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Aus denVerhandlungen des Bundesrates (Vom 4. März 1904.)

Der Bundesrat hat den Rekurs des Charles S t o r c k in La Chaux-de-Fonds gegen einen Entscheid des Staatsrates des Kantons Neuenburg, den Militärpflichtersatz betreffend, als unbegründet abgewiesen.

Obwohl mit 1893 in das wehrpflichtige Alter getreten, hat der Rekurrent Storck, weil von der sanitarischen Untersuchungskommission auf zwei Jahre zurückgestellt, die Rekrutenschule erst 1895 bestanden, während er für die beiden vorhergehenden Jahre zur Entrichtung des Militärpflichtersatzes verhalten worden war. Nachdem derselbe in der Folgezeit alle ihm obliegenden Wiederholungskurse bestanden hatte, hielt er sich für berechtigt, die früher bezahlten Taxen zurückzuverlangen. Sein Begehren wurde jedoch von der oben genannten kantonalen Behörde als unbegründet abgewiesen. Storck zieht nun diesen Entscheid weiter und macht dabei geltend, daß weder irn Jahre 1893 die Altersklasse von 1873 überhaupt, noch im Jahre 1894 das Füsilierbataillon 19 insbesondere einen Wiederholungskurs zu bestehen gehabt haben, daß demnach seine Besteuerung für diese beiden .fahre nicht aufrecht erhalten werden könne, und zwar dies um so weniger, als er seither allen seinen dienstlichen Verpflichtungen nachgekommen sei.

Der Entscheid des Bundesrates stützt sich auf folgende Erwägungen : Es kann sich nicht mehr darum handeln, die Taxationen von 1893 und 1894, welche längst in Rechtskraft erwachsen sind, einer näheren Erörterung zu unterziehen; nur soviel sei bemerkt, daß dieselben im Hinblick auf die Tatsache, daß der Beschwerdeführer in diesen Jahren noch dienstfrei gewesen war, als gesetzlich wohl begründet erscheinen.

Was die Frage der Rückerstattung, welche einzig zu erledigen bleibt, anbelangt, so ist hier die bundesrätliche Verordnung vom 24. April 1885, erläutert durch Schlußnahme des Bundesrales vom 20. September 1897, maßgebend. Gemäß dieser Verordnung besitzt ein Dienstpflichtiger einen Anspruch auf Rück-

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Vergütung von Militärpflichtersatz nur insoweit, als or einen Wiederholungskurs, welchen er gemäß Jahrgang und Einteilung hätte bestehen sollen und für dessen Versäumnis er die betreffende Taxe bezahlen mußte, später nachgeholt hat. Diese Voraussetzungen treffen nun im vorliegenden Falle nicht zu, indem der Rekurrent, wie die Vorinstanz bereits richtig ausführte, weder 1893 noch 1894 einen Wiederholungskurs versäumt hat, welchen er sodann hätte nachholen können. Deshalb ist denn auch derselbe nie zur Bestehung eines speziellen Nachdienstes verhalten worden ; ohne Dienstnachholung findet aber keine Rückerstattung statt. Im übrigen wird der Rekurrent stets zwei Dienstjahre zu wenig aufweisen, für welche die beiden Taxen eben einen Ersatz bilden sollen.

(Vom 8. März 1904.)

Dem Kanton B e r n swird an die zu Fr. 125,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion der Sense von oberhalb der Eisenbahnbrücke der Sensetalbahn bis zu der sogenannten ,,Bärenklaue tt bei Neuenegg ein Bundesbeitrag von 40 °/o bis zum Maximum von Fr. 50,000 zugesichert.

(Vom 10. März 1904.)

Der entomologischen Sammlung des eidgenössischen Polytechnikums ist von dem Grafen Ernesto T u r a t i in Mailand eine sehr wertvolle Sammlung paläarktischer Schmetterlinge seines verstorbenen Sohnes des Grafen Gianfranco Turati als Geschenk angeboten worden. Diese Sammlung enthält etwas mehr als 5400 Arten bei im ganzen 30--40,000 Individuen. Neben einer großen Anzahl von dem Verstorbenen und dessen Vater gesammelter Falter, welche meist der lombardischen Ebene und den Sudhängen der Alpen entstammen, sind für diese Kollektion durch .

