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Bekanntmachungen von

Drahtseilbahn zum Reichenbachfall.

Versteigerung.

Gemäß Beschluß des Bundesgerichts vom 19. November 1904 findet die Versteigerung der Drahtseilbahn zum Reichenbachfall mit dem gesamten Betriebsmaterial, sowie mit einer Anzahl (bestrittener) Forderungen der Aktiengesellschaft der Drahtseilbahn, Dienstag den 27. Dezember 1904, vormittags 10 Uhr, im Amthaus zu Meiringen statt.

Die Steigerungsbedingungen liegen in der Kanzlei des Bundesgerichts in Lausanne, bei der Staatskanzlei Bern und bei dem Massaverwalter Herrn Dr. Stucki in Worb (Bern) zur Einsicht auf.

Angebote werden nur von solchen Personen oder Gesellschaften angenommen, welche sich spätestens 15 Tage vor der Steigerung beim ßundesrate darüber ausgewiesen haben werden, daß sie für die zu übernehmenden pekuniären und sonstigen Verpflichtungen zureichende Garantie bieten.

Wer als Vertreter einer Drittperson bieten will, hat sich über ein bezügliches Mandat mindestens drei Tage vor der Steigerung beim Massaverwalter zu legitimieren.

L a u s a n n e , den 21. November 1904.

Im Namen des schweizerischen Bundesgerichts, Der Präsident: D e r Gerichtsschreiber: Soldati.

Kirchhofer.

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Kunststipendien.

Gemäß Bundesbeschluß vom 18. Juni und Ausführungsreglement vom 31. Oktober 1898 kann aus dem Kredit für Hebung und Förderung der schweizerischen Kunst alljährlich eine Summe für die Unterstützung von Studien verwendet werden, welche schweizerische Künstler in auswärtigen Kunststädten und Sammlungen zu machen wünschen.

Anspruch auf diese Unterstützungen haben nur solche Künstler, die schon durch hervorragende Leistungen bekannt geworden sind, oder deren bisherige Arbeiten darauf schließen lassen, daß sie mit Erfolg Studien der angedeuteten Art betreiben werden.

Schweizerische Künstler, die eine derartige Unterstützung (Stipendium) zu erhalten wünschen, wollen sich bis 31. Dezember nächsthin durch ein schriftliches Gesuch beim unterzeichneten Departement darum bewerben.

Das Gesuch soll eine kurze Beschreibung des bisherigen Bildungsganges des Bewerbers enthalten und von einem Heimatschein oder einem sonstigen amtlichen Schriftstück, dem die Herkunft und das Alter des Bewerbers zu entnehmen ist, begleitet sein. Auch hat der Bewerber einige seiner bisherigen Arbeiten, die ein Urteil über seine künstlerische Befähigung gestatten, beizulegen.

Das Reglement, enthaltend das Nähere über Verleihung und Betrag der Stipendien und die Pflichten des Stipendiaten, kann bei der Kanzlei des unterzeichneten Departements bezogen werden.

B e r n , den 10. Oktober

1904.

Eidg. Departement des Innern.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1904

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.11.1904

Date Data Seite

987-988

Page Pagina Ref. No

10 021 202

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