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Schweizerisches Bundesblatt.

56. Jahrgang. II.

Nr. 13.

# S T #

30. März 1904.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1903

Handels-, Industrie- und Landwirtschftsdepartement.

T. Abteilung.

Handel.

1. Handelsverträge und auswärtige Zollverhältnisse.

D i e V o r a r b e i t e n f ü r d i e H a n d e l s v e r t r ä g e wurden in der ersten Hälfte des Berichtsjahres zum Abschluß gebracht, so daß wir in jeder Hinsicht bereit waren, als die ersten Unterhandlungen angeknüpft werden mußten.

Der neue Zolltarif, der für dieselben als Grundlage dient, wurde am 15. März vom Volke angenommen. Die schon vor längerer Zeit angeordnete Enquete über die Wünsche der Interessenten hinsichtlich der künftigen Handelsverträge war, soweit sie schriftlieh vorgenommen werden konnte, schon am Anfang des Berichtsjahres beendigt. Derselben folgte, vom Februar bis April, eine mündliche Einvernahme von Vertretern fast aller am Export und Import interessierten Zweige des Handels, der Industrie, des Kleingewerbes und der Landwirtschaft. Diese umfassenden Vorarbeiten wurden, wie seinerzeit diejenigen für den Zolltarif, mit Hülfe des Schweizerischen Handels- und Industrievereins, des Schweizerischen Gewerbevereins und des Schweizerischen Bauernverbandes, sowie anderer Interessenverbände durchBundesblatt. 56. Jahrg. Bd. II.

14

198 geführt. Schließlich konnte zur Formulierung der in den Unterhandlungen mit den verschiedenen Staaten zu stellenden Forderungen geschritten werden.

Als Unterhändler ernannten wir arn 19. März vorderhand die Herren Nationalrat Oberst A. Kiinzli, Präsident der Zolltaritkommission des Nationalrates, und Nationalrat A. Frey, PräsidentStellvertreter des Schweizerischen Handels- und Industrievereins..

Die erste Vertragsaktion wurde, wie zu erwarten war, von D e u t s c h l a n d eingeleitet, indem uns der Kaiserliche Gesandtein Bern, Herr von Billow, am 28. Juni notifizierte, daß nacli der Auffassung seiner Regierung der zwischen Deutschland und der Schweiz bestehende, seit dem 1. Januar 1903 jederzeit mil einjähriger Frist kündbare Handels- und Zollvertrag vom 10. Dezember 1891 im Hinblick auf die beiderseitig erfolgte Aufstellung neuer Zolltarife einer Revision bedürfe. Von der Absicht geleitet, jede Unterbrechung in der Kontinuität der handelspolitischen Beziehungen zu der Schweiz tunlichst zu vermeiden, wünsche die K. Regierung die Verhandlungen über die Vertragserneuerung derart zu führen, daß die neuen Abmachungen unmittelbar an die Stelle der bisherigen treten könnten. Sie halte es dementsprechend für zweckmäßig, daß beiderseits von der Kündung des bestehenden Vertrages abgesehen und daß die neue Vereinbarung in der Form eines Zusatzvertrages zu dem letzteren getroffen, also ein ähnliches Vorgehen beobachtet werde, wie seinerzeit, als der deutsch-schweizerische Handelsvertrag vom 23. Mai 1881 durch den Zusatzvertrag vorn 11. November 1888 ergänzt und verlängert wurde. Den Verhandlungen über die Änderung der tarifarischen Bestimmungen würden die beiderseitigen neuen Zolltarife zu Grunde zu legen sein. Das Ergebnis wäre in neuen Vertragstarifen zusammenzufassen, die dem Zusatzvertrage als Anlagen beigefügt würden und an die Stelle der bestehenden Vertragstarife zu treten hätten. Deutscherseits seien die Vorarbeiten für die Verhandlungen über die Vertragserneuerung abgeschlossen, und es sei sowohl der Entwurf eines Zusatzvertrages, der die deutschen Wünsche betreffend Änderung des Textes des bestehenden Vertrages enthalte, als auch eine Liste der deutschen tarifarischen Forderungen aufgestellt worden, welche sich an die Anordnung und den Wortlaut des neuen schweizerischen Zolltarifs genau
anschließe. Die K. Regierung ersuche den Schweizerischen Bundesrat, auf der bezeichneten Grundlage in Verhandlungen wegen Revision des Handels- und Zollvertrages, vom 10. Dezember 1891 eintreten zu wollen.

199

In Anbetracht der günstigen Aussichten auf eine Verständigung mit Deutschland, sowie der Vorteile, welche das Eintreten in Unterhandlungen ohne vorausgehende Küadung bieten konnte, haben wir uns mit dem Vorschlage der K. Regierung gerne einverstanden erklärt. Am 14. Juli fand zunächst ein Austausch der beidseitig schriftlich formulierten Anträge statt. Als Ort der Unterhandlungen wurde Berlin gewählt.

Als Chef der schweizerischen Delegation ernannten wir Herrn Minister Dr. A. Roth, der in gleicher Eigenschaft schon die Handelsvertragsunterhandlungen mit Deutschland in den Jahren 1881, 1888 und 1891 geführt hat.

Die Unterhandlungen begannen am 9. Oktober und wurden, nach beendigter erster Lesung der beiden Tarife und des Vertragstextes, am 29. Oktober unterbrochen, um den Unterhändlern die Einholung neuer Instruktionen zu ermöglichen. Eine zweite Lesung konnte im Berichtsjahre nicht stattfinden.

Um unsere Handelsbeziehungen mit I t a l i e n , welche sich in wichtigen Punkten immer mehr zu unsern Ungunsten gestalte!

haben, in Bälde auf günstigerer Grundlage zu regeln, sahen wir uns genötigt, den schweizerisch-italienischen Handelsvertrag vom 19. April 1892 zu kündigen. Es geschah dies am 17. September; der Vertrag läuft deshalb am 17. September 1904 ab. Gleichzeitig haben wir der italienischen Regierung den Wunsch geäußert, mit ihr in Unterhandlungen über den Abschluß eines neuen Handelsvertrages einzutreten, worauf sie mit einer analogen Erklärung antwortete ; die Unterhandlungen konnten aber im Berichtsjahre noch nicht begonnen werden.

Als Delegierte für dieselben ernannten wir die Herren Nationalräte A. Künzli und A. Frey, sowie Herrn Dr. E. Laur, Sekretär des Schweizerischen Bauernverbandes, als Chef der Delegation Herrn Minister Dr. J. B. Pioda in Rom.

Mit den ü b r i g e n V e r t r a g s s t a a t e n sind noch keine Unterhandlungen eingeleitet worden.

Was die V e r t r ä g e d r i t t e r S t a a t e n unter sich betrifft, so ist im wesentlichen nur zu erwähnen, daß der Ende 1902 von Österreich-Ungarn auf Ende 1903 gekündete Handelsvertrag mit, Italien unmittelbar vor seinem Ablauf bis Ende September 1904 verlängert worden ist, mit Ausnahme der Klausel, welche Italien besondere Zollerleichterungen für die Einfuhr von Wein in Österreich-Ungarn gewährte ; diese Klausel ist mit dem 31 *
Dezember 1903 erloschen.

Der S t a n d u n s e r e r H a n d e l s v e r t r ä g e , sowie unse r H a n d e l s v e r k e h r mit den verschiedenen Ländern geht summnrisch aus den nachfolgenden Übersichten hervor.

Schweizerische Handelsverträge.

in dieser Tabelle sind alle am 1. März 1904 in Kraft stehenden, ganz oder teilweise den Handel betreffenden . '.

Verträge und Abkommen enthalten.

i

Staaten

Abschlass

Inkraftsetzung

Dauer

Publikation

Belgien . . . .

. . i 3. Juli 1889 29. Dezember 1889 1 Jahr nach Rundung A. S. n. F. XI, 341 Bulgarien. Durch Noteua ustansch vom 28. Fei jruar 1897 haben sie ti beide Staaten die fileist' >egünstiguBg in Zollan gelegenheiten zugesic hert.

31. Oktober 1897 31. Januar 1899 Chile A. S. n. F. XVII, 70 1 Jahr nach Kündung Congost&at 16. November 1889 U.April 1890 XI, 427 l Jahr nach Kündung Dänemark . . . .

10. Februar 1875 10. Juli 1875 1 Jahr nach Kündnng I, 668 Deutschland, üandelsver* trag 10. Dezember 1891 I.Februar 1892 1 Jahr nach Kündung XII, 505 Übereinkunft betreuend die badische Gemeinde Bilslngen 21. September 1895 1. Januar 1896 XV, 345 1 Jahr nach Kündung Ecuador 22. Juni 1888 21. Oktober 1889 XI, 210 1 Jahr nach Kündung Frankreich , provisorische Regelung der Handels- i beziehungen (Notenausf ß.-B. 18i)5, III, 673 tausch) 1 ! 25. Juni 1895 19. August 1895 Ohne bestimmte Dauer \ A. S. n. F. XV, 204 Reglement betreuend die Landschaft Gex (Noten- 23. Jnli 1892 austausch) 25. Juni 1895 A. S. n. F. XV, 208 19. August 1895 Ohne bestimmte Dauer Grenznachbarliche Verhältnisse , 23. Februar 1882 16. Mai 1882 VI, 468 1 Jahr nach Kündung -- Zusatzartikel . . . ! 25. Juni 1895 29. August 1895 XV, 218 Ohne bestimmte Dauer Zoll Verhältnisse zwischen Genf und der freien Zone von Hoch-Savoyen . . ! 14. Juni 1881 1. Januar 1883 VI, 515 30 Jahre Regelung der Beziehungen mit Tunis . . .

14. Oktober 1896 25. Jannar 1897 Ohne bestimmte Dauer XVI, 12

1

Abschlags

Staaten Griechenland . . .

Großbritannien . . . .

Italien2 Japan Liechtenstein (Vertrag mit Österreich-Ungarn) . .

Niederlande Norwegen

Österreich-Ungarn Perslen

Rumänien Rußland Salvador Serbien Spanien3

. . .

Inkraftsetzung

Dauer

Publikation

10. Juni 1887 10. Juni 1887 6. Sept. 1855 6. März 1856 19. Ipril 1892 19. Juni 1892 10. November 1896 17. Juli 1899

l Jahr nach Kündimg l Jahr nach Kündung Bis und mit 17. Sept. 1904 12 Jahre

A.

A.

A.

.

10. Dezember 1891 19. August 1875 22. März 1894 10. Dezember 18'JI 23. Juli 1873 3. März 1893 26. Dezember 1872 30. Oktober 1883 10. Juni 1880 13. Juli 1892

l l l !

l I l !

l l

XII, 564 .

III, 522 XIV, 326 XII, 564 I, 196 XIII, 422 A. S. XI, 376 A. S. n. F. VII, 744 V, 172 XIV, 2

1. Februar 1892 1. Oktober 1878 1. August 1894

1. Februar 1892 27. Oktober 1874 13. Mai 1893 30. Oktober 1873 7. Februar 1885 10. Juni 1880 1. Januar 1894

Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr

nach nach nach nach nach nach nach nach nach nach

Kündung Kündung Kündung Kündung Kündnng Kündung Kündnng Kündung Kündung Kündung

S. n. F. XI, 357 S. V, 271 S. n. F. XII, «29 ,, XVI, 520

TUrkei. Der Vertrag vom 29. April 1861 nebst Konventionaltarif ist am 13. März 1890 erloschen. An Stelle desselben ist einstweilen durch Notenaustausch die gegenseitige Behandlung anf dem Pnße der meistbegünstigten Nation vereinbart worden.

Ver. Staaten von Amerika 4 | 25.November 1S50| 1

8. November 1855 | l Jahr nach Kündnng

{ B J'l^Mll 284

Die kommerzielle Verständigung besteht darin, dass auf französische Waren der schweizerische Gebrauchetarif angewendet wird, während schweizerische Waren iu Frankreich zu den Ansätzen des in vorher vereinbarter Weise ermiissigten Minimaltarifs zugelassen werden.

2 Der Vertrag iit von der Schweiz am 17. September 1903 geïrUudet worden.

3 Au F Ersuchen der spanischen Regicrnng hat die Bundesversammlung durch Bnudesbeschlnss vom 24. Juni 1899 (A. S. n. F. XVII, 227) ihre Zustimmung gegeben, dass auf die in dieser Übereinkunft vereinbarte JBindung des ChokoJadenzolles schweizerischerseits verzichtet werde.

· Die Artikel 8--12 (Meistbegünstigung) sind von der Kegiernpg der Vereinigten Staaten gekündet worden nuil seit dem 24. MUrz 1900 erloschen.

Schweiz. Handelsverkehr nach den Vertragsverhäitnissen (ohne unverarbeitete uud gemünzte Edelmetalle), Ein tulli-.

A. vi !·» fa lu-.

1893 1894 18(ß 189« 1S97 1898 1899 1900 1B01 1902 Hillionen franken.

1S98 1894 1895 189G 1897 1898 1899 1900 1901 1S02 Millionen Fraufcen.

Tarifverträge. '

233 -- 142 76 9 460

239 -- 140 80 H 470

269 295 298 308 339 341 309 317 122 155 165 177 183 177 172 188 154 133 147 152 188 159 155 176 68 71 66 66 76 69 63 70 15 15 16 16 16 13 11 IS 628 669 692 719 802 759 710 764

Deutschland Frankreich2 Italien Österreich-Ungarn Spanien

164 154 163 168 172 191 195 199 188 198 -- -- 72 80 82 82 95 107 106 110 43 38 39 39 39 39 42 44 46 51 . . . 40 39 39 40 41 42 45 46 45 47 _ 9_ 12 12 11 12 8 15^ 15_ JJ5_ 16 256 243 325 338 346 362 392 411 400 422

za. 53 38 55 21 za. 10 9 za. 5 /a. 191

51 35 56 23 9 6 5 185

57 39 62 24 9 8 10 209

Großbritannien u, Kolonien za. 134 131 144 163 160 168 Vereinigte Staaten a . . . 80 72 91 71 71 74 Rußland 18 22 22 24 24 31 Belgien 10 12 11 11 13 12 Niederlande u. Kolonien za.

8 8 7 8 8 8 Balkanstaaten 18 18 16 16 18 17 Übrige Staaten . . . .

8 10 11 20 21 20 za. 27S 273 302 313 315 330

Meistbeglinstigungsverträge.

62 39 65 23 11 24 14 238

60 64 75 52 73 62 67 6l 57 25 26 29 11 12 11 29 14 9 15 13 16 259 263 259

79 -- 48 28 10 16 12 193

61 -- 58 26 10 11 11 177

72 -- 63 25 10 20 11 201

187 92 32 13 8 14 20 366

197 -- 27 15 9 12 21 281

212 -25 15 9 14 18 293

209 -27 14 8 16 18 292

Staaten ohne Verträge.

103 95 - - - - - -- -- -- ·-- Frankreich _ _ _ _ _ _ _ _ _ 57 61 62 Vereinigte Staaten :i . . .

za. 55 50 53 50 42 44 60 59 58 61 Übrige Staaten . . za.

za. 158 US 1

53

50

42

44

60 116 119 123

za,

73 72 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- - -- 96 88 109 36 29 32 31 27 26 31 41 48 45 109 101

32

31

27

26

31 137 136 154

) Norwegen, mit welchem Staat« einige Tarifvereinbarungen bestehen, ist in der schweizerischen Handelsstatistik nicht getrennt aufgeführt und figuriert 3in dieser Uebersicht nnter den Staaten mit MeistbegUnatignngsverträgen.

Arrangement in Kraft seit 19. Àngnst 1895.

3 ) Mit Bucksicht auf die Ausserkiaftsetznng der Meistbegunstignngsklansel sind die Vereinigten Staaten vom Jahre 1900 an unter der Rubrik ,,Staaten ohne Verträge" aufgeführt.

g co

Rekapitulation.

E i ii fuhr.

1898 1894 1895 1896 1897

1888

1899

Rekapitulation.

A. w s f u. h. r.

190«

1901

.llHtó

1893 1894 18M

Milliouen Franken.

460 470 628 669 692 719 802 759 710 764 191 651 158 809

185 655 145 800

209 837 53 890

238 907 50 957

259 263 259 193 951 982 1061 952 42 44 60 116 993 1026 1121 1068

177 201 887 119

965 123

1006 1088

Staaten mit Tarifverträgen . . .

Staaten mit Meibtbegünstigungsverträgen . . . .

Vertragsstaaten . .

Staaten ohne Verträge Total Total

18SC

1897

1898 1899 UHM) 1901 1'JÜ2

Millionen Franken.

256 243 325 338 346 362 392 411 400 422 276 532 109 641

273 516 101 617

302 313 315 330 366 281 627 651 661 692 758 692 32 31 27 26 31 137 659 682 688 718 789 829

293 693 136 829

292 714 154 868

Schweizerischer Handelsverkehr nach Erdteilen (ohne unverarbeitete und gemünzte Edelmetalle).

3Einfu.hr.

18»3 18U4 1S95 189C 1897 1898 1899 Millionen Franken.

697 12 35 59 5

695 12 31 58 4

771 15 36 63 5

.A-iisf u. h r.

1900

1801

1902

839 16 32 65 5

860 873 957 916 857 927 Europa 13 13 18 20 16 19 Afrika . . . .

38 37 42 32 33 4 0 Asien . . . .

77 97 93 93 93 94 Amerika . . .

5 6 10 7 7 7 Australien . .

-- Unbestimmbar *) 809 800 890 957 993 1026 1121 1068 1006 1088 Total Total Einfuhr 1903 (provisorische Ziffer): 1142 Millionen Franken.

1893 1894 1895

1896

1897

1898 18«9 1900 1901 1902

Millionen Franken.

500 491 512 5 6 5 28 26 24 104 91 113 2 2 2 2 2 3 641 617 659 Ausfuhr

545,5 556,s 581 6 6 6 31 30 32 93 90,5 93 2 , 5 3 4 3 3 682 688 718

631 68 31 114 3 4 789

653 660 679 10 12 37 37 33 123 114 136 3 4 4 4 4 4 4 829 829 868

1903: 882 Millionen Pranken.

ts2

*) Schiffsproviaut etc.

O CO

204

II. Internationale Ausstellungen.

Paris 1900.

Die letzten Liquidationsarbeiten betreffend unsere Beteiligung an dieser Ausstellung wurden in der ersten Hälfte des Berichtsjahres zu Ende geführt. Die Schlußrechnung des Generalkommissariats gestaltet sich, was die Verwendung der Bundessubventiou anbelangt, wie folgt: Betrag des Subventionskredits. . . . Fr. 1,650,000.-- Ausgaben auf Rechnung der Subvention ., 1,520,131. 53 Nicht verausgabte Summe

Fr.

129,868. 47

Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen M'ir auf den Bericht zur Staatsrechnung für das Jahr 1903.

In unserer Sitzung vom 10. Juli haben wir beschlossen: 1. die Rechnung des Generalkommissariats zu genehmigen und der Bundesversammlung zur Ratifikation zu unterbreiten ; 2, Herrn Nationalrat Gr. Ador in Genf als schweizerischen Generalkommissär zu entlasten und ihm, als Anerkennung für die ausgezeichnete Ausführung seiner Mission, durch den Vorsteher des Handelsdepartements ein besonderes Dankschreiben persönlich überreichen zu lassen.

St. Louis 1904.

Im September 1901 wurde die Schweiz von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur offiziellen Beteiligung an einer internationalen Ausstellung für Kunst, Gewerbe, Industrie, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Bergbau eingeladen, welche in St. Louis (Missouri) ursprünglich im Jahre 1903 hätte, stattfinden sollen, dann aber auf das Jahr 1904 verschoben wurde.

Wir verdankten diese Einladung und betrauten den Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrie Vereins mit der üblichen Enquete. Dieselbe ergab, daß bei keiner unserer Industrien Neigung vorhanden sei, die Ausstellung in größerem Maßstabe zu beschicken ; namentlich ·wurde in den Antworten auf die allgemeine Verstimmung wegen der unsern Handel beeinträchtigenden Zölle und Zollformalitäten der Vereinigten Staaten hingewiesen.

Unter diesen Umständen konnte an die Organisation einer unserem Lande .und seiner Industrie angemessenen Beteiligung nicht gedacht werden. Wir haben am 24. April des Berichtsjahres einen

20S

Beschluß in diesem Sinne gefaßt. Derselbe ist mit den ihm zu Grunde liegenden Motiven der Gesandtschaft der \rereinigten Staaten mitgeteilt worden.

Nachdem unser Beschluß schon gefaßt war, wurde in St. Gallen der Versuch gemacht, eine Beteiligung der Stickerei zu stände zu bringen. Abgesehen davon, daß es schon HU spät gewesen wäre, um die nötigen Maßregeln für die Organisierung einer schweizerischen Sektion zu ergreifen, zeigte es sich, daß nur eine verhältnismäßig geringe Zahl von Firmen zum Ausstellen geneigt war. Es wurde deshalb definitiv von jeder Beteiligung Urngang genommen.

Lüttich 1905.

Im April 1905 wird in Lüttich eine unter dem Protektorate des Königs der Belgier stehende allgemeine und internationale Ausstellung eröffnet. Die belgische Gesandtschaft hat im Namen ihrer Regierung die Schweiz eingeladen, sich daran zu beteiligen und offiziell vertreten zu lassen. Unsere Enquete ist noch nicht abgeschlossen; immerhin kann schon jetzt konstatiert werdeu, daß die Stimmung in den industriellen Kreisen nicht günstig ist.

Mailand 1906.

Zur Feier der Eröffnung des Simplontuunels wird in Mailand eine unter dem Protektorat des Königs von Italien stehende internationale Ausstellung für Transportwesen, Wohlfahrtseinriclitungen und Kunstgewerbe stattfinden. Ursprünglich sollte dieselbe im April 1905 beginnen. Das Exekutivkomitee hat jedoch beschlossen, sie auf das Jahr 1906 zu verschieben, da es nicht sicher sei, daß der Tunnel bis zum erstangenommenen Zeitpunkt fertiggestellt werden könne. Die italienische Gesandtschaft in Bern hat im Namen ihrer Regierung die Schweiz seinerzeit zur Beteiligung eingeladen.

III. Kommerzielle Berufsbildung.

Durch Beschluß des Bundesrates vom 23. März wurde das Handelsdepartement ermächtigt, die an der U n i v e r s i t ä t Z ü r i c h eingerichteten handelswissenschaftlichen Unterrichtskurse, auf Grund und im Rahmen der für die Förderung des kommerziellen

206

Unterrichts durch den Bund erlassenen Vorschriften, finanziell zu unterstützen.

Im Interesse einer gedeihlichen Entwickelung der handelswissenschaftlichen Studien an der staatswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule hat der zürcherische Erziehungsrat die Immatrikulationsberechtigung der Abiturienten aller vom Bunde subventionierten Handelsschulen anerkannt, unter der Voraussetzung, daß die jungen Leute das 18. Altersjahr zurückgelegt und das Fähigkeitszeugnis erworben haben.

Der Handelsabteilung an der O b e r e n T ö c h t e r s c h u l e in B a s e l , welche neu organisiert und auf 3 Jahreskurse erweitert wurde, so daß sie nunmehr allen an die Verabreichung einer Bundessubvention geknüpften Bedingungen entspricht, wurde für das Jahr 1904 ein Bundesbeitrag zugesichert.

Die Zahl der kaufmännischen F o r t b i l d u n g s s c h u l e n ist unverändert geblieben. Die kaufmännischen Vereine haben in ihrem Bestreben, den Unterricht auf die Tageszeit zu verlegen und ein obligatorisches Unterrichtsprogramm durchzuführen, wiederum erfreuliche Fortschritte erzielt. Dem vom Zentralkomitee des Schweizerischen Kaufmännischen Vereins ernannten Preisgericht sind 10 Arbeiten eingereicht worden, von denen 7 mit Preisen bedacht werden konnten. Die Lehrlingsprüfungen wurden in 19 Kreisen abgehalten, und 304 Kandidaten erwarben das Diplom. Seit Einführung dieser Prüfungen im Jahre 1895 sind von 1938 Kandidaten 1868 diplomiert worden.

Im Berichtsjahre wurden 55 Bun doss t i p e n d i e n bewilligt, wovon 6 an Studierende höherer Handelslehranstalten und 45 aii Schüler der oberen Klassen verschiedener vom Bunde subventionierter Handelsschulen. Vier Handelslehrer erhielten Beiträge an die Kosten ihrer Studienreisen in Deutschland, Österreich, Holland und England. Die Höhe der einzelnen Stipendien bewegte sich zwischen Fr. 50 und Fr. 800, und sie betrugen im ganzen Fr. 8150.'

D i e weiteren f i n a n z i e l l e n L e i s t u n g e n d e s B u u d c s für das kommerzielle Unterrichtswesen und die F r e q u e n z der einzelnen Anstalten ergeben sich aus folgender Zusammenstellung : O

207

A. Handelsschulen.

Aarau Basel . . .

Bellinzona Bern Bern (Töchterschule) . . .

Chaux-de-Fonds Chur Freiburg Genf . . .

Genf (Ecole supérieure des filles) Lausanne Locle Luzern . . . .

. .

Neuenburg St. Gallen . .

.

5t. Gallen (Akademie) . .

Sciothurn Winterthur ZUrich Zllrlch (Tochterschule) . .

Subventions- Beiträge von berechtigte Kanton, GeAusgaben.

meinde n. a.

Fr.

Fr.

21,614 14,256 46,665 31,110

.

.

.

.

.

Total 1903 ,, 1902 ,, 1901

61,995 34,435 32,975 35,680 17,652 15,281 85,952 28,159 64,245 13,374 15,633 260,366 44,750 48,440 17,653 33,649 73,669 31,500 983,687 929,769 825,581

Schulgelder.

Fr.

280

Buudes- SchUlersubvention. Kahl.

Fr.

7,128 47 15,555 132

39,650 2,520 19,825 97 21,110 2760 10555 54 9,213 18,426 5,336 115 23,786 11,893 72 10,544 1 836 5,272 54 4,978 9,953 350 43 47,718 14,375 23,859 175 2,452 8,569 17,138 65 32,940 14,835 16,470 157 8,916 4,458 30 10,198 336 5,099 59 113,140 510 90,656 56,570 28,000 102 2,750 14,000 28,196 14,098 290 ') 6,146 11,622 220 5,811 74 19,519 60 4,371 9,759 177 42,105 10,512 21,052 21,000 10,500 99 549,327 159,735 274,664 2,412 530,606 133,862 265,301 2,207 466,666 125,582 233,333 1,984

B. Die kaufmännischen Fortbildungsschulen.

l. Schweizerischer kaufmännischer Verein, a. Sektionen.

l'almiditsli (mirare.

Fr.

Aarau . . . . 3,853 Amriswil 370 Arbon . . . . 1,228 Baden . . .

3,849 Basel . . . . 20,408 Bellinzona . . . 4,075 Bern . . . .

19,226 Biel .

6,394 Bremgarten 190 Brig . . . .

140 Übertrag 59,733 ') Inklusive 228 Hörer.

fifsnnit- i(antun, lineliit, Verein mil unguten.

OanMiland.

Fr.

Fr.

4,722 410

1,409 4,500 25,415 4,310 26,720 7,785 248 179

75,698

1.915 95 560 1,608 9,275 949 9,967 1,892 110 26,371

jeläer.

Stliul-

B lindesl>(ilraj.

Fr.

Fr.

1,522 130 440 1,160 8,740 508 7,140 2,696 98 6 22,440

Schule Kahl.

Sematr. ïïiiKr.

1,285 83 185 14 409 26 1,732 66 7,400 305 2,853 36 9,613 385 3,197 131 100 63 26,837 1046

87 16 28 70

448 81 408 126 15 18 1308

208 l'iUrfilktsttitrire.

Fr.

Übertrag

59,733

168 "BuHe Burgdorf . . .

4,208 Clraux-de-Fonds .

1,462 Chiasso .

. .

544 Chur 2,560 Davos . . . .

1,115 Delémont . . .

560 1.620 Frauenfeld . . .

(ìreuchen . . .

393 Herisau . . . .

1,858 Herzogenbuchsee .

835 Horgen . . . .

2,242 Iluttwil . . . .

864 Langenthal . . .

4,508 1,290 Lausanne . . .

Lenzburg . . .

1,340 Liestal . . . .

1,434 Locamo . . . .

3,715 London . . . .

1,780 tingano . . . .

2,146 Luzcrn . . . . 14,321 Montier . . . .

