574

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1905, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen.

(Vom 20. Mai 1904.)

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend unsern Bericht betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1905, sowie für die Ausrüstungsreserven zu leistenden Entschädigungen zu unterbreiten.

A. Ausrüstung der Rekruten.

Die gesamte Ausrüstung der Rekruten des Jahres 1905 soll die gleiche sein wie in den Jahren 1903 und 1904. Wie in den Vorjahren ist den Fahrer- und Trainrekruten schwarzes, allen übrigen Rekruten naturfarbenes Lederzeug zu verabfolgen und wie in den Jahren 1903 und 1904 sind den Fahrer- und Trainrekruten sogenannte Traintornister aus der Reserve I. Qualität abzugeben ' (vgl. Tabelle I).

In den Jahren 1904/1905 werden erstmals Offiziersordonnanzen auszurüsten sein, deren Ausrüstung derjenigen der Tramsoldaten ähnlich ist. Ihr Lederzeug soll ebenfalls schwarz sein

Tabelle I.

Persönliche Ausrüstung und Bewaffnung der Mannschaft des Bundesheeres pro 1905.

1

'

,

'

--

GJ-eg-enstand, Einfïib.rtmg-sjahn*.

, Truppengattung.

Kanonlere Positionsartillerie.

artillerie.

Infanterie. Kavallerie. der Feld-

.

OrFahrer Festungstruppen. und Train. donnanzen.

Genie.

^-

. «

Radfahrer Sanitat, (vom Bunde Verwaltung. ausgerüstet).

A. Ausrüstung.

T T T T T T

Käppi mit Garnitur 88/98, Kav. 83/98 E'eldmütze mit Einteilungskokarde 98 Waffenrock mit Achselklappen 93/98 Waffenrock mit Achselschuppen 93/98 . .

Bluse mit Achselklappen (>J< Exerzierbluse) 98 Hosen für Fußtruppen, dunkelblaue 92/98 . .

Gehhose für Radfahrer 92 * T Stiefelhosen 93/98, für Kavallerie 1 mit Tuchbesatz (nach der R.-Sch. erneuert) .

Fahrhose für Radfahrer 92/98 * T Lederhose 75/98 (nach der Rekrutenschule mit Tuchbesatz versehen) . . . .

T Tuchreithose mit Besatz 98 T Kaput (Mantel) [Mantelkragen] 98 T Krawatte 98 T Ledergamaschen 04 T Sporen, Kav. 93, Fahrer und Train 75 (Unteroffiziere bei ihrer Ernennung, blanke), Paar T Tornister 98 T Tornister mit abnehmbaren Hülfstragriemen 98 . .

T Tornister für Spezialtruppen 75/98 .

. .

T Tornister für Fahrer, Train und Ordonnanzen 74 .

T Tornister 75 (Felltornister) T Kochgeschirr aus Aluminium 98 T Kochgeschirr aus Stahlblech 82 . .

T Gamelle 75 T ßrotsack für Fußtruppen 98 T Brotsack für berittene Truppen 98 T Feldflasche mit Becher 98 T Mannsputzzeug 2 ) 9 8 . .

. . .

Leibgurt 98 (für Train 75) * * B«jonettsoheidtasche 98 (für Dolch- oder Stichbajonett allein) . . . .

Faschinenmessertasche 98 (Train 75) * "Doppelte Scheiden tasche 9 8 . . .

W Patrontaschen, zweiteilige 98 .

* Gabel tragriem en 1901 # Patronenschlaufen für 30 Patronen 98 * Ladersäcklein 75 * Patronenbandelier 8) 98 . .

* Säbelkoppel mit Schlagband für Kavallerie 98 .

* Säbelkoppel mit Schlagband für Fahrer 75 * Putzzeugtäschchen f ü r d i e Waffe 4 ) 8 9 ...

* M Marschierschuhe 92, Paar M Quartierschuhe aus Leder 1900, Paar . . . .

M Stiefel 93 (* liefert die Schäfte gratis), Paar . . . .

