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Bundesblatt 111. Jahrgang

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Bern, den 10.September 1959

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Band II

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die schweizerische Beteiligung am Weltflüchtlingsjahr - (Vom 25. August 1959) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Sie zu ersuchen, uns durch Eröffnung zweier Kredite die Beteiligung am Weltflüchtlingsjahr zu ermöglichen. Einer dieser Kredite ist für die Finanzierung eines Teils des Aktionsprogramms bestimmt, welches das schweizerische Komitee für das Weltflüchtlingsjahr ausgearbeitet hat, und der andere dient dazu, dem Hochkommissar der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge einen Sonderbeitrag zu gewähren.

I.

Vorgeschichte und Organisation des WeltflüchtlingsJahres Der Gedanke eines «Weltflüchtlingsjahres», der aus Grossbritannien stammt, gewann am 26. September 1958 feste Gestalt, als der Exekutivausschuss des Flüchtlingsfonds der Vereinigten Nationen anlässlich einer Tagung in Genf darüber eine Eesolution annahm. Am 5.Dezember 1958 stimmte die Generalversammlung der Vereinigten Nationen ihrerseits einer entsprechenden Resolution zu, die den Regierungen empfahl, «gemäss den nationalen Wünschen und Bedürfnissen eines jeden Landes und unter humanitären Gesichtspunkten für die Durchführung eines Weltflüchtlingsjahres zusammenzuarbeiten, das ein praktisches Mittel zur Verstärkung der Hilfe an die Flüchtlinge auf der ganzen Erde darstellen werde».

Das Weltflüchtlingsjahr, das die Zeitspanne von Juni 1959 bis Juni 1960 umfassen soll, bezweckt, «die Aufmerksamkeit aller auf das Flüchtlingsproblem zu lenken, die Regierungen, die wohltätigen Organisationen und das PubliBundesblatt.111.Jahrg.Bd.II.

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514 kum im allgemeinen zur Leistung zusätzlicher finanzieller Beiträge anzuspornen und aus rein humanitären Gründen neue Möglichkeiten ständiger Lösungen für die Flüchtlinge zu schaffen».

Es steht jedem Lande frei, das Weltflüchtlingsjahr nach seinem Belieben zu organisieren und über die bei dieser Gelegenheit gesammelten Gelder nach seinem Dafürhalten zu verfügen. Die zusätzlichen Leistungen, die sich daran knüpfen sollen, können entweder in der dauernden Aufnahme einer grösseren Anzahl von Flüchtlingen, in besonderen finanziellen Beiträgen oder in vermehrtem Eechtsschutz bestehen. Die Vereinigten Nationen ersuchen die teilnehmenden Staaten - ohne sie jedoch dazu zu verpflichten -, das Eröffnungsdatum wenn möglich auf den 28. Juni 1959 festzusetzen. Aus praktischen Gründen zog das Vereinigte Königreich das Datum des I.Juni 1959 vor, während die Niederlande den 3.Juni und die Vereinigten Staaten den I.Juli wählten.

Die Organisation der Vereinigten Nationen hat in Genf ein spezielles Koordinations- und Informationsbureau für das Weltflüchtlingsjahr geschaffen.

Es umfasst Vertreter des Hochkommissariates der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge, des UNEWA1) und des Informationsdienstes der Vereinigten Nationen. Das Bureau steht den Eegierungen und Organisationen, die es zu konsultieren wünschen, zur Verfügung, doch hat es nicht die Leitung des Weltflüchtlingsjahres inné und verwaltet auch keinen Zentralfonds, da die Sonderbeiträge direkt den damit bedachten Organisationen zu überweisen sind.

II.

Das Problem der Flüchtlinge Das Problem ist, zeitlich und räumlich gesehen, so umfassend, dass es schwierig ist, es kurz zusammenzufassen. Die statistischen Angaben sind nicht vollständig; ausserdem weichen sie oft voneinander ab und widersprechen sich zum Teil sogar, da bei ihrer Ermittlung verschiedene Kriterien zur Anwendung gelangten, je nachdem, ob die Zählung oder die blosse Schätzung von einer Begierungsstelle, einer wohltätigen Institution oder einer zwischenstaatlichen Organisation vorgenommen wurde. Gestützt auf eine Schätzung der Vereinigten Nationen kann man indessen die Zahl der Flüchtlinge, die seit Ende des zweiten Weltkrieges ihre Heimat verlassen haben, auf 40 Millionen veranschlagen, von denen etwa 15 Millionen sich bisher noch nicht in einem endgültigen Aufnahmeland niederlassen konnten.

