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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Gottfried Schmocker, Coiffeur in Bümpliz.

(Vom 28. Oktober 1904.)

Tit.

Petent wurde am 16. November 1903 vorn Kreiskommando Biel bei der Präfektur von Courtelary wegen Nichtbezahlung des Militärpflichtersatzes pro 1903 verzeigt. Er bezahlte die schuldige Taxe am 10. Dezember gleichen Jahres, wurde aber trotzdem am 24. Juni 1904 mit einem Tag Gefängnis bestraft und zur Tragung der auf Fr. 6. 50 berechneten Kosten verurteilt. Der Polizeirichter von Courtelary erachtete sich zu diesem Erkenntnis verpflichtet durch einen Entscheid der Polizeikammer des Kantons Bern, nach welcher die nach erfolgter Überweisung geleistete Zahlung der Militärsteuer die Anwendung des Bundesgesetzes vom 29. März 1901 nicht ausschließt.

Schmocker ersucht um Aufhebung der Strafe und der Kostenauflage, indem er vorbringt, er sei durch schlechte Lohnverhältnisse verhindert gewesen, den Pflichtersatz vor der gerichtlichen Vorzeigung zu bezahlen.

Die Bundesbehörden haben stets anerkannt, daß Bestrafung wegen Nichtleistung des Militärpflichtersatzes dann nicht einzutreten habe, wenn die von der Militärbehörde festgesetzte Taxe

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noch .vor dem Spruche des Strafrichters bezahlt werde. Es rechtfertigt sich daher, die über Gottfried Schmocker verhängte Strafe im Wege der Begnadigung aufzuheben. Dagegen kann seinem Gesuch um Kostennachlaß nicht entsprochen werden, weil dieser Teil des Urteils auf kantonalem Rechte beruht.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A n t r ag:

Es sei dem Gottfried Schmocker die ihm vom Polizeirichter von Courtelary unterm 24. Juni 1904 auferlegte Gefängnisstrafe von einem Tag in Gnaden zu erlassen ; auf sein Gesuch um Kostennachlaß sei dagegen nicht einzutreten.

B e r n , den 28. Oktober 1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesratcs, Der B u n d e a p r ä s i d e n t :

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Eingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Gottfried Schmocker, Coiffeur in Bümpliz. (Vom 28. Oktober 1904.)

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Bundesblatt

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Jahr

1904

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.11.1904

Date Data Seite

289-290

Page Pagina Ref. No

10 021 164

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