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Ergänzungsbericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zur Botschaft vom 14. April 1904, betreffend den Umbau des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes an der Rue du Stand in Genf und die Erstellung eines Nebengebäudes zum Hauptpostgebäude an der Rue du Mont Blanc in Genf.

(Vom 16. Juni 1904).

Tit.

In unserer Botschaft an die Bundesversammlung, vom 14. April abbin, haben wir die Prägen des Umbaues des Post-, Telegraphenund Telephongebäudes an der Rue du Stand in Genf und die Erstellung eines Nebengebäudes zum Hauptpostgebäude an der Rue du Mont Blanc in Genf näher erörtert.

Die beiden von den eidgenössischen Räten niedergesetzten Kommissionen haben diese Fragen unterm 19./20. Mai abbin an Ort und Stelle geprüft. Nach der hierauf stattgefundenen gemeinsamen Beratung haben sich die Kommissionen veranlaßt gesehen, an die Bundesverwaltung verschiedene Fragen zu stellen und den Bundesrat zu deren Beantwortung einzuladen.

Indem wir dieser Einladung nachkommen, beehren wir uns, Ihnen als Ergänzung zu unserer Botschaft vom 14. April abhin folgenden weitern Bericht zu erstatten.

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Wir fassen die von den Kommissionen der eidgenössischen Räte aufgestellten Fragen in folgenden Wortlaut zusammen : 1. Könnten die Telephonzentralstation und das Haupttelegraphenbureau oder wenigstens eines dieser beiden Dienstzweige nicht im II. Stockwerk (mit Aufgaberaum im Erdgeschoß) des Hauptpostgebäudes an der Rue du Mont Blanc untergebracht werden ?

2. Welcher Flächenraum könnte der Telegraphen- und Telephonverwaltung zu diesem Zwecke im Erdgeschoß und im II. Stockwerk des Hauptpostgebäudes zur Verfügung gestellt werden?

3. Welches wären die Kosten der Verlegung jeder der in Ziffer l hiervor bezeichneten Dienstzweige in das Hauptpostgebäude an der Rue du Mont Blanc, wobei es die Meinung hätte, daß eine Filialtelegrammaufgabe, eine öffentliche Telephonstation und die Bureaux der Telegraphen- und Telephon ver waltung, soweit letztere nicht im Hauptpostgebäude an der. Rue du Mont Blanc Platz fänden, im Post-, Telegraphen- und Telephongebäude an der Rue du Stand verblieben?

4. Welcher Betrag wäre für den Ankauf des an das Post-, Telegraphen- und Telephongebäude Rue du Stand in Genf anstoßenden Gebäudes Bourrit in Aussicht zu nehmen ?

5. Welches wären die Kosten für den notwendigen Umbau des in Ziffer 4 bezeichneten Gebäudes, wobei eine allenfalls spätere gleichzeitige Benutzung desselben mit dem umgebauten Post-, Telegraphen- und Telephongebäude an der Rue du Stand vorzusehen wäre?

6. Welches wäre der Betrag der Mietzinse, welcher der Bundesverwaltung aus dem angekauften Gebäude der Erbschaft Bourrit zufließen würde?

7. Könnte die Inanspruchnahme des im Erdgeschoß des Gebäudes der Erbschaft Bourrit gemieteten Baumes aufgegeben werden, wenn die Telegrammaufgabe im Post-, Telegraphen- und Telephongebäude an der Rue du Stand im I. Stockwerke verbleiben würde?

Wir beehren uns, diese Fragen wie folgt zu beantworten: Ad Ziffern l--3. Wie bereits in unserer Botschaft vom 14. April 1904 hervorgehoben wurde, ist die Frage der Verlegung des Telephondienstes in das Postgebäude an der Rue du Mont Blanc schon im Jahre 1893, dann wieder Anno 1896 in

558 gründlicher Weise geprüft worden. Die bezüglichen, von drei verschiedenen Beamten herrührenden Berichte anerkannten alle die Möglichkeit dieser Verlegung, hoben jedoch hervor, daß diese Lokale bei der voraussichtlichen Entwicklung des Telephonnetzes bald nicht mehr zu genügen vermöchten und daß daher im Falle der Verlegung der Telephonzentrale in die Rue du Mont Blanc die Errichtung einer zweiten Zentralstation in einem Quartier des linken Ufers in Aussicht genommen werden müßte. Dieser Sachverhalt, verbunden mit dem Umstände, daß sich der Kostenvoranschlag für die Verlegung auf nahezu Fr. 800,000 (genau Fr. 787,942. 65) bezifferte, bewog uns, diese Lösung endgültig aufzugeben und die Prüfung des Umbaues des alten Postgebäudes an der Rue du Stand fortzusetzen.

