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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Nachtragskreditbegehren der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1904.

(Vom 20. Mai 1904.)

Tit.

Der Verwaltungsrat der schweizerischen Bundesbahnen unterbreitete uns zu Ihren Händen am 30. April 1904 den mitfolgenden Bericht und Antrag betreffend die Nachtragskreditbegehren der schweizerischen Bundesbahnen pro 1904.

Die Forderung von Nachtragskrediten für das laufende Jahr ist vor allem infolge des auf den 1. Januar 1904 erfolgten Überganges des Simplontunnelbaues an die Bundesverwaltung notwendig geworden, sowie durch andere Bauarbeiten dringender Natur. Ferner erfordern gewisse Betriebsausgaben, die das Kapitel II des Budgets : Unterhalt und Aufsicht der Bahn, betreffen, Nachtragskredite.

Bndlich führt der von uns am 3. November 1904 abgeschlossene Anleihens vertrag, der hauptsächlich die Konversion und die Rückzahlung der kündbaren 4 °/o Anleihen der Zentralbahn und der Nordostbahn zum Zwecke hat, zu Änderungen im Budget der Gewinn- und Verlustrechnung.

Hinsichtlich aller Details erlauben wir uns auf den Bericht des Verwaltungsrates zu verweisen.

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Der Bericht selbst, mit dem wir im allgemeinen einverstanden sind, gibt uns nur zu der Bemerkung Anlaß, daß die Ausführung mehrerer vom Eisenbahndepartement als wichtig und dringlich bezeichneter Bauten auch im vorliegenden Budget nicht im wünschbaren Maße vorgesehen ist, und daß für andere im Budget enthaltene dringliche Arbeiten die Vorlage der bezüglichen Bauprojekte noch aussteht, so daß bei weiterer Verzögerung dieser Vorlagen befürchtet werden muß, die Ausführung der Bauten werde im laufenden Jahre nicht stattfinden können.

Wir sehen uns indessen nicht veranlaßt, Abänderungsanträge zu den Nachtragskreditbegehren zu stellen, sondern beantragen Ihnen, in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsrat, folgenden Beschluß zu fassen: 1. die Nachtragsbetriebskredite der schweizerischen Bundesbahnen für 1904 im Betrage von Fr. 1,467,510; 2. die Änderungen am Budget der Gewinn- und Verlustrechnung der schweizerischen Bundesbahnen für 1904, wonach die Einnahmen auf Fr. 47,972,075 und die Ausgaben auf Fr. 49,181,800 festgesetzt werden; 3. die Nachtragsbaukredite der schweizerischen Bundesbahnen für 1904, mit Inbegriff des Baukredites für den Siraplontunnel für 1904 im Betrage von Fr. 18,887,450 werden genehmigt.

Gleichzeitig benützen wir den Anlaß, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 20. Mai 1904.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Comtesse.

Der I. Vizekanzler : Schatzmann.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Nachtragskreditbegehren der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1904. (Vom 20.

Mai 1904.)

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Jahr

1904

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21

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25.05.1904

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529-530

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