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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigunggesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Arnold Nicol et, Uhrenmachers in Pruntrut.

(Vom 22. März 1904.)

Tit.

Der Kreiskommandant von Pruntrut hat am 10. September 1903 den Arnold Nicolet wegen Nichtbezahlung von Fr. 5. 80 Militärpflichtersatz den Strafbehörten überwiesen, wobei er konstatierte, daß der Verzeigte gegen die Taxation keine Einwendung erhoben habe, daß die vom Gesetz vorgeschriebenen Mahnungen erfolglos geblieben seien und daß auch kein Zeugnis über unverschuldete Zahlungsunfähigkeit vorliege. In einer ersten Verhandlung vor Polizeirichter anerkannte Nicolet die Richtigkeit der von den Militärbehörden vorgebrachten Tatsachen. Auf sein Ansuchen wurde die Urteilsfällung verschoben, um ihm Gelegenheit zu geben, die Schuld zu berichtigen. Da dies aber bis zu dem auf den neuen, auf 30. November 1903 angesetzten Termin nicht gesch h, und der ordnungsgemäß vorgeladene Verzeigte unentschuldigt ausblieb, schritt der Richter zur Anwendung des Gesetzes, indem er den Säumigen zu zwei T gen Verhaft verurteilte.

Am 2. Dezember 1903 bezahlte Nicolet Buße und Kosten an den Sektionschef Pruntrut, und er ersucht nun, gestützt auf diese Tatsache, um gnadenweisen Erlaß der Strafe. Der Gemeinderat Pruntrut empfiehlt das Gesuch zur Entsprechung, indem er dein

169 Petenten, der unter der Krisis in der Uhrenindustrie zu leiden habe, das Zeugnis eines guten Leumundes erteilt.

Die Durchführung des Bundesgesetzes vom 29. März 19U1, betreffend Bestrafung schuldhafter Nichtleistung des Militärpflichters tzes, bedingt Aufrechterhaltung der gerichtlichen Verurteilungen solcher Ersatzpflichtiger, die ohne schwerwiegende Gründe, trotz erhaltener Mahnungen und Aufschübe, ihrer Zahlungspflicht nicht bis zur Urteilsausfällung genügt haben. Arnold Nicolet ist nicht irn Falle, dergleichen Momente zu seiner Entlastung geltend zu machen, und es darf wohl angenommen werden, er hätte, trotz seiner prekären ökonomischen Lage, die geringe Summe des Pflichtersatzes ebensogut vor dem zweiten gerichtlichen Termin bezahlen können wie zwei Tage nach demselben.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A n t r ag:

Es sei das Gesuch des Arnold Nicolet abzuweisen.

B e r n , den 22. März 1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Buchet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Arnold Nicolet, Uhrenmachers in Pruntrut. (Vom 22. März 1904.)

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Jahr

1904

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2

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12

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.03.1904

Date Data Seite

168-169

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10 020 892

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