830 Neuchâtc! . . .

3,390 Nyon 895 Ölten . . . .

1,152 Payevné . . . .

685 Porrentruy . . .

1,722 Rapperswil . . .

1,442 Rheineck . . .

655 1,077 Rheinfelden . .

Romanshorn . .

865 Rorschach . . .

1,609 St. Immer . . .

1,095 St. Gallen . . . 16,572 Schaff hau seu . .

5,817 Schönenwerd . .

782 Sion 360 Solothurn . . .

3,655 Thun . . . .

3,138 Uster 1,048 Uzwil . . . .

1,150 Ve\ey . . . .

2,100 Wadenswil . . .

1.177 Wattwil . . . .

534

BfittSî« TW ((Sani- Bnnlon, OeaeiDde, instalo. Verein und BiDieluliil.

Fr.

75,698

184 4,982 1,642

824 3,945 1,457

hiiisUiliif.

Fr.

Fr.

26,371 32

22,440

96

56

950 538 100

2,232

1,800

373

731 380 640 446 280 540 131 929 300 850 302

1,725

749

653 370

2,268

1,238

577

275 «90 546 706

2,182 1,011 2,648 1,066 5,538 1,749 1,712 1,726 4,100 2,500 3,104 22,808 1,115 4,067

Stillijelder.

637 2,591

675 572 G25 1,500

646 300 6,938

250 300 280 495 320

344 1,580

358 99 490 171 563 165 1,092

127 693 300 470 384 -- 604 1,304 6,870

Fr.

26,837 1046 1308

2,254

774 670 717 2,600 1,250 1,500 9,000

585

280

1,563

2,204

290 367 231 360 805 149 588

430 956 522

232

368 286

400 520 280 061 481 327 410 390 563 368

9,759 1,495

5,727 2,900

5,966 2,327

858 500

336 231

209 125

313 144

4,229 3,442 1,231 1,394 2,929 1,442 876

2,195

207 1,096

1,827 1,443

310

385 687 742 732

346

330

524 460 987 400 200

Übertrag 160,446 206,598

72,027

59,719

970 1,382

831 2,U80 1,700 907 1,246 1,052 1,927 1,176 21,452 6,722

1,359 41.4

431 248

903 322 247 1,200

Schülerzahl.

ÜIBK». Wliler.

31 79 25 -- 94 -- --

38 -- 44 12 50 14 62 37 15 35 -- 25 53 400 -- 18 -- -- 6 26 23 28 48 28 -- -- 324 81 23 48 -- 34 29 -- 49 15

10 1

120 40 9«< 50 32 5~' 2'J

58 21 55 16 65 103 36 37 202 28 144

418 51 287

60 63 27 79 38 31 75 38 60 78 344 109

25 58 53 93 40 52 160 71

19

74,662 2809 4948

209 Btürüjt T» Gtsanit- lanton, Gemeinde, ausgaben.

tertio ini taielsslond.

Fr.

Fr.

MmiiMstonirsr;.

Fr.

Übertrag 160.446 206,598 Wil 1,839 1,440 Winterthur . .

8,033 10,467 Wohlen . . . .

981 911 Zofingen . ...

4,346 3,409 1,071 Zug 898 Zürich . . . . 65,517 83,380

72,027

·

-- --

11,597 6,500

700

--

--

Fr.

592

576

2,391

3,214

417

264

1,163

1,648

300 1,535

500

271

300

37,108

22,272

24,000

-- -- -- -

240,654 335,879 116,748

Schulerzahl.

Senner, flnttr.

74,662 2809 4948

671

24 144 22 59 29 743

26 160 33 .61 34 754

87,157 104.587 3830 6016

1). Zentralkomitee.

-- -- · 8,400

-- --

Fr.

59,719

Biniciktllraj.

4,862

240,654 308,682 116,748

Sekretariat . . .

Bibliothek und Vorträge . . . .

JLehrlingsprüfungen Preisangaben . .

Spezialbeiträge an einzelne Vereine

Stililijjdler.

-- -- -- -- 87,157

7,000 4,261 4,875

525 325

-- -- -- --

121,573 3830

-- · -- --·· '--r-

eoitì

2. Vereinzelte Vereine und Portbildungsschulen der Gemeinden.

Altstätten .

Baulmes . . . .

Bern (Bureaulisten) Freiburg . . . .

Genf (Commis) . .

Lausanne (Jeunes Commerçants) .

Lichtensteig . . .

Montreux . . .

Paris Ste. Croix . . .

St. Gallen (Töchter) Schaffhausen (locht) Sentier . . . .

Vevey (filles) . .

Yverdon . . . .

Total: 1902/1903 1901/1902 1900/1901

451 51

585 81

2.852 4,799 2,578

4,056 5,765 3,400

2,750

4,740

635 '

624

2,105

204 --

2,449 423 1,716

916 -- 755

1,375

1,708

4,530

1,204

2,291

3,329 6,238

225

318

212

6,293

8,076 1,310

4,581

1,848 33,280

120 1,428 2,283 42,364

195 27

3,707 2,111

2,738 6,039

972 100 960

-- --

390 54 940

625 80 958 1,424.

19,670

1,011 1,854 1,289

212 858

-- -- 155 55 --

25 15 154 90 205

..-- 10 --83

182

106 373 -- -- 147 7,412

312 40 470 712 15,282

231 17

--'

12

584 89 30 180 '70 20 130

-- 1.35 -- 551 101 1

..

.

273.934 378,243 136,418 94,569 136,855 4381 7927 248,394 353,495 211,795') -- 131,219 3928 7411 215,595 306,863 105,54s1) -- 110,545 3519 594G

') Inklusive Schulgelder.

210

IV. Uandelsamtsblatt.

Das Handelsamtsblatt zeigt auch im Jahre 1903 eine fortschreitende Entwicklung, indem Umfang, Abonnentenzahl und finanzielles Ergebnis wiederum eine Zunahme erfahren haben.

Bei einer durchschnittlichen Auflage des Blattes von 6100 Exemplaren beanspruchte der Publikationsstofi einen Raum von 1928 Seiten (1902 :1840 und 1897 : 1322 Seiten), so daß auf die Woche im Durchschnitt 9,3 Nummern entfallen. Der Stand der zahlenden Abonnenten hat sich im Jahre 1903 gegenüber 1902 um 137 erhöht, so daß wir deren 4038 (1897 : 3621) zählten. Die Zahl der Gratisabonnemente steht mit 1983 fast unverändert auf der alten Höhe. Hiervon entfallen auf die Befcreibungs- und Konkursbehörden 1225, 'auf die Handelsregisterbureaux 106, die Mitglieder der Bundesversammlung 198, die Bureaux der Bundesverwaltung 112, die Gesandtschaften und Konsulate 116, die Handelsschulen und Vereine junger Kaufleute 75, die öffentlichen Bibliotheken 27 und sonstige 124.

Die Einnahmen des Blattes belaufen sich auf Fr. 110,488. 46, denen Fr. 77,623. 95 Ausgaben gegenüberstehen. Es ergibt sich somit für das Berichtsjahr ein Gewinn von Fr. 32,864. 51 gegen Fr. 32,010. 45 im Jahre 1902 und Fr. 30,858. 50 im Jahre 1901.

Die Besoldungen der Beamten des Handelsamtsblattes sind dabei nicht in Betracht gezogen. Im Jahre 1903 beliefen sie sich auf Fr. 16,775. Der Privatanzeigenteil lieferte an Einnahmen Kr. 43,687. 55 (1902 : Fr. 40,683. 80, 1901 : Fr. 36,725. 40).

Der A b o n n e m e n t s p r e i s ist im Jahre 1885, nachdem er in den beiden Vorjahren Fr. 5 betragen hatte, auf Fr. 6 erhöbt worden und seitdem unverändert geblieben, obgleich die Seitenzahl des Blattes von 814 auf 1928 gestiegen ist, und er nur noch die Hälfte der Kosten für Satz, Druck, Spedition und Papier, die Verwaltungskosten also nicht gerechnet, deckt. Dadurch sowohl als durch die große Zahl der Freiexemplare, die für uns, eine finanzielle Leistung von Fr. 24,000, inklusive der Verwaltungskosten gar von Fr. 30,000 jährlich darstellt, wird die Rendite des Blattes beeinträchtigt.

Von den im Laufe des Jahres veröffentlichten Berichten; unserer Konsulate haben wir wiederum Separatabzüge anfertigen lassen und dieselben den Gesandtschaften und Konsulaten, den Interessenverbänden und Handelsschulen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

211

V. Handelsreisende.

Finanzielles. Die Einnahmen an Patenttaxen belaufen sich auf Fr. 392,600 oder Fr. 31,050 mehr als im Vorjahre. Daran haben s c h w e i z e r i s c h e Reisende bezahlt Fr. 365,800 (1902: Fr. 339,550), Inbegriffen Fr. 1000 (1902: Fr. 2400) umgangene Patenttaxen, a u s l ä n d i s c h e Fr. 26,800 (1902: Fr. 22,000).

Die Gesamtabrechnung stellt sich wie folgt: Bruttoeinnahmen Fr. 392,600 Kantonale Bezugsgebühr ,, 15,704 Fr. 376,896 1. Kosten der Formulare und Porti Fr. 1378. -- 2. Verzeichnisse der taxpflichtigen Handelsreisenden, der Bestrafungen u. s. w ., 2844. 55 3. Inspektionskosten 279. 45 4. Rückvergütung an den Kanton Luzern .,, 100. -- - ' -4,602 Unter die Kantone nach der Bevölkerungszahl zu verteilende Summe Fr. 372,294 Die Abrechnung mit den Kantonen gestaltet sich wie folgt :

Zürich Bern . .

Luzern . . .

Uri .

Schwyz . . .

Obwaldou Nidwaldeji . .

Glarus

524 -152 152 7 32 1

Freiburg . . .

Solothuru . .

Basel-Stadt . .

Basel-Land .

Schaffhausen Appenzell A.-Kh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden . .

Aargau . . .

Thürgau Tessin Waadt . . .

Wallis. . . .

Neuenburg Genf

48 85 220 36 29 20 2 263 84 159 97

Zug

n

27 17

20 189 8 196 Sfi

Fr.

72,500 64,700 21,400 1,000 4,750 150 1,600 4,150 2,400 6,950 12,600 29,700 4,950 4,150 2,850 300 37,000 12,000 23.550 14,100 2,900 27,200 1,200 28,700 11,800

l'r.

48,401. 50 66,188. 05 16,452. 75 2,212. 10 6,219. 20 1,713. 55 1,467. 60 3,632. 50 2,817. 70 14,367. 70 11,314.65 12,602. 05 7,691.50 4,661. 60 6,207. 55 1,515.80 28,104. 75 11,736.65 23,187. 85 12,713. 65 15,567. 80 31,596. 35 12,850. 35 14,180.-- 14,890. 80

Bezugs- c gebühr.

Total

1903.

1902.

Fr.

Fr.

Fr.

fr.

2,900. -- 2,588.-- 856.-- 40.-- 190. -- 6.-- 64.-- 166. -- 96.

278. · 504.-- 1,188.

198.-166.-- 114.12 -- 1,480. 480.-- 942.

564. -- 116.-1,088. -- 48.-- 1,148.-- 472.--

51,301.50 68,776. 05 17,308. 75 2,252. 10 6,409. 20 1,719.55 1,531. 60 3,798. 50 2,913. 70 14,645. 70 11,818.65 13,790.05 7,889. 50 4,827. 60 6,321. 55 1,527. 80 29,584. 75 12,216. 65 24,129. 85 13,277. 65 15,683. 80 32,684. 35 12,898. 35 15,328. -- 15,362.80

46,992. 40 63,408. 20 15,975. 9& 2,063. 20 5,880. 20 1,580. 95 1,388. 95 3,518. 70 2,069. 80 13,493. 60 10,823. 45 12,568. 75 7,213. 45 4,412. 60 5,797, 45 1,397. 20 27.163. 45 11,241.30 22,248. 25 12,221. 35 14.424. 55 30,016. 60 11,868. 95 14,141.40 14,132. 30

42,647. 90 57,470. 90 14,440. 20 1,869. 70 5,363. 20 1,429.70 1,262. 50 3,198. 90 2,431. -- 12,224. 30 9,797. 40 11,351.-- 6,537. 80 4,027. 60 5,255. 50 1,270. 70 24,808. 40 10,237. 80 20,151. 80 11,090. 20 13.125. 60 27,339. 80 10,768. 20 12,829. 70 12,820. 80

Total 2767 392,600 372,294. -- 15,704. -- Kosten der Ausweiskarten, Abrechnungsformulare, der Verzeichnisse der Namen der taxnflichtiffen Reisenden, dei- Bestrafunaen. liasuektionen u. s. w Total

1901.

387,998. -- 356,643. -- 323,750. 60 4,602.--

4,907. --

4,039. 40

392.600. --

361,550.--

327,790. --

212

Betreffnis nach Taxkarte n. Taxen. der Bevölkerung

213 Statistik. Ausgestellt wurden 29,084 Ausweiskarten (1902: 27,974- 1901: 25,772); davon sind 26,317 Gratiskarten und 2767 Taxkarten (1902 : 2522 ; 1901: 2290). Von den Taxkarten lauten 1608 auf den Namen eines einzelnen Reisenden, 1159 sind kollektiv (eine Karte für mehrere Reisende). Auf schweizerische Reisende entfallen 19,660 Gratis- nnd 2565 Taxkarten (1458 einzelne, 1107 kollektiv), auf ausländische 0657 Gratisund 202 Taxkarten (150 einzelne, 52 kollektiv).

Die Z a h i der R e i s e n d e n beläuft sich auf 30,478 (1902 29,353; 1901: 27,349); 23,545 Reisende (1902: 22,822) ver traten schweizerische, 6933 (1902: 6531) ausländische Firmen.

Die ausländischen Reisenden verteilen sich auf die verschiedenen Länder wie folgt: Deutschland 4800 (im Vorjahr 4463), Frankreich 1326 (1294), Italien 390 (403), Österreich-Ungarn 250 (232), Belgien 64 (49), England 58 (45), Holland 31 (28), Spanien 6 (9), Luxemburg 3 (3), Vereinigte Staaten von Amerika 2 (2), Schweden 2 (1), Ägypten 1.

Bezüglich der B r a n c h e n gibt die nachfolgende Zusammenstellung Aufschluß. Die Nahrungs- und Genußmittel sind mit 9155 (1902: 8746) schweizerischen Reisenden (Wein 1903: 3314, 1902: 3518), die Textilwaren mit 4122 (1902: 4143) wiederum am stärksten vertreten.

Bundesblatt. 56. Jahrg.

Bd. II.

15

Inländische.

Geschäftszweige.

4,122 829 1,327 548 484 9,155 523 112 1,477 512

Textilindustrie Maschinenindustrie Metallindustrie Bijouterie, Uhren und Uhrenfurnituren Kurzwaren Nahrungs- und Genußmittel (Wein) Leder, Leder- u n d Schuhwaren . . . .

Glasindustrie Literarische u. Kunstgegenstände, Papier etc.

Ton-, Zement- und Steinindustrie .

Chemikalien, Drogen, Parfümerien, Farbwaren Holz- und Holiswaren Fettwaren Abfälle und Düngstoff'c Kautschukwaren Stroh-, Rohr- und Bastwaren . . . .

Agenturen . .

Verschiedenes (z. B. Roßhaare, Hiirsten, Pinsel, Schwämme u. s. w.) . . . .

1902 +

Zahl der Reisenden: Ausländische.

Total. Deutschland.

1975 1397 102 125 695 854 156 244 268 206 293 767 356 257 61 47 604 784 111 181

889 436 268 151 78 95 809

386 277 78 9 98 35 50

1,730 23,545 22,822

385 6933 6531

723

+ 402

w hA Total.

)^

1903.

6,097 954 2,181 792 752 9,922 879 173 2,261 693

1902.

1901.

5,972 969 1,984 750 644 9,535 830 155 2,120 654

5,983 969 1,891 627 467 9,162 769 229 2,011 546

1,275 713 346 160 176 130 859

1,280 759 246 117 153 136 794

1,346 757 191 99 143 137 700

2,115 30,478 29,353 + 337 + 1,125

2,255 29,353

1,322 27.349

279 236 31 4 84 18 15 265 4800 4463

215

Die Bewilligung zum M i t f u h r en von W a r e n \vurdel54 Handelsfirmen (1902: 148) erteilt. Unter den mitgeführten Waren sind vertreten : Uhren und Uhrenbestandteile (55 Bewilligungen), Gold- und Silberwaren (30), Diamauten und Edelsteine (22), Mode-' und Putzwaren (39), Furnituren für Zahnärzte (4), Waren aus echtem Schildpatt (3), Artikel für Raucher (1).

Übertretungen. Im Sinne der Art. 155 und 161 des Bundesgesetzes vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege (Geschäftsbericht für das Jahr 1899, Bundesblatt 1900, I, 882) sind dem Departement im Jahr 1903 wegen Übertretung des Patenttaxengesetzes 183 (1902: 284) Urteile und Bußenerkenntnisse übermittelt worden, und zwar von den Kantonen Basel-Stadt 60, Zürich 17, Aargau 16, Graubünden und St. Gallen je 14, Luzern 11, Solothurn 10, Bern, Schaffhauseii und Waadt je 9, Thurgau 7, Glarus 3, Neuenburg 2, BaselLandschaft und Freiburg je 1. Verurteilt wurden 183 Personen zu Geldbußen im Gesamtbetrage von Fr. 4240 (1902: Fr. 5850).

In 66 Fällen wurden die Gebüßten von den Gerichten und, wo dies unterlassen worden war, von den zuständigen kantonalen Administrativbehörden zur Nachzahlung der umgangenen Patenttaxen im Gesamtbetrage von Fr. 7200 (1902: 8650) angehalten.

Gegen 38 Personen, oder die von ihnen vertretenen Firmen, wurde die Kartensperre verfügt.

Kollektivität der Taxkarten. Seit einiger Zeit hatten einzelne Abgabestellen von Ausweiskarten die in Ziffer 4, Absatz 2, des Bundesratsbeschlusses betreffend die Patenttaxen vom 1. November 1892 erlaubte Kollektivität bei Taxkarten so weit ausgedehnt, daß in denselben, neben den Namen der Prinzipale, Geschäfts Inhaber, Geschäftsführer, Direktoren und der in der Handelsfirma angestellten Reisenden, noch diejenigen einer großen Anzahl von Personen eingetragen wurden, die außerhalb des Geschäftssitzes des Hauses, ja sogar außerhalb des Kantons, in dem derselbe sich befindet, wohnten und die in keinem eigentlichen Anstellungsverhältnis zu dem Hause standen.

Zur Vermeidung eines solchen Mißbrauches hat das Departement Weisung in dem Sinne erteilt, daß die Kollektivität der Taxkarten sich lediglich auf die eigentlichen Reisenden eines Geschäftshauses und eventuell auf die Prinzipale, Geschäftsinhaber, Geschäftsführer, Direktoren und Angestellten desselben erstreckt.

216

VI. Bureau für Gold- und Silberwaren.

A. Kontrolle der Gold- und Silberwaren.

Die unter unserer Aufsicht gemäß den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen mit der Verifikation und Garantierung des Feingehalts der G-old- und Silberwaren betrauten Kontrollämter haben im Berichtsjahre 3,089,042 Gegenstände, wovon 3,012,988 goldene und silberne Uhren und 76,054 Stück iSchmucksachen und Geräte mit dem eidgenössischen Kontrollstempel versehen.

Im Vergleich zum Vorjahre ist die Stempelungszahl der Uhrgehäuse um 270,184 zurückgegangen, während für die Bijouteriewaren gegenüber dem Jahre 1902 eine Zunahme von 3288 Stück zu verzeichnen ist.

Wie aus der beigefügten Zusammenstellung ersichtlich, betrifft der Rückgang nur die silbernen Uhrgehäuse, wogegen die Zahl der amtlich kontrollierten goldenen Gehäuse um 11,458 zugenommen hat.

Die hier folgende vergleichende Zusammenstellung erweist, daß sich die Stempelungszahl der Schmucksachen und Geräte seit 1899 verdoppelt hat, was vorzugsweise daher rührt, daß der Handel mehr und mehr einsieht,' welche Vorteile ihm aus der Anbringung des staatlichen Garantiestempels erwachsen.

"Verg-leioliencle Ül>or*siclit der

während der Jahre 1902 und 1903 von den Kontrollämtern für Gold- und Silberwarèri vorgenommenen Stempelungen und Proben.

Doppi te Taxe bezahle de und vom Kontra amte zurückgewisse ne Uhrgehäuse

Gestempelte Uhrgehäuse Ämter

l.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

Biel Chaux-de-Fonds Delsberg Fleurier Genf Grenchen (Solothurn) .

Locle Neuenburg Noirmont Pruntrut St. Immer Schaffhausen Tramlingen Total Vermehrung 1903 Verminderung 1903

Silberne

Goldene

1902

1903

1902

1903

Stück

Stück

Stück

Stück

26,791 397,386 9,432 8,677 13,962 1,605 67,523 11,906 36 7,240

1 544,559

26,042 413,943 1,741 6,786 15,805 1,505 68,917

Total

Stück

419,189 62,733 73,562 104,394 125,660 347,505 79,709 14,491 389,348 180,707 179,672 76,490 403,511

502,030 454,609 88,385 143,872 150,485 376,752 142,222 24,368 384,781 240,206 214,887 89,726 470,849

556,017 2,738,613 2,456,971 11,458 281,642

3,283,172

11,843 55 9,380

475,239 57,223 78,953 135,195 136,523 375,147 74,699 24,368 372,875 240,170 207,647 89,726 470,848

1903

1902 % 15,3 13,9 2,7 4,4 4,6 11,5 4,3 0,7 11,7 7,36,6 2,7 14,3 100

Stück

445,231 476,676 75,303 111,180 141,465 349.010 148,626 14,491 401,191 180,762 189,052 76,490 403,511 3,012,988 270,184

% 14,8 15,8 2,5 3,7 4,7 11,6 4,9 0,5 13,3 6,0 6,3 2,5 13,4 100 8 -,*>n

1902

1903

Stück

Stück

1337 1840 485 556 6 129^ 361 108 360 432 300

692 2478 42 462 3 625

594

751 391 554 60 722

767 4

6780

z

894

Proben von Gold- und Silberbarren

Gestempelte Bijouterie- und Silberwaren

Stück

1902

1903

1902 Stück

01

Anzahl

o/ /o

Anzahl

o/ /o

8,167 944

10,8 1,2 0,0 28,0 0,0

2,452 11,231 594 526 10 783 857 265 473 445 636 468 424

12,8 58,8 3,1 2,7 0,0 4,1 4,5 1,4 2,4 2,3 3,3 2,4 2,2

2,484 10,986 324 461 3 696 764 331 493 439 589 452 429

13,5 59,7 1,7 2,5 0,0 3,8 4,1 1,8 2,7 2,3 3,2 2,4 2,3

7,035 1,317 2 14 18,785

% 9,7 1,8 0,0 0,0 25,8

2,229 467

3,1 0,6

10 21,213 4 886 142

6 42,911

0,0 59,0

29 44,659

0,0 58,7

76,054 3,288

100 4,5

72,766

100

1903

la

1,1

0,2

19,164

100

18,451

713

100 3,7

217 Vergleichende Übersicht der seil Inkrafttreten des Gesetzes, d. h. von 1882 bis 1903, von den Kontrollämtern für Gold- und Silberwaren vorgenommenen Stempelungen und Proben.

Jahr.

\

1882 ! 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

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.

.

Gestempelte goldene u. silberne Uhrgehäuse.

Gestempelte Bijouterie- und Silberwaren.

Proben von Gold- und Silberbarren.

*) Stück.

Stück.

Anzahl.

911,307 1,101,055 1,174,726 1,021,831 1,289,631 1,547,942 1,941,274 2,502,619 2,617,414 2,283,130 2,148,529 2,364,068 2,439,947 2,564,000 3,274,743 3,372,702 3,570,229 3,684,557 4,035,521 4,383,828 3,283,172 3,012,988

48,549 45,653 52,994 42,553 35,472 36,891 40,912 41,917 37,725 36,851 40,639 35,752 38,772 32,505 36,887 36,795 40,866 71,427 80,119 71,971 72,766 76,054

11,435 10,738 13,052 14,259 14,616 15,156 14,369 14,605 15,142 15,043 14,261 15,249 14,930 14,146 15,978 15,957 17,787 18,761 19,207 20,514 19,164 18,451

*) Etwa YS dieser' Ziffern entfällt auf goldene und 4/5 Gehäuse.

au

f silberne

Der Edelmetallwert der im Jahre 1903 zur Kontrolle vorgewiesenen und gestempelten Gegenstände beläuft sich schätzungsweise auf 30 Millionen Pranken für das Gold und 5 Millionen Franken für das Silber.

An Stempelungs- und Probegebühren wurden von den Kontrollämtern insgesamt Fr. 297,443.20 vereinnahmt. Die Ausgaben betragen Fr. 214,198.16; es ergibt sich demnach ein

218 Einnahmeüberschuss von Fr. 83,245. 04, welche Summe gemäß den Entscheidungen der betreffenden Kantone, Gemeinden und Interessenten-Vereinigungen mit unserer Genehmigung zur Verabfolgung von Beiträgen an Berufsbildungsanstalten und zu anderen gemeinnützigen Zwecken verwendet wurden.

Nachstehende Übersicht gibt Aufschluß über die Einnahmen, Ausgaben und Einnahmenüberschüsse jedes einzelnen Kontrollamtes. Die Budgets und Jahresrechnungen wurden nach vorheriger Prüfung vom Departement genehmigt.

« Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der Kontrollämter im Jahre 1903.

Ämter.

1 . Hiel . . . .

2. Chaux-de-Konds .

3. Delsberg .

4. Fleurier . . .

5 . Genf . . . .

6. Grenclien .

7 . Locle . . . .

8. Neuenburg 9. Noirmorit .

10. Pruntrut . . .

11. St. Immer . .

12. Schaffhausen . .

13. Tramlingen .

Einnahmen.

Ausgaben.

EinnahmenÜberschüsse.

Fr.

Fr.

Vr.

42,468. 15 93,954. 65 6,302.15 8,971. -- 13,04«. 55 27,4fi5. 85 20,95«. 90 1,967. -- 24,689. 30 10,394. 80 15,779. 90 8,677.15 22,769. 80

29,463. 80 63,214. 40 6,611.85 8,224. 50 11,073. 25 16,107. 55 11,084. 71 3,218. 95 16,005. 37 12,887. 60 12,261. 48 9,794. 10 14,250. 60

13,004. 35 30,740. 25 *) 309.70

746. 50 1,973. 30 11,358.30 9,872.19 **)1,251. 95 8,683. 93 *) 2,492. 80 3,518. 42 *) 1,116. 95 8,519. 20

Total 297,443. 20 214,198.16 83,245. 04 *) Defizite, gedeckt aus den Reservefonds dieser Kontrollämter.

**) Von der Gemeinde gedecktes Defizit.

Der Personalbestand der Kontrollämter hat infolge von Demissionen und durch den Geschäftsgang mehrerenorts notwendig gewordenen Neuordnungen vielfache Änderungen erfahren.

Der Instandhaltung und Verbesserung der Einrichtungen wird, sowohl mit bezug auf die Räumlichkeiten als auch auf das den Beamten zur Verfügung gestellte Material, überall die größte Sorgfalt gewidmet. Die Inspektionen in den Uhren-

219 und Bijouteriewarenhandlungen erweisen, daß man im allgemeinen bestrebt ist, den gesetzlichen Vorschriften in jeder Hinsicht Genüge zu leisten, namentlich in bezug auf Anbringung der Verant: wortlichkeitsmarke auf den eine Feingehaltsbezeichnung tragenden' Schmucksachen und Geräten.

Die Prüfung der zur Ausfuhr bestimmten Uhrensendungen auf den Postbureaux und Grenzzollämtern hat keinerlei Zuwiderhandlungen von betrügerischem Charakter aufgedeckt, mit denen v sich die Gerichte zu befassen ö schabt hätten.

