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Aus den Verhandlungen des Bundesrates, (Vom 2. Februar 1904.)

Am 20. Dezember 1888 beschloß die schweizerische Bundesversammlung : ,,Art. 1. Von allen Zivilurteilen, welche durch schweizerische Gerichte in Streitsachen zwischen privaten Versicherungsunternehmungen und Versicherten oder aus Versicherungsverträgen Berechtigten ausgefällt werden, sind nach Eintritt der Rechtskraft vollständige Abschriften an das eidgenössische Versicherungsamt in Bern einzusenden.a In der diesen Beschluß motivierenden Botschaft wies der Bundesrat einerseits daraufhin, daß bei Ermangelung einer vollständigen Zusammenstellung der gerichtlichen Urteile in Versicherungsstreitigkeiten mit privaten Gesellschaften dem Bundesrate ein wichtiges Mittel zur Beurteilung des Geschäftsbetriebes der privaten Versicherungsgesellschaften fehle, und daß eine solche Zusammenstellung uns auch zeigen würde, wo und wie eine künftige Versicherungsgesetzgebung hauptsächlich einzusetzen habe.

Dieser Bundesbeschluß wurde allgemein in dem Sinne aufgefaßt, daß die Streitigkeiten aller privaten Versicherungsgesellschaften, auch der nicht vom Bundesrate konzessionierten, von den Gerichten mitzuteilen seien, und das Versicherungsamt erhielt daher in den ersten Jahren nach dem obigen Bundesbeschlusse auch gerichtliche Entscheide in Streitigkeiten von Versicherten mit gegenseitigen Vereinen für Arbeiterunfallversicherung, obschon solche Vereine damals noch eine Seltenheit waren.

Allmählich blieben aber die gerichtlichen Urteile über Streitigkeiten dieser Vereine mit Versicherten ganz aus.

Auf den Antrag des Justiz- und Polizeidepartements, sowie des Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartements wird beschlossen, von nun an, in Ausführung des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1888, bei der Einforderung der gerichtlichen Urteile in Versicherungsstreitigkeiten auch diejenigen Urteile einzuverlangen, bei welchen gegenseitige, der Staatsaufsicht noch nicht unterstellte Vereine als Partei beteiligt sind.

36S (Vom 5. Februar 1904.)

Die im Jahre 1904 von statistischen Bureau auszuführenden Arbeiten werden festgesetzt wie folgt: 1. Bearbeitung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1900; II. Band: die Altersverhältnisse, und Beginn des III. Bandes: die Bevölkerung nach dem Berufe; 2. schweizerisches Ortschaftenverzeichnis nach den Erhebungen zur eidgenössischen Volkszählung vom 1. Dezember 1900; 3. Fertigstellung der Ergebnisse der Viehzählung vom 19. April 1901; 4. Bewegung der Bevölkerung in der Schweiz im Jahre 1903 ; 5. Bewegung der Bevölkerung in der Schweiz im zehnjährigen Zeiträume 1891--1900; 6. sanitarisch-demographisches Wochenbulletin für 1904 ; 7. der Bestand und die Bewegung der Gefängnisbevölkerung im Jahre 1904; 8. der Bestand und die Bewegung der Bevölkerung in den Irrenanstalten im Jahre 1904 ; 9. pädagogische Prüfung bei der Rekrutierung im Herbste 1903 ; 10. statistisches Jahrbuch 1904 ; 11. Zeitungsausschnitte für 1904; 12. Einsammlung der Fragebogen der gegenseitigen Hülfsgesellschaften in der Schweiz und Kontrollierung der eingelangten Antworten ; 13. Bearbeitung der ärztlichen Untersuchungen der beim Eintritte in die Schule mit geistigen und körperlichen Gebrechen behafteten Kinder, 1903/1904; 14. Redaktion der Zeitschrift; 15. ( e v e n t u e l l ) Ärztliche Rekrutenuntersuchung im Herbste 1903; Abschrift und Verarbeitung des Zählkartenmaterials ; 16. ( e v e n t u e l l ) Vorarbeiten für eine schweizerische Gewerbezählung.

Für den Konsul der Vereinigten Staaten von Ve n e z u e l a in der Schweiz, Herrn Ernst von Hesse -Wartcgg, welchen seine Obliegenheiten als Kommissär der Weltausstellung in St. Louis für einige Monate nach Amerika rufen, übernimmt für die Dauer seiner Abwesenheit Herr Prof. Dr. Ernst R ö t h l i s b e r g e r in Bern die Leitung des Konsulats der genannten Staaten.