Dem von den vereinigten Kommissionen des Ständerates und des Nationalrates geäußerten Wunsche entsprechend, haben wir eine neue Untersuchung zur Beantwortung dieser Frage vornehmen lassen.

Der durch den Umbau des alten Postgebäudes an der Rue du Stand den drei Dienstzweigen Post, Telegraph und Telephon gebotene Flächeninhalt zerlegt sich gemäß den in unserer Botschaft vom 14. April 1904 angeführten Zahlen wie folgt : Telegraph Telephon Post 1 -- -- Kellergeschoß .

598,44 m2

Erdgeschoß Entresol .

1 . Stock .

2 . Stock .

3 . Stock .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total

2

447,61. m 2 -- -- -- --

447,6i m2

129,45 m 2

40,40 ,, 422,68 ,, 104,06

,,

-- 696,« m2

3

-- 333, 12 ,, -- 305,05 ,, 670,95 ,,

1907,56 m2

Bringt man die im Kellergeschoß gelegenen Lokale, auf welche wir später zurückkommen werden, in Abzug, so finden wir für den Telegraph und das Telephon folgende Flächeninhalte : Telegraph 696,49 m 2 Telephon 1309,i2 ,, 1 Inklusive 109,3? m3 für die Einrichtungen der Zentralheizung und den Kohlenraum.

2 Inklusive Posthof.

3 Inklusive die Abwartwohnung.

559 Die rohe Gesamtbodenfläche des ganzen obern Stockes im Postgebäude an der Rue du Mont Blanc beträgt 1178 m2, wovon zirka 170 m 2 für Gänge, Vestibüle etc. abzuziehen wären.

Letztere sind nämlich in der Berechnung der Flächeninhalte für das Gebäude an der Rue du Stand auch nicht inbegriffen, sondern ausschließlich nur die benutzbaren Räume, wie Säle, Bureaux etc. (vide Botschaft Seite 7--8). Es würde somit ein benutzbarer Flächeninhalt von 1008 m2 übrig bleiben. Der Flächeninhalt, den die Postverwaltung infolge Erstellung des gegen die Straße Michel Rozet hin projektierten Nebengebäudes im Brdgeschosse des Gebäudes an der Rue du Mont Blanc für die Einrichtung der Telegrammaufgabe, der Telephonkabinen, der Kontrolle, des Ausläuferdienstes etc. abtreten könnte, würde 150,56 m2 betragen. Man erhält somit als benutzbare Bodenflächen in der Rue du Mont Blanc: Erdgeschoß 150,56 m2 Zweiter Stock 1008,oo m 2 Es würde daher in diesem letztern Gebäude ein Flächeninhalt von 847,05 m2 fehlen, um die Einrichtung von Telegraph und Telephon darin zu gestatten. Anderseits dürfte kaum ernstlich davon die Rede sein, einen Teil der Verwaltungsbureaux im Postgebäude an der Rue du Mont Blanc, den andern dagegen im Gebäude an der Rue du Stand unterzubringen. Eine solche Trennung in zwei nahezu l km. voneinander entfernten Gebäuden würde ernste Unzukömmlichkeiten für den Dienst und einen großen Zeitverlust in der Erledigung der Geschäfte mit sich bringen.

Die verschiedenen Abteilungen stehen nämlich in enger Beziehung zu einander und müssen fortwährend unter direkter Leitung und Überwachung des Netzvorstandes bleiben. Höchstens ließe sich an der Rue du Stand die Kreistelegraphendirektion unterbringen, falls dieselbe kreiert werden sollte, wie es der zurzeit noch vor den eidgenössischen Räten liegende Gesetzesentwurf, betreffend die Reorganisation der Telegraphenverwaltung vorsieht. Da jedoch die für die Kreisdirektion in Aussicht genommenen Lokale nur einen Flächeninhalt von 104,oe m a aufweisen, so wäre der so verfügbar gemachte Platz ungenügend, um den vorerwähnten fehlenden Flächeninhalt von 847,05 m2 auszugleichen.

