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Bericht der

Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen über die Geschäftsführung und die Rechnungen des Jahres 1903 an den schweizerischen Bundesrat zu Händen der Bundesversammlung.

(Vom 5. April 1904.)

Hochgeachteter Herr Sundespräsident !

Hochgeachtete Herren Bundesräte l Nachdem im Laufe des Jahres 1902 der Betrieb der vom Bunde durch freihändigen Ankauf erworbenen Bahnnetze der schweizerischen Centralbahn, der schweizerischen Nordostbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen, sowie der Bahnunternehmung Wohlen-Bremgarten der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen übertragen worden war, ist vom 1. Januar 1903 an für diese Linien die von der Vollziehungsverordnung des Bundesrates zum Rückkaufsgesetze vom 7. November 1899 mit Nachtrag vom 4. März 1902 vorgeschriebene Kreiseinteilung durchgeführt worden.

Auf den 1. Mai 1903 ist sodann das Bahnnetz der JuraSimplon-Bahn mit Ausnahme des Simplontunnels zufolge Ankündigung des konzessionsgemäßen Rückkaufs in das Eigentum des Bundes übergegangen und dessen Betrieb ebenfalls der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen übertragen worden.

Auf Einladung des Bundesrates haben wir im Einvernehmen mit

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der abtretenden Direktion der Jura-Simplon-Bahn alle für die ungestörte Fortsetzung des Betriebes erforderlichen Maßnahmen getroffen. Die Linien der Jura-Simplon-Bahn wurden gemäß den Bestimmungen der genannten Vollziehungsverordnung den Kreisen I und II zugeteilt, so daß die vier Kreise nunmehr folgende Linien umfassen : Kreis I mit Sitz in Lausanne.

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Genf--Lausanne--St. Maurice--Brig; St. Maurice--Bouveret (--St. Gingolph) ; Lausanne--Yverdon--Neuenburg--Biel ; Neuenburg--Auvernier--Verrières (--Pontarlier) ; Cossonay--Vallorbe (--Jougne); Pont--Vallorbe; Lausanne--Freiburg--Bern; Lausanne--Palézieux--Payerne -- Lyß ; Yverdon--Payerne--Freiburg.

Kreis II mit Sitz in Basel.

1. Basel--Ölten--Zofingen--Luzern (die Bahnhöfe Basel, Ölten und Luzern und die Station Zofingen inbegriffen) ; 2. Ölten--Bern--Thun--Scherzligen (Bahnhof Bern Inbegriffen) ; 3. Basel--Delsberg--Biel-Zollikofen--Bern ; 4. Delsberg--Pruntrut--Delle ; 5. Sonceboz--Chaux-de-Fonds ; 6. Basel--Landesgrenze bei St. Ludwig; 7. Basel, schweizerischer Bahnhof, bis Basel, badischer Bahnhof (Verbindungsbahn) ; 8. Pratteln--Schweizerhalle ; 9. Ölten--Biel (Bahnhof Biel Inbegriffen) ; 10. Herzogenbuchsee--Neu-Solothurn--Bußwil--Lyß (Station Lyß inbegriffen) ; 11. Bern--Gümlingen--Langnau--Luzern; 12. Luzern--Brünig--Meiringen--Brienz. ' Kreis III mit Sitz in Zürich.

1. Zürich--Turgi--Brugg--Aarau--Ölten (Bahnhof Zürich Inbegriffen) ; 2. Brugg--Pratteln (--Basel);

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Aarau--Suhr--Zofingen ; Aarau--Wohlen--Immensee (--Arth-Goldau) ; Wohlen--Brugg ; Wohlen--Bremgarten; Turgi--Waldshut; Zürich--Winterthur-, ' ' " Effretikon--Hinwil; " ' Zürich--Wädenswil--Ziegelbrücke--Sargans (--Chur); Ziegelbrücke--Näfels-- Glarus ; Weesen--Glarus; Glarus--Linthal; Zürich--Wallisellen--Rapperswil--Ziegelbrücke (Bahnhof Rapperswil Inbegriffen) ; 15. Zürich--Meilen--Rapperswil; 16. Zürich--Thalwil--Zug--Luzern; 17. Zürich--Altstetten--Zug ; 18. Zürich--Örlikon--Niederglatt--Bülach--Eglisau--Schaffhausen (Bahnhof Schaffhausen inbegriffen) ; 19. Oberglatt--Dielsdorf--Niederweningen ; 20. Bülach--Otelfingen--Wettingen ; 21. Aarau--Suhr--Baden--Wettingen; 22. Wettingen--Seebach--Örlikon ; 23. Zürich--Kloten--Effretikon--Winterthur; 24. Winterthur--Koblenz--Stein.

Kreis IV mit Site in St. Gallen.

1. (Zürich--) Winterthur--Romanshorn (Bahnhof Winterthur inbegriffen) ; 2'. Rorschach--Romanshorn--Konstanz ; 3. Winterthur--Schaffhausen; 4. Winterthur--Etzwilen--Singen; 5. Schaff hausen--Etzwilen--Konstanz ; 6. (Zürich--) Winterthur--St. Gallen--Rorschach; 7. Rorschach--Buchs--Sargans--Chur (Station Sargans inbe. griffen) ; 8. Wil-Ebnat; 9. Sulgen--Goßau; 10. Dampfschiffahrt auf dem Bodensee.

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Die Länge der dem Bunde angehörenden Linien beträgt:

Kreis I . . . .

,, U . . . .

,, III . . . .

^

IV

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.

.

.

Bahnlänge.

km.

637,829 625,8ii 768,888

Betriebslänge.

km.

635,m 620,906 758,030

418.575

418,575

Total- 2,450,583

2,432,683

Die Betriebslänge der von den Bundesbahnen betriebenen, fremden Bahnen angehörenden Anschlußstrecken Mitte Rhein-- Waldshut, Vallorbe--Grenze--Pontarlier, Les Verrières--Grenze --Pontarlier und Delle--Grenze--Delle umfaßt km. 86,336.

Außerdem betreibt die Bundesbahnverwaltung zufolge Eintrittes in die von der Jura-Simplon-Bahn abgeschlossenen Betriebsverträge die Nebenbahnen Bière--Apples--Morges, Bulle-- Romont, Cossonay--Bahnhof--Stadt, die Traverstalbahn, Visp-- Zermatt und Pruntrut--Bonfol, zusammen km. 108,583 Betriebslänge, und zufolge Eintrittes in den von den Vereinigten Schweizerbahnen abgeschlossenen 'Betriebsvertrag die Bahn Wald--Rüti mit einer Betriebslänge von km. 6,570.

Durch Vertrag vom 23. Oktober 1903 betreffend den freihändigen Ankauf der Jura-Simplön-Bahn durch den Bund, welcher von der Bundesversammlung am 18. Dezember 1903 genehmigt worden ist, sind sodann auch die im konzessionsgemäßen Rückkauf nicht inbegriffenen Aktiven und Passiven derselben mit Rückwirkung auf 1. Januar 1903 an den Bund übergegangen.

Unsere. Rechnungsstellung umfaßt daher das Jahr 1903 für das gesamte Bundesbahnnetz, während der Bericht über die Geschäftsführung, den wir hiermit gemäß Artikel 17, Ziffer 3, des Bundesgesetzes betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Bisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen vom 15. Oktober 1897 erstatten, die Linien der Jura-Simplon-Bahn erst vom 1. Mai 1903 an betrifft.

A. Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat hat im Berichtsjahre 10 Sitzungen und die ständige Kommission ebenfalls 10 Sitzungen abgehalten ; in denselben sind folgende Geschäfte behandelt worden :

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1. V o r l a g e n an den B u n d e s r a t Bundesversammlung:

zu H ä n d e n der

a. Geschäftsbericht und Rechnungen für das Jahr 1902.

b. Nachtragsbudget der schweizerischen Bundesbahnen für 1903, veranlaßt durch die Verstaatlichung der Jura-Simplon-Bahn, bestehend aus: 1. Nachtragsbetriebsbudget mit Beilagen A--E (Hülfsgeschäfte) ; 2. Nachtragsbudget der Gewinn- und Verlustrechnung ; 3. Nachtragsbaubudget; 4. Nachtragsbudget der Kapitalrechnung.

ç. Budget der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1904, bestehend aus: 1. Betriebsbudget mit 17 Beilagen betreffend die Hülfs- und Nebengeschäfte ; 2. Budget der Gewinn- und Verlustrechnung; 3. Baubudget; 4. Budget der Kapitalrechnung.

2. R é g l e m e n t e . Im Jahre 1903 sind folgende Réglemente erlassen -worden :, Nr. 22. Reglement betreffend die Nebenbezüge des Zugs-, Lokomotiv- und Dampfbootpersonals der schweizerischen Bundesbahnen. (Provisorisch, in Kraft gesetzt nach der ersten Lesung des Verwaltungsrates vom 29. Mai 1903.)

Nr. 25. Reglement betreffend die Löhnung der im Taglohn angestellten Arbeiter, ausschließlich der dem Fabrikgesetz unterstellten Werkstättearbeiter (vom 23. April 1903).

Nr. 25«. Reglement betreffend die Löhnung der dem Fabrikgesetz unterstellten Werkstättearbeiter (vom 23. April 1903J.

Nr. 38. Reglement betreffend die Dienstverhältnisse der im Taglohn angestellten Arbeiter, ausschließlich der dem Fabrikgesetz unterstellten Werkstättearbeiter (vom 2. Mai 1903]).

Nr. 39. Reglement betreffend die Dienstverhältnisse der dem Fabrikgesetz unterstellten Werkstättearbeiter ; Fabrikor,dnung (vom 2. Mai 1903).

; Revidiert wurden folgende Réglemente:.

Nr. 27. Reglement betreffend die Gewährung freier Fahrt (vom 28. November 1903).

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Nr. 28. Reglement betreffend die Abgabe von Beamtenbilletten (vom 28. November 1903).

3. G e n e h m i g u n g von W a h l e n . Der Verwaltungsrat hat folgende von der Generaldirektion vorgenommene Wahlen von Dienstabteilungsvorständen genehmigt: Bei der Kreisdirektion I: 1. des Herrn A l b e r t C u o n y zum Direktionssekretär; 2. des Herrn C h r i s t i a n R a m s e i e r zum Vorstand des Rechnungsbureaus ; 3. des Herrn L o u i s W e n g e r zum Vorstand des Rechtsbureaus ; 4. des Herrn F r é d é r i c P e t i t zum Vorstand der Materialverwaltung ; 5. des Herrn G u s t a v C u o n o d zum Oberingenieur; 6. des Herrn E m i l G o r j a t zum Betriebschef; 7. des Herrn A n d r« C e r e s o l e zum Obermaschineningenieur.

Für eine neue Amtsdauer bis Ende März 1906 hat er die nachstehenden, von der Generaldirektion vorgenommenen Bestätigungswahlen von Dienstabteilungsvorständen genehmigt: a. Sei der Generaldirektion: 1. des Herrn L. M U r s e t zum Generalsekretär; 2. des Herrn E. Z ü t t e l zum Vorstand der Ausgabenkontrolle ; 3. des Herrn S. M osi m an n zum Hauptbuchhalter; 4. des Herrn Ch. B esso n zum Hauptkassier; 5. des Herrn Th. S o u r b e c k zum Vorstand des statistischen Bureaus ; 6. des Herrn G. B ü n z l i zum Vorstand des Personentarifbureaus ; 7. des Herrn A. T o g g w e i l e r zum Vorstand des Gütertarifbureaus; 8. des Herrn F. Leu zum Vorstand der Einnahmenkontrolle; 9. des Herrn 0. S e n n zum Vorstand des Frachtreklamationsbureaus ; , .

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10. des Herrn A. N i q u i i 1 e zum Vorstand des-Rechtsbureaus ; 11. des Herrn R. L e u b i n zum Vorstand der Verwaltung der Pensions-, Hülfs- und Krankenkassen; 12. des Herrn P. B a i d i n g e r zum Oberbetriebschef; 13. des Herrn P. F r e i zum Obertelegrapheninspektor; 14. des Herrn R.W ey er m an n zum Obermaschineningenieur; 15. des Herrn E. V o g t zum Oberingenieur; 16. des Herrn A. von S t e i g e r zum Vorstand der Oberbaumaterialverwaltung.

b. Sei der EreisdireUion II: 1. des Herrn R. L e u p o l d zum Direktionssekretär; 2. des Herrn L. R o t h zum Vorstand des Rechnungsbureaus; 3. des Herrn Dr. 0. J ä g g i zum Vorstand des Rechtsbureaus ; 4. des Herrn S. H a r t m a n n zum Vorstand der Materialverwaltung ; 5. des Herrn E. S t i c k e l b e r g er zum Oberingenieur; 6. des Herrn B. J e t z e r zum Betriebschef; 7. des Herrn E. S ä n g e r zum Obermaschineningenieur.

c. Bei der Kreisdirektion III: 1. des Herrn Dr. F. S c h u m a n n zum Direktionssekretär; 2. des Herrn A. M ü n c h zum Vorstand des Rechnungsbureaus ; 3. des Herrn Dr. 0. W u l l s c h l e g e r zum Vorstand des Rechtsbureaus ; 4. des Herrn A. S t ei n m an n zum Vorstand der Materialverwaltung ; 5. des Herrn L. B o s c h zum Oberingenieur; 6. des Herrn J. W e i ß h a u p t zum Betriebschef; 7. des Herrn G. H a u e t e r zum Obermaschineningenieur.

d. Bei der Kreisdirektion IV: 1. des Herrn Th. B ü h l e r zum Direktionssekretär; 2. des Herrn C. H a n h a r t zum Vorstand des Rechnungsbureaus ;

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3. des Herrn Dr. J. J. L e n g w e i l e r zum Vorstand des Rechtsbureaus ; 4. des Herrn J. G r o b zum Vorstand der Materialverwaltung; 5. des Herrn E. M ü n s t e r zum Oberingenieur; 6. des Herrn F. Z u 11 ig zum Betriebschef; 7. des Herrn E. K u n k l e r zum Obermaschineningenieur.

4. Folgende M i t b e n ü t z u n g s v e r t r ä g e mit a n d e r n B a h n v e r w a l t u n g e n erhielten vom Verwaltungsrate die vorbehaltene Genehmigung: 1. Vertrag mit der Direktion der E m m en t a l b a h n betreffend die Mitbenützung des Bahnhofes Burgdorf (vom 1.2./13. Dezember 1902).

2. Vertrag mit der Direktion der E r n m e n tal b'ahn betreffend die Mitbenützung des Bahnhofes Neu-Solothurn (vom 12./13. Dezember 1902).

3. Vertrag mit der Direktion der L a n g e n t h a l - H u t t w i l B a h n betreffend die Mitbenützung der Station Langenthal (vom 3./27. März 1903).

4. Vertrag mit dem Verwaltungsrat der Eisenbahngesellschaf't Ü r i k o n - B a u m a betreffend die Mitbenützung- der Station Bubikon (vom 24./2S. März 1903).

S.Vertrag- mit der Direktion der S i h l t u l b a h n betreffend die Mitbenützung der Station Sihlbrugg (vom 15./26.'Mai 1903).

6. Vertrag mit der Direktion der Straßenbahn P r a u e n f e l d W i l betreffend den Anschluß der Straßenbahn Frauenf'eld-Wil an die Station Frauenfeld der Bundesbahnen und die Mitbenützung derselben (vom 1./25. Juli 1903).

7. Nachtrag zum Vertrag mit der Eisenbahngesellschaft F r e i b u r g - M u r t e n - I n s betreffend die Mitbenützung des Bahnhofes Freiburg, der Bahnstrecke von Freiburg nach Grivisiez, des Bahnhofes Murten und der Bahnstrecke von Murten nach Montilier vom 7. Mai 1902 (vom 8. Juli 1903).

6. Folgende Verträge betreffend die R ' e g u l i e r u n g von K o n k u r r e n z v e r h ä l t n i s s e n m i t an.dern E i s e n b a h n u n t e r n e h m u n g e n erhielten vom Verwajtungsrat die vorbehaltene Genehmigung:

381 1. Verfrag mit der Direktion der R h ä t i s c h e n Baiin betreffend die Regulierung der Konkurrenzverhältnisse im Personenund Gepäckverkehr auf der Strecke Landquart-Chur (vom 7. August 1903).

2. Vertrag mit der Direktion der G o t t h a r d b a h n g e S e i l s c h a f t und der Direktionskommission der S c h w e i z e r i s c h e n S ü d o s t b a h n betreffend die gegenseitigen Beziehungen und Konkurrenzverhältnisse im Güter- und Viehverkehr (vom 4. September 1903).

6. B a u v o r l a g e n . Es wurden genehmigt : a. Die Pläne für den Bau der R i c k e n b a h n von der Station Uznach bis zur Station Wattwil, mit Bewilligung eines Kredites von Fr. 11,800,000, vorbehaltlich des vertragsgemäßen Beitrages des Kantons St. Gallen.

b. Projekt vorlagen für die E r w e i t e r u n g der S t a t i o n Ö r l i k o n und für das d i r e k t e V e r b i n d u n g s g e l e i s e zwischen den Stationen Örlikon und Seebach mit Erteilung folgender Kredite: 1. für die Erweiterung der Station Örlikon Fr. 1,890,000; 2. für das direkteVerbindungsgeleise Örlikon-Seebach Fr. 200,000.

c. Vorlage betreffend den Bau e i n e s H a l b s a l o n b o o t e s .,St. Gallen" für den Bodensee, mit Erteilung eines Kredites von Fr. 370,000.

d. Projekt über die Erstellung einer neuen (eisernen) Brücke für das II. Geleise Brugg-Stein ü b e r die A a r e bei B r u g g und den Ersatz der Eisenkonstruktion der jetzigen Brücke durch eine neue mit halbparabolischen Hauptträgern, mit einem Kostenaufwande von rund Fr. 500,000.

e. Vorlage über den Bau des II. G e l e i s e s über den Bötzberg von B r u g g nach S t e i n und die Ausführung der vorgesehenen Erweiterung der Stationen Schinznach-Dorf, Effingen, Hornussen, Frick, Eicken und Stein, mit Bewilligung eines Kredites von Fr. 2,325,000.

f. Projekt für die Erw e i t e r u n g des B a h n h o f e s T h u n und die Erstellung von zwei Unterführungen bei der Allmendund der Mittleren Straße, mit Erteilung eines Kredites im Betrage von Fr. 1,845,000.

g. Pläne für das II. G e l e i s e der Strecke von der T h u r bis R o m a n s h o r n mit Inbegriff der Erweiterungen der Stationen Bundesblatt. 56. Jahrg. Bd. III.

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382 Müllheim, Märstetten, Weinfelden, Bürglen, Sulgen, Erlen und Amriswil, mit Bewilligung eines Kredites von Fr. 5,800,000 für den Bau des II. Geleises anf der ganzen Strecke OberwinterthurRomanshorn bis Amriswil.

h. Projekt für die E r w e i t e r u n g der S t a t i o n L a u f e n und die Beseitigung von drei Niveauübergängen auf derselben, mit Erteilung eines Kredites im Betrage von Fr. 955,000 für die Ausführung dieser Bauten.

7. Folgende B a u - und L i e f e r u n g s v e r t r ä g e erhielten die Genehmigung des Verwaltungsrates : a. Vertrag mit der Schweizerischen Lokomotiv- und Maschinenfabrik Winterthur über Lieferung von 25 L o k o m o t i v e n verschiedener Bauarten (vom 24./27. März 1903).

b. Nachtragsvertrag mit der Schweizerischen Lokomotiv- und Maschinenfabrik Winterthur über die Lieferung von 7 L o k o m o t i v e n (vom 30. Juni/4. Juli 1903).

c. Bauvertrag mit den Herren Palaz, Gebrüder Fougerolle und der Société des grands Travaux in Marseille betreffend die A u s f ü h r u n g des R i c k e n t u n n e l s und die Erstellung des Unterbaues der anstoßenden offenen Bahnstrecken, vom 6./29. Oktober 1903, im Voranschlagsbetrage von Fr. 9,173,070. 80, und Bewilligung einer Erhöhung des am 22. April 1903 genehmigten Baukredites von Fr. 11,800,000 um die Summe von Fr. 400,000.

d. Vertrag der Kreisdirektion III mit den Herren Wartmann & Valette und der Mechanischen Werkstätte in Döttingen des Herrn Cd. Zschokke für die E r s t e l l u n g e i n e r n e u e n B r ü c k e über die Aare bei Brugg und den.Ersatz der E i s e n k o n s t r u k t i o n d e r b e s t e h e n d e n B r ü c k e durch eine neue im Betrage von Fr. 532,210 und Erhöhung des unterm 28. Mai 1903 für die Erstellung einer neuen eisernen Brücke für das II. Geleise Brugg-Stein über die Aare bei Brugg und für den Ersatz der Eisenkonstruktion der jetzigen Brücke bewilligten Kredites um Fr. 32,210.

8. K o m m e r z i e l l e V o r l a g e n : 1. Durch Beschluß vom 22. April 1903 wurde der neue A b o n n e m e n t s t a r i f d e r B u n d e s b a h n e n genehmigt.

2. Durch Beschluß vom 1. Mai 1903 wurden die Grundlagen für einen neuen P e r s o n e n - und G e p ä c k t a r i f für die B a s l e r V e r b i n d u n g s b a h n genehmigt.

3. Durch Beschluß vom 24. Juli 1903 wurde den Grundlagen für den G ü t e r t a r i f der B a s l e r V e r b i n d u n g s b a h n die Genehmigung erteilt.

4. Am 28. September 1903 hat der Verwaltungsrat eine Vernehmlassung an das eidgenössische Eisenbahndepartement betreffend K i l o m e t e r b i l l e t t e genehmigt.

9. V e r s c h i e d e n e s : 1. Am 23. April 1903 hat der Verwaltungsrat folgenden Beschluß betreffend U n t e r s t ü t z u n g a r b e i t s u n f ä h i g gew o r d e n e r A r b e i t e r gefaßt: ,,Wenn im Dienste der Bundesbahnen stehende Arbeiter des Betriebes und der Werkstätten nach fünfzehnjähriger Dienstzeit bei der Eisenbahn zufolge Krankheit oder vorgerückten Alters oder nicht haftpflichtigen Unfalls arbeitsunfähig werden, finden bis auf weiteres folgende Grundsätze Anwendung: 1. In erster Linie werden demselben die in den bestehenden Statuten der Krankenkassen vorgesehenen Unterstützungen und Beiträge aus allfällig zur Verfügung stehenden Spezialfonds gemäß bisheriger Übung verabfolgt, 2. Insofern die in Ziffer l erwähnten Unterstützungen nicht ausreichen, um den zurückgetretenen, arbeitsunfähig gewordenen Arbeitern eine Unterstützung von Fr. 1. 50 per Tag zuzuwenden, ist der fehlende Betrag denselben zu lasten der Betriebsrechnung zu verabfolgen.

3. Früher eingegangene Verpflichtungen der verstaatlichten Bahnen betreffend die Unterstützung von arbeitsunfähig gewordenen Arbeitern werden von den Bundesbahnen in bisherigem Umfange übernommen.

4. Der zur Deckung dieser ausnahmsweisen Unterstützungen erforderliche Betrag ist in das Betriebsbudget aufzunehmen.

Dieser Beschluß tritt mit dem 1. Mai 1903 in Kraft."

2. Mit Vertrag vom 20./28. Oktober 1902, betreffend die A b t r e t u n g d e r D a m p f b o o t e a u f d e m Z ü r i c h s e e , sind die Dampfboote der ehemaligen Nordostbahn auf dem Zürichsee (sechs Personenschiffe und ein Kohlenschiff) und ein Teil des Werfteareals bei Wollishofen der Zürcher Dampfbootgesellschaft in Zürich unentgeltlich abgetreten worden gegen Übernahme der Verpflichtung durch dieselbe, den bisher von der Nordostbahn, beziehungsweise den Bundesbahnen ausgeführten Dampfbootbetrieb

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weiter zu führen. Durch den gleichen Vertrag sind die kommerziellen Beziehungen zwischen den Bundesbahnen und der Dampfbootgesellschaft geordnet worden. Vorbehalten wurde die Zustimmung der Regierungen der Kantone Zürich und St. Gallen, lim einem Begehren derselben zu entsprechen, wurde vom Verwaltungsrate am 23. April 1903 eine Erklärung zum genannten Vertrage genehmigt, wonach sich die Bundesbahnen verpflichten, für den Fall, daß der Betrieb der Zürcher Dampfbootgesellschaft vom 1. Mai 1903 an einen Ausfall ergeben sollte, für die Dauer von 10 Jahren an die Deckung eines solchen Ausfalls eine Subvention zu leisten, welche höchstens Fr. 18,000 im Jahr betragen soll.

3. Durch Schhißnahme vom 28. Mai 1903 wurde die Gerieraldirektion, entgegen dem von ihr gestellten Antrage auf Selbstversicherung, beauftragt, Versicherungsverträge mit Feuerversicherungsgesellschaften zur Deckung allfälligen Brandschadens abzuschließen. Über den Vollzug dieser Schlußnahme wird an anderer Stelle berichtet.

4. Am 28. Mai 1903 wurde beschlossen, dem Bundesrate, in Äußerung auf die zur Vernehmlassung übermittelte E i n g a b e d e s V e r b a n d e s d e s P e r s o n a l s schweizerischer Transp o r t a n s t a l t e n b e t r e f f e n d Beamtenbillette, vom 14. März 1903, die Ablehnung der in der Eingabe verlangten Änderung des Art. 69 der Vollziehungsverordnung zum Rückkaufsgesetz, vom 7. November 1899, im Sinne der Verabfolgung unentgeltlicher Abonnemente an die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Bundesbahnen, sowie an deren Kinder zum Zwecke des Schulbesuches, zu empfehlen, dagegen die Abgabe von Beamtenbilletten an die Angehörigen der Pensionierten und an pensionsberechtigte Witwen und Kinder, sowie an die gemäß Beschluß vom 23. April 1903 unterstützten Arbeiter (Ziffer l hiervor) und deren Familienglieder durch eine neue Fassung des Art. 70 der Vollziehungsverordnung vorzuschlagen. Gleichzeitig wurde der Erlaß einer Übergangsbestimmung beantragt, welche die Abgabe von Jahresfreikarten an solche pensionierte Beamte gestatte, welche bisher von den verstaatlichten Bahnen solche erhalten haben.

5. Unterm 24. Juli 1903 wurde ein Vertrag vom 2. Juli 1903 mit der Verwaltung der E i s e n b a h n g e s e l l s c h a f t V e v e y C h e x b r e s betreffend die Verpachtung des Betriebes der Eisenbahn Vevey-Chexbres an die schweizerischen Bundesbahnen genehmigt,, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Bundesbehörden.

385 6. Die Berichte der Generaldirektion über ihre Geschäftsführung im IV. Quartal 1902, sowie im I. und II. Quartal 1903 wurden genehmigt.

B. Kreiseisenbahnräte.

Die Kreiseisenbahnräte haben die ihnen laut Rückkaufsgesetz zustehenden Funktionen ausgeübt. Unter den behandelten Geschäften ist besonders zu erwähnen die Begutachtung der Entwürfe der Generaldirektion für die A u s n a h m e t a r i f e der Bundesbahnen. Der Eisenbahnrat des Kreises I war zu 4, derjenige des Kreises II zu 5, derjenige des Kreises ITI zu 4 und derjenige des Kreises IV zu 3 Sitzungen versammelt.

Der Kreiseisenbahnrat I hat, gleich wie es früher schon der Kreiseisenbahnrat III getan, zwei ständige Kommissionen ernannt, die eine zur Vorbereitung der Jahresbudgets und Jahresrechnungen, die andere zur Vorbereitung der Fahrplan- und Tariffragen und der Quartalberichte.

Der Kreiseisenbahnrat IV hat provisorisch für die Dauer eines Jahres eine Kommission zur Prüfung und Antragstellung über das Budget und den Geschäftsbericht der Kreisdirektion bestellt.

C. Generaldirektion.

Die Generaldirektion hat in erster Linie alle für den Verwaltungsrat bestimmten Vorlagen vorbereitet. Dieselbe behandelte in 98 Sitzungen 3196 Geschäfte.

Wir erwähnen folgende wichtigere Angelegenheiten;

I. Allgemeines.

1. Von der B u n d e s v e r s a m m l u n g sind im Laufe des Berichtsjahres folgende die Bundesbahnen betreffenden Beschlüsse gefaßt worden : a. Bundesbeschluß betreffend die G e n e h m i g u n g d e r R e c h n u n g e n und der Bilanz der V e r e i n i g t e n Schweizerb a h n e n pro 1901, vom 26. Juni 1903.

b. Bundesbeschluß betreffend das N a c h t r a g s b u d g e t der s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n f ü r d a s J a h r 1903, vom 26. Juni 1903, lautend :

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,,Folgende Nachtragsbudgets der schweizerischen Bundesbahnen pro 1903 werden genehmigt: 1. Das Nachtrags-Betriebsbudget der schweizerischen Bundesbahnen für 1903, abschließend mit Fr. 18,552,300 Einnahmen und Fr. 12,694,690 Ausgaben.

2. Das Nachtragsbudget der Gewinn- und Verlustrechnung der schweizerischen Bundesbahnen für 1903, abschließend mit Fr. 7,462,610 Einnahmen und Fr. 6,958,600 Ausgaben.

3. Das Nachtrags-Baubudget der schweizerischen Bundesbahnen für 1903 im Betrage von Fr. 9,482,550.

c. Bundesbeschluß zum G e s c h ä f t s b e r i c h t und den R e c h n u n g e n der B u n d e s b a h n e n pro 1902, vom 26.

Juni 1903, lautend: ,,Der Bundesrat wird, vorgängig der Genehmigung der Rechnungen der Bundesbahnen des Jahres 1902, ermächtigt, der Bundesbahnverwaltung zu gestatten, dem Aktivsaldo der Gewinnund Verlustrechnung den Betrag- von Fr. 400,000 f ü r Gratifik a t i o n e n an das P e r s o n a l der f r ü h e r e n Centralbahn und der f r ü h e r e n Ver einigten Schweizer bahnen zu entnehmen."

d. Bundesbeschluß betreffend die Vollziehung der Bundesbeschlüsse vom 28. Juni 1899, 29. März 1901, 20. Dezember 1901 und 24. April 1902, die Konversion der Anleihen der verstaatlichten Eisenbahnen und die Ermächtigung zur Ausgabe weiterer Bundesbahnobligationen, vom 26. Juni 1903.

e. Bundesbeschluß betreifend G e n e h m i g u n g des Ges c h ä f t s b e r i c h t e s u n d d e r R e c h n u n g e n d e r schweizer i s c h e n B u n d e s b a h n e n f ü r d a s J a h r 1902, v o m 5. N o v e m b e r 1903, lautend : 1. Die Rechnung für das Jahr 1902 und die Bilanz auf 31. Dezember 1902 der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen werden genehmigt.

2. Aus dein Überschuß der Gewinn- und Verlustrechnung im Betrage von Fr. 4,422,419. 85 sind zu entnehmen für: Gratifikationen an das Personal der ehemaligen Centralbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen zirka Fr. 400,000. -- Saldo des Kontos Kursverluste ,, 147,607. 80 Abschreibung der Organisationskosten der schweizerischen Bundesbahnen , < . . ,, 1,312,282. 74 Abschreibung auf Bahnhofumbauten und

387

Erweiterungen Fr. 103,951.51 Abschreibung des Bilanzwertes der Dampfboote auf dem Zürichsee . . . . . . ,, 586,075.56 Abschreibung der Beteiligung an der ÜrikonBauma-Bahn ,, 723,869.88 3. Der nach diesen Verwendungen verbleibende Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung ist auf neue Rechnung vorzutragen.

4. Die Geschäftsführung der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen im Jahr 1902 wird genehmigt.

f. Bundesbeschluß betreffend G- e n e h m i g u n g der zwischen d e r G e n e r a l di r e k t i o n d e r s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n und den Gesellschaften B i è r e - A p p l e s - M o r g e s , Bulle-Romont, Drahtseilbahn Cossonay BahnhofCossonay Stadt, Visp-Zermatt, T r a v e r s t a l b a h n und P r u n t r u t - B o n f ö l abgeschlossenen N a c h t r ä g e zu den betreffenden mit der Jura-Simplon-Bahn vereinbarten B e t r i e b s v e r t r ä g e n , vom 6. November 1903.

g. Bundesbeschluß betreffend Genehmigung des zwischen der Schweiz und Italien abgeschlossenen Übereink o m m e n s vom 16. Mai 1903 b e t r e f f e n d die Ü b e r tragung der Konzession für den Simplontunnel auf i t a l i e n i s c h e m G e b i e t a n d e n B u n d , v o m 16. D e z e m b e r 1903.

li. Bundesbeschluß betreffend den f r e i h ä n d i g e n A n k a u f de r J u r a - S i m p l o n - B a h n d u r c h den B u n d , vom 18. Dez e m b e r 1903.

i. Bundesbeschluß betreffend den V o r a n s c h l a g der s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n f ü r d a s J a h r 1904, vom 22. D e z e m b e r 1903, lautend: I. Die nachfolgenden Budgets der schweizerischen Bundesbahnen pro 1904 werden genehmigt: 1. das Betriebsbudget, abschließend mit Fr. 113,306,740 Einnahmen und Fr. 77,993,465 Ausgaben; 2. das Budget der Gewinn- und Verlustrechnung, abschließend mit Fr. 48,977,575 Einnahmen und Fr. 49,499,000 Ausgaben; 3. das Baubudget im Betrage von Fr. 32,130,900; 4. das Budget der Ausgaben der Kapitalrechnung im Betrage von Fr. 43,938,450.

388

II. Von den Erklärungen der ßundesbahnbehörden, daß mit der Erstellung des zweiten Geleises auf der Strecke AarburgLuzern im Jahr 1905 begonnen werden soll, wird Vormerk genommen und das Postulat vom 10./17. Dezember 1902 als erledigt abgeschrieben.

P o s t u l a t : Der Bundesrat wird eingeladen, die Bundesbahnverwaltung zu veranlassen, die Frage über die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Erstellung eines zweiten Geleises auf der Strecke Winterthur-St. Gallen-St. Margrethen zu prüfen.

2. Der B u n d e s r a t hat folgende die Bundesbahnen betreffenden allgemeine Beschlüsse gefaßt: a. Bundesratsbeschluß betreffend die Revision der Art. 68 und 70 der Vollziehungsverordnung zum Rückkaufsgesetz, handelnd von der Verabfolgung von F r e i k a r t e n und ßeamtenb i l l e t t e n , vom 17. September 1903.

b. Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetze betreffend die A r b e i t s z e i t beim Betriebe der Eisenbahnen und anderer Verkehrsanstalten, vom 22. September 1903.

c. Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetze über Bau und Betrieb der schweizerischen N e b e n b a h n e n , vom 9. Oktober 1903.

3. Vom e i d g e n ö s s i s c h e n E i s e n b a h n d e p a r t e f n e n t sind wir mit der Begutachtung folgender Konzessionsgesuche beauftragt worden : a. W a s s e r f a l l e n b a h n . Wir gelangten zu folgenden Schlüssen : ,,1. Die Erstellung einer Wasserfallenbahn ist sowohl vom Standpunkte der Finanzverwaltung der Bundesbahnen, wie von allgemeinen volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten aus abzulehnen ; ,,2. Der Bund hat daher keine Veranlassung, diese Bahn selbst zu bauen; ebensowenig kann er aber deren Erstellung durch Dritte durch Erteilung einer Konzession gestatten."1 Wir empfahlen daher die Ablehnung des Konzessionsgesuches, o. K e l l e n b e r g b a h n (Liestal-Balsthal).

Das Eesultat unserer Untersuchung war das nämliche wie ad a.

c. Eisenbahn von S o l o t h u r n n a c h S c h ö n b ü h l (-Bern), direkte Linie, und U t z e n s t o r f - S c h ö n b ü h l .

389 Wir konstatierten, daß es sich bei diesen beiden Projekten nicht um eine Linie von internationaler Bedeutung handle; falls die Linie nur ,bis Schönbühl gehe, sei sie auch nicht als schweizerische Hauptbahn zu taxieren ; größere Bedeutung würde sie erhalten, wenn sie von Solothurn bis Bern als durchgehende Linie betrieben würde; in diesem Falle müßte aber mit großen Kosten zu Lasten der neuen Unternehmung ein drittes Geleise bis Bern mit Aareüberbrückung und Bahnhoferweiterung Bern erstellt werden. Die Bundesbahnen hätten kein Interesse, diese zum größten Teil unproduktiven Kosten aufzuwenden. Die Konzession könne daher ohne Anstand Dritten erteilt werden. Von den beiden Varianten sei Utssenstorf-Schönbühl vorzuziehen, da deren Erstellung erheblich weniger koste und in kommerzieller Hinsicht nicht viel weniger Nutzen biete.

d. S c h m a l s p u r b a h n W a l d s t a t t - L i c h t e n s t e i g . Gegen Konzessionierung dieser Lokalbahn an Dritte hatten wir keine Einwendung zu erheben.

e. Ö n s i n g e n - H e r z o g e n b u c h s e e und W a n g e n a. A.Herzogenbuchsee.

Wir haben darauf hingewiesen, daß ohne Erstellung einer Wasserfallenbahn diesen Linien lediglich lokale Bedeutung zukomme und daher keine Veranlassung für die Bundesbahnen vorliege, deren Konzessionierung an Dritte zu beanstanden oder deren Ausführung selbst zu beanspruchen.

/. L y ß - U t z e n s t o r f - H e r z o g e n b u c h s e e ; eventuell: Koppigen-Kirchberg.

Auch bezüglich dieser Linie rein lokaler Natur haben wir die Erklärung abgegeben, daß für die Bundesbahnen kein Grund bestehe, gegen deren Konzessionierung Einwendung zu erheben.

g. L a u f e n - P r u n t r u t (Lützeltalbahn) und Basel-Klein1 ü t z e l - S o y h i è r e s (Nordwestbahn).

Da es sich hier gemäß den Angaben der Konzessionsbewerber um den Bau einer für den internationalen Verkehr bestimmten Hauptlinie handelt, haben wir in Übereinstimmung mit unsern frühem Vernehmlassungen den Standpunkt eingenommen, daß wir die Erteilung der nachgesuchten Konzessionen nicht empfehlen können. Dieses Projekt sei ein t y p i s c h e s B e i s p i e l für das unseres Erachtens g a n z u n z u l ä s s i g e V o r g e h e n , durch Einschiebung eines kurzen Abkürzungsstiiokes mit ungünstigen Betriebsverhältnissen eine Verkehrsablenkung gegenüber den Bundesbahnen zu versuchen. Wir seien der Ansicht, daß die Bundes-

390 behörden alle Veranlassung haben, die Bundesb a h n e n g e g e n s o l c h e T e n d e n z e n z u s c h ü t z e n . Würde es sich nur um Lokalbahnen handeln, die lediglich zur Erschließung der betreifenden Talschaften für den Verkehr erstellt und als Lokalbahnen gebaut und betrieben werden sollen, ohne die Mitbedienung des internationalen Transits zu beanspruchen, so hätten wir keinen Anlaß, ihrer Konzessionierung entgegenzutreten, obgleich man sich nicht verbergen könne, daß der zu erwartende Verkehr die großen Opfer, die der Bau und Betrieb der beiden Strecken erfordere, nicht rechtfertigen würde und daher bedeutende Summen mit dem Bau derselben volkswirtschaftlich unvorteilhaft angelegt würden. Nun sollen aber die beiden Linien den Charakter von H a u p t b a h n e n erhalten, von Transitlinien für den internationalen Verkehr, an dem sie beteiligt werden wollen auf Kosten unserer Linien, die denselben bisher bedient haben.

Unter diesen Umständen müssen wir uns gemäß der Stellung, die wir gegenüber andern gleichartigen Projekten eingenommen haben (Münster-Grenchen, Wasserfallenbahn, Kellenbergbahn), gegen die Erteilung der Konzession an Private aussprechen. Wir vermögen in keiner Weise ein Bedürfnis zur Erstellung dieser neuen internationalen Verbindung zu erkennen, weil sie eine nur unwesentliche Abkürzung bringe und die Stellung der schweizerischen Eisenbahnen gegenüber der ausländischen Konkurrenz, speziell gegenüber der Route via Altmünsterol, nicht zu bessern vermöge. Der Gewinn, der daraus für den internationalen Verkehr erwachsen würde, wäre daher der großen Aufwendungen, die sie erfordert (Lützeltalbahn Fr. 5,800,000 und Nordwestbahn Fr. 8,500,000), nicht wert.

it. Als das Initiativkomitee für eine W e i ß e n s t e i n b a h n neue Anstrengungen für die definitive Finanzierung des Unternehmens auf bisheriger Grundlage machte, wandte sich das Initiativkomitee für M ü n s t e r - G r e n c h e n neuererdings an den Bundesrat mit dem Ersuchen um K o n z e s s i o n s e r t e i l u n g , damit sein Projekt eines Juradurchstiches mit dem Konkurrenzprojekte des Weißenstein in die gleiche Rechtsstellung versetzt werde. Vom eidgenössischen Eisenbahndepartement zur Begutachtung dieser neuen Eingabe eingeladen, sprachen wir uns mit Schreiben vom 29. Mai dahin aus, daß wir grundsätzlich
durchaus am Standpunkte unserer Vernehmlassung vom 27. Mai 1902 festhalten müssen, daß es sich aber unter den obwaltenden Umständen empfehlen dürfte, zum Zwecke der Gleichstellung der Konkurrenzprojekte auch dem Initiativkomitee für Münster-Grenchen

391 eine Konzession zu erteilen. Zur Wahrung der Interessen des Bundes wäre aber jedenfalls die ausdrückliche Verpflichtung in die Konzession aufzunehmen, daß der Konzessionär die Konzession jederzeit der Bundesbahnverwaltung unbelastet abzutreten habe, falls letztere die konzedierte Bahn selbst auszuführen sich bereit erkläre. Wir bemerkten dabei, daß auch eine solche Klausel die Interessen des Bundes nicht ausreichend zu schützen vermöge, indem die freie Entschließung desselben über eventuelle Ausführung eines künftigen Juradurchstiches präjudiziert sei ; die Bundesbahnverwaltung werde in die Lage versetzt, ein ihr eventuell weniger zusagendes Projekt selbst ausführen zu müssen, um dessen Erstellung durch Dritte zu hindern. Die Möglichkeit sei nicht ausgeschlossen, daß ein einläßliches Studium zum Resultat führe, ein anderes Basistunnel-Projekt wäre die richtige Lösung, falls sich später das Bedürfnis für die Erstellung eines weitern Juradurchstiches einstellen sollte.

i. Veranlaßt durch die Verhandlungen der Bundesversammlung über d i e E r t e i l u n g v o n K o n z e s s i o n e n f ü r n e u e H a u p t b a h n e n haben wir unseren grundsätzlichen Standpunkt in dieser Sache in einer Eingabe an das eidgenössische Eisenbahndepartement vom 20. November 1903 nochmals eingehend auseinandergesetzt.

