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Aus den Verhandlungen des Bundesrates, (Vom 18. März 1904.)

Der Bundesrat hat den Rekurs des Karl S i e g f r i e d , Sanitätswachtmeisters, wohnhaft in Zürich, gegen einen Entscheid des Militärdepartements des Kantons Waadt, durch welchen sein Gesuch um Rückerstattung der in den Jahren 1891 und 1893 bezahlten Militärsteuer abgewiesen wurde, als unbegründet abgewiesen.

Obschon mit 1891 in das militärpflichtige Alter eingetreten, hat der Rekurrent, weil auf 4 Jahre zurückgestellt, die Rekrutenschule erst .1895 bestanden, während er für die vorhergehenden Jahre 1891--1894 zur Entrichtung des Militärpflichtersatzes verhalten worden ist. Nachdem derselbe in der Folgezeit alle ihm obliegenden Wiederholungskurse bestanden und überdies im Jahre 1902 zwei Nachdienstkurse absolviert hat, wurde ihm der für die versäumten Wiederholungskurse der Jahre 1892 und 1894 bezahlte Militärpflichtersatz zurückbezahlt. Rekurrent hält sich indessen für berechtigt, auch die Taxen von 1891 und 1893 zurückzuverlangen. Er führt aus, er sei im Jahre 1891 nur zum Besuche einer Rekrutenschule verpflichtet gewesen, weder zu einer Inspektion noch zu einem Wiederholungskurs. Die Rekrutenschule habe er im Jahre 1895 nachgeholt und somit für das Jahr 1891 den gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Dienst geleistet. Werde ihm die für 1891 bezahlte Taxe nicht zurückvergütet, so werde er doppelt belangt. Im Jahre 1893 sei er nur zur Inspektion verpflichtet gewesen. Diese kurze Dienstleistung sei als ersetzt zu betrachten durch das dreimalige Erscheinen vor der Rekrutierungskommission.

Der Beschluß des Bundesrates stützt sich auf folgende Erwägungen: Maßgebend für die Präge der Rückerstattung von Militärpflichtersatz ist die bundesrätliche Verordnung vom 24. April 1885, erläutert durch Schlußnahme des Bundesrates vom 20. September 1897. Gemäß dieser Verordnung besitzt ein Dienstpflichtiger einen Anspruch auf Rückerstattung von Militärpflichtersatz nur insoweit, als er einen W i e d e r h o l u n g s k u r s , welchen er gemäß Jahrgang und Einteilung hätte bestehen sollen und für

379 ·dessen Versäumnis er die betreffende Taxe bezahlen mußte, später nachgeholt hat. Die Voraussetzungen treffen nun im vorliegenden Falle nicht zu, indem der ßekurrent weder 1891 noch 1893 einen Wiederholungskurs versäumt hat, welchen er sodann hätte nachholen können. Für die Nachholung anderer versäumter Dienstleistungen wie Rekrutenschulen und Inspektionen besteht eine Rückerstattungspflicht nicht. Denn trotz der Nachhol ung versäumter Dienste wird der Rekurrent stets weniger Dienstjahre aufweisen, als die Mannschaften seines Jahrganges, die ihrer Dienstpflicht normalerweise genügt haben. Dafür sollen eben die beiden Taxen einen Ersatz bilden.

Das allgemeine Bauprojekt der elektrischen Zahnradbahn Brunnen-Morschach wird unter einigen Bedingungen genehmigt.

(Vom 22. März 1904.)

Das allgemeine Bauprojekt der Greyerzer-Bahnen für die Strecken Gemeindegrenze Vuadens-Bulle (km. 17,387--18,eoo) und Bulle-La Tour (km. 0,720--2,ooo) wird unter einigen Bedingungen genehmigt.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. Dem Kanton L u z er n an die Kosten der Verbauung einer Partie des rechten Emme-Ufers, oberhalb der Thorenbergerbrücke in der Gemeinde Littau (Kostenvoranschlag Fr. 13,000), 40 %, im Maximum Fr. 5200 ; 2. dem Kanton G r a u b ü n d e n an die Kosten für Ergänzungsarbeiten im Saxer- und Calfreisertobel (VoranschlagFr. 30,000), 50 %, im Maximum Fr. 15,000.

(Vom 25. März 1904.)

Für eine weitere sechsjährige Amtsdauer, vom 16. Juni 1904 bis 16. Juni 1910, werden in der eidg. Linthkommission bestätigt: a. als Mitglied : Herr Oberbauinspektor Albert v o n M o r l o t in Bern und b. als Präsident dieser Kommission : Herr Regierungsrat N a g e l i , zürcherisches Mitglied derselben.

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Herrn Zolldirektor T h o m m e n in Chur wird die naclv gesuchte Entlassung auf Ende Juni nächsthin unter Verdankung der geleisteten Dienste bewilligt.

Oberstlieutenant Alfred B o u r q u i n in Neuenburg wird entsprechend seinem Ansuchen vom Kommando des Infanterieregiments Nr. 5 entlassen und nach Art. 58 der Militärorganisation zur Disposition gestellt..

Dem Kanton L u z e r n werden an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten für Wiederherstellungs- und Ergänzungsarbeiten an der Hilfern in den Gemeinden Marbach und Escholzmatt folgende Bundesbeiträge zugesichert : a. aus der Bundeskasse: 50%i bis zum Maximum von Fr. 50,000; b. aus dem allgemeinen Schutzbautenfonds : eine Aversalsumme von Fr. 10,000.

(Vom 29. März 1904.)

Das Kommando des Korpsparks IV wird dem Major Georg P a s s a v a n t in Basel, bisher Kommandant der Feldartillerieabteilung II/8, übertragen.

Dr. L. B i n e t in Genf hat seinerzeit der Eidgenossenschaft Fr. 10,000 vermacht mit der Zweckbestimmung, daß der Zins dieses Kapitals alle 5 Jahre unter dem Titel ,,Preis des Dr. Alfred Binet-Fondsa derjenigen Person verabfolgt werden solle, deren Bürgerverdienst oder deren schriftstellerische Tätigkeit der zu diesem Behufe als Jury konstituierte Bundesrat am geeignetsten betrachten werde, zwischen den Bürgern den Frieden, die Eintracht und die gegenseitige Opferwilligkeit zu erhalten und zu fördern oder in denselben die Liebe zum Vaterland oder die Hingebung für dessen Wohlergehen anzuregen. Das erste Mal wurde der Preis im Jahre 1897 dem Urheber der Genfer Konvention, Herrn Henri Dunant von Genf, zugesprochen.

Der Bundesrat hat das zweite Mal den Preis im Betrage von Fr. 2000 Herrn Dr. Walter B i o n , gewesenem Pfarrer zu Predigern in Zürich, zuerkannt. Herr Bion, geb. 29. April 1830,

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hat sich vornehmlich als Gründer und Verbreiter der Ferienkolonien den wohlbegründeten Ruf eines hochsinnigen Menschenfreundes erworben. Seine Werke sind Werke des Friedens und gereichen dem Vaterlande zur größten Ehre.

\Vahlen.

(Vom 25. März 1904.)

Departement des Innern.

HL Adjunkt des" eidg. Oberforstinspektorates : Albert Pillichody, Kreisforstinspektor in Locle.

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Genf:

Gustave Ducommun, von La Chaux-de-Fonds und Locle, Telegraphenaspirant in Genf.

Henri. Trabold, von Zollikofen, Telegraphenaspirant in Genf.

(Vom 29. März 1904.)

Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

Grenztierarzt bei den Zollämtern Schleitheim und Beggingen : Tierarzt Otto Keller in Neunkirch.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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30.03.1904

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