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Im Einverständnis mit dem Bundesrate haben die Konsuln der Vereinigten Staaten in der Schweiz Weisung erhalten, auch die Vertretung der Interessen der neuen Republik P a n a m a in der Schweiz zu übernehmen, bis diese Republik in der Lage sei, eigene Konsuln zu bestellen.

Dem Kanton Basel-Stadt wird pro 1903 zu Händen der kantonalen Viehversicherungsanstalt ein Bundesbeitrag in der Höhe der kantonalen Leistung, d. h. von Fr. 4902, verabfolgt.

Dem Kanton Neuenburg wird zu Händen der von ihm pro 1903 unterstützten Viehversicherungskasse des Bezirks Val-de-Ruz ein Bundesbeitrag in der Höhe der kantonalen Leistung, d. h.

von Fr. 4023. 05, verabfolgt.

An die Kosten der Ausführung nachstehend verzeichneter Wasserleitungen auf Alp weiden des Bezirks Greyerz, Kanton Freiburg, werden, unter Voraussetzung mindestens gleicher kantonaler Leistungen, Bundesbeiträge von unten angegebener Höhe zugesichert: 1. Herrn Amedeo Andrey in Cerniat, an die zu Fr. 1444 veranschlagten Kosten einer 723 m. langen Wasserleitung auf seiner Weide ,,Les Echelettes", 20 °/o, im Maximum Fr. 288. 80; 2. Herrn Eloi Charrière in Charmey, an die zu Fr. 1382 veranschlagten Kosten einer 782 m. langen Wasserleitung auf seiner Weide ,,Les Poyet-Rionda, 20 °/o, im Maximum Fr. 276. 40; 3. Herrn Joseph Chapaley in Charmey, an die zu Fr. 516. 60 veranschlagten Kosten einer 270 m. langen Wasserleitung auf seiner Weide ,,Les Vèresu, 20 %, im Maximum Fr. 103. 32.

(Vom 9. Februar 1904.)

Das nachgezeichnete Personal des leitenden Ausschusses für die eidgenössischen Medizinalprüfungen wird auf eine neue Amtsdauer von vier Jahren (Art. 3 des Reglements) -- vom 1. Januar dieses Jahres an gerechnet -- in seinen Funktionen bestätigt: ttundesblatt.

56. Jahrg.

Bd. I.

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a. Als Mitglieder, (Ortspräside)iten) : Für Basel : Herr Professor Dr. L. G. Courvoisier, zugleich Präsident des leitenden Ausschusses; für Bern: Hr. Dr.Viktor Surbek, Direktor des Inselspitals in Bern; für Genf: Herr Professor Dr. Aloide Jentzer in -Genf; für Zürich: Herr Dr. Heinrich HirzolWilliam, Arzt in Zürich.

b. Als Vizepräsidenten: Für Freiburg: Herr Dr. med. Antonin Favre in Freiburg; für Neuenburg: Herr Dr. med. Fritz Morin in Colombier.

c. Als Supplcanten: Für Basel: Herr Dr.Wilhelm Bernoulli in Basel; für Bern: Herr Dr. Fr. Schmid, Direktor des eidgenössischen Gesundheitsamtes in Bern; für Lausanne: Herr Dr. J. Larguier in Lausanne; für Zürich: Herr Dr. med. Alphons Locher in Zürich.

An Stelle des demissionierenden Suppleanten für den Prüfungssitz Genf, Herrn Professor Dr. Oltramare, wird als dessen Amtsnachfolger für die gleiche Amtsdauer von vier Jahren -- vom 1. Januar 1904 an -- gewählt: Herr Dr. Edmond Lardy in Genf. -- Ergänzungsweise für den Prüfungssitz Lausanne wird als Mitglied der zahnärztlichen Fachprüfungskommission -- an Stelle des demissionierenden Zahnarztes Chs. Secretan -- gewählt der bisherige Suppléant : Herr Dr. A. Reymond, Zahnarzt in Lausanne, und an dessen Stelle, als Suppléant der gleichen Kommission : Herr A. Correvon, Zahnarzt in Lausanne. -- Die zwei letzten Wahlen erfolgen für den Rest der laufenden Amtsperiode der medizinischen Prüfungskommissionen, d. h. für die Dauer bis Ende Juni 1905.

