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Bericht des
Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Fritz Küenzi, Postpacker in Bern.
(Vom 8. November 1904.)
Tit.
Fritz Küenzi, Postpacker in Bern, wurde am 1. März 1904 Tom Polizeirichter in Bern mit einem Tag Gefängnis und sechs Monaten Wirtshausverbot bestraft, weil er trotz den gesetzlich vorgeschriebenen Mahnungen die Militärpflichtersatzsteuer pro 19015 nicht bezahlt hatte. Er weist sich nun durch Eintrag im Dienstbüchlein darüber aus, daß er diese Zahlung am 2. Juni 1904 geleistet hat und ersucht um Strafnachlaß, weil ihm wegen geringen Verdienstes und Sorge für seine Familie frühere Zahlung nicht möglich gewesen sei.
Stadtpolizeidirektion und Regierungsstatthalteramt bestätigen, was der Gesuchsteller über seine ökonomische Lage vorbringt, und empfehlen ihn zur Begnadigung.
Die Zeit, für welche der Polizeirichter dem Petenten den Besuch von Wirtshäusern verbot, ist abgelaufen, und deshalb ist auf diesen Teil der Strafe nicht weiter einzutreten. Was dagegen die Freiheitsstrafe anbetrifft, so erscheint Küenzi der Begnadigung nicht unwürdig, da seine bedrängte Lage ihm die Zahlung der Taxe jedenfalls sehr erschwerte und er nachträglich noch seine Verpflichtung erfüllt hat.
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Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem Fritz Küenzi die über ihn verhängte Freiheitsstrafe von einem Tag in Gnaden zu erlassen.
B e r n , den S.November 1904.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
Comtesse.
Der Kanzler der Eidgenossenschuft : Blngier.
Bundesblatt.
56. Jahrg. Bd. V.
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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Fritz Küenzi, Postpacker in Bern. (Vom 8. November 1904.)
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Bundesblatt
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Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1904
Année Anno Band
5
Volume Volume Heft
45
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
09.11.1904
Date Data Seite
696-697
Page Pagina Ref. No
10 021 176
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