694

# S T #

Bundesbeschluß betreffend

das Budget pro 1904 (Differenzen).

Vom 23. Juni 1904*).

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsichtnahme des Bundesratsbeschlusses vom 28. Mai 1904,

beschließt: Den nachstehenden Abänderungen am Budget für das Jahr 1904 wird die Genehmigung erteilt:

Ausgaben.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

D. Bundeskanzlei.

Reduktion 2. Material: Fr.

a. Druck- und Lithographiekosten, reduziert auf Fr. 155,000 5,000 ö. Buchbinderrechnungen, reduziert auf Fr. 14,000 1,000 d. Schreibmaterialien, reduziert auf Fr. 5500 .

1,000 Übertrag

7,000

*) Zu vergi. BB. vom 23. Dezember 1903 (Bundesbl. 1904,1, 1).

695

Reduktion Übertrag

Fr.

7,000

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

17. Porti, Telegramme, Bureaubedürfnisse und dergl.

für die Gesandtschaften und Konsulate, reduziert auf Fr. 30,000 21. Literarische Anschaffungen, Verschiedenes und Unvorhergesehenes, reduziert auf Fr. 2500 . .

22. Bureaukosten: a. Druckkosten und Lithographien,' reduziert auf Fr. 1000 : o. Buchbinderrechnungen, reduziert auf Fr. 500 c. Schreibmaterialien, reduziert auf Fr. 1000 .

2,000 500

500 300 500

B. Departement des Innern.

III. Archive.

b. Historische Arbeiten : 2. Helvetische Aktensammlung (1798--1803), reduziert auf Fr. 11,000 3. Abschriften aus Paris, reduziert auf Fr. 13,000 d. Bureaukosten, Bibliothek, Buchbinderarbeiten etc., reduziert auf Fr. 1800 IV. Statistisches Bureau.

3. Druckarbeiten, reduziert auf Fr. 30,884 . .

VH. Beiträge an Anstalten.

8. Schweizerisches Landesmuseum.

B. Verwaltung des Museums: 3. Assekuranzen, Reisen, Expertisen,Bureaukosten u. s. w., reduziert auf Fr. 25,700 Übertrag

1,000 2,000 200 1,400

1,000 16,400

696

Reduktion Übertrag

Fr.

16,400

9. Schweizerische Landesbibliothek.

b. Außerordentliche Kredite für Einrichtung: 8. Druck des Katalogs, reduziert auf Fr. 3900 9. Außerordentliche Buchbinderkosten, reduziert auf Fr. 12,500 XII. Forstwesen, Jagd und Fischerei: 3. Bureaukosten, reduziert auf Fr. 2800 . . .

500 500 200

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei.

3. Bureaukosten : a. Druckkosten und Lithographie, reduziert auf Fr. 2000 c. Schreibmaterialien, reduziert auf Fr. 3200 V. Amt für geistiges Eigentum.

7. Bibliothek und Verbreitung der Publikationen des Amtes, reduziert auf Fr. 17,800 . . .

1,000 300

400

D. Militärdepartement.

/. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

6. Abteilung für Genie.

c. Abteilung für Befestigungsbauten : 12. Bureaukosten, reduziert auf Fr. 4500 11. Administrative Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung.

b. Bureau der Abteilung: 10. Bureaukosten, reduziert auf Fr. 7500 .

C. Unterricht.

4. Kadreskurse.

a. Generalstab : 1. Bureau u. s. w., reduziert auf Fr. 11,000 P. Druckkosten, reduziert auf Fr. 110,000 . . .

Übertrag

500

"

500

1,000 10,000 31,300

697 Reduktion Fr.

Übertrag 31,300

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finansverwaltung.

I. Finanzbureau: h. Literarische Anschaffungen, reduziertauf Fr. 400 Je. Bureaukosten, reduziert auf Fr. 3000 . . .

III. Banknotenkontrolle.

2. Übrige Ausgaben : a. Bureau-, Druck- und Lithographiekosten, reduziert auf Fr. 2800 &. Fachliteratur, Studien und Publikationen, reduziert auf Fr. 1800 c. Inspektionen, reduziert auf Fr. 2250 . . .

e. Vernichtung von Banknoten, reduziert auf Fr. 2250 IV. Staatskasse : 3. Bureaukosten, reduziert auf Fr. 8000 . . .

V. Wertschriftenverwaltung: c. Bureaukosten, reduziert auf Fr. 2000 . . .

II. Zollverwaltung.

II. Reisekosten und Expertisen, reduziert auf Fr.

24,000 III. Bureaukosten.

3. Bureaubedürfnisse und Drucksachen: a. Bureaubedürfnisse für die Oberzolldirektion, die Gebietsdirektionen und Zollämter, reduziert auf Fr. 42,000 b. Drucksachen: Zollscheinformulare, Register, lithographische Arbeiten, Buchbinderlöhne, Inserate u. drgl., reduziert auf Fr. 92,600 4. Nebenausgaben : Frachten, Porti, Telegramme, Plombiermaterial und kleine Bureaugegenstände, reduziert auf Fr. 24,000 Übertrag

200 500

200 200 250 250 1,000 400

1,000

3,000 3,000

1,000 42,300

698

Reduktion Übertrag

Fr.