Mit Rücksicht auf die große Wichtigkeit dieser Frage für die Bundesbahnen sehen wir uns veranlaßt, den wesentlichen Inhalt dieser Eingabe nachstehend mitzuteilen : 1. In unserer Vernehmlassung zum Konzessionsgesuch für eine Eisenbahn von Münster nach Grenchen, vom 27. Mai 1902, haben wir unsere Ansicht dahin ausgesprochen, daß der Ausbau des schweizerischen Hauptbahnnetzes nur Sache des Bundes, beziehungsweise der Bundesbahnen sein könne. ,,Nachdem der Bund den Rückkauf der schweizerischen Hauptbahnen beschlossen hat, ist der Grundsatz festgelegt, daß der Staat die Hauptlinien des Verkehrs in seine Hand nehmen will, um dem Lande die volkswirtschaftlichen Vorteile zu sichern, die von der Verstaatlichung erwartet werden. Wir glauben, von einer einläßlichen Auseinandersetzung dieser Gesichtspunkte Umgang nehmen zu dürfen, nachdem Volk und Behörden ihre Zustimmung zur Verstaatlichung in so unzweifelhafter Weise kundgegeben haben. Es wäre ganz unverständlich, wenn im Widerspruch mit dieser Auffassung der
Bund zugeben würde, daß neue Hauptbahnen von Dritten erstellt werden, seien es Kantone oder Privatgesellschaften ; dadurch würde eine zielbewußte Eisenbahnpolitik des Bundes geradezu ver-

392 unmöglicht. Für den künftigen Bau von Hauptbahnen kann es unseres Erachtens nur eine Alternative geben : entweder ist nach dem Ermessen der Bundesbehörden ein Bedürfnis für solche neue Linien vorhanden und dann erstellt sie der Bund selbst, oder der Bund kann ein Bedürfnis zur Ausführung eines neuen Projektes, wenigstens zurzeit, nicht anerkennen, und in diesem Fall gibt er auch die Einwilligung zur Ausführung durch Dritte nicht, im wohlverstandenen Interesse des Landes.

,,Bei Beantwortung dieser Frage kommt es selbstverständlich nicht darauf an, ob die durch die Verstaatlichung geschaffene neue Sachlage sich mit den formellen Vorschriften des Eisenbahngesetzes vom 23. Dezember 1872 über die Erteilung von Eisenbahnkonzessionen decke oder nicht. Wenn der Wortlaut dieser Bestimmungen die Konzessionsverweigerung nicht gestatten würde, wäre eben auf eine Revision der bezüglichen Bestimmungen Bedacht zu nehmen.

,,Wenn über die Richtigkeit des angeführten Grundsatzes kaum abweichende Ansichten bestehen dürften, beginnen dagegen sofort die Meinungsverschiedenheiten, wenn es sich um die Anwendung des Prinzipes handelt. Da es unzweifelhaft ist, daß der Privatinitiative bis auf weiteres der Ausbau des schweizerischen Bahnnetzes durch Erstellung der engern Maschen der mehr den lokalen Bedürfnissen dienenden Nebenlinien überlassen werden muß, werden die Initianten neuer Linien im einzelnen Fall bald den lokalen, bald den internationalen Charakter betonen, und es darf daher nicht auf das Vorgeben der Initiativkomitees, sondern es muß auf die sachliche Bedeutung der Linien abgestellt werden.

Wir weisen hier vorerst auf die Bahnen hin, welche nicht große Transitlinien sind, sondern im wesentlichen kantonalen Interessen dienen, gleichwohl aber Verschiebungen in der Leitung des internationalen Verkehrs veranlassen können. Bei diesen Bahnen wird das lokale Interesse in den Vordergrund gestellt, um deren Erstellung unabhängig von den Entschließungen des Bundes anzustreben, gleichzeitig wird aber zur Begründung der Rentabilität derselben der Anspruch auf Mitbedienung des internationalen Verkehrs erhoben. Es wird Sache der sorgfältigen Untersuchung im einzelnen Falle sein, zu prüfen, ob eine angestrebte neue Linie zu den Hauptbahnen gehöre, deren Bau dem Bunde vorzubehalten ist, oder ob sie wirklich den Charakter einer bloßen Nebenbahn habe."'

Wenn wir dahin Stellung nehmen, daß richtigerweise mit Durchführung der Verstaatlichung die Erstellung der Hauptbahnen

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ausschließlich Aufgabe der Bundesbahnen sein könne, leiten uns dabei keineswegs Gründe fiskalischer Natur im Interesse der Bundesbahnen. Wir ziehen lediglieh die Konsequenzen des Überganges vom Privatbahnsystem zum Staatsbahnsystem vom allgemein volkswirtschaftlichen Standpunkte aus. Nur dann kann eine gesunde Verkehrspolitik im Eisenbahnwesen durchgeführt werden, wenn der Staat alle Hauptlinien in seiner Hand behält, um dieselben nicht nach lokalen, sondern nach allgemein schweizerischen Gesichtspunkten zu betreiben. Ein Hauptziel der Verstaatlichung war es ja, dem Kampfe der vielfach widerstreitenden kantonalen und lokalen Interessenstandpunkte ein Ende zu machen und nach größern einheitlichen Gesichtspunkten zu verwalten. Dieses Ziel würde sofort preisgegeben, wenn die Bundesbahnen zu einer Konkurrenzanstalt gegenüber so und so viel in anderer Hand befindlichen Hauptbahnen degradiert würden. Der Unterschied gegenüber der frühern Sachlage wäre sicherlich nicht mehr groß.

2. Wenn das Prinzip der freien Konkurrenz in den Vordergrund gestellt wird, geschieht es einmal, um den ungehinderten Ausbau des Bahnnetzes durch Erstellung neuer Nebenbahnen zu sichern.

Dagegen ist sicher nichts einzuwenden. Wir haben uns deutlich dahin ausgesprochen, daß in der ersten Periode der Verstaatlichung der Bund sich mit diesem innern Ausbau nicht befassen kann, und daß daher nach dieser Richtung der Initiative der Kantone, Gemeinden und Privaten volle Freiheit gewahrt werden muß.

Mit Rücksicht auf die bestimmten Erklärungen, die wir in dieser Richtung- abgegeben haben, können wir nicht begreifen, wie uns dieafalls andere Absichten untergeschoben werden wollen.

3. Anderseits würde es aber zu höchst bedauerlichen Konsequenzen führen, wenn neue Hauptbahnen, die lediglich zur Konkurrenzierung der bestehenden Hauptlinien angestrebt werden, Dritten zur Ausführung überlassen würden. Es würde das nicht etwa nur eine Schädigung der finanziellen Interessen der Bundesbahnen bedeuten. Viel gefährlicher wäre die volkswirtschaftliche Verschwendung, welche in der Aufwendung großer Kapitalien zu urirentabeln Zwecken begründet wäre. Als typisches Beispiel verweisen wir diesfalls auf das Projekt einer Wasserfallenbahn, über welches wir uns auf Ihre Einladung in besonderer Vernehmlassung vom 3. Oktober 1903 ausgesprochen haben. Glaubt
man etwa, die volkswirtschaftliche Lage der Schweiz zu verbessern, wenn zur Befriedigung lokaler Interessen Summen aufgewendet werden, welche nur dann richtig angelegt wären, wenn ein großer internationaler Verkehr zu bewältigen wäre? Die Folge solch unüber-

394 legten,Vorgehens könnten nur finanzielle Katastrophen sein, wie sie leider im, schweizerischen Eisenbahnwesen schon mehr als einmal erlebt worden sind, Es ist sodann nicht zu vergessen, daß Hauptbahnen so große Kapitalaufwendungen erfordern, daß der Bund zur Mithülfe beizuziehen wäre. Für einen Staat, der zum Staatsbahnsystem übergegangen ist, wäre es nun aber sicher eine sonderbare Rolle, die Ausführung solch bedeutender Linien Dritten zu überlassen und sich auf die Verabreichung von Subventionen zu beschränken, während die Leitung und der bestimmende Einfluß bei Dritten liegen würde. Das Richtige ist doch, wo ein Zusammenwirken verschiedener Kreise durch die Größe der Aufgabe erfordert wird, daß der Bund baut und die andern Interessenten mit Subventionen mithelfen. Nur die allzu lebhafte Erinnerung an den frühem Zustand und der Mangel des Einlebens in den Staatsbahngedanken kann zur Begründung von Theorien führen, die für eine leistungsfähige Staatsverwaltung unannehmbar sind. Wenn wir z. B. an den Bau einer Lötschbergbahn denken, wird unzweifelhaft die finanzielle Mithülfe des Bandes beansprucht werden ; da würde es doch viel richtiger sein, wenn der Bund die Linie selbst ausführen würde bei entsprechender Subventionierung durch den Kanton Bern. Auch der Bau eines weitern Alpenüberganges kann unseres Erachtens nur Sache des Bundes sein.

4. Die Einwendung, die Bundesbahnen könnten sich mit solch großen Aufgaben nicht befassen, müssen wir entschieden zurückweisen. Sobald das Bedürfnis nach neuen Hauptbahnen sich wirklieh einstellt, werden die Bundesbahnen an die Lösung der Aufgabe hinantreten müssen. Es ist ja ganz richtig, daß der Ausbau des verstaatlichten Netzes bereits eine große Aufgabe darstellt; auf dieselbe werden sich aber die Bundesbahnen nicht für alle Zukunft beschränken dürfen, wenn sie die an die Verstaatlichung geknüpften Hoffnungen erfüllen wollen. Wenn es sich um die Ausführung volkswirtschaftlich berechtigter Linien handelt, wird der Bund hierfür auch die erforderlichen Geldmittel so gut aufbringen können als irgend eine Gesellschaft oder ein Kanton.

Die Fortentwicklung des schweizerischen Eisenbahnwesens stand mit gutem Grund auf dem Programm der Verstaatlichung. Selbstverständlich muß mit Vorsicht und weiser Beschränkung auf das wirklich Notwendige vorgegangen werden.
5. Es ist nun bemerkt worden, die allgemeinen Interessen werden genügend gewahrt, wenn den Bundesbahnen die.Befugnis zum Eintritt in die Dritten erteilten Konzessionen gesichert werde.

395 Wir erachten diesen Ausweg nicht für genügend. Dessen Folge ist, daß die Bundesbahnen gerade die konzessionierte Linie ausführen müßten, während möglicherweise zur Erreichung des angestrebten Zieles bessere Lösungen sich bieten. Es kann durch diesen Eintritt in eine erteilte Konzession der Bund vom Konzessionsbewerber gezwungen werden, eine volkswirtschaftlich minderwertige Linie zu erstellen. Nebenbei bemerkt, ist es auch formell nicht richtig, vom Eintritt der Bundesbahnen in eine Konzession zu sprechen. Die Bundesbahnen bauen und betreiben nicht auf Grund von Konzessionen, sondern auf Grund von Bundesgesetzen und Bundesbeschlüssen.

Wir geben zu, daß eine solche Klausel zur Eintrittsberechtigung besser ist als gar nichts; aber dieselbe bietet nur einen mangelhaften und unter Umständen sogar einen ganz gefährlichen Schutz.

6. Wenn endlich eine Garantie gegen Erstellung an sich unberechtigter Hauptbahnen darin gefunden werden will, daß der Ausschluß solcher von der Beteiligung am Verkehr durchgesetzt werden könne, so erachten wir auch dieses Auskunftsmittel als nicht ausreichend. Wer weiß, wie die Interpretation der bezüglichen Vorschriften des Tarifgesetzes in der Zukunft sich gestalten wird? Es ist nicht ausgeschlossen, daß eine Interessenkoalition die Änderung der Bestimmungen über Instradierung des Verkehrs in einer für die Bundesbahnen ungünstigen Richtung durchsetzt.

Die Folge kann dann sein, daß das finanzielle Gleichgewicht der Bundesbahnen gestört wird und gleichwohl die von Dritten erstellte konkurrierende Hauptbahn notleidend bleibt. Soll nun solch bedauerlichen Zuständen ferner der Weg geöffnet werden ?

7. Die nochmalige sorgfältige Prüfung der Frage hat uns daher in unserer Auffassung bestärkt, daß die Konzessionsfreiheit dahin beschränkt werden sollte, daß der Bund für Erstellung von Hauptbahnen an Dritte keine Konzession mehr erteilt, sondern sich deren Bau für den Fall des volkswirtschaftlichen Bedürfnisses selbst vorbehält. Eine von diesem Grundsätze abweichende Eisenbahnpolitik wäre geradezu die Negation eines zielbewußten Staatsbahnsystems.

4. Die Bauausführung d e s S i m p l o n t u n n e l s ist vom l. Mai 1903 an der Jura-Simplon-Bahn in Liquidation belassen worden.

Die eigentliche Bauleitung wurde von der Liquidations-Kommission mit unserer Zustimmung Herrn Colomb, Vorsteher des Baudepartements des Kreises I übertragen. Vom eidgenössischen Eisen-

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bahndepartement ist sodann verfügt worden, daß die auf den Simplontunnel bezüglichen Bauvorlagen vor der Beschlußfassung durch das Eisenbahndepartement der Generaldirektion zur Vernehmlassung zugestellt werden sollen.

Vertreter der Generaldirektion sind vom eidgenössischen Eisenbahndepartement zur Begutachtung und Vorberatung der Anstände zwischen der Jura-Simplon-Bahn in Liquidation und der B a u u n t e r n e h m u n g f ü r d e n S i m p l o n t u n n e l beigezogen worden.

Diese Anstände sind sodann mit Zustimmung des Bundesrates durch einen Nachtragsvertrag vom 9. Oktober 1903 erledigt worden; derselbe sicherte dem Bunde für den Fall des Rückkaufes den Eintritt in den Bauvertrag.

Zufolge der Ratifikation des Vertrages betreffend den freihändigen Ankauf der Jura-Simplon-Bahn durch den Bund vom 23. Oktober 1903 durch den Beschluß der Bundesversammlung vom 18. Dezember 1903 ist die Eidgenossenschaft in den von der Jura-Simplon-Bahn mit der Unternehmergesellschaft Brandt, Brandau & Cie. für A u s f ü h r u n g des S i m p l o n t u n n e l s abgeschlossenen B a u v e r t r a g vom 15. April 1898 mit Nachträgen vom 9. November 1898 und vom 9. Oktober 1903 eingetreten, und es ist die B a u l e i t u n g des S i m p l o n t u n n e l s auf. den 1. Januar 1904 an die Bundesbahn ver waltung übergegangen und von uns der Kreisdirektion I in Lausanne übertragen worden. Wir haben die bezüglichen Anzeigen an die genannte Unternehmergesellschaft und an die Kreisdirektion am 23. Dezember erlassen.

Der Bundesbeschluß betreffend die Übertragung der K o n z e s s i o n für den Simplontunnel a u f i t a l i e n i s c h e m Geb i e t an den Bund ist oben erwähnt.

5. Als im September der französische Minister der öffentlichen Bauten, Herr Maruéjouls, die Schweiz bereiste, um die Frage d e r n ö r d l i c h e n Z u f a h r t s l i n i e n z u m S i m p l o n zu studieren, haben wir den Vorsteher unseres Baudepartem entes zur Begleitung desselben bei dieser Reise abgeordnet.

6. Das eidgenössische Eisenbahndepartement hat den Bundesbahnen am 23. Mai eine K o n z e s s i o n für den B e t r i e b der D a m p f b o o t e auf dem B o d e n s e e mit Dauer bis zum l. Mai 1905 erteilt. Die Bedingungen stimmen mit denjenigen der Konzession überein, welche früher der Schweizerischen Nordostbahn bewilligt worden war.

397

7. Eine Anfrage des eidgenössischen Eisenbahndepartementes, ob die Bestrebungen zur Hebung der R h e i n s c h i f f a h r t ab Basel im Interesse der Bundesbahnen liege, haben wir ani 8. Juli bejahend beantwortet.

8. Im Einvernehmen mit der ständigen Kommission des Verwaltungsrates haben wir mit Zuschrift vom 18. September dem Regierungsrate des Kantons Bern erklärt, daß unserer'Ansicht nach die Bundesbahnen durch F o r t f ü h r u n g der Brunigb a h n von B r i e n z n a c h I n t e r l a k e n einem tatsächlich bestehenden Verkehrsinteresse entsprechen sollten ; wir beabsichtigen daher, an die zuständigen Behörden bezügliche Anträge zu stellen.

Da es uns zweckmäßig erscheine, in dieser Angelegenheit im Einverständnis mit den Behörden des Kantons Bern vorzugehen, richten wir an den Regierungsrat die Anfrage, ob er geneigt sei, die Sache mit uns zu besprechen und uns über den derzeitigen Stand vorbereitender Arbeiten zu orientieren.

Der Regierungsrat des Kantons Bern erklärte sich mit Schreiben vom 28. September zu bezüglichen Verhandlungen bereit und stellte eine Einladung zu einer Konferenz nach 'dem Abschlüsse der betreffenden Vorarbeiten in Aussicht.

Als uns das eidgenössische Eisenbahndepartement am 29. September ein Gesuch der Thunerseebahn um Übertragung der Konzession für eine normalspurige Brienzerseebahn zur Vernehmlassung übermittelte, ersuchten wir mit Schreiben vom 6. Oktober unter Bezugnahme auf die eingeleiteten Verhandlungen mit dem Regierungsrat des Kantons Bern das eidgenössische Eisenbahndepartement, die gewünschte Konzessionsübertragung nicht zu beantragen, da wir den zuständigen Behörden Vorschläge über Ausführung der Linie Brienz-Interlaken durch die Bundesbahnen zu unterbreiten beabsichtigen.

Die erste Konferenz mit dem Regierungsrat des Kantons Bern in dieser Angelegenheit hat am 26.-Dezember stattgefunden, unter Beizug der Thunerseebahn und des Initiativkomitees, für eine Brienzerseebahn. Wir erhielten Kenntnis von den bisherigen Vorgängen in dieser Angelegenheit und insbesondere von dem von der Thunerseebahn bearbeiteten Planmaterial. Das gesamte Aktenmaterial wurde uns bereitwillig zum nähern Studium zur Verfügung gestellt, und wir haben die erforderlichen Untersuchungen sofort an die Hand genommen.

Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. III.

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9. In Abschnitt A, Ziffer 4, sind die M i t b e n ü t z u n g s v e r t r ä g e mit andern Bahnverwaltungen aufgeführt, welche definitiv abgeschlossen und vom Verwaltungsrate genehmigt worden sind.

Außerdem sind Verhandlungen geführt worden: a. mit der Emmentalbahn betreffend den Bahnhof Langnau und die Bahnstrecke Langnau-Obermatt ; 6. mit der B u r g d o r f - T h u n - B a h n betreffend die Station Konolfingen; c. mit der H u t t w i l - W o l h u s e n - B a h n betreffend die Station Wolhusen; d. mit der Ö n s i n g e n - B a l s t h a l - B a h n betreffend die Station Ö n s i n g e n ; e. mit der A p p e n z e l l e r b a h n betreffend die Station Winkeln.

Diese sind Anfang 1904 zu Ende geführt worden.

Außerdem wurde noch verhandelt über die Verträge: a. mit der B e r n - N e u e n b u r g - B a h n (direkte Linie) betreffend den Bahnhof N e u e n b u r g ; 6. mit dem S t a a t s rat des K a n t o n s N e u e n b u r g betreffend die Bahnhöfe N e u e n b u r g und C h a u x - d e Fonds; c. mit der T ö ß t a l b a h n betreffend den Bahnhof W i n t e r thur; d. mit der R h ä t i s c h e n B a h n betreffend den Bahnhof Chu r und die Station L a n d q u a r t .

10. Neu zu regeln waren ferner die A n s c h l u ß v e r h ä l t nisse: a. mit der elektrischen Straßenbahn W e t z i k o n - M e i l e n für die Stationen We t z i k o n und M e i l e n ; b. mit der elektrischen Straßenbahn A a r a u - S c h ö f t l a n d für die Station E n t f e l d e n ; c. mit der W y n e n t a l b a h n für den Bahnhof A ara u und die Station S uh r; d. mit der elektrischen Straßenbahn B r e m g a r t e n - D i e t i k o n für die Station D i e t i k o n .

Die bezüglichen Verhandlungen sind noch nicht zum Abschluß gelangt.

11. Anläßlich der Übernahme der Jura-Simplon-Bahn ist mit den Gesellschaften der P a r i s - L y o n - M i t t e l m e e r - B a h n und

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der f r a n z ö s i s c h e n O s t b a h n die Vereinbarung getroffen worden, daß alle zurzeit bestehenden Verträge über Betriebsund M i t b e n ü t z u n g s V e r h ä l t n i s s e sowie über den gegenseitigen Wagenaustausch bis auf weiteres unverändert fortbestehen sollen (Erklärungen der französischen Ostbahn vom 29. April und der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn vom 16. Mai). Es wird Sache eingehender Untersuchungen sein, zu entscheiden, ob diesfalls für später Abänderungen angeregt werden sollen.

12. Einer Anregung des Generalinspektorates der italienischen Bisenbahnen vom 14. Juni um Aufnahme der Verhandlungen über die für den B e t r i e b der Strecke Iselle-Domodossola und die M i t b e n ü t z u n g des B a h n h o f e s Domodossola abzuschließenden Verträge konnten wir für so lange nicht Folge geben, als die Ratifikation der Konzessionsttbertragung für den Simplon nicht allseitig erfolgt war.

13. Bei einer Konferenz mit der G ü r b e t a l b a h n am 23. November über die Mitbenützung .der Bahnhöfe B e r n und T hu n zeigte sich, daß eine gütliche Verständigung kaum möglich sein werde. Durch Schreiben .vom 22. Dezember hat uns sodann die Direktion der Thunerseebahn namens der Gürbetalbahn mitgeteilt, daß sie den Entscheid des Bundesgerichtes anrufe.

lé. Mit der elektrischen Straßenbahn St. Gallen-SpeicherT r o g en ist am 1. Dezember 1903 ein provisorischer Vertrag über ihren Anschluß an den B a h n h o f St. G a l l e n abgeschlossen worden ; ein definitiver Abschluß wird erfolgen, wenn der Bahnhofumbau St. Gallen weiter vorgerückt sein wird.

15. Die Eisenbahngesellschaft P o n t - B r a s s u s , deren Betrieb von der Jura-Simplon-Bahn besorgt worden war, hat vorgezogen, den Betrieb ihrer Linie vom 1. Mai 1903 an selbst zu führen, hat uns aber die Besorgung des Fahr- und Zugsdienstes vorläufig bis zum 30. April 1905 übertragen. Zur Deckung unserer Ansprüche hat uns diese Gesellschaft Garantie geleistet.

16. Am 28. August hat unter dem Vorsitze des eidgenössischen Eisenbahndepartementes eine neue Konferenz betreffend die Sanierung der Verhältnisse der Ü r i k o n - ß a u m a - B a h n stattgefunden. Es soll durch Einführung des elektrischen Betriebes eine Verminderung der Betriebskosten angestrebt werden. Wir

400;

haben uns bereit 'erklärt, zur Verwirklichung dieses Projektes dadurch mitzuhelfen, daß wir der Umwandlung unserer Obligationen im Betrage von Fr. 900,000 in Prioritätsaktien beistimmen und damit die Aufbringung eines neuen Obligationenkapitals von Fr. 300,000 zur Deckung der Kosten der Anlagen für den elektrischen Betrieb ermöglichen.

17. In der Generalversammlung der W a l d - R ü t i - B a h n ist die Anregung gemacht worden, die Bundesbahnen seien zu ersuchen, für den Betrieb der Linie günstigere Bedingungen zu gewähren, als sie in dem seinerzeit mit den Vereinigten Schweizerbahnen abgeschlossenen Vertrage enthalten sind. Diese Angelegenheit befindet sich in Untersuchung.

18. In einer Konferenz vom 5. September mit den Vertretern des Kantons Aargau, des Gemeinderates der Stadt Aarau und der Wynentalbahn ist eine grundsätzliche Verständigung dahin erzielt worden, daß die aargauischen Interessenten an die Beseitigung des N i v e a u ü b e r g a n g e s der L e n z b u r g e r s t r a ß e ,,in der Geiß"1 in A a r a u eine Subvention von Fr. 75,000 leisten. Die vorbehaltene Ratifikation durch den Verwaltungsrat der Wynentalbahn für deren Anteil von Fr. 50,000 und durch die Einwohnergemeinde Aarau für ihren Anteil von Fr. 15,000 ist bereits erfolgt. Die Zustimmung des Kantons Aargau für den Restbetrag von Fr. 10,000 ist durch den Großen Rat erst nach Schluß des Berichtsjahres ausgesprochen worden.

19. Dem V e r b ä n d e s c h w e i z e r i s c h e r Eisenbahnen sind beigetreten die R o r s c h a c h - H e i d e n - B e r g b a h n , die Bahn F r e i b u r g - M u r t e n - I n s , die Ö n s i n g e n - B a l s t h a l - B a h n und die Bahn P o n t - B r a s s u s .

Am 16. Juli hat eine Konferenz des Verbandes für allg e m e i n e A n g e l e g e n h e i t e n stattgefunden. Aus den behandelten Gegenständen sind hervorzuheben: a. Anregungen des Verbandes zur bevorstehenden Revision d e s Ü b e r e i n k o m m e n s f ü r d e n i n t e r n a t i o n a l e n Frachtverkehr.

b. Neues Ü b e r e i n k o m m e n ü b e r die H a f t p f l i c h t aus dem direkten schweizerischen Verkehr und das V e r f a h r e n zur Regelung der Entschädigung sf o r d e r u n g e n , mit Anhangen betreffend die Behandlung über-

401

zähliger und fehlender Güter und Gepäckstücke, sowie die Verschleppung von Gütern, Reisegepäck, Fahrzeugen und lebenden Tieren; dieses Übereinkommen ist auf den 1. Oktober provisorisch in Kraft gesetzt worden.

20. Die Mitglieder der Generaldirektion und der Kreisdirektionen sind zweimal zu g e m e i n s a m e n K o n f e r e n z e n zusammengetreten zur Behandlung wichtiger Verwaltungsfragen.

Die Verhandlungen bezweckten namentlich eine gleichmäßige Behandlung der Personalfragen in allen Kreisen und eine gleichmäßige Anwendung der vielen reglementarischen Vorschriften zu erzielen. Da die Behandlung mancher Angelegenheiten bei den verstaatlichten Bahnen eine verschiedene gewesen war, erfordert die Durchführung der Vereinheitlichung viele Mühe und Arbeit.

Eine rationelle Betriebsführung wäre aber ohne Anwendung der gleichen Normen unmöglich.

21. Über den P e r s o n a l b e s t a n d bei der Generaldirektion und bei den Kreisen gibt die betreffende Tabelle in den statistischen Beilagen zu diesem Berichte Auskunft..

Die Gesamtzahl der Beamten und Angestellten mit Jahresgehalt beträgt auf Ende 1903 .14,411, diejenigen der im Taglohn Angestellten 10,043, zusammen 24,454 (1902 mit Inbegriff der Jura-Simplon-Bahn: 23,019), wovon Beamte mit Jahresgehalt

im Taglohn Angestellte

bei der G-eneraldirektion 572 61 beim Kreis I 3536 1163 beim Kreis II 4633 3663 beim Kreis III 3659 3085 beim Kreis IV 2011 2071 Zu bemerken ist, daß die Zahl der mit Jahresgehalt angestellten Beamten im Verhältnis zu den im Taglohn Beschäftigten wesentlich zugenommen hat, da wir bestrebt sind, möglichst viele Arbeiter zu festangestellten Beamten vorrücken zu lassen.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden folgende das Personal betreffende wichtigere Beschlüsse gefaßt : a. Auf den 1. April 1903, bezw. für das von den verstaatlichten Bahnen übergetretene Personal auf den i. Mai 1903, ist die A u s s c h r e i b u n g s ä m t l i c h e r B e a m t e n s t e l l e n für eine neue Amtsdauer bis zum 31. März 1906 erlassen worden,

402

und es haben auf die genannten Termine die B e s t ä t i g u n g s w a h l e n für alle Bundesbahnbeamte durch die Generaldirektion und die Kreisdirektionen stattgefunden.

&. Mit Eingabe vom 8. Dezember an das eidgenössische Eiseribahndepartement haben wir in Beantwortung einer Anregung in der Bundesversammlung die Gründe entwickelt, welche uns abgehalten haben, alle zu besetzenden Stellen ö f f e n t l i c h a u s z u s c h r e i b e n . Die Ausschreibung ist auf die höhern Stellen beschränkt, weil die Besetzung der andern in der Regel auf dem Wege der Beförderung, durch sukzessives Vorrücken, erfolgt.

Wenn nun für jede der nacheinander frei werdenden Stellen eine Publikation erfolgen müßte, würden für den Dienst schädliche und für das Personal unangenehme Verzögerungen sich ergeben.

c. Auf den t. Mai 1903 ist sodann die E i n r e i h u n g des P e r s o n a l s in die Gehaltsstufen der vom Bundesrate am 7. Januar 1902 erlassenen G e h a l t s o r d n u n g durchgeführt worden. Die für diese Einreihung und für die Festsetzung der Gehalte maßgebenden Grundsätze waren mit den Kreisdirektionen in einer gemeinsamen Konferenz am 31. März einläßlich beraten worden; dabei wurde auch eine bezügliche E i n g a b e des V e r b a n d e s des Personals schweizerischer Transportanstalten vom 1. März 1903 eingehend erörtert. Als wegleitender Grundsatz wurde angenommen, es sei bei Festsetzung des neuen Gehaltes auszugehen vom Gehalt auf 1. Januar 1903 und demselben zuzuschlagen die Gehaltsaufbesserung, welche bis zum 30. April 1903 auf Grundlage der Gehaltsregulative der verstaatlichten Bahnen pro rata temporis fällig geworden wäre, sowie ein halber Monatsgehalt, berechnet nach dem Stande auf Ende 1902, als Ersatz für die künftig wegfallende Gratifikation, alles innerhalb der durch das Besoldungsgesetz und die vom Bundesrat erlassene Gehaltsordnung vom 7. Januar 1902 gegebenen Schranken. Um eine ungleiche Behandlung des Personals der verschiedenen Kreise zu verhüten, mußte der halbe Monatsgehalt auch da zugeschlagen werden, -wo eine Gratifikation von der verstaatlichten Bahn nicht verabfolgt worden war, d. h. bei den von der Nordostbahn übergetretenen Beamten und Angestellten. Als Maxima haben nicht diejenigen der frühern Gehaltsregulative, sondern diejenigen der neuen Gehaltsordnung zu gelten, und es ist
zutreffenden Falls auch eine Versetzung in eine höhere Gehaltsstufe zur Ausgleichung gestattet. Ferner wurde vereinbart, daß die Dauer der p r o v i s o r i s c h e n A n s t e l l u n g e n tunlichst zu beschränken sei. Zu

403

dieser Konferenz waren auch die Mitglieder der Kreisdirektion I eingeladen worden, obwohl sie erst später ihre Funktionen angetreten haben.

Die erwähnte Eingabe des Verbandes des Personals schweizerischer Transportanstalten ist von uns am 30. April einläßlich beantwortet worden. Der Zentralvorstand des Verbandes hat uns in einer Rekursschrift vom 31. Juli erklärt, daß er grundsätzlich durch die Zugeständnisse unserer Antwort befriedigt sei,' daß aber die Anwendung dieser Grundsätze nicht nach allen Richtungen in zutreffender Weise stattgefunden habe. Nachdem wir die Beschwerdepunkte dieser Eingabe einläßlich geprüft hatten, wurden dieselben in einer Konferenz vom 19. Dezember mit dem Zentralvorstande eingehend erörtert. Bei diesem Anlasse wurden außer den allgemeinen Beanstandungen auch eine Anzahl Einzelfälle genannt, in denen die von uns aufgestellten Grundsätze nicht Anwendung gefunden haben sollen. Wir ersuchten um schriftliche Bekanntgabe dieser Beschwerden. Deren Einreichung ist erst am 19. Januar 1904 erfolgt, und es hat daher die Beantwortung des Rekurses erst nach Schluß des Berichtsjahres stattfinden können.

d. In einer Konferenz mit dem Vorstande der Z e n t r a l u n i o n s c h w e i z e r i s c h e r E i s e n b a h n a r b e i t e r am 3. Dezember wurden verschiedene Beschwerden und speziell die Wünsche betreffend das zu erlassende Reglement für Werkstätte-Kommissionen einläßlich erörtert.

e. Im Laufe des Jahres sind von uns außerdem mehrere Eingaben der genannten zwei Verbände und des Zugpersonalvereins über einzelne Fragen behandelt worden.

f. Veranlaßt durch Eingaben kantonaler Behörden haben wir verfugt, daß den S t e u e r b e h ö r d e n auf spezielles Verlangen die Gehalte des Personals der Bundesbahnen bekannt gegeben werden sollen. Gegen diese Verfügung eingelangte Beschwerden des Personals konnten wir nicht berücksichtigen.

404

II. Finanzdepartement.

(Bericht über die Jahresrechnung.)

Dem gegenwärtigen Bericht sind" folgende Rechnungen und Beilagen beigegeben : Betriebsrechnung ; Spezialrechnungen : Erneuerungsfonds, Dampfboote auf dem Bodensee, Dampfboote auf dem Zürichsee; Gewinn- und Verlustrechnung ; Kapitalrechnung; Rechnung über die Bauverwendungen vom Jahre 1903 ; Baurechnung auf 31. Dezember 1903; Bilanz auf 31. Dezember 1903 ; Beilagen : Vergleichung der Betriebsrechnung mit dem Budget, Ausweis über die Bauverwendungen, nach Objekten ausgeschieden, Bauausgaben für den Simplon auf 31. Dezember 1903, Vergleichung der Bauausgaben mit dem Budget; Rechnungen der Hülfsgeschäfte : Oberbaumaterialverwaltung, Drucksachenverwaltung, Materialverwaltung in Lausanne, ,, , Basel, ,, ,, Zürich, ,, ,, Rorschach Werkstätten in Yverdon, " " Freiburg, "

"

Biel

>

,, ,, Ölten, Bauwerkstätte in Zürich, Reparaturwerkstätte in Zürich.

Werkstätte in Rorschach, ,, ,, Chur, ,, " Romanshorn, Gasanstalt in Ölten, ,, ,, Rorschach;

405

Rechnungen der Hülfskassen : Pensions- und Hülfskasse der Angestellten der ehemaligen JuraSimplon-Bahn, Krankenkasse der Arbeiter der ehemaligen Jura-Simplon-Bahn, Pensions- und Hülfskasse der Angestellten der ehemaligen Centralbahn, Krankenkasse der ständigen Arbeiter der ehemaligen Centralbahn, Krankenkasse der Werkstätte in Ölten, Fonds für außerordentliche Unterstützungen der ehemaligen Centralbahn, Pensions- und Hülfskasse der Angestellten der ehemaligen Nordostbahn, Krankenkasse der ständigen Arbeiter der ehemaligen Nordostbahn, Krankenkasse der Regiearbeiter der ehemaligen Nordostbahn, Pensions- und Hülfskasse der Angestellten der ehemaligen Vereinigten Schweizerbahnen, Krankenkasse der ständigen Arbeiter der ehemaligen Vereinigten Schweizerbahnen ; Inventar der eigenen Wertschriften ; Inventar der Wertschriften des Erneuerungsfonds ; Eintrittsbilanz auf 1. Januar 1903 betreffend den Rückkauf der Jura-Simplon-Bahn 5 Eintrittsbilanz der schweizerischen Bundesbahnen auf 1. Januar 1903 (schweizerische Bundesbahnen und Jura-Simplon-Bahn zusammen).

Obwohl das Netz der Jura-Simplon-Bahn bis zum 1. Mai 1903 durch die Organe der Gesellschaft betrieben und verwaltet wurde, haben wir für die vier ersten Monate keine besondere Rechnung aufgestellt, da der Betrieb auf Rechnung des Bundes erfolgte.

Dieses Verfahren, das wir bereits unter ähnlichen Umständen letztes Jahr bei der Übernahme der Vereinigten Schweizerbahnen angewandt haben, hat uns gestattet, die Buchführungs- und Abrechnungsoperationen zu vereinfachen.

406 Betriebsrechnimg.

Der Einnahmenüberschuß beträgt

. . .

In den Budgets waren angesetzt: Hauptbudget Nachtragsbudget Diesen Summen ist zur Vergleichung der approximative Einnahmenüberschuß der JuraSimplon-Bahn in den vier ersten Monaten zuzurechnen, der nicht budgetiert worden ist .

F r . 38,318,912 Fr. 26,020,770 ,, 5,857,610

,,

4,150,000 *)

Fr. 36,028,380 Es ergibt sich demnach zu gunsten der Rechnung eine Differenz von Fr. 2,290,532 gegenüber dem Budget.

Im großen und ganzen erklärt sich diese Differenz folgendermaßen : Verglichen mit dem Budget betragen die Mehreinnahmen Fr. 3,243,427 Dagegen sind Mehrausgaben zu verzeichnen im Betrage von ,, 952,895 Differenz zu gunsten der Rechnung wie oben

Fr. 2,290,532

Dieser Überschuß über die budgetierten Einnahmen hinaus, den wir bei der Analyse der einzelnen Kapitel näher begründen werden, wird zum Teil durch höhere Einlagen in den Erneuerungsfonds, als budgetiert waren, und durch dem Budget gegenüber geringere Entnahmen aus diesem Fonds aufgewogen. (Siehe weiter .unten Rechnung des Erneuerungsfonds.)

Betriebseinnahmen.

I. Ertrag des Personentransportes.

Der Ertrag im Jahre 1903 beläuft sich auf Fr. 43,909,319 9

) Betriebseinnahmen der Jura-Simplem-Bahn, Januar-April 1903, zirka Fr. 11,000,000; Betriebsausgaben (ohne Anleihensverzinsung und Einlagen in den Erneuerungsfonds) zirka Fr. 6,850,000.

407

Veranschlagt waren: Hauptbudget Nachtragsbudget Approximative Einnahme der Jura-Simplon-Bahn für die vier ersten Monate

Fr. 30,500,000 ,, 6,950,000 ,,

3,900,000

Fr. 41,350,000 Differenz zu gunsten der Rechnung

Fr. 2,559,319

Die Zahlen der effektiven Betriebseinnahmen zeigen, daß wir in unsern Budgets zu pessimistisch gerechnet hatten und daß die allgemeine Verkehrszunahme den Einnahmenausfall reichlich aufwiegt, den die Ermäßigung der Tarife zur Folge gehabt hat; dabei ist jedoch nicht zu vergessen, daß das enorme Anwachsen der Reisendenzahl (mehr als 3,700,000, d. h. 9 °/o) auch eine bedeutende Vermehrung der Betriebsausgaben bedingt.

1902 hatten die Einnahmen aus dem Personentransport betragen : a. Bundesbahnen Fr. 27,065,284 b. Jura-Simplon-ßahn : .. ,, 15,330,524 Fr. 42,395,808 ,, 43,909,319

1903 beliefen sie sich auf Differenz zu gunsten von 1903

.Fr. 1,513,511

Das Anwachsen der Einnahmen erstreckt sich auf alle Monate des Jahres, mit Ausnahme des November.

u. Ertrag des Gepäck-, Tier- und Gütertransportes.

Der Ertrag im Jahre 1903 beläuft sich auf Fr. 62,144,023 Veranschlagt waren : Hauptbudget Fr. 43,900,000 Nachtragsbudget ,, . 11,150,000 Approximative Einnahmen der -J.-S. für die vier ersten Monate ,, 6,600,000 Fr. 61,650,000 Differenz zu gunsten der Rechnung

.

. Fr.

494,023

408

Der Güterverkehr hielt sich somit ziemlich genau innerhalb der vorausgesehenen Grenzen.

1902 haben die Einnahmen aus dem Güterverkehr betragen: a. Bundesbahnen FT. 39,632,715 b. Jura-Simplon-Bahn ,, 20,784,457 Fr. 60,417,172 ,, 62,144,023

1903 beliefen sie sich auf

Differenz zu gunsten von 1903 . . . . Fr. 1,726,851 Mit Ausnahme des Monats April weisen die ersten drei Vierteljahre 1903 gegenüber 1902 einen Fortschritt auf, während das letzte Vierteljahr einen Rückgang bringt. Dies rührt teilweise davon her, daß im Herbst 1902 infolge einer reichen Obsternte in der Zentral- und Ostschweiz zahlreiche Obsttransporte ausgeführt wurden, während im Jahre 1903 der Obstertrag unter dem Mittel geblieben ist.

m. Verschiedene Einnahmen.

Diese haben 1903 ergeben

Fr. 5,108,975

Veranschlagt waren: Hauptbudget Nachtragsbuget Approximative Einnahmen der J.-S. für die vier ersten Monate

Fr. 3,966,590 ,, 452,300 ,,

500,000

Fr. 4,918,890 Differenz zu gunsten der Rechnung .

.

. Fr.

190,085

Der Ertrag der Hülfsgesehäfte kommt ziemlich dem budgetierten gleich, ebenso die sonstigen Einnahmen ; die Vermehrung betrifft das Kapitel der Mietzinse für Rollmaterial ; doch ist zu bemerken, daß diese Mehreinnahme mehr als aufgewogen wird durch die Entschädigungen, die wir unter demselben Titel an andere Verwaltungen zu zahlen haben (siehe Titel V der Betriebsausgaben).

409 Betriebsausgaben, Die Betriebsausgaben beliefen sich im Jahre 1903 auf

Fr. 72,843,405

Veranschlagt waren: Hauptbudget Fr. 52,345,820 Nachtragsbudget ,, 12,694,690 Approximative Ausgaben der J.-S. für die vier ersten Monate ,, 6,850,000 Fr. 71,890,510 Mehrausgaben gegenüber dem Budget . . Fr.

952,895

Es ist bei der Aufstellung des Budgets einer Eisenbahnverwaltung nicht möglich, die eigentlichen Betriebsausgaben genau abzuschätzen, da sie teilweise von den größeren oder geringeren Leistungen abhangen, die der wechselnde Verkehr nach sich zieht. Daher können gewisse Budgetsätze immer nur den Charakter von Schätzungen haben.

Bei der Besprechung der einzelnen Kapitel werden wir zu den Mehr- und Minderausgaben nähere Erläuterungen geben; immerhin machen wir bereits jetzt darauf aufmerksam, daß bei der Aufstellung der Budgets folgenden Umständen nicht hat Rechnung getragen werden können : der Anwendung des neuen Arbeitszeitgesetzes auf J.Oktober 1903 und der Einbeziehung der Gratifikationen in den Gehalt des Personals, die. bisher von den Gesellschaften dem Aktivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung entnommen worden waren.

1902 haben die Betriebsausgaben betragen: a. Bundesbahnen Fr. 43,243,716 b. Jura-Simplon-Bahn ,, 23,178,997 Fr. 66,422,713 1903 beliefen sie sich auf Vermehrung der Betriebsausgaben einem Jahre zum andern .,

Fr. 72,843,405 von , . Fr.

6,420,692

Diese Vermehrung um 9 °/o, die übrigens zum großen Teile vorausgesehen war,, betrifft heinahe ausschließlich die Kapitel II, IH und IV: Unterhalt und Aufsicht der Bahn, Expeditions-

410

und Zugsdienst und Fahrdienst ; sie verteilt sich auf die Personalausgaben und auf die Ausgaben für Unterhalt und Erneuerung im Verhältnis der folgenden beiden Tabellen: Personal.

