691

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes, die Abtretung eines Bauplatzes seitens der Bundesbahn Verwaltung und den Bau eines neuen Dienstgebäudes für die Postverwaltung in Basel.

(Vom 5. April 1904.)

Tit.

I.

Im Jahre 1875, unterm 8./18. Februar, wurde zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Basel-Stadt ein Bau- und Mietvertrag über ein neues Postgebäude in Basel abgeschlossen. Es handelte sich dabei um den Umbau und die Vergrößerung des schon früher, seit dem 3. Dezember 1853 bezogenen, von der Regierung des Kantons Basel-Stadt der Postverwaltung vermieteten Postgebäudes in Basel. Der Bezug dieser vergrößerten Lokale fand am 1. Juli 1880 statt, von wo an der Vertrag auf eine feste Dauer von 25 Jahren abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag würde somit auf 1. Juli 1905 zu Ende gehen. Auf Grund von Art. 11 des Vertrags wird der schweizerischen Postverwaltung das Recht eingeräumt, innert der Dauer der Miete das Gebäude zu Händen des Bundes für den Betrieb des Post- und Telegraphendienstes jederzeit käuflich zu erwerben, und zwar im vollen Bestände der Rechte und Verpflichtungen, mit welchen der Kanton Basel-Stadt dasselbe während der verlaufenen Mietzeit besessen haben wird. Es dürfen keine Servituten oder sonstige dingliche Lasten auf das Gebäude eingeräumt werden. Bei einer eventuellen

692

käuflichen Übernahme des ganzen Post- und Telegraphengebäudes von seilen der Postverwaltung wurden folgende Summen als maßgebend bezeichnet: a. Für das bisherige Postgebäude Fr. 350,000 b. ,, ,, neu erworbene Terrain . . . . ,, 350,000 c. ,, den Neubau die hierfür nachweislich effektiv verwendeten Kosten.

Die ad c hier vor erwähnten Kosten wurden mit Sehreiben des Regierungsrates von Basel-Stadt an das eidgenössische Post- und Eisenbahndepartement, vom 29. Juni 1881, auf ,, 954,000 festgesetzt, so daß sich der Gesamtpreis fllr den Ankauf des Postgebäudes auf Fr. 1,654,000 beläuft.

Als jährlicher Mietzins wurde in Art. 12 des Vertrags Fr. 60,000 festgesetzt. Im Art. 13 des nämlichen Bau- und Mietvertrags wird sodann vereinbart, daß es dem Mieter anheimstehe, auf sechsmonatliche Voranzeige hin die zwischen dem Börsensaale und der damaligen Wohnung des Kreispostdirektors im Postgebäude gelegenen Lokale ebenfalls in Mietbenutzung zu nehmen, in welchem Falle ein weiterer jährlicher Mietzins von Fr. 5000 zu entrichten sei.

Mittelst Nachtrags vom 17. Juni 1893 zum vorerwähnten Bauund Mietvertrag wurde zwischen dem eidgenössischen Post- und Bisen bahndepartement und dem Regierungsrat des Kantons BaselStadt vereinbart, daß die Postverwaltung in die vorbehaltene Mietbeautzung der verfügbaren Lokale trete, und die Regierung des Kantons Basel-Stadt, als Eigentümerin des .Postgebäudes, die zur zweckmäßigen Inanspruchnahme notwendigen baulichen Änderungen auf Rechnung der Post- und Telegraphenverwaltung übernehme.

Die im Voranschlage mit Fr. 22,874 berechneten Baukosten, wovon Fr. 2650 zu lasten des Kantons fallen sollten, betrugen nach der endgültigen Abrechnung Fr. 25,064. 84. Diese Summe sollte gemäß Vereinbarung in 12 Raten, unter Verzinsung von 4 °/o, durch die Postverwaltung vom Jahr 1894 bis 1905 abbezahlt werden. Das Betreffnis von 1894 sollte Fr. 3091. 33, dasjenige vom Jahr 1904 Fr. 2255. 83 und das letzte von 1905 Fr. 2172. 28 betragen. In diesem Betreffnis waren die auf Rechnung der Telegraphenverwaltung ausgeführten Bauten im Kostenbetrage von Fr. 10,498. 16 inbegriffen, und es hatte letztere diesen Betrag der Postverwaltung in ebenfalls 12 entsprechenden Raten zurückzubezahlen.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat im Verlaufe der Dauer des Bau- und Mietvertrags wiederholt Veranlassung ge-

693 nommen, bei den Bundesbehörden die Anfrage zu stellen, ob letztere nicht geneigt wären, die Bestimmung von Art. 11 dieses Vertrags zur Anwendung zu bringen und von dem der Eidgenossenschaft darin gewährleisteten Rückkaufsrecht Gebrauch zu machen.

So äußerte sich der Regierungsrat in seiner Eingabe an den Bundesrat vom 13. Februar 1892 unter anderm dahin, daß die Rendite des Postgebäudes für den Kanton Basel-Stadt nicht als eine unangemessene bezeichnet werden könne, indessen sei die Sachlage doch die, daß der Kanton eine Summe von mehr als anderthalb Millionen Franken in einer Liegenschaft verfangen habe, die für keinerlei Zwecke der kantonalen Verwaltung diene, und die voraussichtlich auch in keiner Zukunft für die kantonalen Zwecke in Frage kommen werde; tatsächlich sei also die fragliche Summe ein Darlehen des Kantons an die Eidgenossenschaft für die Zwecke der schweizerischen Postverwaltung.

Ein solches Verhältnis habe den frühern Grundsätzen bei dem Betrieb der eidgenössischen Post entsprochen, indem bekanntlich bei der Zentralisation des Postwesens in der Hand des Bundes die eidgenössische Administration zunächst, um allzugroße Kapitalbelastungen zu vermeiden, die erforderlichen Gebäuile im Eigentum der Kantone und Gemeinden beließ und Mietverträge abschloß ; die?e Auffassung sei noch in den Siebenzigerjahren die übliche gewesen, und ihr entspreche der in Frage stehende Vertrag von 1875.

Indessen sei der Bund seither immer mehr zu dem System übergegangen, die für den Postbetrieb erforderlichen Gebäude zu Eigentum zu erwerben, und er habe in den letzten Jahren in vielen Orten, namentlich in den größern Städten, mit bedeutenden Summen großartige Bauten für Postgebäude erstellt.

Es scheine dem Regierungsrat diesem neuen Verfahren und der Billigkeit zu entsprechen, wenn er dem Bundesrate das Ansuchen unterbreite, der Bund möge von dem in Art. 11 des Vertrags von 1875 ihm vorbehaltenen Rechte der käuflichen Übernahme des Postgebäudes schon jetzt Gebrauch machen, damit der herwärtige Kanton in die freie Verfügung über das in dem Postgebäude immobilisierte Kapital gelange.

In seiner Antwort vom 5. Dezember 1892 setzte der Bundesrat den Regierungsvat des Kantons Basel-Stadt in Kenntnis, daß der Bundesrat, angesichts der für die nächsten Jahre in Aussicht stehenden, bereits beschlossenen
großen Postbauten den jetzigen Zeitpunkt nicht als geeignet erachte, um auf die Frage des Ankaufs des Postgebäudes in Basel durch den Bund näher einzutreten und eventuell der Bundesversammlung eine bezügliche Vorlage zu machen.

Bundesblatt. 56. Jahrg. Bd. II.

46

694 Bei Anlaß eines Schriftenwechsels zwischen dem Post- und Eisenbahndepartement und dem Baudepartement in Basel im Jahre 1893 wurde vom erstem in Anregung gebracht, daß die Umbaukosten im ungefähren Betrage von Fr. 20,000 vom Kanton BaselStadt ausgelegt werden möchten, wogegen die eidgenössische Post den Betrag angemessen verzinsen und amortisieren wolle und wobei gleichzeitig der Mietvertrag über das Postgebäude um eine bestimmte Zeitdauer verlängert werden könnte. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt fühlte sich dadurch bewogen, unterm '26. April 1893 neuerdings an das Post- und Eisenbahndepartement zu gelangen und darauf hinzuweisen, daß die Regierung von Basel-Stadt schon im Jahre 1892 das Begehren gestellt habe, es möge das Postgebäude vom Bunde schon vor Ablauf der vertraglichen Dauer käuflich erworben werden. Wenn die Regierung von Basel-Stadt schon mit der damaligen abwartenden Stellung des Bundesrates sich nicht habe beruhigen können, so sei es derselben noch weniger möglich, auf den Vorschlag der Verlängerung des bestehenden Mietvertrags über das Jahr 1905 hinaus einzugehen, da aus diesem Vorschlag geschlossen werden müsse, der Bund beabsichtige nicht einmal bei Ablauf der ersten 25jährigen Vertragsdauer den Kauton Basel den ändern Kantonen gleichzustellen. Die Frage der käuflichen Übernahme des Postgebäudes durch den Bund wird somit von der Regierung noch einmal zu wohlwollender Prüfung unterbreitet. Es wird als neues Argument beigefügt, daß das Postgebäude in Basel seinerzeit in mustergültiger Weise för Postzwecke eingerichtet worden sei und daß die neuerdings vom Post- und Eisenbahndepartement verlangten Änderungen weiteres zur Vervollkommnung der Einrichtungen beitragen werden. Aber in dem Maße, wie das Postgebäude für seine jetzige Bestimmung sich eigne, sei es für andere Zwecke unverwendbar. Wenn es also der Postverwaltung einmal belieben sollte, den Mietvertrag zu künden, so wäre für die Regierung von Basel die Verwertung dieses bedeutenden Aktivums eine außerordentlich schwierige. Es sei deshalb im höchsten Grade wünschbar, schon jetzt zu wissen, ob die eidgenössische Verwaltung wirklich, wie schon angedeutet worden sei, nicht auf eine schließliche Übernahme des Postgebäudes reflektiere, sondern in irgend einem Zeitpunkte zu dem Entschlüsse kommen werde, das Postgebäude
dem Kantone zurückzustellen.

Das Post- und Eisenbahndepartement hat in seiner Antwort vom 2. Mai 1893 Bezug genommen auf den hiervor enthaltenen Bundesratsbeschlüß vom 5. Dezember 1892, mit dem Beifügen, daß> da sich die Verhältnisse seither in keiner Weise verändert hätten, das Departement zurzeit nicht in der Lage sei, dem Bundesrat einen Antrag zu unterbreiten, der auf eine anderweitige Erledigung

695 dieser Angelegenheit abzielen würde. Indessen werde nicht daran festgehalten, daß eine Verlängerung des gegenwärtigen Mietvertrags, in Verbindung mit den verlangten baulichen Änderungen, vertraglich festgestellt werde. Es sei nur beabsichtigt gewesen, diese Verlängerung als eine der Regierung vielleicht konvenierende Alternative hinzustellen. Was den eventuell spätem Ankauf des Postgebäudes in Basel durch den Bund betreffe, so könne das Departement begreiflicherweise keinerlei Zusicherung machen, wie sich in künftiger Zeit die zuständigen eidgenössischen Behörden zu dieser Frage stellen werden. Das Departement stehe jedoch nicht an, zu erklären, daß, nachdem die verlangten, für den Post- und Telegraphendienst durchaus erforderlichen baulichen Änderungen durchgeführt sein werden, das dortige Post- und Telegraphengebäude den dienstlichen Anforderungen in vollem Maße entspreche. Wenn daher in absehbarer Zeit der Bund ein eigenes Post- und Telegraphengebäude in Basel erwerben wollte, so hätte das Departement keinen Grund, gegenüber einem Ankaufe des jetzt diesen Zwecken dienenden Gebäudes sich ablehnend zu verhalten.