Tausch und mehr noch durch Kauf die übrigen Falterarten des sehr ausgedehnten opaläarktischeri Faunengebietes, zumal ZentralAsiens und Sibiriens, in großer Vollständigkeit erworben worden.

Der schweizerische Bundesrat hat den Schulrat zur Annahme der hochherzigen Schenkung ermächtigt und ihn eingeladen, diese auch im Namen des Bundesrates bestens zu verdanken.

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An die zu Fr. 91,598. 70 veranschlagten Kosten der Korrektion des Bibernbaches im Kanton Freiburg auf einer Länge von 5852 m. wird ein Bundesbeitrag von 29J/2 %, im Höchstbetrage von Fr. 27,021. 62 bewilligt.

(Vom 11. März 1904.)

Herrn Konrad S chi n z von Zürich wird die aus Gesundheitsrücksichten nachgesuchte Entlassung als schweizerischer Generalkonsul in St. Petersburg unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

Der Banque cantonale fribourgeoise wird, auf Grund der nach Art. 12, lit. a, und Art. 13 des Banknotengesetzes geleisteten Hinterlage von Wertschriften, die Ermächtigung zur Erhöhung ihrer Notenemission von Fr. 1,250,000 auf Fr. 1,500,000 erteilt.

Dem Kanton S o l o t h u r n wird zu Händen von sieben Viehversicherungskreisen pro 1903, unter der Voraussetzung eines mindestens ebenso hohen kantonalen Beitrags, ein Bundesbeitrag von Fr. 2811 verabfolgt.

Dem Kanton G l a r u s wird zu Händen von 19 ViehversicheruDgsgesellschaften pro 1903, unter der Voraussetzung eines mindestens ebenso hohen kantonalen Beitrags, ein Bundesbeitrag von Fr. 20,000 ausgerichtet.

Es werden nachstehende Beförderungen und Versetzungen von Offizieren des Territorialdienstes vorgenommen : A. Beförderungen.

Infanterie.

Zum Oberstlieutenant : Major Walther, Heinrich, von und in Zürich.

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835 Artillerie.

Zum Oberstlieutenant: Major Laubi, Adolf,, von Winterthur, in Zürich.

ZMITH Major: Hauptmann Grandjean, Henri, von und in Chaux-de-Fonds.

Sanität.

ZM Majoren: Hauptmann Häne, Anton, von Kirchberg (St. G.), in Rorschach.

,, Sandoz, Georges, von Dombresson in Neuenburg.

,, Kahnt, Moritz, von Basel, in Kloten.

B. Versetzungen.

Infanterie-Oberst Zwicky, Theodor, Bern, bisher zur Disposition, nun Kommandant des Mannschaftsdepots Nr. 2.

Infanterie-Oberst Denz, Theodor, Chur, bisher Kommandant des Mannschaftsdepots Nr. 2, nun Kommandant des Mannschaftsdepots Nr. 4.

Infanterie-Oberstlieutenant Walther, Heinrich, Zürich, bisher Bataillon 122, I. Aufgebot, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Kavallerie-Oberstlieutenant Klauser. Albert, Rorschach, bisher zur Disposition, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Kavallerie-Oberstlieutenant Habisreutinger, Ferdinand Dozwil, bisher zur Disposition, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Artillerie-Oberstlieutenant Laubi, Adolf, Zürich, bisher Trainoffizierr Divisionsstab VII, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Sanitäts-Oberstlieutenant Ost, Wilhelm, Bern, bisher zur Disposition, nun Kommandant des Armeespitals Nr. 4.

Sanitäts-Oberstlieutenant Dasen, Fritz, Basel, bisher zur Disposition, nun Kommand nt des M nnschaftsdepots für Sanitätstruppen.

Veterinär-Oberstlieutenant Felder, Xaver, Schötz, bisher zur Disposition, nun Kommandant der Pferdekuranstalt Nr. 1.

Veterinär-Oberstlieutenant Studer, Karl Schaffhausen, bisher zur Disposition, nun Kommandant der Pferdekuranstalt Nr. 3.

