561

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Tessin für die Korrektion des Vedeggio von der Brücke dell' Ostarietta bis zur Einmündung in den Luganer-See.

(Vom 20. Mai 1904.)

Tit.

Mit Schreiben vom 10. Dezember 1903 hat uns die Regierung des Kantons Tessin ein Subventionsgesuch für die Korrektion des Vedeggio von der Brücke dell' Ostarietta bis zur Einmündung in den Luganer-See eingereicht.

Die Regierung bemerkt hierzu, daß die Länge dieser Korrektionsstrecke 5800 m. betrage und der Kostenbetrag, einschließlich der Korrektion der Zuflüsse, auf Fr. 1,640,000 veranschlagt sei.

Sie halte es nicht für notwendig, die Nützlichkeit dieses Unternehmens ausführlich zu begründen, da dasselbe seit vielen Jahren verlangt worden sei, um den fortgesetzten Schädigungen durch die Anschwellungen dieses Gewässers entgegenzutreten und die Erzeugnisse der an sich sehr fruchtbaren, aber wegen immer wiederkehrender Hochwasser wenig Gewinn bringenden Talgegend zu schützen.

Das hier beiliegende, der Genehmigung der eidgenössischen Behörden unterbreitete Projekt bestehe in einem Situationsplan, einem Längenprofil, einem Blatt Normalprofile, 2 Blatt Querprofilen und dem Kostenvoranschlag.

562

Diesen Akten füge sie noch den Bericht ihres Kantonsingenieurs über die vorgesehenen Bauten bei.

Da diese Bauten von der ganzen beteiligten Bevölkerung als sehr dringlich betrachtet werden, so habe sie die Absicht, möglichst bald eine Wuhrgenossenschaft zu bilden, um mit vereinten Kräften das gesteckte Ziel erreichen zu können.

Wenn der Perimeter auch noch möglichst ausgedehnt werde, so bleibe nichtsdestoweniger die Verteilung einer Kostensumme von Fr. 1,640,000 eine zu schwere Last für die gegen die Zerstörung zu schützende Gegend. Die Regierung hoffe, daß von Seiten des Bundesrates eine Subvention von 50 °/o in Aussicht gestellt werde, was ihre Aufgabe natürlich sehr erleichtern würde.

Aus dem Berichte des Kantonsingenieurs an den Staatsrat des Eantons Tessin sind besonders noch folgende Angaben hervorzuheben : Das Tracé ;st aus drei Geraden zusammengesetzt, welche durch zwei Kurven von 300 und 600 m. Halbmesser verbunden sind.

Die Länge der geraden Strecken beträgt . . . . 5167,68 m.

diejenige der Kurven 632,82 m.

Zusammen 5800,oo m.

Dank der Leichtigkeit, mit der ein zum größten Teil geradliniges Tracé gewählt werden konnte, ist man im stände gewesen ein einfaches Profil anzunehmen, welches den Abfluß erleichtert und es zugleich ermöglicht, durch Verringerung der Landerwerbung die Kostensumme herabzusetzen.

Die auf eine sorgfältige Aufnahme des Terrains gestutzten Gefällermittlungen führten zu folgendem Ergebnis : Von Punkt 0 bis 500 ist das Gefalle l,2o °/o ,, ,, 500 ,, 2000 ,, ,, ,, l,oo°/o ,, 2000 ,, 3650 ,, ,, ,, 0,so % ,, ,, 3650 ,, 5800 ,, ,, ,, 0,40% Die Durchflußmenge beträgt nach der Formel von Ganguillet und Kutter für ein Gefalle von 0,so % 316 m3.

Von Punkt 3650 au abwärts sind nur noch 0,40 % erhältlich, ein Resultat, welches sich aus der Beschaffenheit des Terrains ergibt und an dem nichts zu ändern ist. Mit Beibehaltung paralleler Leitwerke muß daher auf dieser Strecke an Breite zugegeben werden, wodurch man nur eine Durchflußmenge von 245 m8, also 71 m 3 pro Sekunde weniger erhält als auf der obern Strecke.

