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Bundesblatt 111. Jahrgang

Bern, den 24. September 1959

Band II

Erscheint wöchentlich. Preis 3O Franken im Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr ,, Einrückungsgebühr: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Änderung des Bundesbeschlusses betreffend die Unterstützung von Schulen für soziale Arbeit (Vom 18. September 1959) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiemit eine Botschaft samt Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Änderung des Bundesbeschlusses vom 17. Dezember 1952 betreffend die Unterstützung der Schulen für soziale Arbeit (BEI 1952, III, 896) zu unterbreiten.

Die Änderung dieses Beschlusses, in dem die beitragsberechtigten Schulen abschliessend aufgeführt sind, erweist sich als notwendig, damit zwei weitere Institute, die Fürsorgerschule der Bildungsstätte für soziale Arbeit in Bern und die Ecole d'assistantes sociales et d'éducatrices in Lausanne, unterstützt werden können.

I. Einleitung Bis 1952 sind die Schulen für soziale Arbeit auf der Grundlage des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung subventioniert worden. Mit dem Erlass der Verordnung III vom 14. Februar 1951 zu diesem Gesetz war jedoch eine weitere Bundeshilfe auf der bisherigen Eechtsbasis nicht mehr möglich. Vom Jahre 1952 hinweg musste daher die Unterstützung der Schulen für soziale Arbeit, die nach wie vor einer Notwendigkeit entsprach, neu geregelt werden. Mit Botschaft vom 17.Oktober 1952 (BBl1952, III, 313), die hierüber die näheren Ausführungen enthält, beantragten wir Ihnen, die Hilfe an diese Schulen in einem besonderen Bundesbeschluss zu regem. Unserem Antrag haben Sie durch den Erlass des eingangs erwähnten Bundesbeschlusses vom 17.Dezember 1952 Rechnung getragen.

Bundesblatt.111.Jahrg.Bd.II.

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Artikel l des Beschlusses führt die beitragsberechtigten Schulen auf. Es sind deren vier, nämlich die Schule für Soziale Arbeit in Zürich, die Ecole d'études sociales in Genf, die Schweizerische sozial-karitative Frauenschule (heute: Schule für Sozialarbeit) in Luzern und der Berufskurs für Anstaltsgehilfinnen (heute : Basler Berufskurs für Heimerzieherinnen) in Basel.

Artikel 2 setzt den Bundesbeitrag im Einzelfall auf 25 Prozent der jährlichen Aufwendungen einer Schule für die Besoldungen ihrer Lehrkräfte und ihres Vorstehers fest. Er darf aber die Gesamtsumme, die eine Schule von Kantonen und Gemeinden an Beiträgen erhält, nicht überschreiten und nicht höher bemessen werden, als zur Bestreitung der ungedeckten Betriebsausgaben des Bechnungsjahres erforderlich ist.

Von 1952-1958 sind den Schulen für soziale Arbeit an Bundesbeiträgen total 235 656 Franken ausgerichtet worden. Dieser Summe stehen an kantonalen und kommunalen Subventionen 615 100 Franken gegenüber. Mit der Entwicklung der Schulen haben sich die Bundesleistungen von Jahr zu Jahr erhöht. Machten diese für das Schuljahr 1951/52 24 709 Franken aus, so waren es für das Schuljahr 1957/58 46 597 Franken. Bedeutend stärker angestiegen sind jedoch die kantonalen und kommunalen Beiträge. 1952 beliefen sich diese auf insgesamt 50 500 Franken; 1958 erreichten sie 143 750 Franken, also fast den dreifachen Betrag.

