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Bundesblatt 111. Jahrgang

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Bern, den 8. September 1959

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Band II

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die technische Hilfe der Schweiz an die unterentwickelten Länder (Vom 25. August 1959) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Sie um die Ermächtigung zu ersuchen, unsere Mitarbeit am «erweiterten Programm» für technische Hilfe der Vereinigten Nationen fortzusetzen und unsern Beitrag an dieses Programm zu erhöhen, ferner dem neuen «Sonderfonds» für technische Hilfe der Vereinigten Nationen beizutreten und daran einen Beitrag zu leisten und endlich unsere bilaterale technische Hilfe an die unterentwickelten Länder zu steigern.

Sowohl die multilaterale wie die bilaterale technische Hilfe hat zum Zweck, die gesuchstellenden Eegierungen in ihren Bemühungen um die Hebung des Lebensstandards ihrer Völker zu unterstützen. Diese Sonderform der internationalen Zusammenarbeit muss, um ihre Aufgabe erfüllen zu können, über eigene Mittel verfügen, denn sie unterscheidet sich durch ihren Gegenstand wie durch ihre besondere Eigenart einerseits von der rein karitativen Unterstützung, für die Sie uns gesonderte Kredite gewährt haben, und anderseits von der finanziellen und der kommerziellen Hilfe, die in den Eahmen unserer Wirtschaf tspolitik gehört.

I.

Notwendigkeit der technischen Hilfe Das Gefalle zwischen dem Lebensstandard der unterentwickelten Länder und jenem der fortgeschrittenen Nationen stellt ein Problem von weltweiter Bedeutung dar, das durch den demographischen Faktor noch ständig verschärft Bundesblatt.lll.Jahrg.Bd.II.

29

402 wird. Nach den Angaben der Vereinigten Nationen *) betrug die Zunahme der Erdbevölkerung von 1987 bis 1950 265 Millionen Menschen, das heisst 56000 im Tag. Seither hatdieseBewegungeineBeschleunigungimSinne einer geometrischen Progression erfahren, in deren Folge die Zahl der Erdbewohner sich im laufenden Jahr auf rund 2,8 Milliarden erhöht hat; sie lässt für 1975 durch Extrapolation eine Zahl von 3,6 bis 3,9 Milliarden und für das Jahr 2000 eine solche von 5 bis 7 Milliarden voraussehen. Gegenwärtig beträgt die jährliche Zuwachsrate rund 1,7 Prozent, was bedeutet, dass die Erdbevölkerung in den Jahren 1959 und 1960 um rund 100 Millionen Menschen zunehmen wird. Die stärkste absolute Bevölkerungsvermehrung stellt man in den unterentwickelten Ländern fest, die vier Fünftel der Menschheit umfassen, jedoch nur über ein Drittel des Welteinkommens verfügen. Andere Faktoren, solche geographischer, klimatischer, geschichtlicher, politischer Natur usw., haben ebenfalls dazu beigetragen, die Entwicklung gewisser Staaten und die Hebung des Lebensstandards der dortigen Bevölkerung zu verzögern. Alle diese Umstände haben dazu geführt, dass in den betreffenden Gebieten eine allgemein verbreitete Unterernährung anzutreffen ist, die ihrerseits die Verantwortung für die hohe Krankheits- und Sterblichkeitsziffer trägt, dass die Hygiene und der Unterricht mangelhaft sind und dass es an qualifizierten Arbeitskräften, den nötigen Kadern, an einem technischen, administrativen und sozialen Unterbau sowie an modernen Einrichtungen und Ausrüstungen fehlt. Einige Zahlen mögen das Bild veranschaulichen : während in den entwickelten Ländern die durchschnittliche Lebensdauer nahezu 70 Jahre beträgt, beläuft sie sich für Lateinamerika auf 45 Jahre und für Südostasien auf nur 30 Jahre. Während die Schweiz auf 700 Einwohner einen Arzt zählt, findet sich ein solcher in Ostasien nur auf 6500, in Indonesien auf 71 000 und im Sudan auf 81 000 Einwohner. In den Vereinigten Staaten verfügt jeder Einwohner im Durchschnitt über 350 Einheiten mechanischer Energie, in Europa über 50 bis 70, in Asien jedoch nur über eine einzige. Von den rund 350 Millionen Bauernfamilien unserer Erde arbeiten nur etwa 10 Millionen nach modernen Methoden und über 250 Millionen verwenden noch heute den hölzernen Pflug.

Die unterentwickelten Länder, die
nach ihrer geographischen Ausdehnung wie auch hinsichtlich ihrer Bevölkerungsdichte einen gewaltigen Kaum beanspruchen, sind sich dieser Lage bewusst geworden. Sie erwarten von den entwickelten Ländern eine rationelle, systematische und vertraglich geregelte Hilfe, die ihnen ermöglichen wird, ihren Eückstand nach und nach aufzuholen. Die Zahl der Staaten, die technische Hilfe anfordern, nimmt ständig zu als Folge des Umstandes, dass ehemalige Kolonialgebiete, vor allem in Afrika, ihre Unabhängigkeit erlangen. Eine Abweisung ihrer Begehren würde den Graben, der die Welt nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in psychologischer Hinsicht in reiche und in arme Nationen spaltet, nur noch vertiefen; gefährliche Herde !) Vgl. im besonderen den Bericht über die zehnte Session (9.-20. Februar 1959) der Bevölkerungskommission des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinigten Nationen, Supplement Nr. 3.

408

wirtschaftlicher, sozialer und politischer Instabilität würden dadurch begünstigt, die schliesslich einen weltweiten Konflikt auslösen könnten; Das wirtschaftliche Interesse der Länder mit hohem Einkommen würde allein schon eine sehr weitgehende technische Hilfe rechtfertigen; doch es handelt sich hier zu einem guten Teil auch um eine Frage des Friedens und der Zukunft der Welt. Die technische Hilfe an die unterentwickelten Länder stellt somit eines der wichtigsten Probleme unserer Generation dar.

In welcher Weise kann die Schweiz zu seiner Lösung beitragen ? Durch ihre finanziellen Beiträge und ihre Mitarbeit an den Programmen für technische Hilfe der Vereinigten Nationen und ihrer SpezialOrganisationen sowie durch ihre eigene Aktion in Form der bilateralen technischen Hilfe. Die technische Hilfe unseres Landes, sowohl die multilaterale wie die bilaterale, hat seitdem sie 1950 aufgenommen wurde, eine Zeitspanne der Versuche, der Ausgestaltung und der langsamen Weiterentwicklung bis 1959 durchlaufen. Während dieser Zeit von neun Jahren wendete die Schweiz für die technische Hilfe der Vereinigten Nationen 10,5 Millionen Franken und für die bilaterale technische Hilfe 1,4 Millionen Franken auf, wobei in diesen Beträgen der Kredit von 200000 Franken nicht eingerechnet ist, der 1950 dem Delegierten für Arbeitsbeschaffung zur Finanzierung einer ersten Form der technischen Hilfe zur Verfügung gestellt wurde (vgl. Kap.III, A, 1). Gewiss sind bereits ermutigende Ergebnisse erzielt worden, doch genügen sie noch bei weitem nicht. Die steigende Zahl der Gesuche um technische Hilfe bezeugt einerseits den Erfolg gewisser Programme, welcher die Eegierungen unterentwickelter Länder veranlasst, andere Aktionsgebiete ins Auge zu fassen, und anderseits den eindrucksvollen Umfang der Bedürfnisse, die noch zu decken sind.

Der Zeitpunkt scheint nun gekommen zu sein, um vermehrte Anstrengungen zu unternehmen. Eine Gelegenheit hierzu bietet sich uns dadurch, dass die gegenwärtig laufende dreijährige Tätigkeitsperiode, für die Sie uns die Kredite bis zum Dezember 1959 gewährt haben, ihrem Ende entgegengeht. Auf multilateraler Ebene könnte die Schweiz ihre finanziellen Leistungen erhöhen, um sich mit den Vereinigten Nationen in Einklang zu setzen, die einerseits das «erweiterte Programm» auszudehnen wünschen und anderseits
die Gründung eines «Sonderfonds» beschlossen haben, dem für die Zukunft der technischen Hilfe eine nachhaltige Bedeutung zukommt. Auf bilateraler Ebene könnten wir uns auf die bisher gesammelten Erfahrungen stützen, um unsere Konzeptionen auszuweiten, unser System zu verbessern und unsere offizielle Aktion in einem grösseren Eahmen durchzuführen. Die multilateralen und die bilateralen Aufwendungen, die wir für die nächsten drei Jahre vorgesehen haben, würden sich nach unseren noch zu begründenden Vorschlägen zusammen auf jährlich 5 Millionen Franken belaufen. Wenn nennenswert, so ist diese Zahl noch bescheiden im Vergleich zu den gewaltigen Bedürfnissen und der unbedingten Notwendigkeit, die Bevölkerung unterentwickelter Gebiete in wirksamer Weise zu unterstützen, bevor dieses- Problem, das sich heute dem Gewissen der Welt stellt, in einen Konflikt mit unabsehbaren Folgen ausartet.

404

Die Schweiz kann nur eine sogenannte aktive Neutralitätspolitik führen wenn sie sich an den grossen Werken internationaler Solidarität beteiligt; ein solches, sehr bedeutsames und dringliches Werk stellt die technische Hilfe dar.

Unser Land kann auf diesem Gebiet eine wertvolle und geschätzte Aufgabe übernehmen, dies um so mehr, als es nie Kolonien besass und keine politischen Ziele verfolgt; das erklärt auch, weshalb die unterentwickelten Länder, die im allgemeinen eher der multilateralen Hilfe den Vorzug geben, unsere 'bilaterale Hilfe, sei sie offizieller oder privater Herkunft, ausgesprochen gerne annehmen.

Es muss hier noch hervorgehoben werden, dass obschon unsere Leistungen à fonds perdu und nicht in Form von Darlehen erfolgen, uns gleichwohl gewisse indirekte Auswirkungen der technischen Hilfe zugute kommen. Unsere Teilnahme an dieser Hilfe gestattet uns nämlich, mit den meisten Spezialorganisationen der Vereinigten Nationen zusammenzuarbeiten, obwohl die Schweiz der Organisation selbst nicht angehört, unseren Blick durch den Vergleich mit den tatsächlichen Verhältnissen jenseits unserer Landesgrenzen zu erweitern und schweizerische Experten ins Ausland, vor allem in die andern Kontinente zu entsenden, wo sie ihre beruflichen Kenntnisse an neuen Aufgaben erproben und ihre menschliche Erfahrung vertiefen können, woraus sich eine fachliche und geistige Bereicherung ergibt, die letzten Endes unserem Lande selbst zum Vorteil gereicht. Aber auch die jungen Angehörigen der unterentwickelten Länder, die in unserem Land mit Hilfe von Stipendien ausgebildet werden, müssen in diesem Zusammenhang erwähnt werden. Sie werden als wertvolle Bindeglieder zu unserer Kultur und Wirtschaft in ihre Länder zurückkehren.

Wir wollen nun untersuchen, wie sich die Lage der technischen Hilfe' auf multilateraler und auf bilateraler Ebene darstellt. Über die vorangehende Entwicklung sind Sie durch unsere Botschaften von 14. Februar 1951 (BB11951, I, 421), vom 28.März 1952 (BEI 1952, I, 613), vom 24. September 1954 (BEI 1954, II, 441) und vom 14. Juli 1946 (BEI 1956, I, 1549) bereits orientiert. Wir rufen Ihnen davon, soweit nötig, nur das Wesentliche in Erinnerung, um Ihnen vor allem über die Fortsetzung der Unternehmungen Aufschluss zu erteilen.

II.

Die technische Hilfe der Vereinigten Nationen A. Das «erweiterte Programm»

Das «erweiterte Programnl» für technische Hilfe der Vereinigten Nationen unterstützt die Eegierungen in ihren Bemühungen, den Lebensstandard ihrer Völker durch die Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sanitären Bedingungen zu heben. Es wurde 1949 geschaffen und trat 1950 in . Kraft; seine Aufgabe besteht im wesentlichen darin, den unterentwickelten Ländern Experten zur Verfügung zu stellen und ihren Angehörigen Stipendien für Studien- und Weiterbildungszwecke zu gewähren ; dazu kommt in gewissen Fällen auch die Vermittlung von gewissen im Land selbst nicht erhältlichen

405 Apparaturen, und von Demonstrationsmaterial. Jeder politische Einfluss soll grundsätzlich vermieden werden. Die technische Hilfe muss von der empfangenden Eegierung ausdrücklich angefordert werden, die auf diese Weise das Aktionsgebiet selbst bestimmt; es ist hier immerhin darauf hinzuweisen, dass die Empfänger gleichzeitig auch Geberstaaten sind, da sie wie die anderen Mitgliedstaatqn einen freiwilligen finanziellen Beitrag an das Programm leisten; ferner übernehmen sie sämtliche oder einen Teil der in der Landeswährung anfallenden Kosten, und zuweilen stellen sie ihrerseits Experten zur Verfügung und nehmen Stipendiaten auf. Die Ausführungsprojekte werden in der Kegel nur für die Dauer von höchstens einem Jahr aufgestellt und finanziert ; es wird dabei auf eine möglichst gleichmässige Berücksichtigung der verschiedenen Länder und Gebiete geachtet.

Verschiedene Institutionen der Vereinigten Nationen, 'so die Weltgesundheitsorganisation (OMS), die Organisation der Vereinigten Nationen für Ernährung und Landwirtschaft (FAO), die Organisation der Vereinigten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und die Internationale Arbeitsorganisation (OIT), sind mit der Ausführung der Projekte von ihrer Erstellung bis zu ihrer vollständigen Verwirklichung betraut. Sie haben eine gemeinsame Koordinationsstelle in Form des Büros für technische Hilfe (BAT) errichtet, dessen Hauptsitz sich in New York befindet. Das Büro für technische Hilfe untersteht seinerseits dem Komitee für technische Hilfe (CAT), das vom Wirtschafts- und Soziabat der Vereinigten Nationen (ECOSOC) ernannt wird. Die Schweiz, die dem Wirtschafts- und Sozialrat nicht angehört, wurde für die Zweijahresperiode 1957/1958 zum Mitglied des Komitees für technische Hilfe gewählt, was ihren Vertretern gestattete, den Arbeiten dieses Organs aus der Nähe beizuwohnen, sich aktiv daran zu beteiligen und gleichzeitig den andern Mitgliedern den Standpunkt der schweizerischen Behörden darzulegen.

Die Schweiz ist seit 1950 am erweiterten Programm beteiligt. Über die Entwicklung des Programms von 1950 bis Ende 1955 sind Sie bereits orientiert. Wir legen Ihnen nunmehr einige allgemeine statistische Aufstellungen über die Verwirklichung des Programms und über die schweizerische Beteiligung in den letzten Jahren vor.

