postcommis in Zürich.

Rob. Tuetey, von Couvet (Neuenburg), Postcommis in Schaffhausen.

Posthalter in Langendorf (Solothurn) : Mathilde Keller, von Langendorf, Postgehülfm daselbst.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Bern: Alfred Bachmann, von Heimenschwand, Telegraphist in Zürich.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des BuBundes, Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Arth-Rigi-Bahn stellt das Gesuch, daß ihm bewilligt werde, die Bergstrecken Goldau-Kulm und Staffelhöhe-Kulm mit eiaer Baulänge von zusammen 10,596 km., samt Zubehörden und Betriebsmaterial im Sinne der Art. 9 und 25 des Bundesgesetzes betreffend die Verpfändung und Zwangsliquidation von Bisenbahnen, vom 24. Juni 1874, im I. Rang zu verpfänden zur Sicherstellung eines Anleihens im Betrage von Fr. 2,350,000, das zur Rückzahlung der Anleihen von Fr. 2,000,000 vom 15. März 1889 und von Fr. 350,000 vom 15. März 1901 verwendet werden soll.

Die Talstrecke Arth-See-Goldau ist von der Verpfändung ausgenommen.

Gemäß gesetzlicher Vorschrift wird dieses Pfandbestellungsgesuch hiermit öffentlich bekannt gemacht und eine mit dem 29. Februar 1904 ablaufende Frist angesetzt, innerhab welcher allfällige Einsprachen dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 16. Februar

1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates : Die Bundeskanzlei.

Bra

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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17.02.1904

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406-409

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