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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Gottlieb Linder, Eisenbahnarbeiter in Bern.

(Vom 22. November 1904.)

Tit.

Gottlieb Linder in Bern wurde am 1. März 1904 durch den Polizeirichter in Bern wegen Nichtbezahlung des Militärpflichtersatzes pro 1903 im Betrage von Fr. 9 mit einem Tag Gefangenschaft und sechs Monaten Wirtshausverbot bestraft. Er hat die Taxe nachträglich bezahlt und ersucht nun um Erlaß der Strafe durch Begnadigung, indem er vorbringt, er sei bei geringem Verdienst durch Krankheit seiner Ehefrau ökonomisch zurückgekommen und im Zeitpunkt der Fälligkeit der Schuld nicht im stände gewesen, seine Verpflichtung zu erfüllen.

Der städtische Polizeidirektor von Bern berichtet, Linder habe früher als etwas liederlich gegolten, aber keinen ungünstigen Leumund genossen. Seit einiger Zeit halte er sich sehr gut, sei abends zu Hause und komme seinen ökonomischen Verpflichtungen in jeder Hinsicht nach. Die Polizeidirektion empfiehlt das Begnadigungsgesuch zur Berücksichtigung.

960 Da die Zeit, für welche der Richter das Wirtshausverbot ausgesprochen hat, bereits abgelaufen ist, so kann nunmehr nur noch das Gesuch um Erlaß der Freiheitsstrafe in Frage kommen.

Dasselbe scheint im vorliegenden Falle mit Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Petenten begründet zu sein.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem Gottlieb Linder die über ihn verhängte Freiheitsstrafe ron einem Tag in Gnaden zu erlassen.

B e r n , den 22. November 1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Eingier.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungs gesuch des wegen Übertretung des Alkoholgesetzes bestraften Gottfried Schmid, Landwirt im Schwabach bei Meilen (Kanton Zürich).

(Vom 18. November 1904.)

Tit.

Gegen Gottfried Schmid, Landwirt im Schwabach bei Meilen, wurde am 2. März 1904 von der eidgenössischen Verwaltung ein Strafprotokoll wegen Übertretung des Alkoholgesetzes aufgenommen, nachdem konstatiert worden war, daß er in unbefugter Weise gebrannte Wasser erzeugt hatte. Er erklärte dabei, daß er sich freiwillig und ohne Vorbehalt dem Entscheide der zuständigen Verwaltungsbehörde unterziehe, indem er zur Entschuldigung anführte, er habe Wein mit Zucker angesetzt (gallisiert) und, da derselbe zum Teil in Verderbnis übergegangen, ihn gebrannt. Es sei ihm nicht bekannt gewesen, daß dieses Verfahren gegen das Gesetz verstoße.

Die Untersuchung konnte nicht genau konstatieren, wie viel Branntwein Schmid auf diese Weise erzeugt hat. Immerhin ergab sich, daß dieses Quantum ein ganz bedeutendes war. Schmid

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Gottlieb Linder, Eisenbahnarbeiter in Bern. (Vom 22. November 1904.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1904

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.11.1904

Date Data Seite

959-961

Page Pagina Ref. No

10 021 197

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