Diese Zahlen bedeuten nicht, dass die von den Eegierungen und den Hilfsorganisationen Jahr für Jahr unternommenen Anstrengungen vergeblich gewesen wären; aber das Problem ist überwältigend und mit der Geschichte der Menschheit verbunden. Nachdem während Jahrhunderten nie in grösserem 1

) UNRWA : United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in thè Near East (Bureau der Vereinigten Nationen für Unterstützung und Arbeitsbeschaffung für die Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten).

515 Bahmen versucht worden war, es systematisch zu lösen, beschloss der Völkerbund 1921 die Schaffung eines Hochkommissariats für die Flüchtlinge, das einen ersten Vorstoss in der Eichtung auf eine internationale Lösung darstellte.

Das auf Initiative und unter der Leitung von Fridtjof Nansen gegründete Hochkommissariat wurde bald durch andere internationale Organisationen ersetzt,, namentlich durch die Internationale Flüchtlingsorganisation (OIB), die bis zu ihrer Auflösung im Jahre 1951 allein die Auswanderung von über einer Million Flüchtlingen nach Übersee ermöglichte. Dem Hochkommissariat der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge, das ihr Ì951 nachfolgte, unterstanden in jenem Zeitpunkt über zwei Millionen Flüchtlinge; Ende 1958 war diese Zahl auf l 400 000 gesunken, obwohl inzwischen 300 000 neue Flüchtlinge, darunter 200 000 Ungarn, hinzugekommen waren. Ausserdem errichteten die Vereinigten Nationen 1948 eine unter der Abkürzung UNKWA bekannte Sonderorganisation für die Hilfe an rund eine Million arabischer Flüchtlinge im Nahen Osten.

Andere, in der Welt verstreute Flüchtlinge unterstehen juristisch keinem internationalen Mandat, was eine planmässige Hilfe erschwert, wenn das Gastland dieser Aufgabe allein nicht genügen kann. Die Vereinigten Nationen haben die Durchführung des Weltflüchtlingsjahres gerade deshalb beschlossen, um zu versuchen, einer möglichst grossen Zahl dieser Entwurzelten ohne Bücksicht auf Kategorien, Mandate, Kontinente und Bässen Hilfe zu bringen. Gewiss wird diese Aktion das Problem nicht restlos beseitigen, doch wenn sie die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllt, können beträchtliche Fortschritte erzielt werden. Tausende von Menschen, die heute in Lagern oder anderswo ein kümmerliches Dasein fristen, werden endlich wieder ein normales Leben führen können.

Um Ihnen von den Hilfsmöglichkeiten, die sich einer internationalen Aktion dieser Art bieten, und der Notwendigkeit entsprechender Massnahmen ein besseres Bild zu vermitteln, wollen wir nun die drei wichtigsten der heute bestehenden Kategorien von Flüchtlingen etwas näher ansehen : 1. Flüchtlinge, die dem Mandat des Hochkommissars der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge unterstehen Es handelt sich dabei um - in zahlreichen Fällen staatenlose - Personen, die nicht in ihr Heimat- oder Herkunftsland zurückkehren
können, da sie dort auf Grund ihrer Basse, ihrer Beligion, ihrer Nationalität oder ihrer politischen Ansichten verfolgt würden.

Die Zahl der unter der Obhut des Hochkommissars fallenden Flüchtlinge wird auf über eine Million in Europa und auf etwa eine halbe Million in den anderen Erdteilen lebende Menschen geschätzt. Die meisten von ihnen sind durch Vermittlung des Hochkommissariats oder anderer Organisationen bereits in ihrem endgültigen Aufnahmeland angesiedelt worden; in diesem Fall beschränkt sich der Hochkommissar darauf, ihnen internationalen Bechtsschutz zu gewähren, wobei er sich vor allem auf das internationale Abkommen über die Bechtsstel-

516 lung der Flüchtlinge stützt, das 1951 in Genf abgeschlossen wurde und 1955 für die Schweiz in Kraft getreten ist.

Die Hauptaufgabe des Hochkommissariats besteht darin, das Flüchtlingsproblem durch Heimschaffung, Eingliederung oder Auswanderung zu lösen; ·die Auswanderung wird oft durch die Hilfe des CIME1) erleichtert. Ausser einer kleinen Gruppe von 11 000 Ungarnflüchtlingen, die sich noch in Österreich befinden, handelt es sich gegenwärtig darum, in Europa oder in überseeischen Ländern 21 000 Flüchtlinge anzusiedeln, die noch in europäischen Lagern untergebracht sind, und zwar fast die Hälfte seit zehn oder mehr Jahren. Ein Drittel sind in den Lagern geborene Kinder. 17 500 dieser Flüchtlinge kommen die Hilfsaktionen des Hochkommissars zugute, während die andern von verschiedenen staatlichen oder wohltätigen Organisationen, namentlich dem USEP2), betreut werden. Das Hochkommissariat hat einen Plan ausgearbeitet, dessen Durchführung befriedigend fortschreitet und der darauf ausgeht, alle europäischen Lager, in denen sich seiner Obhut anvertraute Flüchtlinge befinden, bis Ende 1960 zu schliessen. Wahrscheinlich können bis Ende 1959 alle Lager in Griechenland geschlossen und ihre Insassen definitiv neu angesiedelt werden, während, die Lager in Österreich, Deutschland und Italien 1960 aufgehoben werden können, sofern der Hochkommissar den Betrag von 4 Millionen Dollar aufbringt, der ihm zur Beendigung seines Programms für die Schliessung der Lager noch fehlt.