42,300

P. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel.

A. Handelsabteilung : 2. Bureau-, gewöhnliche Druck- und Lithographiekosten, literarische Anschaffungen, reduziert auf Fr. 5700 B. Amt für Gold- und Silberwaren : 3. Inspektionen, reduziert auf Fr. 2800 . . .

300 500

II. Industrie.

II. Bureaukosten, reduziert auf Fr. 3600 . . . .

III.

400

Landwirtschaft.

II. Bureaukosten, reduziert auf Fr. 6500 . . . .

IX. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten.

C. Agrikulturchemische Anstalt Bern : 2. Bureaukosten, reduziert auf Fr. 2500 .

XIII. Pferdezucht.

A. Hengsten- und Pohlendepot Avenches: e. Bureaubedürfnisse, reduziert auf Fr. 800 .

XX. Verschiedenes, reduziert auf Fr. 18,000 . . .

500

500

200 2,000

G. Post- und Eisenbahndepartement.

E. Eisenbahnwesen.

5. Bureaukostea : a. Druck und Lithographiekosten, reduziert auf Fr. 14,000

3,000

II. Postverwaltung.

III. Bureaukosten : 3. Buchbindereiarbeiten, reduziert auf Fr. 30,000

6,000

Übertrag

55,700

699 Reduktion Übertrag 4. Beleuchtung, reduziert auf Fr. 340,000 . .

5. Beheizung, reduziert auf Fr. 190,000 . . .

6. Verschiedene Bureaubedürfnisse, reduziert auf Fr. 85,000 III. Telegraphenverwaltung.

III. Bureaukosten : a. Schreibmaterial, reduziert auf Fr. 9000 .

b. Druckkosten, reduziert auf Fr. 85,000 .

c. Buchbinderarbeiten, reduziert auf Fr. 7000 e. Heizung, reduziert auf Fr. 36,000 . . .

f. Verschiedenes, reduziert auf Fr. 59,000 .

Fr.

55,700 8,000 10,000

10,000

.

.

.

.

.

500 15,000 3,000 2,000 1,000

Total der beschlossenen Reduktionen

105,200

Die eidgenössischen Räte nehmen von den nachstehenden Beschlüssen des Bundesrates Kenntnis und erklären zu denselben ihre Zustimmung.

Art. I.

Sämtliche Abteilungschefs sind angewiesen, soviel als möglich auf die Reduktion der Bureau-, Druck- und Reisekosten hinzuwirken ; ein Überschreiten obiger reduzierter Ansätze wird nur in ganz dringlichen Fällen bewilligt werden.

Art. II.

Sämtliche Abteilungen der Zentralverwaltung in der Stadt Bern haben inskünftig ihr Bureaumaterial ausschließlich beim Materialbureau der Bundeskanzlei (Bundeshaus Westbau) zu beziehen. Jeder Abteilungschef wird einen Beamten bezeichnen, der allein mit der Anschaffung von Bureaubedürfnissen betraut ist. Alle Bezüge sind in ein Register einzutragen, das von Zeit zu Zeit vom Abteilungschef einzusehen ist.

Die Bundeskanzlei wird eingeladen, beförderlichst Bericht und Antrag über die Reorganisation beziehungsweise Erweiterung ihres Materialbureaus einzubringen.

700

Also beschlossen vom Nationalrate, B e r n , den 14. Juni 1904.

Der Präsident: Louis Martin.

Der Protokollführer: Rmgier.

Also beschlossen vom Ständerate, B e r n , den 23. Juni 1904.

Der Präsident: A. Lachenal.

Der Protokollführer: Schatzmann.

Der schweizerische Bundesrat beschließt: Aufnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses in das Bundesblatt.

B e r n , den 28. Juni 1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Kingier.

701

# S T #

Bundesbeschluß betreffend

die Nachtragskreditbegehren der schweizerischen Bundesbahnen pro 1904.

(Vom 23. Juni 1904.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 20. Mai 1904 ; eines Berichtes des Verwaltungsrates der Bundesbahnen vom 29. April 1904, beschließt: 1. die Nachtragsbetriebskredite der schweizerischen Bundesbahnen für 1904 im Betrage von Fr. 1,467,510; 2. die Änderungen am Budget der Gewinn- und Verlustrechnung der schweizerischen Bundesbahnen für 1904, wonach die Einnahmen auf Fr. 47,972,075 und die Ausgaben auf Fr. 49,181,800 festgesetzt werden; 3. die Nachtragsbaukredite der schweizerischen Bundesbahnen für 1904, mit Inbegriff des Baukredites für den Simplontunnel für 1904 im Betrage von Fr. 18,887,450 werden genehmigt.

Bundesblatt. 56. Jahrg. Bd. IV.

46

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesbeschluß betreffend das Budget pro 1904 (Differenzen). Vom 23. Juni 1904*).

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1904

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.07.1904

Date Data Seite

694-701

Page Pagina Ref. No

10 021 063

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.