1489

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 16. bis 21. Dezember 1959 Belgien. Herr Pierre F. Coenen, Kanzleichef, wurde dieser Mission zugeteilt.

Heiliger Stuhl. Seine Eminenz der Kardinal Gustavo Testa, Apostolischer Nuntius, hat die Schweiz verlassen.

Mgr Giovanni Ferrofino, Nuntiaturrat, amtiert als interimistischer Geschäftsträger.

Rumänien. Herr Iuliu Zoltan, Zweiter Wirtschaftssekretär, hat seine Funktionen übernommen.

Saudi-Arabien. Herr Saleh E l - A n b a r y , Beamter, ist zum Kanzleichef beför.dert worden.

4853 /

Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz Einem Gesuch des Eegierungsrates des Kantons Tessin vom 29. September 1959 entsprechend, hat der Bundesrat am 11. Dezember 1959 der Änderung des Gemeindenamens «Carabbietta» in Carabietta zugestimmt. Für die Bundesverwaltung und die öffentlichen Transportanstalten ist die neue Schreibweise «Carabietta» verbindlich. (Bundesratsbeschluss über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen, vom 5.Februar 1954.)

Bern, den 20.Dezember 1959.

Bundeskanzlei

4853

Inkrafttreten des schweizerisch-tschechoslowakischen Sozialversicherungsabkommen Das am 4. Juni 1959 zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakei abgeschlossene Abkommen über Sozialversicherung tritt am I.Dezember 1959 in Kraft.

Das Abkommen bezieht sich schweizerischerseits auf die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie auf die Versicherung der gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle sowie Berufskrankheiten, tschechoslowakischerseits auf die dortigen entsprechenden Zweige der sozialen Sicherheit.

1490 Das Abkommen stellt die schweizerischen und tschechoslowakischen Staatsangehörigen hinsichtlich der genannten Versicherungszweige grundsätzlich gleich und regelt die Auszahlung der Leistungen an Berechtigte, die im andern Vertragsstaat oder in Drittstaaten leben.

In der Schweiz wohnhafte schweizerische und tschechoslowakische Staatsangehörige, die Anspruch auf Leistungen der tschechoslowakischen sozialen Sicherheit erheben, haben sich bei der Schweizerischen Ausgleichskasse AHV, 52, rue des Pâquis, in Genf anzumelden. Diese Ausgleichskasse gibt die vorgeschriebenen Formulare für die Geltendmachung der Ansprüche ab, besorgt deren Weiterleitung an die zuständigen tschechoslowakischen Stellen und zahlt inskünftig die tschechoslowakischen Leistungen an die in der Schweiz wohnhaften Berechtigten aus. Das gleiche Verfahren gilt auch für die Geltendmachung von Leistungen aus früheren betrieblichen Versicherungseinrichtungen, soweit diese durch die staatliche soziale Sicherheit übernommen worden sind.

Die Anmeldung der zuletzt genannten Ansprüche ist jedoch - unter Verwirkungsfolge - befristet auf den 30. Juni 1960.

In der Schweiz wohnhafte tschechoslowakische Staatsangehörige, die Ansprüche gegenüber der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) geltend machen, haben ihr Gesuch bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse einzureichen, und zwar für die ordentlichen Eenten bei der Kasse, an die sie zuletzt Beiträge bezahlt haben, für die Übergangsrenten bei der Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons.

Weitere Auskünfte über das Abkommen erteilen die obgenannte Schweizerische Ausgleichskasse in Genf und das Bundesamt für Sozialversicherung in Bern.

Dezember 1959.

Bundesamt für Sozialversicherung

4853

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden:

Schweizerisches Zivilgesetzbuch mit den bis 1. Januar 1954 erfolgten Änderungen.

Preis plus Zustellgebühr Fr. 2.50 (broschiert) Fr. 3.-- (Halbleinen) 1126

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1959

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.12.1959

Date Data Seite

1489-1490

Page Pagina Ref. No

10 040 828

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.