Ferner bleiben rund 100 000 Flüchtlinge neu anzusiedern, die in Europa entweder ausserhalb der Lager oder in nicht offiziellen Lagern leben; darunter befinden sich 80 000 alte Leute, Invalide und unheilbare Kranke. Während das Hochkommissariat, das USEP oder die Eegierungen selbst sich bemühen, für 23 000 dieser Flüchtlinge eine dauernde Lösung zu finden, werden 74 000 weitere Flüchtlinge mangels genügender Mittel von keinem festen Programm erfasst.

Der Hochkommissar befasst sich auch damit, rund 10 000 in Griechenland lebenden Flüchtlingen, von denen ein beträchtlicher Teil griechischer oder armenischer Abstammung ist, eine neue Existenz zu verschaffen. Der Unterhalt dieser Flüchtlinge in einem Land, das noch unter den Folgen des Krieges leidet, stellt für den griechischen Staat eine schwere Last dar, die er nicht ohne internationale
Hilfe tragen kann. Bis ihre Auswanderung möglich ist, müssen die meisten dieser Flüchtlinge in Vorortsquartieren unter dürftigsten Verhältnissen leben.

Die Dienstzweige des Hochkommissariats besorgen mit Unterstützung des CIME die Evakuation und Plazierung der europäischen Chinaflüchtlinge, von denen noch zu Beginn dieses Jahres nahezu 10 000 darauf warteten, China verlassen zu können. Diese Flüchtlinge gelangen in kleinen Gruppen nach Hongkong, nach dem Gutdünken der chinesischen Behörden, die das Ausreisevisum 1 ) CIME : Comité intergouvememental pour les migrations européennes (Zwischenstaatliches Komitee für europäische Auswanderung).

2 ) USEP: United States Escapee Program (Programm für Plüchtlingshilfe der Vereinigten Staaten).

517 erteilen. Das Hochkommissariat sendet ihnen Hilfe und übernimmt die Kosten ihres Unterhaltes in Hongkong, während das CIME sich mit ihrem Transport nach den überseeischen Ländern befasst, wo sie dank den gemeinsamen Bemühungen des Hochkommissariats, des CIME und der Eegierung des Aufnahmelandes neu angesiedelt werden.

Ein neues brennendes Problem betrifft schliesslich die 180 000 algerischen Flüchtlinge. Das Internationale Komitee vom Boten Kreuz und danach die Liga der Botkreuzgesellschaften haben ihnen von Anfang an ihre Hilfe zukommen lassen; von diesen Flüchtlingen, hauptsächlich Frauen und Kinder, leben 120 000 in Tunesien und 60 000 in Marokko, wo sie trotz den grosszügigen Nahrungsmittelspenden der Vereinigten Staaten bitteren Mangel leiden. Die Organisation der Vereinigten Nationen beauftragte den Hochkommissar, ihnen zu helfen1); er kam mit der Liga der Botkreuzgesellschaften überein, die Beiträge und Hilfeleistungen zu zentralisieren, deren Verteilung nun der Liga, im Einvernehmen mit der tunesischen und der marokkanischen Gesellschaft des Boten Halbmondes obliegt.

2. Flüchtlinge, die dem Mandat des Bureaus der Vereinigten Nationen für Unterstützung und Arbeitsbeschaffung für die Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNBWA) unterstehen.

Es handelt sich dabei um Araber, die Palästina bei der Gründung des Staates Israel im Jahre 1948 verlassen haben. Über eine Million dieser Flüchtlinge lebt verteilt in Jordanien, im Libanon, in Syrien und in der Zone von Gaza.

Nahezu vierzig Prozent befinden sich in Lagern, die grossenteils vom UNBWA errichtet wurden. Das UNBWA sorgt für den Unterhalt sämtlicher Flüchtlinge, gleichgültig, ob sie in Lagern untergebracht sind oder nicht; es trifft die notwendigen sanitarischen Massnahmen und organisiert den Schulunterricht und die berufliche Ausbildung.