Allgemeine Statistiken
des «erweiterten Programms» für 1956, 1957 und 1958 Im Jahre 1956 beliefen sich die von 77 Eegierungen an das erweiterte Programm geleisteten Beiträge auf insgesamt 28,8 Millionen Dollar ; 1957 beliefen sie sieh auf 30,8 Millionen (84 Staaten) und 1958 auf 31,3 Millionen Dollar (85 Staaten). Die Eegierung der Vereinigten Staaten setzt ihren Anteil, der bei weitem der grösste ist, in einem bestimmten prozentualen Verhältnis zum Totalbetrag der von sämtlichen Eegierungen geleisteten Beiträge fest ; so wurde der Betrag von 14 Millionen Dollar, den die amerikanische Eegierung für das'Jahr 1958 ausrichtete, in der Weise berechnet, dass er 45 Prozent der gesamten Beiträge nicht überschritt.

406

Die Tabelle der Beilage I zeigt die beständige Zunahme der Hilfsquellen von 1952 bis 1958 und die Erhöhung der Beiträge durch die meisten Staaten. Obschön fühlbar, war der schweizerische Schritt weniger gross als derjenige mehrerer anderer Staaten.

Vergleicht man dagegen die Beitragsleistungen mit dem Nationaleinkommen oder pro Kopf der Bevölkerung, ergibt sich ein verändertes Bild/ Die Beilage II enthält die Beiträge an das erweiterte Programm, die bis zum S.Mai 1959 für. das Jahr 1959 angekündigt worden sind. Sie belaufen sich auf 17,4 Millionen Dollar, den Beitrag der Vereinigten Staaten nicht eingeschlossen, der von 45 Prozent im Jahre 1958 auf höchstens 40 Prozent der gesamten Beiträge herabgesetzt worden ist. Wenn man einen amerikanischen Beitrag von rund 12 Millionen Dollar annimmt, so würde für 1959 ein Totalbetrag von 80 bis 31 Millionen erreicht.

Die nachstehende Tabelle zeigt, wie sich die Ausgaben auf die verschiedenen am Programm beteiligten internationalen Organisationen verteilen : Organisation

Ausgaben in Millionen Dollar (aufgerundete Zahlen) 1956 1957 1958

AAT/NU 1 ). : OIT FAO UNESCO OACI OMS UIT OMM BAT (Sitz und lokale Bureaux) Total

7,1 3,0 8,0 8,8 1,2 5,2 0,8 0,3 1,6

6,6 8,2 8,6 4,2 1,3 5,2 0,3 0,3 1,8

7,0 8,4 8,3 5,4 1,8 5,6 0,4 0,4 2,0

30,5

31,5

33,8

Die Zahlen über die von diesen Organisationen im Eahmen der technischen Hilfe entsandten Expertenmissionen und gewährten Stipendien sind die folgenden: l

) AAT/NU : Administration de l'assistance technique des Nations Unies PAO : Organisation des Nations Unies pour l'alimentation et l'agriculture UNESCO: Organisation des Nations Unies pour l'éducation, la science et la culture OACI: Organisation de l'aviation civile internationale OMS : Organisation mondiale de la santé OIT : Organisation internationale du travail UIT: Union internationale des télécommunications OMM: Organisation météorologique mondiale

407

Organisation AAT/NU ! ) . . . . . .

FAO UNESCO QMS OIT OACI UIT OMM Total

Expertenmissionen 1956 1957 1958 4467 67 516 524 .

Zugeteilte Stipendien 1956 1957 1958

826 294 479 290 104 20 25

785 339 498 296 111 29 29

675 336 497 821 132 24 30

655 480 376 661 324 134 34 55

599 567 264 611 533 91 57 25

828 352 333 484 389 47 41 26

2505

2603

2539

2719

2747

2500

Von 1950 bis 1958 empfingen 140 Länder oder Territorien die Dienste von rund 8000 Experten und erhielten mehr als 14000 Stipendien zugeteilt. Die Kosten, die dadurch entstanden, verteilten sich während der letzten drei Jahre prozentual wie folgt auf die verschiedenen Kontinente und Eegionen.

Afrika Asien und Ferner Osten Europa Lateinamerika Mittlerer Osten Interregionale Projekte

1956 8,9 32,5 6,8 28,8 19,6 3,4

1957 11,3 32,6 7,2 28,0 19,2 1,7

1958 12,2 34,5 6,3 27,5 18,2 1,3

100

100

100

Allgemeine B e m e r k u n g e n Das erweiterte Programm dehnte sich während der letzten drei Jahre weiterhin aus. Der im Jahre 1954 verzeichnete Bückgang konnte dank der Zahlung der ausstehenden Beiträge und dank der Erhöhung des Eeservefonds überbrückt werden. Darauf stiegen die Ausgaben für die Entsendung von Experten, für die Zuteilung von Stipendien und sogar jene für die Vermittlung von Material wieder an, und 1957 konnte die Zahl der Expertenmissionen auf 2603 und jene der Stipendien auf 2747 erhöht werden; im gleichen Jahr beliefen sich die Gesamtausgaben auf 31,5 Millionen Dollar, wovon 25,7 Millionen auf die Projektkosten, 3,6 Millionen auf die Ausführungsdienste und 2,2 Millionen auf die Verwaltungskosten entfielen. 1958 erreichten die Gesamtausgaben 33,8 Millionen Dollar, wovon 27,7 Millionen für Projektkosten, 3,9 Millionen für Ausführungsdienste und 2,2 Millionen für Verwaltungskosten; die Zahl der Expertenmissionen betrug 2539 und jene der Stipendien 2500. Dazu ist zu bemerken, dass die Zahlen der Expertenmissionen und der Stipendien von 1957 auf 1958 J

) Siehe die Anmerkung auf der vorangehenden Seite.

408

zwar leicht zurückgingen, dass jedoch die Ausgaben für Material und andere Lieferungen in der gleichen Zeit von 2,5 auf 3,2 Millionen Dollar anstiegen.

Die nebenstehende graphische Darstellung gibt einen Überblick über die Entwicklung der Ausgaben, die von 1950 bis 1957 durch die Ausführung der Projekte, unter Einschluss der Vermittlung von Material, verursacht worden sind.

Im Jahre 1957 betrugen demnach die Projektkosten 25,7 Millionen Dollar, wovon 19,1 Millionen (74,2%) auf die Experten, 4,1 Millionen (15,9%) auf die Stipendien und 2,5 Millionen (9,9%) auf die Lieferung von Material entfielen.

1958 betrugen die Projektkosten 27,7 Millionen Dollar, wovon 20,8 Millionen (75,1 %) auf die Experten, 3,7 Millionen (13,3%) auf die Stipendien und 3,2 Millionen (11,6%) auf die Vermittlung von Material in Anrechnung zu bringen sind.

Die Verwaltungskosten und die Kosten der Ausführungsdienste stiegen im Vergleich zu den Gesamtausgaben leicht an : ihr Anteil erhöhte sich von 12,4 Prozent im Jahre 1956 auf 13,3 Prozent im Jahre 1957 und auf 13 Prozent im Jahre 1958. Die Kosten des Sekretariats und der lokalen Vertretungen des Büros für technische Hilfe (BAT) nahmen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben ebenfalls zu, nämlich von 5,1 Prozent im Jahre 1956 auf 5,7 Prozent im Jahre 1957 und auf 5,8 Prozent im Jahre 1958. Diese Zunahme ist der grösseren Zahl von lokalen Büros und ihrer Entwicklung zuzuschreiben. Die Kosten des eigentlichen Sekretariats des Büros für technische Hilfe betrugen 1956 nur 1,5 Prozent und 1957 und 1958 nur 1,4 Prozent der Gesamtausgaben.

Unsere früheren Botschaften enthielten zahlreiche. Beispiele über die Art und Weise, wie das Programm praktisch verwirklicht wird. Da die Projekte von einem Jahr zum andern sich ähnlich bleiben, können wir hier auf eine nochmalige ausführliche Darstellung verzichten; es wäre übrigens kaum möglich, in dieser Botschaft die rund 1200 Projekte zusammenzufassen, die gegenwärtig in mehr als hundert Ländern ausgeführt werden; wir können höchstens, um Ihnen vom erweiterten Programm ein anschaulicheres Bild zu vermitteln, einige der neuesten Beispiele der von schweizerischen Experten ausgeübten Tätigkeit anführen : Kambodscha litt an einem chronischen Proteinmangel. Als Abhilfemassnahme schien es angezeigt, die Geflügelzucht zu fördern, die den Landwirten
nahezu unbekannt war. Ein schweizerischer Experte wurde dorthin entsandt, um die Eegierung bei der Aufstellung eines Gesamtprogramms zu unterstützen, Fachpersonal auszubilden, Demonstrationszentren zu gründen und gewisse Organisations-, Ernährungs- und Zuchtmethoden zu erproben. In enger Zusammenarbeit mit andern Organen vermittelte unser Landsmann Studenten, Lehrern und Direktoren von Zuchtzentren die nötigen Kenntnisse. Die Massnahmen, die getroffen wurden - die Erstellung neuer, weniger kostspieliger Geflügelhöfe (30 Eial je Henne anstatt wie vorher 600), der Einsatz von Brutapparaten, die rationellere Verwendung der am Ort vorhandenen Futtermittel, die systematische Bekämpfung der Krankheiten - führten dazu, dass die Sterblichkeit des Geflügels rasch von 80 auf 3 Prozent sank und die Produktion

Verteilung der Ausgaben (1950-1957)

409

410 (Bebrütungen, Eier, Fleisch) um 20 bis 50 Prozent und sogar noch mehr zunahm. Diese Ergebnisse beeindruckten die Bevölkerung so sehr, dass die Geflügelzucht im ganzen Lande Eingang fand und der allgemeine Ernährungszustand sich in der Folge merklich verbesserte.

Da es dem Iran an Verbindungswegen mangelte, beschloss die Landesregierung, ein ausgedehntes Strassenbauprogramm zu unternehmen, das namentlich.dazu bestimmt war, die Hauptstadt über das Elbursgebirge mit dem Kaspischen Meer zu verbinden. Ein schweizerischer Experte unterstützte die Behörden bei der Verwirklichung ihrer Pläne ; er durchreiste das Land unter den schwierigsten Bedingungen, um die lokalen Techniker zu beraten. Um die Arbeit zu rationalisieren, leitete er die Herausgabe eines unter Mitarbeit iranischer Ingenieure vorbereiteten viersprachigen Werks über die Konstruktionsnormen.

Dann prüfte er während dreier Monaten 16 Projekte für den Bau von Strassen mit einer Gesamtlänge von rund 1400 km.

Zwei schweizerische Radiofachleute unterstützten die Behörden des Libanon bei der Errichtung eines Rundspruchnetzes. Nachdem sie die günstigsten Standorte für die Studios und den Sender bestimmt hatten, arbeiteten sie die Pläne für die Gebäude und die technischen Anlagen aus und waren den libanesischen Ingenieuren bei der Festlegung der Ausrüstungsnormen behilflich.

Auf Einladung der Regierung kehrten sie später nach dem Libanon zurück, um sie vom technischen Standpunkt bei der Prüfung der Angebote zu beraten, die verschiedene Unternehmen im Hinblick auf die Vergebung der Arbeiten unterbreitet hatten.

Beteiligung des Bundes am « e r w e i t e r t e n Programm» in den Jahren 1956, 1957 und 1958 Experten Fachgebiete

1956 neue bisherige

1957 neue

bisherige

1958 neue bisherige

Landwirtschaft, Viehzucht und

verwandte Gebiete Forstwirtschaft Naturwissenschaften Technische Wissenschaften und Industrie Unterricht und Berufsausbildung Hygiene und Gesundheit . . .

Öffentliche Verwaltung und wirtschaftliche Entwicklung.

Total

7 3 l

7 2 l

4 3 l

12 4 2

2 -- l

11 3 2

6

14

2

9

2

8

6 --

9 2

2 --

8 2

2 l

10 3

6 29

3 38

11 23

9 46

4 12

12 49

411 Diese Experten waren in den folgenden Ländern tätig: Ägypten, Afghanistan, Bolivien, Brasilien, Ceylon, Costa Eica, Dominikanische Eepublik, Ecuador, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Jugoslawien, Kambodscha, Kolumbien, Libanon, Libyen, Marokko, Mexiko, Nepal, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Saudi-Arabien, Sudan, Syrien, Tanganjika, Tschechoslowakei und Türkei.

Stipendiaten Fachgebiete

1956

1957

1958

Landwirtschaft, Viehzucht und verwandte Gebiete

16

23

in

z

i*

jorsiwinscua«

Natur-, technische Wissenschaften und Industrie . 1 2 Unterricht und Berufsausbildung 7 Hygiene und Gesundheit 27 öffentliche Verwaltung und Wirtschaft 18 Sozialdienst l

f

7 '19 2 101 5l

8 22 44

Total 83 80 119 Die Stipendiaten kamen aus den folgenden Ländern : Ägypten, Afghanistan, Algerien, Brasilien, Burma, Ceylon, Chile, Costa Eica, El Salvador, Finnland, Griechenland, Haiti, Indien, Irak, Iran, Israel, Japan, Jordanien, Jugoslawien, Libanon, Marokko, Niederlande, Österreich, Pakistan, Peru, Portugal, Syrien, Tunesien, Türkei, Venezuela und Zypern.

Aus diesen statistischen Aufstellungen geht hervor, dass 1956 67 schweizerische Experten, davon 29 neue, tätig waren; 1957 waren es 69 (23 neue) und 1958 61 (12 neue). Die Zahl der Stipendiaten erhöhte sich von 83 im Jahre 1956 und 80 im Jahre 1957 auf 119 im Jahre 1958.

Bis Anfang 1959 sind seit dem Beginn des Programms insgesamt 187 Schweizer mit Expertenmissionen betraut worden, während bis zum gleichen Zeitpunkt 722 Stipendiaten in unserem Lande aufgenommen wurden.

Zusätzlich zur Entsendung von Experten und zur Zuteilung von Stipendien vermittelten die Vereinigten Nationen auch Materialien und Instrumente, die zu einem guten Teil in der Schweiz angekauft wurden. Die Ausgaben, die in unserem Lande unter dem Titel der Experten, der Stipendien und des Materials erfolgten, betrugen- jene des Sitzes in Genf nicht eingerechnet - 1957 und 1958 mehr als das Doppelte des schweizerischen Beitrages, nämlich rund 3,2 Millionen Franken (751000 Dollar), beziehungsweise 3,3 Millionen Franken (768 000 Dollar).

Der f i n a n z i e l l e Beitrag der Schweiz Im Anschluss an unsere vier vorangehenden Botschaften beschlossen Sie, den Beitrag unseres Landes zunächst auf eine Million Franken für die Zeitspanne vom Juli 1950 bis Dezember 1951, dann auf jährlich eine Million Franken bis Ende 1956 und schliesslich auf jährlich anderthalb Millionen Franken bis Ende 1959 festzusetzen.