Um eine möglichst gleichmäßige Handhabung der Maßnahmen zu erzielen, welche zur Überwachung der Ausführung des Gesetzes und der Vollziehungsverordnungen dienlich sind, haben wir uns entschlossen,, vom 1. Januar 1904 an bei den Zollstätten in Basel einen Ü b e r w a c h u n g s d i e n s t einzurichten, hauptsächlich um zu ermitteln, ob die zurückgelangenden Uhrensendungen mit den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen im Einklang sind, ähnlich wie dies in La Chaux-deFonds geschieht seit Errichtung eines Zollamtes mit eidgenössischer Zollniederlage für Uhren- und Bijouterieartikel daselbst, Als Ersatz für 86 anläßlich der Inspektionen als unbrauchbar befundene e i d g e n ö s s i s c h e K o n t r o l l s t e m p e l , welche dem 'Bureau für Gold- und Silberwaren retourniert wurden, übersandte letzteres den Kontrollämtern 87 neue, in seinen Ateliers angefertigte Stempel. Die Zahl der am 31. Dezember 1903 auf allen Ämtern in Gebrauch befindlichen Stempel betrug 542.

B. Aufsicht über den Handel mit Gold- und Silberabfällen.

Am 31. Dezember 1902 betrug die Zahl der gesetzlich a u t o r i s i e r t e n K ä u f e r , S c h m e l z e r und P r o b i e r e r 76. Im Laufe des Jahres 1903 wurden 4 Ermächtigungen wegen Verzicht oder Streichung zurückgezogen, so daß auf Ende 1903 72 Industrielle verbleiben, die dem Gesetze unterstellt sind. Dieselben verteilen sich auf die einzelnen Kantone wie folgt: Neuenburg 43, Bern 15, Genf 7, Solothurn 2, Zürich l, Basel l, Schaff hausen 2, Waadt 1.

Neue Gesuche um Ermächtigung zum Handel mit Gold- und Silberabfällen sind keine eingegangen.

Im Berichtsjahre wurden 209 Souchenregister und 9500 Legitimationskarten abgegeben.

220 Übersicht der O p e r a t i o n e n . Die Zahl der im Jahre 1903 vollzogenen Käufe, Einschmelzungen und Proben (ein- und ausgegangene Bordereaux) beläuft sich auf 19,798. Die von den Käufern für die Abfälle bezahlte S u m m e beträgt Fr. 3,719,804. 45, was gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung von Fr. 195,775. 40 ausmacht.

Der S i l b e r k ü r s, welcher als Basis für die Berechnung der Handelsbarren dient, betrug im Mittel Fr. 91 per Kilogramm 1000 /iooo fein und erhob sich um Fr. 3 über den durchschnittlichen Kurs des Vorjahres. Am niedrigsten stand er mit Fr. 79 Ende Januar 1903, am höchsten mit Fr. 104 Ende Oktober.

Der Wert des Goldes wird zu Fr. 3437.46 per Kilogramm 100 %ooo fein berechnet.

Die Zahl der den Verkäufern von Abfällen e r ö f f n e t e n Ko n ti belief sich am 31. Dezember 1902 auf 5977. Im Laufe des Jahres 1903 stieg die Zahl derselben auf 0639, also um 662.

221 Übersicht der im Jahre 1903 kontrollierten Käufe, Einschmelzungen und Proben von Gold- und Silberabfällen.

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Kreise.

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Abfälle (bezahlter Wert).

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Fr.

l.Biel . . . .

2. Chaux-de-Fonds 3. Delsberg . .

4. Fleurier .

5 . Genf . . . .

6. Grencheri 7.Locle. . . .

8. Neuenburg .

9. Noirmont 10. Pruntrut . . .

11. St. Immer .

12. Schaffhausen .

13. Tramlingen .

Am 31.

1903 Am 31.

1902

Dezember . . . .

Dezember . . . .

2,804 937 555,358 10,174 2,100 2,070,708 131 84 53,052 290 126 34,879 953 564 223,829 2 278 218 19,508 10 1,648 641 418,765 6 339 116 52,063 2 358 313 45,846 2 839 524 34,578 4 944 465 120,696 55,171 3 133 101 1 907 450 35,345 5 20 2 8 7

s 1

ßp.

75 35 95 85 95 60 65 10 35 70 -- 20 --

14,9 55,7 1,4 0,9

6,0 0,5

11,8 1,4 1,» 0,9 3,8 1,5

1,»

72

19,798 6,639 3,719,804 45 100

76

20,236 5,977 3,524,029 05 --

Vermehrung 1903 -- Verminderung 1 903 4

j !

-- 662 438! --

195,775 40 -- -- --

i

Wir lassen nachstehend eine vergleichende Übersicht der seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1886 bezüglich des Handels mit Gold- und Silberabfällen vollzogenen Operationen folgen.

222

Jahr.

1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903

. . . .

. . . .

. . . .

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. . . .

Käufer, Schmelzer und Probierer.

Bordereaux.

Anzahl.

Anzahl.

Fr.

Rp.

79 87 88 89

26,514 28,077 28,075 29,352 28,707 26,816 25,622 24,244 23,052 23,421 22,788 22,850 22,384 21,887 21,660 20,236 19,798

2,729,322 3,302,417 3,757,130 4,225,485 3,867,443 3,089,306 3,130,044 2,969,256 3,052,933 3,669,629 3,638,506 3,701,118 3,991,255 4,182,064 4,442,665 3,524,029 3,719,804

20 60 50 55 60 20 15 80 50 65 20 -- 15 70 05 05 45

91 91 94 94 96 91 92 87 80 80 80 76 76

Abfälle (bezahlter W(,rt).

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Handel mit Gold- und Silberabfällen sind im Berichtsjahre keine zu verzeichnen ; dagegen hat es die strikte Ausführung desselben ermöglicht, verschiedenen beträchtlichen Diebstählen und Unterschlagungen von Gold- und Silberabfällen auf die Spur zu kommen und die Täter den zuständigen Gerichten zu überweisen.

IL Abteilung.

Industrie.

Ï. Allgemeines.

Die Berichterstattung über das Postulat betreffend A r b e i t s n a c h w e i s und Sch u tz g e g e n un v e r s c h u l d e t e A rb ei tsl o s i g k e i t konnte im Berichtjahre wegen Geschäftsüberhäufung leider nicht zu Ende geführt werden.

223

Nach Maßgabe unseres Beschlusses vom 1. Dezember 1902 (siehe letztjährigen Geschäftsbericht) übermittelte der leitende Ausschuß des s c h w e i z e r i s c h e n A r b e i t e r b u n d e s dem Departement mit Schreiben vom 14. März das vom Bundesvorstand aufgestellte, revidierte ,,Reglement für das Arbeitersekretariat".

Da im Laufe des Jahres noch einige Erhebungen notwendig waren, konnte die Angelegenheit vom Bundesrate erst im gegenwärtigen behandelt werden (s. Beschluß vom 19. Februar 1904, Bundesbl.

Ï, 435). Vom leitenden Ausschuß erfuhr das Departement, daß Herr Jean Sigg, Adjunkt des Arbeitersekretariats in Genf, von Ende 1902 an während der Zeit seines Verhaftes keine Besoldung erhielt und daß für ihn ein Stellvertreter in der Person des Herrn F. Schäfer, Sekretär der Arbeitskammer in Genf, eingesetzt worden sei. Nach Wiedererlangung des Aktivbürgerrechts wurde auf den 1. Dezember Herr Sigg durch den Ausschuß wieder mit den frühern Funktionen eines romanischen Adjunkten des schweizerischen Arbeitersekretariats betraut, unter gleichzeitiger Aufhebung der Stellvertretung. Der für 1903 budgetierte Bundesbeitrag an das Arbeitersekvetariat gelangte in drei Raten zur Auszahlung.

Hinsichtlich der Erledigung einer Eingabe des Zentralverbandes der Maler, Gipser und verwandten
Am 10. und 11. September tagte in Basel die von der Kölner Delegiertenversammlung eingesetzte K o m m i s s i o n des Komitees der internationalen V e r e i n i g u n g für gesetzliehen A r b e i t e r s c h ü t z ; als Vertreter des Departements beteiligte sich Herr Fabrikinspektor H. Rauschenbach. Die Kommission faßte unter anderem folgende Resolutionen : Das Bureau der internationalen Vereinigung wird beauftragt, an den schweizerischen Bundesrat mit der Bitte heranzutreten, er möge die. Initiative zu einer internationalen Konferenz zu dem Zwecke ergreifen, auf dem Wege einer internationalen Vereinbarung ,,die Verwendung des weißen Phosphors bei der Herstellung von Zündhölzchen zu verbieten,"· und ,,die gewerbliche Nachtarbeit der Frauen zu verbieten.a Mit Schreiben vom 16. September und 5. Oktober kam das genannte Bureau dem erhaltenen Auftrage nach, indem
es das Industriedepartement ersuchte, dem Bundesrat den gewünschten Antrag zu stellen, wobei es sich vorbehielt, später einen Vorschlag lietreffend Aufnahme der Frage der Verhütung von Bleikrank-

224

heiteu in das Programm einer internationalen Konferenz einzubringen. Das Departement veranlaßte zunächst die eidgenössischen Fabrikinspektoren zur Ansichtsäußerung über die Anregung. Diese verhehlen in ihrem Bericht vom 14. November nicht gewisse Bedenken hinsichtlich des vorgeschlagenen Programms, der Aussichten auf Erfolg u. s. w., empfehlen aber doch, das Gesuch der internationalen Vereinigung zu berücksichtigen und vorläufig vertrauliche Erkundigungen darüber einzuziehen, ob eine Aktion des Bundesrates Anklang finden würde. Inzwischen haben es der genannten Vereinigung nahe stehende ausländische Persönlichkeiten unternommen, maßgebende Stellen in dieser Richtung zu sondieren, und es ist nun, im Einverständnis mit dem Bureau der Vereinigung, das Ergebnis dieser Schritte abzuwarten.

Mit Eingabe vom 21. Juli unterbreitete uns der schweizerische Gewerbeverein folgende Resolution, die seine Delegiertenversammlung am 7. Juni 1903 beschlossen hatte: ,,Die Verkürzung der Arbeitszeit an Samstagen, zum Zwecke eines vermehrten Arbeiterschutzes, wurde, soweit Handwerk und Gewerbe in Betracht fallen, unter voller Anerkennung des humanen Zweckes der Vorlage, sowohl in den Abstimmungen der Sektionen, als durch die Delegiertenversammlung als eine Lösung bezeichnet, die in der praktischen Ausführung zu den größten Schwierigkeiten führen und den Ruf des Fabrikgesetzes gefährden wird. Der Zentral vorstand wird daher eingeladen, eventuell in Verbindung mit ändern Kreisen, neuerdings dahin zu wirken, daß in die Bundesverfassung ein G e w e r b e a i - t i k e l aufgenommen wird, auf Grund dessen eine schweizerische G e w e r b e o r d n u n g auszuarbeiten ist, welche neben Bestimmungen über Arbbiterschutz namentlich auch solche zur G e w e r b e f ö r d e r u n g enthält.tt Wir werden dieser Angelegenheit zu gegebener Zeit unsere Aufmerksamkeit widmen. Eine Unterlage wird die in Aussicht genommene Gewerbezählung (siehe unsere Botschaft betreffend die Vornahme einer allgemeinen Hetriebszähluog in der Schweiz, vom 7. Dezember 1903, Buodesbl. V, 208) bieten.

II. Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken.

1. Unterstellung unter das Gesetz.

Im Jahre 1903 wurden dem Gesetze neu u n t e r s t e l l t und in das Verzeichnis der Fabriken eingetragen: 377 Etablissemente mit 4878 Arbeitern.

225

Vom genannten Verzeichnis wurden g e s t r i c h e n : 245 Etablissemente mit 3971 Arbeitern.

Die Zunahme beträgt 132 Etablissemente.

Der Bestand der am 31. Dezember 1903 dem Gesetze unterstellten Etablissemente beläuft sich auf 6404.

F i r m a ä n d e r u n g e n wurden eingetragen: 439.

Wir erwähnen im besondern folgende Vorkommnisse: a. Bundesratsbeschluß betreffend den Rekurs des 0. Thiel in Neuenburg gegen die Unterstellung seiner Färberei unter das Fabrikgesetz, vom 24. Februar (Bundesbl. I, 610).

b. Der Betriebschef der elektrischen Straßenbahn AltstättenBerneck stellte das Gesuch, zu verfügen, daß die K r a f t s t a t i o n im Weidest dem Fabrikgesetze nicht weiter unterstellt sein solle.

Das Departement entsprach dem Begehren nicht, indem es anführte: Der Bundesratsbeschluß vom 13. Dezember 1897, welcher Anstalten zur Erzeugung elektrischen Stromes mit mehr als zwei Arbeitern dem Fabrikgesetze unterstellt, macht, mit Absicht, keinen Unterschied hinsichtlich der Zweckbestimmung des erzeugten Stromes. Dementsprechend wurde in allen Fällen, die zu unserer Kenntnis gelangten, eine Ausnahme nicht zugelassen, wenn ein Elektrizitätswerk etwa ausschließlich einem Eisenbahnbetrieb diente.

Auf letztern Umstand kann übrigens im vorliegenden Falle um so weniger abgestellt werden, als das Werk ja auch Kraft zur Lichtversorgung von Altstätten abgibt. Was sodann die Berechnung der Arbeiterzahl betrifft, so war es von jeher feststehende Regel, bei schichtenweisem Betriebe sämtliche Ablöser mitzuzählen; das Departement war veranlaßt, diese Regel in einem Entscheide vom 11. Januar 1900 ausdrücklich zu bestätigen. Die Ruhetagsablöser der Kraftstation im Weidest müssen daher bei Feststellung der Arbeiterzahl eingerechnet werden, und damit ergibt sich, nach Maßgabe des erwähnten Bundesratsbeschlußes, die Unterstellungspflichtigkeit. Der von Art. l des Fabrikgesetzes abgeleitete Einwand durfte schon zufolge des Umstandes, daß laut Diensttableau während gewisser Stunden gleichzeitig zwei Arbeiter tätig sind, hinfällig werden. Zwingende Grunde anderer Natur konnte das Hepartement der Eingabe nicht entnehmen, und es erübrigt ihm noch, auf den Bundesratsbeschluß vom 1. März 1901 (Bundesblatt 1902, I, 976) zu verweisen. (24. Juni.)

c. Die Frage, ob die Gesellschaft der b a i n s c h a u d s in Genf (Electromotor, 8 Personen) dem Gesetze zu unterstellen sei,

226 wurde vom Departements verneint, weil ein solcher Betrieb nicht eine industrielle Anstalt im Sinne von Art. l sei. (4. Novemher.)

d. Anläßlich eines Spezialfalles äußerte das Polizeidepartement des Kantons St. Gallen Bedenken gegen die Unterstellung von S t i c k e r e i e n , weil das Personal der einzeln aufgestellten Maschinen in keinem Arbeite-, Lohn- oder Kündigungsverhältnis zum Hauebesitzer stehe, und es sich um unabhängige Kleinbetriebe (Einzelsticker) unter e i n e m Dache handle. Das kantonale Departement vertrat die Ansicht, daß bei den nunmehrigen, gegenüber früher anders gestalteten Verhältnissen in der Stickereiindustrie die bisherige Unterstellungspraxis teilweise aufgegeben, beziehungsweise geändert werden sollte. Das berichterstattende Departement erklärte sich im Einverständnis mit den Fabrikinspektoren mit einer neuen grundsätzlichen Regelung der Frage einverstanden, und ersuchte das kantonale um bestimmte Vorschläge. Diese stehen noch aus.

e. Im Sinne des Bundesratsbeschlusses vom 1. März 1901 (Bundesbl. 1902, I, 976) wurden für die Regelung der Arbeitsund Ruhezeit den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Arbeitszeit beim Betriebe der Eisenbahnen, vom 19. Dezember 1902, unterstellt die Depotwerkstätten der G. B. in Erstfeld, Biasca und Bellinzona. Die Bestimmungen des Fabrikgesetzes, die nicht die Arbeits- und Ruhezeit zum Gegenstand haben, behalten für diese Werkstätten ihre Gültigkeit.

Wir verweisen schließlich auf diejenigen Entscheide betreffend Unterstellung unier das Fabrikgesetz, die durch Betriebsunfälle veranlaßt wurden (Ziffer V).

2. Nacht-, Sonntags-, Hilfsarbeit; Änderung der Normalarbeitszeit,

Unter den durch dus Gesetz und die Verhältnisse jedes einzelnen Falles gebotenen Bedingungen wurde, je nach vorangegangener Begutachtung durch Kantonsregierung und Fabrikinspektornt,, bewilligt: a. Nachtarbeit (Art. 13 des Gesetzes): 2 Seidenfärbereien (für die Zinnregeneration), 2 chemischen Fabriken, l Eisenwerk, l Giesserei, l Zeitungsdruckerei, l Preßhefefabrik, l Düngerfabrik (Umwandlung der zeitweisen in eine definitive Bewilligung), l Schokoladefabrik (Umwandlung der zeitweisen in eine definitive Bewilligung), l Anstalt für Metall5';ewinnung, l Marmorsäge.

227 b. Nacht- und Sonntaysarbeit (Art. 13 und 14): l elektrometallurgischen Werke, l chemischen Fabrik, l Preßhefefabrik.

c. Sonntagsarbeit (Art. 14): 1 chemischen Fabrik.

d. Hilfsarbeü (Art. 12): 2 Seidenfärbereien.

e. ScIiicUeniveiser Betrieb über Mittag : 2 Zeitungsdruckereien, 2 Seidenfarbereien, l Weberei (für die Schlichtmaschine), l Sengerei und Bleicherei, l Schokoladefabrik.

Von früher erteilten Bewilligungen wurden 8 aufgehoben.

Das Departement nimmt stets sorgfältig darauf Bedacht, die Zahl der Bewilligungen auf die Fälle zwingender Notwendigkeit zu beschränken, und entbehrlich gewordene zurückzuziehen. Abgewiesen wurden u. a. die Gesuche um Gestattung eines 14- und I6stündigen, schichtenweisen Tagesbetriebs an Setzmaschinen, einer regelmäßigen halbstündigen Verlängerung der Arbeitszeit an zwei Wochentagen in einer Waschanstalt, der Sonntagsarbeit für das Reinigen in einer Mühle. Auch das Gesuch eines Konfektionshauses, während der Mittagszeit und abends bis Geschäftsschluß einen Zuschneider für eventuelle Fälle im Geschäfte behalten zu dürfen, wurde abgelehnt, weil es nicht auf technischer Notwendigkeit, sondern auf geschäftlicher Konvenienz beruhe; eine derartige Bewilligung sei bis jetzt keinem Maßgeschäfte zugestanden worden, und es liege im vorliegenden Falle kein Grund vor, eine Ausnahme zu machen; im Gegenteil sei anzunehmen, daß bei Bewilligung des Gesuches eine Anzahl von Geschäften dieselbe Begünstigung verlangen würden ; bei Gewährung dieser Begehren mußte die Kontrolle der Betriebszeit sehr erschwert werden (20. Oktober).

Die Anfrage eines Gasarbeiters veranlaßte das Departement zu folgendem Entscheide: Die Gasfabrik Winterthur verlangt von ihrem Heizer und ihrem Motorenwärter, daß sie w ä h r e n d der M i t t a g s p a u s e das F a b r i k a r e a l n i c h t v e r l a s s e n . Die genannten Personen haben diese Pause als freie Zeit zu gut, und sind nur gleichsam auf Pikett gestellt, um bei allfälligen Störungen im Betriebe bei der Hand zu sein. Ein gut eingerichtetes Eßzimmer steht ihnen auf dem Fabrikareal zur Verfügung.

228

Heizer und Maschinisten werden in Fabriken mit bloßem Tagesbetriebe als Hilfsarbeiter im Sinne von Art. 12 des Fabrikgesetzes angesehen. Bei durchgehendem Betrieb ist aber die Stellung dieser Personen eine andere, denn hier erleiden ihre Funktionen keine Unterbrechung, indem so wie so zwei Ablösungen vorhanden sind, von denen jede nicht länger, als 12 Stunden, im Dienste stehen muß, _die Arbeit der ändern aber regelmäßig übernimmt und fortsetzt. Bei solcher Betriebsweise fehlt der Charakter der Hilfsarbeit durchaus, d. h. es tritt nicht der Fall ein, daß gewisse Verrichtungen durch einen und denselben Arbeiter vor oder nach der eigentlichen Fabrikation, außerhalb der normalen Arbeitszeit, vorgenommen werden müssen. Hier liegt also kein Grund vor, Art. 12. des Fabrikgesetzes zur Anwendung zu bringen, und das Departement mußte daher gegenüber dem abweichenden Standpunkt der Gasfabrik Winterthur erklären, daß für alle am kontinuierlichen Betrieb beteiligten Personen diejenigen Bedingungen, die an die Bewilligung zur Nachtarbeit geknüpft sind (Art. II des Bundesratsbeschlußes vom 14. Januar 1893, Kommentar S. 222), ihre Gültigkeit haben.

Die beiden 129tündigen Schichten des ununterbrochenen Betriebs müssen je eine Ruhepause von mindestens einer Stunde enthalten.

Die Natur dieses Betriebs bringt es aber gewöhnlich mit sich, daß das Personal während dieser Ruhepause die Fabrik oder deren Areal nicht verlassen kann. Für die Nachtschicht entsteht in ·dieser Beziehung kein Anstand, indem die Arbeiter derselben schwerlich begehren, sich wegzubegeben. Was die Tagschicht betrifft, so wäre es allerdings für die Beteiligten eine erwünschte Annehmlichkeit, während der Ruhepause, wenn sie in die Mittagszeit fällt, die Fabrik verlassen, und die Mahlzeit zu Hause einnehmen zu dürfen; namentlich wird dies für die Verheirateten gelten. Aber diesem Wunsche stehen eben, wie bemerkt, beim kontinuierlichen Betrieb technische Gründe entgegen, indem der Aufsichtsdienst nicht unterbrochen werden darf, und die Möglichkeit, bei Störungen jederzeit einzugreifen, geboten sein muß. Die Beschaffung einer Ersatzschicht wäre vielerorts geradezu unmöglich, jedenfalls könnte nicht zugegeben werden, daß, angesichts der vielen solchen Betrieben -- nicht zum wenigsten den Gasfabrikeu -- innewohnenden Gefahr für Menschen und Material,
unkundige Leute beigezogen würden. Die 12stündige Präsenzzeit ist denn auch im durchgehenden Betrieb sehr verbreitet, und nicht etwa eine Ausnahme im Gaswerk Winterthur. Schon io einer Verfügung vom 28. Dezember 1898 betreffend die Papierfabrik Cham hat das Departement anerkannt, daß aus betriebstechnischen Gründen gegen das Verlangen der Inständigen Präsenz der Tag-

229 wie der Nachtschicht ein Einspruch nicht erhoben werden könne, und daß die Erteilung einer besondern Bewilligung nicht erforderlich sei. Demgemäß war das Departement auch nicht im Falle, die Anordnung des Gaswerks Winterthur, wonach Heizer und Motorenwärter während der Mittagspause das Fabrikareal nicht verlassen dürfen, zu beanstanden. (19. November.)

Der Bundesratsbeschluß betreffend Nacht- und Sonntagsarbeit erfuhr eine Interpretation, wonach das ,,Einsetzen" und ,, A u s z i e h e n " der Waare im Ausdruck ,,Brennen" nicht Inbegriffen sei; wir verweisen auf Bundesblatt I, 804.

3. Fabrikinspektorat.

Im P e r s o n a l fanden folgende Änderungen statt: Zu Adjunkten I. Klasse wurden befördert: im I. Kreis Herr Gabriel, David, in Mollis; ,, II. ,, ,, Maillard, Jules, in Lausanne; ,, III. ,, ,, Dr. Vogelsanger, Ernst, in Schaffhausen.

An Stelle des zurückgetretenen Herrn Paul Nobile wurde zum Adjunkten II. Klasse im II. Inspektionskreise gewählt Herr F. Deppierraz, Chemiker in Gamsen.

Die Zahl der von den 9 inspizierenden Beamten vorgenommenen F a b r i k b e s u c h e war: im I. Kreise 2285 ,,II.

., 2257 ,, III. « 2675 Zusammen 7217 (1902: 6925).

Zur Behandlung wichtigerer Fragen und zur gemeinschaftlichen Erledigung der zugewiesenen Aufträge hielten die Inspektoren unter Mitwirkung des Departements vier P i e n a r k o n f e r e n z e n ab.

4. Verschiedenes.

a. Hinsichtlich des Bundesratsbeschlusses betreffend V e r b o t des Tragens von 125 kg.-Säcken in M ü h l e n und L a g e r h ä u s e r n , vom 24. Dezember, verweisen wir auf .Bundesblatt V, 361, und A. S. n. F. XIX, 816.

b. Wir registrieren eine Eingabe des Vororts Luzern der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, vom 18. August, dahingehend: ,,Den Bundesbehörden gegenüber wird der Wunsch ausgesprochen, es sei bei einer künftigen ReBundesblatt. 56. Jahrg. Bd. II.

16

230 vision des Fabrikgesety.es die Bestimmung betreffend die Beschäftigung der Kinder in den Fabriken dahin zu erweitern, daß Kinderbis zum Schlüsse desjenigen Schuljahres, in welchem sie das 14. Altersjahr zurücklegen, beziehungsweise solange sie obligatorischen täglichen Unterricht zu besuchen haben, nicht in den Fabriken betätigt werden dürfen. a c. Auf die Anfrage einer kantonalen Behörde äußerte das berichterstattende Departement die Ansicht, daß im Hinblick auf Art. 9, erster Satz, des Fabrikgesetzes die einseitige Festsetzung einer P r o b e z e i t in der Fabrikordnung nicht zulässig sei und nur durch besondere schriftliche Übereinkunft zwischen Fabrikbesitzer und Arbeiter erfolgen dürfe. (26. Februar.)

d. Mit Eingabe vom 4. März stellten die Comités centraux réunis des fédérations ouvrières horlogères an das Departement das Gesuch, es möchte die Verwendung von M a t t g l a s s c h e i b e n (angestrichenes, matt geschliffenes oder geripptes Glas) wegeu ihrer schädlichen Einwirkung auf die Augen der Arbeiter in den, Ateliers verboten werden. Das Departement beauftragte Herrn Dr. 0. Roth, Professor der Hygiene in Zürich, mit der Begutachtung der Angelegenheit. Sein Expertenbericht, vom 8. Juni, gelangt zu folgenden Schlüssen : ,,Die Mattscheiben, sowie die ändern aufgeführten, ähnlichen Zwecken dienenden Glasarten haben in der Tat eine unter gewissen Umständen sehr lästige und für die Augen unzuträgliche Blendung im Gefolge. In speziellen Fällen aber bieten matte Scheiben entschiedene Vorteile und würde sich deshalb ein allgemeines Verbot nicht empfehlen. Ihre Anwendung ist jedoch auf die nötigen Fälle zu beschränken und zwar in der Weise, daß die Mattierung so niedrig als möglich gewählt wird."

Die eidgenössischen Fabrikinspektoren hatten sich schon vor Eingang des erwähnten Gesuches mit der Angelegenheit der Mattglasscheiben beschäftigt, und auch 18 Augenärzte konsultiert, deren Ansichten sich allerdings zum Teil als sehr divergierende erwiesen.

Der Bericht der Inspektoren, vom 1. Juli, stellte sich auf den nämlichen Boden, wie derjenige des genannten Experten, lu Übereinstimmung mit diesen Gutachten antwortete das Departement den Gesuchstellern, daß den besondern Verhältnissen der einzelnen Betriebe Rechnung getragen werden müsse, und daß ein gänzliches Verbot der Verwendung mattierter
Scheiben nicht zulässig 'Sei, weil diese sich in gewissen Fällen rechtfertige. Dagegen empfehle sich die Beseitigung unnötig hoher Mattglasfenster ; sei nur der untere Teil derselben undurchsichtig, so könne das Auge zeitweise über den matten Teil hinwegsehen und so ausruhen, wie es von der Mehrzahl der angefragten Augenärzte als nötwendig bezeichnet worden sei. Aber auch diese Art der Ver-

231 wendung von Mattglas sei auf die Fälle absoluter Notwendigkeit und eben in der Weise zu beschränken, daß die Mattierung so niedrig als möglich gehalten werde.

