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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erwerbung und Erstellung von eidgenössischen Zeughäusern.

(Vom 13. Juni 1904.)

Tit.

Durch die von den eidgenössischen Räten genehmigte Vermehrung der Zahl der Feldbatterien und durch die größere Munitionsdotation der einzelnen Geschütze ist die Erstellung einiger neuer Magazine bedingt. Der größte Teil der neu zu formierenden Batterien wird in den kantonalen Zeughäusern untergebracht werden können und es sind gegenwärtig Unterhandlungen im Gange zur Peststellung der Bedingungen, zu denen die in Frage kommenden Kantone dieses Material verwalten, bezw. magazinieren werden.

Für einige dieser Batterien sind jedoch Korpssammelplätze bestimmt, an welchen der Bund eigene Zeughäuser besitzt und von letzteren müssen einige hierzu erweitert werden.

Sodann wird es nötig, an den Depot- und Korpssammelplätzen der Korpsparks und teilweise auch der Depotparks einige der bestehenden Kriegsdepots und der zugehörenden Munitionsmagazine zu erweitern.

Schließlich bedürfen wir eines Kredites zur Errichtung von Gestellen in bestehenden Munitionsmagazinen und Magazinen für Zugpferdebeschirrung

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N e u b a u t e n , bezw. Vergrößerung von Magazinen durch den Bund sind vorgesehen in Payerne, Winterthur, Rapperswil und Schwyz; eine Verbesserung im eidgenössischen Zeughause in Aarau.

P a y e r n e . Eine Vergrößerung dieses Zeughauses ist bedingt durch die Neuzuteilung des Materials einer Batterie (16 Fuhrwerke) und die Vermehrung des Korpsparkes I auf diesem Platze um 68 Fuhrwerke nebst zugehörender Beschirrung.

Ein Zeughaus, wie es zur Unterbringung dieses Materials nötig ist, wurde von der Direktion der eidgenössischen Bauten zu1 Fr. 142,000 veranschlagt.

Das von dei eidgenössischen1 Verwaltung benutzte Zeughaus in Payerne wurde in den Jahren 1897 und 1898 von der Gemeinde erbaut und wird seither nach dem seinerzeit abgeschlossenen' Vertrag mit Fr. 11,762. 60 verzinst. Der Vertrag sieht vor, daß das Etablissement jederzeit vom Bunde angekauft werden kann, zum Preise von Fr. 260,697. 34. Der Mietzins beträgt somit 4,5 °/o dieser vorgesehenen Ankaufssumme.

Wir beantragen, in erster Linie das bestehende Zeughaus anzukaufen und sodann das projektierte neue Gebäude auf dem gleichen Areal erstellen zu lassen.

Gleichzeitig ist in Payerne zur Unterbringung der bedeutend vermehrten Munition ein hierzu dienliches, neues Magazin nötig.

Für dasselbe ist eine, dem Kanton Wäädt gehörende Landparzelle in der Nähe eines schon bestehenden Munitionsmagazins zu annehmbaren Bedingungen erhältlich.

Die Auslagen für den Platz Payerne würden somit betragen : Zeughaus: Ankauf des Grundstückes enthalte nd 16,360 m'! zu Fr. 25 per perche (9,s) Fr. 45,444. 50 Rückerstattung der Baukosten (laut Vertrag) . . . . ,, 215,252. 84 Fr. 260,697.34 Neues Magazin laut Kostenvoranschlag Fi" 142,000. -- Munitionsmagazin samt Bauplatz 30,000. --

,, 172,000.-- Zusammen Bundesblatt. 56. Jahrg. Bd. IV.

Fr. 432,697.34 27

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W i n t e r t h u r . Im Jahre 1892 wurde hier auf Rechnung des Bundes ein Zeugbaus erstellt, .welches zur Unterbringung des Korpsmaterials eines Teils der Truppen des Kantons Zürich dient, gegen Überlassung an den Bund von entsprechenden Räumlichkeiten im kantonalen Zeughaus in Zürich. In der Folge wurde dieses, ursprünglich nur für Korpsmaterial bestimmte Magazin in Winterthur nach und nach so angefüllt, speziell durch Verlegung von persönlicher Ausrüstung in dieses Zeughaus, daß für die dritte Batterie, welche diesem Depotorte zugeteilt werden soil, kein Platz frei ist. Zu möglichst zweckmäßiger Einrichtung dieses Zeughauses schlagen wir vor, hinter dem vorhandenen Gebäude ein kleineres zu erstellen, in welchem die Verwaltung, die Schneiderwerkstätte und die Bekleidungsmagazine untergebracht würden ; dadurch wird im bestehenden Magazin der nötige Platz frei, zur Unterbringung der Korpsausrüstung der neuen Batterie.

Für das projektierte Gebäude ist ein Kredit vorzusehen von Fr. 90,000.

R a p p e r s w i l . Der Korpspark III ist gegenwärtig auf die Plätze Zürich und Rapperswil verteilt. An beiden Orten kann das neu zugeteilte Material nur untergebracht werden, wenn die Magazine vergrößert werden. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß das kantonale Zeughaus in Zürich infolge seiner Lage nicht mehr vergrößert werden kann und die dortigen Magazine schon jetzt mehr angefüllt sind als zweckmäßig ist, schlagen wir vor, für Aufnahme des Materials einer für den Platz Zürich vorgesehenen, neuen Batterie in der Weise zu sorgen, daß der ganze Korpspark III in Rapperswil magaziniert wird. Hierzu ist nötig, auf diesem Korpssammelplatz ein neues Magazin zu erstellen und das Munitionsmagazin zu vergrößern.