412

In unserer Botschaft vom 14. Juli 1956 (BEI 1956, I, 1549) hatten wir vorgesehen, an den schweizerischen Beitrag die folgenden zwei Bedingungen zu knüpfen : 1. 85 Prozent unseres Beitrages sind für die Entschädigung von schweizerischen Experten, für die Ausbildung von Stipendiaten in unserem Lande und für den Ankauf von Ausrüstungs- und Demonstrationsmaterial schweizerischer Herkunft zu verwenden; 2. der verbleibende Saldo unserer Beiträge für die Jahre 1957 und 1958 ist vom Betrag, den wir 1958 und 1959 der technischen Hilfe gewähren, abzuziehen.

Die Erfahrung zeigte bald, dass diese beiden Bedingungen mehr als erfüllt wurden, indem die in der Schweiz getätigten Ausgaben nicht nur 85 Prozent unseres Beitrages, sondern sogar den Betrag von anderthalb Millionen Franken überschritten. Die Arbeiten des Komitees für technische Hilfe ergaben zudem, wie sehr das universale Werk der technischen Hilfe durch die Bedingungen aller Art, die gewisse Staaten mit ihrem Beitrag verbanden, erschwert werden konnte. Unter diesen Umständen schien es uns angezeigt, dass die Schweiz mit ihrem Beispiel vorangehen und darauf verzichten sollte, Bedingungen vorzuschreiben, welche die Aktionsfreiheit der für die Ausführung des Programms verantwortlichen Organe allzusehr einschränkten. Den Antrag dazu hatte übrigens ein Mitglied des Ständerates gestellt, dem der Vorsteher des Politischen . Departements in seiner Antwort im September 1956 mitteilte, dass die zweite dieser Bedingungen ohne Nachteil fallen gelassen werden könne. Da dies, wie sich zeigte, auch für die erste Bedingung zutraf, beauftragte der Bundesrat den ständigen Beobachter der Schweiz bei der Organisation der Vereinigten Nationen, an der achten Konferenz für die technische Hilfe, die im Oktober 1957 in New York stattfand, den Beitrag unseres Landes für 1958 anzukündigen, ohne die früher gestellten Bedingungen zu erwähnen. Das Komitee und das Büro für technische Hilfe bekundeten ihre Genugtuung über den Vertrauensbeweis, den die Schweiz damit ablegte.

Im Bewusstsein, dass in den unterentwickelten Ländern eine Vielzahl von Bedürfnissen zu decken bleibt, und unter Berücksichtigung der vom Büro für technische Hilfe bereits gesammelten Erfahrungen und erzielten Ergebnisse, nahm der Wirtschafts- und Sozialrät (ECOSOC) im Juli 1958 eine vom Komitee für technische
Hilfe vorgeschlagene Eesolution an, die alle beitragenden Staaten einlud, ihre finanzielle Beteiligung am erweiterten Programm zu erhöhen. Dazu ist zu bemerken, dass diese Beiträge nicht auf Grund eines obligatorischen Schlüssels festgelegt werden, sondern freiwillig sind und von jedem Geberstaat nach eigenem Gutdünken bestimmt werden können.

Nachdem die Zahl der teilnehmenden Staaten angestiegen ist und diese ihre Beiträge im allgemeinen in stärkerem Masse erhöht haben als wir, ist es heute angezeigt, dass auch wir unseren Beitrag in Anerkennung der Wichtigkeit des Werkes heraufsetzen. Unsere Politik der aktiven Neutralität erlegt uns die Ver-

413 pflichtung auf, dem Aufruf des Wirtschafts- und Sozialrates nachzukommen und uns an diesem Werk der internationalen Solidarität zu beteiligen. Schliesslich erscheint es uns zweckmässig, unseren Beitrag an das erweiterte Programm in diesem Zeitpunkt zu erhöhen, da wir ohnedies beabsichtigen, den multilateralen wie der bilateralen Hilfe ab 1960 einen neuen Auftrieb zu geben.

In Erwägung aller Umstände halten wir es deshalb für angezeigt, unsern jährlichen Beitrag an das erweiterte Programm für technische Hilfe der Vereinigten Nationen für die nächsten drei Jahre von anderthalb Millionen auf zwei Millionen Franken zu erhöhen.

B. Der «Sonderfonds» Der «Sonderfonds» für technische Hilfe wurde am Ì4. Oktober 1958 durch einen Beschluss der Generalversammlung der Vereinigten Nationen endgültig geschaffen. Er ist am I.Januar 1959 in Kraft getreten und steht unter der Leitung von Herrn Paul G. Hoffmann, dem ehemaligen Direktor des Marshallplans, der zum Generaldirektor des Sonderfonds ernannt wurde. Es können sich am Sonderfonds alle Staaten beteiligen, die entweder der Organisation der Vereinigten Nationen, ihren SpezialOrganisationen oder der Internationalen Agentur für Atomenergie angehören.

Vorgeschichte Das erweiterte Programm, das dem Büro für technische Hilfe untersteht, schliesst Kapitalinvestitionen aus, wie dies auch für die andern, direkt der Organisation der Vereinigten Nationen oder ihren SpezialOrganisationen unterstellten Programme der Fall ist ; das erweiterte Programm bef asst sich einzig mit Untersuchungen, Forschungsarbeiten, mit der Vervollkommnung der technischen Kenntnisse, der Erstellung von Berichten und der Ausarbeitung von Plänen, welche dazu dienen, die Eegierungen unterentwickelter Länder in ihren Bemühungen um die Hebung der allgemeinen Wohlfahrt zu unterstützen. Die Empfängerstaaten haben stets die Ansicht vertreten, dass diese Form der Hilfe nicht ausreiche und dass sie ihre Lage nur wirksam verbessern könnten, wenn es ihnen durch Kapitalinvestitionen ermöglicht würde, ihre wirtschaftliche und soziale Infrastruktur zu modernisieren ; nur auf diesem Wege werde die unerlässliche Voraussetzung für den Aufbau einer rentablen Produktion geschaffen. Sie unterstützten deshalb den Plan von Herrn Eaymond Scheyven, der die Schaffung eines Sonderfonds für die wirtschaftliche
Entwicklung vorsah. Dieser Fonds, der unter der Abkürzung SUNFED (Special United Nations Fund for Economie Development) bekannt ist, sollte über ein Anfangskapital von 250 Millionen Dollar verfügen und den unterentwickelten Ländern Geldspenden und Darlehen zu Investitionszwecken gewähren. Die Grossmächte konnten sich indessen diesem Projekt, zumindest in seiner ursprünglichen Form, nicht anschliessen.

Um für den SUNFED nach Möglichkeit einen Ersatz zu schaffen, nahm der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinigten Nationen am 31. Juli 1957 eine

414 Kompromisslösung an und forderte die Generalversammlung der Vereinigten Nationen in seiner Eesolution 662 XXIV auf, einen Sonderfonds «für die Finanzierung der wirtschaftlichen Entwicklung» der in Frage kommenden Länder zu gründen. Damit setzte sich die Auffassung durch, dass nicht mehr direkte Kapitalinvestitionen vorzusehen. seien, sondern dass durch eine in die Tiefe wirkende technische Hilfe in den unterentwickelten Ländern nach und nach die Voraussetzungen herbeigeführt werden sollen, welche die notwendigen Investitionen ermöglichen und erleichtern werden. Die Generalversammlung der Vereinigten Nationen entsprach der erwähnten Eesolution, indem sie am 14. Dezember 1957 durch Annahme einer Eesolution 1219 XII grundsätzlich die Schaffung eines solchen Fonds beschloss, dessen jährlich verfügbare Mittel zweifellos die Summe von 100 Millionen Dollar nicht überschreiten würden. Sie beauftragte eine vorbereitende Kommission, ihr zu diesem Zweck ein ausführliches Projekt vorzulegen. Diese Kommission ersuchte alle Mitgliedstaaten der Vereinigten Nationen und ihrer Spezialorganisationen um ihre Stellungnahme.

Wir erklärten bei dieser Gelegenheit, wir stimmten unsererseits dem Prinzip des Fonds zu, bedauerten jedoch, dass dieser die Schaffung eines neuen Spezialorgans erfordere; wir hoben ferner die unbedingte Notwendigkeit einer engen Koordination zwischen diesem Organ und den schon bestehenden Institutionen für technische Hilfe hervor.

In seiner Sitzung vom 31. Juli 1958 hiess der Wirtschafts- und Sozialrat das von der vorbereitenden Kommission ausgearbeitete Projekt gut und überwies es an die Generalversammlung der Vereinigten Nationen. Nach einer letzten Debatte nahm die Generalversammlung es mit 70 Stimmen ohne Gegenstimme und mit einer Enthaltung an; dieser Beschluss wurde am 14.Oktober 1958 in Form einer Eesolution 1240 XIII gefasst, die damit die Satzung und die Gründungsurkunde des Sonderfonds darstellt.

Ziele des « S o n d e r f o n d s » Der Sonderfonds soll Unternehmen finanzieren, denen für die Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung der unterentwickelten Länder eine unmittelbare Bedeutung zukommt. Die Gründer des Fonds hoffen, dass solche Unternehmen neue Kapitalinvestitionen aller Art erleichtern werden, indem sie die Voraussetzungen schaffen, welche die Investitionen
überhaupt erst ermöglichen oder sie wirksamer gestalten.

Der Sonderfonds wird die Tätigkeit der Vereinigten Nationen und ihrer SpezialOrganisationen im erweiterten Programm der technischen Hilfe, wie auch die bilateralen Programme sowie die Tätigkeit der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklungshilfe nicht nur nicht beeinträchtigen, sondern in nützlicher Weise ergänzen, ohne Doppelspurigkeiten entstehen zu lassen. Er wird sich hauptsächlich bemühen, die Engpässe und Hindernisse auszuschalten, welche die Entwicklung eines Landes oder.eines Gebietes hemmen. Unter den wichtigsten dieser Hindernisse ist der Mangel an allgemeinen und eingehenden

415 Untersuchungen über die Naturschätze, über die verfügbaren Arbeitskräfte und über das technische und das industrielle Potential zu nennen.

Im Unterschied zum erweiterten Programm wird der Sonderfonds seine Mittel nicht auf eine grosse Zahl kleinerer Operationen verteilen, sondern seine Hilfe auf eine begrenzte Zahl verhältnismässig bedeutender und langdauernder Projekte beschränken, die als dringlich betrachtet werden, deren Ausführung sich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrecken kann und die gute Aussichten bieten, rasch konkrete Ergebnisse herbeizuführen. Die Projekte können sich auf ein einziges Land, eine Gruppe von Ländern oder eine ganze Eegion beziehen; es ist eine weite geographische Ausdehnung vorgesehen, die erst im Laufe mehrerer Jahre allmählich erreicht werden kann. Der Sonderfonds muss den technischen, administrativen und finanziellen Problemen Eechnung tragen, welche die Ausführung der in Aussicht genommenen Projekte mit sich bringen kann. Er wird eine wirksame Koordination mit andern multilateralen und bilateralen Programmen vorsehen, insbesondere im Hinblick auf die schhessliche Eingliederung der Projekte in die nationalen Entwicklungsprogramme und im Hinblick auf eine möglichst rasche Übernahme der finanziellen Verbindlichkeiten durch die Empfängerstaaten oder die von ihnen bezeichneten Organe. Endlich darf die vom Sonderfonds dargebrachte Hilfe in keiner Weise zur wirtschaftlichen oder politischen Einmischung in die innern Angelegenheiten der betreffenden Länder benützt werden und darf auch nicht mit Bedingungen politischer Art verbunden sein.

Die Tätigkeit des Sonderfonds wird sich hauptsächlich auf die folgenden Gebiete erstrecken: verfügbare Hilfsmittel (einschliesslich der Arbeitskräfte), Industrie (einschliesslich des Gewerbes und der Heimindustrien), Landwirtschaft,' Verkehrs- und Verbindungsmittel, Bauwesen und Wohnungsbau, Hygiene, Unterricht, Statistik und off enthebe Verwaltung.

Die Verwaltung des Sonderfonds wird nur über ein sehr geringes fachtechnisches Personal verfügen und die Ausführung der1 von ihm gut geheissenen Projekte zur überwiegenden Hauptsache den Fachorganen der Vereinigten Nationen, ihren SpezialOrganisationen und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklungshilfe übertragen. In Erfüllung der Aufgaben des Sonderfonds
können durch diese Organisation Untersuchungen durchgeführt, Arbeiten zu Forschungs-, Ausbildungs- und Demonstrationszwecken vorgenommen und Versuchsprojekte erstellt werden. Zu diesem Zwecke werden Experten, Personal, Ausrüstungsgegenstände, Material und Dienstleistungen vermittelt; es können Institute sowie für Demonstrationen bestimmte Zentren, Fabriken und Werkstätten errichtet und alle andern geeignet erscheinenden Massnahmen getroffen werden, die Zuteilung von Stipendien inbegriffen. Schliesslich werden die durch den Sonderfonds zur Verfügung gestellten Mittel in besserer Weise als das erweiterte Programm die Vermittlung von Ausrüstungsmaterial gestatten.

Um Ihnen von der Art des vom Sonderfonds erstrebten Zieles eine klare Vorstellung zu vermitteln, fassen wir nachstehend beispielshalber einige Projekte

416 zusammen, die von den Eegierungen unterbreitet und vom Generaldirektor dem Verwaltungsrat empfohlen wurden : T h a i l a n d : Untersuchung der Versandung der Fahrrinne im Hafen von Bangkok und Erstellung eines hydraulischen Modells, anhand dessen festgestellt werden soll, welches der wirtschaftlichste Typus einer Anlage wäre, die es gestatten würde, die Bildung von Untiefen wirksam zu verhindern. Dauer : dreieinhalb Jahre. Die finanzielle Beteiligung des Sonderfonds würde 600000 Dollar und jene der thailändischen Eegierung 250 000 Dollar betragen. Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung würde mit der Durchführung des Projektes betraut.

Indien: Ausbildung von Lehrmeistern für den Unterricht in Berufen der Industrie. Dauer: drei Jahre. Der Sonderfonds würde 860000 Dollar und die indische Begierung 2140000 Dollar beitragen. Die Internationale Arbeitsorganisation soll mit der Durchführung betraut werden.

Türkei: Verbesserung der Architekten- und Ingenieurschulen der technischen Universität des Mittleren Orients. Es würde.sich darum handeln, ihr Experten zur Verfügung zu stellen sowie Material und Bücher zu vermitteln.

Dauer: vier Jahre. Der Sonderfonds hätte einen Anteil von 1500000 Dollar zu übernehmen, während der auf die türkische Begierung entfallende Anteil noch zu bestimmen ist. Die UNESCO wäre das ausführende Organ.