In unserer Botschaft vom 17. Oktober 1952 haben wir das Wesen und die Bedeutung der Schulen für soziale Arbeit eingehend dargelegt. Bei der Sozialarbeit handelt es sieh um eine sehr weitschichtige Tätigkeit, die in den letzten Jahrzehnten eine starke Entwicklung und auch Wandlung erfahren hat. War früher die Hilfe für Notleidende vorwiegend eine Sache kirchlicher Kreise und privater Wohltätigkeit, so brachten es die Industrialisierung und die damit einhergehenden vermehrten sozialen Probleme, der Ausbau der Sozialpolitik und vor allem auch die Auswirkungen der beiden Weltkriege mit sich, dass auf manchen Gebieten der freiwillige Einsatz nicht mehr genügte. Mit den neuen sozialen Forderungen einher gingen die Fortschritte der Wissenschaft, der Hygiene, der Psychologie und der Pädagogik, die der Fürsorge Auftrieb gaben. Mehr und mehr erforderte die Sozialarbeit Persönlichkeiten, die ihre ganze Kraft in den Dienst der Sache stellten
und die das notwendige fachliche Wissen und Können mit sich brachten. Die Sozialarbeit wurde damit zu einem eigentlichen neuen Beruf, der eine planmässige Ausbildung erfordert. Diese übernahmen die Schulen für soziale Arbeit. Absolventen dieser Schulen können auf verschiedensten Gebieten eingesetzt werden : für die geschlossene Fürsorge, d.h. für die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Heimen, für die offene Fürsorge (Tuberkulose-, Gebrechlichen-, Spital- und Betriebsfürsorge), für die Tätigkeit auf Amtsvormundschaften und Jugendämtern, als Sozialsekretäre für die administrativen Arbeiten bei privaten und öffentlichen Fürsorgeinstitutionen.

Nach diesen weiten Einsatzmöglichkeiten richtet sich das Ausbildungsprogramm.

Theorie und praktischer Unterricht halten sich ungefähr die Waage. Gegenstand

567 der theoretischen Fächer sind vor allem. Pädagogik, Psychologie, Hygiene, Soziologie, Eecht, Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Anstaltswesen. Das Praktikum dient der Anwendung der theoretischen Grundlagen und dem bewussten Einsatz der eigenen Persönlichkeit. Der Beruf eines Sozialarbeiters erfordert aber nicht nur fachliches Wissen und praktisches Können, er setzt auch eine besondere charakterliche Eignung voraus.

Die Schulen in Zürich, Genf und Luzern haben sich 1948 zur Wahrung gemeinsamer Interessen und zwecks Erörterung erzieherischer Fragen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Im Jahre 1950 stellte diese Arbeitsgemeinschaft ein Minimalprogramm für die Ausbildung auf, das von der Schweizerischen Vereinigung Sozialarbeitender und von der Schweizerischen Landeskonferenz für soziale Arbeit anerkannt wurde. Enthält dieses Minimalprogramm lediglich eine Fächeraufzählung für den theoretischen Unterricht, so ist in einem ausführlichen «Lehrplan des theoretischen Unterrichts an den schweizerischen Schulen für soziale Arbeit» vom Oktober 1958 versucht worden, das Unterrichtsprogramm näher zu umschreiben. Für den praktischen Unterricht ist ein solcher «Lehrplan» in Vorbereitung.

Gehörte der Beruf der'Heimleiter und Heimerzieher schon seit langem zu den ausgesprochenen Mangelberufen, so steht nun seit einigen Jahren auch auf dem Gebiete der offenen Fürsorge die Nachfrage nach Stellen hinter dem Angebot deutlich zurück. Es hat sich gezeigt, dass gegenwärtig in der offenen Fürsorge nur ungefähr die Hälfte, in der geschlossenen Fürsorge sogar lediglich ein Drittel der gemeldeten Stellen durch ausgebildete Sozialarbeiter besetzt werden können. Die Arbeitgeber behelfen sich mit der Übernahme von Angehörigen anderer Berufsarten; zahlreiche Arbeitsplätze müssen aber unbesetzt bleiben.

II. Subventionsgesuche weiterer Schulen 1. Die Fürsorgerschule der Bildungsstätte für soziale Arbeit Bern Die 1943 entstandene Bildungsstätte für soziale Arbeit in Bern gründete im Jahre 1955 eine eigene Fürsorgerschule, die sich rasch entwickeln konnte. Die Schaffung einer solchen Schule war von Anfang an ihr Ziel gewesen. Die Bildungsstätte widmet sich ferner der Weiterbildung bereits in der Fürsorge tätiger Personen durch Vorträge und Kurse, die dezentralisiert in verschiedenen Ortschaften des Kantons
Bern regelmässig zur Durchführung gelangen. Im Interesse einer allgemeinen Aufklärung der Öffentlichkeit über soziale Fragen organisiert sie schliesslich während der Wintermonate Kurse an der Universität Bern, die einen starken Besuch aufweisen. Rechtlich ist die Bildungsstätte als Verein konstituiert, dem u.a. zahlreiche bernische Gemeinden als Kollektivmitglieder angehören.

