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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigunggesuch der wegen Einfuhr von Phosphorzündhölzchen bestraften Witwe Geneviève Casanova geb. Buchwalder in Levoncourt (Elsaß).

(Vom 15. März 1904.)

Tit.

Witwe Casanova wurde durch Erkenntnis des Polizeirichters des Bezirkes Pruntrut, vom 25. November 1903, zu Fr. 100 Geldbuße und zur Bezahlung der Gerichtskosten von Fr. 9. 20 verurteilt, weil sie am 12. gleichen Monats zwei Pakete Phosphorzündhölzchen hatte in die Schweiz einschmuggeln wollen. -- Sie ersucht um Ermäßigung dieser für sie unerschwinglichen Strafe, indem sie vorbringt, sie sei eine ganz arme Witwe mit drei unerzogenen Kindern, die kaum das Notwendigste für "den Unterhalt der Familie aufbringen könne.

Von der Mairie von Levoncourt und dem Gemeinderat von Miécourt werden die Angaben der Petenlin über Familienbestand und ökonomische Lage bestätigt, mit dem Beifügen, daß Witwe Casanova gut beleumdet sei und nicht im Rufe einer Schmugglerin stehe.

Unter den vorliegenden Verhältnissen ist bedeutende Reduktion der gerichtlich auf das gesetzliche Mindestmaß angesetzten Buße auf dem Wege der Begnadigung wohl am Platze.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A n t r ag:

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Es sei die über die Witwe Casanova verhängte Buße auf Fr. 5 zu ermäßigen, unter Umwandlung derselben in einen Tag Gefängnis im Falle der Unerhältlichkeit.

B e r n , den 15. März 1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Rillgier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch der wegen Einfuhr von Phosphorzündhölzchen bestraften Witwe Geneviève Casanova geb.

Buchwalder in Levoncourt (Elsaß). (Vom 15. März 1904.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1904

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.03.1904

Date Data Seite

809-810

Page Pagina Ref. No

10 020 878

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