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Bundesblatt 111. Jahrgang

Bern, den 12. November 1959

Band II

Erscheint wöchentlich. Preis 3O Franken im Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Eappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie.inn Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Förderung des Baues eines Schweizerspitals in Paris (Vom 29. Oktober 1959) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Förderung des Baues eines Schweizerspitals in Paris zu unterbreiten.

Durch diesen Beschluss sollen mit Hilfe des Bundes die finanziellen Voraussetzungen für den Bau eines Schweizerspitals in Paris geschaffen werden.

Das geplante Krankenhaus wird zur Hauptsache der Pflege der in der französischen Hauptstadt ansässigen Schweizerbürger dienen.

I. Vorgeschichte Im Jahre 1947 wurde in Paris von Mitgliedern der dortigen Schweizerkolonie die«Association de l'Hôpital Suisse de Paris» gegründet. Der Verein, dem Schweizer aller sozialen Schichten angehören, hat zum Ziel, in Paris ein schweizerischen Anforderungen entsprechendes Krankenhaus zu errichten.

Das Spital soll in erster Linie für die Aufnahme pflegebedürftiger Mitglieder der Schweizerkolonie bestimmt sein. Es ist aber selbstverständlich, dass die Einrichtungen des Spitals auch französischen und anderen Staatsbürgern offenstehen, soweit hierfür Platz vorhanden ist.

Der Verein richtete vorerst seine Bestrebungen auf den Erwerb eines für den Spitalbau geeigneten Grundstückes. Schon kurz nach seiner Gründung kaufte er eine Liegenschaft im ruhigen Villenquartier von Neuilly, die sich jedoch iii dpr Folge für den geplanten Spitalbau als zu klein erwies. Nachdem dieses Grundstück wieder verkauft worden war, gelang es, im selben Quartier zu günstigen Bedingungen zwei aneinandergrenzende Liegenschaften zu sichern.

Bundesblatt. 111. Jahrg. Bd. II.

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Seit Beginn der fünfziger Jahre wurde die Verwirklichung eines Projektes ins Auge gefasst, das einen Bau für 60 Betten vorsah. Im Jahre 1954 wurde das Projekt auf 90 Betten erweitert. Die Bau- und Einrichtungskosten wurden damals - ohne Berücksichtigung des Baulandes - auf 8,5 Millionen Schweizerfranken veranschlagt.

Diese bedeutende Kostensumme überstieg die finanziellen Möglichkeiten des Vereins beträchtlich. Dessen Mittel stammen im wesentlichen aus den Mitgliederbeiträgen und Schenkungen. Nach Angaben des Vereins haben bisher 8000 Personen solche Beiträge einbezahlt, wovon etwas mehr als 1300 regelmässige Jahresbeiträge entrichten. Es darf nicht ausser acht gelassen werden, dass viele Angehörige der Kolonie in äusserst bescheidenen Verhältnissen leben.

In den Jahren 1956 und 1957 ergab beispielsweise die Verteilung der Einnahmen des Vereins aus Mitgliederbeiträgen folgendes Bild: 746 Beiträge von 200 bis 500 französische Franken; 402 Beiträge von 500 bis 1000 französische Franken; 161 Beiträge von 1000 bis 5000 französische Franken; 18 Beiträge von mehr als 5000 französischen Franken.

Zur Erlangung, weiterer Mittel wurden auch Sammlungen sowie Wohltätigkeitsveranstaltungen durchgeführt.

Trotz grosser Anstrengungen zur Aufbringung der erforderlichen Mittel musste sich der Verein schon frühzeitig Eechenschaft geben, dass er sein Vorhaben nur mit Unterstützung der öffentlichen Hand werde durchführen können.

Er gelangte daher bereits im Jahre 1951 an den Bund mit dem Gesuch, einen Bundesbeitrag von 1,5 Millionen Schweizerfranken an die Errichtung eines Schweizerspitals zu gewähren. Der Bundesrat war sich schon damals bewusst, dass eine Unterstützung in Form einer Subvention aus grundsätzlichen Erwägungen kaum in Betracht fallen kann. Er wies jedoch in seiner Antwort darauf hin, dass er nicht abgeneigt wäre, die Möglichkeit einer Bundesgarantie zugunsten eines vom Verein aufzunehmenden Hypothekardarlehens zu prüfen.

In der Folge fanden längere Verhandlungen zwischen dem Verein und dem Bunde statt. Nachdem in deren Verlauf die Möglichkeit einer namhaften privaten Zuwendung in der Form von Liegenschaften konkrete Gestalt annahm, erklärte sich der Bund bereit, die Frage der Gewährung eines direkten Darlehens gegen hypothekarische Sicherung durch diese Liegenschaften zu prüfen.

Infolge verschiedener,
nicht beim Bund liegender Umstände zerschlug sich dit se Möglichkeit indessen wieder.

