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Schweizerische Bundesversammlung.

In ihrer Sitzung vom 14. April wählte die vereinigte Bundesversammlung, an Stelle des zurücktretenden Herrn Bundesgerichtspräsidenten Dr. Bachmann, zum Präsidenten des Bundesgerichtes : Herrn Dr. A. S o l d a t i von Neggio (Tessin), und zum Vizepräsidenten dieser Behörde, an Stelle des das Amt eines Vizepräsidenten niederlegenden Herrn Lienhard, Herrn Fr. M o n n i o r von Dombresson und Neuenburg.

Herr Nationalratspräsident Martin eröffnete die daherigen Wahlverhandlungen mit folgenden Worten : ,,Aus einem Schreiben des Herrn Bundesrichter Lienhard geht hervor, daß er sich aus Gesundheitsrücksichten gezwungen sieht, die Funktionen eines Vizepräsidenten des Bundesgerichtes niederzulegen; ich spreche gewiß in Ihrem Namen, meine Herren, wenn ich Herrn Lienhard baldige Wiedergenesung wünsche, damit seine Talente, seine Erfahrung und seine Tätigkeit dem Bundesgerichte fernerhin erhalten bleiben.

,,Leider sind es ebenfalls Gesundheitsrücksichten, welche Herrn Bachmann veranlassen, in seiner doppelten Eigenschaft als Präsident und als Mitglied des Bundesgerichtes zurückzutreten.

Herr Bachmann gehört dem Bundesgerichte seit 1895 an ; in den Jahren 1901 und 1902 war er Vizepräsident und von 1903 an bis heute Präsident dieser Behörde. Er hat diese schwierigen und delikaten Funktionen mit größter Auszeichnung versehen.

Nur mit lebhaftem Bedauern nehmen wir Akt von diesem unerwarteten Rücktritt, wodurch das Bundesgericht die Mitwirkung eines hervorragenden Juristen und gewissenhaften Arbeiters verliert."

,,Indem wir Herrn Bachmann für die geleisteten ausgezeichneten Dienste unsere Dankbarkeit bezeugen, geben wir zugleich dein Wunsche Ausdruck, es möchte die nunmehrige Befreiung von

821 der Arbeitslast und den Sorgen, welche mit dem Amte eines Bundesrichters verbunden sind, zur Kräftigung seiner Gesundheit beitragen, und es möchte ihm vergönnt sein, die wohlverdiente Ruhe noch recht lange zu genießen."

Die Wahl eines Bundesrichters wurde auf die Junisession verschoben.

Die Session ist am 15. April geschlossen worden.

Die Übersicht der Verhandlungen wird in einigen Tagen dem Bundesblatte beigelegt werden.

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Aus denVerhandlungen des Bundesrates, (Vom lt. April 1904.)

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. der Regierung des Kantons U n t e r w a i d e n ob dem W a l d für Verbauungs- und Korrektionsarbeiten am Dorfbach bei Sächseln (Voranschlag Fr. 98,000) 50%, im Maximum Fr. 49,000; 2. dem Kanton Graubünden an die Kosten für die Korrektion des Poschiavino bei seiner Ausmündung in den See bei Le Prese (Voranschlag Fr. 19,000) 40 %> im Maximum Fr.'7600; 3. dem Kanton St. Gallen an die Kosten für Aufforstungsund Verbauungsarbeiten an der ,,Nutzhalde" in der Ortsgemeinde Tscherlach (Voranschlag Fr. 9230): a. an die Kosten der Aufforstung, Entwässerung und Verbauung (Voranschlag Fr. 8030) 7.0 %, Fr. 5621 ; b. an die Kosten der Umzäunung (Voranschlag Fr. 1200) 50%, Fr. 600; Bundesblatt. 56. Jahrg. Bd. II.

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1904

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16

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20.04.1904

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820-821

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10 020 941

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