3. Andere Flüchtlinge Die Zahl der Flüchtlinge, die weder der Obhut des Hochkommissars noch jener des UNBWA unterstehen, ist statistisch nicht erfassbar. In Europa befinden sich Tausende solcher Flüchtlinge in nicht offiziellen Lagern in Deutschland und Österreich; andere, offiziell in Lagern untergebrachte Flüchtlinge gelangen nicht oder nur in geringem Masse in den Genuss internationaler Hilfe, weil sie zur Kategorie der sogenannten «nationalen» Flüchtlinge gehören, mit andern Worten, weil sie in
ein Land geflüchtet sind, aus dem sie herstammen oder ursprünglich herstammten; diese nationalen Flüchtlinge sind vor allem in Deutschland, Österreich, Italien und Griechenland zu finden.

Die chinesischen Flüchtlinge in Hongkong, deren Zahl sich auf eine Million beläuft, stellen die umfangreichste Gruppe von Flüchtlingen dar, die keine internationale Unterstützung von Bedeutung erhalten ; sie fallen ausschliesslich !) Resolution 1286 (XIII), die am S.Dezember 1958 anlässlich der XIII. Generalversammlung gefasst wurde.

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den .britischen Behörden zur Last. Der Hochkommissar ist wohl beauftragt worden, die Beiträge, die zu ihren Gunsten geleistet werden könnten, zusammenzufassen, doch handelt es sich um ein so weitschichtiges Problem, dass es allein alle Mittel und die ganze Tätigkeit des Hochkommissariats in Anspruch nehmen könnte. Die Zahl dieser Flüchtlinge entspricht in der Tat ungefähr jener der arabischen Palästinaflüchtlinge, wofür die Vereinigten Nationen eine Sonderorganisation geschaffen haben.

Es gibt noch viele andere Flüchtlinge : in Indien - namentlich die Flüchtlinge aus dem Tibet -, in Pakistan, in Vietnam, ganz abgesehen von den Personen, die Aegypten im Anschluss an die Ereignisse der Suezkanalkrise verlassen mussten.

III.

Die Beteiligung der Schweiz Am 28. Juni 1959 eröffnete der Bundespräsident das Weltflüchtlingsjahr in der Schweiz durch eine in der Folge von der schweizerischen Presse übernommene Kadioansprache. Er appellierte an die Freigebigkeit der Bevölkerung und forderte diese auf, die Bestrebungen des schweizerischen Komitees für das Weltflüchtlingsjahr zu unterstützen und auf diese Weise auf privater Ebene die Sonderbeiträge zu ergänzen, welche die Eidgenossenschaft als offizielle Beteiligung an diese humanitäre Aktion zu leisten gedachte.

Der Aufruf des Bundespräsidenten brachte den Willen der Schweiz zum Ausdruck, möglichst aktiv an diesem Werk der internationalen Solidarität mitzuarbeiten, obwohl unser Land weder den Vereinigten Nationen noch dem UNBWA, sondern nur dem Exekutivausschuss des Hochkommissariats der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge angehört. Wenn Sie den in dieser Botschaft enthaltenen Anträgen zustimmen, könnten die Anstrengungen gleichzeitig auf privater und auf offizieller Ebene erfolgen. Die beiden Aktionen könnten soweit wie möglich aufeinander abgestimmt werden, wodurch sich ein Höchstmass an Wirksamkeit erzielen liesse.

A. Die privaten Anstrengungen Im vergangenen April wurden die Delegierten der verschiedenen schweize-.

rischen Vereinigungen, die sich mit Flüchtlingsfragen befassen, vom Politischen Departement zu einer Besprechung eingeladen, um ein Aktionskomitee zugunsten des Weltflüchtlingsjahres zu gründen. Das Komitee wurde im darauffolgenden Monat unter Beteiligung von Pressevertretern endgültig gebildet; zu seinem Vorsitzenden wählte es Herrn Professor Carl Ludwig. Es erblickt seine Aufgabe darin, die öffentliche Meinung zu orientieren und eine konkrete Aktion zu organisieren, die den Willen der schweizerischen Bevölkerung zum Ausdruck bringt, während des Weltflüchtlingsjahres eine zusätzliche Anstrengung zu unternehmen.

519 Dieses beschränkte Arbeitskomitee geniesst die Unterstützung eines grossen Ehrenkomitees, das unter dem Patronat des Bundespräsidenten steht und angesehene Vertreter aller Kreise umfasst, so die Vorsteher des Politischen Departements, des Justiz- und Polizeidepartements und des Post- und Eisenbahndepartements, die Präsidenten und Vizepräsidenten der beiden Eäte, die Präsidenten der parlamentarischen Gruppen, die Vertreter der Kirchen und der privaten Hilfsorganisationen, die Vertreterinnen der wichtigsten schweizerischen Frauenvereine sowie die Vertreter der bedeutendsten "Wirtschaftsverbände.

