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Schweizerisches Bundesblatt.

56. Jahrgang. IV.

Nr. 34.

24. August 1904.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Bau eines Zeughauses für die Verwaltungstruppen auf der kleinen Allmend in Thun.

(Vom

20. August 1904.)

Tit.

Bis vor zirka 6 Jahren standen auf dem Waffenplatz Thun den Verwaltungstruppen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung: 1. ein Gebäude in Holzkonstruktion, der sogenannte Verwaltungsschuppen, zur Aufbewahrung des Instruktionsmaterials und zu Übungen an demselben ; 2. die umliegenden Wiesen als Übungs- und Exerzierplätze.

Infolge Überbauung durch die Munitionsfabrik und die Versuchsstation für Geschütze und Handfeuerwaffen fielen seither die Exerzier- und Arbeitsplätze für die Verwaltungstruppen dahin und mußten nach der kleinen Allmend verlegt werden.

Im Instruktionsmaterial trat infolge der Schaffung der Korpsverpflegsanstalten eine Vermehrung ein, welche es nicht mehr erlaubte, die gesamten Fuhrwerke im Verwaltungsschuppen unterzubringen, geschweige denn ein Arbeiten in demselben zu ermöglichen. Es mußte deshalb bei jedem "Wetter ausschließlich im Freien gearbeitet werden, wodurch Material und Kleidung litten.

Das Baumaterial mußte lange Zeit, weil keine andere Aufbewahrungsgelegenheit vorhanden war, am Schlüsse der Schulen und Kurse um ein Spottgeld veräußert und zu Beginn der nächstjährigen Übungsperiode zu teureren Preisen wieder neu angeschafft werden.

Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. IV.

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Nachdem nun heute der Bau eines Waschhauses an Stelle des jetzigen Fechtsaales und des Anbaues für Notstalluugen und Feuerlöschgeräte, sowie die Überführung der letzteren in den Verwaltungssehuppen, der sich infolge seiner zentralen Lage und seiner leichten Zugänglichkeit vorzüglich dazu eignet, in Aussicht genommen werden muß, fällt die Benützung dieses Schuppens durch die Verwaltungstruppen überhaupt dahin. Das gesamte Material wird obdachlos und es tritt die unbedingte Notwendigkeit ein, neue Unterkunft dafür zu schaffen. Und zwar kann es sich, wenn nun einmal eine abschließliche Lösung erfolgen soll, nicht nur um die Gewährung eines Magazins nach bisheriger Art handeln. Ebenso wie der Artillerie zur Beiseitestellung ihres Materials und zu Übungen an demselben das alte Zeughaus Nr. l als Exerzierhalle zur Verfügung gestellt wurde, muß auch für das Material der Verwaltungstruppen eine derartige Einrichtung getroffen werden.

Zu diesen Anforderungen gesellt sich noch eine neue: Das bis jetzt in Schwyz gelagerte allgemeine Reservematerial der Verwaltungstruppen, dessen dortige Unterbringung stets mit vielen Inkonvenienzen verbunden war, sollte unbedingt ebenfalls nach Thun verlegt werden.

Allen diesen Anforderungen kann nur ein zweckmäßig eingerichteter Neubau genügen. Jede andere Lösung wäre eine Halbheit, die in kürzester Frist zu neuen Unzukömmlichkeiten führen müßte.

Gestützt auf diese Erwägungen wurde das vorliegende Projekt nebst Kostenvoranschlag ausgearbeitet, welches sowohl die reine Magazinierung während des Winters als auch die Benutzbarkeit für Übungszwecke während des Sommers gewährleistet.

Der Ausarbeitung des Projektes wurde folgendes Bauprogramm zu Grunde gelegt: I. Unter Berücksichtigung allgemeiner und unvorhergesehener Verwendung soll für den Neubau der übliche Typ der eidg. Zeughausbauten gewählt werden, mit dem Unterschiede, daß die Tiefe des Gebäudes aus Instruktionsrücksichten um 4 m. und die Höhe des ErdgeschoßeS' um 15 cm. gegenüber den Größeverhältnissen der neuen Zeughäuser in Bern und Thun vermehrt werden.

II. Die Maße des Neubaues haben sich an das Bedürfnis für die Unterbringung des Instruktionsmaterials und der allgemeinen Reserve in Schwyz anzupassen.