Wir betrachten es daher als überflüssig, die Untersuchung, betreffend die Verlegung b e i d e r Dienstzweige in das Postgebäude an der Rue du Mont Blanc weiter zu verfolgen. Es bleiben nun noch zwei weitere Lösungen zu prüfen, nämlich die Verlegung in das vorgenannte Gebäude :

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a. des Telephondienstes allein (Telephonzentralstation und Verwaltungsbureaux) ; b. des Telegraphendienstes allein, d. h. des Haupttelegraphenbureaus, unter Vorbehalt der Errichtung einer einfachen Filiale an der Rue du Stand.

a. V e r l e g u n g d e s T e l e p h o n d i e n s t e s a l l e i n .

Wie wir bereits oben gesehen haben, beträgt die verfügbare und zu diesem Zwecke brauchbare Bodenfläche im obera Stockwerk des neuen Postgebäudes 1008 m8. Laut dem bestehenden Umbauprojekte beträgt nun der Flächeninhalt der ausschließlich für den Telephondienst vorgesehenen Lokalitäten im Entresol und im zweiten und dritten Stocke des Gebäudes an der Rue du Stand: Zwischenstock 294,is m 2 wovon verfügbar 61,54 m 2 II. Stock. . 305,05 ,, ,, ,, 17,i6 ,, IH. Stock. . 670,95 ,, ,, ,, 77,75 ,, Total 1270,i8 m 8 ,, ,, 156,« m 2 Um alle in den verschiedenen Stockwerken des Gebäudes an der Rue du Stand vorgesehenen Installationen im zweiten Stocke des Postgebäudes an der Rue du Mont Blanc zweckmäßig ausführen zu können, würde hier ein Flächenraum von 1270,is minus 1008,oo = 262,i8 m 2 fehlen. Der fehlende Raum würde immer noch 262,i8 minus 156,45 = 105,78 m 2 betragen, wenn man von den für eine spätere Erweiterung der Telephoninstallationen vorgesehenen Räumlichkeiten absehen wollte.

Die Maße der an der Rue du Stand für den großen Multipelsaal und den interurbanen Dienst vorgesehenen Räumlichkeiten sind keineswegs übertrieben. Dieselben wurden derart berechnet, daß sie für die für ein Telephonnetz von der Wichtigkeit Genfs voraussichtlich zu erwartende Entwicklung auf absehbare Zeit genügen werden. Vergleichen wir den Flächeninhalt dieser Lokale beispielsweise mit denjenigen in Zürich, wo die Telephonzentralstation zum Schaden des Dienstes auf drei Stockwerke hat verteilt werden müssen, so ergibt sich folgendes Resultat : ZUrich

Multipelsäle für den Lokalverkehr Saal für den interurbanen Dienst Total

Genf

270 m 2 327 m 2 88 ,, 63 ,, 2 358 m 390 m 2

561 Ein Vergleich zwischen den im Kellergeschoß des Gebäudes an der Rue du Stand vorgesehenen Lokalitäten -- welche wir wegen den an sie zu stellenden besondern Anforderungen für sich behandeln müssen --· und denjenigen im Kellergeschoß des Postgebäudes an der Rue du Mont Blanc ergibt kein befriedigenderes Resultat. Der Flächeninhalt der erstem beträgt 489,i7 m 2 mit Einschluß von 96,47 ni2 an verfügbaren Räumlichkeiten. Das Kellergeschoß des Postgebäudes an der Rue du Mont Blanc umfaßt außer der Postremise 11 Räume mit einer Gesamtgrundfläche von ungefähr 360 m2, wovon 85 m 2 von der Zentralheizung und ebensoviel von der Post zu Archivzwecken in Anspruch genommen werden. Disponibel bleiben 190 m2, welche gegenwärtig als Lagerräume vermietet sind. Durch die Verlegung des Postarchivs in das an der Rue Michel Rozet zu erstellende Nebengebäude würde man einen verfügbaren Raum von 270 m 3 erhalten, welcher immer noch um 220 m 2 kleiner wäre, als derjenige, der sich an der Rue du Stand erzielen ließe. Sieht man von den im letztgenannten Gebäude als verfügbar bezeichneten Räumlichkeiten im Halte von 96,47 m a ab, so fehlen immer noch 123,53 m 2 . Im Notfalle würde indessen das Kellergeschoß an der Rue du Mont Blanc für die Unterbringung der Sicherungsapparate für die Kabel und des Leitungsverteilers genügen, jedoch müßten die 6 an den Zentralheizungsraum anstoßenden, gegenwärtig durch dicke Mauern getrennten Räume zu einem einzigen Lokal vereinigt und ein Teil der an der Rue du Stand vorgesehenen Räumlichkeiten (Materialkeller) anderswo untergebracht werden.