Der Verein war daher gehalten, sich nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten umzusehen. Vorerst beschloss er jedoch, ein dem letzten Stand der Medizin entsprechendes neues Projekt ausarbeiten zu lassen. Den Auftrag dazu erteilte er dem von einem Schweizer geleiteten, in der Erstellung und Einrichtung von Spitälern spezialisierten «Centre International des Etudes Techniques» (G.I.E.T.) in Paris. Dieses legte ein Projekt vor, das einen Bau für 87 Betten mit Operationstrakt und Geburtsabteilung vorsah. · Gleichzeitig

875 war das neue Projekt so beschaffen, dass mit einem zusätzlichen Kostenaufwand von 60 Millionen französischen Franken das Spital um 40 Betten vergrössert werden konnte. Bei diesem Stand der Dinge gelangte der Verein im Juni 1958 mit dem Gesuch um Gewährung eines Darlehens von 200 Millionen französischen Franken (rund 2 Millionen Schweizerfranken) erneut an den Bund.

Mit Beschluss vom 18. Juli 1958 erklärte sich der Bundesrat grundsätzlich bereit, die Möglichkeit einer Bundesunterstützung zu prüfen, wobei er seinen Entscheid vom Ergebnis einer eingehenden Abklärung aller mit dem Spital verbundenen Gesichtspunkte abhängig machte. Mit der Durchführung dieser Aufgabe wurde das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement beauftragt.

In der Folge nahm das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement - unter Zuzug der Herren Dr. Rudolf Steiger, Architekt SIA/BSA, Zürich und Direktor · François Kohler vom Inselspital, Bern, als Experten - die sich in technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht aufdrängenden Abklärungen vor und erstattete dem Bundesrat am 25.Mai 1959 Bericht. Der Bundesrat nahm davon zustimmend Kenntnis. Der Bericht kam zum Schluss, dass ein Schweizerspital in Paris grundsätzlich wünschbar sei und der Bund an dessen Finanzierung teilnehmen sollte. Hierauf beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement, mit dem Verband Schweizerischer Versicherungsgesellschaften über die Möglichkeit der Gewährung eines Darlehens mit Bundesgarantie Verhandlungen aufzunehmen. Ferner ermächtigte er das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement, die Frage der Gewährung eines direkten Bundesdarlehens in der Grössenordnung von l bis 1,8 Millionen Schweizerfranken an die «Association de l'Hôpital Suisse de Paris» zu prüfen.

II. Bedürfnisfrage Vor der Prüfung von Einzelfragen wirtschaftlicher und technischer Art galt es in erster Linie, die Bedürfnisfrage abzuklären. Es stand von Anfang an fest, dass eine Hilfe des Bundes nur dann in Erwägung gezogen werden kann, wenn - neben andern wesentlichen Voraussetzungen, auf die weiter unten zurückgekommen wird - tatsächlich ein Bedürfnis nach Errichtung eines besondern Schweizerspitals in Paris besteht. Sprach sich auch eine stark überwiegende Zahl von Angehörigen der Kolonie für das Bauvorhaben aus, wurden doch einige Gegenstimmen
laut, die die Notwendigkeit und Verwirklichungsmöglichkeit in Zweifel zogen.

Die Beurteilung hängt im wesentlichen von zwei Faktoren ab: Von den Spitalverhältnissen in Paris und von der Struktur der dortigen Schweizerkolonie.

1. Wie die eingehende Abklärung an Ort und Stelle ergab, sind die Spitalverhältnisse in Paris prekär. Seit Jahren herrscht ein ausgeprägter Mangel an Spitalbetten, so dass sich selbst Notfälle oft nur mit erheblichen Schwierigkeiten unterbringen lassen. Diese Knappheit rührt insbesondere davon her, dass in Paris Heime und Pflegestätten für Chronisch-Kranke weitgehend fehlen. Auch die Zahl der Altersheime in der französischen Hauptstadt ist zurzeit viel zu

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klein. Dieser Mangel an Altersasylen und Pflegostätten für Chronisch-Kranke hat zur Folge, dass die Spitäler allzu stark von Altersschwachen und Kranken mit sehr langer Pflegedauer beansprucht werden. Unter diesen Umständen ist nur noch in beschränktem Masse Platz für die Akut-Kranken vorhanden.

Bei einer Gesamtbevölkerung.von ungefähr 4,2 Millionen stehen in der Gegend von Paris bloss 23 500 Betten für Akut-Kranke zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in dieser Zahl neben der allgemeinen Medizin und Chirurgie auch die Geburtsabteilungen sowie die Abteilungen für ansteckende Krankheiten berücksichtigt sind. Es ist offensichtlich, dass sich die Überfüllung der Spitäler auch auf die Qualität der Pflege auswirken muss. Die Verhältnisse werden zudem wesentlich durch den Umstand verschlimmert, dass vielenorts Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal herrscht. Schliesslich ist zu bedenken, dass die Preise für eine Spitalpflege unter Verhältnissen wie sie in der Schweiz üblich sind, für einen grossen Teil der in Paris lebenden Schweizer eine sehr starke Belastung darstellen oder gar unerschwinglich geworden sind. Direktor Kohler bestätigt in seiner Expertise diese Feststellung. Nach seinen Ausführungen müssen die Verhältnisse in der Mehrzahl der allgemeinen Spitäler als nicht sehr erfreulich bezeichnet werden, wobei insbesondere noch auf die riesigen Krankensäle und die ungenügenden sanitären Anlagen hingewiesen wird.