Mit Schreiben vom 17. November 1897 gelangte der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt neuerdings an den Bundesrat mit nachstehenden Ausführungen. Die Regierung sei gezwungen, für weitgehende Lokalbedürfnisse der eigenen Verwaltung zu sorgen, wobei die Eventualität eines Freiwerdens des Postgebäudes, durch Verzicht des Bundes auf die Erneuerung des Mietvertrags, sehr bedeutend ins Gewicht falle. Es trete noch ein weiterer Gesichtspunkt hinzu, indem es sich in der letzten Zeit gezeigt habe, daß die Räumlichkeiten des Postgebäudes ungenügend seien, insbesondere diejenigen, welche dem Publikum zu dienen haben, und es habe sich der Handelsstand von Basel im Laufe dieses Sommers in eindringlicher Eingabe, an das Postdepartement gewandt, um eine Verbesserung der Räumlichkeiten für den Telegraphendienst zu erzielen. Die Oberpostdirektion habe auch Untersuchungen über Erweiterung der Räumlichkeiten, mit Zuhülfenahme einer Nachbarliegenschaft, gepflogen, sei aber dem Vernehmen nach zur Überzeugung gelangt, daß auf diese Weise nicht abgeholfen werden könne. Damit sei die Möglichkeit näher gerückt, daß die Bundesbehörden im Jahr 1905 auf die Übernahme des Postgebäudes verzichten, und daß die
Basler Behörden eine andere Verwendung desselben ins Auge zu fassen haben. Es wird an den Bundesrat noch einmal das Ansuchen gestelt, er möge sich tunlichst bald darüber aussprechen, ob die Bundesbehörden gedenken, das Postgebäude seinerzeit als solches weiter zu verwenden. Die eidgenössischen Behörden sollten nicht weiter abgeneigt sein, einen Entscheid zu fassen, da, sofern die Untersuchungen der Post-

696 Verwaltung dazu führen würden, eine Verlegung der Post als die richtige Lösung anzuerkennen, die Vorbereitungen eines Neubaues, der im Jahr 1905 vollendet sein soll, richtigerweise nicht mehr lange verschoben werden können. Der Regierungsrat will schließlich nicht unterlassen, unter Hinweis auf die viel günstigere Behandlung, welche allen größern Städten in bezug auf neue Postbauten von seilen der Bundesbehörden in den letzten Jahrzehnten zu teil geworden sei, die bestimmte Erwartung auszusprechen, daß diese Angelegenheit, bald zu einer Abklärung komme, welche es der Regierung ermögliche, die städtischen und kantonalen Aufgaben in richtiger Weise zu lösen.

In seinem Bericht an den Bundesrat vom 5. Oktober 1898 setzt das Post- und Eisenbahndepartement auseinander, daß es bis dahin einen bestimmten Antrag auf Beantwortung der Eingabe des Regierungsrats nicht habe unterbreiten können, weil die Frage der Weiterbenutzung des Postgebäudes in Basel nach dem Jahr 1905 mit der Frage des Umbaues des dortigen Zentralbahnhofes in nahem Zusammenhange stehe und erst werde endgültig beantwortet werden können, wenn bekannt sei, ob und in welchem Umfange der Postverwaltung im neuen Zentralbahnhof Dienstlokale werden .angewiesen werden können. Die Diensträume für die Postverwaltung im Postgebäude in Basel seien zum Teil genügend groß, zum Teil mache sich aber schon jetzt etwelcher Raummangel fühlbar, und dieser Umstand werde infolge der steten Verkehrszunahme über kurz oder lang noch mehr zu Tage treten. Die Postverwaltung trage sich daher schon seit längerer Zeit mit dem Gedanken, die Bureaux für den Empfang von außen und die Ortsbestellung, die einen großen Platz bedürfen, aus dem Postgebäude zu verlegen, um so für andere Abteilungen Raum zu gewinnen. Zu diesem Zwecke habe sie sicfi um Auskunft an die Verwaltung der Zentralbahn gewendet, ÖD" ihr im neuzubauenden Zentralbahnhof mietweise Räume überlassen werden könnten.

Auf diese Anfrage sei von der Zentralbahnverwaltung eine bestimmte Antwort noch nicht erhältlich gewesen, weil der Bahnhofumbau noch nicht in allen Einzelheiten endgültig festgestellt und .noch nicht entschieden sei, welche Räume die Bahnverwaltung für ihre Zwecke notwendig bedürfe und welche sie der Postverwaltung allenfalls vermieten könnte. Gelinge es, im neuen Zentralbahnhof genügend große
Räume für Unterbringung der vorerwähnten Bureaux zu erhalten, so würde dann im Postgebäude voraussichtlich soviel Platz frei werden, daß es möglich wäre, für die übrigen .Bureaux Raumverhältnisse zu schaffen, die für absehbare Zeit genügen würden. Das Departement würde alsdann keinen Anstand nehmen, entweder die Verlängerung des Mietvertrags oder den Ankauf des Gebäudes zu beantragen.

697 Die Dienstzweige der Telegraphen- und Telephon Verwaltung seien ebenfalls im Postgebäude untergebracht, und die Telegraphendirektion äußere sich dahia, daß ihre Zentralbureaux für Telegraph und Telephon auf lange Zeit räumlich und technisch gut ausgerüstet seien und daß eine Verlegung der Telephonzentrale in ein anderes Gebäude als geradezu undenkbar erscheinen müsse.

Gestutzt auf diesen Bericht hat der Bundesrat die neue Eingabe der Regierung von Basel-Stadt unterm 11. Oktober 1898 dahin beantwortet, daß er dieser Behörde zu seinem Bedauern heute eine bestimmte Schlußnahme auf ihre Anfrage noch nicht mitteilen könne. Die Postverwaltung stehe in Unterhandlung mit dem Direktorium der schweizerischen Zentralbahn betreffend Miete von Postlokalen im neuen Zentralbahnhof. Sollten diese Verhandlungen zum gewünschten Ziele führen, so werde in Aussieht genommen, bestimmte Bureaux, die sich gegenwärtig im Postgebäude befinden, nach dem Zentralbahnhof zu verlegen, um für andere im Postgebäude verbleibende Bureaux, namentlich für die Aufgabebureaux, mehr Platz zu gewinnen. In diesem Falle würde wohl der Weiterbenutzung des Postgebäudes, auch nach dem Jahr 1905, soweit die Bundes ver waltung in Frage komme, nichts entgegenstehen. Für eine materielle Beantwortung der Anfrage des Regierungsrates müsse indessen die Neuordnung der Raumverhältnisse im neuen Zentralbahnhof abgewartet werden.

Mit Schreiben vom 15. November 1898 macht der Regierungsrat von Basel-Stadt das Post- und Eisenbahndepartement darauf aufmerksam, daß eine Erweiterung des Postgebäudes in einfachster und natürlichster Weise durch Hinzunahme des auf der Gerbergaßseite gelegenen, ein Areal von mehreren hundert Metern umfassenden Zunfthauses zu Safran, welches an das Postgebäude stößt, erzielt werden könnte, wobei allerdings zuzugeben sei, daß für eine umfassende Erweiterung noch weiteres Areal nötig wäre.

Es sei von den Behörden Basels zum Zwecke der Verbreiterung der Gerbergasse eine Baulinie gezogen worden, welche in das Zunfthaus auf der ganzen Frontlänge einschneide. Die Zunft beabsichtige, in nächster Zeit ihr Haus auf diese Baulinie zurückzusetzen und demgemäß einen Um- oder Neubau auszuführen.

Die Zunft sei veranlaßt worden, mit ihren endgültigen Beschlüssen zuzuwarten, damit die Bundesbehörde sich entscheiden könne, ob das Zunftgebäude
für die Zwecke der Posterweiterung sollte erworben werden, da nach Vollziehung des Um- oder des Neubaus hiervon schon der hohen Kosten wegen nicht mehr könnte gesprochen werden.

698 Am 1. Dezember 1898 fand unter Vorsitz des Chefs des Postdepartements und mit Beteiligung von Vertretern der Regierung von Basel-Stadt und der Post- und Telegraphenverwaltungen in Basel eine mündliche Verhandlung über die hiervor berührte Frage statt. Das Schlußergebnis dieser Verhandlung in bezug auf das Postgebäude war folgendes: 1. Von einer Erweiterung des jetzigen Postgebäudes durch angrenzende Liegenschaften wird Umgang genommen.

2. Die Verwaltungen der Post und des Telegraphen haben beförderlich Vorschläge einzureichen, in welcher Weise eine Erweiterung des Aufgaberaumes für Telegramme im jetzigen Postgebäude stattfinden kann, ohne den Dienst der Post zu beein· trächtigen.

3. Die Postverwaltung hat beförderlich genaue Angaben über die nötige Grundfläche für Erstellung eines neuen Postgebäudes in der Nähe des Zentralbahnhofes einzureichen zur Aufnahme a. der Fahrpostdistribution (Paketbestellung) mit den Paketträgern ; b. des Briefträgerbureaus; c. des Bahnpostbureaus.

Am 30. Juni 1902 fand sodann unter Vorsitz des Chefs des Post- und Eisenbahndepartements eine zweite Konferenz in Basel statt, an welcher nebst weiteren Vertretern der Postverwaltung auch solche der Regierung des Kantons Basel-Stadt, der Basler Handelskammer, der eidgenössischen Baudirektion und der Bundesbahnen teilgenommen haben.

Der Vorsitzende gab die Erklärung ab, daß die Postverwaltung beabsichtige, von dem im Bau- und Mietvertrag vorbehaltenen Rückkaufsrecht des Postgebäudes in Basel Gebrauch zu machen, und zwar zu den im Vertrag selbst niedergelegten Bedingungen. - Die Vertreter der Regierung von Basel-Stadt machten geltend, daß die vor 30 Jahren im Vertrag festgesetzte Rückkaufssumme nach den heutigen Verhältnissen viel zu niedrig angesetzt sei und daß die Eidgenossenschaft damit ein außerordentlich günstiges Geschäft abschließen werde. Wenn, dem gegenwärtigen Bodenwert entsprechend, der Quadratmeter zu Fr. 700 berechnet werde, so ergebe sich für den Platz, auf dem das Gebäude stehe, allein schon eine Summe, die dem vom Bunde zu entrichtenden Gesamtbetrag gleichkomme. Der Bau selbst gehe somit an den Bund über, ohne daß der Kanton irgendwelche Entschädigung dafür erhalte. Überdies sei zu beachten, daß, wenn der im Postgebäude untergebrachte Börseusaal früher oder später zu postdienstlichen Zwecken beansprucht werden sollte, die Börse

699 nicht ohne ganz bedeutende finanzielle Opfer anderswo untergebracht werden könnte. Der Bund mache vom Riickkaufsrecht erst spät Gebrauch, indem er, einen Verkaufsantrag im Jahr 1892 ablehnend, die Übernahme des Gebäudes solange als möglich hinausgeschoben habe. Dadurch seien dem Staate Basel-Stadt für bauliche Veränderungen und Straßenbeiträge Auslagen von rund Fr. 23,000 entstanden, so daß der Kaufpreis jedenfalls um diesen Betrag erhöht werden müsse. Nichtsdestoweniger sehe der Regierungsrat davon ab, dem Bundesrat ein förmliches Gesuch um Erhöhung der vertraglich stipulierten Kaufsumme einzureichen; er beschränke sich darauf, die angerufenen Billigkeitsgrunde zur Beachtung zu empfehlen.

Den vorstehenden Ausführungen wurde vom Chef des Postdepartements entgegengehalten, daß die Eidgenossenschaft auf dem vertraglichen Boden stehen mUsse und dies um so mehr, als sie durch den Ankauf keinen Gewinn zu erzielen beabsichtige, da die Liegenschaft den nämlichen öffentlichen Verkehrszwecken zu dienen habe, wie bisanhin. Bisher habe die Eidgenossenschaft die aufgewendeten Kapitalien mit 5 °/o und darüber verzinst. Sie sei geneigt, die wirklich Pflichtigen Auslagen zu entschädigen und, wenn weiteres verlangt werde, die Forderungen zu prüfen. Weiter könne sie aber nicht gehen. Die Eidgenossenschaft würde übrigens, zum Nutzen von Basel, durch eine Neuordnung des gesamten Postdienstes große Opfer bringen. Das neue Postgebäude beim Bahnhof werde eine Ausgabe von l Va Millionen und die Gesamtkosten eine solche , von 3 Va bis 4 Millionen Franken zur Folge haben. Auch bezüglich des Börsensaals könnte man auf Grund des Vertrags die freie Verfügung beanspruchen. Das Departement sei jedoch geneigt, in dieser Beziehung das Protokoll offen zu lassen.

