4 8

6

N o

9

# S T #

1

Bundesblatt 111. Jahrgang

# S T #

Bern, den 26.November 1959

7940

Band II

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1958/59 (Vom 3.November 1959) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Unter Bezugnahme auf Artikel 2 des Regulativs Ihrer ständigen Alkoholkonimissionen vom 10. Juli 1903 beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom .Juli 1958 bis 30.Juni 1959 nachstehenden Bericht zu unterbreiten.

I. Allgemeines Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze veröffentlichten Erlasse herausgekommen : 1. Bundesratsbeschluss vom 11. Juli 1958 über die Verwertung der Kartoffelernte 1958; AS 19.58, 437.

2. Bundesratsbeschluss vom 26.August 1958 über die Rückvergütung der fiskalischen Belastung auf den in der Zeit vom 1. Juli 1957 bis 30. Juni 1958 ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen; AS 1958, 591.

8. Bundesratsbeschluss vom 5. September 1958 über die Verwertung der Kernobsternte 1958; AS 1958, 681.

4. Bundesratsbeschluss vom 5. September 1958 betreffend die Übernahmepreise für Kernobstbranntwein und die Besteuerung gebrannter Wasser; AS 1958, 685.

Bundesblatt. 111. Jahrg. Bd.II.

68

962

5. Bundesratsbeschluss vom S.September 1958 über die Preisfestsetzung für Kartoffeln der Ernte 1958; AS 1958, 688.

6. Bundesratsbeschluss vom 24.Februar 1959 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Sprit zum Trinkverbrauch; AS 1959,119.

7. Bundesratsbeschluss vom 24.Februar 1959 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Kiech- und Schönheitsmittel; AS 1959,121.

8. Bundesratsbeschluss vom 24.Februar 1959 über die Entrichtung von Monopolgebühren; AS 1959,124.

Über die der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen ist folgendes zu berichten:

1. Fachkommission Die Fachkommission tagte am 18. August 1958 in Bern. Zur Erörterung standen die Mostobstpreise, die Übernahmepreise für Kernobstbranntwein und die Besteuerung der Spezialitätenbranntweine im Geschäftsjahr 1958/59.

2. Alkoholiekurskommission Die Alkoholrekurskommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres drei Sitzungen abgehalten. Die Geschäftstätigkeit zeigt folgendes Bild: Zu Beginn des Berichtsjahres hängig Eingang im Berichtsjahr

5 Beschwerden 19 Beschwerden Zusammen 24 Beschwerden

Hievon wurden erledigt durch: Gutheissung Abweisung

'

keine Beschwerden 15 Beschwerden

Nichteintreten Eückzug Hängig am Ende des Berichtsjahres

l Beschwerde 4 Beschwerden 4 Beschwerden Zusammen

24 Beschwerden

963

II. Verwaltung A. Personal Der Personalbestand betrug am 30. Juni 1959: Beamte und ständige Angestellte

Allgemeine Verwaltung Lagerhaus Delsberg Lagerhaus Eomanshorn Lagerhaus Schachen bei Malters

. .

o,.«...*:,,,,

l'abnÄ Arbelter

Vorübergehend no,,..m(.

angestelltes ÄÄ' Personal bestand

190

--

--

190

13

--

12

25

7

--

--

7

7

--

--

7

217

--

12

229

Der Personalbestand ist unverändert geblieben.

B. Gesamtauslagen für die Verwaltung Im Voranschlag war eine Gesamtausgabe für die Verwaltung von 5 023 000 Franken vorgesehen. Verausgabt wurden 5 217 395.61 Franken.

8 ^.SÄTM iy&o/&9

1. Personalaufwand: r o. Zentralverwaltung

Er.

Personalbezüge und feste Zulagen

2 742 060.60

Teuerungszulagen Eeisekosten Beiträge an die Versicherungs-und Einleger kasse

184 470.20 286993.65 238 134.80

Teuerungszulagen an Eentenbezüger . . . .

Arbeitgeberbeiträge an die AHV Prämien an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Kleiderentschädigungen und Vergütungen für ausserordentliche Dienstleistungen an die Beamten des Aussendienstes Andere Entschädigungen und Unvorhergesehenes

96070.-- 58487.20

Übertrag

8096.--

11600.-- 26 187.50 3652099.95

Lau

a M^ £?ohlag iöoo/&y

Fr.

964 Laut Rechnung Laut Voranschlag' 1958/09 1958/59 Fr.

Fr.

davon ab: Rückvergütungen zu Lasten Konto 121.17 BaukontoDelsberg . .

>. 121.18Baukonto Schachen . .

821.05 Rektifikation 397.02 Brennereiauf sichtstellen

Übertrag Fr.

37000.-- 2000.-- 19500.-- 50 000. --

3652099.95

Total Personalaufwand Zentralverwaltung . .

6. Lagerhäuser Personalbezüge und feste Zulagen Teuerungszulagen Reisekosten .

Beiträge an die Versicherungs- und Einlegerkasse Arbeitgeberbeiträge an die AHV Prämien an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Andere Entschädigungen und Un vorh ergesehenes davon ab: Rückvergütungen zu Lasten Baukonto Delsberg und Schachen, Rektifikation, Unterhalt der Lagerhäuser Romanshorn und Schachen und Diverse Total Personalaufwand Lagerhäuser . . . .

3543599.95

108 500. -- 3578000.--

357331.40 21760.90 781.85 28505.-- 7 645.40 7145.50 11 665.55 434835.60

111333.65 323501.95

391000.--

Auf die einzelnen Lagerhäuser verteilt sich der P e r s o n a l a u f w a n d Wie folgt:

Delsberg

Personalbezüge und feste Zu»r.

lagen 200687.90 Teuerungszulagen 10723.50 Reisekosten 404.10 Beiträge an die Versicherungsund Einlegerkasse 15469.65 Arbeitgeberbeiträge an die AHV 4275.45 Prämien an die Schweizerische UnfaUversicherungsanstalt .