Die fast vollständig fehlende Heimpflege und die unbefriedigenden Wohnverhältnisse fördern die Überfüllung der Spitäler, was die Verbesserung der geschilderten Zustände erschwert. Erstaunlicherweise sind die Selbstkosten dieser Spitäler recht hoch und betragen nach Direktor Kohler für die Häuser der «Assistance Publique» 5800 französische Franken pro Tag.

2. Die Schweizerkolonie in Paris und Umgebung umfasst mehr als 30 000 Personen, wovon annähernd die Hälfte Doppelbürger sind. Dazu kommt eine grosse Anzahl von Studenten, Stagiaires und Touristen, die statistisch nicht erfasst werden können. Zahlenmässig entspricht die dortige Schweizerkolonie der Bevölkerung einer mittelgrossen Stadt in unserem Lande. Unter den Schweizerkolonien der Weltstädte ist sie bei weitem die grösste. Aufschlussreich ist ihre soziale Schichtung. Wir finden in der französischen Hauptstadt Mitbürger in
fast allen Berufsarten. Dabei fällt vor allem die verhältnismässig grosse Zahl der in Paris tätigen Schweizer Arbeiter, Angestellten und Kleinhandwerker auf. Abklärungen an Ort und Stelle haben ergeben, dass viele Mitbürger der Kolonie in bescheidenen, sogar ärmlichen Verhältnissen leben.

Dieser Umstand geht zum Teil auf die immer deutlicher werdende Überalterung der Kolonie zurück. Es darf wohl gesagt werden, dass der soziale Stand der Schweizerkolonie unter dem Durchschnitt einer entsprechend grossen Schweizerstadt Hegt.

3. Das Bedürfnis nach einem besonderen Schweizerspital in Paris muss bej.aht'werden. Sowohl unter dem Gesichtspunkt der bestehenden Spitalverhältnisse als auch der sozialen Struktur der Kolonie ist die Errichtung eines solchen Krankenhauses angezeigt. Es muss jedoch gefordert werden, dass dieses Spital allen - vor allem den minderbemittelten - Angehörigen der Schweizer-

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kolonie zugänglich sein wird. Der Bundesrat war sich von allem Anfang an im klaren darüber, dass nur unter dieser Bedingung eine Bundeshilfe in Erwägung gezogen werden darf.

III. Projekt 1. Das Bauvorhaben ging aus dem im Jahre 1958 durch den «Centre International d'Etudes Techniques» in Paris ausgearbeiteten, oben erwähnten Projekt hervor.

2. Nachdem die von den Experten durchgeführte Prüfung des ursprünglichen Projektes ergeben hatte, dass einige Abänderungen erforderlich waren, wurde ein bereinigtes Projekt ausgearbeitet. Dieses kann wie folgt beschrieben werden : Als Bauland ist das von der Vereinigung erworbene Gelände im ruhigen Quartier von Neuilly ausersehen. Die Lage ist auch hinsichtlich der Zufahrten sehr günstig, finden sich doch in nächster Nähe Bus- und Metro-Stationen sowie ausreichende Parkplätze. Ein gewisser Nachteil kann höchstens darin erblickt werden, dass das Bauland etwas klein ist. Wie bereits ausgeführt, besteht es aus zwei Grundstücken im Halte von insgesamt 4000 m 2 mit einem Werte von annähernd 2 Millionen Schweizerfranken. Das grössere Grundstück (ca. 3000 m2) gehört der Immobiliengesellschaft Perchat ; deren Aktien befinden sich fast ausschliesslich in den Händen der «Association de l'Hôpital Suisse de Paris». Die wenigen übrigen Aktien sind im Besitze der schweizerischen Komiteemitglieder der Association, damit die gesetzliche Mindestzahl von 7 Aktionären erreicht wird.

Die kleinere Liegenschaft (ca. 1000 m2) steht im direkten Eigentum des Vereins.

Das Projekt sieht einen Sstöckigen, rechteckigen Block vor. In dessen Kopfteil befinden sich die Behandlungs- und Untersuchungsräume für Chirurgie, Medizin und Eöntgen. Im rückwärtigen Teil liegen die Krankenzimmer. Der umbaute Kaum beträgt annähernd 24 000 m3 und nützt die baugesetzlich gegebenen Möglichkeiten fast voll aus.

Im Laufe der Abklärungen erwies es sich, dass die ursprünglich vorgeschlagene Zahl von 87 Betten, vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, unbefriedigend wäre. Daher wurde dem neuen Projekt die für eine rationelle Betriebsführung wesentlich geeignetere Bettenzahl von 180 zugrunde gelegt.

Dabei ist folgende Verteilung vorgesehen: 8 Zimmer zu 6 Betten = 48 Betten 13 Zimmer zu 2 Betten = 26 Betten 56 Zimmer zu l Bett = 56 Betten 130 Betten Sämtliche 1er Zimmer sind flächenmässig so
bemessen, dass sie bei starkem Andrang ohne weiteres in 2er Zimmer umgewandelt werden können. Dadurch kann die Aufnahmekapazität des Spitals auf eine Zahl von insgesamt 186 gesteigert werden. Die für diese Maximalbelegung erforderlichen Nebeneinrichtungen sind im Projekt bereits berücksichtigt.