Die Telegraphenverwaltung hat durch die Direktion der eidgenössischen Bauten die Frage prüfen lassen, auf welche Weise sich die Räume des zweiten Stockwerkes an der Rue du Mont Blanc zur Aufnahme der Telephonzentralstation und der dazugehörigen Betriebs- und Verwaltungsbureaux einteilen ließen. Nach diesen Berechnungen ist es auch unter Inanspruchnahme des rechten Flügels des Dachraumes (der linke Flügel enthält die Wohnung des Hauswartes) nur knapp möglich, im zweiten Stocke alle im zweiten und dritten Stockwerk des Postgebäudes an der Rue du Stand vorgesehenen Lokalitäten unterzubringen. Es würde an Platz fehlen für die Einrichtung der im Zwischenstock des genannten Gebäudes vorgesehenen Lokalitäten im Halte von 216,ao m2, so daß das Materialbureau nebst den zugehörigen Räumlichkeiten an der Rue du Stand belassen werden müßte. Wie wir bereits weiter oben hervorgehoben haben, ist es jedoch mit Rücksicht

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auf die Wichtigkeit der Telephoneinrichtungen auf dem Platze Oenf nicht wohl angängig, diesen Dienstzweig in verschiedenen Gebäulichkeiten unterzubringen.

Nach dem von der Direktion der eidgenössischen Bauten aufgestellten Projekt müßte die Bedachung des Postgebäudes bedeutende Änderungen erfahren, um für die Zentralstation und für das Lokal für den interurbanen Dienst genügende Lichtverhältnisse (Oberlicht) zu erzielen. Der große Abstand zwischen den einzelnen Fenstern (3,7 und 4,8 m.) bedingt die Schaffung oft nur zu großer Zimmer, welche hinwiederum nicht genügend Licht erhalten würden. Die Fenster dieses Stockwerkes haben überdies eine Höhe von l,7o m.

über Boden, so daß gerade diejenigen Partien des Lokals, welche am besten beleuchtet werden sollten, im Schatten liegen. Um diesem Mißverhältnisse zu begegnen, müßte wahrscheinlich der Fußboden gehoben werden. Überdies erhält ein Teil der Zugänge nur in spärlicher Weise und sieben weitere Lokale von allerdings geringerer Bedeutung (Kleiderräume, Archiv, Formularmagazin) gar kein Tageslicht. Die zwei vom Hofe und von der Rue Pécolat her in das zweite Stockwerk führenden Treppen sind schmal und steil und haben keine Verbindung mit den an der Hauptfacade des Gebäudes ausmündenden Haupttreppen. Sie umfassen je 121 Stufen, so daß schon mit Rücksicht auf das mit den Verwaltungsbureaux verkehrende Publikum die Erstellung eines oder zweier Personenaufzüge ins Auge gefaßt werden müßte.

Bevor wir die Kostenfrage einer Verlegung der Telephonzentrale von der Rue du Stand nach der Rue du Mont Blanc untersuchen, müssen wir einige erläuternde Bemerkungen vorausschicken. Wie wir bereits in der Einleitung dieses Berichtes erwähnt haben, ergab die im Jahre 1893 vorgenommene Berechnung, daß sich die Kosten einer solchen Verlegung auf annähernd Fr. 800,000 belaufen würden. Damals war noch die Mehrzahl der Telephonlinien oberirdisch angelegt, und es hätte der größte Teil derselben in Kabel verlegt werden müssen, um zum neuen Zentralpunkt zu gelangen. Die Kosten dieser Kabellegung würden allein Fr. 740,000 betragen haben. Seither hat das Telephonnetz erhebliche Änderungen erfahren, indem die Luftlinien fast durchgehends durch Erdkabel ersetzt wurden, was natürlich eine wesentliche Änderung der vor mehr als zehn Jahren aufgestellten Kostenberechnung zur Folge hat.
Von der Rue du Stand gehen in verschiedenen Richtungen sieben Kabellinien aus, zum Teil in Gußröhren, zum Teil in Zoreseisen gebettet. Fünf dieser Linien bedienen die Quartiere