Maximalbedürfnis für die Unterbringung des I n s t r u k t i o n s - , Bau- u n d R e s e r v e m a t e r i a l s :

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1. Raum zur Unterbringung des Instruktionsmaterials (30 Fuhrwerke) 3 Bundbreiten 2. Raum zur Unterbringung des Reservematerials 3 n 3. Raum zur Unterbringung des Baumaterials 2 ,, Total 8 Bundbreiten 4. Verschiedene Nebenräume : Magazine für Fleisch, Mehl und Baumaterial, eine Küche und Waschraum, ein heizbares Wachtlokal und die nötigen Aborte.

5. Ein 4 m. breites Vordach auf die ganze Länge des Baues auf der Westseite und eine Strecke Normalbahngeleise im Innern, zur Aufstellung von 3 Eisenbahnwagen.

III. Als Bauplatz ist das unmittelbar an die Umzäunung des eidg. Kriegsdepots angrenzende Stück Land der kleinen Allmend gewählt worden, auf welcher sich zur Zeit die Exerzier- und Übungsplätze der Verwaltungstruppen befinden.

Das vorliegende Projekt, das dem Bauprogramm in jeder Hinsicht entspricht, sieht einen einstöckigen Bau von 51 m. Länge und 26 m. Breite vor, weist demnach eine überbaute Fläche von 1326 m2 auf.

Das Erdgeschoß ist massiv in Stein aufgeführt und der I. Stock in Riegelkonstruktion mit Backsteinrohbau gedacht, das ganze Gebäude erhält Holzzemeutbedachung.

Das Erdgeschoß enthält : 1. einen Raum zur Unterbringung der Fuhrwerke . 995 m2 2. ein Fleischmagazin 49 m2 3. eine Küche mit Waschraum 24 m2 4. ein Magazin für Bau- und Heizmaterialien . .

32 m* 5. ein Magazin für Mehl 55 m2 6. ein Wachtlokal 35 m2 7. zwei Treppen und zwei Abortanlagen . . . .

34 m2 8. einen disponibeln Raum 17 m2 Der I. Stock enthält: Einen großen Raum in der Größe des ganzen Baues, dienend zur Unterbringung von Wagenzubehörden, Geschirren, Materialreserven, Brotvorräten etc., 1288 m a . Zur bessern Beleuchtung dieses 25 m. tiefen Obergeschosses sind acht große Dachoberlichter vorgesehen.

Auf der Westseite ist ein, die ganze Länge des Baues einnehmendes, 4 m. breites, aufgehängtes, leichtes Wellblechvordach angeordnet.

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Das Erdgeschoß erhält einen Zementboden und der I. Stock einen hölzernen Bodenbelag. Da der Bau gegen die kleine Allmend hin nicht abgeschränkt (eingezäunt) wird, sind die erd-lichen Fenster auf der Allmendseite zur Sicherheit gegen Einbruch mit Vergitterungen vorgesehen; die großen Tore im Erdgeschoß erhalten Stahlblechrollladen.

Zur Sicherung gegen Feuersgefahr ist die Anlage von zwei neuen Überflurhydranten in der Nähe des Neubaues vorgesehen.

Zehn Blitzableiter schützen den Bau vor Blitzgefahr.

Um das Gebäude und unter dem großen Vordache wird Steinpflästerung erstellt.

Die Baukosten werden laut detailliertem Kostenanschlage betragen : L Brd- und Maurerarbeiten Fr. 47,883. 20 II. Zimmerarbeiten ,, 33,164.10 III. Spengler-u. Holzzementbedachungsarbeiten ,, 6,452.-- IV. Blitzableiteranlage ,, 2,091.-- V. Schreiner- und Glaserarbeiten . . . . ,, 5,398.80 VI. Schlosserarbeiten 11,916.20 " VII. Gipser- und Malerarbeiten ,, 2,977.70 VIII. Pflästerungsarbeiten ,, 2,365.-- IX. Beleuchtungseinrichtung ,, 360. -- X. Heizungseinrichtung ,, 650. -- XI. Wasserinstallation ,, 2,200. -- XII. Unvorhergesehenes ,, 4,542. -- Total Fr. 120,000.-- Indem wir Ihnen unsere Vorlage zur Genehmigung empfehlen, benutzen wir den Anlaß, Sie, Tit., neuerdings unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 20. August 1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Rächet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betrefl'end

den Bau eines Zeughauses fUr die Verwaltungstruppen auf der kleinen Allmend in Thun.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 20. August 1904, beschließt: Art. 1. Für den Bau eines Zeughauses für die Verwaltungstruppen auf der kleinen Allmend in Thun wird ein Kredit von Fr. 120,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Bau eines Zeughauses für die Verwaltungstruppen auf der kleinen Allmend in Thun. (Vom 20.

August 1904.)

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1904

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34

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24.08.1904

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921-925

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