Mit Schreiben vom 4. Juli 1902 wird vom Postdepartement dem Regierungsrat von Basel-Stadt das Konferenzprotokoll vom 30. Juni gleichen Jahres zugestellt mit dem Beifügen, daß das Departement dem Bundesrat zu Händen der Bundesversammlung beantragen werde, es sei vom Art. 11 des Bau- und Mietvertrags zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton BaselStadt, vom 8./18. Februar 1875, Gebrauch zu machen und es sei demnach das Hauptpostgebäude in Basel vor Ablauf der stipulierten Mietdauer zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen auf Rechnung des Bundes
käuflich zu erwerben. Sollte die Regierung auf Grund des in der Konferenz gewalteten Meinungsaustausches andere als die im Vertrage festgesetzten Forderungen zu stellen haben, so werde sie ersucht, dem Departement solche unter näherer Begründung zur Kenntnis zu bringen.

700

Mit Schreiben vom 3. September 1902 bringt die Regierung von Basel-Stadt dem Postdepartement zur Kenntnis, daß zum vertraglichen Kaufpreis von Fr. 1,654,000 noch sogenannte ,,Anwänderbeiträgea für die Korrektion der Straßen mit Fr. 22,742. 95 hinzu zu rechnen seien, wodurch die Kaufsuinme Fr. 1,676,742. 95 betragen würde. Auch könne nicht unterlassen werden, auf den Unterschied hinzuweisen, der zwischen diesem Preise und dem wirkliehen Werte der Liegenschaft bestehe. Wenn das Areal von zirka 2400 m 2 Inhalt auf 700 Fr. per Quadratmeter geschätzt werde, was keineswegs als übertrieben gelten könne, so ergebe sich dafür die Summe von Fr. 1,700,000 dazu der Wert des Gebäudes, dessen Brandversicherung Fr. 923,000 betrage, mit ,, 1,100,000 Total

Fr. 2,800,000

Der genannte Unterschied von Fr. 1,100,000 sei so erheblich, daß sich der Regierungsrat zur ernstlichen Erwägung verpflichtet glaube, ob nicht bei den Bundesbehörden unter Berufung auf die starken Gründe der Billigkeit um eine wesentliche Erhöhung des stipulierten Preises nachgesucht werden sollte. Der Regierungsrat habe sich entschlossen, auf ein solches Vorgehen zu verzichten.

Dagegen dürfe die Regierung wohl mit dem Hinweise auf das ungemein große Opfer, das sie damit bringe, eine Forderung begründen, die für sie von der größten Wichtigkeit sei. Durch den Übergang des Postgebäudes an den Bund erlange dieser auch die Verfügung über die im Gebäude befindlichen Börsenlokale. Sollte die Postverwaltung diese Lokale sogleich oder in den nächsten Jahren in Anspruch nehmen, so würde die Regierung in die Notwendigkeit versetzt, zur Beschaffung eines Ersatzes Aufwendungen zu machen, die für den öffentlichen Haushalt dea Kantons BaselStadt kaum zu erschwingen wären. Der Regierungsrat halte es aber angesichts der ungemein großen Vorteile, die die Bundesverwaltung bei der Erwerbung des Poslgebäudes genieße, für billig, daß letztere Basel gegenüber ein weitgehendes Entgegenkommen erweise und der Regierung für eine möglichst lange Reihe von Jahren die Börsenlokale unentgeltlich zum Gebrauch überlasse.

Das Post- und Eisenbahndepartement beantwortete diese vorstehend erwähnte Eingabe unterm 27. Oktober 1902 dahin, daß die Anwänderbeiträge allerdings auf gesetzlicher Grundlage beruhen; diese betreffen aber nicht den Mieter, sondern den Eigentümer des Gebäudes, um so mehr als sie den Bestand des letztern nicht direkte berühren, sondern sich als eine Art von öffentlichen Gebühren oder Steuern charakterisieren. Nun sei aber in Art. 9 des Bau- und Mietvertrags festgesetzt, daß der Vermieter die auf

701 dem Baugrunde, sowie auf dem Gebäude liegenden öffentlichen Lasten, Steuern und Abgaben jeder Art zu tragen habe, ohne Entgelt des Mieters, so daß nach Auffassung des Departements kein Rechtsboden bestehe, von welchem aus die Bezahlung dieser Anwänderbeitväge zu Lasten der Postverwaltung beansprucht werden könnte. Die Frage des gegenwärtigen Verkehrs wertes der Liegenschaft könne weder in dieser Angelegenheit noch bei dem Rückkaufsgesehäfte als ausschlaggebend ins Gewicht fallen, weil angesichts des klaren Wortlautes von Art. 11 des Vertrags Schwankungen dieses Wertes nach oben oder unten keinen Einfluß auf den festen Betrag der Rückkaufssumme haben können. Es könne somit einer Erhöhung des Kaufpreises für das Postgebäude um den Betrag der Anwänderbeiträge leider nicht zugestimmt werden.

Vom Regierungsrate werde sodann unter näherer Begründung hervorgehoben, daß ihm für eine möglichst lange Reihe von Jahren die zum Postgebäude gehörenden Börsenlokale unentgeltlich zum Gebrauch überlassen werden möchten. Die Bundesverwaltung hätte diesem Begehren gerne entsprochen, sie sei aber zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, es tun zu können. Die infolge außerordentlicher Zunahme der Abonnentenzahl vorgesehene Erweiterung der Telephonzentralstation Basel sei zur unabwendbaren Notwendigkeit geworden.

Für die Neuanlage, mit der zugleich ein durchgreifender Umbau der bestehenden Installation zur Ausführung gelangen solle, sei der Bezug der gegenwärtigen Börsenlokale längst in bestimmte Aussicht genommen worden. Durch eine Vergrößerung der jetzigen TelephonZentralstation auf dem gleichen Stockwerke, unter Inanspruchnahme der dortigen Bureaulokalitäten, würden Verhältnisse geschaffen, die mit einem fachgemäßen, ersprießlichen Telephonbetriebe unvereinbar wären. Dem Gesuche um Überlassung der Börsenlokale könne deshalb in dem Umfange, in dem es gestellt sei, unter keinen Umständen entsprochen werden. Um der Regierung von Basel Stadt nach Möglichkeit entgegenzukommen und damit ihr die notwendige Zeit zur Beschaffung neuer Börsenlokale eingeräumt werde, wolle sich das Departement, auch auf die Gefahr hin, daß der Telephondienst und das beteiligte Publikum darunter zu leiden haben werden, damit einverstanden erklären, daß der Regierung oder dem Industrieverein Basel die Börsenlokale nach dem Übergange des
Postgebäudes au den Bund noch während zwei Jahren zur Benutzung überlassen bleiben. Die Postverwaltung würde mit dem Industrieverein einen Mietvertrag abschließen und es würde der bisherige Mietzins von Fr. 5000 itn Jahr zu gunsten der Postverwaltung beibehalten.

Unterm 12. November 1902 kommt der Regierungsrat nochmals auf die hiervor berührten Fragen zurück und führt des näheren

702 aus, daß die Eidgenossenschaft als Mieterin allerdings nicht zur Bezahlung der dem Gebäude belasteten Anwänderbeiträge angehalten werden könne. Die Anwänderbeiträge seien aber nicht als Abgaben oder Steuern zu betrachten. Sowohl nach dem frühem Gesetze von 1859 als nach dem jetzigen von 1902 charakterisieren sie sich als Auslagen für die "Verbesserung des Gebäudes, die vom Staate durch die Straßenkorrektionen herbeigeführt werde.

Die durch die Straßenkorrektion erreichte Verbesserung komme dem neuen Eigentümer zu gute und ebensowenig als gegen den Ersatz der spätem Umbaukosten auf Grund des Bau- und Mietvertrags jemals Einwendungen erhoben worden seien, scheinen solche gegenüber der jetzigen Forderung gerechtfertigt zu sein.

Derselbe Grundsatz habe aber auch für die Anwänderbeiträge zu gelten, die sich dadurch, daß sie wirkliche Auslagen darstellen, von der beim Rückkauf nicht in Betracht fallenden Steigerung des Verkehrswertes der Liegenschaft unterscheiden. In bezug auf die Börsenlokale wird berichtigend beigefügt, daß seit einer Reihe von Jahren die Börse nicht mehr vom Handels- und Industrieverein betrieben werde, sondern daß sie vom Staate übernommen und weitergeführt worden sei. Der Handels- und Industrieverein habe allerdings früher einen Mietzins in der angegebenen Höhe entrichtet. Der Regierungsrat wird .demnach beim Departement vorstellig, daß die unentgeltliche Benutzung der Börsenlokale während der beiden Jahre gewährt werde.

Dem letztern Punkte wurde vom Departement mit Schreiben vom 15. Dezember 1902 unter diesen richtig gestellten Verhältnissen und unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat zugestimmt. In bezug auf die Frage der Anwänderbeiträge wurde jedoch nach Anhörung des Departements des Innern und dessen Ausführungen folgend geltend gemacht, daß es sich laut Art. 9 des Mietvertrags nicht bloß um Abgaben oder Steuern handle, sondern auch um ,,die auf dem Baugrunde, sowie auf dem Gebäude liegenden öffentlichen Lasten jeder Art", die samt und sonders vom Kanton Basel-Stadt zu tragen seien. Zu diesen öffentlichen Lasten gehören aber auch die Anwänderbeiträge und mit dieser aus dem Wortlaut des Vertrags entsprungenen Definition stehe und falle jede Argumentation in der vorwürfigen Frage. Die nachträglich am Gebäude auf Rechnung der Postverwaltung zur Erzielung von
Verbesserungen ausgeführten Arbeiten können mit den An Wänderbeiträgen nicht in Parallele gestellt werden, sondern gehören unter die Bestimmung des letzten Absatzes von Art. 8 des Vertrages, welcher die in Rede stehende Kategorie, genau umschreibe. Der Wert dieser Nacharbeiten stelle im Verein mit der ursprünglich stipulierten Summe einzig den Betrag des

703

Rückkaufpreises dar, währenddem alle sonstigen Aufwendungen dem Sinne des Vertrags nach vom Vermieter übernommen werden müssen. Die Anwäaderbeiträge können somit keineswegs als ein Teil der Baukosten betrachtet werden, sondern charakterisieren sich lediglich als eine alle anstoßenden Grundbesitzer belastende öffentliche Steuer, welche für Verbesserung oder Verschönerung des betreffenden Quartiers erhoben werde, wobei eventuelle Mieter nicht in Mitleidenschaft gezogen werden dürften.

Aus dem weitern, unterm 31. Dezember 1902 und 28. Januar 1903 zwischen der Regierung von Basel-Stadt und dem Post- und Eisenbahndepartement in dieser Frage gepflogenen Schriftenwechsel erwähnen wir, daß nach Ansicht der Regierung die Forderung sich nicht gegen den Bund als Mieter, sondern als den Käufer des Gebäudes richte und daß der Vertrag von 1875, soweit er sich als Kaufvertrag darstelle, eine Lücke enthalte. Man sei bei der Festsetzung des Rückkaufspreises, wie aus der in Art. 11 enthaltenen Spezialisierung deutlich hervorgehe, davon ausgegangen, daß sämtliche, für die Wertbestimmung maßgebenden Faktoren bekannt seien. Inzwischen habe sich dies als unzutreffend herausgestellt und die Nachforderung sei daher durchaus begründet.

Die Angelegenheit möge von diesem allein richtig erscheinenden Standpunkte nochmals erwogen werden. Das Post- und Eisenbahndepartement führt in seiner Antwort aus, daß die von der Regierung weiter angebrachten Gründe es nicht zu überzeugen vermögen, daß für den Bund nach dem Bau- und Mietvertrag die Verpflichtung bestehe, beim Rückkauf dieses Gebäudes die Anwänderbeiträge zu vergüten, mit welchen dasselbe im Laufe der Zeit belastet worden sei. Eine Verpflichtung zu dieser Bezahlung werde daher abgelehnt. Dagegen wolle das Departement im Sinne eines Entgegenkommens und in Würdigung der Tatsache, daß der gegenwärtige Verkehrswert der Postgebäudeliegenschaft höher sei, als die vertraglich stipulierte Bausumme, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Oberbehörden, aus freien Stücken sich damit einverstanden erklären, daß die Anwänderbeiträge von Fr. 22,742. 95 zur Kaufsumme hinzugerechnet werden.