Infanterie-Major Wirth, Georg, Bühler, bisher zur Verfügung des Kantons, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

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Infanterie-Major Iselin, Kaspar, Aarau, bisher zur Disposition, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Kavallerie-Major Schmid, Emil, Burgdorf, bisher Etappendienst, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Kavallerie-Major Lambert, August, Neuenburg, bisher Etappendienst, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Kavallerie-Major Müller, Martin, Zürich, bisher Etappendienst, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Artillerie-Major Archinard, August, Lausanne, bisher Armeestab> nun zur Verfügung des Territori Idienstes.

Artillerie-Major Yersin, Jean, Gland, bisher zur Disposition, nun , zur Verfügung des Teritorialdienstes.

Festungsartillerie-Major Geelhaar, René, Winterthur, bisher zur Verfügung des Gotthardtkommandos, nun Kommandant des Mannschaftsdepots für Festungstruppen.

Sanitäts-Major Gelpke, Ludwig, Liestal, bisher zur Disposition, nun Kommandant des Armeespitals Nr. 5.

Sanitäts-Major Berdez, Jules, Lausanne, bisher zur Disposition, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Veterinär-Major Cottier, Charles, Orbe, bisher zur Disposition, nun Kommandant der Pferdekuranstalt Nr. 4.

Veterinär-Major Iseli, Rudolf, Burgdorf, bisher zur Disposition, nun Kommandant der Pferdekuranstalt Nr. 2.

Infanterie-Hauptmann Saurer, Adolf, Arbon, Bataillon 125 Stab, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Veterinär-Hauptmann Eggimann, Friedrich, Langnau, bisher Kommandant der Pferdekuranstalt Nr. l, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Veterinär-Hauptmann Stucky, August, Pfäffikon, bisher Kommandant der Pferdekuranstalt Nr. 2, nun zur Verfügung des · Territorialdienstes.

Veterinär-Hauptmann Heiz, Rudolf, Reinach, bisher Kommandant der Pferdekuranstalt Nr. 3, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Veterinär-Hauptmann Grob, Martin, Rapperswil, bisher Kommandant der Pferdekuranstalt Nr. 4, nun zur Verfügung desTerritorialdienstes.

Verwaltungs-Hauptmann Keller, Ernst, Gipswil-Wald, bisher zur Disposition, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Vçrwaltungs-Hauptmann Badan, Charles, Cossonay, bisher zur Disposition nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

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Verwaltungs-Hauptmann Schmid, Viktor, St. Gallen, bisher zur Disposition, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Verwaltungs-Hauptmann Brunner, Alfred, Zürich, bisher zur Disposition, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Verwaltungs-Hauptmann Beer, Rudolf, Bern, bisher zur Disposition, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Verwaltungs-Hauptmann Rüferiaeht, Alfred, Biel, bisher zur Disposition, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Verwaltungs-Hauptmann Lambert, Alfred, Orbe, bisher zur Disposition, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Verwaltungs-Hauptmann Bürgi, August, Luzern, bisher zur Disposition, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

Verwaltungs-Hauptmann Adler, Viktor, Solothurn, bisher zur Disposition, nun zur Verfügung des Territorialdienstes.

(Vom 12. März 1904.)

Der Bundesrat hat das Post- und Eisenbahndepartement eingeladen, ihm beförderlich den Entwurf zu einem Bundesgesetz übep den Postcheck- und Giroverkehr vorzulegen.

Die Beratung über den Entwurf eines einheitlichen Bundesgesetzes betreffend das schweizerische Postwesen, hat der Bundesrat bis zur Erledigung des von den eidgenössischen Katen unterm 23. Dezember 1903 beschlossenen Postulates, die Fr ge zu prüfen, ob nicht die Verwaltungen der Post und der Telegraphen zu vereinigen seien, verschoben.

(Vom 15. März 1904.)

Dem zum Konsularagenten der Vereinigten Staaten Amerikas in Aarau ern nnten Hrn. Alfred C. T e vi s wird das Exequatur erteilt.