563 des linken und zwei diejenigen des rechten Rhoneufers. Die verschiedenen bis zum heutigen Tage verlegten Telephonkabel umfassen 8464 Doppeldrähte, von denen 5854 auf das linke und 2610 auf das rechte Rhoneufer entfallen. Es kann nun keine Rede davon sein, das gegenwärtige Tracé der Kabelkanalisationen so umzubauen, daß sie direkt in das neue Postgebäude an der Rue du Mont Blanc einmünden würden. Ein solches Unternehmen würde fast unüberwindliche Schwierigkeiten und ganz enorme Kosten verursachen. Die im Keller des Gebäudes an der Rue du Stand einlaufenden Kabel müßten daher in einer einzigen, unterirdischen Leitung in den Keller des neuen Postgebäudes an der Rue du Mont Blanc weitergeführt werden. Diese Leitung müßte wenigstens 30 Kabel zu je 200 Doppeladern umfassen.

Die Verlegung dieser letztern erfordert die Erstellung eines Stollens zwischen dem Gebäude an der Rue du Stand und der Coulouvrenierebrücke und einer Rohrleitung von 50 cm. Lichtweite vom nördlichen Brückenkopf durch die Rue des Terreaux du Temple und die Rue Chantrepoulet bis zur neuen Post. Für die Einführung der Kabel durch die Rue de Berne und durch die Rue Pécolat müßten beim Postgebäude ferner zwei kleinere Stollen erstellt werden. In der Fahrbahn der Coulouvrenierebrücke existiert bereits ein Kanal, welcher noch 30 Kabel aufnehmen könnte.

Die Länge der gesamten Kanalisation beträgt ziemlich genau 1000 m.

Die Kosten der Verbindung der an der Rue du Stand ausmündenden Kabel mit dem neuen Postgebäude würden betragen : Erstellung eines Verbindungsstollens von 65 m. Länge zwischen dem Gebäude an der Rue du Stand und dem südlichen Kopf der Coulouvrenierebrücke Fr.

8,400 Erstellung einer Rohrleitung von 500 mm. Lichtweite zwischen dem nördlichen Brückenkopf und dem Gebäude an der Rue du Mont Blanc, 660 m.

à Fr. 53 ,, 34,980 Einführungsstollen gegen die Rue de Berne . . ,, 2,300 ,, ,, ,, Pécolat . . . ,, 2,300 30,000 m. armiertes Telephonkabel zu 200 >' 2 Adern à Fr. 15,800 per Kilometer . . . . ., 474,000 Total

Fr. 521,980

Zu dieser Summe müßten die Kosten der Lokaleinrichtungen im zweiten Stock, im Dachraum und im Kellergeschoß des Post-

564 gebäudes an der ßue du Mont Blanc hinzugerechnet werden.

Nach einer summarischen Berechnung würden diese Kosten keinenfalls weniger als Fr. 100,000 betragen.

Schließlich müßten sofort nach der Verlegung die nötigen Maßnahmen getroffen werden, um die neu angemeldeten Abonnenten in den östlichen Quartieren des linken Rhoneufers, d. h.

der ganzen Gegend jenseits der Place du Molard gegen EauxVives, Cologny, Chêne, Florissant, Champel etc., direkt von der Rue du Mont Blanc aus zu bedienen, um für die neu zu legenden Kabel den Umweg von zirka 1100 m. über die Rue du Stand zu vermeiden. Eine neue Kabelleitung durch die Rue du Mont Blanc und über die gleichnamige Rhonebrücke zum Anschluß an die bestehende Kanalisation am Grand-Quai wäre daher eine direkte Folge der Verlegung der Zentralstation. Wir schätzen die Kosten dieser Kanalisation in der Länge von 621 m. auf Fr. 49,000; immerhin ist es zweifelhaft, ob die Konstruktionsverhältnisse der Mont Blane-Brücke die Erstellung einer Kanalisation von genügender Lichtweite erlauben würden.