Unterm 15. April 1903 wurde der in Abschrift beigegebene Kaufvertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Präsidenten des Regierungsrats, und der schweizerischen
Eidgenossenschaft, vertreten durch das schweizerische Post- und Eisenbahndepartement, beidseitig unterzeichnet. Vom Großen Rate des Kantons Basel-Stadt wurde der Vertrag den 8. Oktober 1903 und vom schweizerischen Bundesrat den 14. Dezember 1903 unter Vorbehalt der Bewilligung der erforderlichen Kredite durch die Bundesversammlung genehmigt.

704

Dabei kam es noch zu einem Zwischenfall, indem der Große Rat des Kantons Basel-Stadt in seiner Sitzung vom 25. Juni 1903 beschlossen hatte: ,,Die Vorlage wird an die Regierung zurückgewiesen mit dem Auftrag, beim schweizerischen Bundesrat dahin zu wirken, daß die Eidgenossenschaft auf das ihr vertraglich zustehende Kaufsrecht verzichte."

Mit Schreiben vom 25. Juli 1903 gelangte der Regierungsrat mit dem Ersuchen an das Post- und Eisenbahndepartement, die Angelegenheit im Sinne des Großratsbeschlusses in Wiedererwägung ziehen zu wollen. Es sei begreiflich, daß im Großen Rate der Eindruck des auch von der Regierung wiederholt hervorgehobenen Mißverhältnisses zwischen dem festgesetzten Kaufpreise und dem wirklichen Werte sehr stark gewesen sei. Es sei ausgerechnet worden, daß der Flächeninhalt der Liegenschaft allein billig gerechnet einen Wert von 1,656,000 Franken besitze und daß daher der Verkaufspreis nach der heutigen Sachlage um eine Million zu niedrig sei.

Der Große Rat habe einstimmig gefunden, das Opfer, das dem Kanton durch den Vertrag zugemutet werde, sei zu groß.

Er sehe in dem durch seinen Beschluß angedeuteten Wege eine Lösung, die gleichmäßig die Eidgenossenschaft und Basel-Stadt befriedigen dürfte. Das Interesse der Eidgenossenschaft sei ja in erster Linie nicht das, Eigentümerin des Gebäudes zu sein oder zu werden, sondern nur, das Gebäude zu den Zwecken der Postverwaltung benützen zu können.

Es sei daher den Interessen der Postverwaltung mit der Fortsetzung des gegenwärtig noch bestehenden Mietverhältnisses, wozu der Kanton selbstverständlich durchaus erbötig sei, ebenso gedient, als wenn das Postdepartement von dem eingeräumten Kaufsvorrechte Gebrauch machen würde. Es sei im Großen Rate hervorgehoben worden, daß nicht der Bund, sondern der Regierungsrat es gewesen sei, der die Initiative zum Ankauf des Postgebäudes ergriffen habe, deshalb sei der Schluß erlaubt, daß die Postverwaltung auf die Ausnützung des Kaufsvorrechtes weniger Gewicht lege und sich auch in Zukunft mit der mietweisen Benützung des Gebäudes zufrieden erklärt hätte.

Hierbei sei aber ausdrücklich zu betonen, daß die Initiative des Regierungsrates den Zweck hatte, einerseits über das zukünftige Schicksal des Gebäudes möglichst bald Gewißheit zu erlangen und anderseits das Mißverhältnis zwischen Wert und
Verkaufspreis nicht allzu erheblich werden zu lassen.

Der Regierungsrat glaubt, daß er den Standpunkt der Billigkeit mit Entschiedenheit für sich begehren dürfe, denn es unter-

705

liege keinem Zweifel, daß der Vertrag im Jahre 1875 nicht abgeschlossen worden wäre, wenn man damals vorausgesehen hätte, daß der Buud in nicht zu ferner Zeit in allen größern oder kleinern Kantonshauptstädten mit teilweise enormen Summen selbst Postgebäude errichten werde und wenn man vorausgesehen hätte, zu welcher Höhe die Bodenpreise in der Stadt steigen werden. Es würden nun im Grunde genommen keine Opfer von der Bundesbehörde verlangt, die Meinung des Großen Rates sei vielmehr nur die, daß der Buud auf ein Recht verzichte, dessen Ausübung unter den veränderten Verhältnissen für den Kanton Basel-Stadt eine Härte bedeuten und in der Bevölkerung große Unzufriedenheit hervorrufen würde. Der Regierungsrat sei, falls das Postdepartement sich geneigt zeigen sollte, auf den Vertrag vom 15. April im Sinne der vorstehenden Auseinandersetzungen zurückzukommen, bereit, auf der neuen Basis mit ihm in Unterhandlungen zu treten.

In unserm Auftrage hat das Post- und Eisenbahndepartement unterm 17. August 1903 vorgenannte Eingabe in nachstehendem Sinne beantwortet: Es werde neuerdings bemerkt, daß der Bund sich keineswegs durch die Ansicht leiten lasse, mit dem Ankauf des Hauptpostgebäudes in Basel ein gutes Geschäft zu machen. Der Ankauf werde nicht bewerkstelligt, um das Gebäude mit Vorteil und größeren Nutzen nach dem jetzigen Kaufswert, zu veräußern, sondern der Ankauf bezwecke lediglich, das Gebäude im allgemeinen öffentlichen Interesse des Kantons Basel-Stadt seinem ursprünglichen und bisherigen Zwecke der Unterbringung der Verkehrsaustalten der Post, des Telegraphen und des Telephons zu erhalten und für alle absehbare Zeit sicher zu stellen.

Demgemäß müsse der Bund einen großen Wert darauf legen, daß das in der denkbar günstigsten Lage im Zentrum der Stadt liegende Gebäude nicht früher oder später seinem heutigen Zwecke entfremdet werde. Daß nun hierfür keine Garantie geboten wäre, wenn das Gebäude Eigentum des Kantons verbliebe und sich die Eidgenossenschaft mit der Erneuerung des bestehenden Mietvertrages begnügte, das gehe schon aus den Verhandlungen des Großen Rates selbst hervor, wo auch betont worden sei, man müßte sich die freie Verfügung über das Areal wahren, um eventuell die Projekte, die Straßenbahnen durch die Post zu führen, oder die Falknerstraße zu verlängern, verwirklichen zu
können. Keines dieser Projekte sei aber durchführbar, ohne daß die richtige Abwicklung des Post- und Telegraphendienstes erschwert oder gar verunmöglicht würde. Im weitern sei erwähnt worden, daß der Kanton Basel-Stadt für das Gebäude auch Verwendung zu Verwaltungszwecken hätte.

706 Es sei somit große Gefahr vorhanden, daß der Bund das jetzige Postgebäude in Basel eines Tages nicht mehr würde benutzen können, wenn er dasselbe nicht gemäß seinem vertraglich zugesicherten Kaufsrechte erwerbe. Da die Stadt Basel nie auf ein Postgebäude im Zentrum der Stadt würde verzichten wollen, so ergäbe sich dann für ihn, den Bund, die Notwendigkeit, auf seine Kosten ein solches Gebäude zu erstellen. Welche enormen Geldopfer dies erfordern würde, ergebe sich schon daraus, daß der Wert des Areals des jetzigen Postgebäudes mit Fr. 700 per Quadratmeter berechnet werde.

Der Kauton Basel-Stadt könne mit Recht nicht von einem großen Opfer reden, das er bringe, wenn er das Postgebäude der Eidgenossenschaft zu dem vertraglich festgesetzten Kaufpreise abtrete. Dieser Preis habe dem Werte der Liegenschaft entsprochen, als der Vertrag abgeschlossen worden sei. Vom Jahre 1875 an habe der Bund jederzeit das Recht gehabt, das Gebäude käuflich zu erwerben. Wenn er dies nicht getan habe bis jetzt, so sei daraus dem Kanton Basel-Stadt kein Schaden erwachsen, indem ihm das in der Liegenschaft steckende Kapital von der Postverwaltung gut verzinst worden sei, so zwar, daß der Regierungsrat selbst habe erklären müssen, die Rendite des Postgebäudes sei nicht eine unangemessene. Nachdem die Regierung von Basel-Stadt dem Bunde das Rückkaufsrecht einmal vertraglich zugestanden und die Rückkaufsumme festgesetzt worden sei, habe sie mit der Zunahme des Verkehrs wertes der Liegenschaft nicht mehr rechnen und es habe dieselbe für sie auch nicht mehr in Betracht fallen können.

Wenn von Opfern gesprochen werden solle, so sei es viel eher der Bund, der von solchen reden könne, nachdem er, abgesehen von der Ausgabe für die Erwerbung des jetzigen Postgebäudes, genötigt sein werde, in der Nähe des Bundesbahnhofes auf teuerm Boden ein weiteres Dienstgebäude für die Post mit einem Kostenaufwande von wenigstens Fr. 1,500,000 zu erstellen und überdies im Bahnhof einen sehr kostspieligen Betrieb für die Beförderung der Postsendungen durch Tunnels und mittelst Aufzügen einzurichten, wozu auch noch die erhöhten Mietzinse für das Transitbureau und das Aufgabebureau im neuen Bundesbahnhof selbst kämen.

Auch sonst sei bei Feststellung der Klauseln des Kaufvertrages großes Entgegenkommen bewiesen worden, indem das Postdepartement,
unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige Oberbehörde, sich bereit erklärt habe, aus Billigkeitsrücksichten die Bezahlung der durch den Kanton Basel-Stadt verausgabten

707

Anwänderbeiträge zu übernehmen, wodurch die Kaufsumme um Fr. 22,742.95 erhöht worden sei, und indem es überdies die weitere unentgeltliche Benützung der Börsenräume für die Dauer von zwei Jahren, vom Tage des Überganges des Gebäudes an den Bund an, zugestanden habe, obschon die Telegraphenverwaltung erklärt habe, daß sie dieser Lokale dringend bedürfe.

Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen habe der Bundesrat, in seiner Sitzung vom 19. August 1903 erachtet, es sei vollständig begründet und könne gegenüber dem Kanton Basel-Stadt nicht als unbillig erscheinen, wenn der Bund auf dem ihm vertraglich zustehenden Kaufsvorrecht beharre.

Unterm 22. August 1903 teilte der Regierungsrat von BaselStadt dem Post- und Eisenbahndepartement mit, daß er beschlossen habe, seinen Antrag auf Ratifikation des abgeschlossenen Kaufvertrags dem Großen Rate zu wiederholen. Dabei werde die Zusicherung begrüßt, daß das Gebäude für alle absehbare Zeit seinem ursprünglichen und bisherigen Zwecke erhalten bleiben solle. Es werde angenommen, daß diese Zusicherung, deren Aufnahme in den Vertrag von mehreren Seiten im Großen Rat verlangt worden sei, einer förmlichen Aufnahme in diesen Vertrag nicht bedürfe, um von der eidgenössischen Verwaltung als bindend angesehen zu werden.

In seiner Sitzung vom 8. September 1903 wurde vom Bundesrat beschlossen, diese Behörde könne, wenn sie auch annehme, daß, das Gebäude nur öffentlichen Zwecken erhalten bleibe, diesfalls doch keine die Bundesverwaltung bindende Verpflichtung übernehmen und müsse auch die Aufnahme einer das Verfügungsrecht der Eidgenossenschaft beschränkenden Bestimmung in den Vertrag ablehnen. Diese Schlußnahme wurde der Regierung von Basel-Stadt unterm 9. September 1903 vom Post- und Eisenbahndepartement zur Kenntnis gebracht.

Gemäß Schreiben des Regierungsrates von Basel-Stadt, vom 25. November 1903, an das Post- und Eisenbahndepartement hat der Große Rat am 8. Oktober den Vertrag genehmigt, und es wird beigefügt, daß dieser Beschluß, nachdem die sechswöohentlicheReferendumsfrist unbenutzt abgelaufen, mit diesem Tage in Kraft, erklärt worden sei.

Auf den Inhalt des Kaufvertrags übergehend, so ist im Art. I die Servitut näher bezeichnet, welche auf der Liegenschaft lastet.