Herrn Juan S c h m i d von Schlattingen wird die nachgesuchte Entlassung als schweizerischer Konsul in Barcelona unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

Es werden ernannt: zum Feldkommissär des IV. Armeekorps: Major R e n o l d in Dättwil, bisher I. Stellvertreter;

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zum I. Stellvertreter des Feldkommissärs des IV. Armeekorps : Oberstlieutenant M. R o f f l e r , in Chur, bisher II. Stellvertreter; zum II. Stellvertreter des Feldkommissärs des IV. Armeekorps: Hauptmann Engelbert S c h r o p p in Näfels.

In Art. 155, zweites Alinea, der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz, vom 12. Februar 1895, werden die Worte ,,neuer Obstund Traubenwein"1 gestrichen, so daß diese Produkte im landwirtschaftlichen Grenzverkehr nicht mehr zollfrei eingeführt werden können. Art. 159, erstes Alinea, erhält dementsprechend folgenden Wortlaut: Landwirtschaftliche Freipässe haben jeweilen nur für das laufende Jahr und nur für die in demselben angegebenen Erzeugnisse und Mengen Gültigkeit. Art. 160 wird, als hinfällig geworden, gestrichen. Dieser Beschluß tritt auf 1. April 1904 in Kraft.

Dem Kanton Graubünderi wird zu Händen der von ihm pro 1903 unterstützten Viehversicherungsanstalten ein Bundesbeitrag in der Höhe der kantonalen Leistung, d. h. von Fr. 50,425. 89, verabfolgt.

An die Kosten der Ausführung der nachstehend bezeichneten Bodenverbesserungen werden, unter der Voraussetzung von mindestens ebenso hohen, von dritter, unbeteiligter Seite zu gewährenden Beiträgen, folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. Für die Fassung des Wassers für den Kanal von Vetroz (Leitung von 23 m. Länge, l,g m. Breite und Schleuse, Kostenvoranschlag Fr. 1500, Beitrag der Gemeinde Vétroz 40°/o), ein Bundesbeitrag von 30 %, im Maximum Fr. 450.

2. Für einen Bewässerungskanal von 1450 m. Länge (bisse de Cleibe) zur Entwässerung einer Fläche von 80 ha. in Cleibe, Gemeinde Nendaz (Kostenvoranschlag Fr. 9000, Beitrag der Gemeinde Nendaz 40°/o), ein Bundesbeitrag von 40%, im Maximum Fr. 3600.

3. Für eine Stallbaute auf Alp Druze-Chapelet (Gemeinde Liddes), Eigentum einer Genossenschaft (Kostenvoranschlag Fr. 8500, Beitrag des Kantons 13°/o, der Gemeinde Liddes 20%), ein Bundesbeitrag von 25%, im Maximum Fr. 2125.

839 Der Bundesrat hat für die am 5. April beginnende Fortsetzung der ordentlichen Winter-Session der Schweizerischen Bundesversammlung folgende Verhandlungsgegenstände festgesetzt: Wahlaktenprüfung.

Volksabstimmung vom 25. Oktober 1903.

Lebensmittelgesetz.

Unterstützung der Musik.

Gewerbezählung.

Jagd und Vogelschutz, Revision des Gesetzes. (Bereinigung.)

Forstgesetz, Vollziehungsverordnung, Haftpflicht der Bisenbaho- und Dampfschiffahrt-Unternehmungen (Motion Brenner).

Ergänzung des Bundesstrafrechts (Verherrlichung von Verbrechen).

Rekurs der Zürcher Regierung. (Kochfettfabrikanten.)

Wirtschaftsrekurs Hug-Kaufmann.

Militärsteuerrekurs Friderich.

Strafrechtspflege für die eidgen. Truppen, Ergänzung.

· Versicherungsvertrag.

Zürcher Verfassung, Gewährleistung.

Revision des Art. 64 der Bundesverfassung.

Begnadigungsgesuche : a. Berberat und Konsorten.

b. Allen und Konsorten.

c. Casanova.

d. Boéchat.

e. Pheulpin.

Brieftauben.

Entschädigungsbegehren aus Militärdienst: a. Canetti.

b. Huber.

c. Barbezak-Frey.

Neuordnung der Feldartillerie.