Im Unterschied zu den anderen sozialen Schulen ist die Fürsorgerschule Bern eine Abendschule. Sie richtet sich daher vorwiegend an berufstätige Interessenten, denen sie die Möglichkeit gibt, ohne Verdienstausfall das Fürsorger-

568 diplom zu erwerben. Ausserdem bezweckt die Schule, vor allem männliche Sozialarbeiter heranzubilden. Das Unterrichtsprogramm ist im Vergleich zu dem der anderen Schulen gedrängter. Was aber in dem einen oder anderen Fach zu kurz kommen mag, wird durch die Lebens- und Berufserfahrung, welche die Schüler mitbringen, ausgeglichen. Das Durchschnittsalter der Teilnehmer beträgt 30 Jahre. Der Andrang zur Schule ist andauernd gross, und es kann jeweils nur ein Teil der Anmeldungen berücksichtigt werden.

In einer Eingabe an das Departement des Innern vom 24. Juli 1958 hat die Bildungsstätte für soziale Arbeit darauf hingewiesen, dass es bisher nur dank grösster Sparsamkeit gelungen sei, die Ausgaben und Einnahmen einigermassen im Gleichgewicht zu halten. Die jetzigen Verhältnisse lassen sich aber nicht länger verantworten. Allgemein sollten die Honorare heraufgesetzt werden. Die räumlichen Verhältnisse der Schule bedürfen dringlicher Verbesserungen. Zur Beschaffung der notwendigen Mittel hat die Bildungsstätte auch um Bewilligung eines jährlichen Bundesbeitrages ersucht. Die Eingabe ist durch die Direktion des Fürsorgewesens des Kantons Bern unterstützt worden. Der Kanton Bern richtet der Fürsorgerschule eine jährliche Subvention aus. Im Jahre 1958 betrug sie 5000 Franken, für das Jahr 1959 ist sie auf 9000 Franken erhöht worden.

2. Die Ecole d'assistantes sociales et ä'educatrices in Lausanne Seit 1949 besteht in Lausanne eine Ecole d'assistantes sociales et d'éducatrices. Im Jahre 1955 wurde diese Unternehmung in die Eechtsform einer Stiftung 'gekleidet, der ein aus zehn Mitgliedern bestehender Stiftungsrat vorsteht.

Wie der Name besagt, bildet die Schule nicht nur Sozialarbeiterinnen, sondern auch Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen für Familien aus. Für jede Kichtung besteht eine besondere, selbständige Sektion. Die Leitung der Sektion für Sozialarbeiterinnen wurde mit Beginn des Schuljahres 1958/59 einer Absolventin der Schule für Soziale Arbeit Zürich anvertraut. Mit dieser Anstellung betrachtete die Arbeitsgemeinschaft schweizerischer sozialer Schulen die Voraussetzungen für die Anerkennung und die Aufnahme der Lausanner Schule in die Arbeitsgemeinschaft als erfüllt.

Die finanzielle Lage der Schule ist schwierig. Einerseits lastet auf der Liegenschaft eine verhältnismässig grosse Schuld,
anderseits konnte die Betriebsrechnung bisher nur durch - im Vergleich zu den andern Schulen für soziale Arbeit - hohe Schulgelder und durch bescheidene Honorierung der Lehrkräfte im Gleichgewicht gehalten werden. Angesichts dieser Situation hat der Stiftungsrat der Ecole d'assistantes sociales et d'éducatrices um Gewährung eines jährlichen Bundesbeitrages ersucht. Das Erziehungsdepartement des Kantons Waadt befürwortet dieses Gesuch. Der Kanton Waadt richtet der Schule seit dem Jahre 1956 eine jährliche Subvention von 3500 Franken aus, und die Stadt Lausanne unterstützt das Institut durch Bewilligung von Stipendien für den Besuch der Kurse.