M Socken, Paar M Hemden und Nastücher, Stück je . .

M Waschtuch, Stück

1 1 1

(E B) 2

1 1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 2

1 2

1 2

1

1

1 2

1 2

2 1 1 1

2

1 m. Besatz 1

1 1

(1)

1

1

1

2

1 1 (1)

1 (1)

2

1 2

1 Spielleute

1

[1] 1

1 Spielleute

1

1

1

1 l1)

1

1 1

1 1 1

1 1 1 1

1 1 1

1 1 1 Train

1 Sapp. ausg.

1

1 1 * 1 1

Sanität Verwaltung

1

1

1

1 1 1

1 1 1

1 1 1 1

1

Train

1 2 1

2

1

1 1 1 1

l1) 1

1 Train Fahrer

Feldb.

1

l»)

1

Gebirgsb.

1

1 1 1 1

1

1 2

Sappeur

2 1

2 <:

1 1 1

1

Fahrer

1 1 1

1

2 2 1

1 2 2 1

120

60

1 1

1 1 1

1 1 1

2

2 2 1

2 2 1

2 2 1

2 2 1

60

90

K

K

2 2 2 1

1 1 1

1 1

1

2 2 1

2 2 1

2 2 1

B. Bewaffnung.

Taschenmunition

. . . .

* Gewehr mit Riemen L = langes 89/96, K = kurzes 89/1900 . . . .

L

Karabiner mit Riemen 93 .

* Revolver 82 * mit Scheide (D = Dolchbajonett 89 [für Spielleute langes Modell! St = * Bajonett Stichbajonett 1900) . . . .

Faschinenmesser mit Scheide 75 .

.

!·) )

6

(einstweilen älterer Ordonnanz) mit Unteroffizierskoppel und wollener * Offizierssabel Quaste für höhere Unteroffiziere 7 )

6

)

D

1

* Geniesäbel m i t Scheide 8 0 ...

# # Säbel, Kavallerie 96/1902, Fahrer 75 -Jt Unteroffizierssäbel _miü Lederscheide 8_3 und__woi]ensj-,,Quaste für höhere Unter-

20Revolv.| Sappeur 90 Übrige 60 Ballon \K _ { Telegr,/ Übrige L

St 1

8t

D

--

K

St

St

1 1

Sappeur

1

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1

Train

1

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Fahrer

t- -- --

--

1

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_

_

_

3 Ì&ììl*\:' Tr^?'.]lnl Ordonnanzrekruten (inkl. Trompeter) und die Radfahrer erhalten einen getragenen Tornister aus der Keserve.

, .. ,) fn*ha!t: 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 1 Büchse mit Schnhfett, 50g. Seife, 1 Kanim, 1 Nadelbüchschen mit zweierlei Faden und 3 Nadeln, 4 große und 2 kleine Uniformknöpfe, 6 Hosenknopte 1 Samischleder, 1 Baumwolllappen, 1 Flanelllappen, 2 m. Schnur; für die Truppen mit gelben Knöpfen: 1 Knopfsohere; für Artillerie, Train, Sanität nnd Verwaltung : 1 Trippelbürste und 1a Tnppelbuchse ; für Train: 1 Paar Stege mit 1 Doppp.lknopf.

) Mit 6 Taschen.

4 ) Enthält: 2 Waffenfettbüchsen, 1 Pntzschnur und 1 Patronenlagerreiniger 6 ) Wachtmeister, Korporale und Heiter (Train ausgenommen).

")7 FeldweibeL Pouriere und Trompeter der Kavallerie und berittene Unteroffiziere und Trompeter der Artillerie nnd des Train.

) Adjutant-Unteroffiziere, Peldweibel und Fonriere *. Statt des gewöhnlichen Mannsputzzeuges: Ein zur Korpsausrüstung gehörendes beso aders zusammengestelltes Putzzeug.

II

NB. Die mit T bezeichneten Gegenstände werden von den Kantonen angeschafft und nach Tarif vergütet; die mit >i* bezeichneten Gegenstände beschafft der Bond, ebenso die sogenannten Garnituren für die Tornister und Brotsäcke (M./98); die mit M bezeichneten Effekten sind iirom Mann zu liefern.