Das Departement beschloß demnach, die Verwendung von angestrichenen, mattgeschliffenen und gerippten Fensterscheiben in Arbeitslokalen der Uhrenindustrie und aller derjenigen Industriezweige, in denen das Auge des Arbeiters überanstrengt werden könne, sei überall da, wo kein Bedürfnis nachweisbar sei, unzulässig. Die Vollziehung dieses Beschlusses habe in folgender Weise zu geschehen : wenn beim Fabrikinspektor eine Beschwerde wegen unnötiger Verwendung undurchsichtiger Fensterscheiben eingehe, oder wenn er selbst bei Fabrikbesuchen diesen Übelstand zu rügen habe, so werde er zunächst von sich aus die Beseitigung der beanstandeten Scheiben veranlassen, eventuell der Kantonsregierung die Erteilung der entsprechenden Weisungen beantragen; könne eine Verständigung nicht erzielt werden, so entscheide der Bundesrat im Falle der Beschwerde oder des Rekurses. (22. August.)

e. Der Verwaltungsrat der s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n hatte für die Werkstätten in Yverdon, Freiburg, Biel.

Ölten, Luzern, Zürich, Romanshorn, Rorschach und Chur eine F a b r i k o r d n u n g erlassen. Die Generaldirektion befürchtete nun, daß die vorgeschriebene Genehmigung durch neun Kantonsregierungen die Einheitlichkeit der entworfenen Bestimmungen in Frage stelle, und befürwortete daher den Ausweg, daß das Industriedepartement, nach Anhörung der beteiligten Regierungen, die Genehmigung ausspreche. Das Departement erklärte, es sei nicht zulässig, die in Art. 8 des Fabrikgesetzes den Kantonsregierungen zugewiesene Genehmigung von Fabrikordnungen im vorliegenden Falle durch eine Genehmigung seitens des Departements zu ersetzen, dagegen könne es dem Wunsche der Generaldirektion wenigstens in der Weise entgegenkommen, daß es die drei Fabrikinspektorate anweise, sich über die Begutachtung der fraglichen Fabrikordnung vom 2. Mai 1903 in gemeinsamer Verhandlung zu verständigen, indem die Kantonsregierungen über die ihnen vorgelegten Fabrikordnungen die Vernehmlassung des zuständigen eidgenössischen Fabrikinspektors einzuholen und seine Anträge zum Beschlüsse zu erheben pflegen. Die Generaldirektion erklärte sich mit diesem Vorgehen einverstanden,
worauf vom Departement das Gutachten der Inspektoren eingeholt und ihr hernach übermittelt wurde.

f. In üblicher Weise wurden die ,, B e r i c h t e der K a n t o n s r e g i e r u n g e n über die Ausführung des Bundesgesetzes betreffend die Arbeit in den Fabriken 1901 und 1902a veröffentlicht.

232

III. Bundesgesetz betreffend LoSinzahlung und Bussenwesen bei den nach dem Bundesgesetze vom 2ü. April 1887 haftpflichtigen Unternehmungen.

Zu besondern Maßnuhmen gab das Gesetz keine Veranlassung.

Hinsichtlich der von einer kantonalen Behörde aufgeworfeneu Frage, wem die G e n e h m i g u n g des in Art. l, lit. b, des Gesetzes vorgesehenen R é g l e m e n t e s zustehe, verwies das Departement auf den ersten Absatz von Art. 3. Dabei sei es Sache des einzelnen Kantons, zu bestimmen, daß die Genehmigung, statt der Gesamtregierung, einem einzelnen Departement oder einer regierungsrätlichen Kommission, und zwar mit oder ohne Rekurs an den Gesamtregierungsrat, zustehe. Wenn und so lange eine solche kantonale Anordnung nicht bestehe, werde der Gesamtregierungsrat erst- und letztinstanzlich über die Genehmigung zu entscheiden haben. Gegen den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid, gehe derselbe vom Gesamtregierungsrat oder von einem Regierungsdepartement oder einer Regierungskommission aus, könne beim Bundesrate Beschwerde geführt werden, was, da es sich nicht um eine Rechtssache, sondern um eine Verwaltungsangelegenheit handle, aus der in Art. 3, Absatz l, des Gesetzes festgesetzten Oberaufsichtsstellung des Bundesrates hervorgehe. (2. Februar.)

IV. Bundesgesetz betreffend die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen.

Bisher waren '19 Firmen im Besitze der B e w i l l i g u n g zur Fabrikation von überall entzündbaren Hölzchen; eine derselben ging ein, wogegen im Berichtjahr die fabrique d'allumettes Diamond in Nyon hinzukam, für die der Bundesrat am 15. September seine Zustimmung zur Bewilligung des Gesuches aussprach (Art. 2 des Gesetzes, Art. l und 2 der Vollziehungsverordnung). Zur Zeit dürfen 4 Firmen Sicherheitshölzchen, 19 Firmen überall entzündbare Hölzchen herstellen, jedoch machen nicht alle von der Erlaubnis wirklichen Gebrauch.

Eine kantonale Behörde hatte es abgelehnt, bei der vor unserer Beschlußfassung übungsgemäß angeordneten Probefabrikation dem eidgenössischen Experten einen kantonalen beizugeben, weil die Bewilligung zur Benützung eines Rezeptes Sache der Bundesbehörde und die Verantwortung vollständig dem eidgenössischen Experten zu überlassen sei. Das berichterstattende Departement

233 entgegnete, daß der Entscheid über die Zulässigkeit eines Rezepts nicht bloß in die Befugnis des Bundesrates, sondern, gemäß Art. 2, Absatz l und 3, des Gesetzes und Art. 2 der Vollzieh u ngsverordnung, ebensosehr in diejenige der Kantonsregierung falle, worauf seitens der kantonalen Behörde die Bezeichnung eines Experten erfolgte.

Wegen Ü b e r t r e t u n g des Verbotes der E i n f u h r von Zündhölzchen mit gelbem Phosphor gingen seitens der Zollverwaltung 21 Anzeigen ein, wovon 20 -- in einem Falle konnte die Person des Täters nicht eruiert werden -- dem Bundesanwalt behufs Einleitung des Strafverfahrens zugestellt wurden. Andere Gesetzesübertretungen hinsichtlich des Vertriebes von Zündhölzchen haben wir nicht zu melden. In einem Falle bestand der Verdacht einer solchen, der sich jedoch als unbegründet erwies. Hinsichtlich des Schmuggels ist eine Besserung der Zustände wohl erst zu erwarten, wenn das deutsche Gesetz betreffend Phosphorzündwaren, vom 10. Mai 1903, seine Wirkung (Verbot der Fabrikation auf 1. Januar 1907, des Verkaufs auf 1. Januar 1908) ausübt.

Die Begnadigungskommission hatte in der Vereinigten Bundesversammlung vom 25. Juni den Wunsch ausgesprochen, der Bundesrat wolle die Frage prüfen, ob nicht das Bundesgesetz von» 2. November 1898 einer R e v i s i o n unterzogen werden solle, in dem Sinne, daß die S t r a f m i n i m a für die leichtern Fälle ermäßigt würden. Das Departement veranla.ßte zunächst den Bundesanwalt, seine Ansichtsäußerung, eventuell seineu Vorschlag betreffend Abänderung von Art, 9 des Gesetzes zu formulieren, und beauftragte sodann die Fabrikinspektoren mit der gemeinsamen Begutachtung der Angelegenheit; diese ist noch pendent.

Die Bewilligung zur E i n f u h r von gelbem P h o s p h o r erteilten wir im Sinne von Art. 5 ries Gesetzes und auf Antrag von Knntonsregierung und Fabrikinspektorat 2 Droguerieri. Die Zahl der Firmen, die diese Bewilligung besitzen, beträgt nunmehr 11. Den jährlichen Rapporten über die eingeführten und ausgeführten, beziehungsweise verarbeiteten Quantitäten ist zu entnehmen, daß ein Mißbrauch nicht stattfand.

Auf Anfragen seitens des Bundesanwaltes und des Zolldepartements wurde geantwortet, daß die Anordnung betreffend V e r b r e n n u n g von k o n f i s z i e r t e n Zündhölzchen aufrecht zu erhalten sei. Die Verbrennung
solcher Ware sei absichtlich in Artikel 11 der Verordnung vom 30. Dezember 1899 statuiert worden, um jede andere Verwendung von Zündhölzchen mit gelbem Phosphor, auch diejenige zu wohltätigen Zwecken, auszuschließen. Es

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müssen alle Mittel angewandt werden, um die Kontvolle übet- die Vollziehung des Bundesgesetzes zu erleichtern, und es sei daran /u erinnern, daß in der Agitation gegen das Gelbphosphorhölzchen außer der Nekrose auch die durch dasselbe erleichterten Vergiftungs- und Brandstiftungsfälle betont worden seien. (31. Januar.)

Was die inländische F a b r i k a t i o n betrifft, so hatte die im letzten Geschäftsbericht erwähnte Revision ergeben, daß sie noch Verschiedenes zu wünschen übrig ließ. Das Departement drang bei den Kantonsregierungen auf Beseitigung der signalisierten Übelstände, und betonte namentlich, daß jede Abweichung der Fabrikation vom genehmigten Rezepte unzulässig und strafbar sei. Eiue Anregung der Fabrikinspektoren, bestimmte Normen aufzustellen, innerhalb welcher Abweichungen von den genehmigten Rezepten ohne Gefahr gestattet werden könnten, wird näher geprüft werden, wenn weitere Erfahrungen vorliegen.

T. Bundesgesetze betreffend die Haftpflicht aus Fabrikbetvieb und betreffenderen Ausdehnung.

Nach Maßgabe vou Art. 14 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1881 und von Art. 10 desjenigen vorn 26. April 1887 wurde von uns die nachträgliche U n t e r s t e l l u n g unter die Fabrik- und Haftpflichtgesetzgebung und die rückwirkende Anwendbarkeit der letztern auf vorgekommene Unfälle bejaht für 13, verneint für 21 Betriebe. Die Zahl dieser Entscheide ist die größte seit dem Bestehen der Haftpflichtgesetze.

Veröffentlicht wurden im Bundesblatt die Entscheide vom 10. Februar in Sachen Fritz Dähler contra Basler Zentralheizungsfabrik Stehle & Gutknecht (I, 399); 13. Februar in Sachen August Ehrsam contra J. Apotheker, Inhaber von Sandgruben in Birsfelden (I, 400) ; 13. März in Sachen Paul Rossier contra Henri Rochat, Schreinerei und Zimmerei in Cossonay (II, 253).

Im übrigen erwähnen wir folgende Entscheide, die allgemeineres Interesse bieten dürften: a. Dem Industriedepartement teilt Dr. Arnold Lotz, Arzt, in Basel, folgendes mit: Otto Niffeler, Arbeiter in der Kochherdfabrik und Bauschlosserei des R. Brenneisen in Basel, habe am 16. Dezember 1902 einen Betriebsunfall (geringfügige Augenverletzung) erlitten und sei auf sein, Niffelers, Ansuchen von ihm, Dr. Lotz, ärztlich behandelt worden. Dr. Lotz habe seine, übri-

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gens unbedeutende, Arztrechnung dem Inhaber des Betriebes zugestellt. Dieser sei für seine Arbeiter beim ,,Soleil" versichert und habe deswegen die Arztrechnung an den Basler Vertreter des ,,Soleil" weitergeleitet. Letzterer weigere sich, die Bezahlung der Rechnung zu übernehmen, da der genannte Betrieb nicht unter dem Fabrikhaftpflichtgesetze stehe. Dr. Lotz stellt gestützt auf diese Sachdarstellung das Gesuch an das Departement zu Händen des Bundesrates, es möchte dieser, gemäß Art. 14 des Fabrikhaftpfliehtgesetzes, darüber entscheiden, ob dieses Gesetz auf den Unfall, welchen Niffeler erlitten habe, Anwendung finde. Der Gesuchsteller fügt bei, daß es für ihn nebensächlich sei, ob ihm seine Rechnung durch den Arbeitgeber oder den ,,Soleil" bezahlt werden müsse, und er im Fall des Eingangs des Rechnungsbetrages diesen nicht für sich behalten werde. Für ihn sei die Hauptsache, einmal zu erfahren, ob die Gepflogenheit des ,,Soleil"' rechtlich haltbar sei, und den Bundesrat ,,auf das Gebaren dieser Gesellschaft aufmerksam zu machen"1.

Es handelt sich im vorliegenden Falle in erster Linie um eine nach Maßgabe von Art. 14 des Fabrikhaftpflichtgeset/es zu treffende Entscheidung. Die Anschuldigungen des Eingabestellers gegen den ,,Soleila und seine Ausführungen über die Frage der freien Ärztewahl eignen sich heute nicht zu einer Beschlußfassung seitens des Bundesrates.

Dr. Lotz fragt die Bundesbehörde an, ob der Betrieb von R. Brenneisen zur Zeit des Unfalls Niffeler unter dem Fabrikhaftpflichtgesetze gestanden habe.

Vor allem muß die Frage geprüft werden, ob für den Bundesrat die Pflicht bestehe oder wenigstens Veranlassung vorliege, die von Dr. Lotz an ihn gestellte Frage zu beantworten. Während es für den Bundesrat keiner Anregung von außen bedarf, um mit bezug auf irgend einen Betrieb zu prüfen, ob derselbe in Zukunft unter dem Fabrikgesetze stehe solle, verhält es sich mit der ihm durch den Art. 14 des Fabrikhaftpflichtgesetzes zugewiesenen Funktion anders. Zu einem Entscheide im Sinne dieser Gesetzesstelle bedarf es der Anfrage oder Antragstellung von außen. Ist es nun gleichgültig, von wem diese Initiative ausgehe? Muß oder soll der ßuudesrat stets entscheiden, so oft eine Anfrage oder Antragstellung an ihn gelangt, ganz gleichgültig, w o h e r sie komme?

Besitzt die Anfrage oder Antragstellung
den Charakter der Popularklage? Nein, denn sonst würde der Bundesrat im einzelnen Falle Gefahr laufen, sich mit einer Angelegenheit zu beschäftigen und eine Entscheidung zu treffen, welche nicht den geringsten praktischen Wert besäße. Daraus folgt, daß der Bundesrat nur dann

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die gestellte Frage beantworten oder über den gestellten Antrag entscheiden wird, wenn der Initiant ein r e c h t l i c h e s I n t e r e s s e an der Antwort oder dem Entscheid besitzt. Dabei darf man aber den Begriff des rechtlichen Interesses nicht stark einengen.

Dr. Lotz besitzt nun ein solches rechtliches Interesse. Er hat den Arbeiter Niffeler ärztlich behandelt und besitzt ein Guthaben für diese ärztliche Behandlung. Je nachdem der Betrieb, in welchem Niffeler den Unfall erlitt, zur Zeit des Unfalls dem Fabrikhaftpflichtgesetze unterstand oder nicht, muß diese Rechnung vom Arbeitgeber, sei es ihm, sei es dem Niffeler, bezahlt werden oder nicht.

Es ist also auf die Sache einzutreten und die Anfrage von Dr. Lotz mit Ja oder Nein zu beantworten.

Der Betrieb von R. Brenneisen nennt sich mit Recht ,,Fabrik".

Er arbeitet mit einem Gasmotor und beschäftigt mehr als fünf Arbeiter. Die Lehrlinge und der Volontär gelten auch als ,,Arbeiter" im Sinne von Art. l des Fabrikgesetzes. Jene Art des Betriebes und diese Anzahl von Arbeitern bestehen schon seit längerer Zeit, und bestanden insbesondere auch am 16. Dezember 1902. Das Fabrikhaftpflichtgesetz findet also auf den von Niffeler erlittenen Unfall Anwendung.

Nach der vom Bundesrat erfolgten Beschlußfassung wird das Industriedepartement die Akten dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zur Behandlung der von Dr. Lotz gegen den ,,Soleil" erhobenen Anschuldigungen zustellen. Ebenso gedenkt es, die Frage des Rechtes der freien Ärztewabl durch den von einem Betriebsunfall betroffenen Arbeiter eines haftpflichtigen Betriebes im Auge zu behalten, da diese Frage nicht ausschließlich durch den Richter zu beantworten ist, sondern auch in den Bereich von Art. 17 und 18 des Fabrikgesetzes fällt.

Vom Bundesrat wird beschlossen, es sei die Kochherdfubrik und Bauschlosserei R. Brenneisen in Basel zur Zeit des dem Niffeler zugestoßenen Unfalls dem Fabrikhaftpflichtgesetz unterstellt gewesen. (27. Februar.)

b. Die Genos.same Galgenen stellt an den Bundesrat das Gesuch, zu entscheiden, ob die von ihr ausgeführten Vei'bauungsarbeiten von ,,Riesenen und Ronsen" im sogenannten Ledibergwald zur Zeit des dem Genossenarbeiter P. A Keßler daselbst zugestoßenen Unfalles der eidgenössischen Haftpflichtgesetzgebung unterstellt gewesen seien.

Die Genossame Galgenen besteht aus einer Anzahl von Bürgergeschlechtern, die gemeinsam große Ländereien -- Wiesen, Streu-

237 riet, Ackerfeld und Wald -- besitzen. Die Ausführung der Arbeiten für den Unterhalt dieser Grundstücke, wie z. B. das Öffnen und Ausziehen von Gräben, das Bewässern der Streuwiesen, der Unterhalt der Anlagen und Wege, die Aufforstung, das Verbauen von Runsen, Bächen etc., ist Sache der Allgemeinheit der Genossenschaft.

Es werden diese Verrichtungen seit längerer Zeit fast ausschließlich von Mitgliedern der Genossenschaft selbst besorgt, und nur selten fremde, d. h. außerhalb der Genossame stehende Arbeiter beigezogen.

Die meisten der von der Genossame ausgeführten Arbeiten sind sok-he, die zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gehören, und von der Haftpflichtgesetzgebung des Bundes also nicht berührt werden.

Dagegen findet diese ihre Anwendung auf die V e r b a u u n g v o n R u n s e n u n d W i l d b ä c h e n , a u f Verrichtungen, d i e unter den in Art. l, Ziffer 2, lit. d, des Haftpflichtgesetzes vom 26. April 1887 enthaltenen Begriff ,,Wasserbau" fallen.

Eine solche Runsen verbauung größeren Umfanges wurde im vergangenen Sommer -- 9. Juli bis 20. September -- am Lediberg ausgeführt, wobei auch P. A. Keßler verunglückte. Gemäß bisheriger bundesrätlicher Praxis wird die vom Gesetze als Requisit aufgestellte durchschnittliche Arbeiterzahl in der Weise berechnet, daß die Zahl der geleisteten Arbeitstage (Tagwerke) dividiert wird durch die Zahl der Tage, an welchen wirklich gearbeitet wurde; diese Rechnung ergibt im vorliegenden Falle nach den Erhebungen des Fabrikinspektors: 1741lt : 65 = 2,7 Arbeiter.

In Anbetracht dieses Ergebnisses ist die Beantwortung der weitern Frage, in welchem Verhältnisse die arbeitenden Personen zu dem Arbeitgeber, hier der Genossame Galgenen, stehen, irrelevant.

Vom Bundesrat wird beschlossen, es seien die von der Genossame Galgenen im Sommer 1902 am Lediberg ausgeführten Verbauungsarbeiten zur Zeit des dem P. A. Keßler zugestoßenen Unfalles der eidgenössischen Haftpflichtgesetzgebung nicht unterstellt gewesen. (26. Mai.)

c. Aus den Akten ergibt sich, daß M. Gaudard in seiner Schlosserei nie über 3 Arbeiter beschäftigte; ein Motorbetrieb ist daaelbst nicht vorhanden. Im gleichen Lokale der Schlosserei befindet sich jedoch auch die dem Fabrikgesetze bereits unterstellte mechanische Werkstätte Bonnet, welch letzterer der alleinige Besitzer des Gebäudes ist.

238

Es fragt sich nun, ob bei der Berechnung der Arbeiterzahl der Schlosserei Gaudard zu den von diesem beschäftigten Arbeitern auch die im Dienste des Bonnet stehenden Personen hinzugezählt werden dürfen, und ob danach die Qualifikation des Geschäftes Gaudard als Fabrik und damit zugleich auch die Haftbarkeit für Unfälle seiner (Gaudards) Leute ausgesprochen werden -könne.

Die Antwort kann nur eine verneinende sein. Die Schlosserwerkstätte Gaudard und die mechanische Werkstätte Bonnet sind zwei voneinander vollständig unabhängige Betriebe. N i c h t die W e r k s t ä t t e ist das maßgebende, sondern die B e t r i e b s v e r h ä l t n i s s e e i n e s j e d e n E i n z e l n e n . Zum Betriebe der Schlosserei Gaudard sind nur die von Gaudard beschäftigten Arbeiter zu rechnen, und deren Zahl (3) genügt zur Unterstellung unter die eidgenössische Fabrik- und Haftpflichtgesetzgebung nicht.

Vom Bundesrat wird beschlossen, es sei die Schlosserei M. Gaudard in Vivis zur Zeit des dem E. Voutaz zugestoßenen Unfalles der eidgenössischen Fabrik- und Haftpflichtgesetzgebung nicht unterstellt gewesen. (7. August.)

d. Auf eine vom Handels- und Industriedepartement des Kantons Genf gestellte Anfrage erteilte das Industriedepartement folgende Antwort : 1. Die Bundesbehörde führt keine Kontrolle über die nicht dem Fabrikgesetze, sondern dem Bundesgesetze über die Ausdehnung der Haftpflicht unterstellten Betriebe.

Gemäß Art. 14 des Bundesgesetzes über die Fabrikhaftpflicht und Art. 10 des Bundesgesetzes über die Ausdehnung der Haftpflicht ist es sodann Sache des Bundesrates, darüber zu entscheiden, ob ein Betrieb, in welchem sich ein Unfall ereignet hat, haftpflichtig sei.

Wenn wir die uns von Ihnen vorgelegten Fragen beantworten, müssen wir uns deshalb alle Vorbehalte gestatten, und insbesondere auch die Entscheidungsbefugnis des Bundesrates nach Maßgabe der citierten Artikel der beiden letzterwähnten Bundesgesetze vorbehalten.

2. Der Conseil administratif der Stadt Genf hat das m i t d e r S t r a ß e n b e s o r g u n g im Zusammenhang stehende F u h r w e s e n an Unternehmer verpachtet, die ihrerseits unter der Haftpflichtgesetzgebung stehen. Mit bezug auf Unfälle, welche durch den Betrieb der an diese Unternehmer verpachteten Arbeiten entstehen, ist der Conseil admioistratif ebenfalls, wie die Pächter selbst, haftpflichtig, und es ist Sache des Conseil administratif,

239

sich, wenn er bezahlen muß, den Regreß gegen die Pächter zu sichern. Die Haftpflicht des Conseil administratif ergibt sich aus Art. 2, Absatz l, des Gesetzes von 1887. Aus Absatz 2 des gleichen Art. 2 möchte man zwar schließen, daß der Conseil administratif nur d a n n hafte, wenn die betreffenden Arbeiten in Regie ausgeführt werden. Dieser Widerspruch ist jedoch nur ein scheinbarer.

Wir können also Ihrer Auffassung nicht beipflichten, daß hinsichtlich des bezeichneten Fuhrwesens die Bestimmungen des Gesetzes von 1887 auf die Stadt Genf nicht anwendbar seien.

3. Darüber, daß für die K a n a l i s a t i o n s a r b e i t e n , die durch 30 Mann in Regie ausgeführt werden, der Conseil administratif dem Gesetze von 1887 unterstehe, besteht keine Meinungsverschiedenheit.

4. Was die S t r a ß e n k e h r e r anbetrifft, so sind wir nach wiederholter Prüfung der Frage dazu gelangt, daß sie nicht durch die Haftpflichtgesetzgebung geschützt seien. Dieselben verrichten die gewöhnlichsten Taglöhnerarbeiten, welche unter keine der Kategorien von Art. l det Gesetzes von 1887 untergebracht werden können. Allerdings kann es als fraglich erscheinen, ob ihre Verrichtungen nicht dann unter den Schutz dieses Gesetzes fallen, wenn sie mit den sub 2 oben bezeichneten Arbeiten in Verbindung stehen, z. B. wenn ein Straßenreiniger den Kehricht auf die Karren der Pächter auflädt. Ist dann diese Arbeit nicht eine Hilfsarbeit zum Fuhrwesen? Diese Frage muß jedoch verneint werden. Es handelt sich eben doch um zwei verschiedene Betriebe, und der Umstand, daß der Conseil administratif für Unfälle beim verpachteten Betriebe mithaftet, bewirkt noch nicht, daß die Regiearbeit der Straßenkehrer als eine Hilfsarbeit des verpachteten Betriebes zu betrachten ist. Endlich ist zu sagen, daß die Art. 3 und 4 des Gesetzes von 1887 auf die Hilfsarbeiten zu s o l c h e n Betrieben, welche erst infolge dieses Gesetzes von 1887 haftpflichtig geworden sind, keine Anwendung finden.

Der Umstand, daß die Stadt für den Notfall zwei eigene Pferde besitzt, scheint uns an dem Gesagten nichts zu ändern.

Wenn wir so, mit bezug auf die Straßenkehrer, zu einem negativen Resultat gelangen, möchten wir immerhin den Wunsch aussprechen, daß der Conseil administratif der Stadt Genf für diese Arbeiter eine Unfall Versicherungspolice nehme. (9. Juli.)

e. Eine Anfrage des Arbeitersekretariats Winterthur beantwortete das Departement, wie folgt :

240

Es ist eine arge Unzukömmlichkeit, dnß es bei vorkommenden Haftpflichtfällen ia das Ermessen der beklagten Partei gestellt ist, dem Kläger das ihm G e b ü h r e n d e , durch die gänzliche Bestreitung des Anspruchs, bis zur r e c h t s k r ä f t i g e n E r ledigung des Haftpflieh tprozesses vorzuenthalten.

Allein die Verwaltungs- und Vollziehungsbehörden besitzen kein Mittel, um den Beklagten zu zwingen, einem von ihm bestrittenen Anspruch ganz oder teilweise gerecht zu werden, solange nicht durch den Richter entschieden ist. Sehr oft trägt der Kläger oder sein Rechtsvertreter selbst schuld daran, daß nicht wenigstens ein Teil des Haflpflichtanspruchs, z. B. die Entschädigung für den Lohnausfall, schnell zur Auszahlung gelangt: Warum kann nicht der Kläger jeweilen sofort bei der Anhängigmachung des Rechtsstreites, vor dem Friedensrichter oder in der ersten Verhandlung vor dem ordentlichen Richter, verlangen, daß sich der Beklagte genau darüber ausspreche, ob und welchen Teil des Haftpflichtanspruchs er anerkenne? Alsdann könnte der anerkannte Teil sofort zur Schuld Vollstreckung gelangen. Ebenso muß hier hervorgehoben werden, daß gar oft der Anwalt des Klägers ebensoviel oder noch mehr zur Verschleppung des Prozesses beiträgt, als der Anwalt der beklagten Partei.

Immerhin kommen leider oft Fälle vor, in denen ein rechtmäßiger Haftpflichtanspruch tatsächlich durch rein willkürliche gänzliche Bestreitung seitens der beklagten Partei ungebührlich lange hinausgezogen, und daß so die Absicht der Haftpflichtgeset/gebung, schnelle und wirksame Hülfe zu gewähren, vereitelt wird.

Solange nicht das Haftpflicht- durch das Versicherungssystem ersetzt wird, kann sichere Abhülfe nicht in Aussicht gestellt werden.

Immerhin wäre auch auf dem Boden des Haftpflichtsystems einiges zu erreichen, wenn die offenbar unbegründete gänzliche oder teilweise Bestreitung eines Haftpflichtanspruchs durch irgend einen Rechtsnachteil, z. B. empfindliche Trölerbuße oder Privatstrafe, geahndet würde. Wir werden diese Frage ins Auge fassen, wenn wir, was zur Stunde noch nicht ausgemacht ist, dazu gelangen sollten, statt neuerdings die obligatorische Unfallversicherung anzustreben, die Revision der Haftpflichtgesetzgebung in Angriff zu nehmen. (15. April.)

R e v i s i o n d e r H a f t p f l i c h t g e s e t z e (siehe
letztjährigen Geschäftsbericht, Ziff. IV, lit. i). Der über diese Frage von den eidgenössischen Fabrikinspektoren erstattete Bericht, vom 5. März, gelangt in erster Linie zu folgendem Schlüsse: ,,Die allgemeine, obligatorische, staatliche Unfallversicherung ist die einzig richtige Lösung der großen Frage; sie ist mit allen Kräften anzustreben, und nur, wenn sie in absehbarer Zeit nicht erreicht werden kann,

241

erscheint die Revision der Haftpflicht angezeigt." In zweiter Linie befaßt sieh der Bericht mit den zur Revision vorgeschlagenen Punkten der Gesetzgebung. Unsere Stellungnahme zu der Angelegenheit muß davon abhängen, ob und wann die Gesetzgebung über die Unfallversicherung wieder aufgenommen wird.