Indem wir die Kosten einer Verlegung der Telephonzentralstation von der Rue du Stand nach dem. neuen Postgebäude an der Rue du Mont Blanc zusammenfassen, gelangen wir zu folgenden Ziffern: Verbindung der Kabel Rue du Stand-Rue du Mont Blanc Fr. 521,980 Bauliche Änderungen am neuen Postgebäude . . ., 100,000 Neue Kanalisation Rue du Mont Blanc-Grand-Quai ^ 49,000 Total

Fr. 670,980

Die Verlegung der Telephonzentrale nach der Rue du Mont Blanc würde anderseits für den Betrieb des Telephonnetzes schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, die hier nicht mit Stillschweigen Übergängen werden dürfen. Die Gesamtzahl der an die Telephonzentrale Genf angeschlossenen Abonnenten beträgt auf 31. Mai 1904 4554, von denen sich 3376 oder 74,i4 % au ^ der linken und 1178 oder 25,86 °/o auf der rechten Seite der Rhone befinden. Von den seit dem 1. Januar 1894 bis zum 31. Dezember 1903, also im Zeiträume von zehn Jahren, neu angemeldeten 3481 Abonnenten entfallen 2548 oder 73,20 % au^ das linke und 933 oder 26,so °/° au^ das rechte Rhoneufer. Das Verhältnis von s/i zu '/4 war bisher stabil, und es ist wahrscheinlich, daß es sich infolge der raschern Entwicklung im Süden und Osten

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der Stadt und der fortschreitenden Umbauten in den alten Quartieren eher zu gunsten des linken Rhoneufers verschieben wird.

Durch die Verlegung der Telephonzentrale vom linken auf das rechte Ufer würde man dieselbe aus ihrer natürlichen zentralen Lage herausreißen, so daß in Zukunft die Anschlußkosten für den weitaus größten Teil der Telephonabonnenten erheblich teurer zu stehen kommen würde als bisher.

Laut einer von der Telegraphen Verwaltung aufgestellten Berechnung kommt di e Erstellung eines doppeldrähtigen unterirdischen Abonnentenanschlusses per Kilometer auf Fr. 104 zu stehen. Da die Entfernung zwischen dem Gebäude an der Rue du Stand und dem Postgebäude an der Rue du Mont Blanc beinahe l km. beträgt, so würden die Erstellungskosten von wenigstens 50 % der neuen Abonnentenanschlüsse um die obige Summe erhöht.

Aus vorstehendem ergibt sich, daß sich die Verlegung der Telephonzentralstation von der Rue du Stand in das Postgebäude an der Rue du Mont Blanc weder vom Gesichtspunkte einer rationellen Einrichtung noch, vom ökonomischen Gesichtspunkte aus rechtfertigen ließe.

b. V e r l e g u n g des H a u p t t e l e g r a p h e n b u r e a u s in das n e u e P o s t g e b ä u d e an der Rue du Mont Blanc und E r r i c h t u n g einer Fibiale an der Rue du Stand.

Die Telegraphenverwaltung hat durch die Direktion der eidgenössischen Bauten auch die Verlegung des Haupttelegraphenbureaus in das neue Postgebäude an der Rue du Mont Blanc prüfen lassen. Es geht aus den bezüglichen Studien, deren Skizzen der Mappe mit den übrigen Plänen einverleibt worden sind, hervor, daß dieses Bureau mit seinen Dependenzen in den verfügbaren Räumlichkeiten des zweiten Stockes des eben genannten Gebäudes eingerichtet werden könnte, und zwar vorläufig, ohne den an den Alpenklub gemieteten Teil derselben in Anspruch nehmen zu müssen. Die Telegrammaufgaoe, die öffentlichen Telephonkabinen, die Kontrolle und der Ausläuferdienst würden im Erdgeschosse des rechten Flügels, wo infolge Erstellung des projektierten Nebengebäudes an der Rue Michel Rozet Lokale frei würden, eingerichtet. Jedoch müßte, gleich wie für die Telephonzentralstation, das Dach des Gebäudes abgeändert werden, um eine genügende Beleuchtung der Apparatensäle zu erzielen. Der Fußboden müßte höher gelegt werden und die Erstellung eines Aufzuges 'würde unerläßlich. Der Zugang zu den Lokalen wäre, solange nicht auch die dem Alpenklub ver-