Die Baukosten sind veranschlagt wie folgt: Erwerbung eines Bauplatzes, angrenzend an das jetzige Depotareal J 'und Neubau eines Magazins für Korpsmaterial Fr. 130,000 Erweiterung des' Munitionsmagazins ,, 16,000 Total

Fr. 146,000

Durch diese Anordnung fällt in Zukunft der Mietzins zweier Magazine in Zürich weg mit Fr. 1600 Mit der Einführung des neuen 7,s cm. Feldartilleriematerials wird das bisher zugeteilte 8,4 cm. Material obsolet; in gleicher Weise wie früher soll eine Anzahl dieser Geschütze nebst zugehöriger Munition als Reserve zurückbehalten werden. Die Ge-

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schütze werden in vorhandenen Magazinen Platz finden; für die Munition sollte durch Erweiterung eines Magazins in Seh w y z gesorgt werden, wozu der ähnliche Umbau vorgesehen ist, wie für das Munitionsmagazin in Rapperswil. Dies Erweiterung ist berechnet auf Fr. 18,500 Um im eidgenössischen Zeughaus in A a r a u den Platz besser ausnutzen zu können, ist die Erstellung von acht Toren am Platz von Fenstern notwendig. Die Kosten dieser Modifikation sind berechnet auf Fr. 7600 Für innere Einrichtungen in einer Anzahl bestehenden Zeughäusern und Munitionsmagazinen, welche neues Feldartilleriematerial aufnehmen sollen, sind Zwischenwände zur Abgrenzung der verschiedenen Materialbestände und Gestelle zur Lagerung von Pferdegeschirren, Munition etc. nötig; hierfür sehen wir eine Auslage vor von , Fr. 20,000 Auf Grundlage der vorliegenden Pläne und Kostenberechnungen ergibt sich somit folgende Zusammenstellung: 1. Kriegsdepot Payerne Fr. 432,697. 34 2. Zeughaus Winterthur ,, 90,000. -- 3. Kriegsdepot Rapperswil ,, 146,000. -- 4. Kriegsdepot Schwyz ., 18,500. -- 5. Kriegsdepot Aarau 7,600. -- n 6. Für innere Einrichtungen in bestehenden Zeughäusern ,, 20,000. -- Fr. 716,797. 34 Die Vorarbeiten zur Beschaffung des neuen Feldartilleriematerials sind derart gefördert worden, daß die ersten Lieferungen von Munition schon im Juli laufenden Jahres, die übrigen Bestände aber in den ersten Monaten des Jahres 1905 zur Abgabe an die Zeughäuser gelangen werden. Es erscheint nun zweckmäßig, das Material so viel irgend tunlich von Anfang an an den endgültigen Aufbewahrungsort verbringen zu können, weil dadurch einerseits allerlei organisatorische Übelstände, anderseits aber nicht unwesentliche Transportspesen zur provisorischen Unterbringung des Materials in andern Magazinen vermieden werden.

Aus diesen Gründen würde durch die Möglichkeit, mit den Bauten bald zu beginnen, manche Verlegenheit von vornherein beseitigt. Dies gilt in verschärftem Maße für den Platz Payerne, welchem in erster Linie neues Material zugewiesen werden muß.

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Wie aus den Plänen hervorgeht, sollen die Bauten in Übereinstimmung mit ihrem Zwecke in solider Weise, aber auf die einfachste Art ausgeführt werden. Für die Bauperiode muß ein Zeitraum von höchstens einem Jahre in Aussicht genommen werden.

Wir beehren uns, Ihnen danach die Annahme des nachstehenden Beschlußentwurfes zu beantragen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 13. Juni 1904.

Ini Namen des Schweiz. Bundesrätes, Der. B u n d e s p r ä s i d e n t :

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Erwerbung und Erstellung von eidgenössischen Zeughäusern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 13. Juni 1904, beschließt: Art. 1. Dem Bundesrat werden folgende Kredite eröffnet : a. zum Erwerb des Zeughauses Payerne und zur Erstellung eines neuen Magazins für Korpsmaterial, sowie zur Erwerbung eines Bauplatzes und Erstellung eines Munitionsmagazins daselbst, ein Kredit von Fr. 432,697.34 b. zur Erstellung eines neuen Gebäudes beim Zeughaus Winterthur, ein Kredit von ...

Fr 90,000. -- c. zur Erwerbung eines Bauplatzes beim Depotareal Rapperswil und Neubau eines Magazins für Korps-

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material, sowie Erweiterung des Munitionsmagazins daselbst, ein Kredit von . . . . Fr. 146,000. -- d. zur Erweiterung eines Munitionsmagazins in Schwyz, ein Kredit von , . Fr. 18,500. -- e. für Erstellung von acht Toren am eidgenössischen Zeughaus in Aarau, ein Kredit von . . Fr. 7,600. -- f. für innere Einrichtungen in bestehenden Zeughäusern, ein Kredit von Fr. 20,000.-- Art. 2. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erwerbung und Erstellung von eidgenössischen Zeughäusern. (Vom 13. Juni 1904.)

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