5381.40 Andere Entschädigungen und Unvorhergesehenes . . .

9993.80 246935.80 Davon ab: Rückvergütungen . 103792.70 143143.10

Romanshorn

Schachen

Zusammen

Fr.

78715.95 5609.50 207.25

Fr.

77927.55 5427.90 170.50

Fr.

357331.40 21760.90 781.85

6614.55 1706.75

6420.80 1663.20

28505.-- 7645.40

782.80

981.30

7145.50

l 385.70 95022.50 3711.10 91311.40

286.05 92877.30 ^Jjj^USS 89047.45

11_665J55 434835.60 111 333.65 323501.95

965 2. Sachausgaben:

·a. Zentralverwaltung

Laut Ahnung

Laut Voranschlag

19 /69

19B 8 /69 rr

£

Büromaterial, Formulare und Buchbinderkosten Mobiliar und Büromaschinen Laboratoriumsbedarf Bank-, Post- und Zollspesen, Telephon- und Telegrammgebühren, Transportspesen, Betreibungskosten, Gerichtskosten " Gebäudeversicherung Büroentschädigung an Beamte des Aussendienstes Entschädigung an das Eidgenössische Statistische Amt Camionnette, Betrieb und Unterhalt . . . .

Hausdienst und Eeinigung Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser . .

Übrige Sachausgaben Total Sachausgaben Zentralverwaltung

99582.95 55 084.40 64788.58

76177.42 4804.50 12850.-- 24920.-- 18087.41 64 393.90 24 079.90 9768.20

. . .

448937.21

Versicherung der Gebäude Überfuhrgebühren, Standgelder, Waaggebühren usw Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser . .

Diverse Betriebskosten

15419.55 13225.65 21 555.05 80 549.60

Total Sachausgaben Lagerhäuser

80749.85

375000.--

b. Lagerhäuser

104000.--

Auf die einzelnen Lagerhäuser verteilen sich die Sachausgaben wie folgt: Versicherung der Ge-

bäude Überfuhrgebühren, Standgelder, Waaggebühren usw. . . .

Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser. .

Di verse Betriebskosten.

Burgdorf Fr.

Delsberg Fr.

Romanshorn Fr.

Schachen Fr.

Zusammen Fr.

332.25

6208.85

4439.50

4438.95

15419.55

842.20

7290.25

5050.60

42.60

13225.65

168.75 10901.35 841.65 17872.25

5448.85 6331.30

2184.85

42272.70

21270.25

5036.10 21555.05 5504.40 30549.60 15022.05

80749.85

966 Für die gesamte Verwaltung ergeben sich folgende Ausgaben: 1. Personalaufwand: a. Zentralverwaltung fc. Lagerhäuser 2. Sachausgaben: o. Zentralverwaltung b. Lagerhäuser 3. Beratungen und Gutachten 4. Vergütung an die Zollverwaltung

Laut Eechnung 1958/59

Fr.

3543599.95 323501.95

Laut Voranschlag 1958/59 Fr.

3578000.-- 391000.--

448937.21 80749.85 10823.35 809783.30

375000.-- 104000.-- 25000.-- 550000.--

5217395.61

5023000.--

Die Mehrausgaben bei den Sachausgaben der Zentralverwaltung von rund 73 000 Franken wurden zur Hauptsache verursacht durch die Anschaffung von Apparaturen für das chemische Laboratorium sowie durch den Kauf eines Motorfahrzeuges für den Aufklärungsdienst der Verwaltung.

Die übrigen Mehrausgaben für Büromaterial, Formulare und Telephongebühren sind bedingt durch die überaus grosse Obst- und Kartoffelernte des Jahres 1958.

C. Brennereiaufsichtstellen Die Zahl der nebenamtlich geführten Brennereiaufsichtstellen betrug Ende Juni 1959 2573. An Entschädigungen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 984 683.70 Franken ausgerichtet. Der Voranschlag sah hiefür eine Ausgabe von l 000 000 Franken vor.

D. Gebäude und Einrichtungen Im Berichtsjahr wurden für den Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen folgende Beträge ausgelegt : Fr.

Zentralverwaltung 214321.95 Lager : Lagerhaus Burgdorf 20.80 Lagerhaus Delsberg 7397.-- Lagerhaus Romanshorn 89 010.10 Lagerhaus Schachen .-.··· 17616.70 Kesselwagen und Verschiedenes: Kesselwagen 3216.30 Containers 146356.15 Fässer 1995.-- Lager Aarberg und Attisholz 164.20 265776.25

967 Der Voranschlag für 1958/59 hatte für die beiden Posten «Zentralverwaltung» und «Lager» Beträge von 535 000 und 245 000 Franken vorgesehen. Im Berichtsjahr sind 9 Containers (Kesselbehälter) angeschafft worden.

Das neue Spritlager in Delsberg wurde im Berichtsjahr durch den Bau zusätzlicher Anlagen ergänzt. Am 30. Juni 1959 wies das Baukonto Gesamtausgaben im Betrage von 7 212 329.81 Franken auf.

E. Verzinsung An Aktivzinsen wurden vereinnahmt: ,, Zins aus Guthaben beim Eidgenössischen Finanzund Zolldepartement, beim Eidgenössischen jr.

Fr.

Schuldbuch und eidgenössischen Schuldschemdarlehen 1107164.15 Übrige Aktivzinse 2506.50 1109670.65 Die Passivzinsen betrugen: Verzinsung des Versicherungsfonds 559.15 Verzinsung des Bussenfonds 6416.50 6975.65 Überschuss der Aktivzinsen über die Passivzinsen l 102 695.-- HI. Brennereiwesen A. Gewerbliche Brennereien und gewerbliche Brennauftraggeber Im Berichtsjahr sind 149 Konzessionen für Gewerbebrennereien erloschen. Es geschah dies wegen Nichterneuerung von Konzessionen, die seit mehr als 5 Jahren nicht mehr ausgenützt worden waren und infolge von Handänderungen und Erwerb von Brennapparaten durch die Alkoholverwaltung.