Unter Berücksichtigung der Kollekten, die zugunsten der Flüchtlinge bereits alljährlich durchgeführt werden, setzte sich das Arbeitskomitee im vergangenen Mai die drei folgenden Ziele : 1. A u f k l ä r u n g des Publikums Das Komitee hat diese Aufgabe seinem Sekretariat übertragen, das von der Schweizer Auslandhilfe unentgeltlich geführt wird. Es handelt sich darum, die Bevölkerung durch die Presse, das Eadio und das Fernsehen aufzuklären und den Zeitungen sowie Privatpersonen alle gewünschten Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen.

2. Intensivierung der .traditionellen Kollekten Ab Mitte Juni findet jedes Jahr eine öffentliche Sammlung zugunsten der in der Schweiz lebenden Flüchtlinge statt. Sie wird von der Schweizerischen Zentralstelle für Flüchtlingshilfe organisiert, deren Sitz sich in Zürich befindet ; dieses Jahr wurde die Kollekte durch einen Aufruf des Vorstehers des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes eröffnet, der sie unter das Zeichen des Weltflüchtlingsjahres stellte.

Jeweils im Monat Februar jedes Jahres führt die Schweizerische Auslandhilfe eine Sammlung durch, die zu einem grossen Teil für eine systematische Hilfeleistung an gewisse ausserhalb unserer Grenzen lebende Flüchtlingsgruppen bestimmt ist. Die Aktion vom Februar 1960 wird sich zur Erhöhung ihrer Wirkung auf das Weltflüchtlingsjahr stützen.

3. S o n d e r k o l l e k t e im Herbst In Übereinstimmung mit dem Wunsche der Vereinigten Nationen, das Weltflüchtlingsjahr möge durch ausserordentliche Anstrengungen gekennzeichnet sein, hat das Komitee für den Oktober eine Sondersammlung vorgesehen, die einzig durch die Presse, das Eadio und das Fernsehen, unter Ausschluss jeglicher Strassen- und Hauskollekten,
erfolgen wird. Der Ertrag dieser Sammlung wird im Einvernehmen mit dem Hochkommissar der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge zur Durchführung eines Aktionsprogrammes zugunsten von drei Kategorien von Flüchtlingen verwendet werden, nämlich :

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a. in Griechenland Es handelt sich um Flüchtlinge griechischer oder armenischer Abstammung, die nun zu alt sind, um arbeiten zu können. Für sie wird ein Altersheim gebaut werden. Dieses wird 134 Personen beherbergen, welche die Möglichkeit haben werden, dort ihr Familienleben fortzusetzen. Die Kosten dieses Projektes belaufen sich auf nahezu 700 000 Franken. Die Finanzierung wird sichergestellt durch Beiträge des Hochkommissariats, das die Geldmittel zentralisiert, der Stiftung Gulbenkian1), gewisser französischer Spender und der Schweizer Auslandhilfe als Ausführungsorgan des schweizerischen Komitees für das Weltflüchtlingsjahr. Die Delegation des Weltkirchenrates in Athen übernimmt die Verantwortung für die Arbeiten.

b. in Österreich In der Steiermark leben ebenfalls betagte Flüchtlinge, die ein Heim benötigen. Ein Stück Land steht ihnen in Graz-Strassgang bereits zur Verfügung. Dort könnte ein Hospiz mit 50 Betten errichtet werden. Caritas, welche die Initiative zu diesem Projekt ergriffen hat, und die Schweizer Auslandhilfe im Namen des schweizerischen Komitees für das Weltflüchtlingsjahr sollten zu diesem Zweck eine Summe von rund 400 000 Franken zusammenbringen. Je grösser der Anteil ist, den das Komitee übernimmt, desto mehr Mittel verbleiben für die langfristige Betreuung der Flüchtlinge.

c. in Tunesien und in M a r o k k o .

Es würde sich in erster Linie darum handeln, im Einvernehmen mit dem Hochkommissariat der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge, der Liga der Botkreuzgesellschaften und der tunesischen und der marokkanischen Gesellschaft des Boten Halbmondes den algerischen Flüchtlingskindern in Tunesien und Marokko eine Nahrungsmittelhilfe zukommen zu lassen. Trotz den amerikanischen Getreidelieferungen und den bisherigen Hilfeleistungen der internationalen. Organisationen erreicht die Tagesration oft nicht einen ausreichenden Kalorienwert, so dass eine zusätzliche Hilfe nützlich wäre, vor allem im Winter. Andere dringend benötigte Güter wie Decken, Kleider, Schuhe und Stoffe könnten später geliefert werden. Das schweizerische Bote Kreuz hat übrigens an seine Sektionen einen Aufruf erlassen, ebenfalls im Oktober eine Kleidersammlung zugunsten dieser Kinder durchzuführen.