Israel: Versuchsprojekt für die Errichtung von Staubecken. Das Ziel wäre, durch Versuche und Demonstrationen festzustellen, ob es technisch möglich ist, . die grossen Wassermengen (jährlich mehr als 100 Millionen m3) zu stauen und nutzbar zu machen, die die « Uadi» (zeitweilige Wasserläufe) alljährlich ohne jeden Nutzen ins Meer ergiessen. Dauer: fünf Jahre. Der Sonderfonds hätte einen Beitrag von 820000 Dollar und die israelische Begierung einen solchen von 350000 Dollar zu leisten. Die FAO würde die Durchführung übernehmen. » G h a n a : Untersuchung der Alluvionsebene der untern Volta. Es soll festgestellt werden, ob sie sich für die Bewässerung und die intensive Bebauung eignet, und ferner sollen die Kosten der Bewässerung und der Entwässerung veranschlagt werden. Dauer: drei Jahre. Der Beitrag des Sonderfonds würde sich auf 305000 Dollar, derjenige der ghanesischen Begierung auf 155000 Dollar belaufen. Die FAO würde das Projekt ausführen.

Guinea :
Entsendung einer Mission, welche die verfügbaren Hilfsmittel des Landes abzuschätzen, Entwicklungsprogramme vorzubereiten und die Behörden bei der Neugestaltung der administrativen Struktur des Staates zu unterstützen hätte. Dauer: ein Jahr. Der Sonderfonds hätte einen Beitrag von 400000 Dollar zu leisten, während derjenige der Begierung Guineas noch zu bestimmen ist.

Die Organisation der Vereinigten Nationen würde das Projekt ausführen.

Griechenland: Versuchsprojekt für die Nutzung der Grundwasservor· kommen in kalkhaltigem Gelände. Dauer: drei Jahre. Die finanzielle Beteili-

417

gung des Sonderfonds würde 245000 Dollar und jene der griechischen Kegierung 110000 Dollar betragen. Mit der Durchführung des Projektes soll die FAO betraut werden.

Organisation und Verwaltung Der Sonderfonds untersteht dem Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinigten Nationen, welcher die für ihn gültigen Eegeln und allgemeinen Prinzipien ausarbeitet und die Aufsicht über die durchgeführten Arbeiten ausübt. Da der Wirtschafts- und Sosdalrat ebenfalls das erweiterte Programm überwacht, obliegt ihm die Aufgabe, für die Koordination dieser beiden Arten der technischen Hilfe zu sorgen. Er prüft ferner den Jahresbericht des Sonderfonds und unterbreitet ihn der Generalversammlung der Vereinigten Nationen.

Für die Geschäftsführung des Fonds selbst ist ein Verwaltungsrat zuständig.

Der Generaldirektor und seine Mitarbeiter, denen ein beratender Ausschuss zur Seite steht, bilden das Ausführungsorgan.

Der Verwaltungsrat kontrolliert intergouvernemental die Politik und die Tätigkeit des Fonds. Er genehmigt in letzter Instanz die vom Generaldirektor empfohlenen Projekte und Programme. Er überwacht die Verwaltung und die Ausführung der angenommenen Projekte und genehmigt das Venvaltungsbudget. Er erstattet dem Wirtschafts- und Sozialrat Bericht und unterbreitet ihm Empfehlungen.

Der Verwaltungsrat, der normalerweise zweimal jährlich zusammentritt, umfasst 18 auf drei Jahre gewählte und wiederwählbare Mitglieder. Diese vertreten zur einen Hälfte die wirtschaftlich entwickelten Länder, unter gebührender Berücksichtigung des von ihnen an den Sonderfonds geleisteten Beitrages, und zur anderen Hälfte die unterentwickelten Länder, die nach dem Grundsatz der gleichmässigen geographischen Verteilung ausgewählt werden. Gegenwärtig setzt sich der Verwaltungsrat wie folgt zusammen : Vertreter der wirtschaftlich entwickelten Länder

Dänemark Frankreich Italien Japan Kanada Niederlande UdSSE USA Vereinigtes Königreich . .

l

Gewählt für 1 )

2 3 2 l l 2 l 3 3

Jahre Jahre Jahre Jahr Jahr Jahre Jahr Jahre Jahre

Vertreter der unterentwickelten Länder

Gewählt für 1 )

Argentinien 3 Chile 2 Ghana 2 Indien 3 Jugoslawien l Mexiko 8 Pakistan l Peru l Vereinigte Arabische Kepublik 2

Jahre Jahre Jahre Jahre Jahr Jahre Jahr Jahr Jahre

) Um das System eines jährlichen Wechsels von einem Drittel der Mandate durchzuführen, mussten bei der ersten Wahl Mandate zu je einem, zwei und drei Jahren vergeben werden.

Bundesblatt. 111. Jahrg. Bd. II.

30

418

Der Verwaltungsrat hielt am 26. und 27. Januar 1959 in New York seine erste Session ab, an der er die Fragen der allgemeinen Organisation regelte. Im Mai dieses Jahres fand eine zweite Session -statt, die dem ersten Tätigkeitsprogramm gewidmet war.

Die Verwaltung des Sonderfonds ist einem Generaldirektor übertragen, dem der Verwaltungsrat die nötigen Eichtlinien erteilt. Der Generaldirektor ist für die Tätigkeit des Fonds verantwortlich und allein zuständig, um dem Verwaltungsrat die von den Eegierungen der Empfängerstaaten vorgeschlagenen Projekte zu empfehlen.

Er verfügt über einen beschränkten Mitarbeiterstab; soweit als möglich wird er die bereits bestehenden Dienste der Organisation der Vereinigten Nationen, der SpezialOrganisationen, des Büros für technische Hilfe und der Internationalen Agentur für Atomenergie in Anspruch nehmen. Um die Arbeiten des Sonderfonds und des erweiterten Programms auf lokaler Ebene zu koordinieren, wird er mit dem Präsidenten-Direktor des Büros für technische Hilfe eine Vereinbarung abschliessen. Die Verwaltung des Sonderfonds befindet sich am Sitze der Vereinigten Nationen in New York.

Der beratende Ausschuss erteilt dem Generaldirektor Eatschläge für die Prüfung und die Beurteilung der Projekt- und Programmbegehren. Er besteht aus dem Generalsekretär der Organisation der Vereinigten Nationen, dem Präsidenten-Direktor des Büros für technische Hilfe und dem Präsidenten der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.

Finanzierung Die Mittel des Sonderfonds stammen zur Hauptsache aus den freiwilligen Beiträgen der Eegierungen. Es können indessen auch Zuwendungen von anderer als Regierungsseite entgegengenommen werden. Da die Ausführung einer grossen Zahl von Projekten länger als ein Jahr dauern wird, hat die Generalversammlung der Vereinigten Nationen den Mitgliedstaaten empfohlen, ihre Beiträge wenn möglich für mehrere Jahre zugleich anzukündigen oder wenigstens in Aussicht zu stellen.

Das Ziel einiger Länder, die für den SUNFED eintraten, bestand ursprünglich darin, jährlich einen Betrag von 100 Millionen Dollar zu erreichen. Angesichts der Beiträge, welche die gleichen Eegierungen bereits an das erweiterte Programm leisten, ist es jedoch zur Zeit nicht möglich, für den Sonderfonds die genannte Summe aufzubringen ; man ist sich deshalb heute darüber
einig, dass die Zahl von 100 Millionen Dollar als gemeinsames Ziel, des erweiterten Programms und des Sonderfonds zu betrachten ist, dass also die Mittel der beiden zusammengerechnet diesen Betrag ergeben sollten.

Die Beilage II zeigt, dass bis zum S.Mai 1959 60 Eegierungen Beiträge angekündigt hatten. Die Beiträge von 59 Eegierungen beliefen sich auf insgesamt 14,6 Millionen Dollar, woraus sich eine amerikanische Gegenleistung von höchstens rund 10 Millionen Dollar (nämlich 40% der gesamten Beiträge) ergibt

419 So verfügte der Sonderfonds schon vier Monate, nachdem er in Kraft getreten war, über nahezu 25 Millionen Dollar, was einen ermutigenden Anfang darstellt. Man darf deshalb hoffen, dass der neue Fonds das erweiterte Programm binnen kurzem einholen und in ein oder zwei Jahren mit ihm zusammen das gemeinsame Ziel von 100 Millionen Dollar erreichen wird.

Es ist hier noch darauf hinzuweisen, dass die Empfängerstaaten zusätzlich zu ihrem freiwilligen Beitrag an den Fonds einen Teil der Kosten für die Ausführung der von ihnen vorgeschlagenen Projekte, namentlich einen Teil der Ausgaben in der Landeswährung, selbst zu tragen haben. Die Eegierungen, die finanziell nicht in der Lage sind, dieser Verpflichtung nachzukommen, können ausnahmsweise davon befreit werden.

Der finanzielle Beitrag der Schweiz Die Schweiz darf dieser neuen Anstrengung internationaler Solidarität, wie sie mit der Schaffung des Sonderfonds unternommen wird, nicht fernbleiben.

Es handelt sich hier um eine Bemühung von besonderer Bedeutung, geht es doch praktisch darum, die gegenwärtig an die multilaterale technische Hilfe entrichteten Beiträge zu verdoppeln. Das Problem ist so umfangreich, ernst und dringlich, dass uns diese Forderung nicht unangemessen erscheint. Wir erachten es daher als unsere Pflicht, Sie um die Ermächtigung zu ersuchen, dem Sonderfonds beizutreten und uns finanziell daran zu beteiligen.

Da der Sonderfonds aller Voraussicht nach bald ein Budget von gleichem Umfang wie das erweiterte Programm erreichen wird, wäre es angezeigt, unsere Beiträge an die beiden Institutionen in derselben Höhe festzusetzen, umso mehr als dann bis Ende 1962 unser jährlicher Beitrag nicht ändern würde, falls Sie unseren Anträgen zustimmen. Wenn wir unseren Platz unter den Geberstaaten behaupten wollen, müssen wir somit von Anfang an einen ausreichenden Beitrag vorsehen. Da der Sonderfonds am I.Januar 1959 in Kraft getreten ist, sollte der gleiche Betrag rückwirkend auch für das laufende Jahr gewährt werden.

Es trifft zu, dass wir Ihnen diese Frage früher hätten unterbreiten können, um die Unannehmlichkeit eines rückwirkenden Kredits zu umgehen; aber abgesehen davon, dass wir noch zuwarten wollten, bis wir Ihnen hinreichend genaue und vollständige Angaben über den Sonderfonds und die Beteiligung der andern Eegierungen vorlegen konnten,
zogen wir es vor, Ihnen das Studium und die Diskussion einer vorgängigen Botschaft zu ersparen und die Gesamtheit der sich auf die technische Hilfe beziehenden Probleme in einer einzigen Botschaft zusammenzufassen, die anlässlich der Erneuerung der Ende 1959 ablaufenden Kredite an die Bundesversammlung gerichtet würde. Wir sehen uns deshalb veranlasst, nun eine Zeitspanne von insgesamt vier Jahren ins Auge zu fassen und Ihnen zu beantragen, während deren Dauer an den Sonderfonds gleich wie an das erweiterte Programm jährlich einen Beitrag von 2 Millionen Franken zu leisten.

420

III.

Bilaterale technische Hilfe A. Bisherige Entwicklung 1. Allgemeiner Ü b e r b l i c k Die Massnahmen der technischen Hilfe auf bilateraler Basis bezwecken, unterentwickelte Länder auf dem Wege direkter Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und diesen Ländern bei der Ausbildung ihres wissenschaftlichen und technischen Personals und der Vermittlung von technischen Kenntnissen zu unterstützen, die für ihre Entwicklung erforderlich sind. In unsern Botschaften der Jahre 1951, 1952, 1954 und 1956 haben wir die ersten Etappen dieser Aktion geschildert. Noch bevor sich die Schweiz am technischen Hilfsprogramm der Vereinigten Nationen beteiligte, wurde am 31. März 1950 dem Delegierten für Arbeitsbeschaffung für die Aufnahme von einleitenden Verhandlungen mit wirtschaftlich unterentwickelten Ländern und die Durchführung von Vorbereitungen für Hilfsaktionen ein Vorschuss von 200000 Franken eingeräumt; aus diesem Kredit konnten in den Jahren 1950 und 1951 zwei Expertenmissionen nach Iran und Nepal finanziert werden. Sehr bald stellte sich aber heraus, dass diese Aktion über den Rahmen der Arbeitsbeschaffung hinausging und dass auf die Dauer das Problem der selbständigen Mitwirkung der Schweiz an dem weltumfassenden Aufbauwerk, das die technische Hilfe darstellt, unmöglich unter diesem beschränkten Gesichtswinkel gelöst werden könnte. Es erschien deshalb als angezeigt, die Massnahmen auf bilateraler Basis im Zusammenhang mit der Beteiligung der Schweiz am technischen Hilfsprogramm der Vereinigten Nationen zu ordnen. Entsprechend dem Vorschlag der Schweizerischen Koordinationskommission für die technische Hilfe haben Sie uns in der Folge in Ihren Beschlüssen vom 19. Juni 1952, 20. Dezember 1954 und 20. September 1956 ermächtigt, neben der Beitragsleistung an das technische Hilfsp'rogramm der Vereinigten Nationen auf bilateraler Basis Massnahmen zugunsten unterentwickelter Länder durchzuführen. Der entsprechende Aufwand wurde für die Jahre 1953 bis 1956 auf je 100000 Franken und für die drei folgenden Jahre auf je 300000 Franken begrenzt. Gleichzeitig wurde jeweils der Bundesrat ermächtigt, im Eahmen der verfügbaren Mittel das Ausmass dieser Massnahmen zu bestimmen und die erforderlichen Ausführungsvorschriften zu erlassen. Zweck und Arten sowie Organisation und Verfahren der bilateralen technischen Hilfe wurden
demnach durch den Bundesrat geregelt, letztmals durch den Bundesratsbeschluss vom 15. Januar 1957 (BB1957, I, 81) mit Wirkung bis Ende 1959.

Als Massnahmen der bilateralen technischen Hilfe kommen nach dem genannten Bundesratsbeschluss vor allem die Gewährung von Stipendien für Studien- und Weiterbildungsaufenthalte von qualifizierten Fachleuten aus wirtschaftlich unterentwickelten Ländern sowie die · Entsendung schweizerischer Fachleute nach solchen Ländern in Betracht. Dabei soll der jährlich

421

verfügbare Gesamtbetrag in der Eegel zu gleichen Teilen für die Gewährung von Stipendien einerseits und für die Entsendung schweizerischer Fachleute andererseits verwendet werden.