Um diesem Übelstande abzuhelfen, schlägt der Kantonsingenieur vor, am rechten Ufer einen Überlauf von 50-m. Länge einzuschalten,

563

durch welchen ein Teil der Hochwasser in den bestehenden Kanal des Vedeggio bei Agno abgeleitet werden soll. Dieses Gerinne müsse dennoch beibehalten werden, um die von den Bergen bei Bioggio und Agno zufließenden Seitengewässer und auch noch die überschüssigen Hochwasser des korrigierten Hauptflusses aufzunehmen.

Der Übergang des obern Normalprofiles in das untere würde auf die Strecke 3650--3760 fallen, wo auch diese Ableitung stattfindet. Auf diese Weise glaubt der Kantonsingenieur die richtige Lösung für das seit langem studierte Problem gefunden zu haben, indem der Hauptkanal genügen werde, um das bei gewöhnlichen Anschwellungen des Flusses herbeigeführte feine Geschiebe in den See zu schwemmen.

Wie es bei allen durch Leitwerke eingeschränkten Wasserläufen mit natürlicher Sohle vorkommt, würden in den ersten Jahren starke Vertiefungen entstehen. Um das Einstürzen der aus starkem Mauerwerk erbauten Leitwerke zu verhüten, sollen dieselben durch einen sorgfältig und regelmäßig aufgelegten Steinwurf geschützt werden.

Das aus den Ausgrabungen herrührende Material könnte hinter den Leitwerken zur Verstärkung der Dämme angeschüttet und dann mit geeigneten Straucharten angepflanzt werden.

Außerhalb des Kanalproflles wäre ein derDamiriung paralleler Feldweg von 3 "m." Breite anzulegen, wozu der angeschwemmte Flußkies verwendet werden kann.

Mit Rücksicht auf die jetzigen Straßenverbindungen sind zwei Eisenbrücken vorgesehen, eine für die Straße Agno-Lugano, die andere für diejenige von · Bioggio-Crespera. Dazu kämen für den Fußgängerverkehr und zu respektierende Wegreehte noch zwei leichtere Brücken und Stege.

Der Bericht führt im weiteren noch aus, daß auch im oberen Gebiet des Vedeggio Verbauungs- und Uferschutzarbeiten vorgenommen werden müssen, um die Geschiebsgefahr nach unten zu vermindern und der auszuführenden Korrektion mehr Sicherheit zu gewähren, wobei besonders auf die oberen Zuflüsse von Val Sertena und Val Casello hingewiesen wird. Für die Korrektion des oberen Vedeggio bei Mezzonico-Vira und Camignolo solle gemäß dem Wunsche der erstgenannten Gemeinde ein besonderes Konsortium gebildet werden.

Der summarische Kostenvoranschlag für die Korrektion des Vedeggio von der Brücke dell' Oatarietta bis zur Einmündung in den Luganer-See setzt sich wie folgt zusammen:

564

I. Teil. Punkt 0--3650.

a. Eigentliche Korrektionsarbeiten . . . . Fr. 654,800 b. Korrektion der Bäche von Mondadiccio und Bioggio ,, 90,000 c. Straße Bioggio-Cresperà mit Brücke . . ,, 65,000 d. Steg unterhalb Manno ,, 20,000 e. Schleusen, Abteilungskanäle etc. . . . ,, 50,000 f. Studien, Bauaufsicht und Unvorhergesehenes (Hälfte) ,, 50,000 g. Landerwerb (Hälfte) ,, 87,500 Total

Fr. 1,017,300

II. Teil. Punkt 3650--See.

a. Eigentliche Korrektionsarbeiten Fr. 340,000 b. Korrektion des Scrocca ,, 40,000 c. Straße von Agno-Lugano mit Brücke . . ,, 69,000 d. Steg bei der Mühle von Bioggio . . . . ,, 20,000 e. Wasserfasaungen, Schleusen ete ,, 16,200 f. Landerwerbung (Hälfte) ,, 87,500 g. Studien, Bauaufsicht etc. (Hälfte) . . . . ,, 50,000 Total I. Teil II. T e i l