1 ·

In den Ledergegenständen für Fahrer, Train und Ordonnanzen sind noch Vorr ite an schwarzledernen Ausrüstungsgegenständen vorhanden; es erhalten diese Rekruten im Jahre 1905 noch schwarzlederne Ausrüstung. Demgemäß ist der Tragriemen des Brotsackes für diese Rekruten ausnahmsweise aus Wichsleder zu erstellen. -- Die Vorräte für die Kavallerierekruten und der Kriegsvorrat jedoch sollen den neuen Modelle n entsprechend in naturbraunem Leder erstellt werden.

1 1 1

1 1 1

II

Tabelle IL

Tarif.

--

-

G e gré n s t

and.

Füsiliere.

Fr.

Käppi, nach Ordonnanz von 1888, mit Garnitur, für Kavallerie nach Ordonnanz von 1883 .

Feldmütze m i t Einteilungskokarde . . . .

Achselschuppen für Kavallerie, 1 Paar . . .

Waffenrock mit Achselnummern

Tuchbesatz samt Aufnähen desselben . . .

Tuehreithosen mit Besatz und Sous-pied . .

Kaput mit Achselnumroern Reitermantel m i t Achselnummern . . . . . - -

29.-- -- -- -- -- -- 28.40 -

Fr.

9.15 4.20

IS. --

-- 25 28.

27. IO3 17.80

9.25 4.20 -- 28.-- 17.80 29.-- --

29.-- -- -- -- -- -- 28.40

. .

--.70 24.--

Brotsack Feldflasche Putzzeug für den Mann * Sporen, 2 Paar für alle Berittenen 2 . . . .

Garnituren für Tornister, Modell 1898 . . .

Garnituren für Brotsack, Modell 1898 . . .

Fr.

Fr.

9.20 4.20 -- 27.85

Tuchhosen, dunkelblaumeliert, für Fußti-uppen Stiefelhosen, für Kavallerie eine mit Besatz .

Erneuerung dieses Tuchbesatzes (Kavallerie) .

Gui den, Dragoner Kanoniere Gebirgsund der FeldSchützen.

berittene artillerie. artillerie.

Maximisten.

4.20 6.--

48.20 11.--

4.50 4.75 3. -- 3.20

2.50 --.25

2.50 -.25

141. 45

141. 90

Fr.

Fr.

9.25 4.20

9.25 4.20

-- 28.-- 17.80 29.--

28.-- 17.80 29.--

--

-- -- --

-- -- --

Fr.

9.25 4.20 -- 28. -- 3 17. 80 29.-- -- -- --

--

-- --

-- --

-- -- 29.05

-- -- 29.05

-- -- 29.05

-- -- 29.05

19.50 1.10

19.50

19.50

19.50

6.20 3. -- 3.60

4.50 6.20 g 3.' 60

-- 80 34.

--.70 24.--

4.50 4.75 3. -- 3.10

Positionsartillerie.

Fahrer Train der Festungs- Batterien Or(inkl.

truppen(inkl. Trompeter). donnanzen.

Trompeter).

2.90 6.20 3. -- 3.10 1.60 -- --

-- --

183. 90 8 150. 70

Fr.

9.25 4.20 -- 28.-- 17. 80 -- -- -- 70 39.

7.70 28. 15 -- 35. 50 "

4

Fr.

9.-- 4.20

-- 65 27.

17. 80

Genie.

Sanitat.

Verwaltung.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

9.-- 4.20 -- 27.65 17. 80

9.25 4.20 -- 28.50 17. 80 29.--

--

28.20

-- -- 39. 70 7.70 28.15

-- 8.--

-- 20 35.

-- -- --

9.-- 4.20 --

27. 85 17. fcO 29.-- --

-- --

154.10

4.50 4.75 3. -- 3. 60

-- --.25

-- --.25

151.30

-- --

-- --

--

-- 28.15 -- 35. 20

-- 29.05

-- 28.40

-- 28.40

4.-

24.--

19. 50

19. 50 1 10

2.90 6.20 3. --

4.50 4.75 3.

