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Bericht des
Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigunggesuch des wegen Einfuhr von Phosphorzündhölzchen bestraften Edmond Chevrolet, Uhrenmachers in Bonfol.
("Vom 22. März 1904.)
Tit.
Chevrolet wurde am 24. Oktober 1902 vom Grenzwachtpersonal in Bonfol ertappt, als er 40 Schachteln Phosphorzündhölzchen im Gesamtgewicht von 6 kg. aus dem Auslande in die Schweiz einschmuggeln wollte, und der Polizeirichter von Pruntrut verurteilte ihn am 10. Dezember gleichen Jahres wegen Übertretung des Art. 4 des Bundesgesetzes vom 10. November 1898 zu einer Geldbuße von Fr. 100 und zur Bezahlung der Fr. 3. 40 betragenden Kosten.
Mit Eingabe vom 15. Februar 1904 ersucht Chevrolet um Erlaß der Strafe im Wege der Begnadigung. Er führt zu seiner Entschuldigung an, daß Mangel an Subsistenzmitteln ihn dazu getrieben habe, den Schmuggel auszuüben, er sei vermögenslos, Witwer und Vater von fünf schulpflichtigen Kindern, und habe nur aus Not und in Unkenntnis der schweren Folgen die Übertretung begangen.
Der Gemeinderat von Bonfol bestätigt die Angaben des Potenten über seine Familien- und Vermögensverhältnisse als richtig und erklärt, daß die Krisis der Uhrenindustrie dem Manne unmöglich gemacht habe, seinen Beruf als Schalenmacher aus-
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zuüben. Chevrolet sei gut beleumdet und verdiene die Gewährung der Begnadigung.
, Der vorliegende Fall gehört zu denjenigen, in welchen das Strafminimum von Art. 9, lit. a, des Bundesgesetzes betreffend Fabrikation und Vertrieb von Zündhölzehen als zu hoch gegriffen erscheint, mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit der Übertretung und die persönlichen Verhältnisse des Übertreters. Immerhin ist nur Ermäßigung der verhängten Buße und nicht etwa völliger Strafnachlaß am Platze, da Chevrolet unzweifelhaft bewußt den gesetzlichen Vorschriften zuwiderhandelte, und zwar durch Einfuhr einer relativ bedeutenden Menge verbotener Ware.
Wir stellen daher an Ihre hohe Versammlung den Antrag: Es sei die über Edmond Chevrolet verhängte Geldbuße auf Fr. 15 zu ermäßigen, mit UanWandlung in drei Tage Gefängnis im Falle der Unerhältlichkeit.
B e r n , den 22. März 1904.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:
Buchet.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.
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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Einfuhr von Phosphorzündhölzchen bestraften Edmond Chevrolet, Uhrenmachers in Bonfol. (Vom 22. März 1904.)
In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1904
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
12
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
23.03.1904
Date Data Seite
170-171
Page Pagina Ref. No
10 020 893
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