1902

Kapitel Personal des Bahndienstes Personal des Expeditions·und Zugsdienstes Personal des Fahrdienstes

Mehrausgaben 1903 Fr.

1903

Fr.

Fr.

3,352,881

3,635,097

282,216

17,502,106 7,905,737

19,833,742 8,803,169

2,331,636 897,432

28,760,724

32,272,008

3,511,284

Unterhalt und Erneuerung.

Kapitel Unterhalt und Erneuerung der Bahnanlagen Unterhalt und Erneuerung der Lokomotiven und Tender Unterhalt und Erneuerung der Personenwagen Unterhalt und Erneuerung der Lastwagen .

1902

1903

Fr.

Fr,

Mehrausgaben 1903 Fr.

8,062,178

9,514,262

1,452,084

4,562,133

4,767,624

205,491

1,543,027

1,973,058

430,031

1,648,266

2,190,290

542,024

15,815,604

18,445,234

2,629,630

Mehrausgaben 1903 für Personal Fr. 3,511,284 Mehrausgaben 1903 für Unterhalt und Erneuerung ,, 2,629,630 Fr. 6,140,914 L Allgemeine Verwaltung.

Die unter diesem und den folgenden Kapiteln gegebenen Vergleichungen beziehen sich auf die Voranschläge und die Bruttoausgaben; die Abzüge für Betriebskosten von Gemeinschaftsbahnhöfen und Gemeinschaftsstrecken, sowie die Entschädigungen für den Betrieb von Linien auf Rechnung Dritter sind beidseitig unberücksichtigt gelassen.

411

Die Ausgaben für die allgemeine'Verwaltung belaufen sich auf Veranschlagt waren: Im Hauptbudget Im Nachtragsbudget Approximative Ausgaben der J.-S. für die vier ersten Monate

im Jahr 1903 Fr. 2,752,428 Fr. 2,114,970 ,, 595,490 ,,

280,000

Fr. 2,990,460 Minderausgaben

Fr.

238,032

Dieser Unterschied rührt her von verschiedenen Vergütungen, die in den Budgets unberücksichtigt geblieben sind.

u. Unterhalt und Aufsicht der Bahn.

Diese Ausgaben belaufen sich im Jahr 1903 auf Fr. 13,779,949 Veranschlagt waren : Im Hauptbudget Fr. 9,178,820 Im Nachtragsbudget ,, 3,459,000 Approximative Ausgaben der J.-S. für die vier ersten Monate ,, 980,000 Fr. 13,617,820 Mehrausgaben

Fr.

162,129

Dieser Unterschied rührt her von Überschreitungen der Ansätze in mehreren Rubriken, die aber, wie aus der Beilage zur Betriebsrechnung, Seite 38--41, ersichtlich ist, teilweise durch Minderausgaben in andern Rubriken wieder ausgeglichen werden.

m. Expéditions- und Zugsdienst.

Die Ausgaben belaufen sich im Jahr 1903 auf Fr.

Veranschlagt waren : Im Hauptbudget Fr.

Im Nachtragsbudget ,, Approximative Ausgaben der J.-S. für die vier ersten Monate . , ,,

23,215,247 17,857,350 2,965,650 1,900,000

Fr. 22,723,000 Mehrausgaben

Fr.

492,247

412

Diese Ausgaben Vermehrung ist in der Hauptsache auf die Festlegung der Gratifikationen und die Anwendung des neuen Arbeitsgesetzes während der 3 letzten Monate des Jahres zurückzuführen.

IV. Fahrdienst.

Die Ausgaben belaufen sich im Jahr 1903 auf Fr. 28,630,610 Veranschlagt waren: Im Hauptbudget Fr. 20,578,650 Im Nachtragsbudget ,, 4.926,450 Approximative Ausgaben der J.-S. für die vier ersten Monate ,, 2,750,000 Fr. 28,255,100 Mehrausgaben

Fr.

375,510

Die unter diesem Titel aufgeführten Ausgaben umfassen diejenigen für das Personal, für Brennmaterial, für Unterhalt des Rollmaterials und die Amortisation desselben und für Verschiedenes.

a. Personalausgaben.

Dieselben belaufen sich für 1903 auf . . Fr. 8,985,080 Veranschlagt waren, Inbegriffen die vier ersten Monate für die J.-S ,, 8,576,700 Mehrausgaben

Fr.

408,380

Die Ursachen dieser Mehrausgaben sind die nämlichen wie die unter Titel III erwähnten.

b. Ausgaben für Brenn- und Schmiermaterial etc.

Dieselben belaufen sich für 1903 auf . . Fr. 10,193,301 Veranschlagt waren, Inbegriffen die vier ersten Monate für die J.-8 ,, 9,904,000 Mehrausgaben

Fr.

289,301

Diese Mehrausgaben sind bedingt durch bedeutend gesteigerte Fahrdienstleistungen.

413 c. Unterhält des Rollmaterials.

Für 1903 belaufen sich diese Ausgaben auf Veranschlagt waren, inbegriffen die vier ersten Monate für die J.-S Minderausgaben

Fr. 6,593,069 ,, 6,807,700 Fr.

214,631

d. Amortisation des Rollmaterials.

Für 1903 betragen diese Ausgaben . . . Fr. 2,475,696 Veranschlagt waren . ,, 2,648,400 Minderausgaben

Fr.

172,704

Die im Jahr 1903 nicht stattgehabte Erneuerung wird auf 1904 übertragen.

e. Andere Ausgaben.

Für 1903 betragen dieselben Veranschlagt waren, inbegriffen die vier ersten Monate für die J.-S Mehrausgaben

Fr. 383,465 ,, 318,300 Fr.

65,165

Die Vermehrung rührt her von der Ergänzung und dem Unterhalt des Inventars.

V. Verschiedene Ausgaben.

Sie belaufen sich für 1903 auf . ! . . Fr. 6,215,200 Veranschlagt waren: . .

. , .

; Im Hauptbudget . . . . . . .... , . . . Fr. 4,309,850.

Im Nachtragsbudget. . .

,, 952,200 Approximative Ausgaben der J.-S. für die vier -.-, . , ersten Monate . . . . . . . . . . ' . " 940,000 Fr. 6,202,050 Mehransgaben

Fr.

13,150

Die Mehr- und Minderausgaben bei den verschiedenen Rubriken dieses Kapitels sind aus der Beilage zur Betriebsrechnung, Seite 46--47, ersichtlich.

Bundesblatt. 56. Jahrg. Bd. III.

28

414 Unter den verschiedenen Ausgaben sind Inbegriffen die Kosten des Publizitätsdienstes, d. h. .des Bureau de publicité in Lausanne (früheres Bureau der J.-S.) und der Agenturen in London und Paris. Wie wir in unserem Berichte für 1902 ausführten, ist die Organisation dieses Dienstes noch eine provisorische. Obwohl wir mit der Tätigkeit und den Leistungen des Bureaus in Lausanne sehr zufrieden sind, halten wir es doch nach den bisherigen Erfahrungen für vorteilhaft, dieses Bureau nach Bern zu verlegen, um es in näheren und unmittelbaren Kontakt mit den anderen Abteilungen .unserer Verwaltung zu bringen. Die noch im Studium befindliche Neuorganisation wird voraussichtlich im Jahre 1905 eingeführt werden können.

Das Bureau in Lausanne beschäftigte sich im Jahre 1903, außer mit den laufenden Geschäften, mit der Ausarbeitung dreier.

Reklamebroschüren, mit einer Karte unseres Netzes, die ganz besonders für die Touristen bestimmt ist, und mit den illustrierten Affichen. Diese Reklameartikel werden alle im Laufe des Jahres 1904 in Umlauf gesetzt werden.

Die Agentur in London funktionierte wie bisher unter der Jura-Simplon-Bahn weiter, und dehnte ihre Tätigkeit auf das ganze Netz aus.

- .

Die Agentur in Paris wurde im Monat Juni eröffnet. Wenn auch die Anfänge bescheiden sind, so haben wir doch Grund zu hoffen, daß dieses neue Institut unseren Erwartungen entsprechen wird.

Rechnung1 iil>ei- den Erneueruiig'öifontl».

Der Saldo dieser Rechnung betrug auf den 31. Dezember 1902 Fr. 34,640,675 Infolge des freihändigen Rückkaufes der Jura-Simplon-Bahn ist der Erneuerungsfonds dieses Netzes auf den Betrag desjenigen Minderwertes festgesetzt worden, wie derselbe in der Botschaft des Bundesrates vom 21. November 1903 angenommen wurde, d. h. auf ,, 18,757,236 Die bis zum Erlasse eines besondern Réglementes nach Maßgabe der vorgängig vom Bundesrat aufgestellten Normen erfolgten Einlagen für 1903 setzen sich folgendermaßen zusammen : Übertrag Fr. 53,397,911

415

Übertrag Fr. 53,397,911 a. Für Oberbau . . -. . Fr. 4,046,808 b. ,, Rollmaterial . . . ,, 3,604,510 c. y, Mobiliar und Gerätschaften ,, 334,741 ,, 7,986,059 Fr. 61,383,970 Die Entnahmen für 1903 betragen : a . F ü r Oberbau . . . . F r . 3,284,368 b. " Rollmaterial . . . ,, 2,475,697 c. ,, Mobiliar und Gerätschaften : ,, 113,701 ,, Saldo auf Ende 1903

5,873,766

Fr. 55,510,204

.Diese Summe wird bis zum Betrage von Fr. 53,389,490 durch das Portefeuille des Erneuerungsfonds dargestellt (für die Details vergi. Spezialbeilage zur Rechnung für 1903, Seite 171); dieses Portefeuille wird nach Genehmigung der Rechnung durch die kompetenten Behörden ergänzt.

Rechnung der Nebengeschäfte.

Es betrifft dies die Dampfboote auf dem Bodensee und diejenigen auf dem Zürichsee.

Dampfboote auf dem Bodensee.

Einnahmen.

Sie betragen für 1903 Veranschlagt waren Mehreinnahmen

Fr. 636,031 ,, 586,000 Fr.

50,031

Diese Mehreinnahmen sind ausschließlich dem Güterverkehr zuzuschreiben, der Personenverkehr ist ganz wenig hinter dem Voranschlag zurückgeblieben.

Verglichen mit 1902 ergibt sich eine Vermehrung von Fr. 51,085

416

Ausgaben.

Sie betragen für 1903 Veranschlagt waren ·

.

Mehrausgaben

Fr. 513,713 ,, 501,000 Fr.

12,713

Eine Vermehrung ergibt sich auf folgenden Rubriken : Gehalte und Löhne des Personals, Unterhalt der Dampfboote, Vergütung für Beladen und Entladen der Güterwagen an die Eisenbahn. Dagegen ergibt sich eine Verminderung auf Brennmaterial, wofür im Budget der Einheitspreis zu hoch angesetzt worden war.

Im ganzen stimmen die Ausgaben mit denjenigen von 1902 überein.

Der Einnahmenüberschuß beträgt . . . . Fr. 122,318 gegen i ,, 85,000 Voranschlag.

Von 1904 an werden Unterhalt und Erneuerung voneinander getrennt; für Erneuerung und Amortisation der Schiffe wird ein Spezialfonds gebildet, welcher durch jährliche Einlagen im Verhältnis von 5% des Bilanzwertes der Schiffe gespeist wird.

Dampfboote auf dem Zürichsee.

Infolge der auf den 1. Mai 1903 sfcattgefundenen Abtretung unserer Schiffe an die Zürcher Dampfbootgesellschaft haben wir dieses Unternehmen nur noch während 4 Monaten betrieben.

Das Ergebnis war ein Defizit im Betrage von 51,106, während der Rückschlag für das ganze Jahr auf Fr. 47,200 budgetiert war. Dieses Ergebnis rührt her aus der Verkehrsverminderung während der ungünstigen Saison.

Mit Beschluß vom 23. April 1903 hat sich unser Verwaltungsrat verpflichtet, für den Fall, daß der Betrieb unserer Schiffe einen Ausfall ergeben sollte, der Zürcher Dampfboötgesellschaft für die Dauer von 10 Jahren an die Deckung dieses 'Ausfalles eine Subvention zu leisten, welche höchstens Fr. 18,000 für das Jahr betragen soll.

Da die ungünstigen Monate des Jahres noch zu unsern Lasten waren, nehmen wir an, daß im Laufe des Jahres 1903 kein Defizit eintreten werde. Sollte dies trotzdem der Fall sein, so wurden wir den zu unseren Lasten fallenden Betrag unter die Ausgaben pro 1904 einstellen.

417 Grewinn- und. Verlustrechnung.

Einnahmen.

Aktivsaldo von 1902. Dieser Saldo beträgt Fr. 4,422,420 Gemäß dem Beschlüsse unseres Verwaltungsrates, der von der Bundesversammlung in der Novembersession genehmigt wurde, erhielt dieser Saldo folgende Verwendung: Gratifikation an das Personal der frühern Centralbahn Fr. 322,693 Gratifikation an das Personal der frühern Vereinigten Schweizerbahnen ,, 111,110 Abschreibung des Saldos an Kursverlusten auf den ersten Emissionen des 31/2 °/o Bundesbahnanleihens ,, 147,608 Abschreibung sämtlicher Kosten für die Vorbereitung des Rückkaufes und die Organisation der neuen Verwaltung. . . . ,, 1,312,283 Abschreibung der infolge des Umbaues der Station Zollikofen untergegangenen Objekte . . . ,, 103,951 Vollständige Abschreibung des Baukontos der Dampf boote auf dem Zürichsee infolge der Abtretung dieser Schiffe an die Zürcher Dampfbootgesellschaft . ,, 586,076 Abschreibung des Restes der Aktien- und Obligationenbeteiligung der Nordostbahn an der Uerikon-Bauma-Bahn . . . . ,, 723,868 ,, 3,307,589 Auf neue Rechnung wurden vorgetragen Fr. 1,114,831 Überschuß der Betriebseinnahmen . . . . Fr. 38,138,912 Über die Zusammensetzung dieses Überschusses haben wir uns weiter oben ausgesprochen.

Der Betriebskoëffizient ist für 1903 65,53 1902 hat er für die schweizerischen Bundesbahnen allein · betragen .

60,98 für die Jura-Simplon-Bahn. . . . . . . . . . 61,36

418

für schweizerische Bundesbahnen und Jura-Simplon-Bahn zusammen 61,n Von 1902 auf 1903 wächst er somit um 4,42. Wir möchten aus der Vergleichung der Betriebskoeffizienten nicht zu absolute Schlüsse ziehen, da gewisse Elemente, die in Betracht fallen, wie die Erneuerung des Oberbaues und die Ausrangierung des Rollmaterials, von einem Jahr zum andern je nach den Umständen mehr oder weniger schwanken und die Höhe des Koeffizienten merklich beeinflussen können. Immerhin ist zuzugeben, daß die Erhöhung um 4J/2 °/0 enorm ist und.daß nur ein neuer Verkehrsaufschwung uns davor bewahren kann, in künftigen Jahren.noch ungünstigere Koeffizienten zu erreichen.

Ertrag verfügbarer Kapitalien. 1903 haben unsere verfügbaren Kapitalien abgeworfen Fr. 6,644,285 während budgetiert waren : Hauptbudget Fr. 2,850,000 Nachtragsbudget ,, 50,000 ,, 2,900,000 Differenz Fr. 3,744,285 Der Ertrag unserer verfügbaren Kapitalien setzt sich wie folgt zusammen: Zinsen des Wertschriftenporlefeuilles und des Portefeuilles des Erneuerungsfonds Fr. 3,658,477 Zinsen des Wechselportefeuilles ,, 99,154 Kontokorrentzinse etc ,, 2,715,437 Gewinn auf Verkäufen, Kursgewinne, Agio, Mehrwert der Titel etc ,, 160,818 Verjährte Coupons ,, 10,399 Fr. 6,644,285 Verschiedene Ereignisse haben die Grundlagen, worauf wir unsere Budgetausätze gegründet hatten, vollständig verändert; sie haben überdies ihre Wirkung sowohl bei den Einnahmen als bei den Ausgaben der Gewinn.- und Verlustrechnung ausgeübt und daher auf das Endergebnis dieser Rechnung keinen nennenswerten Einfluß gehabt. Es sind dies hauptsächlich : der freihändige Rückkauf der Jura-Simplon-Bahn, der vom Bundesrat angeordnete Umtausch der Prioritäts- und der Stammaktien der Jura-Simplon-Bahn gegen 3*/2 % Bundesbahnobligationen und die Konversion der 4 % Anleihen der verstaatlichten Bahnen.

419 Die verfügbaren Mittel der Jura-Simplon-Bahn, die wir übernommen haben und deren Ertrag nicht budgetiert werden konnte, haben ungefähr ergeben . . . . . . . . F r . 800,000 Der Umtausch der Jura-Simplon-Bahn-Aktien gegen 3 Va °/° Bundesbahnobligationen erreichte eine Höhe von Fr. 46,027,000 ; die Zinsen dieser Summe erscheinen unter den Ausgaben im Kapitel : ,,Veransun'g der konsolidierten'Anleihen" ; dafür haben wir den Coupon der umgetauschten Aktien einkassiert mit ^- 1,610,945 Für das Budget hatten wir den mittlern Stand unseres Wertschriftenportefeuilles zu Fr. 75,000,000 angenommen, während wir in Wirklichkeit zur Deckung der Bauausgaben und zur Rückzahlung von Anleihen keine größern Verkäufe haben vornehmen müssen ; diese Ausgaben wurden zum Teil durch die Emission von 3 '/a °/o Bundesbahnobligationen, zum Teil durch verfügbare Mittel bei Banken gedeckt;, außerdem sind die effektiven Ausgaben für Bauten und für Anschaffung von neuem Rollmaterial unter den budgetierten Ansätzen geblieben; hieraus ergab sich ein Mehrertrag (ohne Portefeuille der Jura-SimplonBahn) von ungefähr ,, 520,000 Der Ertrag unserer verfügbaren Mittel bei Banken war auf Fr. 150,000 (^von einem Kapital von Fr. 5,000,000) angesetzt worden. In Wirklichkeit ergaben unsere verfügbaren Mittel, zu denen gegen Ende des Jahres die Kapitalien aus dem Konversionsanleihen hinzukamen, deren Gegenwert als Ratazins in den Ausgaben der Gewinnund Verlustrechnung erscheint, ein Mehrerträgnis von ,,.. 642,000 Die Gewinne auf Verkäufen, Kursgewinne etc.

(die bloß geschätzten Kursverluste, die unter den Ausgaben figurieren, nicht inbegriffen) haben ergeben . ,, 160,800 Die verjährten Coupons erreichen den Betrag von ,, 10,400 Fr. 3,744,145

420 Zins für die zum, Bau neuer Linien verwendeten Kapitalien. Er betrug 1903 Fr. 1,733,039 Wenn man hiervon die Bauzinsen des Simplon, die nicht budgetiert waren und deren Gegenwert übrigens in der ^Verzinsung der konsolidierten Anleihen" inbegriöem ist, mit . . . . . . ,, 1,538,856 abzieht, so bleiben gegenüber den budgetierten Die Mindereinnahme beträgt somit

Fr.

,,

194,183 350,000

. . . Fr.

155,817

Ertrag von Nebengeschäften. Der Dampfbootbetrieb auf dem Bodensee hat einen Betriebsüberschuß ergeben von Fr. 122,319 Veranschlagt waren ,, 85,000 Mehrertrag Fr. 37,319 Zuschüsse aus den Spezialfonds. Die Entnahmen aus dem Erneuerungsfonds waren wie folgt budgetiert worden: Hauptbudget . . . . . . . . . . . Fr. 4,615,700 Nachtragsbudget ,, 1,555,000 Fr. 6,170,700 Für die vier ersten Monate war hinsichtlieh des Netzes der Jùra-Simplon-Bahn nichts angesetzt worden.

' · · In Wirklichkeit betrugen die Entnahmen .

,, 5,873,766

Die Zuschüsse waren demnach um ...

Fr. 296,934 kleiner als budgetiert.

Die Zuschüsse aus .dem Erneuerungsfonds verteilen sich folgendermaßen : · .

a. Erneuerung des Oberbaues: Kreis I . . . .

. . . Fr. 894,483 Kreis H ,, 854,285 Kreis ffl .

,, 965,848 Kreis I V . . . . . . . ,, 569,752 Fr. 3,284,368

421

Übertrag Fr. 3,284,368 b. Erneuerung des Rollmaterials : Lokomotiven Fr. 1,117,420 Kessel ,, 89,381 Personenwagen . . . . ,, 529,026 Güterwagen ,, 739,870 ,, 2,475,697 c. Erneuerung des Mobiliars : Zentralverwaltung . . . . F r . 9 5 9 Kreis I ,, 25,814 Kreis II ,, 32,689 Kreis III ,, 30,726 Kreis IV ,, 23,513 ,, 113,701 Fr. 5,873,766 Im Jahre 1902 hatte die Erneuerung des Oberbaues und des Mobiliars, sowie die Ausrangierung von altem Rollmaterial folgende Summen an Zuschüssen erfordert: Bundesbahnen Fr. 2,984,289 Jura-Simplon-Bahn ,, 1,523,950 Fr. 4,508,239 um

Die Zuschüsse für 1903 übertreffen demnach die für 1902 Fr. 1,365,527 Betriebssubventionen.

trag

Budgetierter und eingenommener BeFr. 39,375

nämlich die Subvention für den Betrieb der Linie EtzwilenSchaffhausen.

Aus sonstigen Quellen. Veranschlagt waren Der Ertrag war

.

Fr. 50,000 ,, 2,201

Minderertrag

Fr. 47,799

422

Ausgaben.

Kontokorrentzinse, Provisionen etc. Aus diesem Kapitel betrugen die Ausgaben 1903 Fr. 4,091,883 Veranschlagt waren : Hauptbudget Fr. 80,000 Nachtragsbudget ,, 20,000 ,, 100,000 Mehrausgaben Fr. 3,991,883 Diese Differenz erklärt sich wie folgt: Zur Ausführung von Art. 4 des Rückkaufsvertrages der Jura-Simplon-Bahn, vom 23. Oktober 1903, hat uns der Bundesrat beauftragt, auszuzahlen : a. den Coupon Nr. 14 der Jura-Simplon-Bahn-Aktien mit 3 »/a % von Fr. 101,120,000 . . . . Fr. 3,539,200 b. den Zins von 31/2 % auf dem Rest des Ruckkaufspreises von Fr. 2,880,000. .. ,, 100,800 Fr. 3,640,000 Schuldzinse aus der Konversion ^ 30,702 Zinsen auf Kontokorrenten der Angestellten der früheren Vereinigten Schweizerbahnen . . ,, 63,741 Zinsen des Deckungsfonds für Pensionen der früheren Jura-Simplon-Bahn ,, 35,000 Kursverluste auf dem Werte der Titel des Wertschriftenportefeuilles ,, 211,475 Mehrauslagen an diversen Spesen, Pro visionen etc. ,, 10,965 Fr. 3,991,883 Die Rückzahlung der Kontokorrentguthaben der Beamten und Angestellten der früheren Vereinigten Schweizerbahnen war ursprünglich auf Ende 1902 festgesetzt worden. Auf Verlangen des Personals und um ihm Zeit zu lassen, die Organisation einer besonderen Sparkasse zu. studieren, wurde diese Frist, bis 31. Dezember 1903 hinausgeschoben. Außerdem erboten,wir uns, für Rechnung der neuen Kasse kostenlos die Monatsbeiträge der Mitglieder einzuziehen und die Werttitel des Vereins auf Wunsch in unseren Kassen zu verwahren. Aus eingelaufenen Mitteilungen ergibt sich, daß diese Sparkasse bis dahin nicht zu Stande gekommen ist.

Die Kontokorrentguthaben der Beamten und Angestellten der früheren Vereinigten Schweizerbahnen sind auf 31. Dezember

423

1903 zurückbezahlt worden, teils durch direkte Auszahlung an die Inhaber teils durch Einlagen zu ihren Gunsten in die Sparkasse der St. Gallischen Kantonalbank.

Verzinsung der konsolidierten Anleihen. Im Jahre 1903 hat die Verzinsung der konsolidierten Anleihen betragen Fr. 36,264,495 Veranschlagt waren : Hauptbudget . . . . F r . 26,860,000 Nachtragsbudget . . . ,, 4,900,000 Verzinsung der verschiedenen Anleihen der Jura-Simplon-Bahn für vier Monate . . . .

,, 2,930,000 ,, 34,690,000 Fr. 1,574,495 Der. Hauptfaktor dieser Differenz sind die Fr. 1,400,000 Zinsen zu 3 Va % des Kapitals von Fr. 40,000,000 in Bundesbahnobligationen, die gegen den Rest der im Umlauf befindlichen Obligationen der Jura-Simplon-Bahn von 1898 für den Bau des Simplon umgetauscht wurden. Wir haben oben gesehen, daß der Gegenwert sich unter den Einnahmen im Kapitel Bauzinsen. vorfindet.

Verliest auf dem Betrieb von Nebeng esciiäften. Hier ist der Verlust auf dem Betrieb der Dampfbootunternehmung auf dem Zürichsee für 4 Monate eingestellt werden.

Verwendungen su Amortisationen und Abschreibungen. Es handelt sich hier um die erste Annuität der Amortisation, gemäß Art. 7 des Rückkaufsgesetzes.

Im Hauptbudget war die. Amortisation des Anlagekapitals der Netze der Centralbahn, Nordostbahn und Vereinigten Schweizerbahnen, insgesamt Fr. 562,800,000 zu 0,467 % festgesetzt worden, auf Fr.

2,630,000 Dazu kam, für acht Monate, die Amortisation des Anlagekapitals der Linien der JuraSimplon-Bahn, die an Kreis II übergingen, d. h. 0,467 % von Fr. 83,000,000 . . . ,, 260,000 Im Nachtragsbudget war, für acht .Monate, eine Amortisation des Anlagekapitals der Linien des Kreises I eingesetzt zu 0,467 °/o von Fr. 189,000,000 . . . . . . . . .' ,, 590,000 Fr.

3,480,000

424

In Wirklichkeit mußte nun die Amortisation von folgendem Kapital berechnet werden : a. Anlagekapital der-Bundesbahnen auf 31. Dezember 1902: Baukonto Fr. 510,802,399 Unvollendete Bauobjekte ,, 43,792,102 Überschüsse d e r Rückkaufspreise . . . . ,, 69,154,599 Fr. 623,749,100 Weniger : Betriebsmaterial (Rollmaterial, Mobiliar und Gerätschaften) Plus: 30% von Fr. 84,775,276 Betriebsmaterial

.

,, 84,775,276 Fr. 538,973,824 ,, 25,432,583 Fr. 564,406,407

b. Anlagekapital der Jura-Simplon-Bahn auf 1. Januar 1903 : Bankonto , Fr. 310,706,794 Unvollendete Bauobjekte ,, 35,818,540 Überschuß des Rückkaufspreises ,, 11,614,722 Fr. 358,140,056 Weniger : Betriebsmaterial (Rollmaterial, Mobiliar und Gerätschaften) . . . . . . . . . . ,, 47,044,916 Fr. 311,095,140 Plus : 30% von Fr. 47,044,916 Betriebsmaterial . ,, 14,113,475 Fr. 325,208,615 Das zu amortisierende Kapital betragt demnach: Für die Bundesbahnen Fr. 564,406,407 Für die Jura-Simplon-Bahn ,, 325,208,615 Fr. 889,615,022 Die budgetierte Amortisationsquote von 0,467 % entsprach dem mittleren Zinsfuß der Anleihen, der damals 8,725 % betrug.

Infolge der Übernahme der Anleihen der Jura-Simplon-Bahn und der Konversion der Anleihen der Vereinigten Schweizerbahnen,

425 III. Hypothek, und der Nordostbahn von 1889, ermäßigt sich der mittlere Zinsfuß für 1903 auf 3.631%; um "* 60 Jahren ein Kapital dieses Zinsfußes zu amortisieren, ist eine feste Annuität von 4.115.179% erforderlich, d. h. eine Anfangsamortisation von 0,484,179 %, die bei einem Kapital von Fr. 889,615,022 die Summe ausmacht von Fr. 4,307,336. 35 Veranschlagt waren . . . . . . . . ,, 3,480,000. -- Mehrbetrag der Amortisation

. . . . Fr. 827,336. 35

Dabei ist zu beachten, daß die Amortisation des Anlagekapitals der Jura-Simplon-Bahn nur für acht Monate budgetiert war, während wir sie jetzt auf das ganze Jahr ausgedehnt haben.

Einlagen in den Erneuerungsfonds.

Hauptbudget Nachtragsbudget

Veranschlagt waren: Fr. 5,510,500 ,, 1,448,600

In Wirklichkeit belaufen sich die Einlagen auf

Fr. 6,959,100 ,, 7,986,059

·Mehreinlagen somit Fr. 1,026,959 Dies rührt hauptsächlich davon her, daß für die Linien der Jura-Simplon-Bahn die 4 ersten Monate bei der Aufstellung des Budgets nicht berücksichtigt worden sind.

Die Einlagen, die nach den Normen des bundesrätlichen Réglementes vom 12. Juni 1899 berechnet worden sind, setzen sich zusammen wie folgt: 1. Pur den O b e r b a u : Fr.

Fr.

a. per Meter Geleise, im Jahresdurchschnitt 3,844,459 m.

' zu 30 Cts.

1,153,337. 70 b. für jeden von eigenen und fremden Lokomotiven auf unsern Linien gefahrenen Kilometer, inklusive Ran: gierdienst und Leerfahrten : 28,934,702 Lokomotivkilometer zu 10 Cts. . . . 2,893,470. 20 , .: . . . . 4,046,807. 90

426

Übertrag 2. Für das R o l l m a t e r i a l : Fr.

a. für jeden von unseren Lokomotiven auf eigener oder fremder Bahn zurückge' legten Kilometer, inklusive Rangierdienst und Leerfahrten: 29,323,523 Lokomotivkilometer zu 5,8 Cts. 1,700,764. 35 b. für jeden auf eigener oder fremder Bahn gefahrenen Personenwagenachs - Kilo meter: 213,618,599 Achs769,026. 95 : kilometer zu 0,36 Cts. . .

c. für jeden auf eigener oder fremder Bahn zurückgelegten Lastwagenachs-Kilometer: 298,610,091 Achskilometer zu 0,38 Cts. . . 1,134,718. 35

4J046,807.90 Fr.

3,604,509. 65 3. Für Mobiliar und Gerätschaften: 3% von Fr. 11,158,032 mittlerem Bestand des Jahres Total Einlagen Verwendwngen zu verschiedenen Zwecken.

beliefen sich auf Veranschlagt waren

334,740. 95 7,986,058. 50

Sie

Fr. 117,166 ,, 83,600 . Mehrausgaben Fr. 33,566

Diese Ausgaben umfaßten : Rückvergütung an die Eisenbahngesellschaft Langenthal-Huttwil auf .der von ihr vom Mai 1895 bis Dezember 1900 geleisteten Entschädigung für die Mitbenützung der Station Langenthal . . . Fr. 10,000 DieseDiflerenz entstand aus einem Berechnungsfehler der Centralbahn.

Betriebsdefizit der Linie Wald-Rüti . . . . ,, 33,798 Die Eisenbahngesellschaft Wald-Rüti wird in einer Spezialrechnung mit ihren jährlichen Betriebsdefiziten belastet; dieser Konto wird jedoch nicht in die Bilanz eingesetzt.

Übertrag Fr. 43,798

427 Übertrag Fr.

Entschädigung der Gemeinde Dietikon für das Aufgeben des Projektes, die Werkstätten der Nordostbahn auf ihr Gebiet zu verlegen ,, Zufolge eines Vertrages zwischen der Direktion der Nordostbahn und der Gemeinde Dietikon, vom 26. Juni 1896, hatte die Gemeinde gewisse Aufwendungen gemacht für Erwerbung von Trinkwasser, für Landkäufe zu einem neuen Begräbnisplatz, für die Ausarbeitung von Plänen und die Verlegung einer Straße ; nachdem die Nordostbahn ihr Projekt aufgegeben hatte, strengte die Gemeinde im Jahre 1901 gegen sie einen Prozeß an und forderte eine Entschädigung von Fr. 33,288. Die Abfindung von Fr. 16,500, die wir bezahlt haben, ermöglichte es, diesen Anstand auf gütlichem Wege zu erledigen.

Zahlung an die badische Bahn infolge einer Rechnungsdifferenz betreffend die Mitbenützung des Bahnhofes Schaffhausen (April 1895 -- März 1901) ,, Diese Differenz rührt her von der rückwirkenden Anwendung des Mitbenützungsvertrages vom 5./16. Dezember 1902.

Von den Vereinigten Schweizerbahnen zu Unrecht als verjährt betrachtete Coupons, die 1903 zur Einlösung präsentiert wurden ,, Zuwendung an die Hülfskasse der Jura-SimplonBahn zur Deckung des Defizites, wie es von einer früheren Expertise festgestellt war ,, In den letzten Jahren warf die Gesellschaft der Jura-Simplon-Bahn einen außerordentlichen Beitrag von Fr. 85,000 zur Deckung dieses Defizites in ihre Hülfskasse. Durch den Ergänzungsbeitrag von 1903 wird das Defizit gedeckt, das von Herrn Prof. Dr. Graf auf 31. Dezember 1898 berechnet worden ist; immerhin wollen wir nicht unterlassen zu bemerken, daß nach den Untersuchungen unserer Hülfskassenverwaltung das gegenwärtige Defizit dieser Kasse eine bedeutende Summe erreicht; ebenso, wenn auch in geringerem Maße, verhält es sich mit den Hülfskassen der anderen Gesellschaften. Wir werden unserem Verwaltungsrat bei Übertrag Fr.

43,798 16,500

33,712

27

5,672

99,709

428

Übertrag Fr. 99,709 der Vorlage für die neue Pensions- und Hülfskasse der Beamten und Angestellten der Bundesbahnen hierzu Anträge stellen und werden überdies im Bericht zum Budget für 1905 noch nähere Erläuterungen geben.

Stipendien für Schüler verschiedener Anstalten ,, 2,515 Es handelt sich hier um die Fortsetzung der Stipendien, die die Nordostbahn aus einem Spezial. fonds ausrichtete.

Gratifikation an die Arbeiter der Jura-SimplonBahn, die vor dem 1. Mai 1903 25 Dienstjahre erreicht hatten ,, 14,942 Dieser Posten rührt her von der rückwirkenden Anwendung der in den Reglementen Nr. 25 und 25 a festgesetzten Gratifikation für 25 Dienstjahre Fr. 117,166 Bilanz auf 31. Dezember 1OO3.

Der Rückkauf der Jura-Simplon-Bahn erfolgte rückwirkend auf den 1. Januar 1903 in der Weise, daß zu unserer Schlußbilanz von 1902 die Bilanz der Jura-Simplon-Bahn hinzukam» Eingangsbilanz auf 1. Januar 1903 betreffend die Jura-Simplon-Bahn.

Diese Bilanz wurde aufgestellt auf Grundlage der Schlußbilanz der Jura-Simplon-Bahn für das Geschäftsjahr 1902, unter Berücksichtigung^der durch den Rückkaufsvertrag und die Botschaft des Bundesrates vom 21. November 1903 bedingten Abänderungen.

Aktiven.

1. Noch nicht ewibezahlte Kapitalien : In der Bilanz der JuraSimplon-Bahn figurierte ein Posten von Fr. 11,892,214 als noch nicht erfolgte Einzahlungen auf die Simplon-Subventionsaktien ; dieser Betrag ist, da die Subvenienten von ihrer Verpflichtung befreit wurden, aus der Bilanz verschwunden.

2. Baukonto der im Betriebe stehenden Linien: Der Betrag dieses Kontos ist unverändert mit Fr. 310,706,794 in unsere Bilanz übergegangen.

429

3. Ausgaben für den Bau des Simplontunnels : Dieselben betrugen auf den 31. Dezember 1902 . . . . Fr. 40,960,809 Von dieser Summe haben wir, im Einverständnis mit dem eidgenössischen Eisenbahndepartement, die bereits geleisteten Einzahlungen auf die Simplon-Subventionsaktien, als Subvention à fonds perdus, im Sinne von Art. 9, lit. d, des Rechnungsgesetzes, in Abzug gebracht . . . ,, 8,195,986 Baukonto Simplontunnel auf 31. Dezember 1902 Fr. 32,764,823 4. Unvollendete Bauten : Dieselben sind mit Fr. 3,058,217 in unsere Bilanz eingestellt.

5. ZM amortisierende Verwendungen: Unter diesem Titel verrechnete die Jura-Simplon-ßahn die Prämien auf die Anleihen Franco-Suisse und Jougne-Eclépens im Betrage von Fr. 8,055,741.

Dieser Posten ist als solcher in unserer Bilanz ausgemerzt, dagegen bildet er nun einep Bestandteil des Überschusses des- Rückkaufspreises.

6. Verfügbare Mittel: Dieselben sind im nämlichen Betrage mit Fr. 45,942,182 in unsere Bilanz eingestellt worden.

7. Überschuß des Rückkaufspreises über die Aktiven der Bilanz der Jura-Simplon-Bahn: Dieser Überschuß setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen: Unterschied zwischen dem von der Eidgenossenschaft auf Grund des Rückkaufvertrages vom 23. Oktober 1903 bezahlten Preis (Fr.

104,000,000) und dem Nominalbetrag der Stammaktien und der Prioritätsaktien der Gesellschaft (Fr. 101,120,000) . F r . 2,880,000 Prämien auf die Obligationen Franco-Suisse und Jougne-Eclépens (siehe oben) .,, 8,055,741 Verschiedene Kosten betreffend den Umtausch der Stammaktien und der Prioritätsaktien ; es betrifft dies die Kosten für den freiwilligen Umtausch, welcher im Mai 1903 vom Bundesrat den Inhabern von Aktien der Jura-Simplon-Bahn gegen 3 Va0/") Bundesbahnobligationen angeboten worden ist ,, 52,780 Übertrag Fr. 10,988,521 Bundesblatt. 56. Jahrg. Bd. III.

29

430

Übertrag Fr. 10,988,521 Voraussichtliches Defizit der Hülfskasse der Beamten. In den Überschuß des Rückkaufpreises haben wir denjenigen Minimalbetrag eingestellt, auf welchen das Defizit in der Botschaft des Bundesrates (siehe Seite 10) berechnet worden ist. Der Pensions- und Hülfskasse der JuraSimplon-Bahn haben wir eine gleich große Summe in Titeln zugewiesen; indessen fügen wir bei, daß es kaum möglich sein wird, mit diesem Kapital das Defizit zu decken ,, 4,500,000 Fonds zur Deckung der Pensionen der JuraSimplon-Bahn, welche bis dahin auf Betrieb verrechnet worden sind. Es handelt sich hier um den kapitalisierten "Wert der Rücktrittsgehalte für Beamte der alten Suisse-Occidentale, die nicht zu Lasten der Pensions- und Hülfskasse verrechnet werden. Die Botschaft (Seite 11) berechnet diesen Betrag auf ,, 1,000,000 Bestand des neuen Erneuerungsfonds. Derselbe soll dem Minderwert der im Betriebe stehenden Linien der Jura-Simplon-Bahn entsprechen ; diesen Minderwert berechnet die Botschaft (Seite 9) auf ,, 18,757,236 Fr. 35,245,757 Umgekehrt sind vom Überschuß des Rückkaufspreises die Spezialfonds der Jura-Simplon-Bahn, sowie der Saldo der Gewinnund Verlustrechnung für 1902 abzuziehen.

a. Spezialfonds: Erneuerungsfonds Fr. 5,138,179 Provisorisches Konto zur Speisung des Erneuerungsfonds ,, 6,933,253 Fonds zur Deckung der für Unfälle bezahlten Entschädigungen ,, 238,453 Fonds zur Amortisierung der Genußscheine . ,, 388,970 Reserve für Amortisationen ,, 8,764,023 Fr. 21,462,878

431 Übertrag Fr. 21,462,878 b. Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung für 1903: Fr.

Der Aktivsaldo der Gewinn-, und Verlustrechnung für 1903 belief ' sich auf 6,836,931 Hiervon sind abzuziehen : Dividende pro 1902 an Fr.

die Prioritätsaktien und Stammaktien . 4,304,800 - Kommission auf die Couponsdividende . .

5,381 Gratifikationen an das ' Personal der JuraSimplon - Bahn pro 1902 309,293 Konzessionsgebühr pro 1902 . . . . .

49,300 -- 4,668,774 ,, 2,168,157 Fr. 23,631,035 Der Überschuß des Rückkaufspreises stellt sich demnach folgendermaßen: · Differenzen und verschiedene Minderwerte . . Fr. 35,245,757 Weniger: Spezialfonds und Saldo der Gewinnund Verlustrechnung ,, 23,631,035 Fr. 11,614,722 Passiven.

1. Gesellschaftskapital. An Stelle desselben ist in unserer Bilanz unter dem Kapitel der schwebenden Schulden der Rückkaufspreis von Fr. 104,000,000 getreten.

2. Konsolidierte Anleihen. Die konsolidierten Anleihen der Jura-Simplon-Bahn sind von der Eidgenossenschaft übernommen und ihr Betrag ist unverändert mit Fr. 256,154,700 in unsere Bilanz eingestellt worden.

432

3. Rücksahlba/re Subvention. Es handelt sich um eine Subvention des Staates Freiburg, die im Mai 1903 zurückbezahlt wurde und die provisorisch unter die schwebenden Schulden eingestellt worden ist.

4. Schwebende Schulden: Hierher gehören: Diejenigen d e r Jura-Simplon-Bahn . . . .

Die rückzahlbare Subvention des Staates Freiburg Das voraussichtliche Defizit der Pensions- und Hülfskasse Der Rückkaufspreis, der der Liquidationskommission der Jura-Simplon-Bahn in einem besondern, zu 3*/2 °/o p- a. verzinslichen Konto gutgeschrieben worden i s t . . . .

Die Dividende pro 1902, die Gratifikationen, die Konzessionsgebühr (siehe weiter oben)

F r . 14,170,473 ,, 831,054 ,,

4,500,000

,,

104,000,000

,,

4,668,774

Fr. 128,170,301 5. Spezialfonds. Die Spezialfonds der Jura-Simplon-Bahn sind vom Überschuß des Rückkaufspreises in Abzug gebracht worden ; umgekehrt wurden dieselben ersetzt durch : Den neuen Erneuerungsfonds Fr. 18,757,236 Den Fonds zur Deckung der alten Pensionen ,, 1,000,000 Fr.

19,757,236

Schlussbilanz der schweizerischen Bundesbahnen auf den 31. Dezember 1903.

Aktiven.

I. Baulconto. Derselbe setzt sich zusammen wie folgt: Bahnanlage und feste Einrichtungen

Fr.

Rollmaterial

Fr.

Mobiliar und Gerätschaften

Total

Fr.

Fr.

Schweizerische Bundesbahnenauf31.Dez.1902 426,027,122 77,807,383 6,967,894 510,802,399 Jura-Simplon-Bahn auf 31. Dezember 1902 . 263,661,877 43,159,558 3,885,358 310,706,793 Bauausgaben von 1903 . 12,856,268 1,650,870 609,559 15,116,697 702,645,267 122,617,811 11,462,811 836,625,889

433

Die für 1903 vom Baukonto zu tragenden Ausgaben setzen sich zusammen wie folgt: a. B a h n a n l a g e und feste E i n r i c h t u n g e n .