Demgegenüber steht die Erteilung von 139 neuen Konzessionen, zur Hauptsache als Folge der Übertragung von Brennereien auf neue Inhaber sowie der Umteilung von Hausbrennern zu den Gewerbebrennern, aber auch wegen Wiederaufnahme der Brenntätigkeit in vorübergehend stillgelegten Brennereien.

Der Bestand der Konzessionen hat sich durch diese Änderungen im Verlaufe des Geschäftsjahres von 2371 auf 2361 vermindert. Diese setzen sich wie folgt zusammen: l Konzession für eine Hackfruchtbrennerei (Zuckerfabrik Aarberg für inländische Eübenzuckermelasse), 2 Konzessionen für Industriebrennereien (Zuckerfabrik Aarberg für ausländische Zuckermelasse und Cellulosefabrik Attisholz), 779 Konzessionen für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 840 Konzessionen für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein und 739 Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei. Von den insgesamt 1253 konzessionierten Betrieben hatten 796 mehr als eine Konzession inné.

Gewerbliche Brennauftraggeber wurden am Ende des Brennjahres 36 006 gezählt, gegen 33 672 am 30. Juni 1958. Dieser Zuwachs, bedingt durch die grosse Obsternte des vergangenen Geschäftsjahres, entfällt vorwiegend auf

968 Produzenten, die keinen Landwirtschaftsbetrieb bewirtschaften oder zugekaufte Eohstoffe brennen lassen und infolgedessen die gesetzlichen Bedingungen eines Hausbrennauftraggebers nicht erfüllen.

Über die Branntweinerzeugung der gewerblichen Brennereien und gewerblichen Brennauftraggeber in den letzten fünf Jahren gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss: B r a n n t w e i n e r z e u g u n g der gewerblichen Brennereien und gewerblichen B r e n n a u f t r a g g e b e r

Geschäftsjahr

Spczialitätenbranatwein aus

Kernobstbranntwein Kirschen

TraubenZwetschgen trestern, u. Pflaumen Weinhefe, Weinresten

andern Rohstoffen

Zusammen

Gesamterzeugung an Kernobstund Spezialitätenbranntwein

Liter 100 %

1954/55 998 182 1955/6R 1 653 635 1956/57 410 505 1957/58 95073 1958/59 8 895 827

310 096 819 651 469 950 191 808 574 548

178 985 74810 83050 51045 ' 91 155

267 431 290 152 248 086 191 785 247 311

23 142 779 654 15735 1 200 348 13945 810 031 13937 448575 20339 933 353

1 777 836 2 853 988 1 220 536 543 648 9 829 180

473 211

95809

247 953

17420 834 392

3 245 036

Durchschnitt

1954/55 bis 1958/59 2410644

Zufolge der aussergewöhnlich grossen Kernobsternte des Jahres 1958 haben die gewerblichen Produzenten im Berichtsjahr mehr Kernobstbranntwein erzeugt, als sie je seit Inkrafttreten des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 herstellten. Aber auch die Erzeugung von Spezialitätenbranntwein hat stark zugenommen, ohne indessen die Eekordergebnisse einzelner früherer Jahre zu erreichen.

B. Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber Am 80. Juni 1959 waren 23 337 nichtgewerbliche Produzenten als Hausbrenner und Miteigentümer von Hausbrennapparaten anerkannt, wogegen sich die Zahl der anerkannten Hausbrennauftraggeber auf 133 796 belief. Insgesamt waren somit am Ende der Berichtsperiode 157 133 Produzenten als Hausbrenner oder Hausbrennauftraggeber eingeteilt, gegen 158 110 am 30. Juni 1958. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Hausbrenner und Miteigentümer an Hausbrennapparaten um 366 und diejenige der Hausbrennauftraggeber um 611 vermindert.

Nachfolgend geben wir die wichtigsten Ergebnisse, die aus der statistischen Verarbeitung der Brennkarten der Jahre 1953/54 bis 1957/58 hervorgegangen sind, bekannt:

969 a. Eingegangene ausgefüllte Brennkarten Ausgefüllt durch Brennjahr

Hausbrennauftraggeber

Hausbrenner 1953/54 1954/55 1955/56

. . . .

1956/57 . . . .

1957/58 .

Durchschnitt 1953/54 bis 1957/58

Zusammen °

22614 21 957 21 364

116 904 115 214 113 100

20789 18446

108 683 94790

134464 129472 113 236

109 738

130 772

21034

.

139 518 137 171

Im Herbst 1957 war infolge grosser Frostschäden die kleinste Obsternte seit Inkrafttreten des Alkoholgesetzes zu verzeichnen. Auch im Weinbau waren die Ausfälle sehr gross. Viele Produzenten besassen deshalb keine Brennereirohstoffe, weshalb im Brennjahr 1957/58 bedeutend weniger Brennkarten bezogen wurden als in früheren Jahren.

Die Verarbeitung der eingezogenen Karten hat ergeben, dass von den 113 236 Hausbrennern und Hausbrennauftraggebern, die im Brennjahr 1957/58 eine Brennkarte auszufüllen hatten, 54 734 Branntwein erzeugten. Die übrigen 58 502 Produzenten hatten nur die Verwendung ihrer Branntweinvorräte abzurechnen. Von den am 30. Juni 1958 anerkannten 158 110 Hausbrennern und Hausbrennauftraggebern haben somit im Brennjahr 1957/58 nur 35% Branntwein hergestellt oder herstellen lassen gegenüber durchschnittlich 70% in früheren Jahren.

b. B r a n n t w e i n e r z e u g u n g der H a u s b r e n n e r und Hausbrennauftraggeber Geschäftsjahr

1953/54 1954/55 1955/56 1956/57 1957/58' Durchschnitt 1953/54 bis 1957/58

Kernobstbranntweln

Kirschen

Spezialitätenbranntwein aus Zwetsch- Traubeu- andern gen und trestern, Roh- Zusammen Pflaumen Weinhefe, stoffen Weinresten Liter effektiver Gradstärke *)

Gesamterzeugung

3 847 527 3 226 113 2 870 807 2749596 728 816

483 383 508 259 956 154 437 590 157 908

2 584 572

508 659 300 558 373 336 25146 1 207 699 3 792 271

839 320 252 040 168 478 126 129 116 822

408 204 408 899 412 180 341 184 296 214

34551 1 765 458 5 112 985 29360 1 198 558 4424671 22246 1 559 0584429865 17205 922 108 3 671 704 22368 593 312 1 322 128

*) Gezählt wurden die Liter effektiver Gradstärke, wie sie in den Brennkarten eingetragen wurden. Diese bewegt sich im grossen und ganzen zwischen 50 und 60 Vol.%.