B e r g w e r k i n s p e k t i o n . An Stelle des zurückgetretenen Herrn J. B. Rocco haben wir zum eidgenössischen Bergwerkinspektor ernannt Herrn F. Escher, gewesenen Bergwerkdirektor, in Ciarens, der sein Amt im September antrat. Die in unserm Kreisschreiben betreffend die Aufsicht über die Bergwerke, vom 3. Dezember 1895 (Bundesbl. IV, 632"), bezeichnete Grundlage der Einrichtung erfuhr keine Abänderung.

Tl. Kranken- und Unfallversicherung.

Der V e r s i c h e r u n g s f o n d s wurde im laufenden Jahre nicht nur durch seine Zinsen, sondern auch durch eine besondere Einlage geäufnet. Die Staatsrechnung für das Jahr 1902 ergab nämlich einen Einnahmenüberschuß von Fr. 666,759. 06, und Sie beschlossen am 25. Juni, hiervon Fr. 500,000 in den Versicherungsfonds einzulegen. Dieser beträgt nunmehr, auf 31. Dezember 1903, die Summe von "Fr. 11,902,943. 27.

Die vom Industriedepartement ausgearbeiteten Tarife betreffend die K a p i t a l w e r t e der M i l i t ä r p e n s i o n e n erhielten unsere Genehmigung (23. Januar).

Über die B e a m t e n u n f a l l v e r s i c h e r u n g , für die ein Entwurf zu einem Bundesbeschlusse nebst Botschaft vorliegt (siehe letztjährigen Geschäftsbericht), faßten wir noch keinen Beschluß.

Im letztjährigen Berichte erwähnten wir, daß die schweizerische statistische Gesellschaft eine neue Erhebung über die g e g e n s e i t i g e n H i l f s g e s e l l Schäften in der S c h w e i z eingeleitet habe. Hinsichtlich der diesen Gesellschaften für ihre Mitwirkung zugesprochenen Entschädigung verweisen wir auf unsern Beschluß vom 20. Februar (Bundesbl. I, 533).

Die Unterscheidung zwischen den selbständig und den unselbständig erwerbenden Personen wird bei künftigen gesetzgeberischen Arbeiten wieder große Bedeutung haben. Insbesondere mit bezug auf die in der Hausindustrie beschäftigten Personen ist man immer noch im unklaren, ob und welche Kategorien derselben zu den unselbständig erwerbenden Personen gehören. Das Departement beauftragte daher Herrn A. Pfleghart, Advokat in Zürich, mit

242

dem Studium der Frage des R e c h t s v e r h ä l t n i s s e s z w i s c h e n den Arbeitgebern und A r b e i t n e h m e r n in der schweizerischen Hausindustrie.

Sowohl von Einzelpersonen, als auch von Versammlungen und Verbänden gingen uns über die Kranken- und Unfallversicherung und die Wiederaufnahme der bezüglichen Gesetzgebung verschiedene E i n g a b e n zu. Wir erwähnen folgende: a. Eingabe der D e l e g i e r t e n V e r s a m m l u n g der schweiz e r i s c h e n K r a n k e n k a s s e n . Diese Eingabe ist an die schweizerische Bundesversammlung gerichtet und bildet das Ergebnis von den Beratungen und Beschlüssen in Ö l t e n (30. November 1902).

An der Versammlung vertraten 453 Delegierte aus 22 Kantonen und Halbkantonen 274 Krankenkassen mit zirka 170,000 Versicherten.

Die Eingabe wünscht die Ausarbeitung eines Krankenversicherungsgesetzes, das auf folgenden Grundlagen beruht: 1. Der Bund richtet den Kantonen für die Krankenversicherung Subventionen soweit möglich in gleicher Höhe aus, wie sie in dem Gesetzesentwürfe vom Jahre 1900 in Aussicht genommen waren.

2. Es steht den Kantonen frei, unter Berücksichtigung der bestehenden Krankenkassen (Art. 34 bi" der Bundesverfassung), die Bundesmittel, sei es für die Krankengeldversicherung, sei es für die unentgeltliche Arznung, oder auch für beides zugleich, zu verwenden.

3. Die kantonalen Vorschriften betreffend Verwendung der Bundesmittel bedürfen der Genehmigung der Bundesbehörden. Die letztern üben die Oberaufsicht aus, und es ist ihnen alljährlich Rechenschaft abzulegen.

b. Eingabe der B r u g g e r V e r s a m m l u n g von Vertretern aa r g a u i s c h e r K r a n k e n k a s s e n . Die von 250 Vertretern der aargauischen Krankenkassen besuchte Brugger-Versammlung, vom 14. Juni 1903, schließt sich den Bestrebungen für eine beförderliche Wiederaufnahme des gesetzlichen Ausbaus von Art. 34bls der Bundesverfassung an. Sie hält es für angezeigt, daß, der Unfallversicherung vorgängig, zuerst nur die Krankenversicherung geordnet werde, und daß man den Kantonen in der Art und Weise der Verwendung einer eidgenössischen Subvention so weit freie Hand lasse,.

als darunter der von der Bundesverfassung verfolgte allgemeine: soziale Wohlfahrtszweck nicht gefährdet erscheine (Eingabe vom, 11. August 1903).

245.

c. Eingabe einer D e l e g i e r t e n V e r s a m m l u n g d e r s c h w e i z e r i s c h e n B e r u f s v e r e i n e . Im Auftrage einer größern Zäh!

von Delegierten aus industriellen und gewerblichen Vereinen übersandte uns das von der Versammlung (Ölten, 20. November 1903) bestellte Bureau das Protokoll der Verhandlungen mit einem Begleitschreiben vom 9. Dezember. Es wird speziell gewünscht, daß die Unfallversicherung gleichzeitig mit der Krankenversicherung wieder aufgenommen, und daß beide Vorlagen gemeinsam dem Referendum, eventuell der Volksabstimmung, unterstellt werden möchten.

Für das weitere Vorgehen auf diesem Gebiete der Gesetzgebung gedenken wir nächstens ein Programm aufzustellen.

VII. Bundesbeschhiss betreuend die gewerbliche und industrielle Berufsbildung.

1. Berufsbildungsanstalten Die im Berichtjahre auf Grund des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1884 ausgerichteten Bundesbeiträge an die ständigen Anstalten für gewerbliche und industrielle Berufsbildung sind aus folgender tabellarischer Zusammenstellung, die gleichzeitig eine Übersicht über die Verbreitung dieser Anstalten bietet, ersichtlich.

244

I

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Ort.

Fr.

Kanton ZUrich.

i Gewerbeschule .

Adliswil . . . .

325 Affoltern a/A. . .

Gewerbeschulen des Bezirks Affoltern . . Mettmenstetten . . | 1,000

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Bassersdorf . . .

Baum a " " Bülach Dielsdorf . . . .

Dietikon . . . .

» « . . . . Dübendorf . . . .

Elffff Hombrechtikoii . .

Handwerkerschule Horgen Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Illnau Gewerbeschule Küänacht . . . .

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Mannedorf. . . .

Meilen . . .

Nänikon-Werrikon .

Oerlikon-SeebachÎ1 W .

.

.

.

Schwamendingen .

Pfäffikon . . . .

,1 n .

.

.

.

Richterswil . . .

Gewerbeschule . . . . Rüti Rykon-Lindau Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Stäfa Thalwil Handwei'kerschule Töß .

1 Gewerbeschule Uster 1 Handwerkerschule Wädenswil Gewerbeschule Wald Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Weißlingen . . .

Gewerbeschule . . Wetzikon . .

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Winterthur . . .

i Berufsschule f ü r Metallarbeiter . . . .

Gewerbemuseum Zentralkommission der Gewerbemuseen . Zürich-Winterthur .

Gewerbeschule der Stadt .

Zürich .

Zürcherische Seidenwebschule . . . .

Pestalozzianuin Kantonales Technikum .

Winterthur

1

1

M

Kanton Bern.

Handwerkerschule . Belp .

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Biel Handworkerschule Burgdorf Delsberg

2001 400 330 150 250 230 300 250 450 400 810 500 300 350 1,455 500 450 841 340 500 400 620 1,150 550 600 400 600 2,600 10,500 5 291 6,000 86000 10,000 900 68 587 204,529

. .

225 2,800 1 600 420

245

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Ort.

Fr.

540 : 250 i 1 535 i

Handwerkerschule

Herzogenbuchsee Huttwil Ì Interlaken , Kirchberg .

Langenthai Langnau . . .

Laufen Gewerbliche Fortbildungsschule .

Gewerbliche Zeichenschule . . . .

Meiringen . . .

Münsingen . . .

i Handwerkerschule Ecole professionnelle Neuveville .

Oberdießbach · Haßdwerkerscbule Oberhofen .

Ecole professionnelle d e dessin . . . . Porrentrny . .

St-Imier . . .

Steffisburg . . .

, Hanclwerkerschule Sumiswald .

i Ecole professionnelle .

Tavannes Thun . . .

Hand werk ers eh ni e Wangen.

Worb . .

ßrienz Brienzwiler j Zeichenschule . . .

.

. . .

Lehrwerkstätte für Holzschnitzerei . . . Meiringen . . .

Porrentruy ' Ecole d'horlogerie .

;1 ,, ,, e t d e mécanique . . St-Imier . . .

Bemische Lehrwerkstätten .

Bern .

Handwerker- u Kunstgewerbeschule " Schweiz, permanente Schulausstellung *" Kantonales Gewerbemuseum " Historisches Museum Westschweizerisches Technikum Bici Kantonales Technikum Burgdorf

350

:

500 625 300 1

.

.

300 500

175 : 250 j 600 3,200 i 572 3001

.

.

.

550 1 015 560 300 1 4 500

.

.

Kanton Luzern.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Luzern Münster Sursee Knnstgewerbeschule i

850

.

Kanton Uri.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Altdôrf

200 1,500 6 000 11,355 25 931 1 22 200 1

712 12 725' 5 000 ' 64,150 32 299 204,889

4,200

220 400 8 187

13,007

875

Kanton Schwyz.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Arth . . . .

r r> . . . . Brunnen-Ingenbohl .

Bundesblatt.

56. Jahrg. Bd. II.

680 345

17

246

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Ort.

Fr.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Einsiedeln . . . .

Gersau Küßnacht . . . .

Lachen Schwyz Wollerau . . . .

Kanton Obwalden.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Alpnach . . .

Engelberg . . .

Kerns-Melchtal .

Lungern . . .

1 Gewerbliche Zeichenschulcn .

.

Sachseln-Sarnen Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Samen .

4,246

.

.

.

.

Kanton Nidwaiden.

Gewerbliche Zeichenschule Beckenried Gewerbl* Zeichen- und Fortbildungsschule Stans-Buochs . . .

Kanton Giarus.

Engi . . .

Gewerbliche Fortbildungsschule , « » . . . . Glarus-Riedern Mollis . . .

; " " Näfels . . .

Netstal . . .

Niederurnen .

Schwanden .

Giarus .

1 Kantonale Zentralstelle für gewerbliches Giarus

950 ; 400 260 546; 845 !

220 :

170, 440, 300' 230 '

965 | 150 :

2,256

150' 950 i 1,100 1

.

. .

.

.

.

. .

. .

Kanton Zug.

Handwerker-Fortbildungsschule .

Baar . . .

Menzingen .

i Handwerkerschule l Gewerbliche -Fortbildungsschule . . . . Unfertigen . . . .

Gewerbeschule Zusr · · Kanton Freiburg.

Ecole secondaire professionnelle des garçons Fribourg . . . .

; Cours professionnels d'adultes . . . .

Fortbildungsschule für gewerbl. Zeichnen Murten .

Cours professionnels de cartonnage . . Fribourg . . . .

1 Ecole de vannerie Musée industriel cantonal . . . .

Technicutn

500 1,182 550 Î

362 300 400 860 1 920 i 450 j

6,524 247

400 227 1,400 ·2,274 i

2,755 1 6,500 245 1,150 2933 4,720 26,728 1 45,031

247

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Ort.

Kanton Soloihurn.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Balsthal-Klus . .

Biberist Breitenbach . .

Derendingen . .

Erlinsbach . . .

Grenchen . . .

. . . . Hägendorf . . .

Hessigkofen . .

Kleinlützel. . .

Eriegstetten . .

Nieder-Gerlaflngen Ölten . . .

Schönenwerd . .

1) ·· . . . .

Solothnrn . . .

Handwerkerschule Uhrenmacherschnle Kanton Baselstadt.

Allgemeine Gewerbeschule Gewerbemuseum Historisches Museum

Fr.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. . .

. . .

. .

. . .

. . .

Kanton Schaffhausen.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Neunkirch . . . .

Schaffhanseii . . .

Stein Kanton Appenzell A.-Rh.

Gewerbliche Zeichenschule "

665 3,200 1 2,475 15,143

50,600 7,275 9,440 67,315

Basel

Kanton Baselland.

Ariesheim .

Gewerbliche Zeichenschule ,, Fortbildungsschule . . . . Gelterkinden Liestal .

" '' Oberwil .

Pratteln .

Sissach ,, Fortbildungsschule . . . . Waldenburg Liestal Lehrmittelsammlung

714 563 275 515 299 1,060 600 340 200 545 625 3077

Bühler Gais Speicher . . . .

Stein-Hundwil . .

1,100 1,415 1,150 ' 950 750 1,250 691 500 7,806 472 3,140 300 ~ 3,912 180 220 665 1,141 340 264

248 i 1

Ort.

Anstalt.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Teufen n n

Zeichenschule n

)i

,,

Weblehrans a l t . .

. . . .

. . . . Urnäsch

. . . .

. . . . Waldstatt . . . .

. . . . Walzenhausen . .

.

.

. Teufen

Ka nton Appenzell l.-Rh.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Appenzell . . . .

Sundesbeltrag. :

Fr. !

442 415 256 180 412' 2,500 1 7,015 250

Kanton Si. Gallen.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Altstätten . . . .

650 » . . . . Berneck . . . .

435 i « Buchs 350 Bütschwil . . . .

240 n Ebnat-Kappel . .

285 Flawil . . . .

410 n Flums .

. . .

250 ; n 235 ' Gams Goßau .

. . .

400: Grabs .

. . .

366 r « . . . . Grub 88 r Kirchberg . . . .

219 Lichtensteig . . .

392 1 r . . . .

SO Mels Mörschwil . . . .

».

.

· .

.

150 Neßlau - Krnmmenau M . . . .

251 j.

· . . . .

Niederuzwil . . .

750 Î' Oberriet . . . .

125 Oberuzwil . . .. .

340 Ragaz 875 Rapperswil-Jona )i . . . .

578 r Rheineck . . . .

300 rr . . . .

Rorschach . . . .

900 ^ Schanis n . . . .

250 S t . Gallen . . . . 11,720 Thal 1,000 TJznach .

. . .

380 n . . . .

Waldkirch . . . .

320 »!

.

.

.

.

Wartau 180 H 432 Wattwil . .

r Wil . .

727 T) . . . .

r S t . Gallen . . . .

30 Lehrmittels,immlung Anstalten c es ostschweizerischen Stiek26,050 fachfonds

' :

249 Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

i

Fr.

3,687 Wattwil Webschule S t . Gallen . . . . 31,647 Verkehrsschule 28,250 Industrie- u n d Gewerbemuseum . . . .

113,342Kanton Graubünden.

Gewerbliche Fortbildungsschule

" 1

n

.

Muster- und Modellsainmlung Kanton Aargau.

Ha n dwerkers ch nie . . . .

" " ;

» "

' Kantonales Gewerbemuseuin

.

.

.

\rosa Chur Davos Fuis . . . .

Ilanz Samaden . . . .

S t . Moritz . . . .

Thusis . . .

Cliur Aarbur rr . . . .

Baden .

. . .

Bremgarten Fi'ick Gebenstorf Lenzburg . . . .

Menziken . . . .

Murgenthal Rheinfelden Schottland .

Wohlen Zoflagen .

Aarau .

. .

. . .

. . .

. . .

Kanton Thurgau.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Amriswil . . . .

Arbon Bischofszell . . .

Dießenhofen .. . .

Ermatingen . . .

, ., ., .

Frauenfeld. . . .

Kreuzungen . . .

Müllheim . . . .

Oberhofen-Münchwilen M ;i . . . .

Eomanshorn . . .

Schönenberg-Kradolf .

Steckborn . . . .

Weinfelden . . .

238 2,550 1,632 350 300 400 700 300 800 7,270 380

1,550 325 1,475 1 320 165 1 475 392 300; 249' 500 250 400l!

700 16,977 1 24.458 163 600 400 160 22) 1,421 950 250' 340 160 200 370 850 ' 6,085

250

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Ort.

Fr.

1,520

Kanton Tessin.

Scuola di disegno

1 1 1 i l i

!

i

Agno Arzo Barbengo . . .

" Bellinzona Biasca " Breno Brissago . .

'' Cevio . . .

Chiasso .

. .

" Cresciano . . .

" Curio Intruglia . . .

' Locamo . . .

' Lugano . . .

Mendrisio . . .

" Morcote . . .

' Ponte-Tresa .

Rivera . . .

Russo . . .

Sessa " Sonvico . . .

Stabio Tesserete . . .

" Vira-Gambarogno Scuola serale professionale Antonio Vanoni Lugano

Kanton Waadt.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1 450 400 1,800 700 700 400 650 700 690

800 400 3,075 6,650 2,060 400 400 740 425 850 800 800 700 1 665 940 1 28,715

Cours professionnels pour jeunes gens . Lausanne . . . . 2,450. -- ,, ,, des ouvriers charpentiers 450. --i Cours professionnels des ouvriers charrons 725. --i et maréchaux Cours professionnels des ouvriers coiffeurs 165.-- , ,, des ouvriers confiseurs ,, des ouvriers ébénistes 350.-- 602.-- ,, des ouvriers ferblantiers 250.,, des maçons suisses .

212. --1 ,, de reliure et de dorure ,, des ouvriers serruriers 1,130.--' ,, ,, des ouvriers tailleurs 300. --i e t tailleuses . . . .

1,018. --' Cours professionnels des ouvriers tapissiers 65.-- ,, de typographie. . .

L a Sarraz . . . . 189. -- " " Montreux . . . . 838. 90 475 --1 Morges

300. --;

251

Anstalt.

1

Cours professionnels .

'

"

i

'

"

i

'

" '

Ecole d'horlogerie . .

I Musée industriel .

i

Bundes- : beitrag. j

Ort.

Nyon Payerne Sentier .

Ste-Croix Vallorbe Vevey Tverdon Sentier . . . Lausanne

Kanton Wallis.

Ecole professionnelle Ecole des apprentis-artisans

Fr. i 190. -- î

90.--' . . .

. .

108.-- 318. -- ' 275 -- ' 1 SQQ. -- · . . . . 1,260. 30 4,680. -- ' .

926. -- ; 18,766.20

Sion

5 004 j 860 5,864

Kanton Neuenburg.

Cernier Ì Ecole de dessin professionnel 400 . . . .

Ecole professionnelle pour adultes . . . Fleurier 350 L e Locle . . . .

3,867 1 Ecole de dessin professionnel et de modelage Neuchâtel . . . .

3,200 Ecole d e dessin professionnel . . . . S t . Aubin . . . .

350 Ecole d'art appliqué à l'industrie . . . La Chaux-de-Fonds 20,093 Ecole d'horlogerie et de mécanique . .

34,306 n n Ecole de mécanique Couvet 4905 Ecole d'horlogerie et de mécanique . . Fleurier . . . .

8,670 ; Ecole d'horlogerie, d'électrotechnique et Neuchâtel . . . .

de petite mécanique 9 649 1 L e Locle . . . . 36 233 Technicum 122,023 Kanton Genf.

j Cours facultatifs du soir .

. . . Genève 4000 Académie professionnelle .

. . .

10 183 " Ecole d'horlogerie . . .

18295 1 Ecole de mécanique 13 500 " Ecole cantonale de métiers 12 643 r 1 Technicum .

. . .

28,000 ' i Musée des arts décoratifs .

. . .

8 121 r Ecoles des beaux-arts 38 538 Ecole cantonale des arts industriels . .

34,000 167,280 Zusammen

301 Anstalten

. .

wo

252

Die W i r k u n g e n des Bundesbeschlusses s e i t s ei n e in I n k r a f t t r e t e n (die Angaben für das Jahr 1903 sind noch unvollständig und folgen im nächsten Bericht) werden durch folgende Zahlen veranschaulicht:

Jahr.

1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902

Zahl der subventionierten Bildungsanstalten.

43 86 98 110 118 125 132 139 156 177 185 203 216 212 226 242 250 270 298

Gesamtausgaben.

Beiträge von Kantonen, Gemeinden, Korporationen und Privaten.

Bundesbeiträge.

Fr.

Fr.

Fr.

438,234. 65 811,872.16 958,569. 70 1,024,462. 84 1,202,512. 29 1,390,702. 29 1,399,986. 67 1,522,431.10 1,750,021. 99 1,764,069. 52 1,994,389. 68 2,203,133. 29 2,696,197. 79 2,608,270. 06 2,759,366. 11 2,838,717. 99 2,884,874.42 3,198,143. 80 3,547,241.30

304,674. 65 517,895. 38 594,045. 64 636,751. 62 724,824. 01 814,696. 77 773,614. 30 851,567. 67 954,299. 70 981,137. 12 1,118,392. 43 1,265,635. 66 1,472,707. 42 1,511,166. 47 1,599,127.47 1,634,315. 43 1,694,654. 54 1,925,422. 57 2,097,690. 20

42,609. 88 151,940.22 200.375. 25 219^044. 68 284,257. 75 321,364. -- 341,542. 25 363,757. -- 403,771. -- 447,476. -- 470,399. -- 567,752.-- 632,957. -- 673,902. -- 712,285. -- 786,229. -- 831,999. -- 912,167.-- 980,077. --

36,993,197. 65 21,472,619. 05 9,343,905. 03 Zur Deckung der Ausgaben dienen außer den angegebenen Beiträgen noch andere, in der Tabelle nicht angeführte Einnahmen (Schulgelder, Erlös für Arbeiten u. s. w.~).

2. Stipendien.

Die nachstehende Tabelle auf Seite 254 und 255 weist Bestimmung, Anzahl und Betrag der bewilligten Bundesstipendien aus.

253

3. Besondere Unternehmungen.

Bundesbeiträge erhielten : a. der F a c h k u r s des Konditorenverbandes Zürich Fr.

100 des Konditorenverbandes Bern ,, 103 d e s Buchbinderfachvereins Bern . . . . . f l 1 0 0 der Schneidergewerkschaft Bern 100 51 des Spenglerfachvereins Biel ,, 50 des Sehneidermeistervereins Burgdorf . . . n 325 des Malerfachvereins Luzern 70 n des Spenglerfachvereins Luzern ., 50 des Malerfachvereins St. Gallen ,, 133 des Spenglerfachvereins St. Gallen . . . . ,, 64 des Tapeziererfachvereins St. Gallen . . . . ,, 63 des Schuhmaeherfachvereins St. Gallen . . . ,, 42 des Schneider- und Schneiderinnenfachvereins St. Gallen ,, 51 des typographischen Klubs St. Gallen . . . ,, 59 für Buchdrucker in Aarau ,, 75 des Schneiderfachvereins Aarau ,, 25 b. der Verband s c h w e i z e r i s c h e r H e i z e r und M a s c h i n i s t e n für Kurse und Wandervorträge in den Sektionen ,, 905 c. der VÌI. und VIII. F o r t b i l d u n g s k u r s für Handwerkerschullehrer am Gewerbemuseum in Aarau ,, 495 d. der VI. I n s t r u k t i o n s k u r s für Zeichenlehrer am Technikum in Freiburg ,, 2,133 e. der Kanton St. Gallen für sein W a n d e r l e h r institut ,, 2,046 f. der schweizerische Gewerbeverein für die Lehrlingsprüfungen ,, 13,000 g. der schweizerische Verband zur Förderung des Zeichen- und gewerblichen Berufsunterrichts für seine Z e i t s c h r i f t ,, 2,300 h. der Handfertigkeitsunterricht an den L e h r e r s e m i n a r i e n Hofwil (Fr. 500), Pruntrut (Fr. 400), Lausanne (Fr. 500) ,, 1,40(1 i. der schweizerische Verein zur Förderung des H a n d a r b e i t s u n t e r r i c h t s für Knaben. . ,, 1,000 Zusammen

Fr. 24,689

254

Kanton.

XVII. InstrukFUr Besuch FUr Studien- tionskurs von am reisen.

Technikum Schulen.

Winterthur.

Stipendisten.

Betrag.

Stipen- Betrag. Stipen- Betrag, diile«.

diaten.

Fr.

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen . . . .

Appenzell A.-Rh. . . .

St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Neuenburg Zusammen

1 11

2 2 1 1

220

3,400 850 600 200 200

Fr.

Fr.

2 2

600 300

3 750 1 400 1

70

3

1 150 3 1,600

i 1,200

1 385

30 7,900 5 1

650 300

5 2,300 5 2,800

68 21,170

2 2

500

350

7 2450

8 2,105

255

VII. u. Vili. Fortbildungskurs am Gewerbemuseum Aarau.

Slipondiät».

VI. Instruktionskurs am Technikum Freiburg.

Fachkurse am Gewerbemuseum Winterthur.

Betrag. Sliptn- Betrag. Stipen- Betrag.

dlaten.

diaten.

Fr.

Fr.

6 -- 3 2 -- 11 -- 1 --

2 1 -- 4 2 --- --

39 1,777

5 1,910 12

Stipendiaten.

Fr.

-- -- 9 285 -- 240 ~~ -- -- -- -- -- 30 -- -- -- -- -- -- 240 -- -- -- -- -- -- -- -- .. .

1 75 225 120 -- -- -- -- -- -- 1 200 -- 350 1 385 1 30 -- -- -- -- -- 1 40 60 --- -- -- -- -- -- -- -- 162 -- -- -- _ 50 -- ' -- -- -- -- -- !

160 -- : . .. -- -- 140 -- -- -- -- -- 1 125 -- -- - 2 1,200 -- -- -- -- -- -- --

6 1 --

XVIII. Lehrerbildungskurs fUr Handfertigkeit in Luzern.

430

Betrag.

Rekapitulation.

Slipendialeii.

Betrag.

Fr.

21 5 15 -- -- -- 1 -- -- 6 1 1 3 -- 8 5 1 5 -- -- 12 84

Fr.

36 25 18 2 8 1 5 3 4 20 2 3 3 2 39 5 10 10 1 7 19

3,430 4,850 1,860 600 510 200 390 270 1,800 1,750 1,300 200 300 162 8,810 450 890 1,440 125 3,500 4,060

7,055 223

36,897

1,575

510 980 -- -- --

90 -- -- 600 100 100 300 -- 860 450 80 500 -- -- 910

.

!

1

|

j

256

4. Verschiedenes.

Um einzelne Experten etwas zu entlasten und gleichzeitig der französischen Schweiz im Kollegium eine vermehrte Vertretung einzuräumen, wurde dieses durch einen 13. Experten verstärkt in der Person des Herrn M. Camoletti, Architekt in Genf.

Die Expertenkreise waren seit einer Reihe von Jahren im wesentlichen unverändert geblieben. Das Departement hielt es, in Übereinstimmung mit den Experten, für zweckmäßig, in der Zuteilung der zu inspizierenden Anstalten wieder einen gewissen Wechsel eintreten zu lassen. Die im Berichtjahre erfolgte Durchführung dieser Anordnung wird der Inspektionstätigkeit, wie den beteiligten Anstalten förderlich sein.

Behufs Begutachtung besonderer Fragen veranlaßte das Departement eine Konferenz der Obmänner der drei Expertengruppen und eine solche des Plenums.

' Einem von der Experteukonferenz geäußerten Wunsche entsprechend, ermächtigten wir das Departement, das Expertenpersonal (inbegriffen Expertinnen) jeweilen auf ein Jahr für die Polgen dienstlicher Unfälle (z. B. bei Benutzung von Fuhrwerken, Schlitten, bei Besuch von Schulateliers mit Maschinenbetrieb) kollektiv zu versichern. Das Departement hat von dieser Ermächtigung, erstmals für die Dauer eines Jahres, Gebrauch gemacht.