Vergrösserung des Verwaltungsgebäudes der ehemaligen Jura-Simplon-Bahn Fr.

381,423 Dienstgebäude auf dem Brückfeld . . . .

,, 800,076 Umbau des Bahnhofes Sissach . . . . , ,, 559,137 Umbau des Bahnhofes Ölten ,, 3,203,654 Nettobeitrag der schweizerischen Bundesbahnen an den Umbau des Bahnhofes Luzern (siehe das Nähere weiter unten) ,, 6,247,590 Erweiterung des Bahnhofes Bern . . . .

,, 364,982 Erwerbung der Salzhausliegenschaft in Bern (im Hinblick auf eine zukünftige Erweiterung) ,, 310,958 Umbau des Bahnhofes Thun ,, 293,958 Liegenschaftenkäufe in Basel und Liestal . .

,, 231,845 Erweiterung des Bahnhofes Romanshorn . .

,, 81,060 Erweiterung der Station R ä t e r s c h e n . . . .

,, 84,584 Unterdrückung von Niveauübergängen in Uzwil 117,952 " Vergrößerung des Bahnhofes St. Margrethen .

,, 117,125 Rorschach, Zentralanlage ,, 119,639 Verschiedene Ausgaben für das ganze Netz .

,, 1,414,709 Fr. 14,328,692 Umgekehrt ist vom Baukonto der von der Badischen Bahn an den Umbau des Bahnhofes Schaffhausen bezahlte Anteil in Abzug zu bringen b. R o l l m a t e r i a l : 32 Lokomotiven Weniger: Amortisation von 20 Lokomotiven

,, 1,472,424 Fr. 12,856,268

Fr. 2,643,600 ,, 1,201,527 Fr. 1,442,073

280 Lastwagen Weniger: Amortisation von 218 Lastwagen Verschiedenes

Fr. 1,131,750 ,,

777,477 ,, ,,

354,273 36,993

Fr. 1,833,339

434

19 Personenwagen Fr.

Weniger: Amortisation von 48 Personenwagen ,,

Übertrag 368,600

Fr. 1,833,339

551,069 ,,

182,469

Fr. 1,650,870 c. M o b i l i a r u n d G e r ä t s c h a f t e n : Zentralverwaltung Kreis I II

Fr. 78,656 ,, 89,113 ,, 261,920 ,, 126,460 ,, 53,410

,, m

,, I V

Fr. 609,559 Anläßlich der Aufstellung der Baurechnung für den Umbau des gemeinschaftlichen Bahnhofes Luzern, sind zwischen den beteiligten Gesellschaften der Centralbahn, Gotthardbahn, Nordostbahn und Jura-Simplon-Bahn Differenzen entstanden; im Einverständnis mit der Gotthardbahn haben wir schließlich im Jahr 1903 die definitive Abrechnung beendigen können. Dieselbe stellt sich folgendermaßen: Kapital der alten, den 4 beteiligten Verwaltungen gehörenden Anlagen Fr. 5,494,424 Gesamtausgaben für Umbau und Erweiterung . ,, 11,617,703 Fr. 17,112,127 Weniger: Ertrag aus dem Verkauf von Altmaterial, Vergütungen etc

,,

488,836

Fr. 16,623,291 Weniger: Beseitigte, zu amortisierende Anlagen . . . F r . 1,741,509 Von der Betriebsrechnung zu tragende Bauausgaben . . ,, 154,389

,,

1,895,898

Baukapital des Bahnhofes Luzern . ' . . . . Fr. 14,727,393 Anteil der Gotthardbahngesellschaft . . . . ,, 2,816,152

435

Anteil der schweizerischen Bundesbahnen . . Fr. 11,911,241 Unser Baukonto ist bereits . mit den Anteilen der Centralbahn, Nordostbahn und JuraSimplon-Bahn an den alten Anlagen belastet mit . . . Fr. 5,090,718 Diesem Betrage sind die Einzahlungen der Jura-Simplon-Bahn und der Gotthardbahn für 1882 zuzurechnen; die Centralbahn hat es unterlassen, ihre Einzahlung dem Baukonto rückzuvergüten . . . . ,, 527,386 ,, 5,618,104 Demnach ist der Baukonto der schweizerischen Bundesbahnen noch zu belasten mit . . . Fr. 6,293,137 wovon für Mobiliar und Gerätschaften ,, 45,547 Für Bahnanlage und feste Einrichtungen, wie oben Fr.

6,247,590

II. Unvollendete BaitobjeMe. Auf 31. Dezember 1902 erreichte dieser Konto für die S.B.B, die Höhe von . . Fr. 43,792,102 für die Jura-Simplon-Bahn ,, 35,818,540 auf 31. Dezember 1903 beträgt er

. . . .

Fr. 79,610,642 ,, 78,981,937

Verminderung Fr.

628,705 Er verminderte sich im Laufe des Jahres um diejenigen vollendeten Bauten, wofür die Abrechnungen bereinigt werden konnten, unter anderem die Bahnhöfe Luzern, Ölten, Sissach etc., die auf den eigentlichen Baukonto übergegangen sind. Er vermehrte sich anderseits um die Bauausgaben für unvollendete Objekte, wovon die wichtigsten sind: Simplontunnel, Verlegung der Elsäßer Linie in Basel, Bahnhöfe Basel, St. Gallen, Lausänne etc.

436

lila. Überschuß des Rückkaufspreises über die Aktiven der früheren Gesellschaften. Bundesbahnen auf 31. Dezember 1902 Fr. 69,154,599 Jura-Simplon-Bahn ,, 11,614,723 Fr. 80,769,322 IIIb. Zu amortisierende Verwendungen. Auf 31. Dezember 1902 wies dieser Konto einen Saldo auf von Fr. 1,563,842 der aus dem Ertrag des Jahres 1902 getilgt wurde. 1903 wurde der Konto wieder eröffnet und mit dem Kursverlust und den Emissionskosten des neuen 3 °/o Anleihens von 1903 belastet, sowie mit den Abschreibungen auf den Baukosten von Bahnhof- und Stationsumbauten.

a. Der Kursverlust und die Emissionskosten des,3 °/o Bundesbahnanleihens von 1903 verteilen sich wie folgt: Differenz zwischen dem Nominalwert und dem Übernahmekurs des Anleihens (Artikel 3 des Anleihensvertrages) 3 % von Fr. 150,000,000 = . . . . F r . 4,500,000 Vergütung an die übernehmenden Banken (nach Artikel 7 des Vertrages): Zins zu 31/2% während anderthalb Monaten von Fr. 150,000,000 ,, 656,250 Zinsunterschied zwischen dem Zinsfuß des Anleihens und den von den Banken vom 15. Dezember 1903 bis 15. Februar 1904 vergüteten Zinsen (Art. 3 des Vertrages) . . . ,, 472,814 Französischer Stempel auf den in Frankreich placierten Titeln ,, 997,505 Insertionskosten . . . . ,, 15,760 Fr. 6,642,329 Plus Saldo.von diversen Konversionsspesen

Fr.

9,871 Fr.

6,652,200

437

Übertrag Fr.

ö. Abschreibungen auf den Baukosten von Bahnhof- und Stationsumbauten.

Von diesen Abschreibungen entfallen auf: die Station Sissach Fr. 213,898 den Bahnhof Ölten ,, 628,732 den Bahnhof Luzern, Nettoabschreibung, nach Abzug des Erlöses aus verkauften Landabschnitten . . . Fr. 313,588 Weniger: früher in Reserve gelegten Betrag von ,, 174,150 ,, 139,438 den Bahnhof Bern ,, 108,948 den Kreis I für diverse Objekte ,, 298,638 ,,

6,652,200

Fr.

8,041,854

1,389,654

IV. Verwendungen auf Nebengeschäfte. Dieser Konto betrug auf 31. Dezember 1902 Fr. 2,305,439 Er vermindert sich um den Wert unserer Dampfboote auf dem Zürichsee ,, 586,075 Er beläuft sich demnach am 31. Dezember 1903 auf

Fr.

1,719,364

d. h. auf das Anlagekapital unserer Dampfschiffe auf dem Bodensee.

V. Verfügbare Mittel.

a. Kassen, Wechsel und B a n k g u t h a b e n .

Dieses Kapitel weist auf: Kassen Fr.

1,070,201 Wechselportefeuille ,, 9,255,300 Bankguthaben ,, 93,221,164 Fr. 103,546,665

438

Unser Wechselportefeuille weist im Jahre 1903 folgende Veränderungen auf, Inbegriffen die Diskontierung von gekündigten Obligationen der alten Anleihen : Saldo auf 31. Dezember 1902 . . . . Fr. 1,155,695 Im Laufe des Jahres sind in das Portefeuille an Wechseln und diskontierten Obligationen eingegangen ,, 24,051,628 Fr. 25,207,323 Ausgegangen sind an einkassierten Wechseln und zurückbezahlten Obligationen Bleiben Diskont und Kursdifferenzen

,, 16,046,822 Fr.

,,

9,160,501 94,799

Wert auf 31. Dezember 1903 . . . . Fr. 9,255,300 ö. W e r t s c h r i f t e n : In unserem Wertschriftenportefeuille traten im Jahre 1903 folgende Änderungen ein: Betrag des Portefeuilles auf 31. Dezember 1902 Fr. 67,926,411 Übernahme des Portefeuilles der Jura-SimplonBahn, betragend am 31. Dezember 1903 . ,, 7,464,870 Fr. 75,391,281 Aktienbeteiligung an der Wynentalbahn Fr. 450,000 Übernahme von Obligationen derselben ,, 150,000 Verschiedene erworbene Titel

,, 600,000 ,, 13,509,651 Fr. 89,500,932

Verkäufe und Konversion von Staatspapieren, Bankobligationen und anderen Titeln Fr. 5,661,303 Ausgang infolge des 1902 erfolgten Umtausches von 20,000 372% Obligationen der J. S. von 1898 in Händen des Syndikates der Kantonalbanken gegen 3 1/2% Bundesbahnobligationen . . . . ,, 20,000,000 Übertrag Fr. 25,661,303

439

Übertrag Fr. 25,661,303 Zuwendungen an das Portefeuille des Erneuerungsfonds ,, 20,944,000 Zuwendungen an die Hülfskassen der früheren Gesellschaften 8,488,541 " Abschreibung des Inventarwertes unserer Beteiligung an der Ürikon-Bauma-Bahn ,, : 723,868 --: Fr. 55,817,712 Weniger: Kursdifferenzen

Fr. 33,683,220 ,, 82,708

Bleiben Fr. 33,600,512 Wertschriften des Portefeuilles des Erneuerungsfonds ,, 53,389,490 Gesamttotal der Wertschriften im Portefeuille . Fr. 86,990,002 c. E n t b e h r l i c h e L i e g e n s c h a f t e n .

Ihr Inventar wert war auf 31. Dezember 1903 Am 31. Dezember 1902 betrug er: für die Bundesbahnen . . . Fr. 3,040,920 für die Jura-Simplon-Bahn . . ,, 1,008,042 Vermehrung im Jahre 1903

,,

4,115,882

Fr.

4,048,962

Fr.

66.920

d. M a t e r i a l v o r r ä t e .

Ihr Inventarwert war am 31. Dezember 1903. Fr. 17,892,667 Am 31. Dezember 1902 betrug er: für die Bundesbahnen . . . Fr. 10,578,931 für die Jura-Simplon-Bahn . ,, 6,829,073 ,, 17,408,004 Vermehrung im Jahre 1903

Fr.

484,663

440

e. V e r s c h i e d e n e D e b i t o r e n : auf 31. Dezember 1903 betrugen unsere Guthaben In diesem Kapitel ist Inbegriffen (bis zum Abschluß der Liquidation der J. S.) der Nominalwert der Prioritäts- und Stammaktien, die wir infolge des vom Bundesrat angeordneten Umtausches gegen 3 */ä °/o Bundesbahnobligationen übernommen haben, mit

Fr. 57,339,532

,, 46,027,000

Bleiben für die eigentlichen Debitoren . Fr. 11,312,532 Auf 31. Dezember 1902 belief sich dieser Posten für die Bundesbahnen a u f . . .

F r . 14,272,730 für die Jura-Simplon-Bahn auf ,, 4,092,218 ,, 18,364,948 Verminderung im Jahre 1903

. . . .

Fr. 7,052,416

Passiven.

I. Konsolidierte Anleihen. Auf 31. Dezember 1902 betrug das Nominalkapital der die Bundesbahnen betreffenden Anleihen Fr. 685,002,500 Die vom Bunde übernommenen Anleihen der Jura-Simplon-Bahn sind folgende: Jougne-Bclepens 3 °/o Fr.

7,392,000 Franco-Suisse ,, 16,590,200 Jura-Bern-Luzern 31/« °/o ,, 29,000,000 Jura-Bern-Luzern (Brünig) 3»/2 % ,, 5,000,000 Jura-Simplon von 1894 3»/2 °/o ,, 138,172,500 Jura-Simplon von 1898 3^2 °/o ,, 60,000,000 ,, 256,154,700 Ira Jahre 1903 wurden 3 Va °/o ßundesbahnobligationen in Zirkulation gesetzt: Für den Umtausch des Restes des umlaufenden 3V« °/o Anleihens der Jura-SimplonBahn von 1898 (Fr. 20,000,000 waren bereits 1902 umgetauscht worden) Fr. 40,000,000 Für den freiwilligen Umtausch von Prioritäts- und Stammaktien der Jura-Simplon-Bahn, der vom Bundesrat den Inhabern anerboten wurde ,, 46,027,000 Für Baubedürfnisse ,, 11,973,000 (Diese letzte Summe ist nicht ganz ausgegeben worden; am 31. Dezember 1903 hatten wir noch Fr. 6,937,000 im Portefeuille.)

Für die Konversion des 4 % Nordostbahnanleihens von 1889 und des 4 °/o Anleihens III. Hypothek der Vereinigten Sehweizerbabnen . ,, 10,000,000 ,, 108,000,000 Übertrag

Fr. 1,049,157,200

Übertrag Im November 1903 ist das neue 3 % Bundesbahnanleihen emittiert worden, das zur Konversion der kündbaren 4 % Anleihen der Centralbahn und der Nordostbahn, sowie zur Deckung der Bauausgaben bestimmt ist; es beläuft sich auf

Fr. 1,049,157,200 ,,

150,000,000

Fr. 1,199,157,200 Dagegen wurden folgende Ruckzahlungen vorgenommen : a. Ausgeloste Obligationen: 4 °/o Centralbahn von 1876 4%

,,

,,

·n

352,000 95,000 500,000 131,400 68,600 48,500 29,000 126,600 63,300 128,700 38,000

·n n v>

5,000,000 1,837,500 180,000

Fr.

1880

T)

4 % Nordostbahn von 1887 4 % Vereinigte Schweizerbahnen, I. Hypothek II. fl 4 °/o ·n von 1857 3°/o ·n _ 1859 3°/o ,, 1857 5°/o 5 «/o 1859 ·n,, ·"'"«' n Franco-Suisse von 1868 3 % Jougne-Eelepens b. Verfallene Obligationen: 4 % Nordostbahn von 1889 4'/2 °/o Nordostbahn von 1892 Nordostbahn-Subventionsanleihen für Thalwil-Zug c. Zur Rückzahlung gekündete Obligationen: 4 °/o Vereinigte Schweizerbahnen, III. Hypothek Nordostbahn-Subventionsanleihen für Dielsdorf-Niederweningen

·n ·n ·n n ·n ·n n

5,000,000 157,000 Übertrag Fr. 13,755,600 Fr. 1,199,157,200 .

.

Übertrag Fr.

13,755,600 Fr. 1,199,157,200

d. Konvertierte Obligationen: 4 °/o Centralbahn von 1892 4% ,, ,, 1900 4 % Nordostbahn von 1887 4 «/o .

,, 1898 ·4 °/o ,, ,, 1899

,, ,, ,,

6,419,000 7,364,000 28,616,500 4,397,000 3,453,000

e. Umgetauschte Obligationen: 3 Va % Jura-Siraplon-Bahn von 1898, die nach dem Wortlaut ihrer Titel innerhalb dreier Monate nach Übernahme des Netzes der Jura-Simplon-Bahn durch die Eidgenossenschaft gegen Bundesbahnobligationen umgetauscht werden mußten

^

60,000,000

,,

,,

124,005.100

Auf 31. Dezember 1903 beläuft sich der Betrag der Anleihen auf Fr. 1,075,152,100 Dieser Gesamtbetrag setzt sich aus folgenden Anleihen Eusammen : A. 3 Va °/o Bundesbahnanleihen von 1899/1902, Serien A bis G, wovon jede zu Fr. 50,000,000 ,, ' Fr.

B. Bundesbahnrente von 1900 ,, C. 3 °/o Bundesbahnanleihen von 1903 (3% °/o bis 1911, 3^4 °/o von 1911 bis 1917, 3 °/o für die übrige Dauer des Anleihens) ,, Übertrag

Fr.

350,000,000 75,000,000 150,000,000 575,000,000

Übertrag D. Anleihen der frühern Centralbahn: 4 o/o von 1876 4 °/o von 1880 4 °/o von 1892 (nicht konvertierter Teil) 3'/2 °/o vom Juni 1894 3 Va °/o vom Oktober 1894 4 °/o von 1900 (nicht konvertierter Teü) E. Anleihen der frühern Nordostbahn: 4°/o von 1880 4 °/o von 1887 (nicht konvertierter Teil) 3»/2 °/o von 1894 3'/2 °/o von 1895 3»/2 °/o vom Februar 1897 3 Va °/o vom September 1897 4 »/o von 1898 4 °/o von 1899 (nicht konvertierter Teil) Subventionsanleihen : Rechtsufrige Zürichseebahn Thalwil-Zug Bülach-Schaffhausen Etzwilen-Schaffhausen

Fr.

,, ,, ,, ,, ,,

Fr.

575,000,000

,,

120,015,500

B

146,628,000

24,218,500 18,580,000 8,581,000 30,000,000 30,000,000 8,636,000

. Fr. 3,000,000 ,, 55,683,500 10,000,000 ,, 7,000,000 ,, 35,000,000 10,512,500 ,, 10,603,000 ,, 6,547,000 ,, ,, ^

5,000,000 157,000 2,000,000 1,125,000 Übertrag

Fr. 841,643,500

ßuudesblatt. 56. Jahrg. Bd. III.

Übertrag

Fr. 841,643,500

F. Anleihen der frühern Vereinigten Schweizerbahnen: 4 °/o I. Hypothek Fr. 23,968,100 4 % II. Hypothek ,, 12,511,700 3°/o von 1857 ,, 162,500 5 °/o von 1857, L Hypothek ,, 439,200 3 % von 1859 ,, 155,000 5 % v o n 1859, I . Hypothek . . . . . . ; . . . . . . .

,, 284,100 G-. Anleihen der frühern Jura-Simplon-Bahn : 3V2°/o von 1894. . . .'

Fr. 138,172,500 8 2 /u »/o Franco-Suisse von 1868 . . . . . . . . . . . .

,, 16,461,500 3 % Jougne-Eclépens ,, 7,354.000 3% °/o Jura-Bern-Luzern 1889 . . " . . . . ' . . . . " ' . . .

,, '29,000,000 SVa^o Brünig von 1889 . . . . . . . . . . . . . ..' . . . . ,, 5,000,000 ;

30

-' "

-

;

;

.

,,

37,520,600

,,,'

195,988,000

Fr. 1,075,152,100

4*5

Die Obligationen der Bundesbahnen und diejenigen der frühem Gesellschaften können bei unserer Hauptkasse in Bern und bei den Kreiskassen gegen auf den Namen lautende Hinterlagescheine hinterlegt werden.

Auf den 31. Dezember 1903 hatten diese Hinterlagen folgenden Bestand : 3l/ä °/° Bundes- Bundesbahnrente bahnanleihen 1899/02 von 1900 Nominalbetrag Rente

Hauptkasse in Bern . .

Kreiskasse I in Lausanne ,, II in Basel .

,, III in Zürich .

IV in St. Gallen

Anleihen der Centralbahn Nominalbetrag

Anleihen der Nordostbahn Nominalbetrag

Anleihen der

Anleihen der

Veri Schweizerbahnen Jura-Simplon-Bahn Nominalbetrag Nominalbetrag

Fr.

22,451,000 25,000 312,000 102,000 5.000

Fr.

213,210 -- 48,000 9,000 -

Fr.

395,500 -- 9,593,500 -- --

Fr.

913,500 -- 94,500 18,646,000 --

Fr.

--

22,895,000

270,210

9,989,000

19,654,000

--

Fr.

24,939,400

10,000

24,949,400

447

Umtausch der Centralbahnaktien : Auf 31. Dezember 1902 blieben noch umzutauschen 81 Aktien.

Im Laufe des Jahres wurden umgetauscht . . .

6 ,, Bleiben in Umlauf

75 Aktien.

II. Schwellende Schulden. Sie belaufen sich auf 31. Dezember 1903 auf Fr. 139,104,780 Darin ist Inbegriffen das Guthaben der Liquidationskommission der Jura-Simplon-Bahn ,, 104,100,800 Bleiben als eigentliche schwebende Schulden Fr. 35,003,980 Auf 31. Dezember 1902 betrugen sie f ü r d i e Bundesbahnen . . . F r . 33,929,592 für die Jura-Simplon-Bahn . ,, 14,117,693 ,, 48,047,285 Verminderung im Jahre 1903

Fr.

13,043,305

Einer der wichtigsten Posten ist mit der Rückzahlung der Kontokorrentguthaben des Personals der Vereinigten Schweizerbahnen dahingefallen.

III. Spezialfonds.

Sie umfassen: den Erneuerungsfonds mit den Deckungsfonds für Pensionen der früheren Jura-Simplon-Bahn

Fr. 55,510,204 ,,

918,011

Fr. 56,428,215 Nähere Erläuterungen über den Erneuerungsfonds befinden sich auf Seite 414/415 dieses Berichtes.

Der Deckungsfonds für Pensionen der Jura-Simplon-Bahn weist im Laufe des Jahres 1903 folgende Bewegung auf: Fonds gemäß Eintrittsbilanz für die JuraSimplon-Bahn Fr. 1,000,000 Zins zu 31/2% für 1903 ,, 35,000 Im Jahr 1903 ausgerichtete Pensionen .

.

.

Saldo auf 31. Dezember 1903 IV. Amortistionskonto

Fr. 1,035,000 ,, 116,989 Fr.

918,011

Fr. 4,307,336

440Diese Summe entspricht der ersten Quòte der gesetzlichen Amortisation, worüber auf Seite 423/425 dieses Berichtes näheres ausgeführt ist.

F. Aktivsaldo der Gewintir und Verlwstrechmmg. Nach Abzug der gesetzlichen Amortisation bleiben . . . . F r . 1,030,682 Von 1902 waren vorgetragen worden . . . ,, 1,114,831 So daß, wenn man allein das Ergebnis von 1903 ins Auge faßt, für die Durchführung der gesetzlichen Amortisation gefehlt hätten . . .

Fr.

84,149

Verwendung des Aktivsaldos: Die eigentlichen zu amortisierenden Verwendungen (Titel III b der Aktiven) bestehen aus den Kursverlusten auf der Emission des neuen 3 °/o Anleihens und aus den abzuschreibenden Aufwendungen für Bahnhof- und Stationsumbauten.

Die Emissionskursverluste werden von 1904 an amortisiert werden (siehe unseren Bericht zu den Nachtragskreditbegehren für 1904).

Die Verwendungen für Bauobjekte, die Fr. 1,389,654 ausmachen, beantragen wir, in fünf Jahren abzuschreiben, so daß zu diesem Zwecke aus dem Ertrag des Jahres 1903 eine erste Rate von rund Fr. 280,000 auszuscheiden wäre.

Da die Gratifikationen, welche die Centralbahn, die Vereinigten Schweizerbahnen und die Jura-Simplon-Bahn an ihr Personal ausgerichtet haben, erst mit Wirkung vom 1. Mai 1903 an in die neuen Besoldungen eingerechnet worden sind, so müssen diese Gratifikationen noch für die ersten vier Monate des Jahres 1903 ausbezahlt werden. Für 1902 betrugen diese Ausgaben : für das Personal der frühern Centralbahn . . . Fr. 322,693 für das Personal der frühern Vereinigten Schweizerbahnen '. . ,, 111,110 für das Personal der frühem Jura-Simplon-Bahn . ,, 309,293 Fr. 743,096 Demnach für 4 Monate ys hiervon = Fr. 247,699 Wir schlagen Ihnen daher vor, dem Erträgnis von 1903 die für die Verteilung nötige Summe von-rund Fr. 250,000 zu entnehmen.

Der Rest würde auf neue Rechnung vorgetragen.

'

449

III. Kommerzielles Departement.

a. Allgemeines.

1. Mit der auf. 1. Mai erfolgten Ü b e r n a h m e d e s Bet r i e b s der J u r a - S i m p l o n - B a h n ging das gesamte Personal des kommerziellen Dienstes dieser Bahn an die Generaldirektion über. Das Personal des Tarifbureaus wurde mit dem Personen"und Gütertarifbureau der Generaldirektion vereinigt und dasjenige der Einnahmenkontrolle mit Einschluß der Bilietdruckerei dem Vorstand der Einnahmenkontrolle in Bern unterstellt. Das mit Frachtreklamationen beschäftigte Personal wurde unserm Frachtreklamationsbureau zugeteilt. Auf den gleichen Zeitpunkt wurde das bisher'mit statistischen Arbeiten beschäftigte Personal von der Einnahmenkontrolle abgetrennt und dem statistischen Bureau zugewiesen. Für das Netz der frühern J.-S. mußten 3 Stationsrevisoren neu ernannt werden, da die Kassen- und Bücherrevisionen bei dieser Bahn durch die Betriebsinspektoren besorgt worden waren. Im Laufe des Monats Oktober erfolgte der Umzug des Gütertarif bureaus, der Einnahmenkontrolle (einschließlich Drucksachenverwaltung und Bilietdruckerei) und des Prachtreklamationsbureaus in das neue Dienstgebäude auf dem Brückfeld. Auf 1. November fand dann auch die Übersiedelung des Personals der Einnahmenkontrolle, Abteilungen in Basel, Zürich und St. Gallen, nach Bern statt.

2. Das in Art. 70 der Vollziehungsverordnung zum Rückkaufsgesetz vom 15. Oktober 1897 vorgesehene und im Berichte pro 1902 bereits erwähnte R e g l e m e n t zur G e w ä h r u n g der F a h r t z u e r m ä ß i g t e n T a x e n an Beamte, Angestellte und Arbeiter der Bundesbahnen, an deren Familienglieder, sowie an pensionierte Beamte und Angestellte der Bundesbahnen gelangte auf 1. Mai 1903 zur Einführung. Gleichzeitig wurde eine Instruktion dazu erlassen, welche die nähern Bestimmungen Über die Bestellung, die Ausfertigung und den Bezug der Beamtenbillette, sowie der Beamten-Abonnements enthält. Auf den gleichen Zeitpunkt wurde.das ebenfalls im letztjährigen Bericht erwähnte neue Reglement betreifend die Abgabe von Beamtenbilletten im direkten schweizerischen Verkehr eingeführt.

Zufolge der von Ihnen mit Beschluß vom 17. September vorgenommenen Änderung des Artikels 70 der Vollziehungsverordnung wurde dann je ein Nachtrag zu diesen Reglementen erforderlich, durch welche die Berechtigung zum Bezug von Beamtenbilletten wie folgt ausgedehnt wurde:

450

a. im internen Verkehr der Bundesbahnen, auf die Familienglieder der pensionierten Beamten und Angestellten, ferner auf pensionsberechtigte Witwen und Kinder verstorbener Beamter und Angestellter, sowie auf arbeitsunfähig gewordene Arbeiter, die von der Bahnverwaltung dauernd unterstützt werden; 6. im direkten Verkehr mit andern Verwaltungen, auf die Familienglieder der pensionierten Beamten und Angestellten.

Die Inkraftsetzung dieser Nachträge erfolgte auf 1. Januar 1904.

3. Mit dem Übergang der Jura-Simplon-Bahn an die Bundesbahnen haben wir, wie bereits im Bericht pro 1902 in Aussicht gestellt, auch das bei dieser Verwaltung bestandene P u b l i z i t ä t s b u r e a u in L a u s a n n e , mit Einschluß der Filialagentur in. London, mitübernommen. Die Leitung desselben wurde an Herrn R. Ruchonnet, den bisherigen Leiter des Bureaus, übertragen und vorläufig provisorisch bis Ende 1904 mit demselben vertraglich geregelt.

Im Februar 1903 ist sodann die Behandlung des Publizitätsdienstes vom II. Departement auf das I. Departement übergegangen.

4. Der in Abschnitt I erwähnte Vertrag betreffend die P a c h t u n g der V e v e y - C h e x b r e s - B a h n durch die Bundesbahnen ist unter der Voraussetzung abgeschlossen worden, daß auf dieser Linie die Einheitstaxen der Bundesbahnen auf Grund der erhöhten Tarifdistanz von 17 km. (die effektive Distanz VeveyChexbres beträgt 8 km.) berechnet werden dürfen. Aus den Verhandlungen mit dem Eisenbahndepartement hat sich dann aber ergeben, daß dies bei der zurzeit gültigen Konzession der VeveyChexbres-Bahn nicht für den gesamten Personen-, Gepäck-, Tierund Güterverkehr möglich ist, indem in einzelnen Fällen die konzessionsgemäßen Maximaltaxen Überschritten würden. Wir haben daher die Gesellschaft der Vevey-Chexbres-Bahn ersucht, bei Ihnen um eine Änderung der Konzession einzukommen in dem Sinne, daß es möglich sein wird, für die Strecke Vevey-Chexbres durchwegs die Einheitstaxen der Bundesbahnen auf Grund der Tarifdistanz von 17 km. zu berechnen.

5. Über die Gestaltung der künftigen Tarife für den Verk e h r via S i m p l o n haben eingehende Untersuchungen stattgefunden. Dieselben waren bis zum Ende des Berichtsjahres soweit gediehen, daß dem Verwaltungsrate demnächst die nötigen-Vorlagen unterbreitet werden können.

4SI

6. Für die T a r i f b e a m t e n bei den Kreisdirektionen haben wir eine Instruktion ausgearbeitet, welche am 1. August 1903 in Wirksamkeit getreten ist.

7. Der Vertrag über die Beziehungen zwischen der schweizerischen P o s t v e r w a l t u n g und der Wald-Rüti-Bahn ist bis Ende 1904 verlängert worden.

b. Personenverkehr.

1. Der neue i n t e r n e T a r i f für die B e f ö r d e r u n g von P e r s o n e n , G e p ä c k und E x p r e ß g u t gelangte auf 1. Mai 1903 zur Einführung. Damit war für den größern Teil des Netzes eine wesentliche Ermäßigung der Personentaxen, namentlich derjenigen für die Hin- und Rückfahrt verbunden. Über die Wirkung dieser Ermäßigung auf die Entwicklung des Ver?

kehrs und die Einnahmen aus demselben teilen wir unter nachfolgender lit. d näheres mit.

2. Gleichzeitig mit der Einführung des internen Personentarifes wurde eine I n s t r u k t i o n für das S t a t i o n s - und Zugspersonal über die Benutzung von Personenb i l l e t t e n a u f a n d e r n S t r e c k e n , als a u f w e l c h e s i e l a u t e n , erlassen. Damit traten an Stelle der bei den verstaatlichten Privatbahnen bestandenen, sehr verschiedenartigen Vorschriften einheitliche Bestimmungen für das ganze Netz der Bundesbahnen.

3. Auf 1. Juli 1903 trat der i n t e r n e A b o n n e m e n t s t a r i f in Kraft. Auch dieser Tarif verschaffte einem großen Teil der Bevölkerung des Gebiets der Bundesbahnen Taxerleichterungen, teils infolge der damit eingetretenen allgemeinen Ermäßigung der Abonnementstaxen, teils durch Einführung der billigen, früher nur auf dem Gebiete der Centralbahn und Jura Simplon-Bahn ausgegebenen Arbeiterabonnements auf 'dem ganzen Gebiet der Bundesbahnen.

4. Auf 1. Juni kam der T a r i f für die A b g a b e von A r b e i t e r b i l l e t t e n zu ermäßigten Preisen an industrielle und gewerbliche Etablissements zur Einführung.

5. Für S o n n t a g s - , L u s t - und R u n d f a h r t b i l l e t t e wurden auf 1. Mai 1903 neue Plakattarife herausgegeben. Die Zahl dieser Billette konnte bei dieser Gelegenheit bedeutend reduziert werden, einerseits, weil wegen der Ermäßigung der Retourtaxen die im internen Verkehr bestandenen Sonntagsbillette in

·452 Wegfall kamen, anderseits, weil infolge der neu eingeführten wahlweisen Benutzbarkeit von gewöhnlichen Billetten über mehrere Routen eine Anzahl Rundfahrtbillette entbehrlich wurden.

6. Vom T a r i f f ü r die B e f ö r d e r u n g von P e r s o n e n m i t G e n e r a l a b o n n e m e n t s wurde auf 1. Mai 1903 eine Neuausgabe veranstaltet. Bei dieser Gelegenheit sind neu einbezogen worden die Basler Verbindungsbahn und die Rorschach-HeidenBahn, sowie die neu eröffnete Strecke Murten-Ins der FreiburgMurten-Ins-Bahn. Ferner trat auf 1. Juni die Zürcher Dampfbootgesellschaft diesem Verkehr bei, an Stelle der Dampfbootunternehmung der Bundesbahnen auf dem Zürichsee, sodann die Sensetalbahn auf den Zeitpunkt ihrer Eröffnung. Die Taxen der Generalabonnements haben keine Änderungen erlitten.

Die Einnahmen aus Generalabonnements hatten im Berichtsjahre wieder eine bedeutende Steigerung aufzuweisen, ein Beweis dafür, daß die Lösung solcher Abonnements, gegenüber dem Reisen mit gewöhnlichen Billetten, ungeachtet der im internen Verkehr der Bundesbahnen eingetretenen Taxermäßigung, immer noch große Vorteile bietet.

Es betrugen die Einnahmen : .

· Anteil der S. B. B.

. : .

Im ganzen · (bezw. der verstaatlichten Bahnen)

Im Jahr 1902 Im Jahr 1903 Differenz

. ; Fr. 5,176,073

Fr. 3,904,932 (definitive Abrechnung) . ,, 5,700,831 ,, 4,254,530 (provisorische Abrechnung) + Fr. 524,758 +Fr. 349,598

Von diesen Einnahmen entfällt ungefähr die eine Hälfte auf die langfristigen (3-, 6- und 12monatlichen), die andere Hälfte auf die kurzfristigen (15- und 30tägigen) Generalabonnements.

7. In die jeweilen auf 1. Mai erscheinende Neuausgabe des Verzeichnisses der s c h w e i z e r i s c h e n kombinierbaren R u n d r e i s e b i l l e t t e sind im Berichtsjahr neu einbezogen worden die neuen Strecken der Rhätischen Bahn und der Montreux-BernerOberland-Bahn, ferner die Strecke Murten-Ins und die Gürbetalbahn, letztere in der Weise, daß der Fahrschein Bern-Thun zur Fahrt über Münsingen oder Belp gültig erklärt wurde.

Die Einnahmen aus diesem Verkehr weisen einen erheblichen Rückgang auf, was darauf zurückzuführen sein wird, daß von den

453 Reisenden die Generalabonnements mit der von ihnen gebotenen vollständigen Bewegungsfreiheit, den Rundreisebilletten, die, wenn sie auch selbst kombiniert werden können, doch an die einmal gewählte Route binden, von Jahr zu Jahr in vermehrtem Maße vorgezogen werden.

Die Einnahmen aus dem Verkehr mit kombinierbaren Rundreisebilletten betrugen : Im ganzen

1902 . . . Fr. 1,453,785 1903 . . . ,, 1,234,345 Differenz -- Fr.

219,440

Anteil der S. B. B.

Fr. 1,032,009 ,, 855,330 -- Fr.

176,679

8. Der Verkehr mit z u s a m m e n s t e l l b a r e n F a h r s c h e i n h e f t e n des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltuugen hat mit dem auf 1. Juni erfolgten Beitritt dreier weiterer französischer Verwaltungen und der italienischen Bahnen an Bedeutung gewonnen.

Die Einnahmen aus diesem Verkehr betrugen : Pro 1902 . .

Pro 1903 ..

Schweizerische Transportanstalten Fr. 2,488,297 ,, 3,445,415

Differenz -f Fr. 957,118

Anteil der S. B. B.

(bezw. der verstaatlichten Bahnen) Fr. 1,621,113 ,, 2,138,862

+ Fr. 517,749

Infolge der Ausdehnung des Gebietes für die Ausgabe der ,,Vereinsfahrscheinhefte"1 konnten die besondern Einrichtungen der Rundreisebillette für den französisch-schweizerischen Verkehr, sowie für den internationalen Rundreiseverkehr mit Italien zum größten Teil aufgehoben werden. ··· · 9. In dem Verhältnis zu der R e i s e f i r m a C o o k & S o n in London, die jährlich für einen Fr. 500,000 überschreitenden Betrag Fahrscheine für Strecken der Bundesbahnen verkauft, ist im Berichtsjahr keine Änderung eingetreten.

Dagegen mußten die Beziehungen zu dem in Konkurs geratenen Reisebureau G a z e & S o n s (limited) in London, das seit vielen Jahren Fahrscheine für schweizerische Strecken verkauft hat, abgebrochen werden.

Vermehrte Bedeutung hat die Ausgabe von Fahrscheinen durch C. S t a n g e n s Reisebureau in Berlin erlangt, seit diese Firma in o Verbindung mit Schenker & Cie. in Wien ein Reisebureau in Paris

454

eingerichtet hat. Die Einnahmen aus Stangensohen Fahrscheinen überschritten im Jahr 1903 den Betrag von Fr. 50,000.

10. Für den Personen- und Gepäcktarif der B a s l e r Verb i n d u n g s b a h n sind die von uns beantragten neuen Taxgrundlagen (Berechnung der allgemeinen Einheitssätze der Bundesbahnen, mit Inbegriff derjenigen für die Hin- und Rückfahrt, auf Grund einer Tarifdistanz von 9 Kilometer) von Ihnen durch Beschluß vom 1. Mai 1903 genehmigt worden, und es hat seither auch die an dieser Linie mitbeteiligte badische Bahn diesen Grundlagen zugestimmt. Der neue Tarif, der namentlich für die Hin- und Rückfahrt erhebliche Ermäßigungen bringt, konnte aber erst auf 1. März 1904 eingeführt werden.

11. Die Neuberechnung der T a r i f e für den d i r e k t e n Personen-, Gepäck- und E x p r e ß g u t v e r k e h r mit schweizerischen P r i v a t b a h n e n und Dampfbootgesellschaften wurde im Berichtsjahre nahezu vollendet. Die Einführung eines Teils derselben hat sich jedoch verzögert, da die beteiligten Verwaltungen bei Vorlage der Tarifentwürfe mannigfache Begehren um Aufnahme weiterer Taxen und Einbezug weiterer Routen stellten. Wir konnten diesen Begehren, die sich zum großen Teil mehr auf Konkurrenzbestrebungen als auf wirkliche Verkehrsbedürfnisse gründeten, nicht durchwegs entsprechen. Soweit eine Einigung nicht erzielt werden konnte, wurden die Differenzen dem Eisenbahndepartement zum Entscheid unterbreitet.

12. Die Neuberechnung der P e r s o n e n - und G e p ä c k t a r i f e für den V e r k e h r mit dem A u s l a n d e ist im Berichtsjahr ebenfalls an Hand genommen worden, und es steht die Einführung der wichtigem derselben auf die Sommersaison 1904 hin zu erwarten.

Mit der Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahn wurden bei dieser Gelegenheit die schon von der Jura-Simplon-Bahn begonnenen Verband-, lungen über die Einführung von direkten Billetten Genf-Paris und weiter via Lausanne-Vallorbe fortgeführt. Diese Verwaltung hat sich mit der Einfuhrung solcher Billette einverstanden erklärt, mit dem Vorbehalt, daß wir ihr einen Teil des Taxbetreffnisses der schweizerischen Strecke Genf-Vallorbe abtreten. Obschon die Stellung solcher Bedingungen in internationalen Verkehren sonst nicht üblich ist, haben wir, um der seitens der Genfer Bevölkerung seit Jahren gestellten Forderung entsprechen zu können, den Vorbehalt angenommen. Die Vereinbarung bedarf vor ihrer Durchführung noch der Genehmigung der französischen Aufsichtsbehörde.

455

13. Mit der D a m p f b o o t g e s e l l s c h a f t für den Genfersee wurde eine Vereinbarung über die wahlweise Benutzbarkeit der Billette auf der Bahn oder auf dem Schiff im Verkehr zwischen den Stationen des rechten Genferseeufers abgeschlossen, welcher im wesentlichen die Bestimmungen der zwischen der Dampfbootgesellschaft und der Jura-Simplon-Bahn seit Jahren bestehenden Vereinbarung zu Grunde gelegt wurden.

14. Ebenso wurde in Durchführung des Vertrags über die Abtretung der Dampfboote der Bundesbahnen auf dem Zürichsee vom 20./28. Oktober 1902 an die Zürcherdampfbootgesellschaft eine Instruktion über die w a h l w e i s e B e n u t z b a r k e i t der R e t o u r b i l l e t t e mit B ahn öd er Schiff auf den entsprechenden S t r e c k e n des l i n k e n u n d r e c h t e n Z ü r i c h s e e u f e r s e r lassen.

15. Im Verkehr mit den Stationen der R h ä t i s c h e n B a h n ist es schon längst als ein Übelstand empfunden worden, daß für die Bundesbahnlinie Landquart-Chur und die Parallellinie der Rhätischen Bahn je besondere Billette ausgegeben, und Reisende, welche auf die unrichtige Linie gelangten, jeweilen zur Taxnachzahlung angehalten wurden. Wir haben uns daher veranlaßt gesehen, der Direktion der Rhätischen Bahn die Ausgabe nur einer Billetserie, mit wahlweiser Benutzbarkeit beider Linien, , unter Teilung des Einnahmenbetreffnisses der Strecke Landquart-Chur nach festem Verhältnis, zu beantragen. Die darüber eingeleiteten Verhandlungen gelangten noch im I. Halbjahr 1903 zum Abschluß, und der bezügliche Vertrag ist dann nach dessen Genehmigung durch unsern Verwaltungsrat, mit Rückwirkung auf 1. Juli 1903, in Kraft gesetzt worden.

16. Zufolge der uns vom eidgenössischen Eisenbahndepartement übermittelten Eingaben der oberländischen Verkehrsvereine, der Hotelbesitzer in Interlaken und Spiez und der Eisenbahnkommission des Berner Oberlandes, haben wir uns bereit erklärt, zur Einführung d e r w ä h l w e i s e n G ü l t i g k e i t d e r g e w ö h n l i c h e n H i n - u n d R ü c k f a h r t s b i l l e t t e u n d d e r Sonntagsbillette zwischen B e r n l o c o einerseits und T h u n und w e i t e r (oberländische Stationen bis Meiringen) anderseits über MUnsingen oder Belp Hand zu bieten. Der Abschluß der zur Durchführung der Maßnahme mit der Thunersee-Bahn eingeleiteten Verhandlungen fällt in das Jahr 1904.

