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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflicht; ersatz bestraften Johann Baumgartner, Kupferschmied in Hofwil bei Münchenbuchsee.

(Vom 11. November 1904.)

Tit.

Johann Baumgartner, Kupferschmied in Hofwil bei Münchenbuchsee, wurde durch Urteil des Polizeirichters des Amtsbezirkes Bern vom 29. Januar 1904 wegen Nichtbezahlung des Militärpflichtersatzes pro 1903 mit einem Tag Gefangenschaft und sechs Monaten Wirtshausverbot bestraft. Er ersucht durch eine von seiner Ehefrau verfaßte, von ihm selbst bestätigte Zuschrift um Nachlaß der Strafe mit der Behauptung, er habe die in Frage kommende Taxe schon zu der Zeit bezahlen wollen, als die Sache noch beim Sektionschef anhängig gewesen sei, man habe sie aber nicht entgegengenommen, weil das Dienstbüchlein nicht zur Stelle gewesen. Im übrigen bringt er vor, er sei infolge von Krankheit in der Familie und ähnlichen Unglücksfällen zur kritischen Zeit in schwerer ökonomischer Bedrängnis gewesen und habe die Mittel nicht besessen, diese und andere Verbindlichkeiten rechtzeitig zu erfüllen. Der Kreiskommandant von Bern bestreitet, daß die Zahlung der Taxe vor dem gerichtlichen Termin anerboten, aber nicht angenommen worden sei ; dagegen bestätigt er, daß Baumgartner nachträglich Zahlung geleistet habe.

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Der Polizeidirektor der Stadt Bern bestätigt die Schilderung des Potenten über dessen persönliche Verhältnisse und gibt ihm das Zeugnis, daß er ein fleißiger und solider Arbeiter sei und keinen ungünstigen Leumund genieße. Von der eben genannten Behörde wird die völlige Begnadigung des Baumgartner, vom Regierungsstatthalteramt Erlaß des Wirtshausverbotes empfohlen.

Die Zusatzstrafe von sechs Monaten Wirtshausverbot nahm ihren Anfang mit der Eröffnung des Urteils und ist daher schon längst erstanden. Es rechtfertigt sich aber, dem Potenten die Gefängnisstrafe im Wege der Begnadigung zu erlassen, da die Unterlassung rechtzeitiger Bezahlung der Militärsteuer nach den durch die Lokalbehörde als glaubhaft erklärten Schilderungen des Potenten ihren Grund wesentlich in unverschuldeter ökonomischer Bedrängnis des Pflichtigen hatte.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem Johann Baumgartner die über ihn verhängte Strafe von einem Tag Gefängnis in Gnaden zu erlassen.

B e r n , den 11. November 1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Johann Baumgartner, Kupferschmied in Hofwil bei Münchenbuchsee. (Vom 11. November 1904.)

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Bundesblatt

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Jahr

1904

Année Anno Band

5

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46

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.11.1904

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846-847

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