Fr. 622,700 Fr. 1,017,300 v 622,700

Gesamtbetrag

Fr. 1,640,000

Der Bericht bemerkt im weiteren noch, daß nach Äußerungen des eidgenössischen Oberbauinspektors die Bauten vorläufig bei Punkt 4000 abgeschlossen werden könnten, wobei der unter der Brücke von Agno durchfließende alte Kanal für den Abfluß benutzt würde. Das sei nur durchführbar, wenn der Kanal verbreitert und dessen Ufer erhöht werden, da letztere zum Teil zerstört seien.

Da aber diese Arbeiten beträchtliche Kosten verursachen, so sei es ganz unzweifelhaft, daß deren Ausführung einer Unmasse von Einsprachen und Rekursen der Uferanstößer von Agno rufen würde.

Für die vorgeschlagenen Arbeiten wäre eine Bauzeit von wenigstens vier Jahren vorzusehen, es sei denn, man wolle in beschränkter Frist den ganzen Bau mit einer einzigen großen Unternehmung zur Ausführung bringen, was viele Schwierigkeiten, hauptsächlich bezüglich der Steinbeschaffung wegen, zur Folge hätte.

Die Steine müßten in diesem Falle aus verschiedenen Brüchen

565

bezogen werden, wodurch ungeeignetes Material zur Verwendung gelangen müsse.

In erster Linie müßte man den Bau der Brücke der Straße von Agno vorbereiten, wozu eine Wintercampagne genügt Das Auffüllungsmaterial kann durch Ausräumung des Vedeggio bei Agno gewonnen werden.

Der untere Teil des Flusses von Punkt 4000 bis zum See würde in jetzigem Zustande belassen; allfällige Überschwemmungen seien nur durch die Ausführung des neuen Projektes zu vermeiden, und zwar durch größeres Gefalle und vermehrten Abfluß.

Das eidgenössische Oberbauinspektorat hat die erforderlichen Lokalbesichtigungen vorgenommen und das Projekt mit dem Kantonsingenieur aufs eingehendste erörtert. Infolgedessen hat dann dieser ein neues Projekt eingesandt, dessen kurze Beschreibung wir hier folgen lassen.

Das T r a c é ist unverändert geblieben, indem es sich bei genauerer Untersuchung gezeigt hat, daß ein n e u e r K a n a l nicht viel mehr koste als die Beibehaltung des alten Kanals, mit dessen Erweiterung zur Aufnahme der ganzen Hochwassermenge und ausgiebigen Versicherung der Ufer zur Verhütung von Einbrüchen.

Es ist alle Zeit vorhanden, diese Frage noch weiter zu untersuchen, da aus allen Besprechungen mit den technischen und administrativen Behörden des Kantons Tessin Hervorgeht, da.ß zuallererst die Korrektion des Vedeggio von der Brücke dell'Ostarietta · bis zum Punkt 4000 an Hand genommen werden soll.

Am L ä n g e n p r o f i l sind verschiedene Abänderungen getroffen worden.

Was die oberste Strecke anbelangt, so würden von vornherein mehrere ganz niedere Sohlenversicherungen eingelegt werden, um das zu starke Gefalle etwas zu brechen, das neue Flußbett zu versichern und die beiderseitigen bekleideten Uferböschungen zu schützen.

Bei der mittlern Strecke würde nichts geändert, da das dort angenommene Gefalle richtig bemessen erscheint.