Im Auftrage des königlich preußischen Ministers für Handel und Gewerbe statteten die Herren Geheimer Regierungsrat Dr. von Seefeld, Regierungs- und Gewerbeschulrat Lachner und Dr. Dunker im Laufe des Monats Juli zum Zwecke des Studiums des beruflichen Bildungswesens unserm Lande einen Besuch ab. Die kaiserlich deutsche Gesandtschaft ersuchte uns um guten Empfang der Delegation. Infolgedessen wurden den Delegierten durch das Departement zwei seiner Beamten zur Verfügung gestellt behufs Begleitung und Einführung bei denjenigen Anstalten in den verschiedenen Teilen des Landes, welche von den Delegierten besucht wurden.

VIII. Bundesbeschluss betreffend die hauswirtsehai'tliclie und berufliche Bildung des weiblichen Geschlechts.

Die im Berichtjahre auf Grund des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1895 ausgerichteten B u n d e s b e i t r ä g e un die Ständigen Anstalten für hauswirtschaftliche und berufliche Bildung des weiblichen Geschlechts sind aus folgender tabellarischer Zusammenstellung, die gleichzeitig eine Übersicht über die Verbreitung dieser Anstalten bietet, ersichtlich.

257 i

Anstalt.

Kanton Zürich.

Koch- und Haushaltungsschule . . .

Töchter-Fortbildungsschule . . . .

Bundesbeitrag.

Ort.

Affollerò a. A. . .

Adliswil Andelfingen . . .

Bäretswil .

Bülach . .

. .

' " ' ; Dinhard-ïCschlikon .

Dübendorf . .

Eglisau . .

. .

Elffff ; Glattfelden-Zweideln !

" Guntalingen . . .

Hedingen i " " Hecri Hntzikon-Turbenthal Iberg-Seen . . .

Illnau .

!

Küsnacht .

Haushaltungsschule Meilen Töchter-Fortbildungsschule . . . .

Neftenbach Oberstammheim ' Oberwintertlmr .

" ' Ossingen . . . .

Koch- und Haushaltungskurse . . . Pfäffikon (Bezirk) .

Pfäffikon . .

Töchter-Fortbildungsschule .

Richters wil Rüti .

Töchter-Fortbildungsschule Schlaft- Waltenatein Seen-Sennhof Stäfa · H a u s baltungs schule . . . .

Thahvil . . .

Töchter-Fortbildungsschule , Töß . .

Unterem brach ' TJnterstatnmheim Volketswil Wädenswil Waltalingen . . .

Wiesendangen . .

Winterthnr Haushaltungsscliule Töchter-Fortbildungsschule .

Hanswirtschaftlicher Unterricht an der Zürich VIII Primarschnlklasse j Haushaltungsschule Schweizerische Fachschule für Damen! Schneiderei und Lingerie

Fr. 1

.

.

.

.

.

520 230 200 130 '· 125 100 80 130

180 '

r

.

.

.

.

120 65 70 90 50 95 105 331 Ì 250 80

116

.

.

.

100 83 76 !

200 ' 200 lì 340 j JOO 200 225 250 400 335 100 80 , 150 50 130 2,425 9 800 1 500 3,500 !

9,950 !

33,261 1

258

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Oli.

Kanton Bern.

Mädchen-Fortbildungsschule Belo . .

Koch- und Haushaltungskurse der Primarschulen . . .

. . .

. . Bern . .

. . .

Hauswirtschaftliche Kurse der Sekundärschule . . .

. .

. . .

Haushaltungs- und Dienstbotenschule .

Frauenarbeitsschule Hauswirtschaftliche Kurse Biel Mädchen-Fortbildungsschule. . . . . Duggingen . . . .

Haushaltungsschule . . . .

. . Herzogenbuchsee .

Mädchen-Fortbildungsschule . . . . Münchenbuchsee Ecole ménagère St-Itnier .

. . .

Mädchen-Fortbildungsschule . . . . Wohlen-Meikirch-Kirchlindach Bernische Haushaltnngsschulc . . . . Worb Kanton Luzern.

Abend-TTlickschule .

Koch- und Haushaltungsschule

Luzern Weggis

Einsiedeln Lachen

Kanton Obwalden.

Kantonaler Kochkurs

Samen

Kanton Glarus.

Haus wirtschaftliche Fortbildungsschule

..

..

"

Dießbach .

Ennenda Hätzingen Leuggelbach Linthal Luchsingen Mitlödi .

Mollis Mühlehon) Näfels Netstal . Niederurnen Nidfurn Rüti . .

Schwanden

1,040 518 8,137 4,605 160 173 1,600 102 1 500 ' 615 2,425 14,845 90 i 1,500 1,590

Kanton Schwyz.

Arbeitsschule Töchter-Fortbildungsschule

80

. . . .

180 204 | 384 130

. .

. . . .

. . . .

. . .

. . . .

. . . .

. . (675)

125 218 195 69 135 145 88 360 92 l 280 234 500 30 150

2,621

259

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Ort.

Fr.

Kanton Freiburg.

Ecole ménagère

Cours professionnel de cuisine Ecole ménagère Cours professionnel de lingerie Cours professionnel de coupe et confection Ecole ménagère

i

Kanton Solothurn.

Haushaltungsschule

B elfaux Châtel-St-Denis . . .

Cottens Estavayer-le-Lac .

Fribourg .

Gruyères . . .

Guin Komont . .

Schmitten . .

Tavel

Aeschi . .

Balsthal . .

Biberist . .

Büsserach .

Derendingeu .

Grenchen Kriegstetten .

Ölten Schönenwerd Solothurn

i

Kanton Baselstadt.

Kochkurse der Mädchenseknndarschule Kocbschulen der Kommission für Fabrikarbeiterverhältnisse . . . .

. .

Frauenarbeitsschule Kanton Baselland.

Koch- und Haushaltungskurse der gemeinnützigen Gesellschaft d. Kantons Schulküche Koch- und Hanshaltungsschule . . .

· Schulküche Koch- und Hausbaltnngsschnle

...

. .

. . .

. .

. . .

. . .

. . .

Basel

562 760 760 746 2,600 3,925 1,020 1,500 628 !

760 | 345 : 443 i 760 !

14,808 : 198 750 549 340 950 600 260 325 250 550 4,772

1 1 !

' ' ·

3 214

1,760 ' 31,557 , 36,531 t

Baselland Binningen .

Gelterkinden . . . .

Liestal Münchenstein . . .

Muttenz Sissach .

. . .

. . .

Waldenburg . . . .

590 | 375 i 1,525 !

700 i 200 220 200 750 135 4,695 '

260

Kanton Schaffhausen.

'· Töchter-Fortbildungsschule ji

n

Kanton Appenzetl A.-Rh.

Töchter-Fortbildungsschule .

" '' Volks-Kochschule .

i Töchter-Fortbildungsschule .

i " i

r

Kanton St. Gallen.

l Hauswirtsehaftliche Fortbildungsschule i Kochschule . . .

. . . .

1 Haushaltungsscuule . .

Frauenarbeitsschule Hauswirtschaftliche Fortbildungsschule Kanton GraubUnden.

Koch- und Haushaltungsschule Frauenarbeitsschule Freiwillige Fortbildungsschulen für Mädchen Kantonaler Kochkurs

Bundes- ; beitrag.

Ort.

Anstalt.

Fr.

Beggingen Dörflingen Nennkirch Schaffhanseu Schleitheim Stein

. . . .

. . . .

. . . .

. . .

. . . .

i

80 60 157 1,774 '184 190

2,445

Bühler Gais Grub Heiden .

Herisau

. . . .

. . . .

Hundwil Lutzenberg Rehetobel Reute Schönengrund . . .

Schwellbrunn Speicher Ptein Teufen Trogen Urnäscli Wald Waldstatt Walzenhausen Wolfhalden . . . .

25 110 20 117 i 1,300 766 133 79 189 46 83 20 151 !

118 ' 183 115 90 37 35 120 1 18 |

3.755 ' 1 Altstätten 600 l Rapperswil . . . .

233 St. Gallen . .

250 i 2,150 !

7,692 i Thal 240 11,165 i

Chur

. . .

Verschiedone Gemeinden Unbestimmt

1 500 708 700 300 3,208 |

261 Bundesbeitrag. '

Ort.

Anstalt.

Fr.

Kanton Aargau.

Kurse für weibliche Fortbildung . . .

Kochschule Töchter-Fortbildungsschule Haushaltnngsschule

Aarau (Bezirk) . . .

Ammevswil . . . .

" ''

!

1,750 j 138 40 '

725

Bottenwil Brittnau . .

Egliswil Fislisbach .

Kölliken .

Küngoldingen Lenzburg .

" Töchter-Fortbildungsschule !

"

90 67 45 20 130 50 50

. .

. . .

. . .

. . .

Dienstboteuschule 1

Koch- und Haushaltungsschule Haushaltungsschulo

179 i

Haushaltungsschule . . . .

Töchter-Fortbildungsschule .

Koch- und Haushaltungsschule . . .

' Haushaltungsschule Töchter-Fortbildungsschule

· · · ·

Bundesblatt.

Murgenthal Niederlenz Oftringen Othinarsingen Reinach

Schafisheira Seengen .

Seon Staufen . . . Uerkheim .

Zofingen . .

Kanton Thurgau.

i Freiw. Töchter -Fortbildungsschule . .

n

' i 1 1 · l '

982 45

Äleisterschwanden .

" ' Haushaltungsschule . . .

Koch- und Haushaltungsschule

;

n

56. Jahrg. Bd. II.

·

·

90 55 |

50 45 193 i 65

45 55 55 45 110 250

. . .

5,369 .

Aadorf Affeltrangen . . . .

Alterswilen . . . .

Altnau .

Amriswil . . .

Arbon . . . .

Au Bichelsee Bischofszell . . . .

Buch . . . .

Bürglen Dießenhofen . . . .

Dozwil Dußnang- Oberwangen Erlen-Eiedt-Ennetaach Ermatingen . . . .

Eschlikon .

172 55 73 74

i i , !

267 100 65 i 223 i 144 41

110 130 !

60 ' 36 60 94 59 '

18

262

Ort.

Anstalt.

Fischingen . . . .

Frauenfeld . . . .

Gachnang Götighofen . . . .

Guntershausen . . .

n Güttingen .

. . .

" Hatswil Hörn » Kenzenau Keßwil-Uttwil . . .

n n · Langdorf . . , Märstetten . . . .

Matzingeu " Mettlen . .

. .

Müllheim . . . .

Thurgauische Haushaltungsschule . . Neukirch a. d. Thur .

Freiw. Töchter -Fortbildungsschule . . Neukirch-Egnach . .

Oberhofen-Miinchwilen n n Pfyn Romanshorn . . . .

Sirnach . . . .

Sulgen Tägerwilen . . . .

Ueßlingen n n Wängi 'Weerswilen . . . .

Weinfelden . . . .

n n Wigoltingen . . . .

Freiw. Töchter -Fortbildungsschule . .

Kanton Tessi n.

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Ambri . . .

Ascona .

. . .

Muralto Vergeletto . . . .

Kanton Waadt.

Baulmes Lausanne .

Ecole ménagère et professionnelle .

Cours professionnels pour jeunes filles

" "

" "

" "

Montreux Morges Sentier Ste-Croix Vallorbe . . . .

Vevey Yverdon

Bundesbeitrag.

Fr.

90 700 24 63 120 96 60 60 90 75 80 153 40 120 53 700 120 175 60 132 40 69 117 73 95 140 210 12 5,530 248 238 229 328 1,043 72. 55 2,175.-- 6,500. -- 697 80 807. 50 142.-- 240.-- 857. -- 850.-- 1,239. 80 13,581. 65

263 1

1

Kanton Wallis.

Ecole ménagère Ecole de couture "

Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt. .

Fr.

800

Loèche .

Riddes Sion S t . Maurice . . . .

"

Kanton Neuenburg.

Ecole professionnelle de jeunes filles .

Ecole ménagère

300 700 800 2,600

La Chaux-de-Fonds .

1,280 737 5,400 7,417

Neuchâtel .

Kanton Genf.

Ecole professionnelle et ménagère

Carouge Genève

4,800 37.000 41,800

Zusammen

240 Anstalten

. . . !II,J50.6Ì

Die W i r k u n g e n des Bundesbeschlusses s e i t s e i n e m I n k r a f t t r e t e n (die Angaben für das Jahr 1903 sind noch unvollständig und folgen im nächsten Bericht) werden durch folgende Zahlen veranschaulicht:

Jahr.

1896\ 1897/ 1898 1899 1900 1901 1902

Zahl der subventionierten Bildungsanstalten.

114 124

153 180 188 214

Gesamtausgaben.

Beiträge von Kantonen, Gemeinden, Korporationen und Privaten.

Bundesbeiträge.

Fr.

Fr.

Fr.

196,457. 72

84,087. --

236,615. 35 336,927. 76 355,425. 72 415,926. 89 435,897. 25

108,766. -- 158,157.-- 164,306. -- 181,762.-- 200,747. --

4,264,564. 94 1,977,250. 69

897,825.--

479,216. 35 524,155.91 723,450. 74 732,431. 58 836,515. 06 968,795. 30

264

Zur Deckung der Ausgaben dienen außer den angegebe.nea Beiträgen noch andere, in der Tabelle nicht angeführte Einnahmen (Schulgelder, Erlös für Arbeiten u. s. w.j).

Im Interesse der Ausbildung von Lehrkräften erfolgte die Auszahlung von 9 S t i p e n d i e n im Gesamtbeträge von Fr. 1870.

Folgende besondere U n t e r n e h m u nO g e n erhielten die o nebenstehend verzeichneten Bundesbeiträge: «. der kantonale Arbeitslehrerinnenkurs io Zürich Fr. 1,500 b. der Bildungskurs für Haushaltungslehrerinnen der Stadt Zürich ,, 300 c. die hauswirtschaftlichen Kurse der ,,Schulfreundlichen"1 in Bern ,, 259 d. der Haushaltungskurs in Rue ,, 157 e. der Fachkurs für Handstickerei in Appenzeil . ,, 676 f. die kantonalen waadtländischen Fachkurse und Wandervorträge für Schneiderinnen und Näherinnen .n 2,841 Zusammen

Fr. 5,733

Das thurgauische Erziehungsdepartement richtete an das berichterstattende die Anfrage, ob durch die geplante Umwandlung der dortigen freiwilligen Töchterfortbildungsschulen in o b l i g a t o r i s c h e hinsichtlich der Subventionierung durch den Bund Schwierigkeiten entstehen könnten. Die Antwort lautete : In unserm Kreisschreiben an die Kantonsregierungen, vom 8. April 1896 (s. Bundesblatt 1897, I, 873), haben wir erklärt, daß, im Sinne der Protokollerklärung des Nationa.lrat.es, vom 20. Dezember 1895, der am gleichen Tage erlassene Bundesbeschluß sich nicht auf die Unterstüizung der allgemeinen, durch die Volks und Mittelschule vermittelten Bildung erstrecke. Ferner habun wir am 26. Oktober 1896 (Bundesblatt 1897, I, 875) das Begehren eines Kantons, der für seine 302 Arbeitsschulen die Bundesunterstützung in Anspruch nehmen wollte, abgewiesen, weil dort die Arbeitsschulen laut Schulgesetz einen Bestandteil der Gemeindescbule bilden, und jedes Mädchen bis zur gesetzlichen Entlassung aus der Gemeindeschule zum Besuche der Arbeitsschule verpflichtet sei.

Aus Ihren Mitteilungen scheint indes hervorzugehen, daß die geplante obligatorische Fortbildungsschule nicht dazu bestimmt sei, der Volksschule das hauswirtschaftliche Pensum ganz oder teilweise abzunehmen. Wenn wirklich eine solche Verschiebung nicht erfolgt, die Volksschule also in den Fächern Handarbeit,

265 Deutsch, Rechnen und eventuell Haushaltungskunde keine Verkürzung erfährt, und die obligatorische Fortbildungsschule außerhalb des Rahmens der die allgemeine Bildung vermittelnden Schule steht, so wird voraussichtlieh ein Hindernis für die Anwendung des Bundesbeschlusses betreffend die hauswirtschaf'tliche und berufliche Bildung des weiblichen Geschlechtes nicht eintreten.

Immerhin wird die Beschlußfassung von der endgültigen Gestaltung des geplanten kantonalen Gesetzes abhängen. (10. September.)

Die über die gleiche Angelegenheit konsultierte Expertenkonferenz vom 29. September sprach ihre Ansicht ebenfalls aus, wie folgt: Der Umstand, daß eine Schule obligatorisch ist, kann für die Beurteilung ihres Anspruchs auf Bundessubvention auf Grund der Bundesbeschlüsse über Berufsbildung nicht maßgebend sein; entscheidend ist vielmehr ihr Unterrichtsgebiet und der Unterrichtsbetrieb; haben diese beruflich bildenden Charakter, so sollen jene Bundesbeschlüsse anwendbar sein.

In Übereinstimmung mit dem Gutachten der nämlichen Expertenkonfereuz erteilte das Departement der Frau E. Coi-adi-Stahl, eidgenössischen Expertin, den Auftrag, nach dem Vorbilde der eidgenössischen Anleitung für die gewerblichen Fortbildungsschulen, den Entwurf zu einer A n l e i t u n g für die vom Bunde subventionierten Mädchenfortbildungsschulen auszuarbeiten.

An Stelle der ihrem Wirkungskreis leider durch den Tod entrissenen E x p e r t i n Fräulein L. Jomini in Lausanne wurde Frau L. de Courten in Sitten gewählt.

III. Abteilung.

Landwirtschaft.

1. Landwirtschaftliches Unterrichtswesen und Versuchsanstalten.

1. Stipendien.

Über die Stipendien, die irn Berichtsjahre neben gleich hohen kantonalen Beiträgen zur Auszahlung gelangten, gibt die nachstehende Zusammenstellung Auskunft:

266 Schalerstipendien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

Kanton.

Zürich Bern Luzern Zugo . . .

Freiburg .

Solothurn .

St. Gallen . .

Graubünden ,

Reisest ipendien.

Anzahl.

Botrag.

Fr.

. .

. . . .

. . . .

. . . .

2 2 1 1

800 500 150 300

. . . .

1

. . . .

. . . .

2 1

600 375 500

-- -- -- -- 2 -- -- --

10

3225

2

350

15

4100

2

300)

(1902:

350 -- --

2. Theoretisch-praktische Ackerbauschulen.

Die diesen Anstalten ausgerichteten Bundesbeiträge -- entsprechend der Hälfte der Unterrichtskosten -- erreichten im Berichtsjahr die nachstehend aufgeführten Beträge : Anstalten.

1.

2.

3.

4.

Kantonale Auslagen.

Lohrkräifte. Lehrmittel.

Total.

Fr Fr.

Fr.;

Bundesbeitrag.

Fr.

Zürich, Schule Strickhof . 18,072.33 1881.93 19,954.26 9,977. 13 Bern Schule Rutti . . . 23,851.55 5685.96 29,537.51 14,768.75 Wallis, Schule Ecône . . 15,310.-- 1190. -- 16,500.-- 8,250. -- Neuenburg, Schule Cernier 31,831.-- 685.33 32,516.33 16,258.16 Gesamttotal 98,508. 10 49,254.04 (1902: 94,858.68 47,429.33)

Die Anstalten zählten im Berichtsjahre 143 Schüler (Strickhof 34, Rutti 58, Ecône 20, Cernier 31).

3. Kantonale Gartenbauschule in Genf.

Die Anstalt verausgabte pro 1903 für Lehrkräfte Franken 25,530.75, für Lehrmittel Fr. 567.75, total für Unterricht Fr.

26,098.50, an welche Auslagen der von Ihnen bewilligte Bundesbeitrag von Fr. 12,945. ausgerichtet wurde. Die Schülerzahl war 48.

267 4. Landwirtschaftliche Winterschulen.

Die Auslagen dieser Anstalten, sowie die an dieselben gewährten Bundesbeiträge erreichten im Berichtsjahre folgende Summen: Kantonale Auslagen.

Total.

Lehrkräfte. (Lehrmittel.

Fr.

Fr.

Fr.

Ans t a 11 e n.

1. Zürich, Schule Strickhof. .

2. Bern, Schule R ü t t i . . . .

3. Bern, Schule Pruntrut . .

4. Luzern, Schule Sursee . .

5. Freiburg, Schule Pérolles .

6. St. Gallen, Schule Custerhof .

7. Graubünden, Schule Plantahof 8. Aargau, Schule Brugg . .

9. Waadt, Schule Lausanne 10. Genf, Schule Genf . . . .

Bundesbeitrag.

Fr.

9,036. 17 940. 96 9,977. 13 4,988. 56 12,263.15 3423. 17 15,686. 32 7,843. 16 5,465.-- 2064. 39 7,529.39 3,764.69 13,860.-- 3438.23 17,298. 23 8,649.11 12,695. -- 2270. 84 14,965. 84 6,500. -- 15,192.80 2791.40 17,984. 20 8,992. 10 17,275.30 2262. 74 19,538.04 9,769.02 13,325.-- 3202. 73 16,527.73 8,263. 86 14,676. 20 2329.72 17,005. 92 8,502. 96 6,500.-- 40.80 6,540.80 3,270. 40 Gesamttotal 143,053. 60 70,543.86 (1902: 134,496.34 66,248.15)

Die Anstalten zählten im Berichtsjahre 475 Schüler (Strickhof 33, Rutti 86, Pruntrut 22, Sursee 99, Perolles 28, Custerhof 38, Plantahof 38, Brugg 81, Lausanne 36, Genf 14).

5. Landwirtschaftliche Wandervorträge und Spezialkurse, von den Kantonen veranstaltet.

Der von Ihnen hierfür pro 1903 bewilligte Kredit erwies sich als ungenügend. Es mußten die nachstehend aufgeführten Bundesbeiträge ausgerichtet werden: Anzahl der Vorträge. Kurse. Käserei- u.

Stalluntersuchungen.

Kanton.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

52 115 -- -- 26 -- 15 40 ?

Zürich . .

Bern . .

Luzern Glarus . .

Freiburg .

St. Gallen Graubünden Aargau Tessin . .

Übertrag 248 1

) Alpinspektionen.

83 76 16 -- 2 89 10 47 ?

323

3 50 ?

91 21 9 -- -- --· 83

Kantonale Auslagen (Lehrkräfte und Lehrmittel).

Fr.

9,184.05

Bundesbeiträge.

Fr.

15,859.88 2,349.60 497. 90 ' 2,978.88 9,047. 40 1,025.40 5,679.-- 4,665.25

4,592.02 7,929. 94 1,174.74 248.95 1,489.44 4,523. 70 512.70 2,839. 50 2,332. 62

51,287.36

25,643.61

268 Anzahl <1er

Kanton.

Kantonale Bundesheitrag.

Vortrage.. Kurse. Käserei- u. (Lehrkräfte Stallunterund suchungen. Lehrmittel).

Fr.

Übertrag 248 10 Waadt . .

323 3

83 ·?

12. Neuenburg 13. Genf . .

2 24 1

--

11 Wallis . .

. . . . 300

Fr.

51,287.36 25,643.61 1 717 85 858 93 1,480 65 740 32 1,924.20 962.10 6,535.-- 3,267.50

Total

548

353

83

62,945.06

31,472.46

(1902 :

801

240

150

56,946.08

28,472. 99)

6. Weinbauschulen und Weinbauversuchsanstalten.

Die Auslagen dieser Anstalten und die an dieselben verabfolgten Bundesbeiträge ergeben sich aus nachstehender Zusammenstellung : Anstalten.

Kantonale Auslagen.

Lehrkräfte. Lehrmittel. Versuchswesen.

Fr.

Fr.

Fr.

Total.

Fr.

Bundosbeitrag.

Fr.

1. Wädenswil . . 15,194..60 709. 23 -- 15,903. 83 7,951. 91 2. Lausanne-Vevey 4,824. 85 337. 62 37,535. 72 42,698. 19 19,000. -- 3. Auvernier . . 15,650., -- 1,167. 55 12,650. 42 29,467. 97 14,733. 93 -- 4. Lenzburg . .

134. 40 268. 80 268. 80 5. Zürich . . .

337. 15 337. 15 168. 57 -- Gesamttotal 88,675.94 41,988.86 (1902: 141,605.87 56,868.44)

Ad 1. Der Obst-und Weinbaukurs zählte im Berichtsjahre 9, der Gartenbaukurs 6 Schüler.

Ad 2. Wie bisher beschäftigte sich die Anstalt auch im Berichtsjahre in erster Linie mit dem Kampfe gegen die Reblaus und der Rekonstitution der Rebberge. 141 Versuchsfelder wurden neu eingerichtet und für sie 33,100 gepfropfte Wurzelreben abgegeben.

Die Weinbauschule in Praz sur Vevey zählte vier Schüler.

Zwei im Berichtsjahr abgehaltene kurzzeitige Kurse sind zahlreich besucht worden.

Ad 3. Die Hauptbeschäftigung dieser Anstalt ist mit derjenigen der vorgenannten ziemlich identisch.

269 Ad 4. Von den neun Versuchsparzellen befriedigten die meisten ; Neuanlagen sind nicht gemacht worden.

Ad 5. Die Auslagen beziehen sich auf sieben Versuchspar/ellen in den Gemeinden Regensberg, Dielsdorf, Höngg, Winkel und Buchs.

7. Landwirtschaftliches Versuchswesen.

Die Geschäfte der verschiedenen Anstalten nahmen in gleicher Weise wie in den Vorjahren ihren Fortgang.

Nachstehende Zusammenstellung, deren Zahlen den monatliehen Berichten und Rechnungen entnommen sind, gibt eine Übersicht über die Tätigkeit der Anstalten.

Versuche.

Anstalten.

'

*

a. Zentralverwaltimg und Gutsbetriebe Liebefeld u. Mont-Calme b. Agrikulturchemische Anstalten: 1. Zürich 2. Bern 3. Lausanne c. Samenuntersuchimgsanstalten : 1. Zürich 2. Lausanne d. Milchwirtschaftliche Versuchsanstalt e. Bakteriologisches Laboratorium

Ausgeführte Einzelbestimlouugeu.

Untersuchungen.

T,.

JS]11-

Ausgaben.

Ausgeführte p.

.

Ä- r£

Fr.

--

--

--

28,293. --

15,825 18,622 7,535

3,960 3,928 511

13,548 13,721 1,363

59,526.72 63,770.61 19,186.11

10,790 1,030

10,444 540

26,840 1,805

53,664.59 18,434.52

--

--

33,469.48

--

--

21,125.30

-- --

Total 297,470. 33 1902

285,136. 84

to -a

Die Ausgaben der Anstalten setzen sich aus folgenden Beträgen zusammen: Agrikulturchemische ZentralSamenuntersuchungsMilchwirtBakterioverwaltung anstalten Total Anstalten schaftliche Ver- logisches Liebefeld Zürich Bern Lausanne Zürich Lausanne suchsanstalt Laboratorium Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

10,500. -- 39,785. -- 40,261. 25 14,082. 50 33,355. -- 8,297. 50 10,015. -- 13,465. -- 169,741.25 1,660. 18 1,124. 48 1,883. 08 453. 80 263. 82 481. 82 4,609. 54 339. 55 10,816. 27

1. Besoldungen 2. Bureaukosten .

3. Mobiliar . . . 1,978.61 3,160. 36 4,027. 45 843. 98 2,488. 36 1,604. 85 3,898. 67 1,972. 39 19,974. 67 4. Betriebskosten . 12,007. 74 13,622. 28 16,765.53 3,474. 81 12,164. 48 7,063. 62 19,203. 79 4,935. 76 89,238. 01 5. Verschiedenes . 2,146. 47 1,834. 60 833. 30 88. 20 412. 60 7,700. 13 323.-- 1,047. 21 1,014. 75 28,293. -- 59,526. 72 63,770. 61 19,186. 11 53,664. 59 18,434. 52 33,469. 48 21,125. 30 297,470. 33 Diesen Ausgaben stehen folgende Einnahmen gegenüber: 1. Gebühren v. Einzeluntersuchungen 5,819. -- 1,414. -- 550.-- 2,560. 70 -- 2. Gebühren laut Kontrollverträgen . 17,763. 60 -- -- -- -- 3. Gebühren laut Spezialverträgen 645.20 165. 10 20,534. 03 -- -- 4. Verschiedenes .

131.60 28.06 140.-- 1,537. 20 46.75 5. Gutsbetrieb -- .

Liebefeld . . . 8,387. 60 -- -- -- 6. Gutsbetrieb Mont-Calme . .