Für die Gewährung bilateraler technischer Hilfe gilt der Grundsatz, dass sie - wie die Hilfe der Vereinigten Nationen und ihrer SpezialOrganisationen - nur auf Ersuchen des Empfängerstaates geleistet wird. Solche Gesuche sind mit den nötigen Unterlagen durch Vermittlung oder, nach Anhören der zuständigen diplomatischen Vertretung der Schweiz oder der zuständigen internationalen Organisation an die Schweizerische Koordinationskommission für die technische Hilfe zu richten. Der Vorsitzende der Kommission unterbreitet die Gesuche mit seinem Antrag über Gutheissung oder Ablehnung sowie über Höhe und Dauer der zu gewährenden Bundesbeiträge und die gegebenenfalls vorzusehenden Bedingungen dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, der Eidgenössischen Finanzverwaltung und dem Präsidenten des Schweizerischen Schulrates. Der Entscheid über die Gesuche wird vom Vorsitzenden der Kommission im Einvernehmen mit den genannten drei Instanzen getroffen.

Stipendien werden gewährt für Studienaufenthalte an schweizerischen Hochschulen und Fachschulen, Forschungsinstituten und ähnlichen Einrichtungen sowie in Unternehmungen und öffentlichen Verwaltungen für alle Ausbildungsrichtungen, die mit der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerstaates im Zusammenhang stehen. Als Stipendiaten fallen insbesondere in Betracht Absolventen von Hochschulen und Fachschulen, welche die im Empfängerstaat vorgeschriebenen Abschlussprüfungen bestanden haben und ihre Ausbildung auf einem bestimmten Gebiet vertiefen möchten, sowie Gruppen von Fachleuten mit bestandener Abschlussprüfung für kurzfristige Studienreisen. Im Einverständnis mit den zuständigen Behörden des Empfängerstaates können Stipendiaten auch von internationalen Organisationen und von Experten vorgeschlagen werden, die im Bahmen der bilateralen technischen Hilfe der Schweiz oder des technischen Hilfsprogramms der Vereinigten Nationen und ihrer SpezialOrganisationen tätig sind. Stipendien für Studien- und Weiterbildungsaufenthalte in der Schweiz werden in der Begel für die Dauer eines Studienjahres gewährt. Die Höhe des Stipendiums wird entsprechend dem Ausbildungstande
und der Erfahrung der Stipendiaten festgesetzt und beträgt höchstens 700 Franken im Monat ; falls ein Weiterbildungsaufenthalt besonders häufige Standortwechsel in der Schweiz erfordert, kann der Betrag ausnahmsweise auf höchstens 800 Franken im Monat angesetzt werden.

Wie bei der Gewährung von Stipendien gilt auch für die Entsendung schweizerischer Fachleute ins Ausland die Voraussetzung, dass die Tätigkeit mit der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerstaates im Zusammenhang stehen muss. Als schweizerische Fachleute fallen Schweizerbürger in Betracht, die über die zur Erfüllung des Auftrages erforderliche Ausbildung und Erfahrung verfügen. Neben selbständigen Experten können auch Gehilfen (sogenannte «associate experts», von Experten bezeichnet werden, die im Eahmen der bilateralen technischen Hilfe der Schweiz oder des technischen

422 Hilfsprogramms der Vereinigten Nationen und ihrer SpezialOrganisationen tätig sind. Der Bund hat bisher in der. Eegel nur Beiträge an Auslagen geleistet, die mit der Vorbereitung und der Auswertung des zu erfüllenden Auftrages in der Schweiz verbunden oder in schweizerischer Währung zu decken sind. Als Vorbereitungskosten gelten die Auslagen für die wissenschaftliche und organisatorische Vorbereitung des Auftrages in der Schweiz, die Beschaffung von persönlicher sowie wissenschaftlicher und technischer Ausrüstung zu Unterrichts- und Demonstrationszwecken in der Schweiz, Personen- und Gepäcktransport-Versicherungen bei schweizerischen Unternehmungen, medizinische Untersuchungen und Schutzimpfungen durch schweizerische Ärzte sowie die allfällige Anschaffung- von Buch- und Bildmaterial über die Schweiz und anderen Gegenständen für die geschenkweise Überlassung an den Empfängerstaat. Als Auswertungskosten gelten Auslagen für die mit dem Betrag verbundene Auswertung der wissenschaftlichen und technischen Ergebnisse nach der Eückkehr in die Schweiz. Erwerbsausfallentschädigungen für die Dauer der Abwesenheit von der Schweiz können nur ausgerichtet werden, wenn die Honorierung des Experten durch den .Empfängerstaat erheblich unter dem bisherigen Verdienst liegt oder nicht nach der Schweiz transferiert werden kann. Für die Kosten der Eeise und des Gepäcktransportes kann ein Vorschuss gewährt werden, der'durch den Empfängerstaat zurückzuerstatten ist, und ausnahmsweise ein Beitrag an diese Kosten.

Mit Eücksicht darauf, dass in den bisherigen Bundesbeschlüssen über die technische Hilfe der Schweiz an wirtschaftlich unterentwickelte Länder Ausführungsvorschriften nur für die bilaterale technische Hilfe, nicht aber für die Tätigkeit der Schweiz auf dem Gebiete der technischen Hilfe im allgemeinen vorgesehen wurden, erschien es als gegeben, im Bundesratsbeschluss vom 15. Januar 1967 neben der materiellen und organisatorischen Eegelung der bilateralen technischen Hilfe zugleich auch die Schweizerische Koordinationskommission für die technische Hilfe zu verankern. Diese Kommission, die sich aus Vertretern der beteiligten Abteilungen der Bundesverwaltung (Abteilung für Internationale Organisationen, Einanzverwaltung, Handelsabteilung, Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Abteilung für Landwirtschaft),
der privaten Wirtschaft sowie der Hochschulen und der Wissenschaft zusammensetzt, wirkte bisher lediglich auf Grund eines verwaltungsinternen Conveniums vom Jahre 1950. Ihre Aufgabe ist ganz allgemein die Stellungnahme zu grundsätzlichen Fragen der Mitarbeit der Schweiz im Eahmen des technischen Hilfsprogramms der Vereinigten Nationen und ihrer SpezialOrganisationen, die Mitwirkung beim Vollzug der bilateralen technischen Hilfe der Schweiz und die Koordination der Tätigkeit der Bundesbehörden mit den privaten Organisationen auf dem Gebiete der technischen Hilfe der Schweiz. Den Vorsitz der Koordinationskommission führte in den Jahren 1950 bis 1958 Professor Dr.H.Pallmann, Präsident des Schweizerischen Schulrates; seit dem I.Januar 1959 wirkt Professor. Dr.

H. Gutersohn, Vorstand des Geographischen Instituts der Eidgenössischen Technischen Hochschule, als Vorsitzender. .Es wird Sache der Ausführungsver-

423

Ordnung zum neuen Bundesbeschluss über die technische Hilfe sein, die künftige Stellung der Koordinationskommission in der Organisation der technischen Hilfe festzulegen.

Die Schweizerische Koordinationskommission für die technische Hilfe hat auf die Entwicklung der bilateralen Massnahmen einen wesentlichen Einfluss ausgeübt, indem sie an ihren Sitzungen regelmässig zu grundsätzlichen Fragen der Organisation und des Vollzugs Stellung nahm und sich eingehend zu konkreten Projekten von grösserer Tragweite äusserte. In Übereinstimmung mit den zuständigen Bundesbehörden verfolgte sie das Ziel, trotz den im Verhältnis zur Grosse der Gesamtaufgabe naturgemäss bescheidenen Mitteln die einzelnen Beiträge möglichst wirksam einzusetzen, und es darf ohne weiteres festgestellt werden, dass wir in dieser Eichtung den Vergleich mit andern Ländern keineswegs zu scheuen brauchen. Gleichzeitig wurden an den Beratungen der Kommission in aufbauender Zusammenarbeit die Grundlagen für die künftige Gestaltung der bilateralen technischen Hilfe entwickelt.

Die Beschränktheit der zur Verfügung stehenden Mittel brachte es mit sich, dass die bilaterale technische Hilfe vor allem in den ersten Jahren auf Asien konzentriert wurde, wo die Notwendigkeit des Beistandes am eindeutigsten auf der Hand lag. Ebenso wie beim technischen Hilfsprogramm der Vereinigten Nationen galt es jedoch, im Kahmen des Möglichen der Tatsache Eechnung zu · tragen, dass in allen Kontinenten Gebiete anzutreffen sind, für die sich nach irgend einer Eichtung eine Förderung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung besonders günstig auswirken würde. Im Laufe der Zeit wurden daher die Hilfsaktionen auf Lateinamerika und auf das in einer besonders stürmischen Entwicklung begriffene Afrika ausgedehnt, und in Ausnahmefällen wurden auch Hilfsgesuche europäischer Staaten, vor allem im Süden und Südosten unseres Erdteils, berücksichtigt.

2. Gewährung von Stipendien für Studienaufenthalte in der Schweiz Entsprechend den geltenden Bestimmungen, die sich aus der Notwendigkeit ergaben, die bescheidenen Mittel möglichst wirksam zu verwenden, beschränkte sich die Gewährung von Stipendien für Studienaufenthalte in der Schweiz im allgemeinen auf Kandidaten, die bereits ihre Fachausbildung in der Heimat abgeschlossen haben und sich um eine Vertiefung ihrer Ausbildung nach
einer bestimmten Eichtung bewerben. Weil aber in vielen Ländern das Unterrichtswesen der mittleren und höheren Stufe noch grosse Lücken aufweist, wurde jedoch in einzelnen Fällen von der Voraussetzung einer abgeschlossenen Ausbildung Umgang genommen. Dabei gilt es immerhin zu bedenken, dass solche Ausnahmen nur dann in Frage kommen, wenn die Grundschulung im betreffenden Land, mitunter dank technischer Hilfe seitens der UNESCO, einen genügenden Stand erreicht hat. Die Zahl der Kandidaten, die berücksichtigt werden konnten, war zunächst auf 6 bis 10, seit dem Jahre 1957 auf 15 bis 20 im Jahr beschränkt, wobei allerdings zu beachten ist, dass die durchschnittliche Auf-

424 enthaltsdauer der einzelnen Stipendiaten in der Schweiz nicht ein volles Jahr sondern 7 bis 9 Monate betrug. In der Eegel musste auch am Grundsatz festgehalten werden, dass die Kandidaten über genügende Kenntnisse einer unserer Landessprachen verfügen, eine Voraussetzung, welche unvermeidbar die Bekrutierung von Stipendiaten in Gebieten erschwert, in denen z. B. die englische oder die spanische Sprache vorherrscht. Die verbältnismässig hohen Anforderungen, welche unter der geltenden Ordnung an die Kandidaten gestellt werden, brachten namentlich für unsere diplomatischen Vertretungen im Ausland sowie auch für die verantwortlichen Stellen der Bundesverwaltung ganz erhebliche Umtriebe mit sich. Es war auch nur allzu verständlich, dass unsere Botschaften, Gesandtschaften und Konsulate, es bedauerten, wie sehr sie im Verhältnis zu den Vertretern anderer Staaten durch die geringe Zahl der zur Verfügung stehenden Stipendien benachteiligt werden ; man verstehe es einfach nicht, dass die Schweiz nicht mit grosszügigeren Angeboten auftreten könne. Unsere diplomatischen Vertretungen haben sich gleichwohl bestrebt, Kandidaten vorzuschlagen, die besonders geeignet sind, aus einem Aufenthalt in der Schweiz grösstmöglichen Nutzen zu ziehen. Ihren Anstrengungen ist es weitgehend zu verdanken, dass die bisher in der Schweiz aufgenommenen Stipendiaten sozusagen ausnahmslos das ihnen entgegengebrachte Vertrauen vollauf rechtfertigten und zur Freude ihrer Betreuer alles daran setzten, um ihren Aufenthalt in unserem Lande möglichst fruchtbar zu gestalten. Sehr erfreulich ist auch, dass unsern Gästen nach der Eückkehr durchwegs in ihrer Heimat die Möglichkeit geboten wurde, ihre in der Schweiz erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen nutzbringend anzuwenden.

In verschiedenen Fällen ist die Initiative zur Gewährung eines Stipendiums auch von schweizerischen Experten internationaler Organisationen ausgegangen, die den schweizerischen Behörden qualifizierte Schüler und Gehilfen aus dem Staate, in dem sie wirkten, für einen Studienaufenthalt in unserem Land vorschlugen.

Derartige Vorschläge haben sich ganz besonders bewährt, weshalb im Jahre 1956 mit der Weltorganisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) eine Vereinbarung getroffen wurde, nach der pro Jahr an höchstens fünf von FAOExperten vorgeschlagene Kandidaten
aus unterentwickelten Gebieten, für die in der Schweiz besonders gute Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen, bilaterale Stipendien ausgerichtet werden, wobei selbstverständlich Kandidaten den Vorrang haben, die von schweizerischen Experten vorgeschlagen werden; die FAO übernimmt nach der Vereinbarung die.Kosten derEeise des Stipendiaten vom Heimatstaat nach der Schweiz und umgekehrt, für welche die bilaterale technische Hilfe nach geltendem Eecht nicht aufkommt. In ähnlicher Weise wurde im Frühjahr 1958 der Internationalen Atomenergie-Agentur in Wien die Berücksichtigung von zwei bis drei Kandidaturen im Jahr für Stipendien zu Studienaufenthalten in der Schweiz in Aussicht gestellt.

Die bisherige Entwicklung der Stipendien-Aktion ergibt sich aus den nachfolgenden Aufstellungen über die Zahl der Stipendiaten sowie über deren Verteilung nach Herkunft und Studiengebieten, wobei jeweils der Zeitpunkt der Ankunft der einzelnen Stipendiaten in der Schweiz massgebend ist :

425 Zahl der S t i p e n d i a t e n 1953-1958 1953/1954

1955/1956

1957/1958

Total

12

38

41

91

Verteilung der Stipendiaten nach H e r k u n f t s l ä n d e r n 1953-1958 1953/1954 1955/1956 1957/1958

Staat

--

Ägypten . .

Äthiopien .

Bolivien . .

Brasilien . .

Chile. . . .

Costa Eica .

Finnland . .

G o a. . . .

Griechenland Haiti . . .

Indien . . .

Indonesien .

Jordanien .

Iran . . «,. .

Israel . . .

Jugoslawien Kolumbien .

Libanon . .

Nepal . . .

Nigeria. . .

Nicaragua .

Pakistan . .

Peru. . . .

Philippinen.

Polen . . .

Syrien . . .

Thailand . .

Tunesien . .

Türkei . . .

Uruguay . .

-- -- -- .-- -- -- --

2 -- 2 1 -- -- -- -- -- 1 1 --.

-- 1 -- -- -- -- 1 -- 3 -- Total

12

4 -- -- -- -- -- -- -- -- -- 3 2 1 1 -- 17 -- 1 -- 1 -- 3

3 2 1 1 1 1 1 -2 2 5 --.