970 Wegen der sehr kleinen Obst- und Traubenernte des Jahres 1957 ist auch die Branntweinerzeugung der Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber im Brennjahr 1957/58 im Verhältnis zu früheren Jahren sehr gering ausgefallen.

o

c. S t e u e r f r e i e r Eigenbedarf 112 929 von den 157 133 berechtigten Hausbrennern und Hausbrennauftraggebern haben im Brennjahr 1957/58 im eigenen Haushalt und Landwirtschaftsbetrieb 2 382 778 Liter Branntwein steuerfrei verwendet, gegenüber 3 228 332 Liter im Vorjahr. Davon entfielen l 709 439 Liter auf Kernobstbranntwein und 673 339 Liter auf Spezialitätenbranntwein.

Im Berichtsjahr sind, abgesehen von den Verkäufen, l 060 650 Liter Branntwein mehr verbraucht worden, als in der gleichen Periode erzeugt wurden. Diese Menge wurde den Vorräten aus Erzeugungen früherer Jahre entnommen.

C. Ankauf von Brennapparaten Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung 243 konzessionierte Brennapparate aufgekauft, von denen 199 auf Hausbrennereien und 44 auf gewerbliche Brennereien entfielen. Überdies wurden noch 29 Apparate erworben, die anlässlich der Bestandeserhebung vom 1.-6. September 1930 nicht gemeldet worden und erst seither zum Vorschein gekommen waren.

Für die übernommenen Brennapparate wurden mit Einschluss der Frachtspesen 111 047 Franken bezahlt.

Über den am Ende des Berichtsjahres verbleibenden Bestand der B r e n n a p p a r a t e in den einzelnen Kantonen unterrichtet folgende Tabelle: Zürich 821 Übertrag 14 925 Bern 4223 Appenzell I.-Eh 51 Luzern 2972 St. Gallen 1608 Uri 85 Graubünden 860 Schwyz 922 Aargau 2 812 Obwalden 592 Thurgau 272 Nidwaiden 291 Tessin l 343 Glarus 84 Waadt 278 Zug 471 Wallis l 759 Freiburg 562 Neuenburg 124 Solothurn l 974 Genf 23 Basel-Stadt 48 ~24 055 Basel-Landschaft . . . . l 787 Schaffhausen 44 Dazu: Appenzell A.-Eh 49 Fürstentum Liechtenstein 427 Übertrag 14925 .Insgesamt 24482

971 Über die Bewegung der Zahl der B r e n n a p p a r a t e seit dem 1.Januar 1933 gibt folgende Tabelle Aufschluss: Berichtsjahr

Bestand am Anfang des Berichtsjahres

Von der Alkoholverwaltung aufgekauft

1933/50

42213

12137

2551

27525

1950/51 1951/52 1952/53 1953/54 1954/55 1955/56 1956/57 1957/58 1958/59

27525 27328 27107 26838 26517 25979 25481 25155 24767

177 202 237 299 490 455 268 352 243

20 19 32 22 48 43 58 36 42

27328 27107 26838 26517 25979 25481 25155 24767 24482

1933-1959

42213

14860

2871

24482

Sonst in Wegfall gekommen

Bestand am Ende dea Berichtsjahres

IV. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung ohne Brennen A. Kartoffelverwertung 1. Ernteertrag

Die Kartoffelanbaufläche im Jahre 1958 betrug 55 500 ha. Sie ist somit gegenüber dem Vorjahr um 1000 ha zurückgegangen. Eine Flächenabnahme verzeichneten die Zentralschweiz und die Kantone S't. Gallen, Graubünden, Tessin, Wallis, Genf und Solothurn. Eine Zunahme der Anbaufläche wurde in den Kantonen Waadt und Schaffhausen festgestellt, während "die übrigen Hauptproduktionsgebiete ungefähr die gleiche Anbaufläche aufwiesen wie im Vorjahr. Der Durchschnittsertrag je ha betrug 286 q gegenüber 265 q im Jahre 1957. Die Ernte brachte einen seit den Kriegsjahren nicht wieder erreichten Eekordertrag von 159 000 Wagen, d. h. 9000 Wagen mehr als im Vorjahr. Es ergaben sich Überschüsse im Ausmass von 24 500 Wagen, die ausserhalb der Produzentenbetriebe verwertet werden mussten. Diese Überschussverwertung erforderte wiederum ausserordentliche Vorkehren und Aufwendungen.

2. Verwertungsmassnahmen Die im Geschäftsjahr 1958/59 getroffenen Verwertungsmassnahmen stützten sich auf unsere Beschlüsse vom 11. Juli und 5.September 1958 und auf die verschiedenen Weisungen der Alkoholverwaltung. Es gelangten die nachgenannten, bereits in den Vorjahren bewährten Massnahmen zur Durchführung:

972 Gewährung von Frachtbeiträgen für Speise-, Saat- und Futterkartoffeln sowie Kartoffelerzeugnisse; Förderung des Absatzes von Speisekartoffeln durch Aufklärung über Sorten, Qualitätsanforderungen, Bezugsmöglichkeiten, Einkellerungstechnik und neuzeitliche Vermarktungsmethoden ; verbilligte Abgabe von Kartoffeln an Minderbemittelte; Förderung der Einlagerung von Kartoffeln bei Produktion und Handel durch Aufklärung über zweckmässige und neuzeitliche Lagereinrichtungen; Export von Überschüssen; Verarbeitung von Kartoffelüberschüssen zu Kartoffelflocken und -mehl. Die Futtermittelimporteure und die gewerblichen Schweinehalter wurden verpflichtet, im Zusammenhang mit der Einfuhr bzw. dem Zukauf von Kraftfuttermitteln Kartoffelflocken zu übernehmen.