Ein Servitutplan ist dem Vertrage als integrierender Bestandteil beigegeben. Im Art. II -wird der Kaufpreis auf Fr. 1,676,742. 95 festgesetzt, und es soll derselbe auf den Tag der Übernahme in bar an den Verkäufer bezahlt werden. Die Übernahme soll auf"

708

Grund von Art. III am 1. Juli 1904, spätestens aber am 31. Dezember 1905, erfolgeo. Laut Art. IV sind in der Kaufsumme die bis heute belasteten und die das Kaufobjekt auf Grund der Straßenkorrektionspläne in Zukunft treffenden Beiträge an die Kosten der Verbreiterung der Freienstraße und der Rüdengasse verrechnet.

Nach Art. V ist der Kanton Basel-Stadt berechtigt, die bisher innegehabten Räumlichkeiten der Börse während zwei Jahren, vom Tage der Übernahme durch die Käuferin an gerechnet, für die Zwecke der Basler Effektenbörse unentgeltlich zu benutze». Im Art. VI werden die Notariats-, Grundbuch- und Sternpeltaxen, welche zusammen Fr. 1707. SO betragen, zu lasten der Käuferin zugeschrieben, Handänderungssteuer ist dagegen keine zu bezahlen.

Wir glaubten, Ihnen, Tit., den Verlauf der Verhandlungen in seinen wesentlichen Teilen, wie solcher dem Abschluß des Kaufgeschäftes vorangegangen ist, nicht vorenthalten zu sollen. Durch diese Zusammenfassung dürfte gleichzeitig in erschöpfendem Umfange der Nachweis von der Notwendigkeit des Ankaufs des Postgebäudes in Basel geleistet sein. Auch dürfte soviel aus den vorstehenden Erörterungen entnommen werden, daß dieses Kaufgeschäft für den Bund nicht ungünstig ist. Auf der ändern Seite müßte aber auch ·der allfälligen Behauptung entgegentreten werden, daß der Kanton Basel-Stadt durch diesen Kauf zu Schaden gekommen sei. Wie durch die oben niedergelegten Verhandlungen nachgewiesen wird, wurde der Kanton Basel-Stadt nach seiner eigenen Selbstschätzung für alle seine Aufwendungen am alten ursprünglichen Postgebäude, sowie für die Erwerbung der anstoßenden Liegenschaften zur Vergrößerung des Gebäudes und für die Kosten des Um- und Neubaues, voll und ganz entschädigt. Die Kaufsumme entspricht dem ganzen Wert und allen Auslagen, mit welchen der Kanton Basel-Stadt auf dieser Liegenschaft belastet ist. In Anbetracht der Wertsteigerung, welche seit 25 Jahren Grund und Boden in der Stadt erfahren hat, könnte «s sich für den Kanton Basel-Stadt bei diesem Geschäft also nicht um einen Verlust, sondern höchstens um einen entgangenen Gewinn handeln. Allein auch letzterer Fall ist nicht zutreffend, wenn die Sache im richtigen Lichte betrachtet wird. Das Gebäude dient nach wie vor ausschließlich nur Zwecken des öffentlichen Verkehrs, nämlich denjenigen der Post, des
Telegraphen und des Telephons, Verkehrszweige, mit welchen alle Stände des Publikums, namentlich aber auch die Geschäftswelt, in den regsten und vielfältigsten Beziehungen stehen. Nach den im Laufe der Verhandlungen von der Regierung von Basel-Stadt gernachten Äußerungen wurde, wie weiter oben ausgeführt, unter anderm auch beabsichtigt, das Postgebäude für die

709 Unterbringung von kantonalen Behörden zu verwenden. In diesem Falle wäre der Bund genötigt gewesen, sich anderwärts um eine geeignete Liegenschaft umzusehen. Damit wäre für die im Zentrum der Stadt in der Nähe des Postgebäudes stehenden zahlreichen und bedeutenden Handels- und ändern Geschäftshäuser nicht nur eine wesentliche Verschlechterung im Verkehr mit der Post und dem Telegraphen eingetreten, sondern es wäre auch der Wert dieser Liegenschaften, wenn sie der Nähe der Post entrückt worden wären, in einem Maße herabgemindert worden, welcher den Betrag des allfälligen jetzigen Mehrwerts des Postgebäudes bei weitem übersteigen würde. Demgegenüber kann auch unumwunden zugegeben werden, daß eine Verlegung des dermaligen Postgebäudes in Basel, nachdem das mit der Post verkehrende Publikum seit mehr als fünfzig Jahren von diesem Platze aus bedient worden ist, auch für die Bundesverwaltung nicht nur keine Vor-, sondern nur Nachteile mit sich bringen würde. Erstens wäre die Unterbringung der Hauptpost mit den Bureaux der Kreispostdirektion in einer ähnlich günstigen ·Geschäftslage der Stadt nur mit unverhältnismäßig großen Kosten möglich, und sodann würde auch eine Verlegung der Zentralstationen für den Telegraph und das Telephon außerordentliche finanzielle Opfer erfordern. Es darf somit ohne Anstand behauptet werden, daß mit dem Abschluß des Kaufvertrags betreffend das Postgebäude in Basel eine für beide Teile in gleichem Maße annehmbare Lösung gefunden wird.

II.

Es ist schon im Abschnitt I hiervor davon die Rede, daß die Lokale für den Telegraphen und das Telephon im Postgebäude ungenügend geworden sind. Seitens der Regierung und der Handelskammer von Basel-Stadt wurde seit Jahren darüber geklagt, daß der für die Telegrammaufgabe bestimmte Raum durchaus unzulänglich sei. Auch das Post- und Eisenbahndepartement konnte sich schon im Jahr 1898 nach vorgenommenem Augenschein davon überzeugen, daß eine Vermehrung und Verbesserung der Räumlichkeiten des Telegraphendienstes dringend wünschbar und daß diesen Bedürfnissen nur durch Verlegung eines Teils der Postlokale in ein nahe beim Zentralbahnhofe zu erstellendes Postgebäude zu entsprechen sei, wogegen von einer von der Regierung angeregten Erweiterung des Postgebäudes an der Freienstraße aus den im Abschnitt III hiernach besprochenen postdienstlichen und auch aus finanziellen Gründen abgesehen werden müsse. Für die Vergrößerung der Telegrammaufgabe wird mit Zugang von der jetzigen Schalterhalle aus dem Postdekartierungsbureau im Erdgeschoß die mittlere Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. II.

47

710 Arkade mit Einrichtung für zwei Schalter und mindestens zwei Telephonkabinen, sowie ein neuer Telegrammaufzug mit voraussichtlich pneumatischem Betrieb in Aussicht genommen. Sodann wird ein Lokal mit Abtrennung für die Kontrolle und die Telegraphenausläufer vorgesehen. Auch wäre der Raum für die Telegrammaufgabe von demjenigen der übrigen Schalterhalle, wenn tunlich,, abzutrennen.

Was die Börsenlokale im I. Stockwerke anbetrifft, so wurdeschon im Abschnitt I hiervor darauf hingewiesen, daß dieselben für die Einrichtung der Telephonzentralstation dringend notwendig sind, und daß mit dem Umbau derselben nur deshalb erst zwei Jahre nach Übernahme des Postgebäudes durch den Bund begonnen werden soll, um der Regierung von Basel-Stadt Zeit za lassen, für anderweitige Unterbringung ihrer Börse die nötigen Räume zu schaffen. Zur nähern Begründung der Verlegung der Telephonzentralstation vom III. Stockwerke in die Börsenlokale des I. Stockwerks des Postgebäudes fuhren wir an, daß die im Jahre 1896 neu erstellte Telephonzentralstation Basel für 4300 Anschlüsse montiert wurde. Von diesen waren am 31. Dezember 1903 bereits.

3743 besetzt.

Mit Hinsicht auf die stets wachsende Abonnentenzahl ist eine Erweiterung um so dringender geboten, als die nötigen Installationsund Montierungsarbeiten äußerst langwierig sind und zu ihrer Ausführung eine beträchtliche Anzahl von Monaten beanspruchen.

Die gegenwärtige Zentrale könnte allerdings unter Benützung, der zugehörenden Verwaltungsbureaux vergrößert werden. Da jedoch die Räumlichkeiten zur anderweitigen Unterbringung des Verwaltungspersonals im Gebäude selbst fehlen, würde man sich vor die Notwendigkeit gestellt sehen, sämtlichen mit der administrativen und technischen Leitung der Zentrale betrauten Organen Dienstlokale in einem ändern Hause anzuweisen. Dieser Ausweg läßt sich mit einem fachgemäßen und allseitig geordneten Betrieb schlechterdings nicht vereinigen. Überwachung und Unterhalt der Anlage erfordern die Anwesenheit des zuständigen Personals im gleichen Gebäude.

Die aus betriebstechnischen Gründen gebotene Trennung der Abteilungen für lokalen und interurbanen Dienst könnte auch bei Erweiterung der gegenwärtigen Lokalitäten nicht durchgeführt, werden.

Bis zur nahezu vollen Besetzung der einmal erweiterten.

Zentrale dürfte die Zahl der gegenwärtig täglich g l e i c h z e i t i g anwesenden 31 Telephonistinnen auf wohl das Doppelte angewachsen sein. Mit Hinsicht auf eine so beträchtliche Vermehrung

711 des Dienstpersonals vermöchte das. aus den jetzigen Räumen gewonnene Lokal auch in hygienischer Beziehung nicht zu genügen.

Die Zugänge der gegenwärtigen Zentrale sind Überdies so eng, daß sie schon die Verkehrsbeweglichkeit des jetzigen Personals beeinträchtigen und demnach bei Ausbruch einer Panik höchst verhängnisvoll werden könnten.

Durch Verlegung der Zentralstation in die Börsenlokale können die gewünschten zweckgemäßen Verhältnisse geschaffen werden.

Die Zugänge sind günstiger ; eine vollständige Trennung der beiden Abteilungen für lokalen und interurbanen Dienst ist hier durch die beiden vorhandenen Lokale von vornherein gegeben.

Bei der beträchtlichen Höhe des Raumes kommen die Anforderungen der Hygiene ungeschmälert zu ihrem Recht.

Die Verlegung der Zentrale würde den weitern Vorteil in sich schließen, daß das Verwaltungspersonal, mit dessen Vermehrung übrigens auch gerechnet werden muß, nicht aus dem Gebäude auszuziehen hätte; das Lokal der gegenwärtigen Zentrale würde nämlich zur Erweiterung der heute schon absolut unzulänglichen Bureauräumlichkeiten Verwendung finden.

Über das Verkehrsverhältnis zwischen den Jahren 1876, beziehungsweise 1894 und 1903 beim Hauptbureau in Basel liefern nachstehende Angaben nähern Aufschluß.

I. Telegraph.

1876')

1903

87,019 94,179 80,251 70,426 7,940

37,192 65,254 200,736 174,393 14,680

Total aller Telegramme 339,815

492,255

Zahl der Telegramme: Interne abgesandte ,, angekommene Internationale Transittelegramme Diensttelegramme

Zahl der Telegraphenbeamten . . . .

,, ,, Telegraphenangestellten . . .

30 12

49 19

Total

42

68

J ) Dem ersten Jahre nach Abschluß des Bau- und Mietvertrags für das Post- und Telegraphengebäude.

112 II. Telephon.

18941)

1903

Zahl der Gespräche: Lokale Interurbane, interne und internationale

1,689,521 150,861

3,254,821 494,975

Total aller Gespräche

1,840,382

3,749,796

Zahl der Telephonbeamten ,, ,, Telephonangestellten (Telephonistinnen) Total

5

13

23

41

28

54

Die Abnahme der internen Telegramme im Jahre 1903 gegenüber dem Jahre 1876 ist dem Umstände zuzuschreiben, daß in der Zwischenzeit mehrere Filialtelegraphenbureaux mit bedeutendem Verkehr, zusammen pro 1903 mit 54,481 internen und 65,812 internationalen Telegrammen, eröffnet wurden, und daß ferner das Telephon einen beträchtlichen Teil des internen Telegrammverkehrs an sich gezogen hat.