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) Calouste Gulbenkian, ein im Jahre 1955 verstorbener Financier armenischer Abstammung, bestimmte in seinem Testament, sein ganzes Vermögen, dessen Erträgnisse in jenem Zeitpunkt auf jährlich 50 Millionen Schweizerfranken geschätzt wurden, sei für die Errichtung einer dem öffentlichen Interesse dienenden privatreohtlichen Stiftung mit Sitz in Lissabon zu verwenden. Die Stiftung dient karitativen, künstlerischen, erzieherischen und wissenschaftlichen Zwecken. Obwohl die Einkünfte der Stiftung, die zum grössten Teil von der Irak Petroleum Company herrühren, durch die Ereignisse im Mittleren Orient geschmälert wurden, sind sie immer noch beträchtlich.

521 Wenn genügend Geldmittel aufgebracht werden, beabsichtigt das Komitee, seine Aktion dadurch zu ergänzen, dass es in Tunesien Kinderheime, Primarschulen und Berufsausbildungszentren für junge algerische Flüchtlinge baut, von denen viele verwaist oder von ihren Eltern getrennt sind.

B. Die offiziellen Anstrengungen Parallel zu den von der Bevölkerung geforderten Anstrengungen stellt sich den Bundesbehörden die Aufgabe, dem Interesse, das sie dem Weltflüchtlingsjahr entgegenbringen, konkreten Ausdruck zu verleihen. Die wirksamste Art der Beteiligung an dieser internationalen Aktion würde darin bestehen, eine zusätzliche Anzahl Flüchtlinge in unserem Lande aufzunehmen. Wir haben die Frage mit vollstem Verständnis geprüft, sahen uns jedoch zur Feststellung gezwungen, dass die Anwesenheit Tausender ungarischer Flüchtlinge in der Schweiz und die ständige Aufnahme kleiner Flüchtlingsgruppen und einzelner Flüchtlinge uns, vorderhand wenigstens, nicht gestatten, wiederum die Eingliederung einer bedeutenden Zahl neuer Flüchtlinge ins Auge zu fassen. Unser Land wird jedoch auch weiterhin vereinzelte Flüchtlinge aufnehmen, vor allem solche, deren Angehörige sich schon in der Schweiz befinden, sowie Gruppen von Flüchtlingen, die als «Härtefälle» gelten, das heisst alte oder kranke Leute.

Da die Aufnahme neuer Flüchtlinge in grosser Zahl ausgeschlossen ist, bleibt die Möglichkeit, im Bereich der finanziellen Leistungen eine zusätzliche Anstrengung zu vollbringen. Unter dem Vorbehalt Ihrer Zustimmung beabsichtigen wir, zwei Sonderbeiträge zu gewähren, nämlich einen dem schweizerischen Komitee für das Weltflüchtlingsjahr und einen dem Hochkommissar der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge.

1. Der Beitrag an das schweizerische Komitee Wenn das schweizerische Aktionskomitee die drei Ziele seines Programms vom kommenden Oktober erreichen und die Aktion in einem Maßstab durchführen soll, der sowohl der Sache wie den humanitären Traditionen der Schweiz angemessen ist, so werden Summen benötigt, die nicht allein durch die Sonderkollekte aufgebracht werden können. Eine Hilfe der Eidgenossenschaft erscheint somit angezeigt, um so mehr, als sie geeignet wäre, die Bevölkerung anzuspornen, gesamthaft mindestens einen ebenso hohen Betrag wie die Behörden zu spenden.

Nachdem wir uns über die Pläne und Hoffnungen
des Komitees orientiert hatten, beschlossen wir im Mai, die Aktion finanziell zu unterstützen und Sie zu ersuchen uns zu diesem Zweck einen Kredit von einer Million Franken zu gewähren, der im Einvernehmen mit dem Hochkommissar zur Deckung der dringendsten Bedürfnisse verwendet werden soll.

Während das Komitee die Einzelheiten seines Programms ausarbeitete und in der Schweiz und im Ausland bereits die nötigen Kontakte aufnahm, veröffentlichte die französische Eegierung am 11. Juni 1959 den Text einer Er-

522 klärung des Ministerpräsidenten über den Unterhalt der algerischen Flüchtlinge in Tunesien und in Marokko. Darin hiess es namentlich: «Das internationale Eote Kreuz, wohltätige Organisationen und das Hochkommissariat der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge erlassen in der ganzen Welt Aufrufe zur Unterstützung unserer Landsleute. Wenn die französische Eegierung auch allen jenen, die sich um die Not dieser Leute gekümmert haben, zu Dank verpflichtet ist, legt sie doch Wert darauf, feierlich zu erklären, dass Frankreich die alleinige und volle Verantwortung für Sorge um das Wohl der französischen Bürger beansprucht, unter denen sich zahlreiche Frauen, Kinder und betagte Leute befinden, die durch die Eebellion aus dem Landesgebiet vertrieben worden sind.