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Schliesslich soll ein Geschoss grösstenteils für Personalzimmer reserviert werden. Im Hinblick auf den ausgesprochenen Wohnungs- und Zimmermangel in Paris können dadurch die grossen Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von geeignetem Personal voraussichtlich vermindert werden.

IV. Kosten 1. Baukosten Die Frage der Baukosten wurde durch den Bauexperten, Herrn Dr. Steiger, eingehend geprüft. Dabei zeigte sich, dass die ursprünglichen Kostenberechnungen reichlich knapp bemessen waren, rechnete man doch mit Preisen, die etwa ein Drittel niedriger waren als die im Schweizer Baugewerbe üblichen Ansätze. Die Erklärung hierfür ist darin zu erblicken, dass der allgemeine Baustandard in Frankreich niedriger ist als in der Schweiz. Wenn aber in Paris ein besonderes Schweizerspital mit Bundeshilfe errichtet wird, muss es in baulicher und medizinischer Hinsicht den Anforderungen entsprechen, die in der Schweiz an ein durchschnittliches Spital gestellt werden. Die unter diesem Gesichtspunkt erfolgte Abklärung führte zum Ergebnis, dass für die Verwirklichung des bereinigten Projektes, ohne Einrechnung der Landkosten jedoch unter Berücksichtigung der Aufwendungen für das Inventar und die Umgebungsarbeiten, von einer Kostenschätzung im Betrage von 6,5 Millionen Schweizerfranken ausgegangen werden muss. Als Vergleichsgrundlage 'konnte dabei unter anderem die Kostenabrechnung des vom C. I. E. T. erbauten Spitals von St-Nazaire herangezogen werden.

Die voraussichtlichen Baukosten gliedern sich wie folgt : Schwelzerfranken Baukosten 4,80 Inventar . . . : 0,96 Umgebungsarbeiten und Unvorhergesehenes 0,74 Bau- und Einrichtungskosten zusammen 6,50 Diese Berechnungen berücksichtigen die an das Projekt zu stellenden Anforderungen in angemessener Weise. Es sollte unter Einhaltung der gebotenen Sparsamkeit möglich sein, im Rahmen des approximativen Baukostenvoranschlages zu bleiben, sofern mit dem Bau in absehbarer Zeit begonnen werden kann.

2. Betriebskosten Das Betriebsbudget wurde vom betriebswirtschaftlichen Experten eingebend geprüft. Er bezeichnet dieses als im allgemeinen den Verhältnissen angemessen. Nach den zwischen dem Experten und dem Projektverfasser vorgenommenen Bereinigungen kann bei Verzinsung und Rückzahlung eines Darlehens von ca. 2,5 Millionen Schweizerfranken mit einem jährlichen Betriebsgewinn von ca. 26 000 Schweizerfranken gerechnet werden.

879 Eine Zusammenfassung des jährlichen Betriebskostenvoranschlages ergibt folgendes Bild: Ausgaben

Ausgaben Personal Allgemeine Betriebskosten, Unterhalt der Bauten und Einrichtungen Medizinischer Bedarf Zinsen und Rückzahlungen Abschreibungen '

(in Schweizerfranken)

720 000 370 000 210 000 250 000 190 000

Einnahmen 38 400 Patiententage x 46 Schweizerfranken

l 766 400 l 740 000

Einnahmenüberschuss

Einnahmen

l 766 400 26400

Die Einnahmen werden mit 4600 französischen Franken pro Tag und Patient budgetiert (3800 französische Franken Tagestaxe plus 800 französische Franken Extraleistungen). Dieser Betrag mag auf den ersten Blick für schweizerische Verhältnisse etwas übersetzt erscheinen. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass in Frankreich die Preise für die Spitalbehandlung ausserordentlich hoch sind. So müssen die schweizerischen Fürsorgebehörden für nichtversicherte, unterstützte Patienten in den Pariser Volksspitälern über 5000 französische Franken pro Tag bezahlen. Das «Hôpital Américain» in Paris, das hinsichtlich Qualität der Spitalpflege wohl am ehesten als Vergleichsgrundlage dienen kann, verlangt Tagestaxen von 4200 französischen Franken (Zweierzimmer) bis 9100 französische Franken (Privatabteilung); in diesen Preisen sind jedoch keine Extraleistungen berücksichtigt. Im Hinblick auf den Mangel an Spitalbetten darf mit einer starken Belegung des Schweizerspitals gerechnet werden.

Die dem Betriebskostenbudget zugrunde gelegte Belegungszahl von 85 Prozent1) wird vom Experten als den Verhältnissen angemessen bezeichnet und ergibt im Jahr rund 38 400 Patiententage. Bei einer durchschnittlichen Tageseinnahme von 4600 französischen Franken würden sich die jährlichen Einnahmen demnach auf 176 640 000 französischen Franken belaufen. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass nach Auffassung des betriesbwirtschaftlichen Experten die Einnahmen aus den Extraleistungen recht tief budgetiert worden sind. Namentlich die vorgesehene ambulante Behandlung von Patienten dürfte mehr Einnahmen ergeben als im Betriebskostenvoranschlag angenommen.

Um auch weniger bemittelten Angehörigen der Schweizerkolonie den Eintritt *) Gerechnet für 130 Betten.