Wie im Vorjahre haben wir darauf verzichtet, Eeservelager an Speisekartoffeln mit Preisgarantien anlegen zu lassen.

3. Verwertung der Ernte Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Verwertung der Ernte :

j^ der Verwertung

Verbrauch zu Speisezwecken (Schätzung) der nichtbäuerlichen Bevölkerung im bäuerlichen Betrieb Saatgut Verfütterung im Produzentenbetrieb (Schätzung) ausserhalb des Produzentenbetriebes Export

Wagen zu 10

' 25 000 20 000 13000 76 500 16 100 8400 159 000

Wie diese Zusammenstellung zeigt, sind 76 500 Wagen im Produzentenbetrieb selbst verfüttert worden, gegenüber 73 000 Wagen im Vorjahre. Von den 16 100 Wagen, die nicht im Produzentenbetrieb Verwendung fanden, mussten 13 700 Wagen auf Kartoffelflocken und -mehl verarbeitet werden. Insgesamt wurden rund 27 8001 Kartoffelflocken und 4200 t Kartoffelmehl hergestellt. Davon lagen im Zeitpunkt des Eechnungsabschlusses noch 13 6001 Kartoffelflocken unverkauft an Lagern der Herstellerbetriebe.

1468 Wagen Speisekartoffeln wurden im Herbst 1958 im Einvernehmen mit den Kantonen im Eahmen einer besonderen Aktion verbilligt an Minderbemittelte abgegeben. 8400 Wagen, d.h. 7250 Wagen Speisekartoffeln und 1150 Wagen un erlesene Feldkartoffeln konnten exportiert werden.

4. Regelung der Einfuhr von Speisekartoffeln Mit Eücksicht auf die Bedürfnisse der Verbraucher sind auf Grund unseres Beschlusses vom 21. April 1950 und nach Eücksprache mit dem Fachausschuss

978 für die Ein- und Ausfuhr von Speisekartoffeln im Frühjahr 1959 beschränkte Mengen Frühkartoffeln zur Einfuhr bewilligt worden. Gesamthaft wurden 19601 Frühkartoffeln importiert gegenüber 8900 t im Frühjahr 1958 und 3800 t im Frühjahr 1957. Wie in den Vorjahren wurde zur Sicherung der Inlandverwertung vom Leistungssystem bei der Handhabung der Einfuhr Gebrauch gemacht.

5. Förderung der inländischen Saatkartoffelprodulction Die Anbaufläche für anerkannte Saatkartoffeln betrug im abgelaufenen Jahr 2992 ha und war um 181 ha kleiner als im Vorjahre. Infolge ausserordentlich grosser Hektarerträge wurde aus 'der Ernte 1958 die bisher nie erreichte Menge von 3813 Wagen inländischer Saatkartoffeln abgeliefert gegenüber 3292 Wagen im Vorjahre.

6'. Preisgestaltung Die Produzentenpreise blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie betrugen 18 bis 23 Franken je 100 kg je nach Sorte für die Speisekartoffeln und 10 bis 13 Franken für Futterkartoff ehi.

7. Aufwendungen Die Ausgaben der Alkoholverwaltung zur Verwertung der Kartoffelernte 1958 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor: Fr.

Frachtrückvergütung für Speise-, Futter- und Saatkartoffeln. . l 422 588.05 Verbilligungsbeiträge für Saatkartoffeln 333711.35 Versorgung minderbemittelter Volkskreise mit verbilligten Kartoffeln 1517009.65 Aufklärung und Propaganda 235348.95 Überschussverwertung 16 095 202.50 Verschiedenes · 54613.40 19658473.90 Diesen Aufwendungen stehen an Einnahmen gegenüber : Bückvergütung auf Kartoffelfrachten der Ernte 1957 (Best) .

8757.90

GesamtaufwendungenfürdieVerwertungderKartoffelerntel958

19 649 716.--

Bundesbeitrag gemäss Artikel 24, Absatz 5 des Alkoholgesetzes

6 077 408.90

Total zu Lasten der Alkoholverwaltung

13 572 307.10

B. Obstverwertung und Obstbau 1. Kernobstverwertung a. Eru teertrag. Die Kernobsternte 1958 brachte nach den Schätzungen des Schweizerischen Bauernsekretariates einen Ertrag von rund 76 000 Wagen Äpfel

974

und 36 000 Wagen Birnen, zusammen 112 000 Wagen. Das ist der grösste Ernteertrag seit Bestehen der Schätzungen des Schweizerischen Bauernsekretariates.

fe. M o s t o b s t v e r w e r t u n g . Der alles bisherige übersteigende Ernteertrag stellte aussergewöhnliche Verwertungsprobleme, mussten die Mostereien doch rund 35 000 Wagen Obst mehr verarbeiten als für die Deckung des normalen Bedarfes an Obstproduktion nötig gewesen wäre. Um eine möglichst flüssige Abnahme des Mostobstes zu bewirken, wurden die Überschussverwertungsbetriebe schon zu Beginn der Ernte mit ihrer vollen Verarbeitungskapazität eingesetzt.