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mieteten Lokale zu den Telegraphenlokalen geschlagen würden, nur durch eine einzige Treppe möglich. Wir erinnern übrigens betreffs der Beleuchtung und der Gänge dieser Lokale an das, was bezüglich der Verlegung der Telephonzentralstation bereits gesagt worden ist. Die Herrichtungskosten wären für diese Lokale allerdings geringer als für die Telephonzentrale, würden aber immerhin einen erheblichen Betrag ausmachen, welcher ohne eine gründlichere Prüfung der Frage kaum einigermaßen genau bestimmt werden kann. Die Telegraphenverwaltung glaubt immerhin, diese Kosten auf zirka Fr. 50,000 schätzen zu können, welcher Summe noch zirka Fr. 10,000 für den unterirdischen Anschluß mit den Telegraphenlinien beim Bahnhof und für die Neueinrichtung des Bureaus beizufügen wären.

Wir können jedoch diese Verlegung nicht empfehlen, und zwar aus folgenden Gründen : 1. Die Botschaft des Bundesrates vom 1. Juni 1888 betreffend den Ankauf des Bauplatzes für das neue Postgebäude an der Rue du Mont Blanc (Bundesbl. 1888, III, 447) sagt unter Ziffer 5, Seite 451: ,,Dagegen würde das Haupttelegraphenbureau und die Telephonzentralstation im bisherigen Gebäude belassen und im neuen Hauptpostgebäude ein Filialtelegraphenbureau errichtet," und unter Ziffer 6, zweites Alinea: ,,Auf diese Weise würden die Nachbarn des jetzigen Hauptpostgebäudes keinen ernstlichen Grund haben, in bezug auf die Post- und Telegraphenbedienung nicht befriedigt zu sein. Im allgemeinen aber würde der Dienst in wesentlicher Weise verbessert.tt 2. Gegenwärtig befindet sich das Haupttelegraphenbureau in unmittelbarer Nähe des Geschäftszentrums und der wichtigsten Geldinstitute (Börse etc.), was an der Rue du Mont Blanc nicht mehr der Fall wäre.

3. Der Bestelldienst würde von der Rue du Mont Blanc aus für die Mehrzahl der Telegramme namhafte Verspätungen erleiden, welchem Übelstande nur durch eine erhebliche Vermehrung der Ausläuferzahl abgeholfen werden könnte.

Es wäre unmöglich, durch Errichtung einer Filiale an der Rue du Stand die angeführten Inkonvenienzen vollständig zu beseitigen, da selbstverständlich alle Telegramme von dieser Filiale aus an das Hauptbureau übermittelt werden müßten, wodurch

567 sie eine Verspätung erleiden würden, die besonders den zahlreichen Börsendepeschen nachteilig wäre, indem letztere gewöhnlich ihren Zweck verfehlen, wenn sie nicht sofort befördert werden, können.

Wir müssen übrigens darauf hinweisen, daß unter den obwaltenden Verhältnissen voraussichtlich die Zahl der Telegramme, welche in der Filiale an der Rue du Stand aufgegeben würden, größer wäre als diejenige der im Hauptbureau aufgegebenen, wenn letzteres an die Rue du Mont Blanc verlegt würde. Ferner ist hervorzuheben, daß die Telegrammaufgabe einer so wichtigen Filiale absolut im Erdgeschosse eingerichtet werden sollte, es sei denn, man wolle einen von den eidgenössischen Räten, sowie auch von der Genfer Bevölkerung zu wiederholten Malen geäußerten Wunsch unberücksichtigt lassen. Wir müssen bei diesem Anlasse daran erinnern, daß der Nationalrat in seiner Sitzung vom 22. Dezember 1898 anläßlich der Diskussion betreffend den Bau eines Post- und Telegraphengebäudes in Zug beschlossen hat, ,,daß von der seinerzeit im Nationalrat aufgestellten Regel, wonach die Lokale zur Aufgabe telegraphischer Depeschen im Erdgeschoß unterzubringen seien, nur da abgewichen werden wolle,, wo besondere Verhältnisse, z. B. die Geringfügigkeit des Verkehrs, solche Ausnahmen rechtfertigen.01 Ad Ziffer 4. Nach dem in Genf üblichen Verfahren für die Schätzung von Immobilien kommen wir für den Wert des Gebäudes Bourrit, Rue du Stand, in Genf, das im Jahre 1868 erstellt worden ist und aus einem Kellergeschoß, Erdgeschoß, 3 Stockwerken und einem Mansardenstock besteht und zu dem ein Hof von 134,B(, m 2 gehört, auf Fr. 344,000.