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zu ermöglichen, ist vorgesehen, die Hälfte der mutmasslichen Betriebsüberschüsse einem Fonds für bedürftige Schweizer Patienten zu überweisen.

Auf der Ausgabenseite fallen die Personalausgaben am stärksten ins Gewicht. Dieser Posten wurde daher einer eingehenden Prüfung unterzogen. Nach Berücksichtigung einiger Anregungen des Experten wird mit einem Personalbestand von 106 gerechnet. Besondere Aufmerksamkeit wurde ferner den Abschreibungssätzen gewidmet. Auch diese dürfen als angemessen bezeichnet werden, entsprechen sie doch mit kleineren Abweichungen den Sätzen, die in der Schweiz allgemein üblich sind. So sollen das allgemeine Mobiliar innert 20 Jahren .und das medizinische Material innert 10 Jahren amortisiert werden.

Bei medizinischen Apparaten, die infolge der technischen Entwicklung einer raschen Veralterung unterworfen sind, erstreckt sich die Abschreibungsdauer sogar nur über 5 Jahre. Im Betriebskostenvoranschlag wird für Abschreibungen ein Betrag von total 19 Millionen französischen Pranken pro Jahr eingesetzt.

Im übrigen wird das Schweizerspital keiner starken Besteuerung unterliegen. Die französischen Behörden haben unserer Botschaft in Frankreich die Erklärung abgegeben, dass sie in steuerlicher Hinsicht gegenüber dem Schweizerspital grösstmögliches Entgegenkommen zeigen werden. Es darf aller Voraussicht nach damit gerechnet werden, dass das Spital von der für solche Unternehmen am meisten ins Gewicht fallenden Umsatzsteuer («impôt sur le chiffre d'affaires») befreit würde. Der endgültige Entscheid kann von den französischen Behörden allerdings erst nach Eröffnung des Betriebes getroffen werden.

Eine weitere Frage, die erst in einem späteren Zeitpunkt endgültig bereinigt werden kann, betrifft die von den französischen Behörden zu beurteilende Zulassung des Schweizerspitals als sogenanntes «Hôpital agréé». Das hätte zur Folge, dass dem Krankenhaus die Anerkennung durch die « Sécurité sociale française» zukäme und die Angehörigen der Krankenkasse Anspruch auf Behandlung im Schweizerspital hätten. Nach einer Auskunft der Schweizerischen Botschaft wird die vorerwähnte Anerkennung des Spitals nach der Vollendung des Baues auf keine Schwierigkeiten stossen.

Der Betriebskostenvoranschlag ist so geplant, dass er - ausserordentliche Umstände vorbehalten - zumindest eine ausgeglichene
Betriebsrechnung gewährleisten sollte. Vorsaussetzung bleibt allerdings, dass die Jahresrechnung nicht durch grössere Aufwendungen für die Verzinsung von Fremdkapital zu stark belastet wird.

V. Finanzierung

1. Die nachfolgende Übersicht zeigt, wie die Finanzierung vorgesehen ist: A P i Aufwendungen

Millionen Sohweizerfranken

Bauland Bau- und Einrichtungskosten Total

2,0 6,5 "8^5

881 . M1 . m °5 en , aSchweizerfranken

Mittel Eigenmittel des Vereins

4,8

- Bauland - weitere vorhandene und in Aussicht stehende Eigenmittel

. .

2,0 2,8

Darlehen

4,2

- der Versicherungsgesellschaften .

- des Bundes

2,2 2,0 o

Total

_8,5

2. Der Verein verfügt nach seinen Angaben zurzeit über Mittel im Betrage von 1,3 Millionen Schweizerfranken. In dieser Summe ist der Wert d'es Baulandes, der auf ca. 2 Millionen Schweizerfranken geschätzt wird, nicht berücksichtigt. Im weiteren glaubt er mit Sicherheit, innerhalb von 2 Jahren nochmals einen Betrag von mindestens l Million Schweizerfranken aufbringen zu können. Damit werden sich seine Eigenmittel auf ca. 2,8 Millionen Schweizerfranken belaufen. Bei Baukosten von 6,5 Millionen Schweizerfranken verbleibt somit ein ungedeckter Eestbetrag von 4,2 Millionen Schweizerfranken. Nähme der Verein für die ganze Höhe dieses Betrages ein Darlehen zu den in Frankreich üblichen Bedingungen (Zinssatz von 7 bis 9,5 Prozent; sehr kurze Amortisationsdauer) auf, so würde die für den Zinsen- und Amortisationsdienst im Betriebskostenvoranschlag eingestellte Summe von 250 000 Schweizerfranken nicht _ einmal ausreichen um die Zinsschuld zu begleichen. Eine Eückzahlung des Darlehens aus den Betriebseinnahmen wäre von vorneherein ausgeschlossen. Daraus erhellt, dass eine derartige Finanzierung nicht verantwortet werden darf.