-- -- -- -- 950.-- 27,129. 26 6,595. 80 1,460, 75 855. 10 24,631. 93 Untersuchungsgebühren und VersehipiÌOTies Gutshfitrip.h Liebefeld H

Mont-Calme

.

-

168.--

23.75

-- 527. 10 25.20

--

-- -- 720. 30

936.--15 -- -- 959. 90

. . Fr. 53,601. 29 ,,n *-») 8,387.

w · · 60 950.

n */f-" Fr. 62,938. 89 1902:

Fr. 58,927. 47

63. 55

10,599. -- 17,763. 60

522. 30

21,871. 43 3,367. 26 8,387. 60

585. 85

950.-- 62,938. 89

O

271

Die Tätigkeit der verschiedenen Anstalten bewegte sich im gleichen Rahmen wie bisher. Die Versuchskäserei hat während des ganzen Jahres die Milch von 17 auf der Guts Wirtschaft Liebefeld unterhaltenen Kühen verarbeitet. Mehrere Düngergruben, eine große gedeckte Düngermischhalle, sowie gedeckte Jauchegruben wurden während des Sommers für den besondern Gebrauch der agrikulturchemischen Anstalt hergestellt.

Die Ergebnisse der verschiedenen Versuche, sowie die Jahresberichte sämtlicher Anstalten werden wie bisanhin im schweizerischen landwirtschaftlichen Jahrbuche veröffentlicht.

8. Schweizerische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

Die Ausgaben der Anstalt setzen sich folgendermaßen zusammen : 1. Besoldungen Fr. 32,300. -- 2. Bureaukosten und Drucksachen ,, 1,286. 24 3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek . . . ,, 13,922. 03 4. Betriebskosten ,, 31,825. 25 5. Reisekosten und Verschiedenes . . . ,, 1,278. 58 6. Landankauf ,, 40,500. -- Fr. 121,112. 10

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Diesen Ausgaben stehen folgende Einnahmen gegenüber: Untersuchungsgebühren, Hefeabgabe. . Fr.

1,473. 70 Betrieb des Anstaltsgutes ,, 10,944. 36 Kurzzeitige Kurse ,, 1,369. 65 Mietzinse für Dienstwohnungen . . . ,, 1,455. -- Rückvergütung der Konkordatskantone . ,, 1,500. -- Verschiedenes ,, 1,618. 63 Fr.

18,361. 34

Im Berichtsjahre wurden Versuche über die Befruchtungsvorgänge bei Obstbäumen durchgeführt und die Resultate im Berichte der schweizerischen botanischen Gesellschaft pro 1903 veröffentlicht. Die Ergebnisse der Untersuchungen über den roten Brenner wurden im bakteriologischen Zentralblatt 1903 veröffentlicht. Eine größere Arbeit über Obstbaumkrankheiten wird im landwirtschaftlichen Jahrbuch erscheinen.

O

272

Vier an der Versuchsanstalt abgehaltene Kurse sind wie besucht worden: der Kurs über Behandlung der Obstweine von 78 Teilnehmern, der Kurs über Obstverwertung für Frauen von 80 ., der Kurs über Mostbereitung und Obstverwertung von 38 .., 4. der Kurs über Weinbehandlung von . . 65 ,, Ein ausführlicher Tätigkeitsbericht wird im landwirtschaftlichen Jahrbuch veröffentlicht werden.

folgt 1.

2.

3.

9. R1
An die den Unterricht betreffenden Auslagen dieser Anstalten sind Bundesbeiträge von deren Hallte bis zum Betrage des von Ihnen bewilligten Kredits gewährt worden. Es sind dies pro 1903 folgende Beträge: Kantonale Auslagen.

Anstalien;

Lehrkräfte.

Fr.

Lehrmittel.

Fr,

Sundes-

Total.

Fr.

beltrag.

Fr.

1. Bern, Schule Rütti . . 20,915.-- 2,751.16 23,666.16 11,833.08 2. Freiburg, Schule Perolles 14,540.-- 827.35 15,367.35 7,500.-- 3. Waadt, Schule Moudon . 8,365. 50 443. 31 8,808. 81 4,404. 40 Gesamttotal 47,842.32 23,737.48 (1901: 45,504. 01 22,752. --)

Die Anstalten zählten 58 Schüler (Bern 31, Freiburg 16, Moudon 11).

II. Förderung der Tierzucht.

A. Hebung der Pferdezucht.

1. Ankauf und Anerkennung von Zuchthengsten; Zuchtresiiitate.

Im Berichtsjahre wurden keine Hengste aus dem Auslande impoi'tiert. Dagegen wurde ein in der Schweiz geborener, vom Bund anerkannter Hengst für das Depot angekauft. Der Ankaufspreis betrug Fr. 4000.

Zwei im Inland geborene Hengste in Privatbesitz wurden zur Zucht anerkannt und für dieselben eidgenössische Belegregister abgegeben.

273

Gemäß Art. 31 der VollziehungsVerordnung zum Bundesgesete betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, vom 10. Juli 1894, erhielten die Besitzer von zwei in den Jahren 1894 und 1895 importierten Hengsten Bundesbeiträge von 5 % der bei der Abgabe der Hengste, festgestellten Schatzungssummen, zusammen Fr. 675.

Von den sämtlichen vom Bunde importierten oder anerkannten Zuchthengsten wurden im Jahre 1903 laut den eingelangten Belegscheintalons gedeckt 7063 Stuten, und zwar TOD den im Besitz von Privaten befindlichen . . 32 Hengsten . . . 2001 Stuten oder per Hengst 63 Stuten C 2 Vollblutkengsteu 45 ,, ,, ., ,, 22 ,,

nderrTJ101TMSÄ des eidg. Depots | \

. . 4971 ,, zhgscU£ges 4 Eselhengsten . . 4.6 ,,

, ,,

,,

,, ,,

49

,,

11

,, ,,

1903 : zusam. von 139 Hengsten . . . 7063 Stuten oder per Hengst 51 Stuten 1902: ,, ,, . . .6956 ,, ,, ,, ,, 49 ,, ;, 143

Die Statistik über die Zuchtresultate der vom Bunde importierten und anerkannten Hengste weist folgende Ergebnisse auf: Auf 6956 an die Besitzer von im Jahre 1902 belegten Stuten abgesandte Anfragen sind 6494 Antworten eingegangen.

Von den Eigentümern der übrigen Stuten waren trotz wiederholter Anfragen keine Nachrichten erhältlich.

Die eingegangenen Antworten ergeben folgendes Bild : Von den belegten Stuten Hengstfohlen (inkl. Mehrgeburten) . 1454 Stutfohlen (inkl. Mehrgeburten) . . 1644 Geschlecht nicht angegeben . . .

41 haben verworfen . . . . 229 als trächtig 68 als nicht trächtig 53 ohne Angabe 13 sind nicht trächtig geworden 2992 ist keine Nachricht eingelangt 402

{ (

Es sind somit von den 6481 Stuten, über deren Zuchtresultate die eingegangenen Berichte Aufschluß geben, 3436 oder 53 % trächtig geworden, 3045 oder 47 % unträchtig geblieben ; 22,4% haben Hengstfohlen, 25,4% Stutfohlen geworfen.

274

2. Eidgenössisches Hengsten- und Fohlendepot.

a. Zuchthengste.

Das Hengstendepot enthielt zu Anfang des Jahres: Vollblut- Halbbluthengste Eselhe6 n g s t e . e k g , s te hengste.

des Zugschlages, °

2 92 4 Im Berichtsjahre wurden : Zugekauft -- l -- Aus dem Hengstfohlendepot übernommen -- 10 -- Zusammen 2 103 4 Davon gingen ab durch Tod . . . -- l -- Ausrangierung -- 7 -- so daß das Depot auf Ende des Berichtsjahres enthält 2 95 4 total 101 Hengste mit einem Schatzungswert von Fr. 366,400.

Die Hengste waren während der Deckperiode 1903 auf folgende Deckstationen verteilt: Turbenthal, Biglen, Corgémont, Delsberg, Langnau, Les Bois, Malleray, Meiringen, Montfaucon, Münster, Nidau, Pruntrut, Riggisberg, Schönbühl, Sumiswald, Tavannes, Luzern, Schupfheim, Willisau, Einsiedeln, Galgenen, Schwyz, Samen, VaulruzBulle, Freiburg, Kerzers, Fehren, Lüßlingen, Önsingen, Thürnen, Benken, Buchs, Ebnat, Goßau, Marbach, Oberriet, Landquart, Ilanz, Muri, Weinfelden, Aigle, Avenches, Bière, Châteaux-d'Oex, Corcelles, Cossonay, Echallens, Moudon, Nyon, Orbe, Ormontdessus, Oron, Yverdon, Martigny, Sitten, Turtmann, Areuse und La Chaux-du-Milieu.

b. Drei- bis fünfjährige Bestand bei Beginn des Jahres

Fohlen.

59 Fohlen mit einem Schatzungswerte von

Fr.

59,535

,,

20,540

Zuwachs : Übernahme kastrierter Fohlen aus dem Hengstfohlendepot zum durchschnittlichen Übernahmspreise von Fr. 478 Total

43

,,

,,

,,

,,

102 Fohlen zum Übernahmspreise von .

.

Fr. 80,075

Abgang : An die Pferderegieanstalt abgegeben zum Durchschnittspreise von Fr. 1160 An die Kavallerie abgegeben zum Durchschnittspreise von Fr. 1300 An Private abgegeben zum Durchschnittspreise von Fr. 1090 Total

5 Fohlen zum Preise von

Fr.

5,800

9

,,

,,

,,

,,

,,

11,700

16

,,

,,

,,

,,

,,

17,450

30 Fohlen zum Preise von

Fr. 34,950

Bestand auf 31. Dezember 1903 = 72 Fohlen mit einem Inventarwerte von Fr. 64,900.

S in

Bestand bei Beginn des Jahres . . . .

Zuwachs während des Jahres : Ankauf an den Pferdemärkten im Herbst 1903 oder per Fohlen Fr. 322.

c. Hengstfohlen.

95 Fohlen mit einem Schatzungswerte von

51

,,

zum Preise

,,

Total 146 Fohlen im Werte von Abgang während des Jahres: Durch Abschlachtung Durch Abgabe an das Hengstendepot . .

Durch Kastration und Abgabe an das Fohlendepot Total

!3 .

Fr. 59,880

.

,, 16,410 Fr. 76,290

l Fohlen im Schatzungswerte von . . . . Fr. 320 10 ,, .,, ,.

,, . . . . ,, 21,500 43

.fl

zum Übernahmspreise von .

54 Fohlen im Werte von

,, 20,540 Fr. 42,360

Bestand auf Ende des Berichtsjahres 92 Hengstfohlen mit einem Inventarwerte von Fr. 62,380.

d. Betriebsrechnung.

Ausgaben : Verwaltungskosten Betriebskosten Pferdeankauf Tnventaranschaffungen Unvorhergesehenes

Fr. 17,039. 30 , 230,342. 37 '.n 22,113. 75 ,, 9,404. 85 ., 6,542. 15 Total

Fr. 285,442. 42

W Hierzu Inventarverminderung: l Bestand Ende 1902 | ,, ' ,, 1903 S o.

o ^ Einnahmen : Jf Sprunggelder a Pferdeverkauf ^ Weidezins ·ö Verschiedenes

Fr. 630,316. 15 ,, 614,103. 70 Fr.

16,212. 45

zusammen

Fr.

Fr.

,, ,, ,,

Total

301,654. 87

30,792. -- 40,450. -- 8,241. -- 4,715. 10 84,198. 10

Betriebsdefizit pro 1903 Fr. 217,456. 77 Der Gesundheitszustand der Pferde des Depots war im Berichtsjahre ein günstiger. Trotzdem die im Herbst 1902 gekauften Hengstfohlen zu Anfang des Jahres 1903 noch stark an Druse litten, forderte diese Krankheit doch keine Opfer mehr.

Neben den Fohlen wurden auf den Weiden in den Longs-Prés und im Pâquis 200 eingemietete Rinder gesommert. Im fernem wurde an Heu und Emd ein Ertrag von zirka 5000 m3 erzielt. Das Gut lieferte Weide und Heu für 23,901 Hengstentage, .28,191 Hengstfohlentage, 22,017 Fohlentage und 27,948 Rindviehtage.

ts3 -J

278 3. Prämiierung von Stutfohlen und Zuchtstuten.

An den im Frühjahr 1903 an 38 verschiedenen Orten abgehaltenen Schauen wurden von 1567 vorgeführten Pferden 841 prämiiert. Dieselben verteilen sich auf die verschiedenen Kantone und Prämienklassen wie folgt: Prämiierte Stutfohlen und Znchtstuten.

Kantone.

2--3jährige.

3--5jährige.

Total.

Anzahl. Prämien - Anzahl. Prämien- Anzahl. Prämienbetrag.

betrag.

betrag.

Fr.

Fr.

Fr.

4 Zürich . . .

240 3 660 7 900 Bern . . . . 178 10,680 169 37,180 347 47,860 21 29 1,740 Luzern .

4,ß20 50 6,360 -- 1 1 Uri . . . .

220 220 -- 25 Schwyz .

1,500 30 55 6,600 8,100 13 780 Obwalden . .

8 1,760 21 2,540 Nidwaiden .

4 240 1 5 460 220 2 Zug . . . .

2 440 4 560 120 Freiburg .

16 960 19 35 4,180 5,140 6 360 Solothurn 10 2,200 16 2,560 360 Baselland 6 1,760 14 2,120 8 -- -- 1 1 Schaffhausen .

220 220 1 1 Appenzell A.-Rh.

-- -- 220 220 St. Gallen . .

23 1,380 40 63 10,180 8,800 9 Graubünden 12 2,640 21 3,180 540 Aargau .

4 240 3 7 900 660 Thurgau .

4 7 900 240 3 660 Waadt . . .

67 4,020 67 14,740 134 18,760 Wallis . . .

11 19 4,840 660 4,180 30 Neuenburg .

22 3,240 600 12 2,640 10 1903: 1902:

411 478

24,660 28,680

430 442

94,600 97,240

841 119,260 920 125,920

Differenz: -- 6 7 --4,020 --12 --2,640 -- 7 9 --6,660 Von den in frühern Jahren zuerkannten Prämien für Stutfohlen und Zuchtstuten wurden im Berichtsjahre ausbezahlt:

279 Stutfohlen und Zuchtstuten.

2-- Sjährlg 3-- Sjährlg Total ausbezahlt z u Fr. 60. zu Fr. 220, pro 1903.

Anzahl.

Anzahl. Anzahl.

Betrag.

Kantone.

Fr.

Zürich . .

Bern Luzern .

. . .

Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh.

St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Waadt . . . . . .

Wallis Neuenburg

.

.

1

189 21 2 31 9 2 28 9 5 1 2 25 14 6 4 84 19 18 Total

470

Davon wurden zugesichert : i m Jahre 1899 . . . .

,, ,, ,, ,,

,, ,, ,, ,,

1900 1901 1902 1903

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total

6 464 470

2 133 12

39 14 6 285

3 322 33 2 41 15 3 2 1 36 18 10 1 3 55 19 7 4 123 33 24 755

1 17 98 168 1 285

1 17 104 632 1 755

10 6 1 2 1 8 9 5 1 30 5 1

500 40,600 3,900

120 4,060

1,860 340 440 220 3,440 2,520

1,400 60 340 8,100 1,940 580 240 13,620 4,220 2,400 90,900

220 3,740 21,920 64,800

220 90,900

Von den im Jahre 1900 zuerkannten Prämien für 3--5jährige Stuten können nun keine mehr ausbezahlt werden. Von 363 prämiierten Stuten haben im Alter von 4--6 Jahren abgefohlt 254 oder 70%; davon haben 127 Hengstfohlen und 127 Stutfohlen geworfen.

280 4. Beiträge fUr Pferdeausstellungen und Rennen.

Der Gesellschaft für Verbesserung der Pferdezucht in der romanischen Schweiz wurde auch im Berichtsjahre wieder ein Beitrag von Fr. 1000 für die Erhöhung der Preise in den von ihr veranstalteten Trabrennen mit inländischen, von anerkannten Hengsten abstammenden Pferden verabfolgt.

5. Prämiierung von Fohlenweiden.

Für Fohlenweideprämien wurden ausbezahlt: Zahl

der

Kantone.

Weiden.

Fohlen mit nachgewiesener Abstammung.

Höhe des Bundesbeitrages.

349

13,354. 50 5,333. 25

Fr.

Bern . .

Schwyz Obwalden .

Freiburg .

Solothurn .

Baselland .

St. Gallen.

Aargau Thurgau .

Waadt. .

Wallis . .

Neuenburg 1903:

1902 :

25 11 1 3 4 1 3 1 1 17 1 3

167 9 62 38 11 67 10 27 239 13 34

71 60

1026 1001

353. 25 1,882. -- 1,100. 50

341.-- 2,194. 50

352. 50 1,323. -- 6,827. 25 442.-- 1,536.-- 35,039. 75 34,593. 50

B. Bindviehzuoht.

1. Auszahlung der im Jahre 1902 zuerkannten Beiprämien für Zuchtsiiere.

Von den im Jahre 1902 zuerkannten eidgenössischen Prämien fttr Zuchtstiere wurden im Berichtsjahre ausbezahlt:

281 Kantone.

Zürich . . . .

Bern . . . .

Luzern Uri . . . .

ScHwyz . . .

Obwalden . .

Nidwaiden Glarus Zug . . . .

Freiburg .

Solothurn .

Baselland . . .

Schafi hausen .

Appenzell A.-Kh.

Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen . .

Graubünden .

Aargau Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt. . . .

Wallte . . . .

Neuenburg Genf . . . .

Zugesicherte Beiprämien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

216 18,631. -- 576 41,870. -- 202 16,283. -- 30 2,170. -- 75 9,900. -- 32 2,489. -- 30 2,410. -- 29 3,170. -- 30 3,300. -- 209 15,267. -- 182 9,860. -- 85 4,620. -- .36 2,760. -- 52 3,930. -- 17 1,195. -- 33,483. -- 331 *228 *13,442. -- 124 10,994. -- 125 8,005. -- 107 7,825. -- 28,230. -- 463 168 9,812. 50 174 10,587. 50 27 1,495. --

1902:

3548

261,729. --

1901:

3467

258,999. 55

Ausbezahlte Beiprämien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

17,434.

203 -- 522 38,570.

-- 190 15,553.

-- 30 2,170. -- 9,900.

75 -- 32 2,489. -- 30 2,410. -- 2,822.

26 -- 3,113. -- 28 201 14,757. -- 179 9,710.

-- 76 4,100.

-- 2,640. -- 34 3,830.

50 -- 1,095.

16 -- 322 32,558. 50 13,312.

226 -- 10,402.

117 -- 112 7,233.

-- 7,605.

103 -- 25,790. -- 422 9,650. -- «·nés 9,275.

154

16

-- 890. -- 247,308. 50

3329 (93,e %) 3252

244,135. 55

(93,8 %

(94,» %)

(94,5 %)

Dem Verbände schweizerischer Braunviehzuchtgenossenschaften und demjenigen schweizerischer Fleckviehzuchtgenossenschaften wurden wieder Beiträge in der Höhe von je Fr. 2500 ausgerichtet für die Prämiierung von Zuchtstieren an den in Zug und Bern abgehaltenen Zuchtstiermärkten mit Ausstellungscharakter. Den nämlichen Verbänden wurde überdies ein Teil der von ihnen zum Nutzen der Rindviehzucht gemachten Aus* Zugesichert im Frühjahr 1903.

** l Prämie vom Jahre 1901.

282

lagen aus dem Kredite für die Förderung der Rindviehzucht rückvergütet.

2. Prämiierung von Zuchtstieren im Jahre 1903.

Im Berichtsjahre wurden für. eidgenössische Beiprämien für Zuchtstiere folgende, den zuerkannten kantonalen Zuchtstierprämien gleichwertige Beträge zugesichert: Eidgenössische Zuchtstierbeiprämien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

Kantone

Zürich Bern Luzern Uri .

Schwyz Obwalden .

Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

220 609 .199 35 74 31 30 31 35 232 220 76 32 53 21 325 *228 130 127 103 424 170 148 20 1903: 3573 1902: 3546

19,996.-- 48,270. -- 16,655.-- 2,480.-- 9,810. -- 2,459. -- 2,410. -- 3,149.-- 4,200.-- 18,061.-- 12,350.-- 3,995.-- 2,205.-- 3,930.-- 1,415.-- 32,168.50 *13,442.-- 12,000.-- 8,044.-- 7,845.-- 28,450.-- 9,762.50 8,995. -- 1,155. -- 273,247.-- 261,941.--

Differenz: +27 -f 11,306.-- * Ausbezahlt im Herbat 1903.

283 3. Prämiierung weiblicher Zuchttiere.

Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluß über die Zusicherung sowohl wie über die Auszahlung von eidgenössischen Prämien für Kühe und Rinder im Jahre 1903: Im Berichtsjahre Im Berichtsjahre zugesicherte ausbezahlte Kantone.

eidgenössische Prämien.

eidgenössische Prämien.

Anzahl.

Zürich . . . .

Bern . . . .

Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus . . . .

Zug . . . .

Baselland . . .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I-Rh. .

St. Gallen . .

Graubünden .

Aargau Thurgau .

Tessin . . . .

Waadt. . . .

Neuenburg Genf . . . .

1903: 1902: Differenz:

465 2895

181 42' 160 41 40 111 83 111 73 143 84 1294 469 135 174 579 1106 354 81

8621 8283 +338

Betrag.

Fr.

5,520. -- 44,115. -- 4,250. -- 1,050. -- 2,400. --

Anzahl.

50 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

277 1908 136 42 98 21 37 50 12 53 37 84 35 759 391 90 98 339 919 176 75

113,030. 70 104,168. 50

5637 5320

665. 20 1,260. -- 2,330. --

600. -- 1,212.

1,070.

1,830.

1,025.

17,128.

5,262.

2,000.

2,545.

4,065.

8,265.

4,458.

1,980.

Betrag.

Fr.

3,430. -- 28,480. -- 2,360. -- 1,025. -- 1,500. --

294. 60 1,165. -- 1,130. --

83. 85 625. -- 587. 50 1,075. --

470. -- 10,151.

4,555.

1,726.

1,570.

2,135.

5,965.

2,361.

1,660.

-- -- 50 -- -- -- -- --

72,349. 45 67,450. 30

+8,862. 20 +317 +4,899. 15

4. Prämiierung von Zuchtbeständen und Zuchtfamilien.

Von den im Jahre 1902 zugesicherten eidgenössischen Prämien wurden im Berichtsjahre ausbezahlt:

284 Zugesicherte eidgenössische Prämien.

Anzahl.

Betrag.

ü.a ntone.

Ausbezahlte eidgenössische Prämien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

Zürich . . .

Luzern : Uri Obwalden .

Zug Freiburg . .

Solothurn . .

Baselland . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

Graubünden Aargau . . .

Thurgau Tessin .

Wallis . . .

.

61 19

7 3 2 .

56 .

43 .

5 .

7 .

3 152 .

16 28 20 .

71

1902:

493

4,743.

13,347.

615.

544.

460.

11,010.

1,375.

591.

728.

859.

3,238.

8,193.

5,381.

2,122.

12,767.

Fr.

-- -- -- 60 -- -- -- 50 -- -- 57 -- -- 74 40

65,975. 81

61 18

6 3 2 56 38 5 6 2 129 16 25 20 68

482

68,416. 81

-- -- 73 60 -- -- 50 50 25 83 58 -- -- -- 42

447

65,267. 41 (98,9 "/«O 67,221. 91

(92,7
(98,3 »

455 \ (92,3 %)

1901:

4,743.

13,184.

604.

544.

460.

11,010.

1,240.

591.

696.

794.

3,051.

8,193.

5,295 2,114.

12,744.

Im Berichtsjahre wurden für Zuchtbestände und Zuchtfamilien zugesichert : Kantone.

Zürich , Bern. .

Luzern .

Uri . .

Obwalden Zug . .

Freiburg Solothurn Baselland Übertrag

Zahl der prämiierten Zncbtbcstände.

Gesamtstllckzahl der prämiierten Bestände und Familien.

Betrag der zugesicherten eidgenössischen Prämien.

Fr.

Hetrag der zugesicherten kantonalen Prämien.

Fr.

61 30 18 7 4 2 60 51 5

4,533 2,314 1,612 45 389 88 4,546 622 142

9,938. --

5,062. --

16,871.-- 20,089. -- 964.-- 1,363. 80 525. -- 14,785.-- 1,694. -- 2,520. 50

1,399.20 -- 14,913. -- 1,500. -- 819. 50

238

14,291

68,750.30

23,693.70

285

Kantone.

Übertrag Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell l.-Rh. .

Graubünden Aargau .

Thurgau Tessin . . .

Wallis . . .

1903: 1902:

Zahl der prämiierten Zuchtbestande.

238 4

Ges&mtetUckzahl der prämiierten Bestände und Familien.

Betrag der zugesicherten eidgenössischen Prämien.

Fr.

Betrag der zugesicherten kantonalen Prämien.

Fr.

14,291 85 506 34

23,693. 70 447.-- 370.--

22 84

1,105 1,783

68,750. 30 447.-- 728.-- 1,133.-- 9,230. 55 13,428. -- 5,292. -- 4,933. 48 18,476. 48

535 493

23,101 15,763

122,418. 81 65,975. 81

33,134. 93

+7,338 + 56,443.--

3,383.77

7 2 135 16 27

Differenz: + 4 2

3,614 831 852

-- 4,018. 71

-- 3,172. --

-- 1,433. 52 36,518. 70

Die Gesamtsumme der im Jahre 1903 zugesicherten eidgenössischen Prämien für Rindvieh beläuft sich somit auf Fr. 508,696. 51 gegenüber Fr. 442,595. 31 im Vorjahre.

5. Beiträge zur Gründung von Zuchtgenossenschaften.

Im Berichtsjahre wurden an 17 Viehzuchtgenossenschaften Bundesbeiträge an die Gründungskosten im Gesamtbetrage von Fr. 4600 ausgerichtet. Die subventionierten Genossenschaften verteilen sich auf folgende Kantone: Zürich l, Bern l, Schwyz l, Nidwaiden l, Freiburg l, St. Gallen 3, Graubünden 8, Tessin 1.

C. Kleinviehzucht.

Die nachstehenden Tabellen geben Aufschluß über die Auszahlung der im Jahre 1902 zuerkannten eidgenössischen Kleinviehprämien, sowie über die Anzahl und den Betrag, der im Jahre 1903 zugesicherten Prämien für Zuchteber, Ziegenböcke und "Widder.

Kantone.

I. Auszahlung der im Jahre 1902 zugesicherten eidgenössischen Prämien.

Beiprämien fUr Zuchteber.

Beiprämien für Ziegenböcke.

Beiprämien für Widder.

Zugesichert.

Ausbezahlt.

Ausbezahlt.

Zugesichert.

Ausbezahlt.

Zugesichert.

Betrag.

Anzahl.

Betrag.

Anzahl.

Betrag.

.

Betrag.

Anzahl.

Anzahl.

Betrag.

Anzahl . Betrag. Anzahl, Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

890. -- 64 28 990. -- 133 430. -- Zürich . . . . 43 1,460. -- 92 2,065. -- 174 1940. -- 144 1637. -- 106 2,415. -- Bern 5 52 1,405. -- 8 70. -- 40. -- Luzern . . . . 57 1,545. -- 62. 50 5 5 62. 50 Uri 11 260. -- 450. -- Schwyz . . . . 17 136. -- 280. -- 25 9 188. -- 18 Obwalden . . . 14 410. -- 90. -- 6 90. -- 4 180. -- 6 4 Nidwaiden . . .

180. -- 137. 50 125. -- 32 5 155. -- 28 5 Glarus . . . .

125. -- 1 3 5 37. 50 2 25. -- 20. -- Zug . .

50. -- 72 54 935. -- 56 745. -- 920. -- Freiburg . . . 63 1,050. -- 24 691. -- 430. -- 93 830. -- 76 Solothurn . . . 30 535. -- 11 577. 50 49 190. -- 67 435. -- Baselland . . . 16 280. -- 25 230. -- 19 190. -- 510. -- 23 Schaffhausen . . 34 700. -- -- -- -- 9 275. -- 315. -- Appenzell A.-Rh. 12 -- -- 16 104. 50 6 54.