Zu der ungefähr gleich hohen Schatzungssumme gelangen wir, wenn der Berechnung die gegenwärtige Rendite des Gebäudes zu Grunde gelegt wird. Die Mietzinse ergeben gegenwärtig eine Jahreseinnahme von Fr. 16,275. Hiervon gehen für Steuern, für den Unterhalt und für Amortisation ab Fr. 2711, so daß ein Nettozinsertrag von Fr. 13,564 bleibt, der zu 4 °/o kapitalisiert einen Gebäudewert von Fr. 339,100 ergibt.

Der Vertreter der Erbschaft Bourrit hat auf eine bezügliche Anfrage erklärt, daß er den Eigentümern des Gebäudes beantragen werde, der Eidgenossenschaft das Haus für die Summe von Fr. 360,000 zum Verkaufe anzubieten.

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Ad Ziffer 5. Die Kosten des Umbaues desjenigen Teiles des Erdgeschoßes des Hauses Bourrit, der zur Vergrößerung des Postbureaus an der Rue du Stand in Genf nach dem Umbau des Postgebäudes daselbst in Aussicht genommen und bereits gemietet ist, sind in der Kostenberechnung für den Umbau des Post- und Telegraphengebäudes inbegriffen.

Zu einer vollständigen Ausnutzung des Gebäudes Bourrit zu dienstlichen Zwecken der Post- und Telegraphenverwaltung würde es kaum je kommen können. Es ist deshalb auch ein vollständiger Umbau dieses Gebäudes zur gleichzeitigen Benutzung mit dem bestehenden Post- und Telegraphengebäude an der Rue du Stand nicht in Aussicht zu nehmen, weder jetzt noch später.

Es könnte sich höchstens später um Hinzunahme der vorläufig von den beiden Verwaltungen noch nicht zu benutzenden westlichen Hälfte des Erdgeschoßes handeln. Von einem dem umgebauten Post- und Telegraphengebäude an der Eue du Stand angepaßten Umbau des Bourritschen Hauses könnte übrigens schon deshalb niemals die Rede sein, weil die Stockwerkhöhen des erstem ohne schwere Inkonvenienzen unmöglich mit denjenigen eines gewöhnlichen Miethauses in Übereinstimmung gebracht werden könnten.

Ad Ziffer 6. Im Falle des Ankaufes des der Erbschaft Bourrit gehörenden Gebäudes würden der Bundesverwaltung aus diesem Gebäude an jährlichen Mietzinsen nach dem gegenwärtigen Stande Fr. 13,675 zufließen, wobei das von der Postverwaltung beanspruchte Erdgeschoß mit einem jährlichen Mietwerte von Fr. 2600 nicht Inbegriffen ist.

"er Ad Ziffer 7. Wenn die Telegrammaufgabe im Post- und Telegraphengebäude an der Rue du Stand im I. Stockwerk belassen würde, so könnte auf die Inanspruchnahme des im Erdgeschoß des Gebäudes Bourrit cgemieteten Raumes verzichtet werden, immerhin unter der Voraussetzung, daß die gegenwärtige Fläche des Hofraumes nicht geschmälert würde.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen kommen wir zum Schlüsse, daß die in unserer Botschaft vom 14. April 1904 enthaltenen Anträge betreffend die Fragen der Post-, Telegraphenund Telephonlokale in G-enf zu einer Lösung führen, welche den

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Anforderungen des Dienstes dieser öffentlichen Verkehrszweige, sowie den Wünschen der beteiligten Bevölkerung am ehesten entsprechen.

Wir erlauben uns somit nochmals, Ihnen, Tit., den Entwurf zu einem Bundesbeschlusse, welcher unserer vorerwähnten Botschaft beigelegt war, zur gefalligen Annahme zu empfehlen.

B e r n , den 16. Juni 1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesratea, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Bandesblatt. 56. Jahrg. Bd. IV.

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