-- 1 '

1

2 2 20 1 2 1 1 1 5 2 1 1 1 1 1 13

2

3 1 --

-- -- 3 1 38

41

1 -- --

7 2 1 1 1 1 1 1 4 2 10 3

1 ·

-- -- 1 1 2 -- 1 1 -- 1 7 --

.--

Total

·

1

91

.

426

Verteilung der Stipendiaten nach Studiengebieten 1958-1958 Studiengebiet

1953/1954 1955/1956 1957/1958 Total

Landwirtschaft Forstwirtschaft Natur- und Ingenieurwissenschaft und Industrie Unterricht und berufliche Ausbildung . .

Medizin und Hygiene Öffentliche Verwaltung und Förderung der Wirtschaft Sozialarbeit

2 --

9 --

12 8

28 8

8 -- l

26 l l

22 -- l

56 l 3

l --

-- l

3 --

4 l

Total

12

38

41

91

Zur richtigen Würdigung dieser Tabellen sei beigefügt, dass im Zeitraum 1955/56 eine Eeihe von Stipendiaten erwähnt sind, denen das Stipendium bereits 1953 oder 1954 zugesprochen wurde; ferner ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer des einzelnen Stipendiaten seit dem Jahre 1957 merklich angestiegen, so dass die Aufwendungen des Bundes stärker zunahmen als die absolute Zahl der Stipendiaten.

Die einzelnen Stipendiaten verbrachten ihren Studienaufenthalt in der Schweiz entweder auf Grund eines individuellen Programms oder als Teilnehmer besonderer Ausbildungskurse, die in der nachstehenden Übersicht aufgeführt sind: 1953: Photogrammetrie-Kurs der Eidgenössischen Technischen Hochschule (2 Stipendiaten).

1955: Photogrammetrie-Kurs der Eidgenössischen Technischen Hochschule (2 Stipendiaten).

1956: Fachkurs für jugoslawische Tierzuchtfachleute (8 Stipendiaten).

1957: Photogrammetrie-Kurs der Eidgenössischen Technischen Hochschule (9 Stipendiaten).

1958: Internationaler Lehrgang über Berufsausbildung in der Landwirtschaft, veranstaltet vom «Centre international d'études agricole», unter Mitwirkung der Abteilung für Landwirtschaft des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements und der Eidgenössischen Technischen Hochschule sowie der Gesellschaft schweizerischer Landwirte (4 Stipendiaten).

3. E n t s e n d u n g schweizerischer Fachleute Wie in der Botschaft vom 14. Juli 1956 dargelegt wurde, musste, abgesehen von den eingangs erwähnten Expertenmissionen nach Iran und Nepal, von der Entsendung schweizerischer Fachleute nach unterentwickelten Ländern bis zum Jahre 1957 aus finanziellen Gründen abgesehen werden, weil 1953 bis 1956 im ganzen lediglich 100 000 Franken im Jahr zur Verfügung standen, von

427

denen höchstens 40 000 Franken für Expertenmissionen bestimmt waren. Dieser Betrag reicht nach den Erfahrungen der internationalen Organisationen kaum für die Verpflichtung eines einzigen Fachmannes aus; 'vor allem wenn er etwa noch mit Unterrichts- und Demonstrationsmaterial ausgerüstet werden muss.

Erst die Erhöhung des jährlich verfügbaren Betrages auf 150 000 Franken brachte die Möglichkeit, die Entsendung von schweizerischen Fachleuten nach unterentwickelten Ländern in Aussicht zu nehmen. Der Einsatz von solchen Experten ist jedoch nur dann zu verantworten, wenn die Missionen mit äusserster Sorgfalt und Umsicht vorbereitet werden. Die Schwierigkeiten sind doppelter Art: erstens gilt es, den Expertenauftrag so zu umschreiben, dass mit Verhältnismassig bescheidenen Mitteln wirksame Hilfe geleistet wird, und zweitens muss der Fachmann gefunden werden, der nicht nur über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen, sondern auch über einen gefestigten Charakter und Ausdauer verfügt und überdies bereit und fähig ist, auf fremde Verhältnisse und Sitten gebührend Eücksicht zu nehmen. Zu den wesentlichen Voraussetzungen des Erfolges einer Expertenmission gehört es vor allem auch, dass diese in einen sinnvollen Zusammenhang zur Gesamtheit der Bemühungen um den Aufbau der Wirtschaft des Empfängerstaates gestellt, d. h. mit den nationalen und internationalen Entwicklungsplänen für das betreffende Gebiet in Einklang gebracht wird. Wie am Beispiel des technischen Hilfsprogramms der Vereinigten Nationen zu erkennen ist, erfordert allein schon die Sicherstellung eines organischen Zusammenspiels nationaler und internationaler Aktionen einen mit erfahrensten Fachleuten besetzten Koordinationsapparat. Um so schwieriger ist es für einen Staat, der nicht in der Lage ist, einen solchen Apparat aufzubauen, bei der Projektierung eigener Expertenmissionen die Voraussetzungen für einen wirksamen Einsatz des Experten ausreichend abzuklären. Die Verhandlungen zwischen den verantwortlichen Stellen der Bundesverwaltung und unsern diplomatischen Vertretungen über die Verwirklichung einer Expertenmission sind daher in vielen Fällen äusserst zeitraubend, und es kommt gar nicht selten vor, dass ganz unversehens Schwierigkeiten und Hindemisse auftauchen, welche die Durchführung des Projektes vereiteln, so dass die oft mühsamen
Vorarbeiten vergeblich waren.

Wie bereits erwähnt, können neben selbständigen Experten auch Gehilfen von Experten bezeichnet werden, die im Eahmen der bilateralen technischen Hilfe der Schweiz oder des technischen Hilfsprogramms der Vereinigten Natioden und ihrer SpezialOrganisationen tätig sind. Der Sinn dieser Bestimmung liegt darin, dass Fachleuten mit abgeschlossener Ausbildung und Berufspraxis in der Schweiz Gelegenheit geboten werden soll, unter Anleitung eines Chefexperten die nötigen Erfahrungen in unterentwickelten Ländern zu sammeln, um später selbständige Expertenaufgaben übernehmen zu können. Aus der Erwägung, dass es sich dabei um voll ausgebildete Fachleute handelt, deren Tätigkeit dem Empfängerstaat ebensosehr zugute kommt wie diejenige des Chefexperten, hat die Schweiz den internationalen Organisationen den Vorschlag unterbreitet, ihnen solche beigeordnete Experten («associate experts») zur Verfügung zu stellen, wo-

428

bei der Empfängerstaat sein Interesse an einer derartigen Unterstützung der Tätigkeit des Chef experten-durch die Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt des Hilfsexperten bekunden würde, wie dies nach den internationalen Normen für die Chefexperten vorgesehen ist. Nachdem es anfänglich schien, unser Vorschlag finde eine günstige Aufnahme, ist die vorgesehene RahmenVereinbarung jedoch nicht zustande gekommen, vor allem wohl auch deshalb, weil eine Eeihe von andern Staaten sich bereit erklärte, den internationalen Organisationen und den Empfängerstaaten «associate experts» unter voller Übernahme der lokalen Kosten zur Verfügung zu stellen. Immerhin ist es wenigstens in zwei Fällen gelungen, die von uns angestrebte Lösung zu verwirklichen, und wir halten nach wie vor an unserer grundsätzlichen Auffassung fest, dass sich die finanzielle Beteiligung des Empfängerstaates an den Kosten einer Expertenmission für deren Erfolg in jeder Beziehung günstig auswirkt.

Im Unterschied zum technischen Hilfsprogramm der Vereinigten Nationen und ihrer Spezialorganisationen werden nach den geltenden Bestimmungen lediglich Beiträge für die Beschaffung wissenschaftlicher und technischer Ausrüstung zu Unterrichts- und Demonstrationszwecken vorgesehen, nicht aber für eigentliche Materiallieferungen an den Empfängerstaat. Auf Grund der im Bundesratsbeschluss vom 15. Januar 1957 enthaltenen Ausnahmevorschrift wurde jedoch im Einverständnis mit ' der Schweizerischen Koordinationskommission für die technische Hilfe einem schweizerischen FAO-Experten in Indien ein Betrag von 73 800 Franken für die Anschaffung von Geräten für die Waldnutzung (Seilwinden, Seilkrane, Motorsägen und Transportwerkzeuge) zugesprochen ; ein weiterer Betrag von 60 000 Franken war im laufenden Jahre für die Ausrüstung einer Lehrwerkstätte für Mechaniker mit vorwiegend schweizerischen Instruktoren in Tanganjika bestimmt. Ebenso dienten die Beiträge von insgesamt 170 000 Franken an das Schweizerische Hilfswerk für aussereuropäische Gebiete zur Unterstützung seiner Aktion zur Förderung der Milchwirtschaft in Nepal zum Teil der Anschaffung von Werkzeugen.

Im einzelnen wurden in den Jahren 1957 und 1958 folgende Expertenmissionen durch Beiträge des Bundes unterstützt : , T Land

Zahl der Experten

<-, , , · .

Sachgebiet

1957

Indien . . . .

l

Iran Nepal . . . .

2 --

Philippinen. .

l

Tunis . . . .

Tunis . . . .

l 2

Forstwirtschaft - Lieferung von Unterrichtsmaterial Bewässerung Schweizerisches Hilfswerk für aussereuropäische Gebiete Zürich, Förderung der Milchwirtschaft . . .

Förderung des Innen- und Aussenhandels Erziehungswesen Fremdenverkehr

Beitrag des Bundes Tranken

78 800 66 500 70 000 2 150 4 000 5131

429 Land 1958

Zahl der Experten

Beitrag des Bundes: Tranken

Äthiopien Nepal . .

Türkei. .

Sachgebiet :

l

Hochfrequenz Schweizerisches Hilfswerk für aussereuropäische Gebiete Zürich, Förderung der Milchwirtschaft . . .

Forstwesen

83500 100 000 19000

Ein abschliessendes Urteil über den Erfolg der schweizerischen Expertenmissionen in unterentwickelten Länder kann heute noch nicht abgegeben werden, da die Früchte ihrer Tätigkeit naturgemäss nur langsam reifen. Es steht jedoch fest, dass die Arbeit unserer Landsleute überall geschätzt wird, besonders auch deshalb, weil sie durchwegs bemüht sind, der einheimischen Bevölkerung mit gutem Beispiel voranzugehen und keine auch noch so beschwerliche Arbeit scheuen, was ihre Gastgeber meistens noch mehr beeindruckt als die' eigentlichen Fachkenntnisse, die vielfach erst allmählich auf sie zu wirken vermögen. So zeigt sich immer wieder, dass letzten Endes die menschlichen Qualitäten der Experten den Ausschlag geben, das Vertrauen, das sie in ihren Zöglingen wecken, und ihre unermüdliche Geduld.

B. Künftige Gestaltung Für die künftige Gestaltung der bilateralen technischen Hilfe ist es wesentlich, sich Eechenschaft zu geben über das Verhältnis zwischen bilateraler und multilateraler Hilfe, technischer und wirtschaftlicher Hilfe sowie staatlicher und privater Hilfe, weshalb im folgenden auf diese Punkte kurz eingetreten werden soll.

1. Bilaterale und m u l t i l a t e r a l e technische H i l f e In den Jahren 1953 bis 1956 betrug der jährliche Beitrag der Schweiz an das technische Hilfsprogramm der Vereinigten Nationen das Zehnfache des Kredites für die bilaterale technische Hilfe, in den Jahren 1957 bis 1959 dagegen nur noch das Fünffache. Im Hinblick auf die künftige Kegelung der technischen Hilfe ist in letzter Zeit verschiedentlich betont worden, die Schweiz sollte als neutraler Kleinstaat das Schwergewicht ganz eindeutig auf die bilaterale Aktion legen. Gewiss wird wohl in allen Erdteilen die Eigenart unseres neutralen und demokratisch-föderativen Staatswesens als etwas Besonderes empfunden und in der Eegel auch positiv gewürdigt, aber es wäre unklug, die Bedeutung dieser Tatsache irgendwie zu überschätzen. In den Aussprachen, die während den letzten Jahren in den Organen der Vereinigten Nationen geführt wurden, die sich mit dem technischen Hilfsprogramm befassen, war eindeutig zu erkennen, wie sehr die unterentwickelten Länder deshalb der multilateralen technischen Hilfe gegenüber noch so grosszügigen bilateralen Aktionen grundsätzlich den Vor-

430

zug geben, weil sie aus den Bedingungen, unter denen sie bis zur Gegenwart ihr Dasein fristen mussten, einen Kechtsanspruch auf multilaterale technische Hilfe seitens der Gemeinschaft der höher entwickelten Staaten ableiten, der ohne Vorbehalte und ohne politische oder wirtschaftliche Hintergedanken erfüllt werden müsse. Wenn auch diese grundsätzliche Haltung unserem Lande gegenüber im allgemeinen nicht in voller Schärfe eingenommen wird, müssen wir sie gleichwohl bei unsern Entscheidungen in Eechnung stellen.

Zu den wichtigsten Kennzeichen der unterentwickelten Länder gehören unbestreitbar ihr Streben nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit und ihr stark ausgeprägtes Nationalbewusstsein. Jede ihnen gewährte Unterstützung, welche ( diesen Paktoren nicht mit der grössten Behutsamkeit Eechnung trägt, erscheint ihnen als verdächtig und' wird daher kaum zum gewünschten Erfolg führen.

Ferner gilt es zu bedenken, dass gerade wegen der Neutralität die Mitwirkung unseres Landes auf multilateraler Ebene von unterentwickelten Ländern, die in den internationalen Organisationen eine von Jahr zu Jahr grössere Eolle spielen, ganz besonders geschätzt wird und dass dem internationalen Ansehen der Schweiz auf weite Sicht wohl besser gedient ist, wenn unser Beitrag an die Programme der Vereinigten Nationen eindeutig höher bleibt als die Aufwendungen für die bilaterale technische Hilfe.

Ganz abgesehen von den Schwierigkeiten der Eekrutierung qualifizierter Experten und der Vermittlung von Studienaufenthalten sind somit unseren Möglichkeiten der technischen Hilfe auf bilateraler Basis bestimmte Grenzen gesetzt. Damit- soll keineswegs behauptet werden, dass wir bereits im heutigen Zeitpunkt an 'die Nähe dieser Grenzen vorgestossen seien. An der Grosse der Gesamtaufgabe gemessen, bleibt uns noch ein weites Feld der Tätigkeit zugunsten der unterentwickelten Länder offen. Neben autonomen Aktionen sind auch zahlreiche Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Hilfsprogrammen der internationalen Organisationen denkbar. Es liegt auf der Hand, dass die Gestaltung von Hilfsaktionen auf internationaler Ebene vom ersten Projekt bis zur Verwirklichung aus budgettechnischen und organisatorischen Gründen meistens erhebliche Zeit in Anspruch nimmt und oft durchaus begründete Vorschläge im Gesamtprogramm für ein bestimmtes Jahr nicht
mehr untergebracht werden können, obschon sie nicht länger aufgeschoben werden sollten. In solchen Fällen wird die Möglichkeit, an ein bilaterales Hilfswerk zu appellieren, das rasch einzugreifen vermag, von den gesuchstellenden Staaten besonders lebhaft begrüsst.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Weltöffentlichkeit die Bereitschaft unseres Landes, aus eigenen Mitteln Lücken zu schliessen, die aus irgendeinem Grund im Gesamtplan der internationalen Organisationen auftreten, als eindrücklichen Beweis unseres Strebens nach überstaatlicher Solidarität betrachtet.