Als bauliche Änderungen infolge der Verlegung der Telephonzentralstation in die Börsenlokale werden in Aussicht genommen :

I. Stock, .BörsenloJcale.

a. V o r z i m m e r . Der verfügbare Raum des Vorzimmers wird für die Errichtung einer möglichst geräumigen Garderobe bestimmt.

Die zwei hinter derselben gegen den Hof gelegenen kleineu Zimmer werden überdies zu einem Durchgang umgebaut.

b. B ö r s e n s a a l . Hier wird die Telephonzentralstation für den Lokaldienst eingerichtet. Der Fußboden soll in der ganzen Länge des Saales und in einer Breite von 10 m. (von den Fenstern aus gemessen) mit einem mindestens 80 cm. hohen Podium mit Parketboden versehen werden, unter welchem die Montierungskabel und deren Anschlußapparate Platz finden. Alle Türen und Öffnungen sowohl in der Richtung des Vorzimmers als auch gegen den Sitzungssaal sind zu verglasen. Hinter dem Börsensaale werden zwei kleine Lokale für die Akkumulatoren und die Schalttafel erstellt.

*) Dem ersten Jahre nach Bezug der jetzigen Zentralstation.

713

c. G r o ß e r S i t z u n g s s a a l . Dieser Raum wird für die Aufstellung der interurbanen Telephonapparate eingerichtet.

d. K l e i n e r S i t z u n g s s a a l . Abbruch der gegenwärtig unbenutzten Holztreppe zwischen diesem Lokale und dem II. Stocke.

e. A b o r t e . Verbesserung und wenn möglich Vermehrung der gegenwärtigen Anzahl der Waterclosets.

f. Errichtung einer Diensttreppe zwischen dem Börsensaal und dem II. Stocke.

g. Allgemeine Auffrischung der Lokale.

II. Stock.

Die zu den Verwaltungsbureaux führende Holztreppe soll unterdrückt werden, um dadurch eine dringend notwendige Vergrößerung des Hughesapparatensaales zu ermöglichen. Dieselbe ist durch eine eiserne Treppe zu ersetzen, welche unter dem neben der jetzigen Treppe gelegenen Oberlicht angelegt werden soll.

III. Stock, Verwaltungsbureaux.

Nach erfolgter Verlegung der Zentralstation in den Börsensaal werden die dadurch frei werdenden Lokale in Verwaltungsbureaux umgewandelt, was die Errichtung einer Anzahl Scheidewände erfordert. In den Plänen ist eine Neueinteilung dieser Lokale eingetragen. Außerdem werden noch einige kleinere Änderungen infolge Verlegung des Briefträgerzimmers, einiger Bureaux der KreispostkanzJei und der Kreispostkasse notwendig.

Nach dem Umbau der Börsenlokale werden im Erdgeschoß des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes noch verbleiben die Bureaux der Hauptpost- und Telegrammaufgabe, der Briefund der Paketpostexpedition.

Die durch die Verlegung der Dekarlierung (Anerkennung der von weiter her für Basel-Stadt bestimmten Paketsendungen) und der Paketdistribution in das geplante neue Postgebäude am Bahnhof frei werdenden Diensträume werden zur notwendigen Vergrößerung der Aufgabebureaux für den Geldanweisungs-, den Postrestante- und Nachnahmedienst und für die Telegrammaufgabe verwendet.

Im I. Stockwerke verbleiben die Bureaux des Kreispostdirektors, mit einem Teile der Kreispostkanzlei, und es werden durch In-

714

anspruchnahme des in das neue Gebäude zu verlegenden Briefträgerzimmers die weitern Bureaux der Kreispostkanzlei, die Materialabteilung und die Kreispostkasse im letzt er n untergebracht. Ferner wird hier, wie oben bemerkt, die Telephonzentralstation mit den dazu gehörenden Dependenzen eingerichtet.

Die durch Verlegung eines Teils der Kreispostkanzlei und der Kreispostkasse verfügbaren Räume im II. Stockwerke werden teils zur Kreispostkontrolle geschlagen, teils für die bevorstehende Einführung des Postscheck- und Giroverkehrs vorbehalten, und ein Zimmer wird als Konferenz- und Prüfungslokal bestimmt. Im fernem verbleiben hier die Bureaux der Telegraphenverwaltung.

Von der Umänderung der bisherigen Telephonzentralstation im dritten Stockwerke in Verwaltungsbureaux für die Telegraphenund Telephonverwaltung ist bereits hiervor die Rede gewesen und beziehen wir uns auf die dortigen Ausführungen.

Eine detaillierte Berechnung der Kosten für den Umbau, welche sich auf rund Fr. 100,000 beziffern, liegt bei den Akten zur Botschaft.

III.

Es bestund vorerst die Absicht, die Bureaux der Paketdekartierung und der Paketdistribution für die Stadt Basel mit dem Transitbureau im neuen Bundesbahnhof unterzubringen und es haben zu diesem Zwecke zwischen der Post ver waltung einerseits, und dem damaligen Direktorium der Zentralbahn und der jetzigen Bundesbahnverwaltung anderseits, längere mündliche und schriftliche Verhandlungen stattgefunden. Schließlich hat die Bundesbahnverwaltung die bestimmte Erklärung abgegeben, daß der verfügbare Platz im neuen Bahnhofareal es ihr nicht gestatte, die weitläufigen Betriebslokale für die Post dort einzurichten. Alles was seitens der Postverwaltung erhältlich gemacht werden konnte, war, daß in die Pläne für den Bahnhofumbau im Betriebsgebäude der Bahn kleinere Lokale für eine Post- und Telegrammaufgabe zu Händen der Bahnreisenden und etwas abseits ein größeres Lokal für das sogenannte Transitbureau und die Postverzollung aufgenommen wurde.

Dieses Bureau ist bestimmt, die von der Elsäßerlinie in Basel eintreffenden Paketsendungen anzuerkennen, dem Sohweizerzoll vorzuweisen und hernach die für Basel-Stadt bestimmten Sendungen an das Distributionsbureau im neu zu errichtenden Dienstgebäude und die für die übrige Schweiz und weiter bestimmten Sendungen auf den anschließenden schweizerischen Eisenbahnlinien fortzubefördern. Umgekehrt nimmt dieses Bureau alle Paketsendungen auf,

715 ·welche in Basel-Stadt, in der übrigen Schweiz und von weiter her zur Aufgabe gelangen und für die Elsäßerlinie bestimmt sind. Es anerkennt diese Sendungen, weist sie dem deutschen Zoll vor und befördert sie weiter an Bestimmung. Das Transitbureau war von jeher und so auch während des derzeit bestehenden Provisoriums im Areal des schweizerischen Bahohofes in Basel untergebracht. Wenn dieser umfangreiche Dienstverkehr nicht ganz wesentlich verschlechtert und kompliziert werden soll, so muß er auch in Zukunft im Buudesbahnhof verbleiben, in gleicher Weise, wie dies an .der badischen Grenze in Basel der Fall ist, wo sich das schweizerische Transitbureau ebenfalls zur Bedienung des schweizerischbadischen Verkehrs im badischen Bahnhofe befindet.

Was die Notwendigkeit der Räumung der Dekartierungs- und Distributionsbureaux aus dem Hauptpostgebäude anbetrifft, so ist diese nicht nur begründet in der in den Abschnitten I und II der Botschaft hervorgehobenen notgedrungenen Vergrößerung der Telegrammaufgabe und der übrigen Aufgaberäume, sondern diese Notwendigkeit stutzt sich auch noch auf die im Laufe der Jahre eingetretene außerordentliche Verkehrszunahme. So betrug die Zahl der in Basel-Stadt bestellten 1876')

Paketpostsendungen Geldanweisungen Nachnahmen (aufgegebene) Einzugsmandate

1903

248,245 77,993 74,205 1,479

803,151 399,737 182,784 31,393

Auch für das Bestellpersonal sind die im Postgebäude vorhandenen Räume unzureichend geworden, was ohne weiteres einleuchtet, wenn man den Vergleich anstellt zwischen der Zahl des nach Abschluß des Vertrags und des jetzt verwendeten Personals. Es wurden verwendet : in den Jahren 18761)

Briefträger Paketträger Mandatträger Total

1903

24 14 3

95 30 11

41

136

') Dem ersten Jahre nach Abschluß des Bau- und Mietvertrags für das Postgebäude.

716

Im ganzen betrug die Zahl des Postpersonals in Basel-Sladt in den Jahren 18761) 1903

an Beamten ,, Angestellten

89 262 90 316 Total 179 578 Es kann somit nicht überraschen, wenn die beim Vertragsabschluß im Jahr 1875 als für absehbare Zeit genügend erachteten Diensträume es nunmehr bei dieser ungeahnten Zunahme des Verkehrs und dementsprechend auch des Personals nicht mehr sind. Die Verlegung des ganzen Distributionsdienstes in die unmittelbare Nähe des Bundesbahnhofes bietet für die Stadt Basel den weitern wesentlichen Vorteil, daß alle auf diesem Bahnhofe eintreffenden, für die Stadt bestimmten Sendungen in möglichst rascher und unaufgehaltener Weise an die Empfänger bestellt werden können. Gegenwärtig müssen diese Sendungen vom Bundesbahnhof nach dem im Zentrum der Stadt gelegenen Postgebäude geführt werden. Nach der Anerkennung sind diese für die Quar-, tiere in der Nähe des Bundesbahnhofes und darüber hinaus bestimmten Pakete den gleichen Weg zurück gegen den Bahnhof zu schleppen, um so in die Hände der Empfänger zu gelangen.

Bei diesem Verfahren treten in der Bestellung der Postsendungen für Basel-Stadt nicht nur Verspätungen ein, sondern die Sendungen werden infolge des unnützen doppelten Transportes auch leichter an der Verpackung oder am Inhalt beschädigt.

Zur Hebung der Übelstände, welche in bezug auf die teilweise ungenügenden Räume dem Postgebäude anhaften, wurden verschiedene Lösungen angeregt. Wir haben bereits in den Abschnitten I und II der Botschaft erwähnt, daß im Jahr 1898 die Regierung von Basel-Stadt das Postdepartement auf den Ankauf des anstoßenden Zunfthauses zu Safran zum Zwecke der Vergrößerung des Postgebäudes aufmerksam machte. Bei näherer Prüfung der Frage stellte es sich heraus, daß die Erwerbung des Safranzunftgebäudes .an sich nicht genügen würde und daß es zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Dienstes notwendig wäre, noch andere anstoßende Häuser an der Freienstraße anzukaufen. Bei den ganz außerordentlich hohen Boden- und Häuserpreisen in dieser Lage wäre_ diese Lösung der Frage nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich gewesen, ohne daß damit die eben berührte Verbesserung in der Bestellung der Postsendungen durchführbar geworden wäre.

]

) Dem ersten Jahre nach Abschluß des Bau- und .Mietvertrags für das Fostgebäude.

717 In der Nähe des damaligen Zentral- nunmehr Bundesbahnhofes befanden sich zwei Plätze, die für unsere Zwecke in Betracht fallen konnten. Der eine war gegenüber der Elsäßer Einsteighalle gelegen ; dessen Preis wurde jedoch infolge verschiedener Handänderungen zu Spekulationszwecken ungebührlich in die Höhe getrieben und er würde sich auch in bezug auf Lage zum schweizerischen Teile des Bundesbahnhofes nicht so gut geeignet haben, wie der zweite, früher der Zentralbahn, nunmehr der Bundesbahn gehörende Bauplatz. Dieser grenzt an die Zentralbahnstraße und liegt gegenüber der Zugsabfertigung für die schweizerischen Bahnlinien.