3. 20

2.90 4.75 3. -- 3. 50

4. 75 3.

3. 50

-- --

2.50 --.25

-- -.25

-- --.25

171. 90

160.--

150. 15

148. 25

__* --

1.10 2.90 4.75 3. -- 3.60

8.90 4.20 -- 27. 85 17. 80 29.' --

A « ·*· \J

6.20 3. -- 4.10 1.60

2.90 6.20 3. -- 4.10 1.60

-- -- 152.90« 186.30

-- -- 187. 20

1.60

1 Das Waffenfett wird vom Bund znm Gewehr, beziehungsweise Karabiner geliefert und fällt im Tarif anßer Betracht. Beide Büchsen sind im Znbehörtäschchen, beziehungsweise in der gten Tasche des Patronenhandeliers unterzubringen. Die Truppen mit gelben Knöpfen erhalten eine Knopfschere (10 Cts.); Artillerie, Train, Ordonnanzen, Sanität und Verwaltung: Trippelbürste und Trippelbüchse (40 Cts.); Fahrer und Train: 1 Paar Stege nnd 1 Doppelknopf (50 Cts.).

2 Für Unteroffiziere: 2 Paar blanke Sporren gegen Bückgabe der lackierten.

8 Für Maximisten der Kavallerie Fr. 1. 40 mehr und Maximisten der Festnngstruppen 25 Cts. weniger.

4 Ans der Reserve.

575 und die Tornister der Reserve entnommen werden. Wir haben dieser neuen Truppengattung in den nachstehenden-, tabellarischen Angaben (Tabellen I und II) eine besondere Rubrik eingeräumt, in welcher die Art und der Preis der- Ausrüstungsgegenstände vorgemerkt sind. Soweit die Ausrüstung von Ordonnanzen bereits im Jahre 1904 erfolgt, beantragen wir eine den nachstehenden Ansätzen gleiche Entschädigung für die Ausrüstung.

Die Wollpreise sind, gegenüber dem letztjährigen Stand, wiederum etwas in die Höhe gegangen, auch die Baumwolle ist in letzter Zeit im Preise namhaft gestiegen, so daß Tuche und Futterstoffe sich im Preise etwas höher stellen werden als pro 1904. Tatsächlich sind aber die von den Lieferanten noch in letzter Zeit gestellten Preise wesentlich billiger als die Tarifansätze pro 1904, und es kann als durchaus sicher hingestellt werden, daß bei den bevorstehenden Bestellungen pro 1905 annähernd dieselben Preisverhältnisse bestehen bleiben werden.

Wir sehen uns daher nicht veranlaßt, eine Erhöhung des Tarifansatzes zu beantragen. Wir sehen aber auch davon ab, eine Reduktion vorzuschlagen aus Gründen, die wir in der Tarifbotschaft pro 1904 angeführt haben.

Auch für die Gepäckausrüstung schlagen wir dieselben Ansätze wie pro 1904 vor, da die Preise der Ledergegenstände dem geringen Lederaufschlag nicht gefolgt und die Materialpreise für die Metallgegenstände im Durchschnitt nicht gestiegen sind.

Die Vergütung, welche der Bund den Kantonen für die Rekruten pro 1905 zu leisten hätte, wären demgemäß durchweg die gleichen wie im Vorjahre, nämlich die in Tabelle II [angegebenen.

B. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

"Wir beantragen für das Jahr 1905 wiederum unverändert die Ausrichtung der Entschädigung von 4 °/o der Tarifwertsumme dieses Vorrates pro 8 Monate berechnet, in den Details gemäß der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung vom 2. Juli 1898.