Es liesse sich allerdings ein Ausgleich der Betriebsrechnung durch eine Erhöhung der Spitaltaxen herbeiführen. Aus grundsätzlichen Erwägungen schien uns dieser Weg jedoch nicht gangbar, weil sonst das Schweizerspital seinen Zweck nicht mehr erfüllen könnte. Wie wir bereits dargetan haben, soll das Spital vor allem unseren weniger bemittelten Landsleuten zu einer ausreichenden medizinischen Betreuung verhelfen. Eine massive Erhöhung der Preise würde dem Schweizerspital weitgehend den Charakter eines «Luxusspitals» verleihen, das für die in bescheidenen Verhältnissen lebenden Angehörigen der Kolonie nicht mehr in Frage käme. Eine Heraufsetzung der Ansätze fiel daher ausser Betracht.

Angesichts dieser Umstände musste nach neuen Lösungen gesucht werden.

Dabei konnte von der Annahme ausgegangen werden, dass - unter Berücksichtigung der auf der Einnahmenseite vorhandenen stillen Eeserven - ein jährlicher Betrag von 275 000 bis 300 000 Schweizerfranken für den Finanzdienst noch tragbar ist. Dieser Betrag von 275000 bis 800000 Schweizerfranken würde selbst bei für französische Verhältnisse vorteilhaften Bedingungen nur

882 gerade ausreichen, um ein Darlehen von 2,2 bis maximal 2,8 Millionen Schweizerfranken zu bedienen. Die Spanne in der Darlehenshöhe ist dabei abhängig von der näheren Bestimmung der Darlehensfrist und des Zinsfusses. Die verbleibende Differenz von 1,4 bis 2 Millionen Schweizerfranken, die benötigt wird, um eine völlige Deckung des Eestbetrages von ca. 4,2 Millionen Schweizerfranken zu erreichen, muss auf einem anderen Weg beschafft werden, und zwar in einer Form, die die Betriebskosten in den Anfangsjahren nicht belastet.

3. Nachdem der Verein ausdrücklich gewünscht hatte, dass ihm das Darlehen - des Währungsrisikos wegen -, wenn möglich, in französischem Geld geleistet werde, galt es, einen Geldgeber zu finden, der bereit war, der Vereinigung in Frankreich ein Darlehen unter günstigen Bedingungen zu gewähren. Das war insofern schwierig, als die zurzeit in Frankreich üblichen Zinssätze für Darlehen verhältnismässig hoch sind (7 bis 9,5 Prozent). Es liegt auf der Hand, dass damit die Betriebsrechnung des Schweizerspitals in untragbarer Weise belastet worden wäre. Deshalb musste nach einer anderen Möglichkeit gesucht werden. Eine solche konnte in der Weise gefunden werden, dass mit dem Verband Schweizerischer Versicherungsgesellschaften Verhandlungen aufgenommen wurden, um abzuklären, ob die in Frankreich deponierten Kautionssummen schweizerischer Versicherungsgesellschaften zur Finanzierung des Schweizerspitals herangezogen werden könnten. Die Verhandlungen wurden von Seiten des Vorstandes dieses Verbandes in einem Geiste des Verständnisses geführt, der Anerkennung verdient. Im Hinblick auf den charitativen Zweck des zu finanzierenden Werkes erklärte sich eine Anzahl von Versicherungsgesellschaften bereit, der «Association de l'Hôpital Suisse de Paris» grundsätzlich ein Darlehen unter Bedingungen zu gewähren, die wesentlich günstiger sind als die in Frankreich allgemein, üblichen. Die Versicherungsgesellschaften brachten jedoch den Vorbehalt an, dass dieses Darlehen vom französischen Aufsichtsamt als Depottitel I.Kategorie anerkannt werden müsse. Die französischen Behörden haben diesem Wunsche in verständnisvoller Weise entsprochen. Um ihren gesetzlichen Bestimmungen Genüge zu tun, konnten sie jedoch nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass das Darlehen durch eine Bundesgarantie gesichert werde.
In Berücksichtigung dieser Gegebenheiten ist ein Vertrag zwischen den beteiligten Parteien 'ausgearbeitet worden. Er enthält im wesentlichen folgende Eegelung : Darlehensbetrag. . . . In neuer französischer Währung im Gegenwert von 2,2 bis 2,8 Millionen Schweizerfranken.

Laufzeit Zinsen

15 Jahre.

Für die ersten 5 Jahre = 43/4 Prozent für die folgenden 10 Jahre = 5 Prozent Die Zinsen sind halbjährlich zahlbar nach Massgabe der abgerufenen Beträge.

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Amortisation

Jährliche Eückzahlung von 7 Prozent des Darlehensbetrages.

Bundesgarantie . . . . Der Bund verpflichtet sich gegenüber den Darlehensgebern, die Solidarbürgschaft für sämtliche fälligen Kapital- und Zinszahlungen zu übernehmen, die sich aus dem Darlehen ergeben.

Sicherstellung Eine grundpfändliche Sicherstellung der Darlehensgeber erfolgt nicht. Dagegen ist im Grundbuch eine Klausel -einzutragen, wonach eine Belastung der Liegenschaft zugunsten späterer Gläubiger ohne Zustimmung der vorstehenden Darlehensgeber und der Bürgen nicht vorgenommen werden kann.

Diese Darlehensbedingungen müssen für die «Association de l'Hôpital Suisse de Paris» als vorteilhaft bezeichnet werden. Das von den beteiligten schweizerischen Versicherungsgesellschaften gezeigte Entgegenkommen verdient daher entsprechend gewürdigt zu werden.