Dabei vermochten die Konzentrieranlagen in 24 Stunden bis zu 1500 Tonnen Obst und die Brennkolonnen den Saft aus 1300 Tonnen Obst aufzunehmen. Diese Kapazität genügte jedoch bei weitem nicht, um die rechtzeitige Verarbeitung der Anlieferungen zu gewährleisten. Da die Pressleistung sämtlicher Mostereien, die über 6000 Tonnen in 24 Stunden beträgt, voll ausgenützt wurde, füllte sich die Lagerfassung der Betriebe rasch an. Schon in der ersten Hälfte Oktober hatte deshalb die Alkoholverwaltung die Cellulosefabrik Attisholz veranlasst, mit einer ihrer zur Gewinnung von Sulfitspiritus dienenden Brennkolonnen bei der Aufarbeitung der überschüssigen Kernobstsäfte mitzuwirken, womit die Brennkapazität um rund 400 Tonnen Obst je Tag gesteigert werden konnte. Die zur Verfügung stehenden Behälter der Verwertungsbetriebe reichten indessen trotzdem nicht aus, um die Flut des von den Pressen fliessenden Obstsaftes aufzunehmen. Eine gewisse Entlastung brachten die von der Alkoholverwaltung gemieteten 750 Eisenbahnkesselwagen mit einem Fassungsvermögen von insgesamt rund 11 Mio Liter, die den Verwertungsbetrieben zur vorübergehenden Einlagerung und zum Transport von Brennsaft zu den Kolonnenbrennereien zur Verfügung gestellt wurden. Als weitere behelfsmässige Lagermöglichkeiten wurden von den Mostereien eine grössere Zahl Wasserreservoirs mit insgesamt über 20 Mio Liter Inhalt mit zum Brennen bestimmtem Obstsaft gefüllt. Eine Entlastung der Lagerfassung brachte der Verkauf von süssem Obstsaft frisch von der Presse. Dank guter Qualität, sehr bescheidenem Preis und intensiver Werbung gelang es, den Absatz dieses beliebten Getränkes im Vergleich zu den Vorjahren ganz beträchtlich zu steigern.

Für die Verwertung
von Mostobstüberschüssen wurden auch die Exportmöglichkeiten voll ausgeschöpft. Da aber in den traditionellen Abnehmerländern ebenfalls sehr grosse Kernobsternten anfielen, konnten nur 933 Wagen Mostobst ausgeführt werden.

Die Ausnützung aller technischen Einrichtungen und des Exportes allein hätte im Herbst 1958 die Obstverwertung nicht vor einer Katastrophe zu bewahren vermocht. Unerlässliche Voraussetzung für einen gesicherten Ablauf der Verwertung war auch die zweckmässige Organisation der Mostobstzufuhren an die Betriebe und die Beeinflussung der Produzenten, vorweg immer nur die nicht länger lagerfähigen Sorten abzuliefern. Dazu hat neben der laufenden Aufklärung über den Verlauf der Ernte und der Verwertung die von der Alkoholverwaltung vorgenommene zeitliche Staffelung der garantierten Mostobstpreise beigetragen.

975 Die Obstverwertungsbetriebe haben sich bis zur Grenze des Möglichen für die Verwertung der Eiesenernte eingesetzt. Die Verarbeitungskampagne dauerte von Anfang September bis Mitte Dezember, für einzelne Betriebe sogar bis ins neue Jahr hinein. Dieser Einsatz war nur möglich dank den gestützt auf das Alkoholgesetz von der Alkoholverwaltung geleisteten Beiträgen und Garantien für die brennlose Verwertung und die Übernahme des anfallenden Kernobstbranntweins. So war beispielsweise die von der Alkoholverwaltung übernommene teilweise Produktionskostengarantie Voraussetzung für die Beschaffung der Bankkredite zur Finanzierung der gewaltigen Konzentratproduktion im Werte von über 20 Mio Franken. Die unumgängliche Verwertung grosser Mengen vollwertigen Mostobstes über die Brennerei erforderte zur Stützung der in unserem Beschluss festgesetzten Mindestpreise die Übernahme der Differenz zum Brennobstpreis in der Höhe von l Franken bis 3.50 Franken je 100 kg durch die Alkohol ver waltung.

Eine Besonderheit des Herbstes 1958 waren die gegenüber anderen Jahren tiefen Zuckergehalte der Kernobstsäfte. Diese Erscheinung war namentlich für die Hersteller von Brennsäften von erheblicher Tragweite, mussten doch für die Eohstoffe unabhängig von ihrem Zuckergehalt die von uns festgelegten Mindestpreise bezahlt werden, während ihnen die Säfte auf Grund des tatsächlichen Alkoholgehaltes vergütet wurden. Wir haben deshalb die Alkoholverwaltung ermächtigt, auf die vorgesehene Preisabstufung bei der Ablieferung grösserer Mengen Kernobstbranntwein ganz oder teilweise zu verzichten. In der Folge hat die Alkoholverwaltung den Überschussverwertungsbetrieben, die eine durchschnittliche Alkoholausbeute von weniger als 5,7 Vol.% aufwiesen, eine Nachvergütung ausgerichtet.

Über die in den gewerblichen Mostereien v e r a r b e i t e t e Menge Obst und die daraus hergestellten hauptsächlichsten Erzeugnisse gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss: Erntejahr

1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958

1 2

Verarbeitetes Obst Wagen zu 10 t

9981 26965 6016

14783 14834 12991 15590 116642 5 996 ) 44690

Gärsaft1) hl 460 082 1 286 273 244039 684766 721 591 529 312 625 739 349 611 · 218111 1 980 786

Süssmost hl

Saft 3ÜS3 ab Presse hl

173 956 313 103 136 852 268 000 219 095 303 515 219 190 284 658 187 293 265 704

84396 84172 81763 74045 75728 70646 79285 75837 31 751 121 186

Konzentrat

Trockentrester

q

q

1493 59407 23

9865 15960 12674 44866 32230 1756 164 001

) einschliesslich den auf Branntwein verarbeiteten Gärsaft.

) mit Einschluss des Importobstes.

16688 114044 15905 39309 45887 32532 58207 36470 23976 190 403

976

Vom verarbeiteten Obst sind rund 11 500 Wagen für die Getränkeherstellung verwendet und rund 13 000 Wagen auf Obstsaftkonzentrat verarbeitet worden. Von rund 20 000 Wagen Obst musste der Saft gebrannt werden.