C. Unterhalt der Ausrüstung in Händen der Mannschaft und der Reserven.

Unter Hinweis auf die Tarifbotschaft vom 3. Juni 1898 beantragen wir wiederum die Ausrichtung von 12 °/o der Tarif-

576

wertsumme der Rekrutenausrüstung, in den Details gemäß obgenannter Verordnung vom 2. Juli 1898. Den Entschädigungszuschlag von Fr. 3. 50 per aus der Reserve abgegebenen Traintornister (vgl. Botschaft pro 1903) beantragen wir beizubehalten.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 20. Mai 1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der I. Vizekanzler: Schatzmann.

577

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die an die Kantone für die persönliche Ausrüstung der Rekruten und die Reserven pro 1905 zu leistenden Entschädigungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 20. Mai 1904, beschließt: Die vom Bunde an die Kantone pro 1905 auszurichtendem Entschädigungen werden festgesetzt wie folgt: 1. Für die Rekruten.

Für einen Füsilier Schützen ·n ·n Guiden und Dragoner ·n ·n berittenen Maximisten ·n ·n Kanonier d e r Feldbatterien . . . .

11 11 Gebirgsartüleristen 11 n Positionsartilleristen 11 T) ·i ·n Festungsrekruten Maximisten der Festungstruppen .

V) ·n i TD Fahrer der Batterien (inkl. Trompeter) fl ·n Trainsoldaten (inkl. Trompeter) . . .

eine Ordonnanz n ·>i einen Geniesoldaten T) f> Sanitätssoldaten Verwaltunsrssoldaten ·n ·n (Vgl. Tabellen I und II.)

Fr. 141. 45

n 11 11 11 n 11 T)

·n n ;i ·n n 11 ·n

141.

183.

185.

150.

154.

151.

152.

152.

186.

187.

171.

160.

150.

148.

90 90 30 70 10 30 90 65 30 20 90 -- 15 25

578

2. Für den Kriegsvorrat an neuen Stücken.

Für den gemäß Verordnung vom 2. Juli 1898 vorgesehenen Jahresvorrat an sämtlichen Ausrüstungsgegenständen ist den Kantonen wie bisher eine Geldzinsentschädigung von 4 °/o der Tarifwertsumme per 8 Monate auszurichten.

3. Für die Reserven an getragenen Stücken.

Für den Unterhalt wird gemäß der Verordnung vom 2. Juli 1898 eine Entschädigung von 12 °/o der Wertsumme der Rekrutenausrüstung festgesetzt und überdies werden für jeden aus der Reserve an Rekruten abgegebenen Traintornister Fr. 3. 50 vergütet. Die genannte Verordnung ist in bezug auf die Details maßgebend.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung ^dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

-·53XX3Ï.-

579

# S T #

Bericht des

Bundesrates an die Kommission des Nationalrates betreffend die Gesuche der Kantone Aargau und Zürich um Erlaß der sogenannten Nationalbahngarantieschuld.

(Vom 17. Mai 1904.)

Tit.

Mittelst Zuschrift vom 23. August 1903 hat uns Ihr Herr Präsident ersucht, uns über die Broschüre des Herrn Nationalrat R. Suter ,,Bin Wort zur Aufklärung über die NationalbahnFrage", sowie über das von Herrn Professor Kinkelin im Auftrag der aargauischen Regierung erstattete Gutachten betreffend die Nationalbahn-Garantieschuld auszusprechen. Indem wir diesem Gesuche nachkommen, benützen wir den Anlaß, Ihnen auch die neueste Kundgebung in dieser Angelegenheit, nämlich eine Eingabe der aargauischen Mitglieder der Bundesversammlung und der Gemeinderäte von Baden, Lenzburg und Zofingen, vom 29. Dezember 1903, mit unserer Vernehmlassung zuzustellen.

I.

Was die z w e i t e B r o s c h ü r e des H e r r n S u t e r betrifft, so konstatieren wir zunächst mit Genugtuung, daß die Behauptung, der Bund habe mit der Erwerbung der ehemaligen Nationalbahnlinien von der Nordostbahn ein gutes Geschäft ge-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1905, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen. (Vom 20. Mai 1904.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1904

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.05.1904

Date Data Seite

574-579

Page Pagina Ref. No

10 020 983

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