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Bundesbeschluss über

die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Stiftung «Französischsprachige Schule in Bern» (Vom 18. Dezember 1959)

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 8. Juli 19591), beschliesst :

Art. l Der Bund gewährt der Stiftung «Französischsprachige Schule in Bern» eine einmalige Subvention in der Höhe der Beträge, die von den Stiftern eingebracht oder von Dritten für die Errichtung des Stiftungskapitals zur Verfügung gestellt werden. Die Subvention des Bundes darf 800 000 Franken nicht übersteigen.

Ausserdem richtet der Bund jährlich einen Beitrag an die Betriebskosten aus. Dieser bemisst sich nach den durchschnittlichen Kosten je Schüler und nach der Anzahl Schüler, die Kinder von Bundesbediensteten französischer Muttersprache sind. An die so ermittelten Kosten wird ein Beitrag bis zu 50 Prozent, jedoch von höchstens 600 Franken je Kind, ausgerichtet.

Art. 2 Die in Artikel l genannten Zuwendungen erfolgen unter der Voraussetzung der vorgängigen Genehmigung der Stiftungsurkunde und der Statuten der Stiftung sowie der Prüfung der Betriebskosten als Bemessungsgrundlage durch den Bundesrat.

Der Bundesrat kann die Zuwendungen auch an andere im Hinblick auf ihren Zweck notwendige Bedingungen und Auflagen knüpfen. Er kann namentlich eine angemessene Vertretung in den Stiftungsorganen verlangen.

*) BEI 1959, II, 29.

1463 Art. 3 Die Stiftung hat dem Bundesrat alle gewünschten Auskünfte zu erteilen und alljährlich über ihre Tätigkeit schriftlich Bericht zu erstatten.

Art. 4

Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich.

Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Er ist mit dem Vollzug beauftragt.

Also beschlossen vom Nationalrat, Bern, den 18.Dezember 1959.

Der Präsident : Gaston Clottu Der Protokollführer: Ch. Oser Also beschlossen vom Ständerat, Bern, den 10.Dezember 1959.

Der Präsident: G.Despland Der Protokollführer: F.Weber

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: Veröffentlichung des vorstehenden Bundesbeschlusses im Bundesblatt.

Bern, den 18.Dezember 1959.

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Im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundeskanzler : Ch. Oser

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Bundesbeschluss über die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Stiftung «Französischsprachige Schule in Bern» (Vom 18. Dezember 1959)

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Jahr

1959

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53

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31.12.1959

Date Data Seite

1462-1463

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