4. Durch die Eigenmittel der «Association de l'Hôpital Suisse de Paris» (2,3 Millionen Schweizerfranken) und das Darlehen der Versicherungsgesellschaften (2,2-2,8 Millionen Schweizerfranken) kann somit ein Betrag von 4,5 bis 5,1 Millionen Schweizerfranken aufgebracht werden. Bei einer Baukostensumme in der Grössenordnung von 6,5 Millionen Schweizerfranken verbleibt demgemäss ein ungedeckter Eestbetrag von 1,4 bis 2 Millionen Schweizerfranken.

Da es nicht sicher ist, dass die Versicherungsgesellschaften mehr als 2,2 Millionen Schweizerfranken zur Verfügung stellen können, ist es angezeigt, das ergänzende Darlehen mit dem Höchstbetrag von 2 Millionen Schweizerfranken in Eechnung zu stellen.

Angesichts der Tatsache, dass eine ausgeglichene Betriebsrechnung es in den ersten Jahren nicht gestatten wird, ein zusätzliches Darlehen von 2 Millionen Schweizerfranken zu verzinsen und zu amortisieren, sind die Aussichten, einen solchen Betrag von privater Seite erhalten zu können, äusserst gering. Vor allem darf nicht übersehen werden, dass die Spenden grosszügiger Donatoren bereits im Vermögen des Vereins enthalten sind. Als Geldgeber kommt bei diesem Stand der Dinge daher wohl einzig der Bund in Betracht. Bei dieser Sachlage stellt sich die Frage, ob der erforderliche Betrag nicht teilweise à fonds perdu zur Verfügung gestellt werden soll. Nachdem die Betriebsrechnung jedoch die Möglichkeit einer Verzinsung und Eückzahlung nach einer gewissen Anlaufzeit als wahrscheinlich erachten lässt, drängt
sich für eine Bundesleistung die Darlehensform auf. Im Hinblick auf die zu erwartenden Anlaufsschwierigkeiten und die untragbare Belastung - sofern das volle Darlehen bereits während der ersten Betriebsjahre zu bedienen wäre - empfiehlt es sich aber, für die Festlegung der Bedingungen eine flexible Lösung zu treffen. Wir sehen sie so, dass ein Teil des Darlehens grundsätzlich nach den gleichen Kriterien gewährt wird wie für die Darlehen der Versicherungsgesellschaften vorgesehen. Dieser Teil des Bundesdar-

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lehens würde sich jedoch nur soweit erstrecken, als der totale Darlehensbetrag, der von Anfang an aus den Betriebsergebnissen verzinst und amortisiert werden muss, die Summe von 2,8 Millionen nicht übersteigt. Der darüber hinausgehende Darlehensbetrag des Bundes soll zur Erleichterung der Betriebsführung für die ersten zehn Jahre zinsfrei und ohne Amortisation gewährt werden. Indessen wird der Bundesrat zu gegebener Zeit mit dem Verein Verhandlungen aufnehmen, um die Bedingungen für den Zinsen- und Amortisationsdienst des restlichen Darlehens nach Ablauf von zehn Jahren festzusetzen.

Für die dann zumal festzulegenden Bedingungen ist in erster Linie auf das.

Ergebnis der Betriebsrechnungen des Spitals während der Anlaufzeit abzustellen. Diese Aufteilung des Bundesdarlehens in zwei verschiedene Teile darf jedoch keinesfalls zu einer Überschreitung der im höchsten Fall vorgesehenen Bundesleistung von 2 Millionen Schweizerfranken führen.

5. Da der approximative Baukostenvoranschlag in der Höhe von 6,5 Millionen Schweizerfranken eine ansehnliche Eeserve für Unvorhergesehenes enthält, darf damit gerechnet werden, dass die Finanzierung des Spitals mit den vorgesehenen Leistungen gesichert ist. Sollte dies nicht zutreffen, so wird die «Association de l'Hôpital Suisse de Paris» als Bauherrin für die Deckung von Mehrkosten besorgt sein müssen. Die Vereinigung hat dem Bund gegenüber ausdrücklich eine entsprechende Erklärung abgegeben. Dieser Punkt wird selbstverständlich in dem zwischen dem Bund und dem Verein abzuschliessenden Darlehensvertrag festgehalten werden.

VI. Grundsätzliche Bemerkungen Die Unterstützung des geplanten Werkes liegt im Kahmen der dem Bund zustehenden Kompetenzen. Er' darf nach anerkannter Praxis Massnahmen unterstützen, die der Wahrung der nationalen Eigenart und des Bewusstseins, der Zusammengehörigkeit der im Ausland lebenden Schweizerbürger - der fünften Schweiz - dienen. Dabei kann er allerdings nicht so weit gehen, dass er Aufgaben übernimmt, die dem Wohnsitzstaate oder der privaten Selbsthilfe obliegen. Er kann zudem nur dort helfend einspringen, -wo es um Werke geht, die für das Leben unserer Landsleute im Ausland von wesentlicher Bedeutung sind und - trotz aller Anstrengungen - ohne seine Unterstützung nicht verwirklicht werden könnten.