Die französische Eegierung hat zu diesem Zweck die nötigen Kredite eröffnet.» Diese Mitteilung wurde uns durch die französische Botschaft offiziell zur Kenntnis gebracht und wurde von der französischen Delegation, die im gleichen Monat an den Arbeiten des Exekutivausschusses für das Programm des Hochkommissars teilnahm, öffentlich bestätigt.

Da die Sonderkollekte unter anderem gerade für die Hilfe an die algerischen Flüchtlingskinder in Tunesien und Marokko bestimmt war, roussten dieses Programm und seine allfällige finanzielle Unterstützung durch die Eidgenossenschaft im Lichte der Erklärung der französischen Eegierung neu überprüft werden. Wir verstehen die Gründe, die zu dieser Erklärung führten, sehr gut, erachteten wir es dennoch aus den folgenden Erwägungen nicht für angebracht auf die vom Aktionskomitee vorbereiteten Projekte zu verzichten: vor allem muss der rein humanitäre Charakter der vorgesehenen Hilfe unterstrichen werden. Sie ist für Kinder bestimmt, denen dringend geholfen werden muss, wo sie sich auch immer befinden, wobei dieser Geste weder von der einen noch von der anderen Seite auch nur die geringste politische Tragweite beigemessen werden kann. Anderseits gehört die Schweiz, wie übrigens auch Frankreich, dem Exekutivausschuss für das Programm des Hochkommissars an. Dieser ist von den Vereinigten Nationen offiziell beauftragt worden, sein Mandat auf die algerischen Flüchtlinge in Tunesien und Marokko auszudehnen1). Solange dieser Beschluss in Kraft bleibt, betrachten wir es als unsere Pflicht, die Bemühungen des Hochkommissars
im Eahmen seines Auftrages und ohne Eücksicht auf irgendwelche Erwägungen politischer Natur zu unterstützen. Übrigens können die Massnahmen, die Frankreich autonom trifft, wie hohe Kredite für diesen Zweck auch vorgesehen werden mögen, erst nach Ablauf der Fristen wirksam werden, die für die Verhandlung, den Abschluss und das Inkrafttreten formeller Abkommen mit den Eegierungen in Tunis und Eabat notwendig sind.

Zudem sollte diese Unterstützung auf lange Sicht erfolgen, um sämtliche internationalen Hilfeleistungen dauernd ersetzen zu können. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sein werden, kann das schweizerische Aktionskomitee ein anderes Ziel wählen und den Eest der für die algerischen Kinder bestimmten Mittel einer anderen Kategorie von Flüchtlingen zuwenden.

*) Resolution 1286 (XIII), die am 5. Dezember 1958 anlässlich der XIII. Generalversammlung gefasst wurde.

523 Inzwischen halten wir es für angezeigt, das gesamte vom Aktionskomitee vorbereitete Herbstprogramm, ohne Bücksicht auf irgendwelche andere als streng humanitäre Erwägungen, zu unterstützen. Wenn sie uns die nötigen Kredite gewähren, könnten wir dem Komitee nach Massgabe der Bedürfnisse Beträge bis zur Höchstgrenze von einer Million Franken ausrichten. Da sich die Lage noch ändern kann, namentlich was die in Tunesien und Marokko vorgesehenen Massnahmen betrifft, möchten wir uns völlige Beschlussfreiheit mit Bezug auf Verteilung und Zuwendung dieser Mittel, im Einvernehmen mit dem Aktionskomitee und dem Hochkommissar, vorbehalten.

2. Der Beitrag an den Hochkommissar der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge In der Hoffnung, dass das Weltflüchtlingsjahr ihm vermehrte Mittel einbringen werde, hat der Hochkommissar ein zusätzliches Programm in der Höhe von 7,3 Millionen Dollar vorgesehen, die gestatten würden, die ordentlichen Programme für 1960 im Betrage von 4,7 Millionen Dollar beträchtlich zu erweitern. Der Hochkommissar wäre somit in der Lage, Projekte im Werte von insgesamt 12 Millionen Dollar in Angriff zu nehmen, wenn ihm die Begierungen,.

die wohltätigen Vereinigungen und das Publikum die nötigen Mittel bereitstellten.

Die verschiedenen Projekte bezwecken, die Bäumung der Lager fortzusetzen, die nicht in Lagern lebenden Flüchtlinge, die noch kein neues Fortkommen gefunden haben, zu unterstützen, den europäischen Chinaflüchtlingen bei der Ausreise aus China und beim Aufbau einer neuen Existenz behilflich zu sein und den bedürftigsten Flüchtlingen sowie den in Griechenland neu ankommenden Flüchtlingen beizustehen.