·· .

Budget pro 1904. (Differenzen.)

Nachtragskredite für 1904, I. Serie.

Taggelder und Reiseentschädigungen der eidgenössischen Behörden.

Ankauf von zwei Besitzungen.

Samstagsarbeit.

Eisenbahngeschäfte : a. Chillon-Villeneuve.

b. Pont-Brassus.

c. Vevey-Chexbres.

d. Aarau-Schöftland.

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e. Grindelwald-Ofni.

f. La Chaux-de-Fonds--Pouillerel.

Nationalbahngarantieschuld.

Transportgesetz, Abänderung und Ergänzung.

Eingabe betreffend Arbeitszeit bei den Nebenbahnen.

Rekurs der Berner Regierung betreffend Bahnhofwirtschaft in Bern.

Eingabe der Postangestellten betreffend Besoldungsverhältnisse.

Lage der Postillone.

Eingabe des Frauenvereins betreffend weibliche Postcommis.

Eingabe Ducrest.

Zeitungstransporttaxe.

Reorganisation der Telegraphenverwaltung.

Motion Muri.

Motion Odier.

Motion Hochstrasser.

Motion Bigler.

Motion Sonderegger (Appenzell).

Motion Rössel.

Motion Bucher.

Motion Studer.

Motion Dinkelmann.

Motion Brüstlein.

Gegenrechtserklärungen.

Interpellation Greulich und Konsorten.

Allfällig weiter hinzukommende Traktanden.

(Vom 16. März 1904.)

Der neue Ministerresident der Niederlande, Graf von R e c h t e r n , überreichte heute Herrn Bundespräsident Comtesse sein Beglaubigungsschreiben.

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Wahlen.

(Vom 11. März 1904.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Genf: Postcommis in Siders: Postcommis in Neuenburg : Postbureauchef in Chiasso :

Emil Bertholet, von Chessel (Vaud),Postcommis inMonthey.

KarlPétremand, vonLocle (Neuenburg), Postaspirant in Neuenburg.

Paul David, von Neuenburg, Postcommis .in La Chaux-de-Fonds.

Bernardo Crivelli, von Pontetresa (Tessin), Postcommis in Chiasso.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Lugano:

Anton Vicari, von Pontetresa (Tessin), Telegraphist in St.

Gallen.

(Vom 15. März 1904.)

Bundeskanzlei.

Übersetzer ins Deutsche:

Franz Flury, von Klein-Lützel, zurzeit Sekretär für das Naturalisationswesen beim politischen Departement.

Justiz- und Polizeidepartement.

Experte II. Kl. des eidg. Amtes für geistiges Eigentum: Michael A. Besso, von Zürich.

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Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter, Briefträger und Bote in Schafisheim: Rudolf Wildi, von Schafisheim, prov. Postaushelfer daselbst.

Postcommis in Frauenfeld : Georg Brandt, von Bürglen (Thurgau), Postaspirant in Kreuzungen.

Telegraphenverwaltung.

Telephongehülfe I. Kl. in Genf: August Meyer, Telephongehülfe II. Kl. von und in Genf.

Telephongehülfe II. Kl. in Genf : Josef Coulin, von Collonges (Waadt), Telegraphist in Genf.

Telegraphisten in Bern: Karl Bürgi, von Seedorf (Bern).

Arthur Fürst, von Gunzgen (Solothurn).

Adolf Ehrler, von Schwyz, alle drei Telegraphenaspiranten in Bern.

Telegraphist in Thun: Christian Meyer, von Blumenstein (Bern), Telegraphenaspirant in Solothurn.

Telegraphisten in Zürich: Rudolf Honegger, von Dürnten (Zürich), Telegraphenaspirant in Chur.

Nikiaus Rohrer, von Buchs (St.

Gallen), Telegraphenaspirant in Zürich.

Ernst Rossat, vonGranges(Waadt), 'Telegraphenaspirant in Lausanne.

Claudius Vallet, von Martigny, Telegraphenaspirant in Lausanne.

Louis Meuli, von Nufenen (GrauTelegraphist in St. Gallen : bünden) , Telegraphenaspirant in St. Gallen.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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