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Bundesratsbeschluß betreffend

die Ausweisung von A. Zappa, R. Varini, G. Erbetta, F. Merlotti und P. Monaldeschi aus dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft.

(Vom 13. August 1904.)

Der schweizerische Bundesrat, nach Einsicht des von der Bundesanwaltschaft am 10. August d. J. erstatteten Berichtes, sowie der vom Regierungsrat und dem Polizeidepartement des Kantons Neuenburg vorgelegten Akten, aus denen sich ergibt : Kürzlich ist in La Chaux-de-Fonds unter den in ihrer großen Mehrheit italienischen Maurern und Handlangern ein Streik ausgebrochen. Im Verlaufe desselben hat sich das anarchistische Element vorgedrängt und die streikenden Arbeiter zu Gewalttätigkeiten aufgereizt. Das Verhalten derselben gefährdete schließlich die öffentliche Ruhe und Ordnung in einem solchen Maße, daß sich der Regierungsrat des Kantons Neuenburg genötigt sah, zur Abwehr weiterer Ausschreitungen Truppen aufzubieten und verschiedene Verhaftungen vornehmen zu lassen. Nach den Feststellungen der Kantonsregierung haben insbesondere die nachgenannten Ausländer, welche anarchistischen Ideen huldigen, durch Aufwiegelung der Arbeiter den Streik zu einer Gefahr für die öffentliche Ordnung in La Chaux-de-Fonds gestaltet. Es rechtfertigt sich deshalb, entsprechend der Anregung der Kantonsbehörde, denselben den fernem Aufenthalt in der Schweiz zu untersagen ;

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in Anwendung von Art. 70 der Bundesverfassung, beschließt: I. Die nachgenannten Ausländer werden aus der Schweiz ausgewiesen, nämlich: 1. Z a p p a , Angelo-Fedele, Sohn des Pietro und der Giuditta geb. Galbiatti, geboren am 22. Juli 1864, von Camnago (Como, Italien), Maurer ; 2. V a r i ni, Riccardo, Sohn des Manfredo und der Giovannina geb. Rota, geboren am 5. März 1873 in Budrio-Correggio (Reggio-Emilia, Italien), Handlanger; 3. E r b e t t a , Giovanni-Antonio, Sohn des Martino und der Eleonore geb. Martin, geboren am 30. Oktober 1878 in Borgomanero (Novara, Italien), Handlanger; 4. M e r l o t t i , Ferruccio, Sohn des Giovanni und der Palmira Piagi, geboren am 27. Juni 1859 in Siena (Italien), Gerber und Handlanger5. M o n a l d e s c h i , Paolo, Sohn unbekannter Eltern, angeblich des Angelo und der Seraphine geb. Vinchienti, geboren am 27. November 1874 in Bologna (Italien), Maurer.

II. Dieser Beschluß wird der Regierung des Kantons Neuenburg mitgeteilt, um ihn den Ausgewiesenen, soweit sich dieselben noch in ihrem Kamton befinden, nebst Art. 63a des Bundesgesetzes über das Bundesstrafrecht, vom 4. Februar 1853, eröffnen zu lassen.

III. Das schweizerische Justiz- und Polizeidepartement ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

B e r n , den, 13. August 1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsideut:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Eingier.

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Bundesratsbeschluß betreffend die Ausweisung von A. Zappa, R. Varini, G. Erbetta, F.

Merlotti und P. Monaldeschi aus dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft.

(Vom 13. August 1904.)

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1904

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24.08.1904

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926-927

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