Die Zukunft unseres Wirkens auf dem Gebiet der bilateralen technischen Hilfe wird daher in einer abgewogenen Kombination von autonomen Aktionen einerseits und Massnahmen auf bilateraler Basis zur Ergänzung des technischen Hilfsprogrammes der Vereinigten Nationen anderseits liegen.

481 2. Technische Hilfe und M a t e r i a l l i e f e r u n g e n Nach einem Bericht unserer Botschaft in Köln wurde Ende August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Indischen Union ein Abkommen unterzeichnet, in dem beide Eegierungen die gemeinsame Errichtung einer technischen Lehranstalt in Indien vereinbaren; die indische Kegierung sorgt für Grundstücke und Gebäude, während die Bundesregierung die vollständige Einrichtung kostenlos liefert und ausserdem so lange deutsches Fachpersonal zur Verfügung stellt, bis es durch in Indien und Deutschland ausgebildete indische Lehrkräfte ersetzt werden kann. Bei diesem Abkommen handelt es sich wie in zahlreichen ähnlichen Fällen um eine grundsätzlich neue Form der zwischenstaatlichen Unterstützung, die über, die technische Hilfe im herkömmlichen Sinn hinausreicht. Nach der bisherigen Auffassung geht es bei der technischen Hilfe, die im Empfängerstaat geleistet wird, in erster Linie um das persönliche Wirken des Experten, der den Schülern und Lehrlingen seine Kenntnisse und Erfahrungen im Aufenthaltsstaat vermitteln soll ; diese Aufgabe kann er unter Umständen nur dann lösen, wenn er selbst gewisses Unterrichts- und Demonstrationsmaterial aus seiner Heimat mitbringt, das er persönlich für die Instruktion benützt und nach Beendigung seines Auftrages entweder wieder mit sich nimmt oder aber dem Gaststaat zur Verwendung überlässt. Diese Konzeption liegt z. B. der Bestimmung des Bundesratsbeschlusses vom 15. Januar 1957 zugrunde, wonach der Bund bei der Entsendung von Experten Beiträge für die Beschaffung solcher Ausrüstung leistet. Bei der Abklärung des Gesamtproblems der technischen Hilfe an unterentwickelte Länder hat sich nun aber gezeigt, dass im Eahmen des wirtschaftlichen Aufbaues gerade auch der Förderung der beruflichen Ausbildung, wo vielfach buchstäblich vom Nullpunkt ausgegangen werden muss, entscheidende Bedeutung zukommt. Angesichts der grossen Kapitalknappheit in unterentwickelten Ländern ist es durchaus verständlich, dass diese vielfach gar nicht in der Lage sind, die gesamten Aufwendungen für Errichtung und Betrieb von Lehrwerkstätten und Berufsschulen, die für eine erfolgreiche Ausbildung unerlässlich sind, zu übernehmen. Die Entsendung von Fachleuten allein, mögen diese auch noch so gut qualifiziert sein, bedeutet daher für
solche Länder keine ausreichende Hilfe, was denn auch bereits verschiedene Staaten in Europa und Nordamerika veranlasste, neben Fachinstruktoren gleichzeitig umfangreiche und kostspielige Ausrüstungen für Lehrwerkstätten und ähnliche Institutionen zur Verfügung zu stellen, die zunächst von den Fachleuten des Geberstaates für die Ausbildung der Lehrlinge und Techniker benützt und später dem Empfängerstaat geschenkweise überlassen werden; es handelt sich dabei um Ausrüstungen, die nicht in erster Linie an die Person des Experten gebunden, sondern von vornherein dafür bestimmt sind, im Empfängerstaat zu verbleiben. Solche Schenkungen gehören eigentlich in das Gebiet der Kapital-, Investirons- oder Wirtschaftshilfe. Es kann nicht überraschen, dass in den unterentwickelten Ländern technische Hilfe auf dem Gebiet der beruflichen Ausbildung mehr und mehr nur noch gewünscht und angenommen wird, wenn sie mit der Lieferung von Ausrüstungen verbunden ist.

432 Das Beispiel der Ausrüstung von Lehrwerkstätten zeigt allerdings, dass es ausserordentlich schwierig sein wird, eine feste Grenze für die technische Hilfe zu finden. Immerhin dürfte darüber Klarheit bestehen, dass die Aufgabe der technischen Hilfe darin liegt, die Grundlagen für erfolgreiche Investitionen in unterentwickelten Ländern zu schaffen, während die Wirtschaftshilfe die eigentliche Investitionstätigkeit der begünstigten Staaten selbst ersetzen oder ergänzen soll. Es liegt daher auf der Hand, dass im Bahmen der technischen Hilfe solche Materiallieferungen nur dann in Frage kommen, wenn sie in Verbindung mit der Tätigkeit eines Experten einhergehen oder sonst Gewähr dafür geboten ist, dass die fachlichen Voraussetzungen für die Übernahme der geschenkten Ausrüstung durch den Empfängerstaat erfüllt sind; die erforderlichen Kautelen werden in den künftigen Ausführungsvorschriften vorzusehen sein. Im übrigen wird man es der Praxis der zuständigen Behörden und den allfälligen Eichtlinien der Schweizerischen Koordinationskommission überlassen müssen, nach den konkreten Verhältnissen und Bedürfnissen die verfügbaren Mittel sinnvoll zwischen den Aufwendungen für die Experten selbst und für Materiallieferungen aufzuteilen.

8. Staatliche und p r i v a t e Hilfe Unter den Aufgaben der Schweizerischen Koordinationskommission für die technische Hilfe erwähnt der Bundesratsbeschluss vom 15. Januar 1957 insbesondere auch «die Koordination der Tätigkeit der Bundesbehörden und der privaten Organisationen auf dem Gebiet der technischen Hilfe der Schweiz».

Bereits im November 1956 hatte ,die Koordinationskommission dieses Problem aufgegriffen und an einer Besprechung mit den in Betracht fallenden Organisationen (Schweizerische Auslandhilfe, Schweizerisches Hilfswerk für aussereuropäische Gebiete, Schweizerischer Caritas-Verband, Hilfswerk der evangelischen Kirchen der Schweiz, Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, «Institut universitaire des Hautes Etudes internationales» und Schweizerischer Verband der Akademikerinnen) behandelt. Die Kommission begrüsste die Absicht einiger der vertretenen Organisationen, die schweizerischen Leistungen auf dem Gebiete der technischen Hilfe auszubauen und zu intensivieren, in der -Meinung, dass die Tätigkeit der privaten Organisationen die Leistungen des Bundes ergänzen
sollte. Für die technische Hilfe des Bundes kommen, wie die Kommission feststellte, nur Aktionen auf Ersuchen der Eegierung der bedachten Staaten in Frage, wogegen es den privaten Organisationen selbstverständlich frei stehe, aus eigener Initiative private Hilfsaktionen durchzuführen. Für die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Durchführung einzelner von privaten Hilfswerken unterbreiteter Projekte wurden folgende Kichtlinien bekanngegeben: - Die verfügbaren knappen Mittel dürfen nicht zersplittert werden. Für eine Unterstützung durch den Bund fallen nur solche Aktionen in Betracht, die der Vermittlung technischer Kenntnisse und Erfahrungen auf Fachgebieten dienen, welche für die unmittelbare Entwicklung der Volkswirtschaft des hilfe-

483

suchenden Landes bedeutsam sind. Der Hauptteil der Mittel muss für Gesuche reserviert werden, die von den Eegierungen aussereuropäischer Staaten ausgehen.

- Die vom Bund ganz oder teilweise finanzierten Aktionen müssen politisch neutral sein. Projekte konfessioneller Institutionen dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie von der Eegierung des Empfängerstaates gutgeheissen werden.

- Bei jeder einzelnen Aktion muss genau bekannt sein, wer für deren Durchführung verantwortlich ist. * - Die Mitwirkung der privaten Organisationen, die auch durch umsichtige Pflege der «public relations» der technischen Hilfe wertvolle Dienste leisten können, ist sehr erwünscht.

Im Anschluss an die erwähnte Aussprache entwickelte sich eine ständigeZusammenarbeit namentlich zwischen der Koordinationskommission sowie den zuständigen Bundesbehörden und dem Schweizerischen Hilfswerk für aussereuropäische Gebiete, das im Jahre 1955 gegründet worden war und in den Kegionen Nord- und Westafrika, Naher und Mittlerer Osten und Nepal bereits^eine ganze Reihe von Aktionen der technischen Hilfe erfolgreich durchgeführt hat. Die erforderlichen Mittel wurden zum grossen Teil aus Mitgliederbeiträgen, Sammlungen und sonstigen privaten Zuwendungen aufgebracht. Im Mittelpunkt der .Tätigkeit des Hilfswerkes steht ein Programm zur Förderung der Milchwirtschaft und der beruflichen Ausbildung in Nepal, das in enger Zusammenarbeit mit Angehörigen des aus Arbeitsbeschaffungsmitteln finanzierten «Forward-Team» von 1950/51 und gegenwärtig in Nepal tätigen schweizerischen Experten internationaler Organisationen geplant und verwirklicht wird : an den erstgenannten Teil des Gesamtprogrammes wurden bisher Bundesbeiträge von insgesamt 170 000 Franken aus Mitteln der bilateralen technischen Hilfe geleistet. Ebenso übernahm der Bund die Kosten des einmonatigen Aufenthalts eines Experten des Hilfswerkes zur Abklärung der Möglichkeiten technischer Hilfe auf dem Gebiete des öffentlichen Unterrichts und der beruflichen Ausbildung in Tunesien, das ebenfalls zu den Aktionsgebieten des Hilfswerkes gehört.

Verschiedene leitende Persönlichkeiten des Schweizerischen Hilfswerkes für aussereuropäische Gebiete waren in den letzten beiden Jahren massgebend beteiligt an der Vorbereitung und Gründung der privatrechtlichen «Schwei··zerischen S t i f t u n g für
technische E n t w i c k l u n g s h i l f e » , die am 6. Mai 1959 als Aktion der schweizerischen Wirtschaft und Industrie gegründet wurde. Ausgehend von der Tatsache, dass für die akademische Ausbildung von Angehörigen der unterentwickelten Länder sowohl von den internationalen Organisationen als auch durch die bilateralen Massnahmen des Bundes sowie von Unternehmungen der Exportindustrie in relativ grossem Umfange gesorgt wird, beabsichtigt die Stiftung vor allem die Gründung von Lehrwerkstätten, die dem Mangel an technisch geschulten Arbeitskräften abhelfen und ein Kader von Arbeitern, Vorarbeitern und technischen Mitarbeitern heranbilden sollen, das Bundesblatt. 111. Jahrg. Bd. II.

81

434

beim wirtschaftlichen Aufbau des betreffenden Landes von ausschlaggebender Wichtigkeit ist. Die Bundesbehörden werden die Tätigkeit dieser Stiftung mit aller Aufmerksamkeit verfolgen und ihr durch Beratung sowohl von Seiten der Bundesverwaltung wie von Seiten unserer diplomatischen Vertretungen jede Hilfe angedeihen lassen.

4. Erhöhung des Kredits für die bilaterale technische Hilfe Ebenso wie von der Schweiz werden auch von allen übrigen Staaten, die als Geberstaaten am technischen Hilfsprogramm der Vereinigten Nationen beteiligt sind, gleichzeitig mehr oder weniger umfangreiche Hilfsaktionen auf bilateraler Basis durchgeführt. In verschiedenen Programmen stehen solche Aktionen in engem Zusammenhang mit wirtschaftlicher Hilfe, und in andern spielt die Notwendigkeit der Beschäftigung qualifizierter Fachleute, die infolge der Umwälzungen der Kriegs- und Nachkriegszeit nach dem Mutterland zurückkehren mussten, eine wesentliche Eolle. Unter dem Vorbehalt, dass wenigstens zum Teil derartige Beweggründe mitzuberücksichtigen sind, seien hier die Aufwendungen erwähnt, die im Jahre 1958 von einigen Staaten, deren Verhältnisse einigermassen den unsrigen vergleichbar sind, zugunsten der bilateralen technischen Hilfe geleistet wurden : Franken

-

Bundesrepublik Deutschland Niederlande . . . .'

Schweden Frankreich, ohne überseeische Gebiete . . ' Belgien, ohne überseeische Gebiete

51 750 000 6376650 l 419 500 11 856 250 464 750

Unser bisheriger Jahresaufwand von 300000 Franken erscheint als bescheiden. Selbst eine wesentliche Erhöhung dieses Betrages darf keineswegs als übersetzt betrachtet werden. Die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Mittel haben sich bereits für die Leistung bilateraler technischer Hilfe im bisherigen Rahmen als knapp erwiesen und würden in keiner Weise ausreichen, um den in den vorstehenden Ausführungen umschriebenen Postulaten Eechnung zu tragen.

Für den Ausbau der bilateralen technischen Hilfe im bisherigen Eahmen sind vor allem folgende Erwägungen zu berücksichtigen : a. Gewährung von Stipendien für Studienaufenthalte : - Erhöhung der Zahl der Stipendien, - Verlängerung der bisher üblichen Höchstdauer des Aufenthaltes von 2 Jahren in begründeten Fällen, - Anpassung der Höhe der Stipendien an die heutigen Lebenskosten, - wenigstens teilweise Übernahme der Eeisekosten vom Heimatstaat nach der Schweiz und zurück,

435

- besonderer Beitrag für Keisekosten im Inland sowie für die Anschaffung von Literatur und Fachausrüstung, - Ausbau der Kollektivversicherung gegen Krankheit und Unfall.

b. Entsendung von Experten : - Erhöhung der Zahl der Experten, - gewisse Erhöhung der bisher üblichen Gehälter, die im allgemeinen erheblich unter den Ansätzen der internationalen Organisationen liegen, - etwas elastischere Gestaltung der Vergütung von Eeisen und Nebenauslagen.