17. Zwischen den Bundesbahnen und der Dampfbootgesellschaft des Thuner- und Brienzersees einerseits und den Herren

,456 Gebrüder Hauser, Besitzer der Gießbachbahn, anderseits wurde ein Vertrag über Errichtung einer Abfertigungsstelle für Personen und Gepäck im Hotel Gießbach abgeschlossen. Die Einrichtung des Bureaus, das jeweilen vom 15. Mai bis Ende September geöffnet sein soll, haben die Herren Gebrüder Hauser auf eigene Kosten zu beschaffen, ebenso haben sie das für den Abfertigungsdienst nötige Personal zu stellen. Die Bundesbahnen liefern dagegen die Billette und Gepäckscheine unentgeltlich und besorgen die Abrechnung.

18. Vom eidgenössischen Eisenbahndepartement sind wir, unter Hinweis auf einen im schweizerischen Nationalrat anläßlich der Behandlung des Budgets der Bundesbahnen ausgesprochenen Wunsch, um Prüfung der Frage der E i n f u h r u n g von K i l o m e t e r b i l l e t t e n ersucht worden. Wir haben uns mit Zustimmung des Verwaltungsrates dahin ausgesprochen, daß diese Billette unverkennbar für einen größeren Teil der Bevölkerung Erleichterungen brächte, und daß die Einrichtung auch für die Bahn insofern Vorteile böte, als sie, im Gegensatz zu den Generalabonnementen, von den Besitzern der Kilometerbillette im Verhältnis der beanspruchten Leistungen entschädigt würde. Die Eilometerbillette hätten aber den Nachteil, daß mit denselben nicht nur der Gang zum Billetschalter vor Antritt jeder Fahrt nicht erspart würde, sondern daß das Abfertigungsverfahren mehr Zeit in Anspruch nähme als bei den gewöhnlichen Billetten. Zudem böten die Kilometerbillette den Reisenden nur Vorteile, wenn sie eine erhebliche Ermäßigung gegenüber den Taxen einfacher Fahrt der gewöhnlichen Billette gewährten. Die Einführung der Kilometerbillette hätte daher für die Bundesbahnen voraussichtlich, wenigstens in den ersten Jahren, einen erheblichen Einnahmeausfall zur Folge. Mit Rücksicht hierauf könne sie wenigstens fiir so lange nicht befürwortet werden, als über die Wirkung der mit 1. Mai des Berichtsjahres eingetretenen Ermäßigungen im Personenverkehr, sowie der in Aussicht genommenen Reduktion der Gütertaxen, nicht ziffermäßige Daten vorliegen, und auch über die künftige Gestaltung der Bauausgaben genauere Anhaltspunkte fehlen.

Man werde aber die bezüglichen Studien fortsetzen und gegebenenfalls auf die Frage zurückkommen, wobei auch zu prüfen sein werde, ob nicht bei Einführung von Kilometerbilletten die Generalabonnements
von kürzerer Dauer aufgehoben werden können.

19. Anläßlich der Behandlung des Geschäftsberichtes und der Rechnungen der schweizerischen Bundesbahnen pro 1902 durch die Bundesversammlung ist von der Kommission des National-

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rates der Wunsch ausgesprochen worden, es möchte die Frage einer Prüfung unterzogen werden, ob nicht die für die R ü c k f a h r t auf P a r a l l e l r o u t e n zu b e z a h l e n d e n Z u s c h l a g s t a x e da wegfallen sollten, wo der Längeunterschied zwischen Hinweg und Rückweg 10 Kilometer nicht übersteigt.

Von dem Eisenbahndepartement zur Vernehmlassung aufgefordert, haben wir uns dahin geäußert, daß im Interesse von geordneten Tarifverhältnissen an den jetzigen Normen, nach welchen bei Parallelrouten nur Umwege bis zu einer Mehrdistanz von 10°/o gegenüber der kürzern Strecke, im Maximuni bis zu 10 Kilometer, ohne Nachzahlung des Taxunterschiedes befahren werden können, festgehalten werden müsse.

20. Ein durch Vermittlung des waadtländischen Justiz- und Polizeidepartements an uns gelangtes Gesuch kantonaler Polizeidepartementsvorsteher um B e f ö r d e r u n g von w e i b l i c h e n Arr e s t a n t e n in P e r s o n e n w a g e n III. K l a s s e zu den gleichen Taxen, wie sie für die Beförderung in den Zellen der Gepäckwagen festgesetzt sind, haben wir abgelehnt, weil wir es mit Rücksicht auf die übrigen Reisenden nicht für angängig erachteten, die Beförderung, von Arrestanten in den Personenwagen zu begünstigen.

21. Von den Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Land, vom Gemeinderat Rheinfelden, sowie vom Vorstande des basellandschaftlichen Wirtevereins sind Gesuche eingegangen, um E i n f ü h r u n g von L o k a l z U g e n mit besonders ermäßigten T a x e n an Sonn- und F e s t t a g e n auf den Strecken ab Basel nach Läufelflngen, Stein-Säckingen und Laufen. Begründet,wurden diese Begehren durch den Hinweis auf das Vorgehen der badischen Bahn, die seit einer Reihe von Jahren solche Züge mit billigen Taxen zwischen Basel und dein benachbarten badischen Gebiete führe und damit einen großen Teil des Basler-Ausflugsverkehrs an sich gezogen habe. Mit Rucksicht darauf, daß die Gewährung besonders ermäßigter Taxen für einzelne Landesgegenden unzulässig ist, und die allgemeine Einfuhrung solcher Ausnahmetaxen auf dem ganzen Bundesbahnnetz zurzeit nicht angezeigt erseheint, haben wir das Gesuch abgelehnt. Immerhin ist den Potenten eine Erleichterung in der wahlweisen Benutzbarkeit der Retourbillette zur Fahrt auf verschiedenen Strecken und die Einführung neuer Rundfahrtbillette
zugestanden worden.

22. Die den V e r b a - n d seh we.i z e r i s e h er N o r m a l b a h n e n betreffenden k o m m e r z i e l l e n Angelegenh e i t e n wurden in zwei Konferenzen behandelt. Von den Beschlüssen derselben sind zu erwähnen :

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a. Die Annahme der von den Bundesbahnen für den internen Personenverkehr vom 1. Mai 1903 an gewährten neuen Begünstigungen, nämlich die unentgeltliche Beförderung von Kindern bis zum Alter von 4 (statt bisher 3) Jahren, die Abgabe von halben Billetten an Kinder von 4 bis 12 (statt bisher bis 10) Jahren, die unbeschränkte lOtägige Gültigkeit der Retourbillette und die Gewährung von 25 Kg. Freigewicht bei der Beförderung von Traglasten einheimischer, gewerblicher Erzeugnisse und für den Transport des Handwerkzeuges für den persönlichen Gebrauch des Aufgebers. Die bezüglichen Bestimmungen in den §§ 8, 9 und 36 des schweizerischen Transportreglementes wurden entsprechend abgeändert.

b. Die Bewilligung der Hin- und Rückfahrt zur Taxe einfacher Fahrt nach und von den Festorten Aarau, Lausanne und Bellinzona, anläßlich der aargauischen, waadtländischen und tessinischen Zentenarfeier, sowie nach Frauenfeld zum Besuche der VII. schweizerischen Ausstellung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau. Überdies wurde für die Ausstellung in Frauenfeld noch die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der gewöhnlichen Retourbillette zugestanden.

c. Die Bewilligung der Militärtaxen an die Teilnehmer am militärischen Vorunterricht (Lehrern und Schülern) für die Fahrten nach und von den Übungs- und Inspektionsplätzeu und für sektionsweise Ausmärsche. In Verbindung damit wurde die Ausstellung von Militärtransportgutscheinen durch Kommissionen von militärischen Vorunterrichtskursen zugestanden.

d. Die Ausdehnung der den Mitgliedern des schweizerischen Schützenvereins seit Jahren zugestandenen Begünstigung der Hinund Rückfahrt nach und von dem Festort zur Taxe einfacher Fahrt auf die Mitglieder des schweizerischen Turnvereins, des schweizerischen Sängervereins und des schweizerischen Militärund Volksmusikvereins für den Besuch der periodisch stattfindenden Turn-, bezw. Gesangs- und Musikfeste.

23. Eine im März in Stuttgart abgehaltene B o d e n s e e V e r b a n d s - K o n f e r e n z , an der wir uns beteiligt haben, befaßte sich hauptsächlich mit der Beordnung der Konkurrenzverhält- ' nisse zwischen Bahn und Schiff, die sich seit der Vollendung der nördlichen Bodenseegürtelbahn sehr kompliziert gestaltet haben.

c. Güterverkehr.

Wie aus dem Ihnen unterm 28. September v. J. erstatteten Bericht und Antrag betreuend das Budget der schweizerischen

459

Bundesbahnen pro 1904, Seite 3, zu entnehmen ist, ist beabsichtigt, den neuen einheitlichen Gütertarif für den internen Verkehr der Bundesbahnen, sowie die hierdurch bedingten neuen Gütertarife mit den übrigen schweizerischen Bahnen und die wichtigeren Tarife mit dem Auslande auf 1. Juli 1904 zur Einführung zu bringen. Unser Gütertarifbureau mußte daher seine Haupttätigkeit auf die rechtzeitige Erstellung dieser Tarife richten.

Wir geben nachstehend ein Bild über den Stand dieser Arbeiten, sowie der übrigen im Laufe des Jahres behandelten wichtigeren Geschäfte.

1. Die Erstellung des i n t e r n e n G ü t e r t a r i f e s wurde im Berichtsjahre zu Ende geführt und die Hefte l (Tarif bestimmungen, Kilometerzeiger und Kilometertariftabelle) und 2 (ausgerechnete Taxen von Station zu Station und Ausnahmetarife) konnten am 31. Oktober dem Eisenbahndepartement zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet werden. Das Heft 3, enthaltend die Instradierungsvorschriften für den über Strecken der Privatbahnen zu leitenden Verkehr ist gegen Ende des Jahres gleichfalls fertig gestellt und zum Satz gegeben worden.

Die neuen Tarifgrundlagen für den Güter- und Viehverkehr auf der B a s e l e r V e r b i n d u n g s b a h n (Anwendung der allgemeinen Einheitstaxen der Bundesbahnen auf Grund einer auf 7 Kilometer erhöhten Tarifdistanz) sind von Ihnen unterm 17. November 1903 gutgeheißen worden mit der Bedingung, daß die für das übrige Netz der Bundesbahnen vorgesehenen Ausnahmetarife für den Güterverkehr auch auf der Verbindungsbahn anzuwenden seien. Ebenso hat die an der Verbindungsbahn mitbeteiligte badische Bahn denselben nach längeren Verhandlungen zugestimmt.

Nach Abschluß der Erhebungen über die für den Bundesbahnverkehr erforderlichen A u s n a h m e t a r i f e haben wir unsere Anträge zu Händen des Verwaltungsrates formuliert. Gemäß Schlußnahme der ständigen Kommission des letztern wurde unser Bericht den Kreiseisenbahnräten, dem schweizerischen Handelsund Industrieverein, dem Handwerker- und Gewerbeverein, dem Sekretär des Bauernbundes und allen größern Korporationen, welche denselben verlangten, zugestellt und denselben Gelegenheit geboten, allfällige Bemerkungen und Wünsche zu Händen des Verwaltungsrates schriftlich einzureichen. Die Prüfung der daherigen ziemlich zahlreichen Eingaben wurde noch im Berichtsjahr zu Ende geführt. Die bezügliche Vorlage an den Verwaltungsrat und die Erledigung derselben durch den letztern fällt dagegen in das nächste Berichtsjahr.

460

2. Die Tarife für den d i r e k t e n V e r k e h r mit den Übrigen s c h w e i z e r i s c h e n B a h n e n , ebenso diejenigen für den Verkehr der letzteren unter sich im T r a n s i t ü b e r die B u n d e s b a h n e n sind auf Ende des Jahres in der Mehrzahl fertig berechnet, gesetzt und dem Eisenbahndepartement zur Genehmigung unterbreitet worden.

3. Bezüglich der T e i l u n g und I n s t r a d i e r u n g des V e r k e h r s mit den P r i v a t b a h n e n und im T r a n s i t über dieselben sind definitive Abmachungen nach Maßgabe von Art. 21 des Bundesgesetzes betreffend das Tarifwesen der schweizerischen Bundesbahnen vom 27. Juni 1901 nach umfangreichen Korrespondenzen und zahlreichen Besprechungen zu stände gekommen mit der Emmentalbahn, Burgdorf-Thun-Bahn, Langenthal-Huttwil und Huttwil-Wohlhusen-Bahn, Südostbahn, Tößthalbahn, ÜrikonBauma-Bahn, Seetalbahn, Bern-Neuenburg-Bahn, sowie mit der Neuenburger Jura-Bahn.

Gleichartige Verhandlungen mit der Gotthardbahn, Sensetalbahn und Freiburg-Murten-Ins-Bahn konnten im Berichtsjahre dem Abschlüsse nahe gebracht werden.

4. Die d i r e k t e n T a r i f e mit dem A u s l a n d e sind in der Ausarbeitung soweit vorgeschritten, daß voraussichtlich auf den 1. Juli 1904 die Tarife mit B a y e r n , B a d e n , E l s a ß , der P f a l z , S a c h s e n und den s ä c h s i s c h - p r e u ß i s c h e n W e t t b e w e r b s s t a t i o n e n , ferner die wichtigsten Tarife mit N o r d d e u t s c h l a n d eingeführt werden können.

Jene mit W ü r t t e m b e r g sind etwas im Rückstand geblieben wegen unzureichender Beteiligung der deutschen Bahnen an den bezüglichen Arbeiten.

Im Verkehr mit Ö s t e r r e i c h - U n g a r n können zunächst die besonderen Tarife für eine Anzahl wichtiger Artikel, wie Getreide, Holz, Zucker, Petroleum und Kohlen eingeführt werden, für den allgemeinen Verkehr wird bis zur Einführung der umfangreichen Tarif hefte in der Weise vorgesorgt, daß Schnittaxen ab den Grenzstationen Buchs, 8t. Margrethen und Romanshorn nach den schweizerischen Stationen eingeführt werden, durch deren Anstoß an die im Verkehr mit den genannten Stationen bestehenden österreichischen Transittaxen die zutreffenden direkten Frachtsätze ermittelt werden können, soweit sie billiger sind als die direkten Frachtsätze der bisherigen Tarife.

Die Tarife mit I t a l i e n sind für die schweizerischen Strecken fertig berechnet, und es sieht deren Einführung auf 1. Juli kein

.461 Hindernis entgegen, sofern es den italienischen Bahnen möglich wird, ihren Tarifteil rechtzeitig zu liefern.

Für den Verkehr mit F r a n k r e i c h dienen die Tarife mit den G r e n z s t a t i o n e n Delle .transit, Locle transit, Les Verrières transit, Vallorbe transit, Genf transit und Bouveret transit, deren Umarbeitung nicht so rasch, wie gewünscht, erfolgen kann, weil wesentliche Änderungen der französischen Taxen, die eine Grundlage dieser Tarife bilden, teils in letzter Zeit eingetreten sind, teils noch in Aussicht stehen. Um den dringendsten Verkehrsbedürfnissen zu genügen, werden vorläufig die normalen Frachtsätze für die Grenzstationen mit Nachträgen zu den bisherigen Tarifen eingeführt, neben welchen die heute gültigen, nach der Konkurrenz regulierten Taxen bestehen bleiben.

Mit B e l g i e n und den N i e d e r l a n d e n konnten die Tarife noch nicht berechnet werden, weil die belgischen und niederländischen Verwaltungen verhindert waren, an den bezüglichen Arbeiten teilzunehmen.

5. Am T r a n s p o r t r e g l e m e n t der schweizerischen Bahnen sind folgende Änderungen eingetreten: a. Zulassung der geladenen und gefüllten elektrischen A k k u m u l a t o r e n unter den in Position XV b der Anlage V genannten Bedingungen ; b. Aufnahme von B l e i s c h l a m m (Niederschlag aus elektrischen Akkumulatorenbatterien) unter Position XXVI der Anlage V; c. Zulassung von s c h w e r e m W e s t fa l i t (Gemenge von Ammonsalpeter, Aluminium und Dinitrotoluol) zum Transport unter den in Ziffer XXXV0 der Anlage V genannten Bedingungen ; d. Aufnahme von Transportbestimmungen für die Beförderung von f l ü s s i g e r L u f t als neue Position XLIVa der Anlage V.

6. Zum i n t e r n a t i o n a l e n Ü b e r e i n k o m m e n ü b e r den E i s e n b a h n fr a c h t v e r k e h r ist eine neue Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dasselbe Anwendung findet, erschienen. Ferner wurden 5 Nachträge zum Verzeichnis der Gegenstände, auf welche das Übereinkommen keine Anwendung findet, ausgegeben.

7. Die a l l g e m e i n e n s c h w e i z e r i s c h e n T a r i f v o r s c h r i f t e n n e b s t G ü t e r k l a s s i f i k a t i o n sind einer Umarbeitung unterzogen worden, wobei die seit 1901 im Teil I, A, des deutschen Eisenbahngütertarifes (Tarifvorschriften und WarenBundesblatt. 66. Jahrg. Bd. III.

31

462 klassifikation) eingetretenen Änderungen, soweit dies dem schweizerischen Eisen bahn verband tunlich erschien, auf den schweizerischen Verkehr Übertragen und die schon im Instruktionsweg eingeführten Änderungen durchgeführt wurden.

Der deutsche Text der Neuausgabe ist dem Eisenbahndepartement unterm 3. November 1903 zur Genehmigung unterbreitet worden. Die Einführung konnte im Berichtsjahr nicht mehr erfolgen.

8. Verschiedenen Gesuchen um T a x e r m ä ß i g u n g konnte nach einläßlicher Prüfung entsprochen werden; wir erwähnen namentlich diejenigen für den Transport von H o l z zur H o l z s t o f f b e r e i t u n g (Papierholz) ab Stationen der Thunerseebahn, Gürbetalbahn, Spiez-Erlenbach und Erlenbach-Zweisimmen-Bahn, Spiez-Frutigen-Bahn und Bern-Neuenburg-Bahn nach Baisthal, Luterbach, Biberist und Utzenstorf; ferner für G u ß r ö h r e n ab Choindez nach Oberriet und Rüti (Rheintal), für S c h o t t e r t r a n s p o r t e ab Lyß nach Tüscherz. Daneben mußten mit Rucksicht auf die immer schärfer hervortretende Konkurrenz der französischen Bahnen für eine Reihe wichtiger Transporte, namentlich für Eisen und Eisenwaren aus dein Saar- und Ruhrgebiet nach der Westschweiz, namhafte Frachtermäßigungen auf den tarifmäßigen Taxen ab Basel zugestanden werden.

9. Die k o m m e r z i e l l e K o n f e r e n z des Verbandes schweizerischer Eisenbahnen hielt zwei Sitzungen ab. Das Haupttraktandum derselben bildete die Beratung Über die Übernahme der bei den deutschen Bahnen auf 1. April 1903 durchgeführten Änderungen in den allgemeinen Tarifvorschriften und der Guterklassifikatiou auf den schweizerischen Verkehr.

Daneben kamen infolge bezüglicher Eingaben von interessierten Vereinen und Privaten eine Reihe sonstiger Klassifikationsfragen (Malztreber, Asbestzementplatten, Rohbenzin aus Petroleum, Bier in Flaschen, Rostolithsteine, Magnesiazement und andere) zur Behandlung.

10. Im Berichtsjahre fanden verschiedene i n t e r n a t i o n a l e K o n f e r e n z e n kommerzieller Art statt, an welcher wir uns vertreten ließen.

Hiervon sind zu erwähnen zwei Sitzungen der deutschen ständigen Tarifkommission, je eine Konferenz des norddeutsch-schweizerischen, des sächsisch - preußisch - schweizerischen, des deutschitalienischen, und des südösterreichisch-ungarisch-deutschen Ver-

46â

bandes, zwei Konferenzen für den Lebensmittelverkehr aus Italien nach Deutschland, Belgien, den Niederlanden und England, eine für den österreichisch-ungarisch-schweizerischen, zwei für den österreichisch-ungarisch-französischen, und eine für den sächsischpreußisch-südfranzösischen Verkehr.

Außer der Beratung der laufenden Geschäfte bezogen sich die gepflogenen Verhandlungen in den erstgenannten Konferenzen meist auf die Neuerstellung der Gütertarife mit der Schweiz, auf Erstellung eines neuen Übereinkommens zum deutsch-schweizerischen Reglement und auf Fragen der Taxbildung und der Verkehrsleitung.

Bezüglich der im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten Anstände über die Verkehrsteilung im deutsch-südfranzösischen Verkehr teilen wir mit, daß auf Veranlassung der deutschen Aufsichtsbehörde, an welche sich die an der Frage besonders interessierten Verwaltungen der bayerischen und sächsischen Staatseisenbahnen gewendet hatten, die bezüglichen Verhandlungen neuerdings aufgenommen wurden. Dieselben führten dann zu Anfang des Jahres 1904 zu einer Verständigung, nach welcher der wichtige Sam mei verkehr mit Leipzig und Bodenbach der schweizerischen Route überlassen wurde, wogegen es für den übrigen sächsischsüdfranzösischen Verkehr bei der Verkehrsleitung über die kürzeste Route (Schweiz oder Altmünsterol) verbleibt, mit der Maßgabe, daß der auf die außerfranzösischen Strecken entfallende Reingewinn a. beim Sammelverkehr zu 80 und 20 °/o b. beim übrigen Verkehr zu B3lls und 66z/s °/o auf die Routen via Schweiz und via Altmünsterol verteilt werden soll.

Zufolge dieser Verständigung für den Verkehr mit Sachsen entschlossen wir uns dann, dem zu erstellenden direkten deutsch-südfranzösischen Tarif auch für den Verkehr mit den übrigen deutschen Gebieten, unter Anerkennung des Grundsatzes der Verkehrsleitung über die kürzeste Route, beizutreten.

Wir glaubten um so eher hierzu Hand bieten zu sollen, als wir bei gänzlichem Abbruch der Verhandlungen und Aufnahme des Konkurrenzkampfes gegen die fast durchwegs billigere Altmiinsteroler Route kaum mehr erreicht hätten, und Überdies zu erwarten steht, daß der Grundsatz der Verkehrsleitung über die kürzere Route, der damit für ein umfangreiches Verkehrsgebiet zur Geltung gebracht ist, künftig in andern ebenso wichtigen oder noch wichtigeren internationalen Verkehren auch uns zu statten kommen werde.

464

d. EinnaDimenkontrolle und Abrechnungswesen.

1. Wie wir in unserm letzten Jahresbericht mitgeteilt haben, bestand die Absicht, die Z e n t r a l i s a ti on des Ab r e c h n u ngsg e s c h ä f t e s auf den Zeitpunkt der Übernahme der Jura-SimplonBahn durchzuführen. Dabei war vorausgesetzt, daß mit der Auflösung der verschiedenen Dienste der Direktion der Jura-Simplonßahn und der Übersiedlung eines Teils derselben nach Lausanne im Verwaltungsgebäude der letztern soviel Raum frei würde, daß ein Teil des zur Verwirklichung dieser Absieht nötigen auswärtigen Personals hierher gezogen werden könne. Diese Voraussetzung hat sich nicht bestätigt, und wir mußten uns daher darauf beschränken, mit dem Übergang der J.-S. an den Bund ähnliche Verfügungen über die Verrechnung des Verkehrs zu treffen, wie sie seinerzeit beim Übergang der V. S. B. getroffen worden sind.

Als dann im Monat Oktober das neue Dienstgebäude auf dem Brückfeld bezogen werden konnte und die Kontrollabteilungen von Basel, Zürich und St. Gallen hierher umgezogen waren, war eine der ersten Maßnahmen die Aufhebung der kreisweisen Abrechnung im direkten Verkehr mit andern in- und ausländischen Bahnen und die Zusammenfassung in nur e i n e , den gesamten Verkehr der Bundesbahnen umfassende Abrechnung. Außer einigen, durch den Umzug der Kontrollabteilungen verursachten, nicht zu vermeidenden Verspätungen, die sukzessive wieder eingeholt wurden, vollzog sich die Centralisation ohne nennenswerte Störungen.

Im Berichtsjahre waren wir im Falle, zu einem Antrage der preußischen Staatsbahnen auf E i n f ü h r u n g v i e r t e l j ä h r l i c h e r ^statt monatlicher) A b r e c h n u n g Stellung zu nehmen. Wir haben denselben aus Rücksichten auf eine zuverlässige Überwachung des Kassa- und Rechnungsdienstes der Stationen, welcher dadurch nachteilig beeinflußt würde, abgelehnt.

Mit den Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen haben wir eine Vereinbarung über die Nachweisung des der Entschädigung für die V e r k e h r s b e d i e n u n g a u f d e r S t r e c k e Basel-S t. J o h a n n -- B a s e l H a u p t b a h n h o f zu Grunde zu legenden Verkehrs getroffen.

2. Die E i n f ü h r u n g der n e u e n B i l l e t f a r b e n auf 1. Mai, soweit der Neudruck der Billette infolge der .auf den gleichen Zeitpunkt eingetretenen Taxänderungen erforderlich war --
die übrigen werden gemäß Beschluß des schweizerischen Eisenbahnverbands sukzessive umgedruckt -- vollzog sich ohne irgendwelche Störung. Die Stationen konnten rechtzeitig mit den nötigen neuen Billetten für den internen und nach Maß-

465

gäbe des Erscheinens der Tarife auch für den direkten Verkehr ausgerüstet werden. Der Umdruck der Coupons für die kombinierbaren Rundreisebillette auf die neuen Billetfarben wurde so zeitig vollendet, daß auf 1. Mai sämtliche Ausgabestellen mit neuen Coupons versehen waren und auch der Umtausch der frühem Generalabonnements gegen solche in den neuen Farben vollzog sich innert der festgesetzten Frist.

"ov 3. Im Jahre 1903 wurden bei den Stationen der Bundesbahnen 1260 K a s s a r e v i s i o n e n vorgenommen. Hiervon entfallen auf Kreis I 234, Kreis II 308, Kreis III 460 und Kreis IV 258. Von den hierbei zu Tage getretenen Unregelmäßigkeiten erwähnen wir die nachstehenden, bei denen die Verwaltung mit größeren Beträgen zu Sehaden gekommen ist: a, G ü t e r e x p e d i t i o n Bern. Anfangs Mai bekannte sich der Rechnungsfilhrer Imobersteg der Unterschlagung in einem beträchtlichen Betrage schuldig. Die von uns veranlaßte Untersuchung der Kassa und Bücher ergab ein Defizit von Fr. 17,410. 36, dessen Anfänge auf 17 Jahre zurückdatieren und das bei den jeweiligen Revisionen durch Angabe fiktiver Ausstände verdeckt wurde. Gegen Imobersteg ist strafrechtliche Untersuchung eingeleitet worden, welche zu dessen Verurteilnng führte. Von dem unterschlagenen Betrage wird nichts zurückerhältlich sein.

b. L e Pont. Bei Eintreffen eines unserer Revisoren zur Vornahme einer Kassa- und Bücherrevision auf dieser Station am 28. Oktober entfernte sich Vorstand Dufaux von der Station und blieb bis jetzt verschollen. Die Kasse wies ein Defizit von Fr. 2,919. 35 auf, dessen Entstehung in der Hauptsache auf die Zeit vor Übergang der J.S. an den Bund zurückdatiert.

d. B a s e l E i l g u t . Infolge eingegangener Reklamationen von Firmen, welche.sich auf die Geschäftsführung des Rechnungsführers Waldmeyer bei der J.S. bezogen, wurde eine Untersuchung der Buchführung dieses Kassabeamtec vorgenommen, welche indessen wegen der Beseitigung der Bücher durch Waldmeyer nicht zu einem abschließenden Resultate gelangen konnte.

Immerhin wurde konstatiert, daß sich Waldmeyer der Unterschlagung von Dienstgeldern in einem Fr. 2000 übersteigenden Betrage schuldig gemacht hat. Der Fehlbare ist unmittelbar vor Beginn der Untersuchung flüchtig geworden, hat sich aber unlängst gestellt und die strafrechtliche Untersuchung ist nun im Gange.

e. M o r g e s L a g e r h . a u s . Infolge einer am 2S./29. Dezember vorgenommenen Kassa- und Bucherrevision bekannte sich der

466

Kassier des Lagerhauses, Felix Burnod, am 31. gleichen Monats der Unterschlagung im Betrage von Fr. 110,000 schuldig. Durch die Untersuchung wurde ein Fehlbetrag von Fr. 110,791. 94 festgestellt, dessen Entstehung auf mehr als 10 Jahre zurückdatiert.

Burnod wurde sofort verhaftet. Die strafrechtliche Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Nach neuesten Nachrichten werden an dieses Defizit zirka Fr. 20,000 erhältlich sein.

e. Gestützt auf Wahrnehmungen, die anläßlich von Kassenrevisionen auf S t a t i o n e n der f r ü h e r n J u r a - S i m p l o n - B a h n gemacht wurden, haben wir uns veranlaßt gesehen, eine Vorsch rift zu erlassen, worin den Stationen untersagt wurde, den mit ihnen in Verkehr stehenden Firmen von sich aus F r a c h t k r e d i t e zu gewähren. Damit wurde die Mitteilung verbunden, daß die Generaldirektion zur Einräumung periodischer Abrechnung nach Maßgabe der hierüber bestehenden Normen bereit sei. Infolge dieser Vorschrift gelangten über 200 Firmen mit Gesuchen um Gewährung von Frachtkrediten hier ein. Die Verhandlungen über die Beordnung dieser. Verhältnisse erwiesen sich als sehr mühsam, weil sich viele Gesuchsteller nur schwer zu dem reglementarischen Verfahren verstehen konnten. Bis zum Schlüsse des Berichtsjahres gelangten daher die Verhandlungen nur mit einem kleinen Teil der Gesuchsteller zum Abschlüsse.

Mit' dem Übergang der Jura-Simplon-Bahn an den Bund war auch eine Neubeordnung der Frachtkreditverhältnisse auf den verschiedenen Expeditionen in B a s e l im Sinne der Zusammenfassung der Kredite der Jura-Simplon-Bahn mit den von uns bewilligten erforderlich. Hierzu waren umfangreiche Erhebungen nötig, welche die Verhandlungen mit den einzelnen Firmen hinauszogen, so daß am Schlüsse des Berichtsjahres erst ein Teil der Kredite neugeordnet war.

Am 20. November 1903 gelangte das R e g u l a t i v b e t r e f f e n d die P r a c h t k r e d i t e zur Ausgabe, welches die nähern Bedingungen, unter welchen solche Kredite gewährt werden und Vorschriften über die Behandlung der Gesuche um Eröffnung und Aufhebung von Krediten, sowie über die Führung und Saldierung der Kontokorrentrechnungen enthält. Dieses Regulativ ist sämtlichen Stationen zu eigener Nachachtung und Auskunftgabe an Interessenten mitgeteilt worden. Mit diesen Vorschriften wurde das bei der
Jura-Simplon-Bahn Üblich gewesene System der Gewährung von Krediten gegen Leistung von Barvorschüssen an die Stationen, welches die Kontrolle über die Stationskassen erschwerte, aufgehoben.

467

Auf den Stationen der 4 Kreise wurden im Berichtsjahre 131 neue Frachtkredite eröffnet, wovon 30 auf Kreis I, 39 auf Kreis II, 41 auf Kreis III und 21 auf Kreis IV entfallen. In derselben Zeit haben 103 bestehende Frachtkredite teils infolge Begehrens der Kreditinhaber, teils auf unsere Veranlassung Änderungen erfahren.

5. Mit dem Bezug des neuen Dienstgebäudes auf dem Brückfeld auf 1. November erfolgte auch die Zentraliaation des Dienstes der D r u c k s a c h e n v e r w a l t u n g und es wurden auf diesen Zeitpunkt die Lagerbestände der Drucksachen, beziehungsweise Materialverwaltungen in Lausanne, Basel, Zürich und Rorschach nach Bern umgezogen. Dieser Umzug und die Neueinordnung der Formularvorräte in den neuen Magazinen erforderte eine ganz beträchtliche Arbeit und hatte zeitweilig unabweisliche Störungen in der Ausführung der Forraularbestellungen zur Folge, welche aber mit der fortschreitenden Organisation des Dienstes behoben wurden.

6. Nachstehend fügen wir eine vergleichende Ü b e r s i c h t ü b e r die B e t r i e b s e i n n a h m e n der S. B, B., einschließlich derjenigen des Dampfbootbetriebes auf dem Bodensee, für die Jahre 1902 und 1903 bei.

Betriebseinnahmen der schweizerischen Bundesbahnen.

1902 (2433 Kilometer)

Fr.

42,395,807. 76

% 41,2s

1908 (2433 Kilometer)

·

A. BahnverJcehr.

I. Ertrag des Personentransportes

Fr.

43,909,319.16

Gegenüber 1902 mehr weniger

%

Fr.

41,«

1,513,511.40

Fr.

--

II. Ertrag des Gepäck-, Tierund Gütertransportes: 4,001,819.43 3,89 1. vom Gepäck. . . . 4,230,148.28 2,036,141.79 1,99 2. von Tieren . . . .

2,032,690.54 54,379,211.13 52,89 3. von Gütern . . . . 55,881,183.95

-3,9e 228,328.85 -- l, 9 a .

-- 3,451. 25 52,72 1,501,972.82 --

60,417,172. 35

58,60

62,144,022. 77

58,77

Total 106,053,341. 93 100

102,812,980. 11 100

B. Dampfbootverkehr Bodensee.

% 156,733. 13 26,8i L Personentransport 8,647. 26 II. Gepäcktransport 1,46 4,584. 85 0,79 III. Tiertransport .

414,981. 19 70,94 IV. Gütertransport .

1902

.

.

.

.

1903 Fr.

166,892. 83 8,646. 77 5,357. 83 455,133. 77

Total

636,031.20

auf dem

Fr.

584,946.43

100

.

.

.

.

.

.

.

.

%

1,726,850. 42

--

3,240,361. 82

--

Mehr Fr.

71,56

10,159. 70 -- 772. 98 40 ,152. 58

100

51,084.77

26,24

1,36 0,84

Weniger Fr.

-- 4Q -- « ^C7 -- --

--

469 Die nach der vorstehenden Tabelle für den Bahnverkehr (A) sich ergebende Mehreinnahme gegenüber 1902 von Fr. 3,240,361. 82 entfällt mit je rund Fr. 1,500,000 auf den Personen- und auf den Gütertransport und mit Fr. 228,000 auf den Gepäcktransport, während der Tiertransport einen kleinen Rückschlag aufweist.

Die Vermehrung beträgt im ganzen 3,i6°/o, während sich für 1902 gegen 1901 (ohne Jura-Simplon-Bahn) eine solche von 6,33% ergab.

In bezug auf die beiden Hauptverkehrskategorien ist folgendes zu bemerken: P e r s o n e n v e r k e h r . Das Ergebnis bietet insofern erhöhtes Interesse, weil in das Berichtsjahr die Einführung der neuen Personentarife fällt und es daher möglich ist, aus demselben Schlüsse auf die Wirkung der damit in Kraft getretenen Taxermäßigungen zu ziehen.

In den beiden Budgets pro 1903 haben wir den daherigen Taxausfall für sich, d. h. ohne Berücksichtigung der eintretenden Verkehrsvermehrung, auf . Fr. 2,875,000 veranschlagt. Dagegen nahmen wir an, daß davon, teils infolge des von der Taxerleichterung zu erwartenden Verkehrszuwachses, teils infolge der normalen jährlichen Frequenzzunahme, rund . . ,, 1,920,000 wieder eingebracht werden. Wir schätzten daher den Einnahmenausfall gegen 1902 auf rund . . Fr. 955,000 Wenn nun statt dessen die Einnahme pro 1903 jene des Jahres 1902 um volle Fr. 1,500,000 übersteigt, so liegt zunächst die Annahme nahe, daß der T a x a u s f a l l mit Fr. 2,875,000 zu hoch beziffert worden sei. Unsere Erhebungen zeigen indessen, daß dieser Schluß nicht zutreffend wäre. Vergleicht man nämlich die Personenfrequenz der Monate Mai bis Dezember 1902 (31,194,473 Reisende) mit derVerkehrseinnahme dieser Monate (Fr. 31,687,677), so ergibt sich für dieselbe ein mittleres Durchschnittserträgnis per Reisenden von 101,58 Cts. Für die gleiche Periode des Jahres 1903, in welcher 35,348,923 Reisende eine Einnahme von Fr. 32,674,420 abwarfen, stellt sich dieses Durchschnittserträgnis auf nur 92,48 Cts. Das in der Hauptsache auf die Taxerrnäßigungen zurückzuführende Mindererträgnis per Reisenden pro 1903 beträgt daher 9,is Cts., was auf obige Zahl von 31,194,473 einen Einnahmenausfall von Fr. 2,854,300 ergibt. Der Ausfall ist also annähernd richtig geschätzt worden. Dagegen ist erfreulicherweise zu konstatieren, daß die V e r k e h r s v e r m e h r u n g in

470

einem die gehegten Erwartungen weit übersteigendem Maße eingetreten ist. Zu welchen Teilen dieselbe den eingetretenen Taxermäßigungen und dem allgemeinen Verkehrsaufschwung des Jahres 1903 zuzuschreiben ist, läßt sich nicht einmal annähernd ermitteln. Jedenfalls ist sie nicht allein auf Rechnung der Taxermäßigungen zu setzen, was schon daraus hervorgeht, daß auch die Monate Januar bis April eine Mehreinnahme (rund Fr. 525,000) gegen 1902 erzeigen, und daß auch die meisten übrigen schweizerischen Bahnen gegenüber 1902 wesentlich bessere Einnahmen erzielt haben.

Wir fügen noch bei, daß sich die eingetretene EinnahmenVermehrung nicht gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilt. Prozentual am stärksten war sie in den Monaten Februar, April, Mai, Juni und September, wogegen der Monat August nur ein Plus von Fr. 7000 ergab, und der Monat November sogar ein Minus von Fr. 26,000 aufweist. Auf das ganze Jahr bezogen, ist die Personenfrequenz um ziemlich genau 10 °/o gestiegen, während die Einnahmenvermehrung nur 3,76% beträgt. Die Durchschnittseinnahme per beförderten Reisenden ist von 96,i Cts. pro 1902 auf 90,7 Cts. pro 1903 gesunken, und dieselbe wird sich wohl noch mehr verringern, wenn die Taxermäßigungen nicht bloß für acht Monate, sondern für das ganze Jahr zur Wirkung kommen werden.

G ü t e r v e r k e h r . Mit Ausnahme des Monats April, welcher mit einer Mindereinnahme von Fr. 118,000 abschließt, hielt die aufsteigende Bewegung in den Einnahmen aus dem Güterverkehr auch dieses Jahr bis und mit dem Monat August an. Dagegen ist das Resultat pro September nur wenig günstiger als das vorjährige und für die drei letzten Monate des Jahres ist ein beträchtlicher Rückgang zu verzeichnen, was in der Hauptsache darauf zurückzuführen ist, daß der Obstverkehr, der im Vorjahr infolge der ausnahmsweise günstigen Ernte einen ganz außerordentlichen Umfang erreicht hatte, stark zurückgeblieben ist.

Das finanzielle Ergebnis kann angesichts dieser ungünstigen Beeinflussung als ein immerhin günstiges betrachtet werden, entspricht dasselbe doch einer Verkehrszunahme von 2,76 %· Die Einnahmen aus dem Dampf bootverkehr auf dem Bodensee (B) sind um Fr. 51,000, d.i. um annähernd 9°/o, gestiegen.

Hieran partizipiert der Personenverkehr mit Fr. 10,000, während der Rest auf den durch besondere Verkehrskonstellationen relativ beträchtlichen Schwankungen unterworfenen Güterverkehr entfällt.

471

e. Frachtreklamationswesen.

Im Laufe des Jahres 1903 sind beim Frachtreklamationsbureau 13,420 Geschäfte eingegangen und behandelt worden, und zwar: 5190 Frachtreklamationen wegen unrichtiger Anwendung der Tarife, Tarifvorschriften etc. ; 1774 Gesuche um nachträgliche Anwendung von Reexpeditionsund Exporttarifen; 941 Gesuche um Einhaltung der über ausländische Konkurrenzrouten erreichbaren billigern Frachten; 853 Taxrückerstattungsgesuche (Detaxen), auf Zugeständnissen der Generaldirektion beziehungsweise der verstaatlichten Bahnen beruhend; 1382 Verschleppungen (Fehlinstradierungen) von Gütersendungen; 3011 Fahrgeldreklamationen ; 202 Taxrückerstattungsgesuche auf nicht vollständig benutzten Generalabonnements (in 132 Fällen wegen Austritt des Titulars aus der Firma, in 53 Fällen wegen Krankheit oder Todesfall, in 8 Fällen wegen dauernder Landesabwesenheit, in 7 Fällen wegen Umtausch in Firmenabonnements und in je l Fall wegen Konkurs und wegen Verhaftung des Abonnenten) 5 67 Prämienzahlungen an das Zugspersonal fUr die Entdeckung mißbräuchlicher Benutzung von Generalabonnements.

Außer den hiervor erwähnten Geschäften mußten beim Übergang der Jura-Simplon-Bahn (1. Mai 1903) noch eine große^Zahl von bei der genannten Verwaltung anhängig gemachten Frachtreklamationen Übernommen und behandelt werden.

472

IV. Betriebsdepartement, a. Allgemeines.

1. Außer denn für jeden Kreis erstellten einheitlichen Plakatfahrplaii, graphischen Fahrplan und Dienstfahrplan ist von uns die Herausgabe eines die sämtlichen Hauptstrecken des Buadesbahnnetzes umfassenden und ohne Rücksicht auf die Grenzen der einzelnen Direktionskreise aufgestellten P l a k a t - R o u t e n f a h r p l a n e s und eines R o u t e n g r a p h i k beschlossen worden.

2. Zur vollständigen Durchführung der seinerzeit über den S a n i t ä t s d i e n s t b e i d e n E i s e n b a h n e n v o m eidgenössischen Eisenbahndepartement aufgestellten Forderungen wurde für jeden personenführenden Zug die Beigabe einer im Gepäckwagen untergebrachten Verbandkiste angeordnet.

3. In Vollziehung von Art. 15 des Réglementes Nr. 27, betreffend die Gewährung freier Fahrt, haben wir unterm 9. Januar Vorschriften über d i e ß e n u t z u n g d e r Wagenklassen i n d e n Z ü g e n der B u n d e s b a h n e n d u r c h d i e z u m B e züge v o n F r e i f a h r t s s c h e i n e n b e r e c h t i g t e n B e a m t e n , Angestellten und Arbeiter der Bundesbahnen und d e r e n F a m i l i e n g l i e d e r erlassen.