Für die Verwertung der ebenfalls in grossen Mengen anfallenden Trester sind die Mostereien nicht nur der im Bundesratsbeschluss vom 5. September 1958 verfügten Pflicht zur Eückgabe von Trestern an die Obstlieferanten nachgekommen; sie haben darüber hinaus noch beträchtliche Mengen Nass- und Trockentrester abgesetzt. Auch der Futtermittelhandel hat sich für die Verwertung der Trester eingesetzt. Die Alkoholverwaltung unterstützte die Tresterverwertung ohne Brennen durch Fracht- und Trocknungsbeiträge.

Nachdem im vorangegangenen Jahr die Ausfuhr von Obstprodukten bis auf einen ganz bescheidenen Umfang zurückgegangen war, konnten im Geschäftsjahr wieder grössere Lieferungen nach dem Auslande getätigt werden. Dabei stand der Export von Obstsaftkonzentrat im Vordergrund.

c. T a f e l o b s t v e r w e r t u n g . Auch die Verwertung der enormen Tafelobsternte bereitete grosse Schwierigkeiten. Obwohl bedeutende Mengen Tafelobst von Sorten und Qualitäten, die normalerweise in den Frischkonsum gehen, zum vorneherein der technischen Verwertung zugeleitet wurden, überstieg das Angebot die Aufnahmefähigkeit des Marktes ganz beträchtlich. Die Lage wurde noch dadurch erschwert, dass sich weite Kreise von Konsumenten, die sonst Obst zukaufen, aus den ebenfalls sehr ausgiebigen Erträgen des Gartenobstbaues versorgten und damit namentlich im Herbst als Abnehmer der auf den Markt gelangenden Früchte ausschieden. Die Alkoholverwaltung hat deshalb von den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, den Absatz im Inland zu fördern, in vollem Umfange Gebrauch gemacht.

In erster Linie ist hier die Belieferung minderbemittelter Volkskreise und der Bergbevölkerung mit verbilligtem Tafelobst zu erwähnen. In drei Apfelaktionen, einer für Herbstäpfel und zwei für Spätäpfel sowie mit der Abgabe von Tafelbirnen in Berggemeinden des Kantons Wallis konnten im ganzen 896 Wagen Obst abgesetzt werden. Der Abgabepreis an die Bezüger in Berggemeinden betrug für Herbstäpfel 19 Franken, für Spätäpfel 20 Franken, in den übrigen Gemeinden 24 Franken bzw. 25 Franken je 100 kg. Die Birnen wurden zu 30 Franken je 100 kg abgegeben. Dass
mit den Aktionen nicht mehr Obst vermittelt werden konnte, hatte seine Ursache vorab darin, dass wegen der grossen Ernte viele Produzenten und manche Händler die Früchte zu ausserordentlich niedrigen Preisen anboten und die Obstbäume bis weit in die Bergtäler hinauf gute Erträge brachten. Ferner sind von den verschiedensten Hilfswerken erhebliche Mengen Obst in den Produktionsgebieten gesammelt und bedürftigen Abnehmern gratis vermittelt worden. Die Alkoholverwaltung hat auch in diesen Fällen die Frachtkosten übernommen.

Besonderes Gewicht wurde auf die Förderung aller Anstrengungen gelegt, die auf eine Ausdehnung des Tafelobstkonsums hinzielten. So unterstützte die Alkoholverwaltung sowohl die Absatzwerbung wie die weitere Verbreitung der

977 Äpfel als Zwischenverpflegung in den Schulen als Mittel zur Erziehung der Jugend zum Obstkpnsum.

In bisher nocht nicht erreichtem Umfange musste Tafelobst weniger begehrter Sorten und Qualitäten der technischen Verwertung zugeführt werden.

Für die von den Mostereien aufgenommenen Überschüsse an Tafelobst im Ausmass von etwa 10 000 Wagen sind von der Alkoholverwaltung die gleichen Beihilfen ausgerichtet worden wie für das eigentliche Mostobst. Ohne die technische Verwertung und die damit im Zusammenhang stehende Preisstützung durch die Alkoholverwaltung wäre der Tafelobstmarkt zusammengebrochen.

Verschiedene weitere Massnahmen zur Förderung der Tafelobstverwertung sind mit besondern Beschlüssen gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz getroffen worden.

d. P r o d u z e n t e n p r e i s e für M o s t o b s t . In Jahren, in welchen es nötig ist, die Preise für das M o s t o b s t zu stützen, bilden jeweils die vom Bundesrat festgelegten Richtpreise die Grundlage für die Produzentenpreise.

Nach Begutachtung der Preisfrage durch die Alkoholfachkommission haben wir die Richtpreise für die Ernte 1958 wie folgt festgesetzt : je 100 leg Fr.

Brennobst Für brennlose Verwertung geeignete - reife, vollwertige Mostbirnen - reife, vollwertige Mostäpfel Spezialmostäpfel

5.50 6.50 bis 8.-- 7.50 bis 9.50 12.--

Im Rahmen der von uns festgelegten Richtpreise hat dann die Alkoholverwaltung die Stützungspreise für das zur brennlosen Verwertung geeignete Mostobst beginnend bei 6.50 Franken für Mostbirnen und 7.50 Franken für Mostäpfel im Laufe der Ernte nach und nach auf 7.50 Franken bzw. 9 Franken erhöht. Der Preis für das Brennobst blieb während der ganzen Kampagne auf 5.50 Franken und derjenige für Spezialmostäpfel auf 12 Franken.

2. Kirschenvenuertung Mit rund 6000 Wagenladungen brachte die Kirschenernte 1958 einen grossen Ertrag. Besondere Vorkehren für die brennlose Verwertung erschienen deshalb angezeigt. Mit Beschluss vom 24. Juni 1958 haben wir die Alkoholverwaltung zur Durchführung der erforderlichen Massnahmen ermächtigt. Wie in früheren Jahren führte die Alkoholverwaltung eine Aktion zur Abgabe verbilligter Kirschen an die Bergbevölkerung durch. Ferner unterstützte sie den Verkauf entsteinter Kirschen und die Werbung für den Frischkirschenkonsum. Im ganzen sind im Sommer 1958 271 844 kg Kirschen zu verbilligten Preisen an die Bewohner von Berggemeinden abgegeben worden. Die Entsteinungsbetriebe haben l 036 026 kg Kirschen verarbeitet.