Aus längern Verhandlungen mit der Zentral- und später mit der Bundesbahnverwaltung ist der Vertrag betreffend Abtretung eines Bauplatzes hervorgegangen, welcher der Botschaft beigegeben ist. Der Platz wird zwar von der Diagonalstraße zwischen der Zentralbahn- und Nauenstraße, welche von der Regierung von Basel-Stadt im Straßenplan vorgesehen ist, ungünstig beeinflußt. Das Post- und Eisenbahndepartement ist deshalb wiederholt mit dem Ansuchen an die Regierung von Basel-Stadt gelangt, diese Behörde möge auf die Ausführung der Diagonalstraße verzichten,. um so die regelmäßigere Form des Bauterrains zu erhalten. Die Regierung von Basel-Stadt hat dieses Gesuch jedoch endgültig abgelehnt, indem sie darauf hinwies, daß die fragliche Diagonalstraße ein Glied des Straßenzuges bilde, der das Westplateau mit dem neuen Güterbahnhof auf dem Wolf verbinde und sie sei zugleich für das Südostplafeau der nächste Weg zum Zentralbahnhof. Für städtische Verbindungen, die einen starken Fahrverkehr zu : bewältigen haben, sei die möglichste Vermeidung von starken Steigungen und scharfen Ecken ein unbedingtes Erfordernis. Dieses Erfordernis lasse sich für den bezeichneten Straßenzug nur mit der Diagonale ZentralbahnstraßeNauenstraße erfüllen. Die Zentralbahnstraße und die Verlängerung der Peter Merianstraße, die die Höhe der Überführungsbrüeke zu gewinnen haben, weisen starke Steigungen auf; die Gartenstraße aber bilde; mit der Nauenstraße einen spitzen Winkel und sei für den Verkehr mit schweren Lasten durchaus ungeeignet. Die Diagonalstraße habe stets einen wesentlichen Bestandteil der mit dem Bahnhofumbau im Zusammenhang stehenden Arbeiten gebildet und sei mit dem Bahnhofumbauprojekte von 1898
durch den Großen Rat am 12. Mai 1898 generell genehmigt worden.

Wie aus den Plänen ersichtlich ist, bleibt auf dem so verfügbaren Boden immerhin der nötige Raum für Erstellung des Dienstgebäudes und der damit vorgesehenen Remise.

Der zwischen den schweizerischen Bundesbahnen und der schweizerischen Postverwaltung unterm 8./23. März 1904 abgeschlos-

718 sene, der Botschaft beigegebene Vertrag enthält nachstehende hauptsächliche Bestimmungen : Das Eaufobjekt umfaßt zwei Landparzellen im Flächeninhalt von a. 3080,5 m 2 und b. 1514 m a , zusammen 4594,5 m 2 . Der Kaufpreis wird auf Fr. 150 per m 2 , somit für 4594,6 m 2 auf Fr. 689,175 festgesetzt. Die Abtretungsobjekte sind frei von einer Beitragspflicht an die Kosten der zwischen diesen beiden Landparzelìen durchzuführenden Straße.

Aus den Plänen, die den Akten für die Botschaft beigelegt sind, ist ersichtlich, daß die Anlage aus einem längs der Zentralbahn-, der Diagonal- und der Pfeffingerstraße zu stehenden Hauptgebäude und aus einer über der Diagonalstraße liegenden selbständig erstellten Remise besteht.

Die Bauten umfassen :

A. Das Hauptgebäude soll folgende Räume enthalten: J. Im Untergeschoss : a. Lokale für die Zentralheizung mit Kohlenraum und kleiner Werkstatt für den Heizer, b. ein Badelokal für das Postpersonal, c. den Zufahrtstunnel in Verbindung mit einem Aufzug ins Postlokal.

II. Im Erdgeschoss : lichte Stockhöhe 6 m.

a.

b.

c.

d.

e.

f.

Sehalterhalle 123 Briefaufgabe 840 Fahrpostdekartierung 530 Vorplätze, Aborte, Treppen zusammen . 186 Überdeckter Hof 760 Offener Hof 233

m2 ,, ,, ,, ,, ,,

a.

b.

c.

d.

c.

Im I. Stock: lichte Stockhöhe 5,3o m.

Schalterballe Briefträgersaal Mandatträger 1. Bahnpostbureau 2.

,,

m2 ,, ,, ,, ,,

85 747 92 50 49

719

f.

g.

A.

i.

k.

l.

m.

».

o.

p.

Kondukteure 58 Bahnpostbeamte 27 Bureaudiener 31 Sackzimmer 41 Materialraum 49 Garderobe 66 1. disponibles Zimmer 26 2.

,, ,, 24 Laternenkammer und Magazin . . . . 30 Treppen, Gänge und Aborte zusammen 290

m2 ,, ,, ,, ,, fl

,, ,, ^ ,,

IV. Im Dachstock liegen einige Magazine und eine kleine Abwartwohnung.

Da die Bauten sich ala gewöhnliche Dienstgebäude charakterisieren, so soll vor allem im Inneren jeder dekorative Aufwand so viel irgend tunlich vermieden werden. Es ist vielmehr das Hauptgewicht auf solide, zweckmäßige und namentlich auch feuersichere Disposition zu legen und damit der Verwendung von Stein und Eisen der Vorrang einzuräumen. Das Äußere des Hauptgebäudes erscheint mit Beschränkung des Hausteins auf die exponierten Stellen und die Portale als Putzbau gedacht, in der Meinung, daß nur an der der Stadt zugewendeten Seite, also an der Ecke Zentralbahnstraße--Diagonalstraße ein etwas größerer architektonischer Reichtum zu entfalten sei.

Die Fassaden- und Grundrißpläne für diesen Bau haben übrigens der Regierung des Kantons Basel-Stadt vorgelegen, und sie haben von dieser Seite keine Beanstandung gefunden. Die Regierung hätte zwar für die Gestaltung der Fassaden die Ausschreibung einer Konkurrenz gewünscht. Allein das Post- und Eisenbahndepartement, im Einverständnis mit dem eidgenössischen Departement des Innern, glaubte hiervon Umgang nehmen zu sollen, und zwar aus folgenden Gründen : Die ganze Vorlage wurde sowohl von den Behörden des Kantons Basel-Stadt als von der dortigen Handelskammer, wie dies übrigens auch aus dem Abschnitt I dieser Botschaft hervorgeht, wiederholt als dringlich bezeichnet.

Wenn nun die öffentliche Ausschreibung für die Planbeschaffung zugestanden worden wäre, so hätte die ganze Angelegenheit unmöglich der Bundesversammlung für ihre Aprilsession vorgelegt werden können. Die Behandlung hätte zum mindesten auf die Dezembersitzung verschoben werden müssen. Aber auch abgesehen von dieser praktischen Erwägung, wurde die Anrufung eines Wettbewerbes in diesem Falle überhaupt nicht als ange-

720

zeigt oder gar notwendig erachtet. Wie schon hiervor ausgeführt, soll es sich hier nicht um einen Monumentalbau, wie ihn die Stadt Basel im alten Post- und Telegraphengebäude bereits besitzt, sondern um ein raumschaffendes Dienstgebäude handeln. Die Fassadenpläne, wie sie vorliegen und von der Direktion der eidgenössischen Bauten ausgearbeitet wurden, dürften dem beabsichtigten Zwecke und allen Anforderungen, welche billigerweise an ein solches Gebäude gestellt werden können, vollkommen genügen.

B. Die Remise liegt nördlich von 2 der Diagonalstraße. . Der nutzbare Raum beträgt rund 595 m bei einer inneren Länge von 66,10 m. und einer Breite von 9 m. Die Baute soll aufs einfachste aus Mauerwerk mit steinernen Einfahrtspfeilern erstellt und mit Holzzement gedeckt werden. Eine Verbindung mit dem Gepäcktunnel mittelst eines Aufzuges und einer Untertunnelung der Diagonalstraße ist vorgesehen worden, damit der Umladdienst der den Verkehr von der Hauptpost und den Filialen nach dem Bahnhof vermittelnden Fourgons sich außerhalb des Posthofes abwickeln könne. Neben der Remise soll ein Unterstand für Pferde mit einer Grundfläche von 146 m a eingerichtet werden.

Die Baukosten setzen sich gemäß den vorliegenden detaillierten Berechnungen aus folgenden Posten zusammen : Fr.

Hauptgebäude , . . . . 1,147,000 Karrenremise im Posthof 37,000 Gedeckter Hof 36,000 Wagenremise samt Pferdeunterstand . . .

81,000 Umgebungsarbeiten 65,000 1,366,000 IV.

Für den Karrenverkehr zwischen dem neuen Postdienstgebäude und dem Bundesbahnhof in Basel ist eine Verbindung herzustellen.

Die Postverwaltung hat sieh zum Zwecke der Vermeidung großer Erstellungskosten und im Interesse des einfacheren, gesicherteren und weniger kostspieligen Betriebs wiederholt und dringend dahin verwendet, daß es ihr gestattet werden möge, mit ihren Karren vom Postgebäude à niveau auf die Gepäckperrons im Bahnhofe zu gelangen, wobei eine Durchquerung der Geleiseanlagen notwendig würde. Diesem Ansinnen sind sowohl die Re-

721 gierung von Basel-Stadt als auch die Organe der Bundesbahnen mit allem Nachdruck entgegengetreten. Die Regierung verlangte, daß keine Niveaukreuzung der Zentralbahnstraße stattfinde und daß der östliche Persooenperron zur Vermeidung einer Belästigung des Publikums von der Post nicht benutzt werde. Die Entsprechung dieser Begehren macht naturgemäß die Tunnelanlage zur Herstellung der Verbindung zwischen dem neuen Postgebäude und dem Bundesbahnhofe zur Notwendigkeit. Die Organe der Bundesbahnen machten geltend, daß eine Überfahrt der Geleiae à niveau nicht möglich sei, weil entweder dieselbe durch stationierende Züge beständig gesperrt wäre oder dann der Manöverdienst gehindert würde. Das Postpersonal kenne auch den Zugsverkehr nicht genau, weshalb Unglücksfälle zu befürchten wären. Die Postverwaltung habe ein eigenes Interesse an der Unterführung, weil sie dann von der Geleiseverstellung durch die Züge vollständig unabhängig sei. In Basel habe man besondere Gepäckperrons erstellt, um den Gepäck- vom Personenverkehr gänzlich abzusondern. Diese ganze zweckmäßige Einrichtung würde in Frage gestellt, wenn es der Post gestattet würde, mit ihren Transportmitteln und ihrem Umladpersonal die Personenperrons zu durchkreuzen. Für den Verkehr des Transitbureaus mit den Bahnhofperrons stehe in erster Linie der allerdings etwas entfernte Niveauübergang, der dem Eisenbahngepäcktransporte dienen soll, zur Verfügung. Sodann sei der Anschluß vom Transitbureau an den zu erstellenden Tunnel zwischen dein neuen Postgebäude und den Bahnhofperrona zu suchen.

Die Oberpostdirektion hat schließlich diese Frage noch der technischen Abteilung des Post- und Eisenbahndepartements zur Prüfung und Begutachtung vorgelegt und dabei geltend gemacht, daß der Tunnelbetrieb mit den Aufzügen der Postverwaltung nicht nur namhafte jährliche Kosten verursachen, sondern daß dieser Betrieb auch eine große Diensterschwerung zur Folge haben würde.

Die an ändern Orten, im Auslande, mit dieser Einrichtung für den Transport der Postsendungen gemachten Erfahrungen hätten zudem gelehrt, daß bei diesem Betrieb viele Störungen vorkommen.

Die technische Abteilung hat ihr Gutachten dahin abgegeben, daß auch das Departement die von der Bundesbahnverwaltung angebrachten Einwendungen gegen den Niveauübergang als durchaus stichhaltig anerkennen
müsse. Wenn zwar die Bahn selbst ihren Gepäcktransport à niveau der Geleise ausführen werde, so lägen die Verhältnisse hierfür insofern günstig, als nur der Hauptperron zu durchqueren sei und die Überschreitung der Geleise über dein Personentunnel, also an einer Stelle stattfinde, welche bei der Ein- und Ausfahrt, sowie beim Aufstellen der Züge frei bleibe.

722 Anläßlich einer anfangs Juli 1903 stattgefundenen Konferenz; unter dem Vorsitz des Chefs des Postdepartements, an der alle beteiligten Verwaltungen vertreten waren, wurde sodann im Grundsatz beschlossen, daß die Post ihre Verbindung mit den Bahnhofperrons durch einen Tunnel mit Aufzügen bei der Pfeffingerstraßenbrücke, d. h. am östlichen Ende der Perrons, herzustellen habe. Dabei wurde vom Vertreter der Bundesbahnen die Erklärung abgegeben, daß eine Überdachung der Perrons von der Bahnhofhalle bis zum Posttunnel nicht zugestanden werden könne, und zwar hauptsächlich deshalb nicht, weil sich eine solche vom ästhetischen Gesichtspunkte sehr unvorteilhaft ausnehmen würde, so daß auch von der Regierung von Basel-Stadt wegen eines derartigen Anbaues an die Bahnhofhalle Einsprache zu gewärtigen wäre.