4. Von einem provisorischen Komitee, in welchem bekannte Elektro-Ingenieure und die bedeutendsten elektrotechnischen Fabriken der Schweiz vertreten sind, ist uns im Vorjahre ein Memorial zugegangen betreffend die G r ü n d u n g e i n e s S t u d i e n komitees für den elektrischen Betrieb der schweiz e r i s c h e n N o r m a l b a h n e n , mit dem Ersuchen um Mitwirkung seitens der Bundesbahnen. Nach näherer Prüfung der Angelegenheit haben wir mit Beschluß vom 10. Februar diese Mitwirkung zugesagt und die finanzielle Unterstützung dieser Bestrebungen mit einem Betrag von Fr. 10,000 für das Jahr 1903 in Aussicht gestellt. Dieser Betrag ist dann in das NachtragsBetriebsbudget 1903 eingestellt worden.

6. An der i n t e r n a t i o n a l e n W a g e n b e i s t e l l u n g s k o n f e r e n z vom 10./11. März 1903 in Lugano, an welcher wir uns ebenfalls vertreten ließen, wurden die durch vorausgegangene lange Verhandlungen vorbereiteten Bestimmungen für die Ausgleichung der Leistungen der Personen- und Gepäckwagen im Durchgangsverkehr der deutschen, österreichischen, italienischen, holländischen, belgischen und schweizerischen Bahnen angenommen.

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Demnach werden künftig alle Leistungen des genannten Wagenmaterials, das in vereinbarten internationalen Kursen läuft, inklusive Verstärkungswagen, dem Naturalausgleich unterstellt, unter Zugrundelegung des Achskilometers als Einheit der Ausgleichung der Wagenleistungen.

6. Infolge von Beschwerden über die M i . t n a h m e von zu v i e l e m H a n d g e p ä c k in die P e r s o n e n w a g e n sind die Kreisdirektionen eingeladen worden, die io den §§ 21 und 22 des schweizerischen Transportreglementes und der zugehörigen Instruktion enthaltenen Vorschriften betreffend die Mitnahme und Behandlung des Handgepäcks dem Stations- und Zugspersonal neuerdings in Erinnerung zu bringen.

7. Unterm 2. April ist eine grundsätzliche Weisung bezüglich der M i e t w e r t e d e r D i e n s t w o h n u n g e n erlassen worden.

8. Unterm 27. April wurde uns der Bundesratsbeschluß vom 21. April 1903 mitgeteilt, durch welchen das B u n d e s g e s e t z v o m 19. D e z e m b e r 1902 b e t r e f f e n d d i e A r b e i t s z e i t beim B e t r i e b e d e r E i s e n b a h n e n u n d a n d e r e r Verk e h r s a n s t a l t e n auf 1. O k t o b e r 1903 in K r a f t e r k l ä r t wurde. Am 22. September folgte dann der Erlaß der bezüglichen bundesrätlichen V o l l z i e h u n g s v e r o r d n u n g . Trotz der kurzen Zeit vom 22. September bis 1. Oktober hat die Inkraftsetzung des Gesetzes auf den letztern Termin ohne wesentliche Ausnahmen ermöglicht werden können, dank dem Umstände, daß die nötigen Vorbereitungen, soweit möglich, in allen Direktionskreisen rechtzeitig getroffen worden waren. Wie vorauszusehen war, hatte die" Vollziehung · des Gesetzes eine sehr bedeutende Personalvermehrung zur Folge.

9. Am 27. April haben wir eine mit dem i. Mai 1903 in Kraft getretene I n s t r u k t i o n b e t r e f f e n d d i e G e s c h ä f t s o r d n u n g d e r Z e n t r a l w a g e n k o n t r o l l e erlassen, wodurch die bisherige Instruktion betreffend die provisorische Geschäftsordnung der Zentralwagenkontrolle in Bern in Verbindung mit den Wagenkontrollbureaux in Basel und Zürich aufgehoben und ersetzt wurde. Der Umzug hat auf den 1. Mai stattgefunden.

10. Unterm 22. Mai ist von uus über die zwischen Ostende, Haag und Amsterdam einerseits, sowie Luzern und Chur anderseits, während der Sommersaison 1903 verkehrenden Luxuszuge,

474

g e n a n n t ^ S c h w e ' i z e r e x p r e ß z ü g e , eia V e r t r a g mit den beteiligten ausländischen Transportgesellschaften genehmigt worden, Übereinstimmend mit demjenigen für die gleichen Züge pro 1902.

11. Am 26. Mai haben wir in Ausführung der in Art. 2 und 3 des Reglements Nr. 25
Ferner sind von uns unterm 29. Mai in Ausführung von Art. 3 des Reglements Nr. 25 die A n f a n g s t a g i oh n e der ständigen Arbeiter auf den verschiedenen Bahnhöfen, Stationen, Strecken und sonstigen Anlagen der Bundesbahnen festgestellt worden.

12. Am 8. Juni haben wir beschlossen, den W i n t e r b e t r i e b auf der B r ü n i g b a h n im Winter 1903/1904 wieder versuchsweise aufrecht zu erhalten unter der Bedingung, daß die Regierung von Obwalden und die Bäuertgemeinde Meiringen gegenüber den Bundesbahnen auf die Benutzung ihrer Reistrechte an der Brünigbahn verzichten, gleich wie sie dies im verflossenen Winter gegenüber der Jura-Simplon-Bahn getan haben. Diese Verzichtleistung ist für die Winterfahrplanperiode 1903/1904 erfolgt.

13. Am 8. Juni wurden von uns dem eidgenössischen Eisenbahndepartement Vorschläge betreffend provisorische V e r e i n heitlichung der Ansätze für die Einlagen in den E r n e u e r u n g s f o n d s für R o l l m a t e r i a l auf Grundlage des bundesrätlichen Regulativs vom 12. Juni 1899 vorgelegt, welche das Eisenbahndepartement unterm 18. Juni genehmigt hat.

H. Am 9./10. Juni ist in Zürich die e u r o p ä i s c h e F a h r p l a ' n k o n f e r e n z f ü r den W i n t e r d i e n s t 1903/1904 abgehalten worden, für welche uns die Geschäftsführung oblag. Die Konferenz für den Sommerdienst 1904 fand am 9./10. Dezember in Stuttgart statt.

15. Um L e e r t r a n s p o r t e von R e p a r a t u r w a g e n möglichst zu vermeiden, haben wir unterm 15. Juli an die Kreisdirektionen die Weisung erlassen, die an den Wagen angeschriebene Kreiszuteilung oder Werkstättezugehörigkeit mit bezug auf vorzunehmende Reparaturen nur anläßlich von Revisionen

475 oder größern Reparaturen zu berücksichtigen und alle übrigen Mängel bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit ohne Rücksicht auf die Kreiszugehörigkeit der Wagen zu heben.

16. Am 22. Juli haben wir dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement Vorschläge betreffend die vorläufige Regelung der S c h i f f s e r n e u e r u n g für den B o d e n s e e gemacht, mit welchen sich das Eisenbahndepartement unterm 11. August einverstanden erklärt hat.

17. Um ein einheitliches Verfahren betreffend die D a u e r der provisorischen V e r w e n d u n g und die definitive A n s t e l l u n g des L o k o m o t i v p e r s o n a l s zu sichern, haben wir am 19. August den Kreisdirektionen bezügliche Weisungen erteilt.

18. Der ßundesrat hat auf ein Gesuch des schweizerischen Eisenbahnverbandes und im Hinblick auf den zu erwartenden regen Herbstverkehr, in Anwendung von Art. 6 des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1890 über die Arbeitszeit bei den Transportanstalten, mit Beschluß vom 15. September a u s n a h m s w e i s e A n o r d n u n g e n f ü r d e n H e r b s t v e r k e h r , d.h. f ü r die Zeit bis zum 15. November beziehungsweise 23. November, den Bettag ausgenommen, bewilligt.

19. Für die großen T r u p p e n t r a n s p o r t e anläßlich der Herbstübungen des I. Armeekorps wurden zahlreiche Extrazüge, besonders für den Rücktransport der Truppen vom Manövergebiet, notwendig.

20. In Ausführung von Art. 7 der Vollziehungsverordnung zum Rückkaufsgesetz vom 7. November 1899 haben wir unterm 23. September die Z u t e i l u n g der P e r s o n e n - und G e p ä c k w a g e n au die K r e i s e beschlossen, nachdem die Z u t e i l u n g d e r L o k o m o t i v e n schon zu Anfang des Jahres stattgefunden hatte. In der Folge wurden dann auch die im Baubudget und Nachtragsbaubudget pro 1903 enthaltenen Lokomotiven und Wagen den Kreisen zugeteilt.

21. Hinsichtlich der im Laufe des Sommers 1903 in höherem Maße vorgekommenen Z u g s v e r s p ä t u n g e n auf den Linien der Bundesbahnen ist zu bemerken, daß wir in erster Linie der da und dort laut gewordenen Meinung entgegentreten müssen, als sei ·die Bundesbahnverwaltung dieser unliebsamen Erscheinung gegenüber untätig geblieben.

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Es darf eben nicht außer acht gelassen werden, daß wir uns vielfach Verhältnissen gegenüber befanden, auf die uns kein Einfluß zukommt, oder die sich nur nach und nach beseitigen lassen.

In dieser Beziehung ist darauf hinzuweisen, daß ein großer Teil der Zugsverspätungen von den Bundesbahnen auf ihren zahlreichen Grenzstationen infolge verspäteten Eintreffens der ausländischen Anschlußzuge übernommen wird. Als weitere Ursachen sind zu nennen : die Durchführung der im neuen Tarif'gesetz (Art. 6) vorgeschriebenen Erhöhung der mittleren Geschwindigkeit der Personenzüge von 24 auf 28 km. pro Stunde, die Zugsvermehrungen und Herstellung neuer Anschlüsse, die Einführung neuer direkter Wagenkurse im In- und Auslandverkehr, die sehr große Zunahme im Eisenbahn- und Postverkehr und ihre Rückwirkung auf die Zugsabfertigung und Zugsführung, sowie namentlich auch die heutige Unzulänglichkeit verschiedener Linien, Stationen und Bahnhöfe, wie sie von den Privatbahnen übernommen worden sind.

Wir werden ohne Unterlaß und mit allem Nachdruck auf die Beseitigung der Zugsverspätungen hinarbeiten, überall da, wo Abhülfe irgendwie möglich ist.

22. Was die vielerorts beklagten Z u g s ü b e r f ü l l u n g e n anbetrifft, so wirken hier zum Teil die vorhin erwähnten Ursachen ebenfalls mit, namentlich aber ist darauf hinzuweisen, daß die Zahl der von den Privatbahnen übernommenen Personenwagen, besonders auch hinsichtlich ihrer Bauart und Ausstattung, den heutigen bedeutend gesteigerten Anforderungen nicht mehr entspricht und daß große Neuanschaffungen gemacht werdeü müssen. Anderseits bildet die Vereinheitlichung des Rollmaterials, das Studium und die Auswahl der neuen Typen eine wichtige Aufgabe der neuen Verwaltung; aus allen diesen Gründen ergibt sich die Notwendigkeit der Einräumung einer gewissen Übergangsperiode zur Ausgleichung der vermehrten und veränderten Ansprüche.

23. Um eine einheitliche Anwendung des provisorisch eingeführten R é g l e m e n t e s N r . 2 2 , b e t r e f f e n d d i e N e b e n b e z ü g e des Zugs-, L o k o m o t i v - u n d D a m p f b o o t p e r s o n a i s , zu sichern, haben wir unterm 3. Oktober besondere E r l ä u t e r u n g e n und A u s f t t h r u n g s b e s t i m m u n g e n erlassen.

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24. Am 6. Oktober haben wir beschlossen, es sei den zu den R e k r u t e n a u s h e b u n g e n einberufenen Arbeitern, wie es gemäß Reglement Nr. 25 und 25 a für die Absolvierung der Rekrutenschule der Fall ist, der halbe Taglohn zu vergüten; ferner haben wir in Ausführung der nämlichen Reglementsbestimmungen unterm 11. Dezember den Beschluß gefaßt, es seien die S c h i e ß ü b u n g e n , zu denen nach Art. 7 der bundesrätlichen Verordnung, betreffend die besondern Schießübungen der Infanterie, diejenigen Wehrpflichtigen einberufen werden, welche ihre Schießpflicht weder in Schießvereinen, noch in besonders veranstalteten Vereinigungen erfüllt haben, nicht als Strafdienst anzusehen, und es sci daher den Taglohnarbeitern, welche zu diesen Schießübungen einberufen werden, für die Dauer derselben der volle Taglohn im Sinne von Art. 11 dea Réglementes Nr. 25, beziehungsweise Art. 10 des Réglementes Nr. 25 a, auszurichten.

25. Mit Beschluß vom 30. Oktober haben wir einer Eingabe des Alkoholgegnerbundes, Orlsverein Zürich, entsprochen, wonach dem Bahnpersoual in allen B a h n h o f w i r t s c h a f t e n a l k o h o l f r e i e G e t r ä n k e in genügender Auswahl und zu möglichst billigen Preisen jederzeit zur Verfügung zu halten sind.

26. Wir haben, in Abweisung eines bezüglichen Gesuches, unterm 3 . November d i e A n b r i n g u n g v o n R e k l a m e s c h i l d e r n i n d e n P e r s o n e n w a g e n d e r schweizerischen Bundesbahnen als Reklamegeschäftsbetrieb abgelehnt, vorbehaltlich .der bisher schon zugelassenen zeitweiligen Anschläge für gewisse Feste und für gemeinnützige Bekanntmachungen. Dagegen haben wir am 1. Dezember beschlossen, in den freien Feldern im Innern der neuen Personenwagen I./II. Klasse, nach Art des bisherigen vereinzelten Vorgehens, selbst Bilderschmuck (Photochrome etc.)

anzubringen, jedoch unter Vermeidung der Geschäftsreklame.

27. Mit der schweizerischen Postverwaltung haben wir am G.November einen V e r t r a g b e t r e f f e n d d i e B e z i e h u n g e n des schweizerischen Postdienstes zu den schweiz e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n abgeschlossen, der am 1. Dezember 1903 in Kraft getreten ist.

28. Der von der Kreisdirektion I angeregten E i n f ü h r u n g der II. Wagenklasse auf der Strecke Vallorbe-Le Pont (Brassus) auf i. Mai 1904 haben wir unterm 13. November die Zustimmung gegeben.

Bandesblatt. 56. Jahrg. Bd. III.

32

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29. Am 21. November hat sich in Palézieux ein schweres E i s e n b a h n u n g l ü c k ereignet, indem der Expreßzug 26 mit einer auf dem Durchfahrtsgeleise manövrierenden Lokomotive zusammengestoßen ist. Der Bericht der zuständigen Kreisdirektion I über dieses folgenschwere Ereignis lautet wie folgt: ,,Die Station Palézieux ist mit den modernsten Vorrichtungen zur Sicherung des Laufes der Züge ausgerüstet. Es finden sich daselbst, abgesehen vom Telegraphen, Abschlußsignale mit elektrischer Kon troll Vorrichtung für die von drei Richtungen her einmündenden Linien, Ausfahrtssignale mit elektrischer Kontrollvorrichtung auf jeder Seite der Station (dasjenige in der Richtung Lausanne ist mit der zwischen Palézieux, Le Corbéron und Chexbres befindlichen Blockanlage1 verbunden) und elektrische Läutewerke mit Elektrosemaphoren. In einer dem Aufnahmsgebäude ungefähr gegenüberstehenden erhöhten Stellbude, von welcher aus die Geleiseanlagen überblickt werden können, befindet sich ein Weichen- und Signalstellwerk, mit welchem die Bedienung fast aller Weichen stattfindet, sowie der Signale, mit Ausnahme der elektrischen Läutewerke und des Elektrosemaphoren, welche vom Stationsvorstand bedient werden. Die Verständigung zwischen dem Rangiermeister und dem Stellwerkwärter in der Stellbude erfolgt durch Hornsignale ; außerdem ist für die Manöver, soweit sie sich am Stationsende, Richtung Lausanne, abzuwickeln haben, in Anbetracht der großen Distanz (420 m.), ein zweifaches elektrisches Klingelwerk eingerichtet. Dem Rangiermeister stehen drei Weckertasten zur Verfügung, die eine in der Wärterbude bei der Einfahrtsweiche und die beiden andern an Pfosten neben den Geleisen zu beiden Seiten der Wärterbude. Die in der Stellwerkbude befindliche Weckertaste steht in Verbindung mit einer in der Wärterbude angebrachten kräftigen Klingel.

,,Zug 1056, welcher nur bis Palézieux fahrt, kommt fahrplanmäßig um 5 Uhr 42 Minuten abends, d. h. 15 Minuten vor der Durchfahrt des Expreßzuges Nr. 26, an. Sogleich nach Ankunft wird Zug 1056 zerlegt; dieses Manöver dauert gewöhnlich etwa 10 Minuten.

,,Am 21. November 1903 ist Zug 1056 mit einer Vorspannlokomotive rechtzeitig angekommen, welche Vorspannlokomotive zur Ausführung eines fakultativen Zuges bestimmt war. Für die Zerlegung des Zuges 1056 stunden dem Rangiermeister vier Mann
zur Verfügung. Zunächst dirigierte er die Vorspannlokomotive auf die Drehscheibe, dann fuhr er wie gewöhnlich mit dem ganzen Zug gegen die Weichenstraße, Richtung Lausanne, um daselbst die Verschiebungen vorzunehmen. Dabei wurde aber ohne Notwendig-

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keit eine Wagengruppe in zwei Teile getrennt, welche beide auf das gleiche Geleise abzuschieben waren, so daß zwei Stöße verursacht und zur Begleitung der Wagen ein Mann mehr erforderlich wurde. Infolgedessen blieb der Rangiermeister allein beim letzten Zugsteil und er übernahm es, denselben selbst zu begleiten. Ohne sich um die Durchfahrt des erwarteten Expreßzuges 26 zu kümmern, gab er dem Führer der manövrierenden Lokomotive den mündlichen Befehl, neuerdings, d. h. sobald der letzte Zugsteil abgestoßen sei, in der Richtung Lausanne vorzufahren, um eine andere, für den Zug 1252 Palézieux-Lausanne bestimmte Lokomotive über die auf der Westseite der Station gelegene Weiche Nr. 4 fahren zu lassen.

flVon der Spitze dieser Weiche bis zum Polizeipfahl des Hauptgeleises der Richtung Bern-Lausanne besteht ein Abstand von 57 m., welcher zur Unterbringung von zwei Lokomotiven vollständig ausreicht. Dessenungeachtet begnügte sieh der Lokomotivführer in Ausführung des erhaltenen Befehles nicht damit, den nötigen Platz für die zweite Lokomotive frei zu machen, sondern er fuhr über den Polizeipfahl des Hauptgeleises, in dessen unmittelbarer Nähe sich der Ausfahrtssemaphor befindet, hinaus.

,,Während des Manövers gab der Stellwerkwärter in der Stellbude, als er die Durchfahrtszeit des Expreßzuges herannahen sah, mit dem Rufhorn das Signal, ,,das Manöver soll sich zurückziehen* (la manoeuvre doit se garer). Vorschriftsgemäß soll der Rangiermeister auf dieses Signal hin, nachdem zuvor die Rangierlokomotive in Sicherheit gebracht ist, mit dem Signal, ,,das Manöver ist zurückgezogen" (la manoeuvre est garée), antworten, worauf der Stellwerkwärter das Stationseinfahrtssignal und nachher den Ausfahrtssemaphor zu öffnen hat. An diesem Abend jedoch öffnete deiSteli werk Wärter dem Expreßzug 26 das Einfahrtssignal und den Ausfahrtssemaphor, in der Annahme, das Manöver sei beendigt, und ohne vorher das Zustimmungssignal des Rangiermeisters abzuwarten.

Er scheint davon überzeugt gewesen zu sein, daß das Manöver beendigt sei, denn er antwortete dem zur Bedienung des Läutewerks . filr die Durchfahrt des Expreßzuges 26 auf dem Perron anwesenden Stationsvorstand, kurz nach Eintreffen des Abfahrtsignals dieses Zuges von Oron, auf die Frage, ob das Manöver eingestellt sei, bejahend, indem er sagte: ,,Sie sind auf Geleise II.*
T,Zug 26, der rechtzeitig verkehrte, durchfuhr die Station Palézieux mit gewohnter Geschwindigkeit und stieß bei der Ausfahrt aus der Station in der Nähe der Bndweiche mit der Lokomotive des Zuges 1056 zusammen. Die beiden Lokomotivführer erkannten zwar schon in einiger Entfernung die gefährliche Situation;

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aber die Maßnahmen des Lokomotivführers des Zuges 26, welcher durch Betätigung der Schnellbremse den Lauf seines Zuges zu mäßigen suchte, und des Führers der Lokomotive des Zuges 1056, welcher sich anschickte, nach vorwärts zu fluchten, vermochten die Heftigkeit des Zusammenstoßes nur in geringem Maße zu mildern. Die beiden Lokomotiven entgleisten und versperrten beide Hauptgeleise. Der an der Spitze des Zuges 26 befindliche zweiachsige leichte Gepäckwagen wurde gehoben und drang in die Abteilungen II. Klasse des auf ihn folgenden Personenwagens I. und II. Klasse hinein bis zu den Abteilungen I. Klasse dieses Wagens, welche, wie der übrige Teil des Zuges, keine Beschädigung erlitten.

,,Wenn der Materialschaden an den beiden Lokomotiven, am Gepäckwagen und am ersten Personenwagen, sowie auch am Geleise wenig bedeutend ist (die Wiederherstellungskosten werden, mit Inbegriff der Hebungskosten, den Betrag von Fr. 15,600 nicht übersteigen), so kann das Gleiche hinsichtlich der Reisenden, welche die Abteilungen II. Klasse des eingedrückten Personenwagens besetzt hatten, leider nicht gesagt werden, denn sechs von diesen wurden auf der Stelle getötet, vier schwer verletzt und vier mehr oder weniger leicht verwundet. Die Verletzten und Verwundeten sind zurzeit alle geheilt oder auf dem Wege vollständiger Heilung begriffen. Das Personal der beiden Lokomotiven nahm keinen Schaden, und der Kondukteur, welcher sich in dem an der Spitze des Zuges laufenden Gepäckwagen befand, wurde aus demselben heraus auf die Bahnböschung geschleudert, ohne verletzt zu werden.

yjDie Arbeiten aur Rettung der in den Wagentrümmern, iü den verbogenen Bisenteilen, gebrochenen Holzteilen und zusammengedrückten Sitzen eingeklemmten Verwundeten wurde noch erschwert durch die sehr finstere Nacht und den vom Nordwind getriebenen nassen Schnee. Verschiedene Reisende des Zuges 26 halfen bei diesem Rettungswerk fleißig mit. Die erforderlichen Maßnahmen, um den Verwundeten und den übrigen Reisenden des verunglückten Zuges Hülfe zu leisten, sowie zur Wiederherstellung des Zugsverkehrs auf den beiden Hauptgeleisen wurden mit aller Beförderung angeordnet und durchgeführt. Das Geleise für die Zugsrichtung Lausanne-Bern war wieder frei für die Nachtzüge l und 50, während das andere Zugsgeleise am 22. November, abends 8 Uhr, dem Verkehr wieder
übergeben wurde.

,,Die drei in Frage kommenden Angestellten, der Rangiermeister, der Lokomotivführer der manövrierenden Lokomotive und der Stellwerkwärter wurden ihrer Funktionen enthoben und in Erwartung des Urteils der Gerichte, die sich mit der Angelegenheit befassen, anderweitig beschäftigt.a

481 30. Mit bezug auf die Ü b e r f ü h r u n g der T a g l o h n a r b e i t e r in das f e s t e A n s t e l l u n g s v e r h ä 11 n is wurde am 24. November grundsätzlich beschlossen, daß die am 1. Oktober 1903 bereits im Dienste der Bundesbahnen gestandenen Arbeiter im Alter von 36 bis 40 Jahren noch definitiv angestellt werden können, sofern dieselben vor Vollendung des 35. Altersjahres in den Eisenbahndienst eingetreten sind; für Neuanstellungen dagegen hat allgemein das Alter von 35 Jahren als oberste Grenze zu gelten gemäß Art. 3 des Réglementes Nr. 38.

31. Unterm 17./24. November hat uns das eidgenössische Eisenbahndepartement, zur Einführung auf den 1. Dezember 1903, eine neue V e r o r d n u n g d e s B u n d e s r a t e s b e t r e f f e n d Vorlage, Prüfung und Genehmigung der Fahrpläne der Eisenbahnen, D a m p f s c h i f f e und a n d e r e r vom B u n d e k o n z e s s i o n i e r t e r T r a n s p o r t a n s t a l t e n ,v o m 5. November 1903, zugestellt. Damit ist der seit dem Jahre 1901 geschaffene provisorische Zustand, wonach der Sommerfahrplan mit dem 1. Mai statt vorher mit dem 1. Juni zu begionen hat, definitiv eingeführt worden.

32. Anläßlich eines Spezialfalles haben wir unterm 30. Dezember den grundsätzlichen Beschluß gefaßt, daß auf den für vollen Dienst eingerichteten Stationen der Bundesbahnen die Verw e n d u n g von w e i b l i c h e n B e a m t e n im äußern Stationsdienst als Abfertigungsbeamte nicht zulässig ist.

33. Trotz der nicht sehr günstigen Witterung war der Fremdenzufluß im Sommer des Berichtsjahres ein sehr starker und auch die Zahl der einheimischen Reisenden eine ungewöhnlich hohe.

An außerordentlichen Anlässen, die besondere Maßnahmen für die Bewältigung des Verkehrs nötig machten, sind speziell zu erwähnen: die waadtländische Zentenarfeier in Lausanne, die aargauische Zentenarfeier in Aarau, das eidgenössische Turnfest in Zürich, die schweizerische landwirtschaftliche Ausstellung in Frauenfeld und die Herbstmanöver in der Westschweiz. Es ist zu konstatieren, daß sich der Zugsverkehr im allgemeinen glatt und ohne erheblichen Unfall abgewickelt hat.

Der Güterverkehr war ebenfalls ein reger ; nur der Obst- und Weinverkehr im Herbst stieg nicht über das Mittel hinaus.

34. Während des Jahres 1903 haben 4 t e c h n i s c h e K o n f e r . e n z e
n des Verbandes schweizerischer Eisenbahnen stattgefunden, bei welchen zahlreiche technische Fragen des Bahnbaues und namentlich des Bahnbetriebes zur Behandlung gekommen sind.

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b. Expeditions- und Zugsdienst.

1. Der mit dem 1. Mai in Kraft getretene S o m mer f a h r p l a n , gültig bis 30. September 1903, hat folgende wichtigere Neuerungen gebracht: a. Der in der Zeit vom 2. Juli bis 15. September täglich verkehrende Engadinexpreß, bestehend aus direkten Wagen Amsterdam-Chur, Ostende-Chur, Calais-Chur und Paris-Churmit einer Abteilung Calais-Bern-Interlaken, welch letztere in der Schweiz nur Dienstags und Freitags kursiert, sowie der in der Zeit vom 2. Juli bis 30. September täglich verkehrende Schweizerexpreß mit direkten Wagen Ostende, Luzern, Calais-Luzern und Paris-Luzern sind wieder aufgenommen worden.

b. Die Expreßzugsverbindungen Genf-Zürich 17, Mailand-LuzernBasel 118, Luzern-Zürich- Schaff hausen 179 und (Luzern)Zürich-Romanshorn 2513 sind vorgerückt und die Expreßzüge in der Gegenrichtung 26, 113, 184 und 2516 später gelegt worden. Auf diese Weise sind die Züge 17, 26, 113 und 118 in Ölten gegenseitig in Korrespondenz getreten, wodurch eine vorzügliche Tagesschnellzugsverbindung Mailand-Bern-Genf und umgekehrt geschaffen worden ist.

c. Der Saisonzug (Calais)-Delle-Deléniont-Bern und umgekehrt 92/99 ist vom 1. Juni an in Kurs gesetzt worden, statt wie im Vorjahr vom 1. Juli an.

d. Auf der Basler Verbindungsbahn wurden neu eingelegt die Züge 1815 und 1829 zum Zwecke der Herstellung internationaler Verbindungen.

e. Zur Entlastung des Zuges 14 ist Sehnellzug 1412 OltenBern neu eingelegt worden und zur Herstellung einer Vormittagsverbindung Zürich/Basel-Bern-Interlaken verkehrte vom 1. Juli bis 15. September ein neuer Schnellzug 1460 Bern-Scherzligen-(Interlaken).

f . Neu eingelegt wurde der Sonntagszug 2118 Turgi-Waldshut, Abgang von Turgi um 10. 45 vormittags.

g. Aus Anlaß der Eröffnung der Albulabahn auf den 1. Juli sind auf den Strecken St. Gallen-Rorschach-Chur und WeesenSargans viele Verbesserungen mit bedeutenden Mehrleistungen durchgeführt worden ; dabei sind u. a. für die Zeit vom 1. Juli bis 15. September neue günstige Schnellzugsverbindungen mit München und von Schafifhausen nach RorschachChur geschaffen worden.

h. Auf der Linie Sulgen-Goßau ist ein 6. Zugspaar eingeführt worden mit direkter Führung von und nach St. Gallen.

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2. Die wichtigsten Neuerungen für den am 1. Oktober in Kraft getretenen W i n t e r f a h r p l a n sind: a. Die Tramzüge 1009 und 1014 Genf-Nyon und zurück sind neu eingelegt worden.

b. Personenzug 1056 Freiburg-Palézieux, der bisanhin nur im Sommer verkehrte, ist versuchsweise auch für den Winter beibehalten worden. Als Gegenzug zu Zug 1056 verkehrt ein neuer Güterzug Nr. 3041 Palézieux-Freiburg.

c.' Schnellzug 1127 Lausanne-St. Maurice, welcher bisanhin nur im Sommer verkehrte, ist für die Winterfahrplanperiode beibehalten worden.

d. Sohnellzug 1131, der vorher vom 1. Dezember bis 31. März nur auf der Strecke Lausanne-St. Maurice kursierte, verkehrt nun während der ganzen Winterfahrplanperiode zwischen Lausanne und Brig.

e. Neu eingeführt worden sind die Schnellzüge 1459 und 1474 (Interlaken)-Scherzligen-Bern und zurück.

f. Auf den Strecke Brugg-Hentschikon sind die Züge 1981, 1984 und 1998 neu eingelegt worden zur Verbesserung der Verbindungen zwischen Wohlen und weiter und Brugg und weiter.

g. Zug 1939 Olten-Brugg ist bis Turgi ausgedehnt worden.

h. Neu eingelegt worden ist der Morgenzug 2392/2374 Hinwil-Effretikon-Zürich an Stelle des in Wegfall gekommenen Zuges 2348 Hinwil-Uster-Zürich.

i. Die bisherigen Sommerschnellzüge 194 und 195 Chur-ZürichChur sind mit Rucksicht auf die Albulabahn versuchsweise im Winter beibehalten worden, während sie vorher nur Rapperswil-Zürich-Rapperswil verkehrten.

k. Die Güterzüge mit Personenbeförderung 4165 und 4180 ZUrich-Schaffhausen sind in Personenzüge umgewandelt worden.

l. An Stelle des Arbeiterzuges 4001 Othmarsingen-Wettingen ist ein täglich verkehrender Frühzug 2001 Lenzburg-Wettingen mit einem Gegenzug 2020 am Abend getreten.

m. Auf der Strecke Winterthur-Zürich ist als Fortsetzung der letzten Personenzüge von St. Gallen, Romanshorn und Singen der Schnellzug 2574 neu eingelegt worden mit Anschluß in Zürich an den Nachtschnellzug 50 nach Bern-Westschweiz.

Dabei ist der bisherige Güterzug mit Personenbeförderung 2534 Romanshorn-Winterthur in einen reinen Personenzug umgewandelt worden.

n. Infolge Eröffnung der Albulabahn sind neu eingeführt worden die Züge 2554 und 2561 Rorschach-Sargans-Rorschach.

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3. Zur Beförderung von englischen Touristen und Sportsleuten nach Adelboden und Grindelwald ist für die Wintersaison 1903/1904 die Anordnung getroffen worden, daß an bestimmten Tagen, bei einer Teilnehmerzahl von wenigstens 60 Personen, als Fortsetzung des sogenannten Calais-Zuges ein Extrazug von Delle über Delsberg-Biel nach Bern ausgeführt wurde, zum Anschluß an den Schnellzug 1458 Bern-Scherzligen-(Interlaken).

c. Telegraphendienst und elektrische Anlagen.

1. Im Verwaltungsgebäude an der Hochschulstraße wurde eine P r ü f u n g s s t a t i o n f ü r A p p a r a t e u n d M a t e r i a l i e n elekt r i s c h e r B e t r i e b s e i n r i c h t u n g e n erstellt.

2. Es sind N o r m a l i e n aufgestellt worden für elektrische Signalrückmelder und für Gittermaste zur Aufhängung von Bogenlampen.

3. Über die A n f e r t i g u n g der P l ä n e f ü r e l e k t r i s c h e B e l e u c h t u n g s a n l a g e n und die Führung von Aufzeichnungen über diese Anlagen (Beleuchtungsbuch) sind spezielle Vorschriften erlassen worden.

. 4. Für die Einrichtung der Läutewerke auf den Linien der Bundesbahnen haben wir einheitliche Grundsätze aufgestellt und zwar für Talstrecken und für Bergstrecken.

d. Fahr- und Werkstättedienst.

1. Im Berichtsjahre haben folgende R o l l m a t e r i a l v e r g e b u n g e n stattgefunden : 7 Stück Schnellzugslokomotiven (4 Cylinder-Verbundlokomotiven) Serie A8/5, 10 Stück Schnellzugslokomotiven (2 Cylinder-Verbundlokomotiven) Serie A 2 /4, 17 Stück Personenzugslokomotiven (3 Cylinder-Verbundlokomotiven) Serie B8/4, 5 Stück Rangierlokomotiven (Zwillingslokomotiven) Serie E8/8, gemäß Vertrag vom 24./27. März 1903 und Nachträgen vom 30. Juni/4. Juli und 17./23. November 1903 mit der Schweizerischen Lokomotiv- und Maschinenfabrik in Winterthur.

5 Personenwagen der Serie A33 gemäß Vertrag vom 2.117. Ok12 ,, ,, ,, AB / tober 1903, 10 ,, ,, ,, AB gemäß Vertrag vom 2./20. Oktober 1903,

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mit der Schweizerischen Industriegesellschaft in Neuhausen.

12 Personenwagen der Serie B8 Ì gemäß Vertrag vom 2./31. Ok12 ,, ,, G3 / tober 1903, fl mit der Schweizerischen Wagonfabrik A.-G. Schlieren.

als Probewagen verschiedener 6 Personenwagen der Serie AB* Bauart für den In- und Auslandsverkehr an die Schweize6 _ ,, ,, C* rische Industriegesellschaft in Neuhausen am 11. August 1903.

10 Gepäckwagen der Serie F an die Werkstätte S. B. B. Ölten 50 gedeck. Güterwag. d. Serie K2° an die Werkstätte S. B. B. Ölten 40 gedeck. Güterwag. d. Serie K 2 an die Werkstätte S.B.B. Yverdon 50 gedeck. Güterwag. d. Serie K 2 an die Werkstätte S. B. B. Chur.

2. Mit Vertrag vom 23./2S. Oktober wurde der Aktiengesellschaft der Maschinenfabriken Escher, Wyß & Cie in Zürich der Bau des H a l b s a l o n d a m p f s c h i f f e s ,,St. G a l l e n " für den Bodensee auf Grundinge der besonders aufgestellten Bauvorschriften übertragen.

3 . Zwecks e i n h e i t l i c h e r A u s f ü h r u n g d e r n e u e n L o k o m o t i v n u m e r i e r u n g haben wir am 10. Februar der Schweizerischen Lokomotiv- und Maschinenfabrik Winterthur die Lieferung von metallenen Zahlen und übrigen Bestandteilen in Auftrag gegeben.

Im Anschluß an die neue Bezeichnung der Lokomotiven wurde mit Beschluß vom 30. April eine e i n h e i t l i c h e N u m e r i e r u n g der L o k o m o t i v k e s s e l der S. B. B. eingeführt.

4. Am 13. Februar/30. März ist mit der Société anonyme Westinghouse in Paris ein Vertrag abgeschlossen worden über Lieferung von B r e m s a p p a r a t e n und E r s a t z t e i l e n zu denselben. Dieser Vertrag ist gültig bis 31. Dezember 1904 und bleibt von da an jeweilen ein weiteres Jahr in Kraft, insofern von keiner der Parteien eine vorherige Gmonatliche Kündigung erfolgt.

5. Mit Vertrag vom 24. Februar/l. April wurde der Firma Schäffer & Budenberg in Zürich - Seebach die Lieferung von 320 P a a r D a m p f h e i z u n g s - M e t a l l k u p p l u n g e n und 400 S c h l a u c h h ä l f t e n übertragen. Ein Probeauftrag von 100 Schlauchhalften wurde der Firma Oederlin & Cie. in Baden erteilt.

486

6. Der Akkumulatorenfabrik Örlikon haben wir im Laufe des Jahres sukzessive 740 A k k u m u l a t o r e n b a t t e r i e n in Bestellung gegeben. Die betreffenden Verträge wurden abgeschlossen am 7./17. März, 1./4. Dezember und 30./31. Dezember 1903.

7. Das Lokomotivfeuerungsmaterial betreffend ist folgendes zu erwähnen : a. Zum Zwecke der K o n t r o l l e des P e c h g e h a l t e s und der chemischen Zusammensetzung der Steinkohlenb r i k e t t s haben wir im Vereip mit dem Kohlen verband schweizerischer Transportanstalten am 5. Juni mit Herrn Professor Dr. Constam als Leiter des tberaochemischen Laboratoriums des eidgenössischen Polytechnikums in Zürich einen Vertrag vorläufig für die Dauer eines Jahres abgeschlossen.

b. Mit Rücksicht darauf, daß für die Schweiz ein großes Interesse vorhanden ist, eine ausgedehnte und einheitlich geordnete eigene K o n t r o l l e ü b e r den B r e n n w e r t der vom Auslaude in großen Quantitäten bezogenen Kohlen zu besitzen, haben wir in Verbindung mit den übrigen größern Kohlenkonsumenten und Interessenten unterm 21. August eine Eingabe an den schweizerischen Bundesrat gerichtet, womit demselben die Anregung unterbreitet wurde, es möchte das thermoohemische Laboratorium am eidgenössischen Polytechnikum in Zürich zu einer eidgenössischen Prüfungsanstalt für Brennstoffe erweitert werden.

c. Wir haben beschlossen, ab 1. Januar 1904 zu einer gleichmäßigen, für 6 Monate ausreichenden K o h l e n r e s e r v e während des ganzen Jahres Überzugehen.

d. Die Ausübung der Q u a l i t ä t s k o n t r o l l e auf bisheriger Grundlage ist auch für das Jahr 1904 dem thermochemischen Laboratorium des eidgenössischen Polytechnikums in Zürich übertragen worden. Die bisherige Kontrolle ergab folgende Durchschnittsresultate für die im Jahre 1903 zur Ablieferung gelangten Brennmaterialien :

487

Heizwert.

Brennmaterial.

Anzahl Proben.

Saarkohlen aus Grube: Dudweiler Altenwald Sulzbach Maybach König Brefeld

Aschengehalt.

DurchDurchschnitt schnitt Anzahl in Wärme- Proben.

einheiten.

Prozenten.

46 54 23 20 23 15

7385 7329 7378 7402 7436 7351

198

Summa und Durchschnitt

181

7373

725

7,24

Ruhrkohlen

38

7396,5

279

8,13

.

145 148

7617 7568

468 544

7,81

Summa und Durchschnitt

293

7592

1012

ET

18 21 9 10

7513 7482 7756 7511

58 55 27 39

9,68

Summa und Durchschnitt

58

7539

179

9,03

2

7340

6

8,82

Briketts Stinnes ab Rheinau .

,, ,, Straßburg

Raab Karcher Marke X 11

n

·n

11

Blanzv

-n 11 -n

RK ZB

216 76 77 90 68

7,18 7,51 7,21 8,19 5,30

8,01

7,75

7,78

8,68 9,87 7,14

488

Zur Vergleichung mit diesen Resultaten erinnern wir daran, daß in den Verträgen über die Lieferung von Briketts und Ruhrkohlen folgende bezügliche Qualitätsvorschriften enthalten sind: Der Aschengehalt darf bei Briketts höchstens 8 %, bei Ruhrkohlen höchstens 9°/o betragen. Sowohl Ruhrkohlen als Briketts sollen eine Verdampfungsfähigkeit von mindestens 8,5 kg.

Wasser per l kg. Kohle ergeben, was bei einem Nutzeffekt der Kesselanlage von 70 °/o bezw. 75 °/o einen Heizwert von 7735 bezvv. 7219 Wärmeeinheiten bedingt. Die Saarkohlengruben hatten sich bekanntlich auf keine Garantiebediagungen bezüglich Heizwert und · Aschengehalt eingelassen.

Im ganzen erzeigt sich somit, daß das Durchschnittsergebnis der Kontrolle als ein befriedigendes bezeichnet werden darf, und auch die im Betriebe gemachten Erfahrungen können im ganzen als gut bezeichnet werden. Immerhin sind wir im Laufe des Jahres auch in den Fall gekommen, Teillieferungen wegen mangelhafter Beschaffenheit beanstanden zu müssen.

e. Am 1. Dezember haben wir die im Vorjahre erlassenen Spezialvorsehriften betreffend die Abfertigung, d i e V e r t e i l u n g u n d d i e V e r r e c h n u n g des L o k o m o t i v f e u e r u n g s m a t e r i a l s in revidierter Form und mit Wirkung ab 1. Januar 1904 herausgegeben.

f. Über die f i n a n z i e l l e W i r k u n g der L o k o m o t i v b r e n n m a t e r i a l v e r t r ä g e ist anzuführen, daß die Preise aut Ende 1903 gegenüber dem Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse in den Jahren 1901 und 1902 um ungefähr Fr. 1.25 bis Fr. 1.50 per Tonne gestiegen sind und daß eine weitere Preissteigerung zu erwarten ist. Rechnet man nur mit Fr. 1. 30 Mehrkosten per Tonne, die bei den Preisen pro Ende 1903 hätten gezahlt werden müssen, so ergiebt sich auf der Jahreslieferung pro 1903 von total 323,000 Tonnen eine Kostenersparnis von rund Fr. 420,000.

8. Wir haben beschlossen, die B e s c h a f f u n g d e r S c h m i e r m a t e r i a l i e n f ü r das J a h r 1904 wie im Vorjahre mit bestimmten Wegleitungen wieder den Kreisdirektionen zu übertragen.

9. Mit Verträgen vom 16. Juni/l. Juli 1903 ist die Lieferung des Jahresbedarfs an G l ü h l a m p e n für die elektrische Zugsbeleuchtung (12,000 Stück) vergeben worden.

10. Unterm 23. Juni wurde mit der Oberpostdirektion ei u Vertrag abgeschlossen betreffend
die l e i h w e i s e A b g a b e , die Bedienun'g und den U n t e r h a l t der A k k u m u l a t o r e n batterien, sowie den U n t e r h a l t der e l e k t r i s c h e n Beleuchtungseinrichtungen mit D y n a m o für Bahnpostwagen.