Die bisherigen fünf vom Bundesrate gewählten Mitglieder der schweizerischen Landesmuseumskommission, nämlich die Herren Nationalrat Hans Pestalozzi in Zürich, Bundesarchivar Dr. Jakob Kaiser in Bern, Architekt E. Vischer-Sarasfn in Basel, alt Ständerat Gustav Muheim in Altdorf und alt Bundesrat Adrien Lachenal in Genf, werden auf eine neue Amtsdauer von drei Jahren und Herr Nationalrat Pestalozzi für die nämliche Dauer als Präsident der Kommission bestätigt.

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Nachdem der Bundesbeschluß betreffend die Errichtung eines schweizerischen Zentralpolizeibureaus vom 2. Juni und 29. Oktober 1903 im Bundesblatt vom 4. November 1903 veröffentlicht worden und die Referendumsfrist am 2. dieses Monats unbenutzt abgelaufen ist, wird dieser Beschluß in die eidgenössische Gesetzessammlung aufgenommen und tritt auf den 1. März 1904 in Kraft. Die Leitung des schweizerischen Zentralpolizeibureaus wird bis auf weiteres Herrn Fritz Kodier, Sekretär der Bundesanwaltschaft, übertragen. Dieses Bureau wird dem Justiz- und Polizeidepartement unterstellt, welches die weitern Maßnahmen in bezug auf dessen Einrichtung treffen wird.

An die Kosten der obligatorischen Viehversicherung des Kantons Z ü r i c h wird pro 1903 unter der Voraussetzung eines mindestens ebenso hohen kantonalen Beitrags ein Bundesbeitrag von Fr. 122,198. 70 ausgerichtet.

Dem Kanton T es si n wird zu Händen von 18 Viehversicherungskassen pro 1903 unter der Voraussetzung eines mindestens ebenso hohen kantonalen Beitrags ein Bundesbeitrag von Fr. 1082 ausgerichtet.

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Wahlen.

(.Vom 5. Februar 1904.)

Militär département.

Definitive Hülfsinstruktionsaspiranten der Artillerie: ~~--Adjutant-Unteroffizier Jakob Held, von Heimiswü, in Thun.

Fahrerkorporal Vincent Mury, von und in Châtelard.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Revisor II. Klasse der Oberpostkontrolle : Gottlieb Enz, von Weinfelden, bisher Revisionsgehülfe daselbst.

Postcommis in Brunnen : Eduard Spielmann, von Obergösgen (Solothurn), Postcommis in Ölten.

Postcommis in Luzern : Karl Band, von Genf, Postcommis in Genf.

(Vom 9. Februar 1904.)

Departement des Innern.

Vizedirektor des schweizerischen Landesmuseums: Dr. Joseph Zemp, von Luzern, Professor der Kunstgeschichte an der Universität Freiburg.

Finans- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Geholfen II. Klasse: Giuseppe Tognetti, von ViraGambarogno (Tessin) ;

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Gehülfen II. Klasse :

Walter Hauser, von Egnach (Thurgau); Antonio Fontana, von Pedrinate (Tessin) ; Edwin Luthy, von Solothurn; Berchthold Bürgisser, von Jònen (Aargau) ; Hermann Brosy, von Mürnliswil (Solothurn).

Post- und Eisenbanndepartement.

Postverwaltung.

Jules Crelier, von Bure (Bernl, Postcommis in Basel.

Postcommis in Sitten: Alfred Sauthier, von Charrat (Wallis), Postcommis in Siders (Wallis) ; Louis Walter, von Gossens (Waadt), provisorischer Postcommis in Frauenfeld.

Postcommis in Freiburg: Hermann Roggen, von Murten, Postaspirant in St. Gallen.

Bureauchef beim Hauptpostbureau Luzern: Johann Felix, von Hohenrain (Luzern), Dienstchef beim Hauptpostbureau Luzern.

Postcommis in Vivis:

Telegraphenverwaltung.

Telephonchef in Chaux-de-Fonds: Charles Péclard, von Montcherand (Waadt), Telephongehülfe I. Klasse, in Genf.

Telegraphist in Chaux-de-Fonds : Emil Eichenberger, von Beinwil am See, Telegraphenaspirant in Zürich.

Telegraphist und Telephonist in Sarnen : Marie Thérèse Ming, von und in Sarnen.

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