Zu der untersten Strecke von Punkt 3650 bis zur Einmündung in den See übergehend, ist zu bemerken, daß nun die Projektsohle 2 m. unter Niederwasser einmündet, während beim frühern Projekte dieselbe zirka l m. über diesen Wasserstand angenommen worden war. Diese Änderung, ist durch die Wahrnehmung begründet, daß sich die Sohle von regelmäßig eingedämmten Gewässern an der Ausmündung in einen See bedeutend vertieft, wenn sie nicht künstlich versichert worden ist. Es seien diesfalls

566 nur die Reuß und die Hasliaare erwähnt, bei denen diese Erscheinung besonders charakteristisch ist. Der Aushub wird aber nur etwas unter Niederwasser erstellt, uud das Übrige dann der Wirkung des Flusses überlassen. Während demnach die Projektsohle in der untersten Strecke von zirka 2150 m. Länge ein Gefalle von 5,5 °/oo ursprünglich erhalten sollte, so wird nun ein solches von 4,25°/oo erstellt.

Was die Sohlenbreite anbelangt, so bleibt sie auf der ganzen Länge die gleiche von oben bis unten; bei der Ausführung jedoch wird dieselbe, mit Rücksicht auf die spätere Vertiefung, vom See aufwärts größer gehalten.

Behufs Kostenersparnis soll daselbst die Steinböschung nur bis zum Seo-Niederwasser erstellt werden, mit davor aufgeschichtetem kräftigem Steinwurf, welcher dann mit der fortschreitenden Vertiefung sinken und die Uferböschungen nach und nach versichern soll, wobei sorgfältige Überwachung und Nachhülfe vorgesehen sind.

Das N o r m a l p r o f i l ist für eine maximale Abflußmenge von 200 m 3 pro Sekunde berechnet worden^entsprechend einem maximalen Abfluß von 1,9 m 3 pro Quadratkilometer und Sekunde, nämlich zirka 70 % einer größten Regenmenge von 240mm. in 24 Stunden.

Die Sohlenbreite beträgt 15m., die Wasserhöhe 2,a bis 2,7 m., wozu 0,8 bis 0,9 m. als Sicherheit hinzukommen. Die Böschungen werden einmalig aus roh vorgelegten großen Bruchsteinen hergestellt. Die Kronenstärke dieses Mauerwerks ist l m., im Fundament 2 m. In der äußern Kurve wird außerdem die Fundamentstärke auf 3 m.

erhöht.

Auf den Strecken, wo die stärksten Gefalle vorkommen, sollen, wie schon erwähnt, niedrige S o h l e n v e r s i c h e r u n g e n aus lose verlegten großen Blöcken eingebaut werden.

Für S e i t e n k a n ä l e ist ein diesbezüglicher Posten im Kostenvoranschlag eingesetzt worden.

Vier Sondierungen zwischen den Punkten 3615 und 5555 des Planes ergeben, daß namentlich im untersten Teile der Korrektion das Terrain aus feinem Sand und Letten besteht. Ein Einsinken der Dämme ist demnach kaum zu hef'ürchten, dagegen können starke Auskolkungen stattfinden, bis endlich das gröbere Geschiebe in den See gelangt und überall eine widerstandsfähige Sohle sieh ausgebildet hat. Ein Nachfüllen solcher Kolke mit Steinmaterial oder Bruchschutt ist daher vorgesehen, ebenso wird man auf gewissen Strecken Kies oder Bruchschutt unter die Steinverkleidung legen und Bermen aus widerstandsfähigem! Material erstellen müssen.

567 Nach nochmaliger Besprechung mit dem Kantonsingenieur, ist der Kostenvoranschlag wie folgt festgesetzt worden : I. T e i l , von km. 0 bis km. 3,650 : a. Aushub Fr. 156,000 b. Uferversicherungen . . . ,, 266,000 c . Steinwurf . . . . . . ,, 90,000 d. Sohlenversicherungen zwischen km. 0 und km. 2 . ,, 14,400 e. Mörtelmauerwerk .* . .

,, 6,000 Fr.

