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Aus den Verhandlungen des Bundesrates (Vom

25. Juli 1959)

Eidgenössische Technische Hochschule. Der Bundesrat hat die Professoren Dr. Paul Scherrer, o. Professor für Experimentalphysik und Dr. Franz Tank, o. Professor für Hochfrequenztechnik und Physik, wegen Erreichung der Altersgrenze auf den I.April 1960 in den Euhestand versetzt.

(Vom

3.August 1959)

Der Bundesrat hat dem Kanton Graubünden an die Kosten einer umfassenden Alpvermessung auf der Alp Bella, Gemeinde Samnaun, einen Bundesbeitrag bewilligt.

(Vom

4. August 1959)

Der Bundesrat hat für die Unwettergeschädigten in Pakistan einen Bundes beitrag von 20 000 Franken bewilligt.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 28. Juli bis 11. August 1959 Argentinien. Herr Oberst Augustin Pio de Elia, Militärattache, hat sein Amt übernommen. Er ersetzt Herrn Oberst Carlos Ayala, der einem andern Posten zugeteilt wurde.

Bulgarien. Herr Velio S tane v, Dritter Gesandtschaftssekretär, wurde einem andern Posten zugeteilt.

Finnland. S. Exz. Herr Hugo Valvanne, ausserordentlicher und bevollmächtigter Botschafter, hat die Schweiz verlassen, um einen andern Posten zu über; nehmen.

Herr Esko Vaartela, Zweiter Botschaftssekretär, amtiert als interimistischer Geschäftsträger.

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Herr Oberstleutnant Julio Kalervo Kinnunen, Militär- und Luftattache, hat sein Amt übernommen. Er ersetzt Herrn Oberstleutnant B. H. W.Kontiopää, der einem andern Posten zugeteilt wurde.

Kuba. Frau Flora Diaz Parrado, Gesandte-Botschaftsrätin, ist in der Schweiz eingetroffen und hat ihr Amt übernommen.

Pakistan. Herr M. H. B. A. Baig, Handelssekretär, hat sein Amt übernommen.

Saudi-Arabien. Herr Aouney W. Dejany, Gesandtschaftsrat, wurde dieser Mission zugeteilt.

Herr Salem Azzam, Beamter, wurde zum Presseattache befördert.

Sowjetunion. Herr Oberst Alexandre A. K h o m e n k o , Gehilfe des Militärattaches, hat die Schweiz verlassen, um andere Funktionen zu übernehmen.

Vereinigte Staaten von Amerika. HerrPhilo Dibble, Erster Botschaftssekretär, wurde dieser Mission zugeteilt.

Herr C.Hoyt Price, Erster Wirtschaftssekretär, wurde zum Wirtschaftsrat befördert.

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Durchführung des Landwirtschaftsgesetzes Der Schweizerische landwirtschaftliche Verein (SLV) hat gestützt auf die Bestimmungen von Artikel 11 des Landwirtschaftsgesetzes vom S.Oktober 1951 sowie auf diejenigen von Artikel 34 der Verordnung vom 29.März 1955 über das landwirtschaftliche Bildungs- und Versuchswesen beschlossen, sein Eeglement vom 24. August 1956 für die Meisterprüfung im Bauernberuf (allgemeine Landwirtschaft) zu revidieren. Zu diesem Zwecke hat er einen Entwurf eingereicht, der von den Interessenten bei der unterzeichneten Abteilung bezogen werden kann, an welche auch eventuelle Eeklamationen zu richten sind.

Einsprachefrist: 20.September 1959.

Bern, den 10. August 1959.

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Abteilung für Landwirtschaft Sektion für das landw. Bildungswesen Alhaponnier

Ausfuhr elektrischer Energie 1. Die Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg A. G. in Laufenburg stellt das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für die Fortsetzung ihrer seit einigen Jahren erfolgenden Energieausfuhr an die Energie-Versorgung Schwaben A. G., in Stuttgart. Die Bewilligung wird für eine Leistung von maximal 10 000 Kilo-

881 watt und eine jährliche Energiemenge von maximal 85 Millionen Kilowatt stunden und für die Zeit vom Ablauf der geltenden Bewilligung, das heisst vom 1. Oktober 1959 bis 30. Juni 1964, nachgesucht.

2. Die Kraftwerke Brusio À. G. in Poschiavo führt seit dem Jahre 1907 elektrische Energie an die Vizzola, S. p. A. Lombarda per distribuzione di energia elettrica in Mailand aus. Die gegenwärtig geltende Bewilligung aus dem Jahr 1924 läuft am 81.Dezember 1959 ab.

Die Kraftwerke Brusio A. G. stellt das Gesuch um Erteilung einer neuen Bewilligung für eine reduzierte Energieausfuhr mit einer Leistung von maximal 30 000 Kilowatt und einer Energiemenge bis maximal 58 Millionen Kilowattstunden im Winterhalbjahr für eine Dauer von 10 Jahren, das heisst bis 81.Dezember 1969.

3. Die Energie Electrique du Simplon S. Â. mit Sitz in Simplon-Dorf führt seit 1952 einen Teil der jeweilen vom I.Mai bis 31.Oktober in ihrem Kraftwerk Gondo erzeugten Energie an die Electricité de France aus, im Austausch gegen Energie, die von der Electricité de France im Winter (November bis März) an die Schweiz geliefert wird.

Die Energie Electrique du Simplon S.A. stellt das Gesuch um Erneuerung der Bewilligung für diesen Energieaustausch für die Zeit vom Ablauf der geltenden Bewilligung, das heisst vom I.April 1960 bis 81.März 1965. Die Ausfuhr wird mit einer Leistung von maximal 35 000 Kilowatt erfolgen und pro Sommerperiode etwa 90 Millionen Kilowattstunden betragen.

Gemäss Artikel 6 der Verordnung vom 4. September 1924 über die Ausfuhr elektrischer Energie werden diese Gesuche hiermit veröffentlicht. Anmeldungen von Strombedarf sowie Einsprachen sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens 7. September 1959 einzureichen.

(2..)

Bern, den 31. Juli 1959.

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Eidgenössisches Amt für Elektrizitätswirtschaft

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Beim Bundesamt für Sozialversicherung in Bern kann bezogen werden:

Die vierte Revision des AHVG Gegenüberstellung. der bisherigen und der neuen Bestimmungen.

Preis: Fr. --.45

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13.08.1959

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329-331

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