In ihrer Eigenschaft als Mitglied des Exekutivausschusses für das Programm des Hochkommissars fühlt sich die schweizerische Begierung moralisch verpflichtet, diesen zu unterstützen, damit er das zusätzliche Ziel des Weltflüchtlingsjahres erreichen kann. Unser Land hat zwar von jeher an sämtliche Programme für Flüchtlingshilfe einen wesentlichen Beitrag geleistet, sei es an jene des Hochkommissariats, des UNBWA und des Zwischenstaatlichen Komitees für europäische Auswanderung, sei es an jene der Schweizer Auslandhilfe oder des Schweizerischen Boten Kreuzes. In den Jahren 1957, 1958 und 1959, als die Krise in Ungarn und das Programm für die Schliessung der Lager uns zur Erhöhung
unseres Beitrages veranlassten, wendeten wir für die ausserhalb unserer Landesgrenzen lebenden Flüchtlinge insgesamt über 13 Millionen Franken auf, wovon 7 Millionen durch Vermittlung des Hochkommissariats der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge. Dessenungeachtet müssen wir unser Werk fortsetzen, solange es Flüchtlinge gibt, und die-Organisationen für Flüchtlingshilfe nach besten Kräften unterstützen.

Der Hochkommissar ist der Ansicht, dass er, wenn alle Begierungen ihren Jahresbeitrag verdoppelten, sein Ziel, unter Einsatz der ihm aus nichtstaatlichen Quellen zufliessenden Mittel erreichen könnte. Indem wir den Betrag von 2,3 Millionen Franken, den wir dem Hochkommissar für die Jahre 1958,

524 1959 und 1960 für sein Programm zur Schliessung der Lager entrichteten, unseren Berechnungen zugrunde legen, schlagen wir Ihnen vor, dem Hochkommissar eine zusätzliche Summe von 750 000 Franken als Beitrag an sein Spezialprogramm für das Weltflüchtlingsjahr zu-gewähren.

Wir möchten hier noch einen indirekten Beitrag unseres Landes erwähnen.

Auf Anregung des Hochkommissariats der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge, die allen am Weltflüchtlingsjahr teilnehmenden Länder bekanntgegeben wurde, hat sich die Generaldirektion der schweizerischen Post-, Telegraphenund Telephonverwaltung bereit erklärt, ab T.April 1960 eine Sondermarke herauszugeben, die das Publikum auf diese internationale Aktion hinweisen soll.

IV.

Schlussfolgerungen Dank dem Kredit von 11,5 Millionen Franken, den Sie uns durch den Bundesbeschluss vom 20. März 1958 betreffend die Weiterführung der internationalen Hilfstätigkeit zur Verfügung stellten, konnten wir die ordentlichen Programme der internationalen Organisationen und der Schweizerischen Vereinigungen, die sich mit der Hilfe an ausserhalb unserer Grenzen lebende Flüchtlinge befassen, finanziell unterstützen. Die eingegangenen Verpflichtungen und die nicht nur zugunsten der Flüchtlinge, sondern auch für andere Bedürfnisse im Eahmen der internationalen Hilfstätigkeit vorgesehenen Massnahmen werden bis Ende 1960 den gegenwärtigen Saldo dieses Kredites aufbrauchen. Der Beschluss der Vereinigten Nationen, ein Weltflüchtlingsjahr durchzuführen, schafft für uns jedoch eine neue Situation und veranlasst uns, ausserordentliche Beiträge von einer gewissen Bedeutung ins Auge zu fassen.

Nur ein ad hoc gewährter Kredit würde uns gestatten, dem Anteil, den wir von der Grosszügigkeit des Schweizervolkes glauben erwarten zu dürfen, denjenigen der Eidgenossenschaft beizufügen. So wäre unser Land in der Lage, sich in wirksamer Weise an den aussergewöhnlichen Anstrengungen zu beteiligen, welche die Vereinigten Nationen zum Anlass des Weltflüchtlingsjahres empfohlen haben. Wir beantragen Ihnen deshalb, dem beiliegenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zuzustimmen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 25.August 1959.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler: Ch. Oser

525 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die schweizerische Beteiligung am Weltflüchtlingsjahr

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 25. August 1959, beschliesst:

Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt : o. dem schweizerischen Komitee für das Weltflüchtlingsjahr nach Massgabe der Bedürfnisse Beiträge bis zur Höchstgrenze von einer Million Pranken auszurichten und über die Verwendung dieser Mittel im Einvernehmen mit dem Komitee sowie mit dem Hochkommissar der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge zu bestimmen ; b. dem Hochkommissar der Vereinigten Nationen für die Flüchtlinge eine Summe von 750 000 Franken als ausserordentlichen Beitrag an sein Spezialprogramm für das Weltflüchtlingsjahr zu gewähren.

Art. 2 Die notwendigen Kredite sind in die .Nachtragskredite 1959, II. Serie, und in den Voranschlag für 1960, aufzunehmen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die schweizerische Beteiligung am Weltflüchtlingsjahr (Vom 25. August 1959)

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