532,400

,, ,,

395,800 175,000

,, ,, ,, ,, ,, ,,

20,000 50,000 30,000 29,000 52,000 83,000

,, ,, ,, ,,

116,000 20,000 80,000 116,800

II. T e i l , von km. 3,650 bis k m . 5.800 : a. Aushub Fr. 88,800 b. Überversicherungen . . . ,, 154,000 c. Steinwurf ,, 108,000 d. Bermen aus Kies oder Bruchschutt ,, 18,000 e. Ausfüllen von Kolken mit Steinwurf ,, 27,000 III. E x p r o p r i a t i o n IV. E n t s c h ä d i g u n g e n für Wasserrechte, Wasserfassungen ete V. K o r r e k t i o n des M o n d a d i c c i o - B a c h e s VI. K o r r e k t i o n des Serocca-B ach es .

VII. K o r r e k t i o n des B i o g g i o - B a c h e s . .

VIII. Straßenverlegung bei Bioggio . .

IX. S t r a ß e n v e r l e g u n g bei A g n o . . .

X. S t e g e bei M a n n o und B i o g g i o . Provisorische Dämme für Wasserhaltung, Hochwasserschaden etc XL P r o j e k t s a u f s t e l l u n g XII. A u f s i c h t und B a u l e i t u n g . . . .

XIII. U n v o r h e r g e s e h e n e s Gesamtbetrag

Fr. 1,700,000

Das eidgenössische Oberbauinspektorat, wie der Kantonsingenieur von Tessin, sind der Ansieht, daß auch im oberen Laufe des Vedeggio und in einigen seiner Zuflüsse Verbauungs- und

568 Uferschutzarbeiten ausgeführt werden müssen. An den Hochborden, im oberen Lauf des Vedeggio, zwischen Camignolo und der Brücke dell' Ostarietta, sind viele Anbrüche, die mittelst Steinwurf und Rückanbindungen unschädlich gemacht werden können, so daß nur wenig gemauerte Leitwerke notwendig sind. Hierzu kämen noch periodische Ausräumungen. Die Kosten für die Bauten mußten auf ein Minimum beschränkt werden, da die direkten Interessenten kaum bewegen werden können, bedeutende Opfer zu bringen.

Die Verbauung der Zuflüsse und die Aufforstungen in dem Einzugsgebieten wären von den forstlichen Behörden auszuführen.

Das eidgenössische Oberforstinspektorat hat einen Bericht hierüber erstattet, dem wir wörtlich folgende wichtigsten Angaben entnehmen : ,,Wir haben zunächst das tessinische Forstinspektorat um näheren Aufschluß über die fraglichen Verhältnisse ersucht.

Aus dem diesbezüglichen Bericht geht hervor, daß die forstlichen Verhältnisse im gesamten Einzugsgebiete des Vedeggio höchst traurige sind, und unsere persönliche Kenntnis dieses Flußgebietes bestätigt dies vollkommen. Hochwaldungen, die den besten Terrain- und klimatischen Schutz eines Landes bilden, kommen nur in einigen verhältnismäßig kleinen Beständen in Val Caneggio, Seitental des Val Isone, gegen den Piz Camoghè hin vor. Alles andere sind schwach bestockte und schlecht bewirtschaftete, meist beweidete Niederwaldungen, die wenig geeignet sind, Regen- und Schmelzwasser zurückzuhalten.

Besonders erwähnt muß werden, daß das Val Sertena, in welchem der Vedeggio seine Quellen hat, sehr stark entwaldet ist und daß die Bevölkerung von Isone den Wald immer mehr, sogar durch das sogenannte Ringeln der Bäume, zu verdrängen sucht, trotzdem das Tal auf eine große Strecke schrecklich verrüft ist, wovon wir uns bei einer Inspektion im Laufe letzten Sommers selbst überzeugen konnten. Auch im Haupttal des Vedeggio tragen einige Wildbäche, wie der Cusellobach, Gemeinde Sigirino, dann der Zarigo und Venigo bei Rivera, zu den Verheerungen des Vedeggio bei.

Nun ist ein Projekt über Verbau und Wiederaufforstung im Val Sertena in Aussicht genommen und die Vermessung des betreffenden Terrains bereits vollendet. Zu gleichen Zwecken wird auch das Gebiet der Wildbäche Zarigo und Venigo aufgenommen.