569 III. Würdigung der Gesuche Wie schon bemerkt, besteht ein ausgesprochener Mangel an ausgebildeten Sozialarbeitern. Die beiden neuen Schulen, die Fürsorgerschule der Bildungsstätte für soziale Arbeit Bern und die Ecole d'assistantes sociales et d'éducatrices in Lausanne (wobei in diesem Zusammenhang nur deren Sektion für die Ausbildung von Sozialarbeitern in Betracht fällt), entsprechen daher zweifellos einem Bedürfnis. Der Fürsorgerschule Bern kommt noch besondere Bedeutung zu, da sie die einzige in der Schweiz bestehende Schule ist, die hauptsächlich männliche Sozialarbeiter ausbildet.

Die Arbeitsgemeinschaft schweizerischer sozialer Schulen bzw. die Schweizerische Vereinigung Sozialarbeitender betrachten heute die beiden neuen Schulen als vollwertige Ausbildungsstätten für Sozialarbeiter und haben daher die Subventionierung durch den Bund empfohlen. Sie weisen im übrigen darauf hin, dass eine Ausbildungsstätte für soziale Arbeit ihre Aufgabe ohne öffentliche Unterstützung nicht zu erfüllen vermag, auch wenn gut gehaushaltet und viel freiwillige Arbeit geleistet wird. Die Schulgelder sollten möglichst tief gehalten werden können, um den Anreiz für den Beruf des Sozialarbeiters zu erhöhen.

IV. Der Entwurf zu einem Bundesbeschluss Die abschliessende Aufzählung der beitragsberechtigten Schulen in Artikel l des Bundesbeschlusses vom 17. Dezember 1952 hat sich als zu eng erwiesen. Es drängt sich eine Neufassung auf. Wir schlagen vor, in Artikel l nur noch grundsätzlich die Möglichkeit von Beiträgen an Schulen für soziale Arbeit vorzusehen und für die Bezeichnung der beitragsberechtigten Schulen im einzelnen fortan den Bundesrat als zuständig zu erklären. Damit lässt sich vermeiden, dass jedesmal der Bundesbeschluss geändert werden muss, wenn sich die Notwendigkeit ergibt, einmal wieder eine neue Schule zu unterstützen.

Wir beabsichtigen, auf der Grundlage des neuen Beschlusses ausser den bisherigen vier subventionierten Schulen neu die Fürsorgerschule der Bildungsstätte für soziale Arbeit Bern und die Ecole d'assistantes sociales et d'éducatrices in Lausanne als beitragsberechtigt anzuerkennen. Für den Bund wird sich hieraus ein jährlicher Mehraufwand von etwa 10 000-12 000 Franken ergeben.

Bei der Beurteilung von Gesuchen allfällig weiterer Schulen würden wir wiederum wesentlich auf die
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft schweizerischer sozialer Schulen bzw. der Schweizerischen Vereinigung Sozialarbeitender abstellen.

Die in Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 17.Dezember 1952 aufgestellte Regelung der Beitragsbemessung hat sich bewährt und kann deshalb beibehalten werden.

Da der Beschluss vom 17. Dezember 1952 bis zum 31. Dezember 1961 befristet ist, drängt sich auch die Verlängerung- seiner Gültigkeitsdauer auf, damit nicht schon in zwei Jahren eine neue Vorlage ausgearbeitet werden muss.

570 Wir beantragen, den geänderten Beschluss auf den I.Januar 1960 in Kraft zu setzen.

Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 18. September 1959.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: P. Chaudet Der Bundeskanzler: Ch. Oser

571 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Änderung des Bundesbeschlusses betreffend die Unterstützung von Schulen für soziale Arbeit

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 18. September 1959, beschliesst: I.

Artikel l des Bundesbeschlusses vom 17. Dezember 1952x) betreffend die Unterstützung von Schulen für soziale Arbeit wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt : Art. l Zur Förderung der beruflichen Ausbildung von Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern kann der Bund Schulen für soziale Arbeit jährliche Beiträge gewähren, sofern diese Schulen auch durch Kantone und Gemeinden unterstützt werden.

2 Der Bundesrat bezeichnet die beitragsberechtigten Schulen.

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II.

Die Gültigkeit des Bundesbeschlusses vom 17.Dezember 1952 betreffend die Unterstützung von Schulen für soziale Arbeit wird bis zum 31. Dezember 1969 verlängert.

III.

1 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt am l. Januar 1960 in Kraft.

2 Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

!) BEI 1952, III, 896.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Änderung des Bundesbeschlusses betreffend die Unterstützung von Schulen für soziale Arbeit (Vom 18.

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1959

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