489 11. Den von den Kreisdirektionen III und IV mit der Schweizerischen Lokomotiv- und Maschinenfabrik Winterthur abgeschlossenen Verträgen für die L i e f e r u n g von j e 6 L o k o m o t i v k e s s e l n haben wir unterm 28. Juli und 2. Oktober die vorbehaltene Genehmigung erteilt.

12. Die unter Ziffer l hiervor erwähnten 63 Personenwagen werden m i t D y n a m o a u s r ü s t u n g e n f ü r d i e e l e k t r i s c h e B e l e u c h t u n g versehen. Die hierzu erforderlichen Apparate sind den Fabriken Brown, Boveri & Cie. in Baden und Alioth in Münchenstein in Auftrag gegeben worden.

13. Auf Ende des Jahres 1903 waren vom R o l l m a t e r i a l d e r B u n d e s b a h n e n u m g e z e i c h n e t : 6 3 7 Lokomotiven, 1303 Personenwagen, 268 Gepäckwagen und 6057 Güterwagen.

lé. Im Berichtsjahre wurde mit der Aufstellung von N o r m a l i e n für R o l l m a t e r i a l fortgefahren und es sind einheitliche Vorschriften für die Lieferung von Lokomotiven und Tendern erstellt worden.

15. Der B e s t a n d des R o l l m a t e r i a l s auf Ende 1903 im Vergleich zum Bestände auf Ende 1902 und unter Einrechnung des Materials der ehemaligen Jura-Simplon-Bahn ergibt sich aus den beiliegenden statistischen Tabellen. Wir führen aus denselben hier folgendes an : A. Normalspuriges Material.

I. Lokomotiven.

19O3

Serie

A B C D E .

...

...

...

...

'. .

Total

1ÖOS

Lauf-

Lauf-

u. Tender

u. Tender

Total Trieb- achsen Total Total Trieb- achsen Total der LokoLokoLokoder Lokoachsen motiven Achsen motiven achsen motiven Achsen motiven

82 166 412 578 77 156 387 543 229 649 794 1443 208 582 708 1290 106 275 197 472 116 303 212 515 119 363 257 620 122 370 269 639 257 655 216 871 258 656 220 876 793 2108 1876 3984 781 2067 1796 3863

490

II. Personenwagen.

10OS

10O3

Sitzplätze

Sitzplätze

Serie

Wagen Achsen

Wagen Achsen

II. Kl. III. Kl.

I. Kl.

Anzahl

A AB B BC BF C CF D Motorwagen

Anzahl

68 147 1308 402 1066 3349 203 467 217 584 2 8 1065 3046 2 4 18 9 18 . .

2 4 Total 1970 5344 4675

Anzahl

10300 7130 3417 6688 80 64395 60 34 18 102 20945 71 279

Vfovon 2achsi{je Wa ffßn 3 ,, n ·n

I. Kl.

Total

4

,,

j

II. Kl. III. Kl.

Total

Anzahl

82 175 1592 1592 1308 13649 415 1125 3439 10950 14389 7346 7130 208 483 7346 10105 220 594 3457 6872 10329 2 8 80 80 80 64395 1059 3026 64003 64003 2 4 60 60 60 9 70 18 18 34 18 70 102 2 4 102 102 96899 1999 5437 5049 21851 71 071 97971

· .

.

19 03

1902

fr 17 8412 2f il 1970

868 823 308 1999

III. Gepäck- und Güterwagen.

10O3

Serie Wagen

Achsen

Tragkraft

Wagen

Achsen

Tragkraft

Anzahl 400

Anzahl 846

t.

2 956,o 5 395,o 66 167,o 27 864,5 19 207,o 2 780,o 755,5 1 065,o 126 190,o 3 762,5 129 952,5

Anzahl 401

Anzahl 848

t.

2 961,o 5 505,o 63 965,5 27 728,5 20 193,o 2 780,o 676,o 1 065,o 124 874,o 3 313,6 128 187,5

F J K L M N .

.

.

0 .

.

.

.

X (Gepäckwagen für Güterzüge) .

Total eigene Wagen P (Privatwagen) Total Lastwagen

1074 537 5590 11 180 2400 4800 1 439 2878 254 508 122 60 172 86 10766 21580 614 306 11072 22194

Wovon 2achsige 3 n, n 4 .,

Offene Wagen 4211 2 1

Total

1OOJ3

4214

Gedeckte Wagen 6819

32 7 6858

Total

11030 34 8 11072

1096 548 5423 10846 2411 4822 1 524 3048 508 254 114 56 172 86 10703 21454 554 276 22008 10979 Offene Wagen 4297 2 1

4300

Gedeckte Wagen 6640 32 7 6679

Total

10937 34 8

10979

492 IV. Dienstwagen.

Bezeichnung Schotterwagen Gastransportwagen Akkumulatorentransportwagen .

Werkzeugwagen (Hülfswagen) .

Rüstwagen für Bahnunterhalt .

Kranenwagen Wagen für diverse andere üienstzwecke Schneepfluge

Serie S

X ·/>

·;1

T)

V>

V)

·il

·li

·il

Total

1903

1902

473 5 8 14 1 9 13 44 567

475 5 8 14 1 9 8 46

566

B. Schmalspuriges Material.

L Lokomotiven.

10O£$ Serie

10OJ3

Total Trieb- Lauf- Total Total Trieb- Lauf- Total LokoLokomotiven achsen achsen Achsen motiven achsen achsen Achsen

.

10 13

30 26

13

30 39

10 13

30 26

13

30 39

Total

23

56

13

69

23

56

13

69

G 3 /8

·

HG 2/2

·

II. Personenwagen.

B u n d t e a b s t l53. Jahrg. Bd. III.

10O3 Serie

19OS

Sitzplätze

Sitzplätze

Wagen Achsen

Wagen Achsen L Kl.

A3 AB

3

B8 .

BC

C

.

.

.

. .

3

3

Total

Anzahl

Anzahl

18

54

432

6

18

54

23

69

4

12

21

63

72

216

II. Kl. III. Kl. Total Anzahl

Anzahl

432

18

54

432

144

198

6

18

54

920

920

23

69

24

486

I. Kl.

1088

128

152

4

12

840

840

21

63

968

2542

72

216

II. Kl.

m. KI.

432 144

198

920

24

486

Total

1088

920 128

152

840

840

968

2542

33

493

494

m. Gepäck- und Güterwagen.

1»OS

10O3 tiài A · - · A

Wagen

F3 .

K . . . .

L . . . .

M . . . .

M4 . . . .

Total

Achsen Tragkraft

Anzahl Anzahl 10 30 40 80 10 20 18 36 2 6

80

172

t.

80,o 400,o

100,o 180,o 30,o 790,o

Wagen

Achsen Tragkraft

Anzahl Anzahl 10 30 40 80 10 20

t.

18 2

36 6

80,o 400,ü 100,o 180,o 30,o

80

172

790,o

16. Die L e i s t u n g e n der eigenen und fremden Lokomotiven auf den einzelnen Kreisen betrugen laut den statistischen Tabellen : Auf Kreis I 7,351,902 km.

,, " II 7,934,217 ,, ,, ,, IH 9,241,766 ,, ,, ,, IV 4,406,817 ,, Total Lokomotivkilometer auf den schweizerischen Bundesbahnen pro 1903 28,934,702 km.

Total Lokomotivkilometer auf den schweizerischen Bundesbahnen pro 1902 . 27,307,609 ,, Mehrleistung pro 1903 (5,96 °/o)

1,627,093 km.

Die Leistungen der Lokomotiven der einzelnen Kreise auf eigenen und fremden Linien betrugen: Lokomotiven des Kreises I 7,669,123 " - * ,, II 7,931,791 * ,, III 9,417,521 ,, « IV 4,305,088.

den km.

,, ,, B

Total Lokomotivkilometer sämtlicher schweizerischen Bundesbahnlokomotiven pro 1903 . . 29,323,523 km.

Total Lokomotivkilometer sämtlicher schweizerischen Bundesbahnlokomotiven pro 1902 . . 27,700,114 ,, Mehrleistung pro 1903 (5,88 °/o)

1,623,409 km.

495 17. Der B e s t a n d des B e t r i e b s m a t e r i a l s auf dem B o d e n s e e war zu Ende des Jahres 1903 folgender: 6 Raddampfer, 3 eiserne Schleppschiffe, 2 eiserne Trajektkähne, l Trajektdampffähre und l eiserner Schleppkahn gemeinschaftlich mit Bayern.

Die Fahrleistungen der Dampfboote und Trajektkähne (letztere zur Hälfte) haben im Jahre 1903 betragen: 135,751 km. (1902: 128,001 km.), diejenigen der Schleppboote: 120,338 km. (1902: 105,333 km.).

18. W e r k s t ä t t e n : a. Neben dem laufenden Unterhalt des eigenen Rollmaterials, sowie der Bahnpostwagen und der Schlaf- und Speisewagen der internationalen Schlafwagengesellschaft besorgten die Werkstätten mehrfache Arbeiten für den Bahnunterhaltungsdienst der Bundesbahnen, sowie Reparaturarbeiten für Nebenbahnen. Überdies wurde den Werkstätten zur Sicherung gleichmäßiger Beschäftigung wie im Vorjahre ein Teil des Neubaus von Rollmaterial übertragen, wovon im Berichtsjahre zur Ablieferung gelangte : durch die Werkstätte Yverdon : 50 Güterwagen L4, durch die Werkstätte Ölten : 12 Personenwagen C8 und 130 Güterwagen K20, · durch die Werkstätte Chur : 7 Personenwagen AB3 und 50 Guterwagen K 2 .

b. Der d u r c h s c h n i t t l i c h e B e s t a n d des ArbeiterP e r s o n a l s in den verschiedenen Werkstätten, inklusive Depotwerkstättearbeiter und Lehrlinge, betrug: Werkstätte Yverdon 377 Mann, Werkstätte Freiburg 142 Mann, Werkstätte Biel 433 Mann, Werkstätte Ölten 808 Mann, Werkstätte Zürich 794 Mann, Werkstätte Rorschach 269 Mann, Werkstätte Romanshorn 77 Mann, Werkstätte Chur 241 Mann, Total 3141 Mann.

c. Unterm 3. November haben wir Vorschriften erlassen betreffend einheitliche Frühstückpause in den BundesbahnWerkstätten, nachdem sich ergeben hatte, daß in einzelneu derselben bisher keine solche bestand und in andern Werkstätten die wünschbare Einheitlichkeit punkto Dauer und Zeitbestimmung nicht vorhanden war. Die neue Frühstückpause darf nicht länger als 15 Minuten dauern und wird in die gewöhnliche Arbeitszeit eingerechnet.

, .

'. · ,'.

496

T. Baudepartement, a. Allgemeines.

1. In Ergänzung der o r g a n i s a t o r i s c h e n A n o r d n u n g e n wurde noch ein Bedingnisheft für die Lieferung von Weichen, Kreuzungen und Zwangswinkeln und ein solches für den Verkauf von Oberbaumaterialien und außerdem eine Reihe von Formularen aufgestellt.

Für die D i e n s t e i n t e i l u n g der S t r e c k e n w ä r t e r ist eine einheitliche Darstellung vorgeschrieben worden, nachdem sich das Eisenbahndepartement mit derselben einverstanden erklärt hatte.

Als Wegleitung für die gleichmäßige Darstellung der Situationspläne von Bahnhöfen und Stationen wurde sodann ein N o r m a l s i t u a t i o n s p l a n nebst Instruktion zur Anwendung desselben aufgestellt.

2. Zu den O b e r b a u n o r m a l i e n vom Jahre 1902 wurde eine Serie von Ergänzungsblättern angefertigt. Für die einfachen Ausweichungen in den KreuzungsVerhältnissen 1:11, l : 10, l : 9, l : 8 und 1 : 7 wurden die Normalien nebst Ergänzungsblättern festgestellt. Die Normalien für ganze englische Ausweichungen, Doppelweiehen und Kreuzweichen sind in Angriff genommen worden, konnten im Berichtsjahre aber noch nicht zum Abschluß gebracht werden.

3. Von den zur Einführung gelangten g r u n d s ä t z l i c h e n A n o r d n u n g e n erwähnen wir folgende : a. Beschluß des Bundesrates vom 17. November 1903 betreffend d i e Z u t e i l u n g v o n b e z a h l t e n R u h e t a g e n a n A b löser und A b l ö s e r i n n e n im W ä r t e r d i e n s t : ,,Die Anordnung, wonach die Ablöser und Ablöserinnen mit Dienstbereitschaft von 6--9 Stunden monatlich 3 und diejenigen mit mehr als 9 Stunden Dienstbereitechaft pro Jahr 52 bezahlte Ruhetage erhalten sollen, wird auf Zusehen hin unter nachstehenden Bedingungen gutgeheißen : 1. Von den 3 monatlichen Ruhetagen muß je einer, und von den 52 Ruhetagen pro Jahr müssen 17 auf Sonntage fallen.

2. Von den 52 Ruhetagen pro Jahr sind 8 als zusammenhängender Urlaub zu gewähren.

3. Wenn die Dienstbereitschaft auf 12 Stunden oder die wirkliche Arbeitszeit auf 9 Stunden ansteigt, so sind reguläre

497

Angestellte zu verwenden und die letztern vollständig dem Arbeitsgesetze vom 19. Dezember 1902 zu unterstellen.

4. Für die Streckenbegehung dürfen nur ständige Angestellte Verwendung finden.

5. In allen Fällen muß den Angestellten die im Gesetze geforderte ununterbrochene Ruhezeit zukommen.

6. Den Ablösern und Ablöserinnen mit weniger als 6 Stunden Dienstbereitschaft, welche somit nicht unter das Arbeitsgesetz fallen, ist auf Verlangen mindestens ein Ruhetag pro Monat zu bewilligen.

7. An den Ruhetagen der Ablöser hat die Bahnverwaltung selbst für die Stellvertretung zu sorgen.

b. In Sachen des Wärterdienstes hat das Eisenbahndepartement verfügt, daß D r a i s i n e n nur noch zu der vor dem ersten Morgenzuge vorzunehmenden Streckenkontrolle verwendet werden dürfen. Da wenigstens eine zweite Draisinenfahrt, bei welcher der Wärter die Draisine auf eigenen Rädern hätte an den Ausgangsort bringen können, dem Dienste sehr förderlieh gewesen wäre, so wurde das Eisenbahndepartement ersucht, seine Verfügung in Wiedererwägung zu ziehen. Es hat diesem Gesuche jedoch nicht entsprochen. Die Draisine muß nun im Gepäckwagen eines Zuges auf die der Abgangsstelle nächste Station zurückgebracht werden.

c. Durch Zirkularschreiben an die Kreisdirektionen wurde die Arbeitszeit der A r b e i t e r b e i m B a h n d i e n s t e in den verschiedenen Zeitabschnitten des Jahres einheitlich geregelt.

d. Mit dem Eisenbahndepartement sind in provisorischer Weise Bestimmungen über die einheitliche Berechnung der E i n l a g e n für Oberbau in den E r n e u e r u n g s f o n d s der Bundesbahnverwaltung vereinbart worden, welche in ihrem Effekt den Normen des Regulativs entsprechen, das der Bundesrat unterm 12. Juni 1899 erlassen hat.

e. Über die W e i t e r f ü h r u n g der A r b e i t e n am S i m p l o n t u n n e l wurde für die Zeit vom Übergang der Jura-Simplon-Bahn an den Bund bis Ende 1903 im Einverständnis mit dem eidgenössischen Eisenbahndepartement und der Baudirektion des Simplons festgestellt was folgt: 1. Die Liquidationskommission der Jura-Simplon-Bahn wird die Leitung der Arbeiten zur Erstellung der Linie Brig-Iselle von

498

der Saltinebrücke bis zur Einfahrtsweiche in Iselle bis zu deren Vollendung weiterbesorgen.

2. Die Baudirektion für den Simplontunnel legt die Projekte für die noch auszuführenden Arbeiten, wie bisher, dem Eisenbahndepartement direkt vor.

3. Das Eisenbahndepartement wird diese Projekte der Generaldirektion der Bundesbahnen zustellen und ihnen die Genehmigung erst erteilen, nachdem es die Bemerkungen, welche allenfalls von der Bundesbahnverwaltung zu den Projekten gemacht wurden, geprüft hat.

4. Durch die Beteiligung der Bundesbahnverwaltung bei der definitiven Feststellung der Projekte für die Bauten am Simplon wird deren Verantwortlichkeit in keiner Weise, auch nicht bezüglich der Finanzfragen,in Mitleidenschaft gezogen.

f. Es wurde angeordnet, daß in Zukunft dieBudgetierung und V e r r e c h n u n g von Neu- und E r g ä n z u n g s b a u t e n auf Betrieb vorzunehmen sei, wenn der Kostenbetrag Fr. 2000 nicht erreiche. Eine Ausnahme wurde für die Kollektivposten wie Verbesserung der Beleuchtung und Wasserversorgung der Stationen, Verstärkung und Ersatz von kleinern eisernen Brücken, Erstellung neuer Einfriedigungen und Barrieren und dergleichen, gemacht, bei welchem die untere Grenze für die Budgetierung und Verrechnung zu lasten des Baues auf Fr. 1000 festgesetzt wurde.

g. Im Einvernehmen mit dem eidgenössischen Militärdepartement sind B e s t i e n m u n g e n f ü r d i e A b h a l t u n g v o n Schießübungen i m B e r e i c h e d e r B a h n a n l a g e n aufgestellt worden.

4. Drei E i n g a b e n von Personalorganisationen um Vermehrung der Dienstkleiderabgaben an verschiedene Kategorien des Bahndienstpersonals wurden ablehnend beschieden, weil die betreffenden Kategorien in bezug auf die Dienstkleiderabgaben durchwegs besser gestellt sind. als unter den Privatbahnen.

5. Die vorhandenen S c h o t t e r w a g e n , die zum Inventar des Bahndienstes gehören, sind wie folgt unter die Kreise verteilt worden : an Kreis I 140 Stück

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*

,, ,, ""

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lis ,,

III . . . . . . . . . 150 ,, IV 82. ,

499

Die Kreisdirektionen I, II und III sind sodann ermächtigt worden, aus ausrangierten Güterwagen zusammen 35 Schotterwagen zu erstellen.

6. Schwerere B e s c h ä d i g u n g e n an den B a h n a n l a g e n sind vorgekommen: bei den Arbeiten zur Erstellung der neuen Stationsanlage bei Tüscherz am Bielersee, wo zu zwei Malen Brd- und Felsrutsche eingetreten sind ; bei Alpnachstad, wo im Laufe des Monats Juli durch Austreten der beiden Schlieren infolge Gewitterregens an den Bahnanlagen und unseru Uferschutzbauten bedeutender Schaden angerichtet worden ist ; .

.

bei Gotta d'or bei der Station La Conversion, wo bei Anlaß der Anschüttungen für die Herstellung des 2. Geleises eine größere Senkung des Bahndammes erfolgte, die kostspielige Maßnahmen zur Sicherstelluug eines ungestörten Betriebes erforderte; an der Brücke Über den Rhein oberhalb des Rheinfalles bei Schaffhausen, wo eine Böschungsmauer am linksseitigen Widerlager unterspült und weggerissen und die Sohlenversicherung in der ersten Brückenöffnung zerstört wurde; zwischen Stalden und St. Nikiaus (km. 10,2io bis km. 10,2go) an der von uns betriebenen Linie Visp-Zermatt, wo am 2. November 1903 ein Felssturz vorgekommen ist, durch welchen die Bahnanlage auf 70 m. Länge vollständig zerstört wurde.

b. Bahnbau.

1. Von den V e r h a n d l u n g e n , die mit B e h ö r d e n ü b e r b a u l i c h e A n g e l e g e n h e i t e n gepflogen wurden, erwähnen wir die nachstehenden : a. Im Schöße der eidgenössischen Räte ist verschiedentlich auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der E r s t e l l u n g der II. S p u r auf der L i n i e A a r b u r g - F l u h m ü h l e hingewiesen worden, und der Kreiseisenbahnrat II hat direkt den Wunsch ausgesprochen, diese Verbesserung möchte möglichst bald ausgeführt werden. Diese Begehren wurden einläßlich geprüft, und es ist beschlossen worden, die Studien so zu fördern, daß mit der Ausführung auf df.r Teilstrecke Aarburg-Sursee im Jahre 1905 begonnen werden könne, vorausgesetzt, daß der hierfür erforderliche Budgetkredit bewilligt werde.

500 b. Auf mehrfaches und dringendes Begehren des Eisenbahndepartementes hat die Generaldirektion demselben die grundlegende Skizze für den U m b a u des B a h n h o f e s B i e l mit dem Personenbahnhof auf dem jetzigen Niveau und mit Über führung der Straßen nach Nidau und Madretsch unter Vorbehalt der weitern Beschlüsse unseres Verwaltungsrates zur Kenntnis gebracht.

c. Vom Eisenbahndepartement ist der Bundesbahnverwaltung eine E i n g a b e v o n G e s c h ä f t s l e u t e n a m C e n t r a l b a h n p l a t z in B a s e l zur Begutachtung vorgelegt worden, in welcher das Ansuchen gestellt war, die Bahnverwaltung möchte veranlaßt werden, den Perrontunnel des provisorischen Personenbahnhofes mit dem Centralbahnplatz in Verbindung zu bringen und denselben dem Verkehre zwischen diesem Platze und dem provisorischen Aufnahmsgebäude zu öffnen. Im fernem war eine baldige Beseitigung des alten Aufnahmsgebäudes verlangt. Der Regierungsrat von Baselstadt unterstützte in seiner Vornehmlassung an das Eisenbahndepartement das Gesuch, soweit es sich auf die Beseitigung des alten Aufnahmsgebäudes bezog. Das Begehren um Verlängerung des Perrontunnels mußte grundsätzlich abgelehnt werden, zunächst im Hinblick auf die während des Baues des neuen Aufnahmsgebäudes entstehenden Inkonvenienzen und Gefährden, dagegen wurde dasjenige um Beseitigung des alten Aufnahmsgebäudes in zustimmendem Sinne erledigt.

d. Von seiten des Regierungsrates des Kantons St. Gallen ist das Begehren gestellt worden, die A u s f ü h r u n g der II. S p u r auf der L i n i e W i n t e r t h u r - S t . G a l i en St. M a r g r e t h e n in bestimmte Aussicht zu nehmen. Fast gleichzeitig hat auch die Kreisdirektion IV auf die Wünschbarkeit des zweiten Geleises auf dieser Linie aufmerksam gemacht und um Bewilligung zur Anhaadnahme der bezüglichen Studien ersucht. Die nähere Untersuchung dieser auch schon in den eidgenössischen Räten und im Schöße des Verwaltungsrates zur Sprache gebrachten Frage steht in Behandlung.

e. Vom Regierungsrat des Kantons Thurgau ist ein P o s t u l a t des t h u r g a u i s c h e n G r o ß e n R a t e s eingegangen, welches lautet : ,,Der Regierungsrat wird eingeladen, darauf zu dringen, daß das II. Geleise Winterthur-Romanshorn mit möglichster Beförderung gelegt werde."

Es konnten bezüglich der Ausführung dieses Geleises der erwähnten Behörde beruhigende Zusicherungen gegeben werden.

501

f. Dem Gemeinderat der Stadt St. Gallen, der ersucht hat, es möchte das im erweiterten B a h n h o f St. G a l l e n zu ers t e l l e n d e A u f n a h m s g e b ä u d e so rechtzeitig zur Ausführung kommen, daß die Erdgeschoßräumlichkeiten auf das im Jahre 1904 in St. Gallen abzuhaltende eidgenössische Schützenfest in Benutzung genommen werden könnten, wurde geantwortet, daß es aus technischen Gründen nicht möglich sei, seinem Gesuche zu willfahren. Dagegen sind die erforderlichen provisorischen Einrichtungen angeordnet worden.

g. Der Gemeinderat W o hl en ersuchte wiederholt um Leistung eines Beitrages an die Kosten der Erstellung einer neuen Zufahrtsstraße zur Station.

Da die Station Wohlen eine den Bedürfnissen genügende Zufahrtsstraße besitzt und die von der Gemeinde in Aussicht genommene neue Straße im ausschließlichen Interesse der Ortschaft liegt, mußte das Gesuch abgelehnt werden.

/*. Auf ein Gesuch des Gemeinderates von R h e i n e c k um beförderliche Anhandnahme der Arbeiten zur E r w e i t e r u n g der d o r t i g e n S t a t i o n wurde geantwortet, daß die Ausführung dieser Stationserweiterung nicht ratsam sei, solange das alte Rheinbett nicht abgesperrt werden kann. Da bei Hochwasser ein großer Teil des Wassers noch durch den alten Lauf abfließt, könnte die, in das alte Rheinbett hinaus zu erstellende Anschüttung für die Stationserweiterung weggeschwemmt werden.

2. Die eidgenössische P o s t v e r w a l t u n g hat gewünscht, daß wir ihr auf der S t a t i o n W o h l e n ein L o k a l zur E i n r i c h t u n g e i n e s P o s t b u r e a u s zur Verfügung stellen möchten. In den vorhandenen Gebäulichkeiten konnte kein Lokal eingeräumt werden. Die Erstellung eines Dienstgebäudes wurde abgelehnt, weil für die Vermehrung unserer Betriebslokalitäten kein dringendes Bedürfnis vorhanden ist und es sodann nicht unsere Sache sein kann, für die Post allein eine Baute zu errichten. Es wurde aber der Postverwaltung der erforderliche Platz zur Erstellung der für ihren Dienst nötigen Baute auf der Station angeboten.

3. Mit B a h n u n t e r n e h m u n g e n und I n i t i a t i v k o m i t e e s für solche wurden unter anderm die nachstehenden Fragen behandelt : a. Gegen ein Projekt der T r a m b a h n v e r w a l t u n g in L u z e r n betreffend die Einführung des Tramgeleises in den Vor-

502 platz der Station Emmenbrücke wurde Stellung genommen, weil eine Behinderung des Fuhrwerkverkehrs auf diesem Platze zu befürchten war. Auf dringendes Ansuchen der Trambahnverwaltung ist jedoch einem verbesserten Projekte zugestimmt worden, nachdem der Stadtrat von Luzern gemäß unserem Begehren die Zusicherung gegeben hatte, daß die Anlage nur als Provisorium zu betrachten sei und daß das Trambahngeleise auf erstes Verlangen und ohne Kosten für die Bundesbahnen verlegt werden solle.

b. Eine Anfrage der B r e m gar te n - D i e t i k on - B a h n , ob der Einführung ihrer Linie in den Stationsplatz der Bundesbahnstation Bremgarten nach vorgelegtem Projekte grundsätzlich die Zustimmung gegeben werden könnte, ist bejahend beantwortet worden.

c. Im Anschluß an die Bestrebungen, welche auf die Erstellung der II. Spur Aarburg-Luzern abzielen, hat das Initiativ^ komitee für die Erstellung einer R o t t a l i ini e das Gesuch eingereicht, wir möchten auf der Strecke Nebikon-Emmenbrücke anstatt eines II. Geleises die Linie durch das Rottal erstellen. Wir haben dieses Gesuch abgelehnt, da der Übelstand, der zur Erstellung der II. Spur nötigt, daß internationale Schnellzüge durch die auf der einspurigen Linie an die Stationen gebundenen Zugskreuzungen oft große Verspätungen erleiden und diese Verspätungen auf andere Züge sich übertragen, in gleicher Weise fortbestehen würde.

d. Das Initiativkomitee für die Erstellung einer B a h n l i n i e d u r c h das W o r b l e n t a l hat angefragt, ob die Bundesbahnverwaltung nicht den Bau dieser Linie übernehmen würde, statt die Strecke Wilerfeld-Gümlingen mit dem II. Geleise auszurüsten, eventuell ob und zu welchen Bedingungen der Worblenr talbahn der Anschluß im Wilerfeld und die Mitbenutzung der Bahnstrecke bis Bern gestattet würde.

Eine Lösung in ersterm Sinne wäre aus analogen Gründen ausgeschlossen, wie die Erstellung der Rottallinie, und der Anschluß in Bern mit Benutzung der bestehenden Zufahrtslinie vom Wilerfeld weg wäre wegen der starken Belastung der letztern ebenfalls nicht zulässig. Das Initiativkomitee wurde in diesem Sinne verständigt.

4. Eine große Zahl von Begehren um E r r i c h t u n g von Haltestellen und Stationen, beziehungsweise um A u s b a u von H a l t e s t e l l e n zu V o l l s t a t i o n e n lagen auch

503 dieses Jahr wieder 'vor. Beschlossen wurde die Errichtung von H a l t e s t e l l e n bei Le B a y an der Abzweigung der Linie nach Le Pont von der Linie Lausanne-Vallorbe, nachdem an diesem Punkte schon seit einiger Zeit das Umsteigen zwischen den Zügen der beiden Richtungen eingeführt worden war, und bei H ü t t l i n g e n - M e t t e n d o r f an der Linie Winterthur-Romanshorn, nachdem die interessierten Gemeinden sich zu den Leistungen bereit erklärt haben, welche wir von ihnen verlangten.

Abgelehnt wurde ein erneutes Gesucli um Errichtung einer Haltestelle bei V i l l n a c h e r n aus den schon im Jahresbericht pro 1902 erwähnten Gründen, sowie Gesuche der Schulgemeinden A l l m e n d i n g e n und V i l b r i n g e n - R ü f e n a c h t um Errichtung einer Haltestelle zwischen Gümlingen und Ruhigen, der Gemeinde O b e r a a c h um Erstellung einer Station zwischen Erlen und Amriswil, und eines Initiativkomitees aus der Gemeinde L ü t i s b u r g um Ausbau der dortigen Haltestelle zur Vollstation, alle aus dem Grunde, weil eine genügende Frequenz nicht zu erwarten und die entstehenden Kosten nicht zu rechtfertigen wären.

5. P r o j e k t i e r u n g s a r b e i t e n .

a. Von den P r o j e k t e n , die vom B a u d é p a r t e m e n t d e r G e n e r a l d i r e k t i o n a u f g e s t e l l t worden sind, kommen in erster Linie diejenigen in betracht, welche der Genehmigung des Verwaltungsrates unterstellt worden sind. Diese sind bereits auf Seite 381 und 382 dieses Berichtes angeführt. Von den übrigen erwähnen wir die Projekte für den Umbau der linksufrigen Zürichseebahn im Bereiche der Stadt Zürich, für die Überführung der St. Jakobsstrasse und die Tieferlegung der Zufahrtsgeleise zum Personenbahnhof Basel von Pratteln her und für die Einführung der Doppelspur Delsberg-Basel in diesen Bahnhof, welche zum Abschluß gelangt sind; die Projekte für Erweiterungsbauten in Bern (Güter- und Rangierbahnhof), Biel, Tägertschi, Schönbühl, .Rorschach-Bahnhof, Sargans, Vallorbe und für die endgültige Ausgestaltung der Bahnhöfe Neuenburg und Lausanne; die Projekte für Straßenunterführungen bei Pruntrut, Dornach, Münchenstein, Bern-Lorrainestraße, Bern-Papiermühlestraße, Herzogenbuchsee ; das Projekt für die Doppelspur Aarburg-Sursee : mit den erforderliehen Stationsumbauten ;

504

das Projekt für den neuen Schiffswerftebau in Romanshorn; die Projekte für die Änderungen und Ergänzungen der Zentralanlagen auf den Stationen Schinznach-Dorf, Effingen, Hornussen, Frick, Eicken und Stein infolge der Erstellung der II. Spur auf der Strecke Brugg-Stein, für die Erstellung neuer Zentralanlagen auf den Stationen Winkeln, Hendschikon, Töß, Wülflingen, Pfungen, Embrach-Rorbas, Zweidien, Weiach-Kaiserstuhl, Kümikon, Reckingen, Zurzach, Mühlehorn, Unterterzen, Mels, Sevelen und Maienfeld.

b. Von den P r o j e k t e n , w e l c h e von den K r e i s d i r e k t i o n e n a u f g e s t e l l t und von der Generaldirektion geprüft und genehmigt oder zur Umarbeitung zurückgesandt wurden, seien erwähnt : die Projekte für den Ausbau der Strecken Daillens-Vallorbe und Aigle-St. Maurice auf die zweite Spur; die Projekte für Rekonstruktionsarbeiten im Bötzberg- und im Hauensteintunnel, für die Ausmauerung des Lopperbergtunnels bei Hergiswil, für Sicherungsbauten im Rutschgebiet bei Tüscherz und für die Erstellung von Nischen im Aarauertunnel ; die Projekte betreffend die Beseitigung von Niveauübergängen bei Arnex und bei Croy an der Linie Lausanne-Vallorbe, auf der Station Chexbres und bei Territet, auf der Station Langnau, bei Villeret an der Linie Sonceboz-Chaux-de-Fonds, bei Trimbach zwischen Läufelfingen und Ölten, bei Rüschlikon, bei Koblenz und beim alten Waisenhaus in St. Gallendie Projekte für die Eisenkonstruktion der Brücke über die Rhone bei Massongex, für eine Brücke über die Sorge im Bahnhof Renens, für die Rekonstruktion der Pfeiler und Widerlager an der Frenkenbrücke bei Liestal; Projekte betreffend Gesamterweiterungen oder Ergänzungen an den Zugs-, Rangier- oder Gütergeleiseanlagen auf den Stationen: Estavayer, Cugv, Dompierre, Payerne, Moudon, Renens, Romont, Freiburg, Villeneuve, Aigle, Bex, 8t. Triphon, St. Maurice, CroyRomainmotier, Vevey, Chexbres, Flamatt (behufs Einführung der Sensetalbahn), Basel-Personenbahnhof, Basel-St. Johann, Lengnau, Baden, Killwangen, Wallenstadt, Siebnen-Wangen, Wülflingen, Embrach - Rorbas, Zweidien, Glattbrugg, Rümlang, Ürikon, Schmerikon, Wetzikon, Glarus, Benzenschwil, St. Gallen (Personenbahnhof), Btzwilen, Ramsen, Tägerwilen, Kreuzungen, Münsterlingen, Hörn, Eorschach, Rheineck, Heerbrugg, Buchs, Sitterthal und Arnegg;

505

die Projekte betreffend den Ersatz der 14 m. Drehscheibe im Depot H des Bahnhofes Ölten durch eine Drehscheibe von 18 m. Durchmeßer und die Erstellung eines neuen Zufahrtsgeleises, eines neuen Wandwaßerkrans, sowie einer neuen Putzgrube in diesem Depot; ferner Projekte betreffend Erstellung von neuen Putzgruben in Bern und Langnau, betreffend Verbeßerung der Pumpwaßerversorgungsanlage des Depots Rorschach und betreffend Erstellung eines neuen Waßerkrans in Thun; die Projekte betreffend die Vergrößerung des Aufnahmsund des Buffetgebäudes in Yverdon, zwei Stellwerkgebäude in Lausanne, ein Perrondach über dem mit der Montreux-OberlandBahn gemeinschaftlichen Perron in Montreux, Wartsaalanbauten und Perrondächer in Subingen und Wichtrach, ein Vordach am Aufnahmsgebäude Roggwil, ein Unterkunftsgebäude für Auswanderertransporte in Basel, die Überdachung der Rampe am ehemaligen Salzhaus im Bahnhof Bern, eine Dienstwohnung für den Vorstand auf der Signalstation Sentimatte bei Luzern, die Hochbauten auf der neuen Station Steinhausen, Vergrößerung von drei Wärterhäusern an der Linie Winterthur-Schaffhausen, ein Güterexpeditionsbureau und Arbeiterlokal in Zürich-Tiefenbrunnen, eiserne Perronvordächer an den Aufnahmsgebäuden in Glarus, Rümlang, Niederglatt, Bubikon und Wallisellen, einen Güterschuppen auf der Station Hettlingen, neue Abortanlagen in Frauenfeld, neue Aufnahmsgebäude in Murg und Schmerikon, einen Bureauanbau an die Lokomotivremise in Winterthur, Vergrößerung des Güterschuppens auf der Station Räterschen, ein Magazingebäude auf der Station Wil, ein Unterkunftslokal für das Zugspersonal auf der Station Ébnat-Kappel, die Verlängerung des Güterschuppens auf der Station Emmishofen-Egelshofen, Vergrößerung der Maler- und Sattlerwerkstätte in Chur, Abortanbauten bei den Werkstätten in Rorschach und Chur; die Projekte für die Einrichtung der Gasbeleuchtung auf den Stationen Affoltern a. A., Bedingen und Borgen, Arnegg und Bschlikon; der elektrischen Beleuchtung auf den Stationen Heiden, Selzach, Lengnau, Pieterlen, Buren a. A., Cormoret, Dottikon-Dintikon, Altstetten, Regensberg und der Petrolgasbeleuchtung, System ,,Washington'1, auf der Station Bubikon; ferner für die Erweiterung der bestehenden elektrischen Beleuchtung im Bahnhof Basel und der bestehenden Gasbeleuchtung auf dem Bahnhof St. Margrethen; die Projekte für die Verbesserung der Wasserversorgung zum Speisen der Lokomotiven auf der Station Chexbres ; für die

506

Verbesserung, der Wasserversorgungen auf den Stationen Villeneuve, Bützberg, Grenchen, Frick, Hendschikon, Oberriet (Rheintal), Haag-Garns, der Haltestelle Fillisdorf, der Wärterhäuser bei Varembé und Myes an der Linie Lausanne-Genf, bei G-larey an der Linie St. Maurice-Brig, bei Friesenheil, Pontels und Warpel an der Linie Bern-Freiburg, bei Bützberg an der Linie OltenBern und bei Selzach an der Linie Olten-Biel ; die Projekte für die Erstellung von Brückenwagen auf dem Bahnhof Aarau und den Stationen Unterterzen und Hunzenschwil ; die Projekte für die Erweiterung der provisorischen Sicherungsanlagen auf der Ostseite des Personenbahnhofes Basel, für die Änderung der Zentralanlage auf der Station Glovelier infolge Einführung der Saignelégier-Glovelier-Bahn ; für die Erstellung von Vorsignalen zu den Ausfahrtssignalen auf der Güterstation St. Johann und von Vorsignalen nach dem Typ der Maschinenfabrik Bruchsal zu den Abschlußsignalen auf diversen Stationen, für eine Radtasteranlage auf der Strecke St. Johann-Personenbahnhof Basel zur Kontrollierung der Geschwindigkeit der E. L. B.-Züge.

Im speziellen sei hier noch folgendes beigefügt: a. Zur Erlangung von F a s s a d e n p l ä n e n f ü r das A u f n a h m s g e b ä u d e in B a s e l ist ein Wettbewerb ausgeschrieben worden. Es gingen bis zum Einlieferungstermin, 20. Juni 1903, 42 Projekte ein. Am 29. Juni trat die zur Beurteilung dieser Projekte berufene Jury zusammen und sprach zwei Projekten je einen zweiten Preis und einem Projekt einen dritten Preis zu. Die mit den zweiten Preisen ex oequo bedachten Projekte haben die Herren Kuder & Müller in Zürich und Herrn Kurt Gabriel in Düsseldorf zum Verfasser. Das mit einem drittenPreise bedachte Projekt ist von Herrn Prof. Olbrieh in Darmstadt.

Zur Ausführung konnte keines dei' prämierten Projekte vorgeschlagen werden. Die Kreisdirektion hat daher durch die Architekten Faesch & Laroche in Basel, unter Mitwirkung unserer Organe, auf Grund mehrerer Entwürfe ein weiteres Projekt ausarbeiten lassen. Die Genehmigung desselben fällt nicht mehr in die Berichtsperiode.

b. Das Direktorium der ehemaligen Schweizerischen Centralbahn hatte einen Bildhauer in Luzern beauftragt, Modelle für den am A u f n a h m s g e b ä u d e des Bahnhofes L u z e r n nochanzubringenden Figurenschmuck auszuarbeiten. Im Laufe der weitern Behandlung dieser Angelegenheit ist es als

507

zweckmäßig befunden worden, für diesen Figurenschmuck einen allgemeinen Wettbewerb zu eröffnen.

c. Das Eisenbahndepartement hat die Baudirektion für den Simplontunnel und die Generaldirektion zu einer Konferenz eingeladen, in welcher deren Abänderungsvorschläge zum P r o j e k t e des B a h n h o f e s B r i g besprochen wurden. Das Eisenbahndepartement ist unsern Vorschlägen in der Hauptsache beigetreten und hat die Baudirektion für den Simplon angehalten, dieselben soweit noch möglich, zu berücksichtigen.

6. B a u a u s f ü h r u n g .

a. Die Generaldirektion hat im Berichtsjahr die L e i t u n g folgender A r b e i t e n selbst besorgt : Vergrößerung des Verwaltungsgebäudes der ehemaligen Jura-Simplon-Bahn auf der Großen Schanze, Erstellung eines neuen Dienstgebäudes im Brückfeld in Bern, Bau der Rickenbahn und eines Werftegebäudes in Romanshorn. Über diese Bauten ist folgendes zu berichten: K. Die V e r g r ö ß e r u n g des V e r w a l t u n g s g e b ä u d e s auf der Großen Schanze und das D i e n s t g e b ä u d e i m B r ü c k feld sind vollendet und ersteres bis Ende September und letzteres bis Anfang November 1903 vollständig bezogen worden.

Die Abrechnungen für diese beiden Objekte sind aufgestellt und ergaben erhebliche Minderausgaben gegenüber den genehmigten Krediten.

ß. Auch der Bau des W e r f t e g e b ä u d e s in Romanshorn ist im Berichtsjahre, wenn nicht vollständig vollendet, so doch soweit gefördert worden, daß dasselbe in Benutzung genommen werden konnte.

y. Nachdem Projekt nebst Voranschlag für die R i c k e n b a h n vom Verwaltungsrate genehmigt und dem Eisenbahndepartement die generelle Planvorlage eingereicht worden war, sind wir zur Ausschreibung der Bauarbeiten für den Tunnel und die anstoßenden Strecken mit Festsetzung des Bingabetermins auf den 10.: Mai geschritten. Das Resultat der eingelangten Offerten überstieg die Kostenberechnung für die betreffenden Bahnpartien erheblich. Es wurde hierauf eine zweite Ausschreibung mit Eingabetermin auf den 10. November angeordnet.

Hierbei ist als günstigstes Angebot dasjenige eines Unternehmerkonsortiums bestehend aus den Herren A. Palaz, Ingenieur in Lausanne, Gebr. Fougerolle in Paris und der Société des Grands Travaux in Marseille, hervorgegangen. Die Arbeiten wurden

508 diesem Konsortium zugeschlagen und der Bauvertrag mit demselben abgeschlossen.

Dasselbe begann die Arbeiten am 17. November mit der Abteufung eines Schachtes auf der Südseite. Am 24. November wurden sodann die Arbeiten auch auf der Nordseite des Tunnels in Angriff genommen.

6. Über die Bauarbeiten, deren L e i t u n g den K r e i s d i r e k t i o n e n überlassen ist, geben wir hier einige Notizen aus ihren Jahresberichten und verweisen im übrigen bezüglich der vollendeten Bauten auf den Ausweis über die Verwendung zu Bauzwecken bei den Jahresrechnungen pro 1903.

Kreis I.