Die Post Verwaltung wird sich daher vorsehen müssen, daß die Postsendungen beim Transport auf der offenen Strecke zwischen den Tunnelaufzügen und der Bahnhofhalle durch die Unbill der Witterung nicht beschädigt werden. Allein bei den Eingängen in die neben dem Pfeffingereisenbahnübergang liegenden Tunnelschächte genügen gewöhnliche Sicherheitsvorkehren, wie gedeckte Karren, Blachen und dergleichen nicht, sondern diese oben offenen Schächte müssen durch eine Abdeckung geschützt werden, welche am besten durch kleine Häuschen bewerkstelligt würde. Die Verwaltung der Bundesbahnen lehnt aber die Bewilligung hierzu aus ästhetischen und dienstlichen Gründen ebenfalls ab, so daß zu dem Notbehelf von beweglichen Deckeln gegriffen werden muß, welche mit den Fahrstühlen auf- und abgehen.

Die Tunnelanlage erhält einen lichten Querschnitt von 4 Meter Breite und 2,70 Meter, beziehungsweise 4 Meter Höhe. Sie geht vom Hauptgebäude als Mittelpunkt aus und zweigt einerseits nach Norden in die Postremise, anderseits nach Südwesten in das Bahnhofgebiet ab.

In letzterem sind Abzweigungen nach dem Transitpostbureau, nach dem Eilgutschuppen der Eisenbahn und quer unter den Geleisen durch nach den einzelnen Gepäckperrons projektiert. Der Tunnel soll durch 12 Aufzüge mit der Oberfläche verbunden werden, von denen sich befinden: Im Hauptgebäude l Doppelaufzug; in der Postremise l einfacher Aufzug; im Transitbureau l Doppelaufzug; auf den Gepäckperrons 6 einfache Aufzüge; auf der Eilgutrampe für den Eisenbahndienst l einfacher
Aufzug; zusammen 2DoppelAufzüge und 8 einfache Aufzüge, von denen 11 (7 einfache, 2 doppelte) vorherrschend für den Verkehr des Postgepäckes bestimmt sind. Die Förderhöhe beträgt ungefähr 3,8o Meter (bei den Geleisen) und die Minimalhöhe 8 Meter (im Hauptgebäude) so daß im ganzen im Auf- und Abgang ein Weg von mindestens

723

ll,io Meter, eventuell 12 Meter zurückgelegt werden muß. Die Kosten setzen sich aus folgenden Posten zusammen: 1. Tunnelanlage und Aufzüge nach der Berechnung der Bundesbahnen . . . Fr. 403,000. -- Beitrag der Bundesbahnen an die gemeinschaftlich zu benutzende Tunnelstrecke, l k der bezüglichen Kosten . . . .

Kosten des Eilguttunnels, der ausschließlich von den Bundesbahnen benutzt wird

Fr.

73,500.--

,,

58,000. --

verbleiben für die Post ver waltung (Fr. 403,000-131,500 = ) . . Fr. 271,500.-- 2. Kosten für Zugangstreppen im Postgebäude und in der Remise, sowie für Mehrkosten an Fundationen infolge der Tunnelbaute ,, 43,500.-- Zusammen

Fr.

315,000. --

Die Postabteilung des Post- und Eisenbahndepartements hat sich im Einverständnis mit dem eidgenössischen Departement des Innern zwar wiederholt bei der Generaldirektion der Bundesbahnen dahin verwendet, daß es billig erscheine, wenn die Bundesbahnen die Erstellungskosten, wenigstens soweit dabei Bahngebiet in Frage komme, tragen würde, so daß der Postverwaltung noch die Kosten des Tunnels, soweit er außerhalb des Bahngebiets zu liegen komme, sowie diejenigen der maschinellen Einrichtungen und des Betriebs aller Aufzüge auffallen wurden. Nach den Berechnungen der Obertelegrapheninspektion der Bundesbahnen werden die Kosten für den elektrischen Strom zum Betrieb der Aufzüge auf jährlich Fr. 2000 und diejenigen für den Unterhalt und die Erneuerung der Aufzüge auf jährlich Fr. 2000--3000 veranschlagt.

Bei dem vorerwähnten Ansuchen an die Bundesbahnen wurde geltend gemacht, daß die Kosten der Tunnelbauten und die Einrichtungen zu einer bedeutenden Höhe anwachsen und daß diese Bauten auf Verlangen und im Interesse der Betriebsbequemlichkeit und -Sicherheit der Bundesbahnen erfolgen, daß diese Einrichtungen für die Post aber nur mit Unbequemlichkeiten und Weiterungen verbunden seien. Die Bundesbahnverwaltung hat es jedoch abgelehnt, weitergehende Kosten zu übernehmen, als den hiervor bezeichneten Beitrag für die gemeinschaftlich zu benutzende Tunnelstrecke und als diejenigen des Eilguttunnels, der ausschließlich von den Bundesbahnen benutzt wird.

724 Nach den vorstehenden Ausführungen sind folgende Summen für die Bedürfnisse der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltungen in Basel aufzubringen : Ad Abschnitt I. Ankauf des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes . . . Fr. 1,676,742.95 Ad Abschnitt II. Umbau dieses Gebäudes . ,, 100,000. -- Ad Abschnitt III. Ankauf eines Platzes . . ,, 689,175. -- Bau eines neuen Postdienstgebäudes ,, 1,366,000.-- · Ad Abschnitt IV. Tunnelierung und Aufzüge zwischen dem neuen Postdienstgebäude und dem Bundesbahnhof ,, 315,000.-- Unvorhergesehenes und zur Abrundung . . ,, 8,082.05 Total

Fr. 4,155,000. --

Es ist dies an sich ein hoher Betrag und auf den ersten Blick mag er al s, außergewöhnlich auffallen. Bei näherer Prüfung der Sachlage, wie sie in der Botschaft dargestellt wurde, dürfte ·man sich jedoch der Einsicht kaum verschließen können, daß die beantragte Aufwendung durch die wirklichen Bedürfnisse der beteiligten Bundesverwaltungen in allen Teilen wohl begründet ist.

Beim Ankauf des Hauptpostgebäudes handelt es sich übrigens einfach darum, daß die Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltungen das Kapital in Zukunft dem Bund, statt, wie bisher, der Regierung von Basel-Stadt zu verzinsen haben werden. Mit ändern Worten, die genannten Verwaltungen werden von nun an das Kapital von Fr. 1,676,742. 95 zu SVs'Vo oder mit Fr. 58.686 jährlich dem Bund zu verzinsen haben, wogegen der Mietzins von Fr. 65,000, oder mit der Amortisationsquote pro 1904 von Fr. 67,255. 83 und mit derjenigen pro 1905 von Fr. 67,172. 28 'M gunsten der Regierung von Basel-Stadt dahinfällt. Ähnlich verhält es sich mit dem Posten von Fr. 100,000 für den Umbau am Hauptpostgebäude. Demgegenüber stehen der Telephon Verwaltung die jetzigen Börsenlokale zur Verfügung, welche bisher im Mietzins von Fr. 65,000 nicht Inbegriffen waren und deren jährlicher Mietwert auf mindestens Fr. 5000, nämlich auf den Betrag zu veranschlagen ist, welchen der Basier Handels- und Industrieverein, wie in den Ausführungen zu Abschnitt l der Botschaft, nachgewiesen ist, bis zur Verstaatlichung der Börse der Regierung von Basel-Stadt tatsächlich bezahlt hat.

Die eigentlichen Mehrkosten, welche der Bundesverwaltung durch diese Vorlage erwachsen, beschränken sich somit auf den Betrag von Fr. 2,378,257. 05, welcher sich ergibt aus dem den

725

Bundesbahnen zu zahlenden Bodenpreis, dem Bau des neuen Postdienstgebäudes und der Tunnelverbindung mit den Aufzügen zwischen diesem Gebäude und dem Bundesbahnhof. Diese Mehrkosten stehen mit dem Ankauf des Hauptpost-, Telegraphen- und Telephongebäudes in keinem direkten Zusammenhange, sie sind durch die starke Verkehrszunahme begründet und wären, wie im Abschnitt III der Botschaft nachgewiesen wurde, auch ohne den Ankauf des Hauptpostgebäudes zur Notwendigkeit für die Sicherung eines ordnungsgemäßen Postbetriebes geworden.

Dieser Ausgabenvermehrung stehen übrigens auch durch die Verkehrsvermehrung entstandene ganz bedeutende Mehreinnahmen für den Bund gegenüber, die die Mehrauslagen für die Lokaleinrichtungen reichlich verzinsen. So betrugen bei der Postverwaltung allein die Einnahmen aus dem Wertzeichen verkauf in der Stadt Basel im Jahr 1903 Fr. 2,408,504, während auf diesen Wertzeichen im Jahr 1876, dem Jahre, das dem Abschluß des Bauund Mietvertrags für das Hauptpostgebäude unmittelbar folgte, nur Fr. 479,510 vereinnahmt wurden.

Wir sind somit in der Lage, Ihnen, Tit., den nachfolgenden Entwurf zu einem Bundesbeschluß in allen Teilen und aus voller Überzeugung empfehlen zu können.

B e r n , den 5. April 1904.

Im Namen des Schweiz, ßundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Bundesblatt. 56. Jahrg. Bd. II.

48

726 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

den Ankauf des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes, die Abtretung eines Bauplatzes seitens der Bundesbahnverwaltung und die Erstellung eines neuen Postdienstgebäudes in Basel.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 5. April 1904, beschließt: Art. 1. Es werden folgende Kredite bewilligt: a. für den Ankauf des alten Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Basel Fr. 1,676,742.95; b. für den Umbau des ad a bezeichneten Gebäudes Fr. 100,000 ; c. für die Abtretung eines Bauplatzes seitens der Bundesbahnverwaltung in Basel Fr. 689,175 ; d. für den Bau eines neuen Postdienstgebäudes in Basel Fr. 1,366,000 nebst Fr. 315,000 für die Tunnelierung und die Aufzüge zwischen diesem Gebäude und dem Bundesbahnhof in Basel, sodann für Unvorhergesehenes und zur Abrundung Fr. 8,082. 05 ; im ganzen Fr. 4,155,000.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

^©e

727

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Konzession einer" schmalspurigen Eisenbahn (teilweise Zahnradbahn) von Göschenen nach Andermatt (Schöllenenbahn).

(Vom 7. April 1904.)

Tit.

Die durch Bundesbeschluß vom 5. April 1895 (E. A. S.

XIII, 336) dem Herrn J, Glaser, Ingenieur in Bern, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft erteilte, unterm 24. Juni 1896 (E. A. S. XIV, 194) abgeänderte und am 23. Dezember 1896 (E. A. S. XIV, 235) erneuerte Konzession für eine Eisenbahn von Göschenen nach Andermatt (Schöllenenbahn) ist infolge unbenutzten Ablaufs der zur Einreichung der vorschriftsmäßigen Vorlagen angesetzten Frist am 23. Dezember 1902 (E. A. S. XVIII, 299) erloschen.

Mittelst Eingabe vom 28. Januar 1903 stellten die Herren Architekt Hürlimann in Brunnen und Konsorten das Gesuch um Erteilung der Konzession einer schmalspurigen Eisenbahn (teilweise Zahnradbahn) von G ö s c h e n e n nach A n d e r m a t t (Schöllenenbahn). Um die nämliche Konzession bewarben sich sodann unterm 14. Februar d. J. auch die Herren Rothacher & Cie.

in St. Immer und Konsorten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes, die Abtretung eines Bauplatzes seitens der Bundesbahnverwaltung und den Bau eines neuen Dienstgebäudes für die Postverwaltung in B...

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1904

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.04.1904

Date Data Seite

691-727

Page Pagina Ref. No

10 020 928

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.