529
# S T #
Kreisschreiben der
schweizerischen Bundeskanzlei an sämtliche Kantonskanzleien betreffend die für die Reise nach Venezuela erforderlichen Ausweisschriften.
. (Vom 1. Dezember 1904.)
Tit.
Neulich hat uns Herr von Hesse-Wartegg, Konsul der Vereinigten Staaten von Venezuela in Bern, die Mitteilung gemacht, daß nach einer offiziellen Bekanntmachung der Kaiserlich Deutschen Gesandtschaft in Caracas nunmehr von den nach Venezuela kommenden Fremden neben dem Passe noch die Vorlage eines Heimatscheines verlangt werde.
Wir ermangelten nicht, die schweizerische Gesandtschaft in Berlin zu ersuchen, über die Richtigkeit dieser Mitteilung sich zu erkundigen, und erhalten nun mit Zuschrift vom 28. November abhin nachfolgende Auskunft, die der Gesandtschaft vom Auswärtigen Amte des Deutschen Reiches zugegangen ist: ,,Nach Berichten des Kaiserlichen Gesandten in Caracas sind in Venezuela in letzter Zeit verschiedentlich Ausländer auf Grund des Artikels 20 des Ausländergesetzes vom 16./11. April vorigen Jahres am Landen verhindert worden, weil sie mit Pässen und Führungszeugnissen nicht versehen waren. Artikel 20 dieses Gesetzes bestimmt, daß Ausländer, die sich in Venezuela niederlassen · wollen, um zugelassen zu werden, verpflichtet sind, der
530 höchsten Zivilbehörde des Ortes, an dem sie zuerst venezolanisches Gebiet betreten, vollwichtige Papiere übet ihren Zivilstand und ein Führungsattest der Behörde ihres letzten Aufenthaltsortes, ordnungsgemäß legalisiert, einzureichen. Ferner ist neuerdings den Führern von Schiffen, die Auswanderer nach Venezuela befördern, die Verpflichtung auferlegt worden, den Behörden außer der üblichen Liste auch die Heimatspapiere dieser Personen vorzulegen."
Wir beehren uns, Ihnen von dieser Auskunft Kenntnis zu geben, damit Sie die Personen, welche nach Venezuela zu reisen beabsichtigen, veranlassen können, sich mit den zum Eintritte in dieses Land nötigen Papieren auszurüsten.
Hochachtungsvoll.
B e r n , den 1. Dezember 1904.
Im Namen der schweiß. Bundeskanzlei, Der Kanzler der Eidgenossenschaft:
Ringier.
--
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Kreisschreiben der schweizerischen Bundeskanzlei an sämtliche Kantonskanzleien betreffend die für die Reise nach Venezuela erforderlichen Ausweisschriften. (Vom 1.
Dezember 1904.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1904
Année Anno Band
6
Volume Volume Heft
51
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
14.12.1904
Date Data Seite
529-530
Page Pagina Ref. No
10 021 242
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.