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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen bestraften Jakob Jost, Krämer in Melchnau (Bern).

(Vom 22. November 1904.)

Tit.

Jakob Jost wurde am 11. Juni 1903 vom Polizeirichter vor Aarwangen wegen Zuwiderhandlung gegen Art. 4 des Bundesgesetzes betreffend die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen vom 2. November 1898 zu Fr. 100 Geldbuße und Fr. 6.70 Gerichtskosten verurteilt, weil er Zündhölzchen mit gelbem Phosphor verkauft hatte. Als Entschuldigung machte er vor dem Polizeirichter sein hohes Alter von 85 Jahren und die gänzliche Unkenntnis der Gesetzesvorschrift zur Zeit der Begehung der Übertretung geltend. Er unterzog sich immerhin dem Richterspruch im Hinblick auf ein einzureichendes Begnadigungsgesuch.

Dieses Gesuch ist nun durch den Vormund des Jost gestellt worden, da der letztere wegen körperlicher und geistiger Gebrechen unfähig ist, die Ökonomischen Interessen für sich und seine Frau wahrzunehmen. Jost bittet, ihm die Buße im Wege der Begnadigung ganz oder zum größten Teil zu erlassen. Da-

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bei wird die Versicherung wiederholt, daß er von den bezüglichen Gesetzesvorschriften keine Kenntnis gehabt habe und darauf verwiesen, daß er und seine hochbetagte Ehefrau für ihren Lebensunterhalt auf den spärlichen Ertrag ihres Verkaufsgeschäftes und ein unbedeutendes Vermögen angewiesen seien. Das Gesuch des Jost wird von den Gemeinde- und ßezirksbehörden warm empfohlen.

Das gesetzliche Strafminimum von Fr. 100 erweist sich auch in diesem Falle als zu hoch, und es rechtfertigt sich, die vom Richter verhängte Buße mit Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Bestraften wesentlich zu reduzieren.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei die über Jakob Jost verhängte Buße in Gnaden auf Fr. 15 herabzusetzen.

B e r n , den 22. November 1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

-5ä*-0*r-

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Giovanni Berla, Südfrüchtenhändler in Bern.

(Vom 22. November 1904.)

Tit.

Giovanni Berla, der als Südfrüchtenhändler den einen Tei.

des Jahres in seiner Heimatgemeinde Ponte (Tessin), den übrigen Teil in Bern zubringt, wurde für das Jahr 1903 in Bern für den Betrag von Fr. 64. 50 militärsteuerpflichtig erklärt. Gegen diese seinen ökonomischen Verhältnissen nicht entsprechende Taxation rekurrierte Petent; dagegen bezahlte er in Ponte die dort auf Fr. 80 angesetzte Steuer und, nachdem dieselbe nach Bern übermittelt worden war, schließlich hierorts noch den Rest von Fr. 34. 50.

Der Rekurs an die Militärbehörden erwies sich als verspätet und wurde deshalb abgewiesen. Der Polizeirichter der Stadt Bern verurteilte daher den Berla wegen schuldhafter Nichtbezahlung der Steuer am 26. Februar 1904 zu einem Tag Gefängnis und sechs Monaten Wirtshausverbot.

Petent ersucht um gnadenweisen Erlaß der Gefängnisstrafe, indem er geltend macht, er habe nicht böswillig gehandelt, sondern

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen bestraften Jakob Jost, Krämer in Melchnau (Bern). (Vom 22. November 1904.)

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Bundesblatt

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Jahr

1904

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.11.1904

Date Data Seite

955-957

Page Pagina Ref. No

10 021 195

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