Neben der Verstärkung der Leistungen im bisherigen Eahmen gilt es, die nötigen finanziellen Grundlagen zu schaffen für vermehrte Lieferungen von Ausrüstungen. Nach bewährter Übung soll dabei selbstverständlich trotz Erhöhung von Zahl und Umfang der Hilfsaktionen die Qualität der gebotenen Hilfe gleich bleiben, in dem Sinne, dass weiterhin die Voraussetzungen für jede Hilfsmassnahme mit der nötigen Sorgfalt und Gründlichkeit abgeklärt und deren Ausführungen mit aller Gewissenhaftigkeit überwacht werden.

Angesichts der fast unermesslichen Fülle von Aufgaben, die weder von den internationalen Organisationen noch von den hilfsbedürftigen Staaten selbst gelöst werden können, darf sich unser Land unter keinen Umständen der moralischen Verpflichtung entziehen, ähnlich wie andere Völker einen grössern Beitrag zur Stärkung der Lebenskraft von unterentwickelten Ländern zu leisten.

Da sich die unterentwickelten Länder vielfach nur von einer zunehmenden Industrialisierung eine Hebung ihres Lebensniveaus versprechen, müssen sowohl die Unternehmungsleiter als auch die im technischen Prozess an der Produktion Beteiligten für diese Aufgabe erst herangebildet werden. Die Auswirkungen einer solchen Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen reichen in den meisten Fällen weit über das unmittelbare Ziel der Hilfsaktion hinaus.

Aus allen diesen Überlegungen beantragen wir Ihnen, den Kredit für die bilaterale technische Hilfe für die nächsten drei Jahre auf l Million Franken im Jahr festzusetzen, wobei wir noch besonders darauf hinweisen, dass in den meisten ausländischen Staaten die Mittel für die bilaterale technische Hilfe nicht für einen längern Zeitraum bestimmt, sondern von Jahr zu Jahr erhöht werden.

IV.

Schlussfolgerungen

Die Ausdehnung des erweiterten Programms, die Schaffung des Sonder fonds und die Verstärkung der bilateralen technischen Hilfe stellen drei ebenso notwendige wie nützliche Mittel dar, um zur Lösung des für die ganze Erde bedeutungsvollen Problems beizutragen, das sich aus dem unzureichenden Lebensstandard in zahlreichen Ländern ergibt. Die Schweiz muss sich an diesem

436

grossen Werk der internationalen Solidarität beteiligen. Unsere wirtschaftliche Lage gibt uns die Möglichkeit ; unsere Politik der aktiven Neutralität spornt uns dazu an und unsere Traditionen verpflichten uns, hier mitzuwirken. Wir empfehlen Ihnen deshalb, dem beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zuzustimmen, der den Ende 1959 ablaufenden Beschluss vom 20. September 1956 ersetzen soll.

. Die von uns nachgesuchten Kredite sind verhältnismässig bescheiden. Sie reichen möglicherweise nicht zur Durchführung jener Vorhaben auf diesem Gebiet der internationalen Hilfstätigkeit aus, zu denen wir im Laufe der nächsten drei Jahre veranlagst sein werden. Wir behalten uns deshalb vor, Ihnen neue Anträge zu unterbreiten, sofern die Umstände uns dazu führen sollten, diese Vorhaben zu erweitern oder neue Aktionen in Erwägung zu ziehen.

Wir versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 25. August 1959.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler: Ch. Oser

437

(Entwurf)

Bimdesbeschluss über

die technische Hilfe der Schweiz an die unterentwickelten Länder

Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 25. August 1959 beschliesst:

Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt : a. an das «erweiterte Programm» für technische Hilfe der Vereinigten Nationen einen jährlichen Beitrag von zwei Millionen Franken zu leisten, b. dem «Sonderfonds» für technische Hilfe der Vereinigten Nationen beizutreten und daran einen jährlichen Beitrag von zwei Millionen Franken zu leisten.

Art. 2 1 Der Bundesrat wird ermächtigt, unabhängig von der in Artikel l erwähnten multilateralen technischen Hilfe Massnahmen auf bilateraler Ebene zugunsten unterentwickelter Länder zu treffen und zur Unterstützung entsprechender Bestrebungen an schweizerische private Organisationen Beiträge zu entrichten.

2 Zu diesem Zweck wird ihm ein Kredit von jährlich einer Million Franken eröffnet.

Art. 3 Die jährlich notwendigen Kredite sind im Voranschlag aufzuführen.

Art. 4 Dieser Beschluss, der nicht allgemein verbindlich ist, tritt am I.Januar 1960 in Kraft und bleibt bis Ende 1962 gültig.

2 Der Beitrag an den «Sonderfonds» wird rückwirkend ab 1959 gewährt.

8 Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt und erlässt die notwendigen Bestimmungen.

1

4580

1952

Länder

Afghanistan Albanien .

Argentinien -. .

Äthiopien Australien Belgien .

Bolivien Brasilien .

Bulgarien Burma . . .

. .

.

Ceylon Chile China Costa Rica Dänemark Deutschland (Bundesrepublik) .

Dominikanische Republik . . .

Ecuador El Salvador Pinnland Prankreich Ghana Griechenland Haiti Honduras Indien .

Indonesien Irak

. . .

.

.

.

.

.

.

.

. .

7000

1953

1954

1955

1956

10000

10000

10000

10000

Beilage I

1957

1958

12500 12500 2000 2000 200 000 200 000 300 000 83 300 360 000 360 000 360 000 20000 20000 20000 20000 20000 20000 20000 400 000 190 000 400 000 500 000 500 000 500 000 625 000 270 000 297 000 337 500 337 500 437 500 437 500 437 500 25000 10000 12500 7900 7900 15000 20800 459 500 374 600 219 200 270 300 751 400 832 400 751 400 14700 14700 14700 12 000 18000 8000 12000 18000 24000 30000 15000 15000 18000 18000 15000 18000 20000 174 200 209 000 58900 100 000 44000 79700 77 800 10000 10000 15000 15000 20000 20000 20000 5000 7000 8400 5000 6000 10100 10000 434 300 108 600 434 300 550 200 579 100 579 100 579 100 119 000 148 800 148 800 148 800 297 600 476 200 952 400 10000 6000 10000 20000 24000 28000 33000 6300 6400 6400 10000 9900 11 500 11 300 6000 7000 7000 5000 6000 7000 7700 10000 10000 10000 15000 15000 25 100 25000 1 064 600 1 207 500 1 207 500 1 450 400 1 450 400 1 450 400 1 542 900 30000 44100 20300 5000 5000 20300 5000 10000 25000 7500 7500 7500 7 500 7500 10000 10000 12000 12000 12000 12000 14400 14400 14400 9600 8000 8000 8000 10000 10000 400 000 275 000 275 000 300 000 450 000 500 000 525 000 43900 63600 65800 65800 35800 65800 65800 13900 28000 5000 11 200 14000 55700 56000

438

Beiträge der Regierungen an das erweiterte Programm von 1952 bis 1958 (in US Dollar)

Länder

Irland .

.

Island .

Israel Italien Japan Jemen .

'. .

Jordanien Jugoslawien Kambodscha Kolumbien Korea .

Kuba Laos Libanon Liberia .

Libyen .

Luxemburg Marokko Mexiko Monaco .

Nepal

. . . .

. .

. . .

. .

1952

1953

1954

40000 14000 2500 28000 93000 80000

40000

50000 14000 2800 50000 96000 80000 2100 2800 82500

50000 5000 750 000 100 000 · 5000 50000 5000 6800 12000

'. . . .

2500 . .

. . .

Nicaragua Niederlande . .

Norwegen . . .

Österreich Pakistan Panama Paraguay .

. . . .

. .

. .

. . .

34 700 2900 126 000 5000 400 000 56000 19200 151 100 3000 5000

2800 40000 93 000 ' 80000 2100

1955

50000 14000 2800 27 800 112 000 90000

1956

50000 14000 3400 50000 112 000 90000

1957

50000 5 100 3700 50000 112 000 90000

1958

50000 10200 3900 50000 240 000 135 000

5600 5900 5 900 62500 82500 110 000 116 700 110 000 5000 2000 5000 6200 5100 800 000 1 500 000 1 500 000 1 800 000 2 000 000 2 000 000 100 000 140 000 140 000 140 000 140 000 100 000 3000 3000 3000 3 500 3 500 3500 50000 25 000 25000 25000 2800 1400 2900 1400 1 400 3000 6800 6800 6800 6800 7900 6 800 12000 15000 15000 20000 20000 25000 3000 4000 3600 5000 6000 5000 2500 .

2500 2500 3000 3000 3000 20000 10000 5 000 34700 24000 34700 33 600 33 600 113 600 1 100 1 100 1 400 1 400 1 400 1 400 5000 5000 125 600 168 000 125 600 168 000 168 000 210 000 5000 3 600 5000 6400 5 700 6400 421 000 660 000 600 000 760 000 974 000 1 092 500 70000 98000 380 800 380 800 408 800 380 800 19200 38500 19200 38500 57700 38 500 166 200 166 200 166 200 166 200 170 000 166 200 3000 3000 3000 3000 3 000 3 000 5000 8000 8000 12 000 12000 12000

Länder

1952

1953

1954

1955

1956

1957

1958

Peru . .

. .

. .

10 000 12000 20 000 30000 Philippinen 50000 50000 55000 55000 66000 66000 66000 Polen 75000 75000 75000 75000 75 000 75000 Portugal 10000 15 000 Rumänien .

. .

. .

16700 16700 16700 15000 15000 15000 Saudi-Arabien * 25 000 25000 25000 Schweden 357 300 386 600 483 300 579 900 695 900 792 600 869 900 Schweiz . .

. .

. .

231 900 218 900 233 400 233 400 233 700 350 500 350 500 Spanien 50000 10000 50000 Sudan 43 100 70100 161 000Thailand .

40000 34000 40000 40000 64000 64000 38 800 Tschechoslowakei . .

. . .

69400 69400 69400 69400 69400 Tunesien 2000 2000 Türkei .

182 000 183 600 201 500 201 500 201 500 210 000 210 000 Ukraine . .

. .

. .

125 000 125 000 125 000 125 000 125 000 Ungarn 42600 12900 42600 Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken . . .

. .

1 000 000 1 000 000 1 000 000 1 000 000 1 000 000 1 000 000 75 000 50 000 - 75 000 Urusruav 100 000 120 000 120 000 120 000 Vatikan 2000 2 000 2 000 2000 2000 Venezuela " . . .

25000 45000 20000 66 000 250 000 150 000 66 000 Vereinigte Arabische Republik: 114 900 Äürvüten 81 800 86200 86 200 100 500 100 500 114 900 Syrien 11400 11 400 11 400 11 900 14000 7 300 14000 Vereinigte Staaten von Amerika . 11 400 000 12 767 100 13 861 800 15 000 000 14419400 15 276 900 14 088 200 Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nordirland. . . 1 260 200 1 400 200 1 820 200 2 240 000 2 240 000 2 240 000 2 240 000 7500 Vietnam 7500 7500 10000 21 400 25 700 Weissrussland 50000 50000 50000 50000 50000 Total

18 797 200 22 320 600 25 020 600 27 666 200 28 833 700 30 837 600 31 307 100

441 Beilage II Aufstellung der Regierungsbeiträge, die bis zum 8. Mai 1959 angekündigt worden sind Länder

11 Ceylon 12 Chile 13 China

. . .

. . . .

16. Deutschland (Bundesrepublik) . .

1 7 . Ecuador . . . .

18 El Salvador 19 Pinnland 20 Prankreich 21. Ghana 24. Haiti 2 6 . Indien 28 Irak 29. Iran 30 Irland 8 1 . Island 32. Israel 33 Italien

37. Kanada 39. Korea 40. Kuba

. . . .

. . . .

Erweitertes Programm für technische Hilfe

Sonderfonds

(in Dollar) 12 500

(in Dollar) 6000

2000 99692 20129 625 000 500 000 20789 832 432 14706 35000 20000 55 612 20000 10053 651 513 1 190 476 11 333 ' 7 700 25 000 1 312 525 44100 30 000 12000 14400 10 000 525 000 49207 56 000 50000 14000 3888 50000 400 000 135 000 116 667 6 171 2 000 000 81 967 3500 125 000 3 000 7813 ' 25 000 6000 4000

29187 250 000 208 108 14706

5000 55 612 20000 332 996 476 190 10000 911 475 28000 25 000 8000 22000 500 000 28 000 50000

15000 600 000 480 000 150 000 2 000 000 16 393

3000 15625 10000 10000 3000

442 Länder

46. Malaya 47. Marokko 48. Mexiko 4 9 . Monaco . . . .

. . .

50. Nepal . . .

51. Neuseeland 52 Niederlande .

53. Norwegen 54 Österreich . .

55. Pakistan 56. Panama 57. Paraguay . . .

. .

58. Peru 59. Philippinen 60. Polen 61. Portugal 6 2 . Rumänien . . .

. . .

63. Saudi-Arabien 64. Schweden .

. .

65. Schweiz .

66. Spanien 67. Sudan 68. Thailand 69. Tschechoslowakei . .

. . .

70. Tunesien 71 Türkei 72 Ukraine 73 Ungarn 74. Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken . . .

75. Uruguay.

76. Vatikan 77. Venezuela .

. .

78. Vereinigte Arabische Republik 1. .

79. Vereinigte Staaten von Amerika ) .

80. Vereinigtes Königreich von Grossbritannien u n d Nordirland . . . .

81. Vietnam 8 2 . Weissrussland . . .

. . .

Total 1

Erweitertes Programm für technische Hilfe

Sonderfonds

(in Dollar)

(in Dollar)

20000

5000

10000 113 600 1 013

20000

210 000 1 202 000 461 991 57692 170 000 4000 12000 30000 66000 75000 15000 16 667 25000 900 000 348 800 50000 116 350 38 186 104444 2000 67491 125 000 42608

2026 1 000 70000 2 440 105 377 992 104 998 1 000 10000 10000 66 000 125 000 10000 16667 2 100 000

27000 160 000 69444 2000 210 000 125 000 42608

1 000 000 120 000 1000 350 000 114 877 ')

1 000 000

2 240 000 25714 50000 17 425 606 2)

1 000 000 16686 150 000 14 634 009 2)

1000 287 191 *)

) Die Vereinigten Staaten haben einen globalen Beitrag von 38 Millionen Dollar angekündigt, der zugleich für das erweiterte Programm für technische Hilfe und den Sonderfonds bestimmt ist, unter dem Vorbehalt, dass er 40 Prozent der Gesamtsumme der Regierungsbeiträge an die beiden Programme nicht übersteigt. Die genaue Aufteilung auf die beiden Programme wird später mitgeteilt, wenn alle andern Beiträge bekannt sind.

2 ) Nicht Inbegriffen ist der Beitrag der Vereinigten Staaten, der auf maximum 40 Prozent der Gesamtsumme festgelegt worden ist.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die technische Hilfe der Schweiz an die unterentwickelten Länder (Vom 25. August 1959)

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1959

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36

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.09.1959

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401-442

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