293

# S T #

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden bestraften Alois Mahler in Genf.

(Vom 1.November 1904.)

Tit.

Alois Mahler in Genf wurde durch Polizeirapport vom 16. Februar 1904 wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden verzeigt, weil er als Vertreter einer schweizerischen Fabrik von Metallschildern in Genf Bestellungen bei Privaten aufgenommen hatte, ohne im Besitz der in Art. 2 des Gesetzes vorgeschriebenen Legitimationskarte zu sein. Das Polizeigericht von Genf verurteilte ihn wegen dieser Übertretung zu Fr. 50 Geldbuße, im Falle der Nichtbezahlung umgewandelt in zehn Tage Gefängnis.

Der Bestrafte ersucht um Erlaß der Buße im Wege der Begnadigung, indem er vorbringt: Er sei sich der Strafbarkeit der ihm zur Last gelegten Tat nicht hinreichend bewußt gewesen, da er als früherer Fabrikarbeiter nur aus Not und vorübergehend die Geschäfte eines Handelsreisenden besorgt habe und über die gesetzlichen Vorschriften von seinem Prinzipal nicht hinreichend instruiert worden sei. Im übrigen habe er nur sehr kargen Verdienst gehabt, und Bundesblatt. 56. Jahrg. Bd. V.

20

294 es sei ihm unmöglich, den verhältnismäßig hohen Betrag von Fr. 50 zu bezahlen.

Mahler hat offenbar das Gesetz verletzt. Als Inhaber einer grünen Karte war ihm nur gestattet, mit solchen Geschäftsleuten in Verkehr zu treten, welche den betreffenden Handelsartikel wiederverkaufen oder in ihrem Gewerbe verwenden. Dies traf nicht zu, als er die Metallschilder in einem Spital und in einer Weinhandlung zum Verkaufe antrug. Immerhin darf angenommen werden, er habe nicht in bösem Glauben gehandelt, dies um so mehr, als auch die Behörde des Kantons Genf über die Strafbarkeit der Handlungsweise des Mahler anfänglich Zweifel hegte.

Aus diesem Gesichtspunkte und mit Rücksicht auf die schlimme ökonomische Lage des Gesuchstellers erscheint eine erhebliche Ermäßigung der Buße gerechtfertigt.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung deu Antrag: Es sei die über Alois Mahler verhängte Geldbuße von Fr. 50 in Gnaden auf Fr. 10, im Falle der Nichtbezahlung umgewandelt in 2 Tage Gefängnis, zu ermäßigen.

B e r n , den I.November 1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Riiigier.

·£=-0-=r

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden bestraften Alois Mahler in Genf. (Vom 1.November 1904.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1904

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.11.1904

Date Data Seite

293-294

Page Pagina Ref. No

10 021 166

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.