11 405. -- 450. -- Appenzell I.-Rh. . 12 972. 50 49 1,300. -- 107 1257. 50 82 St. Gallen . . . 63 1,660. -- 322. 50 42 22 262. 50 320. -- 53 395. -- Graubünden . . 27 167 50 64 570. -- 49 450. -- 6 7 180. -- Aargau .

. .

11 187. 50 20 165. -- 140. -- 23 Thurgau . . . 12 150. -- -- -- 700. -- 22 Tessin . . . . 26 815. -- -- -- 83 680. -- 82 76 1,552. 50 670. -- Waadt . . . . 78 1,590. -- 785. -- 93 735. -- 83 650. -- 21 Wallis . . . . 21 785. -- 25. -- 3 8 ' 265. -- 3 25. Neuenburg . . 14 395. -- 1902: 664 15,935. -- 551 13,290. -- 1085 9887. 50 839 7863. -- (77,3 %) (79,5 %) (83,o%) (83,4 %) 1901: 632 15,251. 50 533 12,888. -- 1056 9497. -- 852 7978. -- (80,,%) (84,o %) (84,3%) (84,5%)

--

--

-- ·125.

-- -- 5 -- -- -- 56 3 -- -- -- -- 63 51 -- --

-- -- --

887. 50 20. -- -- -- -- -- 777. -- 277. 50 -- --

-- -- -- 1070.-- -- 130 1 10. --

309 3167. --

-- -- --5 -- -- --

-- --

125. -- -- -- -- --

-- 47 737. 50 2 15. -- -- -- -- -- -- -- -- -- 54 653. -- 45 252. 50 -- -- -- -- -- -- -- -- 123 1020. -- 1 10. --

277 2813. -- (89,6%) (88,8 %)

g ^

287

n. Zusicherung eidgenössischer Beiprämien im Jahre 1903.

Eidgenössische Prämien fUr Zuchteber.

Kantone.

Anzahl. Betrag.

Eidgenössische Prämien fUr Ziegenböcke.

Anzahl. Betrag. Anzahl. Betrag.

Fr.

51 Zürich Bern 114 72 Luzern Uri Schwyz 20 11 Obwalden . . . .

Nidwaiden . . . .

6 7 Glarus . . .

2 Zug Freiburg 62 Solothurn . . . .

24 Baselland . . . .

19 Schaffhausen . . .

27 Appenzell A.-Rh. . .

14 Appenzell I.-Rh. . .

13 S t . Gallen . . . . 63 Graubünden . . .

21 9 Aargau Thurgau .

16 Tessin 38 Waadt .

74 Wallis 35 Neuenburg . . . .

21

i 7/m -- 2,560. -- 2,195. --

Eidgenössische Prämien für Widder.

Fr.

109 ftRfl -- 161 1786. -- 7 65. -- 11 107. 50

Fr.

12

147. 50

650. -- 380.-- 220.-- 190. -- 25.-- 1,180. -- 445.-- 320.-- 560.-- 420.-- 465.-- 1,705. -- 330.-- 340. 50 210. -- 1,785. -- 1,457. 50 1,070. -- 640.--

97 107 8

725. -- 712. 50 75.--

1903:

719 18,788. --

1091

9872. 50

409 3737. --

1902:

664

1085

9887. 50

309 3167.--

15,935. --

Differenz : + 55 + 2853. --

28 212.-- 6 90.-- 16 77. -- 5 35. -- 67 945.-- 89 815.-- 71 585.-- 20 200.-- -- -- 16 128.-- 89 1035. -- 81 487. 50 71 659. 50 32 252. 50

-- · -

-- --

69 10 _..

-- -- -- 72 90

1130. -- 90.--

152 4

997. 50 45.--

-- -- -- 827.-- 500.--

+ 6 -- 15.-- + 100 + 590. --

288

III. Bodenverbesserungen.

Bundesbeiträge für Bodenverbesserungsunternehmen, inklusive Nachsubventionen und Nachträge für alte Projekte, wurden zugesichert : Zahl . _ . ..

der Projekte.

Zugesicherte _ . . .. ,, Bundesbeiträge.

Fr.

26 20 2 17 13 3 15 5 13 2 8 2 l 37 27 3 l 13 29 37 l

33,342. 50 8,926. -- 19,319. 50 16,068. 80 5,165.20 1,282. -- 9,980. -- 14,415. -- 16,552. 72 9,200. -- 20,448. -- 8,400. -- 825. -- 70,584. 50 18,570. 50 33,760. -- 1,666. 70 14,410. -- 60,455. -- 74,068. -- 24,500. --

Zusammen

275

461,939. 42

1902 1901

283 325

669,232. 77 524,073. 06

Kantone.

Zürich Bern Luzern Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselland Schaffhausen Appenzell St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg

Von den seinerzeit zugesicherten Bundesbeiträgen konnten im Laufe des Berichtsjahres ausgerichtet werden:

289 Kantone.

Bundesbeitrag.

Fr.

Zürich Bern Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselland Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg

18,788.45 39,453.87 2,744. 68 2,916. 97 205. 60 19,971.-- 9,200. -- 7,970.24 3,350. -- 14,197.21 1,145. 44 156,537. 78 70,840.70 31,067.10 10,049. 20 35,124. 36 44,947.89 53,349.95 58,223.13 Zusammen

580,083.57

In dieser Summe sind auch Abschlagszahlungen an die Kosten von noch nicht vollständig ausgeführten Unternehmen inbegriffen.

An die K'antone Zürich, Bern, Freiburg, St. Gallen, Graubünden und Aargau wurden an die Besoldungen ihrer Kulturtechniker bezw. für kulturtechnische Arbeiten gestützt auf Art. 11 des Landwirtschaftsgesetzes vom 22. Dezember 1893 (A. S. n. F.

XIV, 209), Bundesbeiträge von Fr. 16,647. 92 ausgerichtet. Die Bearbeitung der ,,Bodenverbesserungsstatistika erforderte eine Ausgabe von Fr. 1920 ; für die Besichtigung und Begutachtung von Projekten wurden Fr. 1160. 80 verausgabt. Überdies sind dem Kanton Glarus an die Kosten der Planaufnahme für projektierte Weganlagen in Alpgebiete Bundesbeiträge von je 20 °/o mit Fr. 187.75 zuerkannt worden. Die Gesamtauslagen auf den Kredit ,,Bodenverbesserungentt betragen Fr. 600,000. 04.

290

IV. Yiehseuchenpolizei.

A. Seuchenverhältnisse im Innern.

1. Über den Stand und die Verbreitung der verschiedenen Viehseuchen während des abgelaufenen Jahres geben die Übersichtstabellen l und II Auskunft.

2. Die Forderungen derjenigen Besitzer von Alpen im Einzugsgebiet des Rheins, welche infolge der Mailänder Übereinkunft diese Alpen nicht mit italienischem Sömmerungsvieh bestoßen konnten und nicht im Falle waren, im Lande Ersatz zu finden, beliefen sich für das Jahr 1903 auf Fr. 7979. Der wirkliche Ausfall an Zinsen wurde indessen von der kantonalen Behörde auf Fr. 6150. 60 berechnet. Nach dem im Geschäftsbericht pro 1901 aufgestellten Grundsatz leistete hieran der eidgenössische Viehseuchenfonds gleich dem Kanton Graubünden einen letzten Beitrag von Fr. 1537. 65 oder 25 % des Ausfalls.

3. Laut den kantonalen Berichten sind folgende Seucheneinschleppungen aus dem Ausland vorgekommen : Frank- Deutsch- Österreich- T, aneu ..

Total reich land Ungarn " Fälle Maul-und Klauenseuche -- -- -- 3 3 Rotz u n d Hautwurm . 1 -- -- -- l Stäbchenrotlauf und Schweineseuche . .

l 8 l 23 33

Wut Total

l

--

--

3

8

l

--

l

26 38

4. Über die im Jahre 1903 seitens der zuständigen kantonalen Behörden wegen viehseuchenpolizeilicher Vergehen verhängten Bußen gibt die nachstehende Zusammenstellung Aufschluß:

Tabelle l.

Übersieht über den

Stand der ansteckenden Krankheiten der Haustiere in der Schweiz im Jahre 1903.

Zürich Bern Luzern uri Schwyz Unterwaiden o. d. Wald .

TJnterwalden n. d. Wald .

Grlarus Zue Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Landschaft Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh StGallen Graubünden Aareau Thurgau .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

--

--

.

Total

--

--

230 22 14 8 25 4 44

14 154 14

3 2

--

14 13

15

1

--

28

13 v>

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11

86 6 2

14

10 29 33 50 2 1 1 119 7 5

698

o5

2 02

4 5

-- 2 44 12

1 13 4 2 11 1 21 1 5 4

332

Scliafriiude.

--

Tiere.

Tiere.

--

j=

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II «!i? II

1

--

--

--

20

32

7 15

64 149

9 41

2

97

2 2

55

2

2

--

--

6

19 1

--

--

--

118 70

477 665

188

Tiere.

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1

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2

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12

6

12

18

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îi 223 283 33

593 444 52

1454 215

13

16

6

3 1 129 5

7 1 141 7

577 1

29 25 17 26 87 16 18 4 125 169 4 3

29 68 18 77 128 19 68 4 177 283 7 11

361 253 252 449 32 345 3 519 21 4 7

1213

2150

5227

1 cfl

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1

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29

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85 225

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1

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2

6

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Wut.

Unrgesbndan tr.d aSgetas,

II

1 J c: v

Vili.

Herden.

JS bo fn JS o> n

VII.

Stiibclienrotlauf und Sclnvoiiioscueho.

Verseucht und verdächtig.

1« E -o ZÏ §

1 er 1 o)

VI.

Rotz und Hautwurm.

Verseucht und verdächtig.

Kleinvieh.

·a g *3 bo

Tiere.

Grossvieh.

i

oe

Tiere.

Maul- und Klauenseuche.

Weiden.

o)

Verdächtig.

Tiere.

Kïiuton.

v.

IV.

-Verdächtig.

i.

ni.

II.

Ansteckende Rausch- MilzLungenseuche. brand. brand.

6

7377

13

--

310 340

Tabelle n.

Übersieht über den

Stand der ansteckenden Krankheiten der Haustiere in der Schweiz im Jahre 1903.

Tiere.

März

14

38

April

16

29

18

23

1

2

60

33

1

6

152

17

1

2

70

-- '

196

34

6

--

20

--

117

26

--

--

--

--

59

30

--

--

--

--

39

20

5

--

--

12

23

9

--

698

332

55

--

Mai

--

--

--

Juni Juli

-- -- -- -- --

August September Oktober November Dezember Total

--

--

.

--

--

734

Vermehrung gegenüber 1902

--

--

--

Verminderung

--

--

Stand im Jahre 1902 .

,,

.

· 1902

36

300 32 --

_

_

95

50

· --·

--

7

72

4

1

5

2

Weiden.

50

GQ

--

bo -O

11

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fe Sj m
w

1

-- 1

47

100

293

1

--

37

65

301

4

2

43

88

228

1

37

93

296

1

40

117

298

1

1

108

213

346

3

162

229

683

1

2

Herden.

15

--

Februar

103

:7Ü

_g ta

Verseucht und verdächtig,

28

Januar

1 1 E5 c5

o5

Umgestanden und abgetan,

10

T3 i-t O> >

hfl

Umgestanden und abgetan,

11

1

.2

Kleinvieh.

31

II

.S5

Gvossvieh.

5

J

"SM s -s

Tiere.

Tiere.

0^

1

co

11 J3 fco

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II

25 59

--

2

-- 29

1

--

--

--

304

440

847

--

--

2

--

--

145

214

360

--

--

1

--

-- 1

--

132

220

619

--

34

22

2

5

1

--

99

197

41.1.

3

--

78

28

1

--

1

2

59

174

545

--

-- -- -- -- --

2

477

188

12

6

12

6

2150

5227

13

--

325 100

32

1213

Verseucht und verdächtig,

Tiere.

8 'S f -o = S

55

o ^

Schafriiude.

Verseucht und verdächtig.

·1 S J o>



VIII

Wut.

Tiere.

MS

VII.

Stäbchenrotlanf und Schwcineseuche.

Maul- und Klauenseuche.

Tiere.

Mona/t.

VI.

Rotz und Hautwurm.

Linigestanden und abgetan,

Tiere.

v.

IV.

Verdächtig.

in.

i.

II.

Ansteckende Rausch- Mil/Lnngensenche. brand. brand.

__ -- -- 225 --

340 340

665

18

15,552

44

39

31

1141

2899

7080

19

250

--

--

90

7377

--

--

--

--

--

--

72

--

270

98

14,887

26

27

25

--

749

1853

6

--

291 Anzahl der ausgesprochenen Bussen im Betrage von Kantone.

O i--<

1 lO

£ Zürich . . .

Bern . . . .

Luzern .

Uri . . . .

Schwyz .

Unterwaiden o. d.W, Unterwaiden n. d.W.

Glarus Zug . . . .

Freiburg .

Solothurn Basel-Stadt . .

Basel -Landschaft Schaffhausen Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden Aargau .

Thurgau .

Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg .

Genf . . . .

Total 1903 gegen 1902

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5. Alle weitere wünschenswerte Auskunft über die Seuchenverhältnisse im Innern findet sich in den ,,Mitteilungen des schweizerischen Landwirtschaftsdepartements (Jahrgang IV).

292 B. Grenzverkehr.

1. Seit dem 1. Februar 1903 werden alle ausländischen Tiere des Rindvieh- und Schweinegeschlechts nach durchgeführter grenztierärztlicher Untersuchung mit dem Datumbrand (Einfuhrtag und Monat) gezeichnet, wodurch nach jeder Richtung hin eine genaue Überwachung der importierten Tiere ermöglicht ist.

2. Die Einfuhr frischen und geräucherten Fleisches hat gegenüber dem Vorjahr keine wesentliche Änderung erfahren. Es wurden nach erfolgter grenztierärztlicher Untersuchung als vorschriftsgemäß zur Einfuhr zugelassen : 1902 6,085,368 kg.

1903 6,068,549 ,, somit Mindereinfuhr 1903.

16,819 kg.

3. Seitens der Grenztierärzte mußte die Zurückweisung folgender Transporte verfügt werden: Herkunft Ursache.

Frankreich. fnf"

Maul- und Klauenseuche und Seucheverdacht . .

5 Rotz und Hautwurm und Verdacht 4 Stäbchenrotlauf u. Schweineseuche -- Räude l mangelnde od. ungenügende Ursprungsscheine für Viehtransporte . . . .

3 Ungenießbarkeit oder Verdacht auf Schädlichkeit des Fleisches, kranke Eingeweide 641 mangelnde od. ungenügende Ursprungsscheine für Fleisch 20 zu schmale oder ungereinigte und nicht desinfizierte Viehtransportwagen . . -- Beseitigung resp. Rückweisung von an der Grenze umgestanden vorgefundenen oder für den Weitertransport unfähigen Tieren 9 Total der Bückweisungsresp. Beanstandungsfalle 683

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108

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19

11

239

910 Sendungen

42

13

83

l

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687

3

9

26

130

39

158

,,

688 Wagen

47

1149 2001

Tiere

293 4. Für die Viehseuchenpolizei an der Grenze wurden ausgegeben Fr. 152,351. 89, die erzielten Einnahmen belaufen sich auf Fr. 294,839. 35, so daß Fr. 142,487. 46 dem eidgenössischen Viehseuchenfonds zufallen, der damit auf Jahresschluß eine Höhe von Fr. 1,629,146. 86 erreicht.

5. Entgegen der im letztjährigen Bericht ausgesprochenen Erwartung sind unsere Bemühungen zur Erleichterung der Viehausfuhr nach Frankreich erfolglos geblieben.

T. Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen.

A. Phylloxéra.

1. Allgemeines.

a. Das Zollamt Steckborn, sowie das Nebenzollamt Jüppen ist für die Pflanzeneinfuhr im Sinne des Art. l des Bundesratsbeschlusses vom 20. Oktober 1885, betreffend den Verkehr mit Pflanzen zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden geöffnet worden.

b. Das Nebenzollamt Hüningerstraße ist im Sinne von Art. 61 der Vollziehungsverordnung betreffend die Förderung der Landwirtschaft, vom 10. Juli 1894, für den Pflanzenverkehr geöffnet worden.

2. Beiträge an die pro 1902 zur Bekämpfung der Reblaus gemachten Auslagen.

Die von der Reblaus betroffenen Kantone haben pro 1902 zu deren Bekämpfung folgende Ausgaben gemacht : 1.

2.

3.

4.

5.

6.

Zürich . .

Thurgau .

Tessin . .

Waadt . .

Neuenburg Genf . .

. Fr. 71,701. 47 (pro 1901 Fr. 72,403. 30) .

,, 24,593.91 ( ,, ,, ,, 58,841. 77) . ., 12,792.45 ( ., ., ,, 19,584.32) .

166,151.85 ( ,, .', ,, 189,622.75) . ,, 28,819. 81 ( ,, ,, ,, 150,640. 15) . ,, 7,244. -- ( ,, ,, ,, 9,408. --)

Total

Fr. 311,303. 49 (pro 1901 Fr. 500,500. 29)

Ein Bundesbeitrag von 50 % ist an folgende Ausgabeposten gewährt worden : Bundesblatt. 56. Jahrg. Bd. II.

20

294 Kantone

VerEntschädigung Untersuchungsund Vertügungs- für Zerstörung der Ernten tilgungsarbeiten mittel Fr.

Fr

Fr.

. . _

Total

«i l'IS Fr.

Fr.

1. Zurich . . 27,078. 95 3,982. 56 1,903. 51 32,965. 02 2. Thurgau . 10,449. 80 4,850. 05 8,017. 29 23,317. 14 208. 50 2,501. 60 12,792. 45 3. Tessin . . 10,082. 35 4. Waadt 42,380. 75 24,880. 35 4,408. 25 71,669. 35 706. 85 24,260. 15 5. Neuenburg 22,915. -- 638. 30 6,850. 50 6. Genf . .

3,967. 50 2,883. -- -- Total 116,874.35 37,442. 76 17,537.60 171,854. 61

16,482. 51 11,658. 57 6,396. 22 35,834. 67 12,130. 07 3,425. 25 85,927. 29

(1901: 207,139. 80 83,415. 86 70,590. 36 361,146. 02 180,573. --)

3. Das Auftreten der Reblaus im Jahre 1903.

Den Berichten der Kantone, in denen das Extinktivverfahren im ganzen Gebiete oder in einzelnen Teilen desselben zur Anwendung gelangt, sind über das Auftreten der Reblaus folgende Angaben zu entnehmen: Kantone.

Anzahl der ' infizierten InfektionsGemeinden. ' punkte.

Umgegrabene, : , bezw. mit infizierten Schwefelkohlenstoff Stöcke, behandelte2 Fläche.

m

1. Zürich 1903 15 ,, 1902 24 Abnahme 9

210 263 53

705 1,087 382

4,238 9,167 4,929

2. Thurgau 1903 5 ,, 1902 5 Abnahme -- 3. Tessin 1903 (Zone B) 6 v, 1902 ,, 7 Abnahme 1 Zunahme -- 4. Waadtl903(exkl.

CoppetundArnex) 86 Waadt 1902 (exkl.

CoppetundArnex) 71 Zunahme 15

114 181 67 21 15

406 4,819 4,413

12,500 22,950 10,450

303 1,258 955

4,880 4,500

5. Neuenburg 1903 14 ,v 1902 12 Zunahme 2

6

380

787

21,792

68,945

759 28

20,507 1,285

55,643 13,302

2,217 956 1,261

34,490 22,320 12,170

114,902 57,284 57,618

295

Ad 1. Die meist gefährdeten Gemeinden sind zurzeit noch Pfungen, Töß, Wülflingen und Oberembrach.

Ad 2. Die Infektion am Immenberg umfaßt 105, diejenige in Landschlacht 9 Punkte.

Ad 4. Der Schädling wurde im Berichtsjahre erstmals konstatiert in Chavannes-des Bois, Corsier, Blonay, Agiez, Champagne und Bellerive. -- Im Kreise Coppet hat das Kulturalverfahren den Erwartungen nicht völlig entsprochen; es ist auf Verlangen der Interessenten wieder durch das Extinktivverfahren ersetzt worden.

B, Hagelversicherung.

Die Auslagen, die von den Kantonen pro 1903 für die Förderung der Hagelversicherung gemacht worden sind, sowie die für diesen Zweck gewährten Bundesbeiträge sind aus nachstehender Zusammenstellung ersichtlich.

Kantone.

*·"««·

V

"SST Fr.

1.

2.

3.

4 5.

6.

7.

S.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

Zürich . . . 6,441 5,129,060. -- Bern 8,880 11,197,932. Luzern .

3,172 4,570,884. -- Schwyz .

126 141,870. -- Obwalden .

286 152,390. -- Nidwaiden .

229 204,540. -- Zug . . . . 298 598,370. -- Freiburg 1,389 1,836,210. -- Solothurn .

3,271 2,235,610. 49 Baselstadt .

102,900. -- Baselland . . 2,398 1,385,580. -- Schaffhausen . 1,923 1,429,310.

Appenzell A.-Rh. 173 207,620. -- St. Gallen . . 2,923 2,975,610. -- Aargau .

9,025 4,709,650. -- Thurgau . . 4,341 3,149,890. -- Waadt . . . 1,289 1,589,450. -- Neuenburg 975 1,141,864.-- Genf . . . 427 1,023,870. -- Total 1903: 47,615 43,782,610.-- ,, 1902 : 44,109 38,128,920. --

p ftmien

'- -

Kantonale Auslagen ö. an c. Total.

Prämien.

Fr.

Fr.

12,460. 30 40,664. 79 53,125. 09 a. Policekosten.

Fr.

Fr.

162,659. 90 155,276. 10 35,389. 52 60,105. 30 7,240. 80 3,496. 80 234. 90 2,394. -- 526. 90 3,326. 80 432. 10 6,570. 10 637. 90 2,585. 10 27,610. -- 26,481.90 5,980. 90 2,352. 90 97.70 23,762. 50 4,631. -- 26,754. 80 3,263. 60 3,407. 80 322. 70 52,503. -- 6,752. 70 91,025. 50 15,647. -- 48,267. -- 7,578. 90 42,875. 70 2,576. 40 53,873. 95 394. 22 52,129. 40 996. 30 844,873. 45 107,748. 94

18,480. 10 9,015. 74 1,049. 04 359. 10 665. 36 1,971. 03 4,141. 46 5,296. 38 941. 16 5,940. 59 6,674. 39 851. 93 13,428. 90 27,307. 65 12,066. 66 8,575. 14 26,936. 98 21,273. 36 205,639. 76

53,869. 62 16,256. 54 1,283. 94 886. -- 1,097. 46 2,608. 93 6,726. 56 11,277. 28 1,038. 86 10,571. 59 9,937. 99 1,174. 63 20,181. 60 42,954. 65 19,645. 56 11,151. 54 27,331. 20 22,269. 66

Bundesbeitrag.

Fr.

26,562. 54 26,934. 81 8,128. 27 641. 97 443. -- 548. 73 1,304. 47 3,363. 28 5,638. 64 519. 43 5,285. 79.

4,969. -- 587. 32 10,090. 80 21,477. 32 9,822. 78 5,575. 77 13,665. 60 11,134. 83

313,388. 70 156,694. 35 699,197. 90 84,935. 27 179,142. 16 264,077. 43 132,038. 70

to & Öl

C. Viehversicherung, Für die Förderung der Viehversicherung sind im Berichtsjahre neben den angegebenen kantonalen Beiträgen folgende Bundesbeiträge an die Versicherungskassen ausgerichtet worden : Versicherungssumme.

Kantone.

Fr.

1.

Zürich . .

2. Glarus . .

3. Freiburg 4. Baselstadt .

5. Schaffhausen 6. Graubünden 7. Aargau .

8. Thurgau . .

9. Tessin 10. Neuenburg .

11. Waadt . .

1903 1902 1902 1903 1903 1902 1902 1902 1903 1903 1902

Schadenvergütung Leistungen in °/o der der absolut Versicherungs- Viehbesitzer summe.

(Prämien).

Fr.

37,358,543 480,212. 50 47,267. 49 2,997,065 17,537,166 78,687. 35 9 10,460. 98 4,907,055 59,955. 36 13,499,591 186,710. 13 243,480 2,617. 05 ?

130,723. 93 7,021. 40 488,140 ·> 8,236. 22 13,170,179 59,284. 38

«/o 1,28 1,58 0,46 ?

1,M

1,36 1,07 9

1,<* ?

0,4ä

Fr.

Beiträge aus Spezialfonds und aus der Kantonskasse.

Fr.

148,354.

18,783.

37,323.

4,902.

14,988.

47,288.

376.

46,204.

6,194. 01 1,082.

8,046. 10 4,023.

68,088. 15 32,561.

?

18,783.

39,584.

4,902.

40,716.

156,620.

1,599.

·?

28 08 -- 90 22 60

90 29 75 -- 78 14 95 -- -- 05 --

Total (1902:

Bundesbeitrag.

Fr.

122,198.

18,783.

37,323.

4,902.

14,988.

47,288.

376.

46,204.

1082.

4,023.

32,561.

70 29 75 -- 78 14 95 -- -- 05 --

329,731. 66 292,362. 08)



<£> -3

298

VI. Landwirtschaftliche Vereine und Genossenschaften.

Die landwirtschaftlichen Vereine haben den Kredit, den Sie ihnen pro 1903 bewilligt haben, wie folgt verwendet: a. Schweizerischer landwirtschaftlicher \.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Verein.

Wandervorträge und Spezialkurse. . . .

Samenmärkte Verbreitung landwirtschaftlicher Fachschriften Förderung der Schweinezucht Förderung der Milchwirtschaft Förderung des Obstbaues Förderung der Bienenzucht

Fr. 12,646. 77 .,, 2,469. '25 ,, 5,064. 65 ,, 2,549. 42 ,, 1,302. 80 ,, 1,452. 82 ., 1,514. 29 Fr. 27,000. --

b. Verband der landwirtschaftlichen Vereine der romanischen Schweiß.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

Wandervorträge und Spezialkurse . . .

Verbreitung landwirtschaftl. Fachschriften .

Apistische Stationen und Untersuchungen .

Käsereiinspektionen und Prämiierungen Prämiierung von G-uts wirtschaften, Rebbergen und Obstbaumpflanzungen Ankauf von Ebern und Schafböcken Samenmarkt Payerne Förderung des Tabakbaues Dienstbotenprämiierung Verwaltungskosten

Fr.

r, V)

2,721. -- 1,998. 55

200. -- 3,258. - 5,297. 80

·,i T,

·n

500.

200.

400.

200.

224.

-- -- -65

Fr. 15,000. -- c. Landwirtschaftlicher 1.

2.

3.

4.

5.

Verein des Kantons lessin,

Kurse und Vorträge Prämiierung von Alphütten Prämiierung von Ställen und üüngerstätten .

Verbreitung von Fachschriften Käsereiinspektionen, Prämiierung landwirtschaftlicher Maschinen 6. Verwaltungskosten

Fr.

147.

50.

,, 1018.

,, . 1625.

-- 60 80

,, ,.

793. 55 365. 05

Fr.

4000. --

299 d. Schweizerischer alpwirtscliaftlicher 1.

2.

3.

4.

Verein.

Kurse und Vortage Alpinspektioneu Fachschriften Verwaltungskosten

Fr.

,, ,, ,, Fr.

1912.

3532.

1273.

282.

15 05 75 05

7000. --

e. Schweigenscher Garienbauverein.

1. Kurse und Vorträge 2. Bibliotheken und Sammlungen 3». Mustergärten und Prämien

Fr.

,, · .,

2526. 60 2348. 35 2125. 05

Fr.

7000. --

Dem schweizerischen Bauernverbande ist an die Kosten seines Sekretariats und der von letzterem durchgeführten Rentabilitätsberechnungen der von Ihnen bewilligte Bundesbeitrag von Fr. 25,000 ausgerichtet worden.

VII. Schweizerische

landwirtschaftliche Frauenfeld.

Ausstellung in

Für diese Ausstellung haben Sie in das Budget pro 1903 einen Kredit von Fr. 150,000 aufgenommen, der sodann durch einen Nachtragskredit auf Fr. 167,000 erhöht wurde. Der Kredit gelangte in vollem Umfange zur Auszahlung. Über dessen Verwendung gibt der Rechnungsbericht nähere Auskunft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1903.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1904

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.03.1904

Date Data Seite

197-299

Page Pagina Ref. No

10 020 904

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