Die Verbauung des Cusello, in dessen Einzugsgebiet die Stadt Lugano etwa 50 Quellen für ihre Wasserversorgung angekauft hat, ist größtenteils ausgeführt und sollen daselbst ausgedehnte Aufforstungen vorgenommen werden.

569

Wir beantragen: An die vom Kanton Tessin nachgesuchte Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Kosten der Korrektion des Vedeggioflusses folgende forstlichen und baulichen Bedingungen zu knttpibn : 1. Verbau des Vedeggio im Val Sertena und Aufforstung einiger der dortigen Hänge, welche näher y,u begrenzen man sich aoch vorbehält.

2. Verbau und Aufforstung in den Wildbachgebieten des Zarigo und Venigo bei Rivera.

3. Aufforstungen im Einzugsgebiete des Cusellobaches, deren Ausdehnung man sich auch noch zu begrenzen vorbehält.

4. Allmählige Überführung der im Val Vedeggio gelegenen Niederwaldungen in Hochwaldungen.

5. Einführung einer besseren Ordnung und strengeren Forstpolizei in der Gemeinde Isone.a Wir sind der Ansicht, daß die Frage, ob dem von der Regierung des Kantons Tessin eingereichten Gesuch um Subventionierung der Korrektionsarbeiten am Vedeggio entsprochen werden könne, zu bejahen ist, indem, wie die Regierung in ihrem Schreiben vom 10. Dezember 1903 ganz richtig angibt, offenbar ein bedeutendes allgemeines öffentliches Interesse besteht, die äußerst fruchtbare Ebene einer intensiven Kultur wiederzugeben und sie vor häufigen Überschwemmungen zu schützen. Dann ist es aber auch wichtig, durch Vermeidung von Überflutungen die Verbindungen zwischen beiden Talseiten zu erleichtern und dadurch auch den Verkehr von und nach Lugano zu heben.

Die Regierung ersucht um Bewilligung von 50 % Subvention, und auch hier finden wir, daß dem Ansuchen entsprochen werden sollte, da ohne ganz bedeutende Subventionen seitens der Eidgenossenschaft dieses Werk nimmermehr zu stände kommen könnte.

Wir erlauben uns auch noch daran zu erinnern, daß im SopraCenere für die Korrektion des Tessin und der Maggia 50 % bewilligt worden sind, und es daher als billig erscheint, auch für die größte Korrektionsarbeit im Sotto-Cenere den gleichen Prozentsatz zu gewähren. Die Regierung wünscht im fernem noch, daß der definitive Entscheid hierüber, ob das neue Eanalstück von km. 3,8Bo bis zum See wirklich erstellt werden .müsse, noch offen gehalten werden möchte, bis sich die Notwendigkeit hierzu klar herausstelle, diese natürlich im Interesse der tunlichsten Kostenersparnisse. Da das oberste Eanalstück zuerst erstellt wird, so sind wir der Ansicht, daß diesem Wunsche willfahrt werden könne.

570

Eventuell würde daher das alte Flußbett behufs Abfluß der größten Hochwasser und der schädlichen Geschiebsabfuhr zu vergrößern sein.

Was die Bauzeit anbelangt, so wird tessinischerseits gewünscht, daß dieselbe für die Arbeiten von der Brücke dell' Ostarietta bis zu Punkt 3600 auf 4 Jahre angesetzt werden möchte. Für die untere Korrektion sind noch weitere 6 Jahre hinzuzufügen, so daß im ganzen 10 Jahre in Aussicht zu nehmen wären. Hierseits steht diesem Wunsche kein Bedenken entgegen.

Das Jahresmaxim um ist, im Interesse eines rascheren Baubetriebes auf der oberen Strecke, auf Fr. 100,000 anzusetzen.

Gestützt auf vorstehende Ausführungen beehren wir uns, den hohen eidgenössischen Räten den folgenden Beschlussesentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

B e r n , den 20. Mai 1904.

f

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Comtesse.