B a h n h o f R e n e n s. Die neuen Depotanlagen sowie auch der Rangier- und der Lokalgüterbahnhof sind in der Hauptsache vollendet. Entsprechend dem aufgestellten Bauprogramm kann nun in nächster Zeit mit dem Umbau des Personenbahnhofes begonnen werden.

B a h n h o f L a u s a n n e . Die beiden Straßenunterführungen nach Ouchy und aux Epinettes wurden fertig erstellt und dem öffentlichen Verkehr übergeben. I)ie Arbeiten für die Güteranlagen in Treyblanc gehen ebenfalls ihrer Vollendung entgegen.

Da der Bahnhof Lausanne sich inmitten eines stark überbauten Geländes befindet und infolgedessen die Erweiterungsfähigkeit desselben eine beschränkte ist, wurde die zwischen den beiden Linien nach Bern und St. Maurice gelegene Liegenschaft ,,la Retraite"1 vorsorglich erworben. Im Verlaufe des Berichtsjahres sind die Projektpläne für den Personenbahnhof und das neue Aufnahmsgebäude soweit gediehen, daß demnächst eine bezügliche definitive Vorlage gemacht werden kann.

B a h n h o f V e v e y . Die über die Veveyse und die nebenliegenden Straßenzüge führenden Bahnbrücken sind unter den Anschlußgeleisen der Linie Yevey-Chexbres und der chemins de fer veveysans vollendet worden. Die weitern Arbeiten werden nach Möglichkeit gefördert, und es soll in nächster Zeit gleichzeitig mit der Verbreiterung des Bahnhofplanums auch die Unterführung der rue des Bosquets in Angriff genommen werden.

B a h n h o f M o n t r e u x . Sämtliche für die Einführung der Montreux-Oberland-Bahn in Aussicht genommenen Anlagen sind

509

vollendet, mit Ausnahme des Perrondaches am gemeinschaftlichen Mittelperron, welches in Arbeit ist.

B a h n h o f N e u e n b u r g . Die Güterbahnhofanlagen, sowie die Korrektion der ,,Route des Fahysa sind vollendet, ebenso die in den Sparbögen der Stützmauer an dieser Straße eingebauten Dienstlokalitäten. Im weitern ist im Berichtsjahre auch das neue Dienstgebäude bezogen und die neue Drehscheibe von 18 m. Durchmesser im Lokomotivdepot dem Betrieb übergeben worden. Über, die Gestaltung der Perronanlagen und der damit in Zusammenhang stehenden Personendurchgänge sowie des Aufnahmsgebäudes hat bis jetzt eine Einigung mit den interessierten Behörden noch nicht erzielt werden können.

S t a t i o n T ü s c h e r z . Die Unterbauarbeiten, sowie die Geleiseanlagen sind im Berichtsjahre vollendet worden. Die Hochbauarbeiten wurden unverzüglich in Angriff genommen.

S t a t i o n C h e x b r e s . Infolge Ablebens des Unternehmers wurden die Arbeiten für die Einführung der Linie Vevey-Chexbres etwas verzögert. In letzter Zeit werden dieselben aber mit aller Energie gefördert, so daß eine weitere Verzögerung der Eröffnung dieser Linie nicht zu befürchten sein wird* II. Geleise Villeneuve-Aigle. Obschon in den Stationen Villeneuve, Roche und Aigle noch kleinere Ergänzungsarbeiten im Rückstande sind, konnte das II. Geleise am Ì. Mai des Berichtsjahres dem Betriebe übergeben werden.

II. Geleise Bofflens-Croy. Die Unterbauarbeiten dieses Loses wurden im Laufe des Jahres in der Hauptsache vollendet.

Etwas im Rückstande ist einzig die Wegüberführung bei der Station Croy, deren Anlage zu längern Verhandlungen mit den lokalen Behörden Veranlassung gegeben hat.

II. Geleise Croy-Vallorbe. Auf diesem Lose mußten zur Sicherung des Bahnkörpers an verschiedenen Stellen bedeutende Entwässerungsarbeiten vorgesehen werden. Diese Arbeiten wurden im Berichtsjahre bedeutend gefördert, so daß nunmehr auch die weiteren Unterbauarbeiten, die an diesen Stellen noch etwas im Rückstand sind, überall in Angriff genommen werden können.

Auf den übrigen Strecken, besonders im obern Teile des Loses, sind die Brd- und Maurerarbeiten ziemlich vorgeschritten.

Bundesblatt. 56. Jahrg. Bd. HL

34

510 Die Erneuerung des Mauerwerkes des Tunnels von Combes ist vollendet. Auch beim Tunnel von Nanchau hat sich die Notwendigkeit einer Rekonstruktion herausgestellt, und es sind die bezüglichen Arbeiten vor kurzem in Angriff genommen worden.

II. G e l e i s e C o n v e r s i o n - C h e x b r e s . Die Vollendung der II. Spur auf dieser Strecke wird durch eine Rutschung bei .;1Gotta d'orct in der Gemeinde Lutry erheblich verzögert. Es mußten weitgreifende Entwässerungsanlagen vorgenommen werden, mit deren Ausführung unverzüglich begonnen wurde.

II. Geleise Palézieux-Vauderens. Die Unterbauarbeiten sind so weit vorgeschritten, daß voraussichtlich der Oberbau im nächsten Jahre bis Oron gelegt werden kann.

Kreis II.

B ä h n h o f Basel. Die Überführung der Peter Merian-Straße wurde Ende März vollendet und im ganzen Umfange dem Verkehr übergeben.

Fertig gestellt wurden ferner der dritte Perron und die dritte Bahnhofhalle, die zwei Dienstgebäude für die Elsaß-LothringerBahnen und die Bruderholzpasserelle.

Über die Verlegung der Nauenstraße längs den Depotanlagen und dem projektierten Schweizereilgut ist mit der Stadt Basel eine Vereinbarung getroffen worden, wodurch eine Platzerweiterung und Verbesserung- der Anlagen geschaffen wurde.

Das frühere Aufnahmsgebäude ist abgebrochen und die Abgrabungsarbeiten im Gebiete des neuen Personenbahnhofes sind in der Hauptsache vollendet. -- Die Aufstellung der definitiven Pläne für das neue Bahnhofgebäude hat sich leider verspätet; indessen wird im Laufe des Sommers 1904 mit den Bauarbeiten begonnen werden können.

II. G e l e i s e B a s e l - D e l s b e r g . Die Aufnahmen und Katasterbereinigungen für die Strecke Basel-Aesch wurden beendigt und das von der Jura-Simplon-Bahn früher aufgestellte Projekt allseitig revidiert. Dabei sind eine Reihe von Unterführungen und Überführungen projektiert worden, um die Niveauübergänge zu vermindern.

B a h n h o f Ber n. Die Einrichtungen für den Güterdienst erhielten in der ehemaligen Salzhausliegenschaft einige Erweiterungen.

511 S t a t i o n H e r z o g e n b u c h s e e . Die Erweiterung der GHUerdienstanlagen und die Erstellung von 3 weitern Weichenverbindungen wurde durchgeführt.

S t a t i o n G r l o v e l i e r . Die Stationserweiterungsarbeiten für die Einfuhrung der Bahn Saignelégier-Grlovelier wurden vollendet bis auf die Stellwerksanlage.

Kreis III.

S t a t i o n G l a r u s . Das neue Aufnahmsgebäude ist bis auf das Perrondach vollendet und am 1. Dezember in Benutzung genommen worden.

S t a t i o n N i e d e r g l a t t . Das neue Aufnahmsgebäude ist im Rohbau fertig.

S t a t i o n S c h m e r i k o n . Für das neue Aufnahmsgebäude sind die Fundamentierungsarbeiten in Angriff genommen worden.

U n t e r f ü h r u n g d e r B a d e n e r s t r a ß e zwischen Alts t e t t e n und U r d o r f . Die beiden Widerlager zur Aufnahme der Eisenkonstruktion sind bis zur Auflagerquaderhöhe fertig gestellt. Es wurde mit der Verbreiterung des Bahndammes und der Verlegung der Straße begonnen.

Neue S t a t i o n s a n l a g e i h S t e i n h a u s e n . Die Erdarbeiten sind in der Hauptsache vollendet. Die übrigen Bauarbeiten werden bei Eintritt der besseren Jahreszeit in Angriff genommen.

II. Geleise B r u g g - S t e i n - S ä c k i n g e n . Die Bauarbeiten nahmen ihren regelmäßigen Fortgang. Es wurde die Planie auf der ganzen Strecke größtenteils beendet und auf den Strecken BruggSchinznach-Dorf, Effingen-Hornussen und Eicken-Stein-Säckingen die erste Beschotterung eingebracht. Die Eisenkonstruktionen für die Brücken des II. Geleises sind zum Teil montiert, zum Teil zur Aufstellung bereit.

Die Arbeiten für R e k o n s t r u k t i o n e n am M a u e r w e r k des B ö t z b e r g t u n n e l s wurden im Herbste begonnen und es sind bis zum Jahresschluß im Innern des Tunnels auf 70 m.

Länge die Widerlager beidseitig bis auf Kämpferhöhe durch neues Material in Zementmörtel umgebaut worden.

Die Erstellung von Nischen in diesem Tunnel, welche infolge des zweiten Geleises notwendig wurden, ist beendet.

512 Ereis IV.

Station Winkeln. Es sind noch einige Geleiseänderungen vorzunehmen und die Wagenremise aufzustellen.

B a h n h o f S t. G a l l e n . Da das Projekt für den Personenbahnhof noch nicht endgültig festgestellt ist, so beschränkten sich die Bauarbeiten auf Fertigstellung des Güterschuppens und des Zollgebäudes im Güterbahnhof und der Lokomotivremise mit Dienstgebäude im Personenbahnhof, sowie auf Ausführung der Geleise beim Lokomotivdepot und Änderungen bei der westlichen Bahnhofeinfahrt.

B a h n h o f R o r s c h a c h . Der Frucht- und Salzschuppen des Staates im äußern Bahnhofe wurde abgebrochen, und es sind daselbst drei neue Geleise erstellt worden. Die Haupterweiterung ist nocht nicht in Angriff genommen, weil das bisherige Projekt einer Umarbeitung unterzogen wurde.

E r s t e l l u n g d e s z w e i t e n Geleises O b e r w i n t e r t h u r R o m a n s ' h o r n . Auf der Strecke Oberwinterthur-Müllheim sind folgende Bauten zur Ausführung gekommen: Straßenunterführung, Stützmauern und Platzerweiterung in Frauenfeld ; Verlängerung von Durchlässen bei Bürglen anläßlich der Kanalbaute eines Mühlegeschäftes.

Die neuen eisernen Brücken über die Thur bei Müllheini wurden an Boßhard & Cie. in Näfels und Löhle & Cie. in Zürich vergeben, die Fundations- und Maurerarbeiten an Gribi, Haßler & Cie.

in Burgdorf. Die pneumatische Fundation der Pfeiler und Widerlager wurde am 10. Oktober 1903 begonnen. Ende des Jahres waren das rechte Widerlager und die Pfeiler II und III bis auf die Gurtschicht fertig. Das Montiergerüst ist gleichzeitig erstellt worden.

c. Bahnunterhalt.

Die Generaldirektion hatte sich mit den nachstehenden Geschäften, welche den Bahnunterhalt betreffen, zu befassen: 1. Die Kreisdirektion I ist um die Ermächtigung zur sofortigen durchgreifenden Reparatur der Gewölbe des steinernen Viaduktes bei La Prise-Milord zwischen Boveresse und Les Verrières eingekommen, trotzdem diese Arbeit im Budget nicht vorgesehen war. Die Ermächtigung wurde erteilt. Die Reparatur ist in Arbeit.

513

2. Eine Untersuchung des Mauerwerkes im Grandvauxtunnel hat ergeben, daß dasselbe zum großen Teil erneuert werden muß.

Da die Herstellung der Arbeit nach Einführung des doppelspurigen Betriebes nicht gut durchführbar wäre, haben wir auch hier die Ermächtigung zum sofortigen Beginn der Arbeiten erteilt.

3. Die Kreisdirektion III ist beauftragt worden, ein noch von der Direktion der ehemaligen Nordostbahn aufgestelltes Projekt für die Tieferlegung des Sihlbettes unter den Bahnhofbrücken in Zürich zur Ausführung zu bringen, nachdem über die Beteiligung des Kantons Zürich an den Kosten eine Verständigung erfolgt war. Es ist dies zwar keine eigentliche Unterhaltungsarbeit.

Wir erwähnen ihrer aber in diesem Zusammenhange, weil die Kosten auf Betrieb verrechnet werden müssen.

e. Wir führen hier noch die größeren Unterhaltungsarbeiten nach den Berichten der Kreise auf.

Kreis L Rekonstruktionen am Mauerwerk in fünf Tunnels auf der Linie Neuchâtel-Les Verrières.

Rekonstruktion des Mauerwerkes im Châtelardtunnel bei Grandvaux auf eine Länge von 48 m.

Rekonstruktion des Mauerwerkes im 495 Meter langen Tunnel von Cornallaz bei Chexbres auf 470 Meter Länge.

Verstärkungsmauer zwischen den Gewölben l und 2 des Viaduktes von Villangeaux.

Wiederherstellung der durch das Rhonehochwasser zerstörten Uferpflästerungen am Stockalperkanal.

Erstellung provisorischer Perrons und Passerellen im Bahnhof Lausanne anläßlich der Zentenarfeier.

Kreis II.

Erneuerung von 38 m8 Fundament- und 953 ma Gewölbewiderlagermauerwerk im Hauensteintunnel.

Teilweise Rekonstruktion der Widerlager und Gewölbe im Burgdorfertunnel.

Wiederherstellung der durch Hochwasser beschädigten Uferversicherungen der kleinen und großen Schliere bei Alpnach, an

514

der Wald-Emme bei Schüpfheim und an der Emme zwischen Entlebuch und Wolhusen.

Ersatz der festen Auflager durch Rollenlager auf den beiden Widerlagern der Birsbrücke bei St. Jakob.

Rekonstruktion der Stützmauern auf der Station Sommerau und auf der Strecke Biel-Sonceboz.

Kreis III.

Umänderung der Heizanlage im Ostflügel des Aufnahrnsgebäudes Zürich.

Umbauten im Aufaahmsgebäude Schaffhausen zwecks Schaffung größerer Diensträume.

Kreis IV.

Verstärkung der Blechbrücken auf der Linie Sulgen-Goßau.

Auswechslung der Brückenhölzer auf der Thurbrücke bei Ossingen.

Umbau des Gebäudes der Materialverwaltung in Rorschach wegen Erweiterung des Geschäftsbetriebes.

Umbauten im Verwaltungsgebäude an der Poststraße in St. Gallen für die Aufnahme der Bureaux des Obermaschineningenieurs.

5. Geleise- und Weichenumbauten.

Die Gesamtlänge der zu unterhaltenden Geleise betrug auf Ende 1903 total 3,905,137 m., wovon 2,901,841 m. Hauptgeleise und 1,003,296 m. Nebengeleise. Von demselben liegen 35,429 m.

(34,861 m. Hauptgeleise und 968 m. Nebengeleise) auf französischem Gebiet und sind Eigentum der P. L. M. Nach den neuen Normalien der S. B. B. mit Schienen von 45,9 kg. per laufenden Meter liegen am Ende des Berichtsjahres 93,882m. Geleise.

Geleiseumbauten haben, stattgefunden: Mit Material nach den neuen Normalien S. B. B. . 72,018 m.

Mit Material nach den alten Normalien . . . . 22,777 ,, Schienenerneuerung allein nach den alten Normalien 7,783 ,, Schwellenerneuerung allein nach alten Normalien . 22,665 ,, Geleiseverstärkungen durch Vermehrung der Schwellen und Ersatz der flachen Laschen durch Winkellaschen oder Bochumerlaschen, getrennt oder beide in Verbindung 54,944 ,, Ersatz von Weichen nach den alten Normalien . 79 Stück.

515

d. Oberbaumaterialverwaltung.

Mit Anfang des Berichtsjahres hat diese Dienstabteilung auch die Verwaltung des Oberbaumaterials der Kreise DI und IV und mit dem 1. Mai die Verwaltung des Oberbaumaterials des Kreises I übernommen, so daß dieser Geschäftszweig nunmehr vollständig zentralisiert ist.

Es wurden einläßliche Studien über, die Imprägnierung von Holzschwellen gemacht, als Grundlage für den Entscheid über die Frage, ob die Bundesbahnverwaltung eine eigene Imprägnieranstalt einrichten soll oder nicht. Der Entscheid ist noch nicht gefällt.

Zu Versuchszwecken wurden einige technische Neuerungen im Oberbau, wie Verwendung von "Gewebebauplatten" für Schienenunterlagen, von Schwellendübeln System Colet und von Blattstößen nach Patent Küttel & Becherer in Berlin auf kurzen Strecken zur Anwendung gebracht.

Wir geben hier noch eine Übersicht über das im Berichtsjahre bezogene Material in runden Zahlen : Stahlschienen.

Typ S. B. B. I (45,9 kg. per laufenden Meter) . .

,, II (48,9 ,, ,, ,, . .

" , . 8. E. . II (36,, ,, ,, ,, ,, . .

9,306 t.

1,202 ,, 322 ,,

Zusammen

10,830 t;

Eisenschwellen.

Typ S. B. B. (72,5 kg. per Stück)

,,

J. S.B. (51,0 ,,

,,

6419 t.

1588 ,,

,, Zusammen

S chien enbef estignngsmittel

8007 t.

1813 ti

W e i c h e n und K r e u z u n g e n (Typ S. B. B.).

Einfache Weichen für eiserne und hölzerne Schwellen 8 Stück Stahlschienenkreuzungen 1 : 7 l ,,

1 :8 1:9 - l : 10 1:11

17 41 U l

,, ,, ,, ,

516 Holzschwellen.

Eichene Bahnschwellen: schweizerischer Provenienz . . 25,000 Stück deutscher ,, . . 2,000 r französischer ,, . . 12,000 ,, österreichischer ,, . .

8,000 ,, 47,000 Stück Buchene Bahnschwellen: deutscher Provenienz (Da nur buchene Schwellen, die mit karbolsäurehaltigem Teeröl imprägniert sind, verwendet werden können und für diese Imprägnierungsart in der Schweiz noch keine Einrichtung besteht, müssen die buchenen Schwellen vorläufig im Ausland gekauft werden.)

Lärchene Bahnschwellen : schweizerischer Provenienz . . 1000 Stück österreichischer ,, . . 9000 ,, Föhrene Bahnschwellen : schweizerischer Provenienz

10,000

,,

10,000

,,

1,000 Zusammen

r

68,000 Stück

Eichene Weichen- und Brückenschwellen : schweizerischer Provenienz deutscher ,, französischer "

700 m 3 165 ,, 235 ,, Zusammen

1100 m8

517

Imprägniert wurden

mit Chlorzink nach Eichenschwellen Lärchenschwellen Föhrenschwellen

Bahnschwellen dem Burnettschen Verfahren : .

. . . 32,000 Stück 1,000 ,, 2,000 ,, 35,000 Stück

mit Chlorzink nach dem Straschunschen Verfahren : Eichenschwellen 11,000 Stück Lärchenschwellen 1,000 ,, mit Quecksilbersublimat nach dem Kyanschen Verfahren : Lärchenschwellen mit karbolsäurehaltigem Teeröl : Eichenschwellen Buchenschwellen

12,000

,,

12,000

,,

11.000

,,

1,000 Stück 10,000 ,, Zusammen

70,000 Stück

Weichen- und Brückenschwellen mit Chlorzink nach dem Burnettschen Verfahren .

,, ,, " n Straschunschen ,, .

900 m 3 300 ,,

Zusammen

1200 m8

518

VI. Eechtsdepartement.

a. Allgemeines.

1. Bei Übernahme der Jura-Simplon-Bahn haben wir gemäß Art. 12 des Rückkaufgesetzes auch für diese Linien der Bundesbahnen bei den Bahnhofvorständen der Hauptorte der von unserem Netz berührten Kantone D o m i z i l v e r z e i g t . Die Kantonsregierungen sind hiervon verständigt und die erforderlichen Publikationen erlassen worden.

2. Anläßlich eines Spezialfalles betreffend D o m i z i l v e r z e i g u n g bei Vertragsabschlüssen haben wir folgenden Beschluß gefaßt : ,,Am Sitze der vertragschließenden Direktion haben Domizil zu verzeigen : 1. alle Personen, die nicht in der Schweiz domiziliert sind; 2. insofern es sich um Verträge handelt, die mit den Kreisdirektionen abgeschlossen werden, alle Personen, welche nicht in einem von den Linien des Kreises berührten Kanton domiziliert sind.

,,Die in der Schweiz (bei Verträgen mit der Generaldirektion) oder in einem der Kantone, welche von den Bisenbahnstrecken des Kreises berührt werden (bei Verträgen mit den Kreisdirekfcionen), domizilierten Personen haben ihr Rechtsdomizil an demjenigen Kantonshauptort zu verzeigen, dessen Kantonsgebiet sie bewohnen."

3. Durch Beschluß des Bundesrates vom 22. September wurde festgestellt, daß die Übertragung des E i g e n t u m s des im G r o ß h e r z o g t u m B a d e n gelegenen Grundbesitzes der ehemaligen Nordostbahn an den Bund in rechtsverbindlicher Form stattgefunden hat.

4. Am 20. November hat der Bundesrat folgenden Beschluß betreffend d i e B e h a n d l u n g v o n S t r a f s a c h e n erlassen: .,,Der Bundesratsbeschhiß vom 28. März 1901 betreffend die Behandlung von Strafsachen, die nach eidgenössischen Gesetzen zu entscheiden sind, wird abgeändert wie folgt: ,,1. Die Departemente und Abteilungsvorstände der Bundesverwaltung werden eingeladen, sobald zu ihrer amtlichen Kenntnis gelangt, daß von ihnen unterstellten Beamten oder Angestellten strafbare Handlungen gegen die Bundesverwaltung, insbesondere

519 Veruntreuungen irgend welcher Art begangen worden sind, jeweilen nach Feststellung des Tatbestandes und -- wenn nötig-- Sicherung der Person des Täters, unverzüglich von dem Geschehenen unter Beilage der Akten dem Bundesanwalt Mitteilung zu machen behufs Bericht und Antrag an den Bundesrat.

,,2. Im fernem werden die Departemente und Abteilungsvorstände eingeladen, in den nach eidgenössischen Gesetzen zu entscheidenden Strafsachen, in welchen sie Verzeigungen bei Gericht einzureichen oder Weiterziehung gegen Urteile oder Einstellungsbeschlüsse kantonaler Gerichtsstellen einzulegen in die Lage kommen, die Akten dem Bundesanwalt zu übermitteln und diesen mit den zu treffenden Rechtsvorkehren zu betrauen.

,,3. Das Eisenbahndepartement wird eingeladen, dafür zu sorgen, daß die Kreisdirektionen der Bundesbahnen bei Entdeckung strafbarer Handlungen von Beamten und Angestellten der Bundesbahnen ebenfalls in obiger Weise vorgehen.a Wir haben diesen Beschluß den Kreisdirektionen und dem Personal zur Kenntnis gebracht und ferner die Kreisdirektionen ersucht, den Ausführungsbestimmungen nachzukommen, welche die schweizerische Bundesanwaltschaft mit Zirkular vom 12. Dezember zu demselben erlassen hat.

5. Auf unser Gesuch hat der Bundesrat die Rückerstattung der von der JurarSimplon-Bahn als Rechtsnachfolgerin der Suisse Occidentale geleisteten K a u t i o n von Fr. 250,000 für Erstellung des S i m p l o n t u n n e l s bewilligt.

6. Der von der Nordostbahn, der Centralbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen auf die Bundesbahnen übergegangene P r o z e ß b e t r e f f e n d N a c h t z ü g e ist infolge des freihändigen Rückkaufes der Jura-Simplon-Bahn gegenstandslos geworden.

7. Laut Vertrag über den freihändigen Ankauf der JuraSimplon-Bahn, vom 23. Oktober 1903, ist die Verpflichtung dieser Gesellschaft zur Einlösung der H e i m fa I i s r e c h t e der Kantone Freiburg, Genf und Neuenburg, soweit sie noch bestand, vom Bunde übernommen worden. Wir haben die Auszahlung der betreffenden Beträge, mit Fr. 984,000 an Freiburg, Fr. 292,000 an Genf und Fr. 490,000 an Neuenburg, auf den 31. Dezember 1903 aligeordnet, haben aber die beanspruchte Zinsvergütung vom l-. Mai 1903, beziehungsweise vom Tage der Zustimmung der genannten Kantone zur vorgeschlagenen Abfindung der Simplonsubvenienten an, abgelehnt.

520

b. Versicherungswesen.

1. In Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 28. Mai haben wir mit einem Konsortium von Versicherungsgesellschaften einen Vertrag betreifend die V e r s i c h e r u n g g e g e n B r a n d s c h a d e n abgeschlossen. Dieser Vertrag, derauf die Dauer von zehn Jahren vereinbart worden ist, ist am Mittag des 30. Juni 1903 in Kraft erwachsen. Die Versicherung umfaßt nachstehenden Wert: a. Vorräte Fr. 8,300,000 b. Rollmaterial ,, 117,200,000 c. Mobiliar und Gerätschaften ,, 12,500,000 d. Gepäck und Güter, welche den Bundesbahnen zum Transport oder zur Lagerung übergeben wurden ,, 40,000,000 e. Gebäude, soweit dieselben nicht durch die obligatorischen Brandversicherungsanstalten gedeckt sind ,, 3,800,000 Total

Fr. 181,800,000

Die jährliche Prämie für diese Summe beläuft sich auf rund Fr. 90,000.

Dieser Vertrag umfaßt allen Sehaden, welcher den Bundesbahnen durch Feuer verursacht wird und Objekte betrifft, welche nicht dem obligatorischen Versicherungszwang unterworfen sind, mit Ausnahme der Dampfbootunternehmung auf dem Bodensee und der hölzernen Rheinbrücke bei Ragaz, welche besonders versichert sind.

2. Während des Berichtsjahres sind Entschädigungen für Brandschaden vergütet worden : a. Von den kantonalen obligatorischen Versicherungsanstalten für 14 Brandfälle . Fr. 18,279. 80 &. Von den Versicherungsgesellschaften der verstaatlichten Bahnen für die Dauer vom 1. Januar bis 30. Juni 1903 für 16 Brandfälle ,, 1,903. 80 c. Von dem unter Ziffer l erwähnten Konsortium für die Dauer vom 30. Juni bis 31. Dezember 1903 fììr 13 Brandfälle . ,, 1,257.60 Für im ganzen 43 Brandfälle Total Fr. 21,441. 20

521 3. Für die V e r s i c h e r u n g der Wertsendungen unserer Hauptkasse, sowie der Kreiskassen haben wir folgende Grundsätze aufgestellt : a. Die Dienstsendungen werden nicht versichert.

b. Die Postsendungen im Innern der Schweiz werden portofrei befördert und vollinhaltlich deklariert; es liegt daher kein Grund vor, dieselben zu versichern. Dagegen sind die nach dem Ausland bestimmten Postsendungen zu versichern, wenn sich die Versicherung gegenüber der Wertdeklaration als vorteilhafter erweist.

Die Sendungen unserer Hauptkasse sind bei der Gesellschaft ,,Fédérale" versichert. Der mit dieser Gesellschaft abgeschlossene Vertrag erstreckt sich auch auf die von den Kreiskassen bewirkten Sendungen, insoweit die von den verstaatlichten Gesellschaften vereinbarten Policen abgelaufen sind.

c. Kautionswesen.

Der Stand der Kautionen auf den 31. Dezember 1903 war folgender : Barkautionen :

Generaldirektion: Kreisdirektion I: II: III: IV:

144 Kautionen im Betrage von 121 ,, ., ,, ., 244 ., ; ,, ; 43 ,, ,, ,, ,, 53 ,, ,, ,, ,,

Fr.

,, ,, ,, ,,

168,600. -- 183,582.10 144,770.12,170.11,612.35

Wertschriftenkautionen :

Generaldirektion 371 Kautionen im Betrage von Fr. 2,585,425. -- Kreisdirektion I 15 ,, ,, ,, ,, ,, 87,985.,, ,, ,, ,, 560,965.II: 49 " " ,, ,, ,, ,, 383,307.68 III: 92 IV ,, ,, " ,, ,, 266,422.65 « I » , 123 Kautionen durch Bürgschaft:

Generaldirektion : 399 Kantionen im Betrage von Fr. 1,834,250.

Kreisdirektion I ; 22 ,, ,, ,, ,, ,, 51,505.

,, , ,, ,, 269,200.

II: 37 " HI: 22 " * ,, ,, " . 88,100.

IV: 20 ,, ,, ,, 42,900.

" Total 1755 Kautionen im Betrage von Fr. 6,690,794. 78

522 d. Steuerwesen.

Mit Urteil vom 3. Juni 1903 hat das Bundesgericht eine zwischen der Kreisdirektion II und dem Kanton Luzern anhängige Steuerstreitigkeit betreffend die Bahnhofwirts c h a f t in L u z e r n entschieden. Die Kreisdirektion II hielt dafür, daß die Bahnhofrestauration im Hinblick auf Art. 10 des Rückkaufsgesetzes von jeder-Steuer befreit sei. Dagegen wollten die Luzerner Behörden eine Steuerbefreiung nur insoweit anerkennen, als die Bahnhofwirtschaft von dem reisenden Publikum besucht werde ; soweit die Wirtschaft aber von der einheimischen Bevölkerung benützt werde, müsse eine im Verhältnis zu diesem Besuche stehende Steuer entrichtet werden. Das Bundesgericht pflichtete dieser Ansicht bei und wies den von der Kreisdirektion II eingereichten Rekurs ab, indem es in Übereinstimmung mit der von den Luzerner Behörden vorgenommenen Schätzung die Quote der einheimischen Besucher der Bahnhofwirtschaft auf ein Fünftel sämtlicher Besucher festsetzte.

In zwei späteren Entscheiden hat das Bundesgericht den Artikel 10 des Rückkaufsgesetzes dahin ausgelegt, daß die Bundesbahnen nicht nur zur Entrichtung der Steuer verpflichtet seien für I m m o b i l i e n , die keine notwendige Beziehung zum Bahnbetrieb haben, sondern auch für sämtliche K a p i t a l i e n und E i n k ü n f t e , deren Bestimmung oder Herkunft mit dem Bahnbetrieb in keinem Zusammenhang stehen. Demnach wurde in dem ersten der beiden Entscheide der Ertrag aus Arbeiten, welche für Dritte in den W e r k s t ä t t e n in Ölten hergestellt wurden, und in dem zweiten Entscheid der Betriebsfonds der L a g e r h ä u s e r in Romanshorn für steuerpflichtig erklärt.

Dagegen hat das Bundesgericht entschieden, daß die D a m p f s c h i f f u n t e r n e h m u n g auf dem Bodensee einen integrierenden Bestandteil der schweizerischen Bundesbahnen bilde und deswegen der Besteuerung nicht unterliege.

e. Unfälle.

1. Bezüglich der Anzahl der Unfälle und der im Jahr 1903 ausbezahlten Entschädigungen verweisen wir auf die statistischen Tabellen, sowie auf die als Beilage zum Geschäftsbericht publizierten Rechnungen.

· 2. Im Laufe des Berichtsjahres wurden von der Kreisdirektion I 40. von der Kreisdirektion II 23, von der Kreis-

523 direktion III 11 und von der Kreisdirektion IV 7 Haftpflichtfälle erledigt. Von diesen Fällen mußten uns 2 zur Ratifikation vorgelegt werden.

f. Grunderwerbungen und Landverkäufe.

Über Grunderwerbungen und Landverkäufe geben die statistischen Tabellen nähere Auskunft. Wir entnehmen denselben die nachstehenden Angaben : Grunderwerbungen :

Kreis I

,, n " III .. iv Total

Parzellen.

GrSsse.

m2

Kaufpreis.

Fr.

230 36 73 260

162,351 97,110,13 117,918,60 174,825,90

190,737. 96 1,525,836. 25 286,345. 43 411,324. 71

599

552,205,53

2,414,244.35

Landverkäufe :

Kreis I

,, n ,, in ,, iv Total

Parzellen.

Grosse.

m2

Verkaufspreis.

Fr.

4,168. 25

8 24 17 9

3,471 ll,174,3o 22,914,80 8,826,90

35,352. 40 23,833. 45 2,847. 53

58

46,386,50

66,201. 63

Unter den Grunderwerbungen betreffen 20 Expropriationsfälle die Linie Basel-St. Ludwig, 212 die II. Spur Oberwinterthur-Romanshorn, 56 die II. Spur Daillens-Vallorbe und 101 die II. Spur Conversion-Vauderens.

·Gemäß Rückkaufsgesetz mußte für 19 Verträge betreffend Grunderwerbungen, für 32 Verträge betreffend Landverkäufe und für 7 Verträge betreffend Tausch von Grundeigentum- die Genehmigung der Generaldirektion eingeholt werden.

524

g. Reklamationswesen.

1. Am 26. Mai haben wir den Verwaltungen des schweizerischen Bisenbahnverbandes den Entwurf eines neuen Ü b e r einkommens über die Haftpflicht aus dem direkten schweizerischen Verkehr und das Verfahren zur R e g e l u n g der E n t s c h ä d i g u n g s f o r d e r u n g e n mit 2 Anhängen betreffend die Behandlung überzähliger und fehlender Güter und Gepäckstücke, sowie die Verschleppung von Gütern, Reisegepäck, Fahrzeugen und lebenden Tieren, vorgelegt. Dessen Beratung durch die Verbandskonferenz hat am 10. Juli stattgefunden, und das neue Übereinkommen ist auf den 1. Oktober 1903 provisorisch in Kraft gesetzt worden.

2. Eine Revision der Ü b e r e i n k o m m e n zu den reglementarischen Bestimmungen im d e u t s c h - s c h w e i z e r i s c h e n , im d e u t s c h - i t a l i e n i s c h e n und im österreichisch-ungarischs c h w e i z e r i s c h e n G ü t e r v e r k e h r im Sinne einer Vereinfachung der das Reklamationswesen betreffenden Bestimmungen ist angeregt worden. Die bezüglichen Verhandlungen haben zurzeit zum Abschlüsse eines neuen Übereinkommens für den deutsch-schweizerischen Verkehr geführt. Dieses Übereinkommen, welches dasjenige vom I.Januar 1893 ersetzt, ist auf den 1. Januar 1904 in Kraft getreten.

3. Die am V e r k e h r B e l g i e n - B a s e l via D e l l e bete i l i g t e n Verwaltungen haben sich dahin verständigt, mit dem 1. Oktober 1903 auf denselben das Übereinkommen betreffend das Reglement über den d e u t s c h - b e l g i s c h e n V e r k e h r anzuwenden.

4. U n r e g e l m ä ß i g k e i t e n und R e k l a m a t i o n e n .

a. U n r e g e l m ä ß i g k e i t e n . Bei der Generaldirektion sind während des Jahres 1903 6192 Rapporte eingegangen, bei der Kreisdirektion I 10,260, bei der Kreisdirektion II 3339, bei der Kreisdirektion III 4700, bei der Kreisdirektion IV 4068, zusammen 28,559.

b. R e k l a m a t i o n e n. Die Zahl der während des Jahres behandelten Reklamationen mit Einschluß der vom vorhergehenden Jahre übernommenen beläuft sich:

525 a. bei der Generaldirektion auf 6092 hiervon wurden 1903 erledigt 5201 somit bleiben auf 1. Januar 1904 unerledigt b. bei der Kreisdirektion I auf 2098 hiervon wurden 1903 erledigt . .

. . 2022 bleiben auf l, Januar 1904 unerledigt . .

c. bei der Kreisdirektion II auf 1649 hiervon wurden 1903 erledigt 1575 bleiben auf 1. Januar 1904 unerledigt . .

d. bei der Kreisdirektion III auf 1941 hiervon wurden 1903 erledigt 1871 bleiben auf 1. Januar 1904 unerledigt . .

e. bei der Kreisdirektion IV auf 1091 hiervon wurden 1903 erledigt" 1026 bleiben auf 1. Januar 1904 unerledigt . .

Zusammen von 12,871 Fällen unerledigt . . . .

891

76

74

70

65 1176

h. Verwaltung der Pensions-, Hülfs- und Krankenkassen.

1. Die im Geschäftsjahre 1902 begonnenen v e r s i c h e r u n g s t e c h n i s c h e n U n t e r s u c h u n g e n über diefinanzielleSituation der an die Bundesbahnen übergegangenen Pensions- und Hülfskassen der Beamten und Angestellten der verstaatlichten Bahnen und die Studien betreffend die Errichtung einer einheitlichen Hülfskasse haben im Berichtsjahre ihren vorläufigen Abschluß gefunden. Vom Vorstande der Verwaltung der Pensions-, Hülfsund Krankenkassen sind uns folgende Arbeiten vorgelegt worden: a. ,, V e r s i c h e r u n g s t e c h n i s c h e O r i e n t i e r u n g für die von den schweizerischen Bundesbahnen übernommenen Pensions- und Hülfskassen der Beamten und ständigen Angestellten der verstaatlichten Bahnen und für eine Kombination der Leistungen dieser Kassen" und b. ,,Die f i n a n z i e l l e T r a g w e i t e einer Kombination der Leistungen der von den Bundesbahnen übernommenen Pensions- und Hülfskassen."

Mit Rücksicht auf die bedeutende finanzielle Tragweite unserer Beamtenversicherung haben wir die vorgenannten Arbeiten einer Kommission von Fachmännern zur Nachprüfung überwiesen. Der Bericht dieser Experten ist erst im Jahre 1904 zu erwarten ; Buudesblatt. 66. Jahrg. Bd. III.

35

526

weitere Schritte bezüglich definitiver Aufstellung der Statuten der Pensions- und Hülfskasse der schweizerischen Bundesbahnen und der Organisation dieser Hülfskasse können erst getan werden, wenn der Bericht der vorgenannten Kommission vorliegt.

2. Die Führung der Geschäfte der am 1. Mai d. J. in die Bundesbahnverwaltung übergegangenen Pensions- und H ü l f s kasse der Beamten der ehemaligen J u r a - S i m p l o n B a h n wurde bis auf weiteres der Kreisdirektion I zugewiesen.

3. Die K a s s a r e c h n u n g e n und B i l a n z e n der zurzeit bestehenden Pensions- und Hülfskassen sind in der bisher gebräuchlichen Form von den Kreisdirektionen aufgestellt worden.

Mit Rücksicht auf den zu erwartenden Bericht der vorgenannten Expertenkommission und auf die seinerzeit von der Aufsichtsbehörde einzuholende Genehmigung der neu erstellten technischen Grundlagen hat noch keine Änderung am bisherigen Inhalt dieser Jahresrechnungen und Bilanzen vorgenommen werden können ; wir behalten uns die jedenfalls erforderlich werdenden Korrekturen ausdrücklich vor. Aus demselben Grunde glauben wir auch auf die Veröffentlichung genauerer statistischer Angaben für so lange verzichten zu sollen, bis eine Neuordnung der Verhältnisse unserer Pensions- und Hülfskassen uns die Mitteilung richtiger Angaben ermöglicht.

4. Zu gunsten der zu gründenden Pensions- und Hülfskasse der Bundesbahnen wurde uns von der Erbschaft der Frau FuogSchelling in Zürich ein L e g a t von Fr. 3000 übermittelt, das wir mit Verdankung angenommen haben.

5. Am 2. Juli wurden uns die P o s t u l a t e vom 15. J u n i 1903 d e s V e r b a n d e s d e s P e r s o n a l s s c h w e i z e r i s c h e r T r a n s p o r t a n s t a l t e n , betreffend die Revision der Hülfskassestatuten, von einer Delegation dieses Verbandes übergeben.

D. Kreisdirektionen.

Mit dem 1. Mai 1903 ist auch die Kreisdirektion I in Lausanne in Funktion getreten; zu Mitgliedern derselben sind vom Bundesrate am 7. Januar 1903 gemäß dem Vorschlage des Verwaltungsrates ernannt worden:

527'-

Herr Joseph S t o c k m a r , Mitglied der Direktion der JuraSimplon-Bahn (Präsidium, Finanz- und Rechtsdepartement); Herr Emil C o l o m b , Vizepräsident der Direktion der JuraSimplon-Bahn (Vizepräsident, Baudepartement); Herr Paul M a n u e l , Betriebschef der Jura-Simplon-Bahn (Betriebsdepartement).

Die Kreisdirektiouen haben die ihnen laut Rückkaufsgesetz und Vollziehungsverordnung zu demselben obliegenden Geschäfte erledigt; die wichtigeren derselben sind oben bereits erwähnt.

Es war eine große Arbeit zu bewältigen, um den Übergang der Verwaltung von den verstaatlichten Bahnen an die Bundesbahnen im einzelnen zu ordnen, die Einteilung in die neuen Kreise richtig durchzuführen und nach und nach die durchaus notwendige Einheitlichkeit der Verwaltung zu sichern. Nach vielen Richtungen haben Verschiedenheiten in der Greschäftsbehandlung bei den Privatbahnverwaltungen bestanden, an welche das Personal gewöhnt war, deren Beseitigung und Ausgleichung daher viel Mühe verursachte. Wenn die Vereinheitlichung in der kurzen Zeit auch noch nicht vollständig hat durchgeführt werden können, sind doch durch das gewissenhafte Zusammenarbeiten der Kreisdirektionen mit der Generaldirektion befriedigende Resultate erreicht worden.

Die Kreisdirektion I hat (seit 1. Mai 1903) in 72 Sitzungen 1281, die Kreisdirektion II in 91 Sitzungen 2428, die Kreisdirektion III in 84 Sitzungen 1662 und die Kreisdirektion IV in 111 Sitzungen 1556 Geschäfte behandelt.

Am Schlüsse unserer Berichterstattung angelangt, beehren wir uns, Sie zu ersuchen, der Bundesversammlung folgende Bes c h l ü s s e zu beantragen: l'. Die Rechnungen für 1903 und die Bilanz auf 31. Dezember 1903 der V e r w a l t u n g der s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n werden genehmigt.

2. Dem nach Abzug der gesetzlichen Amortisationsquote verbleibenden Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung im Betrage von Fr. 1,030,681.99 sind zu entnehmen: a. Fr. 280,000 als erste Annuität der zu amortisierenden Ausgaben für die Erweiterung und Vergrößerung von Bahnhöfen ;

528 b. Gratifikation an das Personal der frühern Jura-SimplonBahn, Centralbahn und Vereinigten Schweizerbahnen für die ersten 4 Monate 1903 zirka Fr. 250,000.

3 Der nach Abzug dieser Summen verbleibende Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung ist auf neue Rechnung vorzutragen.

4. Die Geschäftsführung der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen im Jahre 1903 wird genehmigt.

Genehmigen Sie, hochgeachteter Herr Bundespräsident, hochgeachtete Herren Bundesräte, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 9. April 1904.

Für die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen, Der Präsident:

Weissenbach.

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Bericht der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen über die Geschäftsführung und die Rechnungen des Jahres 1903 an den schweizerischen Bundesrat zu Handen der Bundesversammlung. (Vom 5. April 1904.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1904

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.05.1904

Date Data Seite

373-528

Page Pagina Ref. No

10 020 979

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