Diese Voraussetzungen sind im
vorliegenden Fall erfüllt. Die Schweizerkolonie von Paris mit ihren 30 000 Angehörigen stellt, wie bereits erwähnt, die weitaus grösste aller im Auslande lebenden Kolonien von Schweizerbürgern dar und entspricht der Einwohnerzahl einer mittleren schweizerischen Stadt.

Es ist offensichtlich, dass unter diesem Gesichtspunkt der Förderung des Zusammenhangs, und der Stärkung der Verbundenheit dieses Aussenpostens mit 'der Heimat eine besondere Bedeutung zukommt. Berücksichtigt man ferner die mit der Grosse der Kolonie zusammenhängende soziale Schichtung, deren Hauptmerkmal in der Häufung kleiner Existenzen liegt, wird deutlich, dass es

885 sich bei der Pariser Kolonie um einen Sonderfall handelt. Dass in Paris ein ausgesprochenes Bedürfnis nach der Errichtung eines solchen Spitals besteht, ist bereits oben dargelegt worden.

·Die Schweizerkolonie in Paris hat auch die grössten Anstrengungen unternommen, dieses Werk mit eigenen Mitteln zu verwirklichen. Dafür sprechen die Gründung und die jahrelangen Bemühungen des Vereins, den in Paris lebenden Schweizern durch den Bau und Betrieb eines eigenen Spitals eine bessere ärztliche Betreuung zukommen zu lassen. Diese von Rückschlägen nicht verschonten Bestrebungen fussen auf der richtigen Erkenntnis, das die Hilfe der Heimat ohne beträchtliche eigene Aufwendungen nicht möglich wäre.

Die von der Vereinigung unternommenen Anstrengungen, das Werk mit eigenen Mitteln zu schaffen, verdienen Anerkennung. Die erbrachten Leistungen sind bedeutend. Sie genügen aber nicht, um das gesteckte Ziel zu erreichen.

Das ist einzig mit einer ergänzenden Hilfe des Bundes möglich.

Die vorgeschlagene Form der Bundeshilfe trägt der Forderung, dass ein solches Spital weitgehend von der Selbsthilfe getragen und sich mit der Zeit selbst erhalten muss, angemessen Rechnung. Diese Lösung wurde namentlich dadurch ermöglicht, dass sich die oben erwähnten schweizerischen Versicherungsgesellschaften zu einer Unterstützung durch Darlehen zu tragbaren Bedingungen einverstanden erklärt haben. Der Bund sollte sich deshalb einer Hilfeleistung nicht verschliessen.

Durch die Errichtung eines Spitals in Paris wird zudem schweizerischen Ärzten und schweizerischem Pflegepersonal Gelegenheit geboten, .sich zum Wohle von Mitbürgern beruflich weiterzubilden. Es ist zwar nicht leicht, in Frankreich die entsprechenden Arbeitsbewilligungen zu erhalten. Wie die Botschaft in Paris jedoch mitgeteilt hat, sind die französischen Behörden bereit, dem besonderen Charakter des Spitals weitgehend Rechnung zu tragen. Entsprechende Zusicherungen sind bereits gemacht worden.

Alle mit der Bauherrschaft zusammenhängenden Funktionen werden grundsätzlich durch die «Association de l'Hôpital Suisse de Paris» ausgeübt. Sie trägt in dieser Eigenschaft nicht nur, wie bereits erwähnt, das Risiko allfälliger Mehrkosten, sondern hat auch die Ausführung des Baues (Genehmigung von Projektänderungen, Vergebung der Arbeiten, Vornahme von Zahlungen usw.) zu
überwachen. Da der Bund als Darlehensgeber und Garant jedoch ein erhebliches Interesse an der Einhaltung der Kostenvoranschläge hat, räumt ihm die Vereinigung das Recht zur Durchführung aller als notwendig erächteten Kontrollen ein. Durch die Aufnahme entsprechender Bedingungen in den zwischen der Vereinigung und dem Bund abzuschliessenden Verträgen soll ferner dafür gesorgt werden, dass der mit der Bundeshilfe verfolgte Zweck gewährleistet ist.

Der Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen haben wir die Ehre, Ihnen den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Förderung der Errichtung eines Schweizerspitals in Paris zur Annahme zu empfehlen.

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Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

' Bern, den 29.Oktober 1959.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P.Chaudet Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Förderung des Baues eines Schweizerspitals in Paris

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 29. Oktober 1959, beschliesst :

Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt : a. der «Association de l'Hôpital Suisse de Paris» ein Darlehen von höchstens 2 000 000 Sehweizerfranken für den Bau des Schweizerspitals in Paris zu gewähren ; b. die Verzinsung und Kückzahlung eines Darlehens von höchstens 2 800 000 Schweizerfranken zu garantieren, das schweizerische Versicherungsgesellschaften der «Association de l'Hôpital Suisse de Paris» für den Bau des Schweizerspitals in Paris gewähren.

2 Der Bundesrat setzt den Zins und die Bückzahlungsbedingungen des in Buchstabe a erwähnten Darlehens fest.

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Art. 2 Der Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Förderung des Baues eines Schweizerspitals in Paris (Vom 29. Oktober 1959)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1959

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

7911

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.11.1959

Date Data Seite

873-887

Page Pagina Ref. No

10 040 761

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