Der I. Vizekanzler : Schatzmann.

571 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Tessin fUr die Korrektion des Vedeggio von der Brücke deli' Ostarietta bis zur Einmündung in den Luganer - See.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Schreibens der Regierung von Tessin vom 10. Dezember 1903; einer Botschaft dés Bundesrates, vom 20. -Mai 1904; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge, vom 22. Juni 1877, beschließt: Art. 1. Dem Kanton Tessin wird für die Korrektion des Vedeggio von der Brücke dell' Ostarietta bis zur Einmündung in den Luganersee ein Bundesbeitrag zugesichert.

Dieser Beitrag wird auf 50 % der wirklichen Kosten festgesetzt, bis zum Maximum von Fr. 850,000, als 50 °/o der Kostenvoranschlagssumme von Fr. 1,700,000.

Art. 2. Für die Ausführung der Arbeiten auf der oberen Sektion werden, vom Inkrafttreten der Beitrage-

572

zusicherung an gerechnet, 4 Jahre eingeräumt, wozu für die Arbeiten der untern Sektion noch weitere 6 Jahre hinzukommen (Art. 7).

Art. 3. Das Ausfuhrungsprojekt und der definitive Kostenvoranschlag bedürfen der Genehmigung des Bundesrates.

Art. 4. Die Ausbezahlung der Subvention erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten gemäß den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidgenössischen Departement des Innern verifizierten Kostenausweisen; das jährliche Maximum beträgt Fr. 100,000 und dessen Auszahlung findet erstmals im Jahre 1906 statt.

Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschließlich Expropriationen und die unmittelbare Bauaufsicht, dann die Kosten der Anfertigung des Ausfuhrungsprojektes und des speziellen Kosten Voranschlages, sowie die Aufnahme des Perimeters; dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgendwelche andere Präliminarien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des eidg. Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht Geldbeschaffung und Verzinsung.

Art. 5. Dem eidgenössischen Departement des Innern sind jährliche Bauprogramme zur Genehmigung einzureichen.

Art. 6. Der Bundesrat läßt die planmäßige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenaus.weise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zweck den Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

Art. 7. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in,Kraft, nachdem von seilen des Kantons Tessin .die Ausführung dieser Korrektion gesichert sein wird.

573

Für die Vorlegung der bezüglichen Ausweise wird der Regierung eine Frist von einem Jahr, vom Datum dieses Beschlusses an gerechnet, gesetzt.

Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn der gefordarte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird.

Art. 8. An die Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Kosten der Korrektion des Vedeggio sind folgende Bedingungen forstlicher Natur geknüpft: a. Verbau des Vedeggio im Val Sertena und Aufforstung einiger der dortigen Hänge, nach Maßgabe der von der eidg. Forstverwaltung vorzunehmenden Feststellung.

b. Verbau und Aufforstung in den Wildbachgebieten des Zarigo und Venigo bei Rivera.

e. Aufforstungen im Einzugsgebiet des Cusellobaches, nach Maßgabe der von der eidg. Forstverwaltung vorzunehmenden Feststellung.

d. Allmählige Überführung der im Val Vedeggio gelegenen Niederwaldungen in Hochwaldungen.

e. Einführung einer besseren Ordnung und strengeren Forstpolizei in der Gemeinde Isone.

f. An die unter a, b und c erwähnten Arbeiten werden auf Verlangen besondere auf Grund des eidgenössischen Forstgesetzes festzusetzende maximale Beitrage verabfolgt werden.

Art. 9. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäß dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetze vom Kanton Tessin zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 10. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 11. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

Bundesblatt. 56. Jahrg. Bd. III.

38

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Tessin für die Korrektion des Vedeggio von der Brücke dell' Ostarietta bis zur Einmündung in den Luganer-See. (Vom 20. Mai 1904.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1904

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.05.1904

Date Data Seite

561-573

Page Pagina Ref. No

10 020 982

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.