Bundesblatt. 111. Jahrg. Bd.II.

69

978 Nach der geringen Kirschenernte des Jahres 1957 war die Nachfrage nach Brennkirschen im Berichtsjahr gross und setzte gleich zu Beginn der Ernte ein.

Die von den Produzenten gelösten Preise für Tafel-, Konserven- und Brennkirschen dürfen als sehr gut bezeichnet werden. Sie lagen bei den Tafelkirschen durchwegs mindestens 10 Eappen über den Preisen des Jahres 1956, dessen Ernte um rund 1000 Wagen kleiner war. Bei den Brennkirschen war die Preiserhöhung noch ausgeprägter.

3. Umstellung des Obstbaues Die Alkoholverwaltung hat die Umstellung des Obstbaues auch im Berichtsjahr weitergeführt. Grundlage hiefür war unser Beschluss vom 19. September 1955 über die Umstellung des Obstbaues sowie die von der Alkoholverwaltung am 1. Juli 1958 erlassenen Weisungen. In diesen Weisungen sind die Zielsetzung der Umstellungsbestrebungen, die zu treffenden Massnahmen und deren Subventionierung zu Lasten der Eechnung der Alkoholverwaltung im einzelnen festgehalten.

Angesichts der gewaltigen Produktionsausweitung im Obstbau in allen westeuropäischen Ländern und den damit auch in der Schweiz mehr und mehr in Erscheinung tretenden Absatzschwierigkeiten kommt der Einflussnahme auf die obstbauliche Entwicklung, nebst der intensiv zu betreibenden Absatzförderung für Obst und Obstprodukte zunehmende Bedeutung zu. Hand in Hand mit der Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Steigerung des Früchtekonsums sind auf der Produktionsseite ebenfalls die zur Überwindung der Schwierigkeiten zweckdienlichen Vorkehren zu treffen. Der Erlass der vorerwähnten Umstellungsweisungen wurde deshalb seitens der Alkoholverwaltung zum Anlass einer eingehenden Standortbestimmung zusammen mit den interessierten Fachorganisationen genommen. Die gepflogenen Beratungen haben ergeben, dass die bis anbin in der Umstellung verfolgte Zielsetzung grundsätzlich keiner Änderung bedarf, dass jedoch nach Mitteln und Wegen für eine raschere Verwirklichung der gesteckten Ziele gesucht werden muss. In diesem Sinne sind die Umstellungsmassnahmen ergänzt und für deren Durchführung zusätzliche Beitragsleistungen vorgesehen worden.

Die Obsternte und die Verwertungskampagne 1958 haben die Richtigkeit, vor allem aber die Dringlichkeit der mit der Umstellung verfolgten Zielsetzung der mengen- und qualitätsmässigen Anpassung der Produktion an die Absatzmöglichkeiten
unter gleichzeitiger Herbeiführung rationellerer Produktionsverhältnisse bewiesen. Man hätte deshalb annehmen dürfen, dass die Umstellung im Berichtsjahr wesentliche Fortschritte machen würde. Dem war nun aber leider nicht so. Den Berichten der Leiter der kantonalen Zentralstellen für Obstbau musste vielmehr entnommen werden, dass der Umfang der Umstellungsaktionen gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen ist. Daran waren nicht nur die sich bis in den Monat Dezember hinein erstreckenden Erntearbeiten schuld, sondern ebensosehr die mangelnde Bereitschaft und Einsicht der Produzenten.

979 Die Aufwendungen für die Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues, einschliesslich Züchtung und Prüfung neuer Kernobstsorten beliefen sich im Berichtsjahr auf insgesamt 741 732.11 Franken. Diese Summe umfasst Bestzahlungen für das vergangene Jahr sowie Vorschussleistungen für das Jahr 1958/59.

4. Gesamtübersicht der Aufwendungen für die Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues

Die Ausgaben der Alkoholverwaltung für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues im Geschäftsjahr 1958/59 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor, die auch Aufwendungen umfasst, die mit Massnahmen früherer Jahre zusammenhängen.

!-r.

Aufklärung und Werbung für Obst und Obstprodukte . . . .

489040.08 Abgabe von verbilligtem Frischobst an Minderbemittelte und an die Bergbevölkerung 461699.70 Beiträge an Forschungs- und Versuchswesen 21 400.-- Brennlose häusliche und bäuerliche Obstverwertung 100 285.30 Verwertung von Obstüberschüssen 8652079.,-- Konzentratverwertung 284462.25 Tresterverwertung 635746.25 Kirschenverwertung 86 472.70 Beiträge an Organisationen 180349.26 Aufwendungen für die Obstverwertung

10911534.54

zuzüglich: Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues, einschliesslich Züchtung und Prüfung neuer Kernobstsorten

741732.11

Zusammen 11653266.65 Die Gesamtaufwendungen der Alkoholverwaltung für die Verwertung der Kernobsternte 1958, mit Einschluss des Verlustes auf dem übernommenen Kernobstbranntwein, können erst abschliessend festgestellt werden, wenn auch die Produkte der Überschussverwertung, vorab die Obstsaftkonzentrate, abgesetzt sind. Nach Schätzungen der Alkoholverwaltung werden sie sich voraussichtlich auf 30 bis 35 Mio Franken belaufen. Wie aus der vorstehenden Zusammenstellung hervorgeht, erreichten die tatsächlichen Ausgaben zu Lasten des Kontos «Förderung der Obstverwertung» im Geschäftsjahr 1958/59 den Betrag von 10 911 534.54 Franken. Dazu kommen 16,5 Mio Franken für die Übernahme von Kernobstbranntwein im Berichtsjahre. Der Best fällt auf Aufwendungen, die erst im Geschäftsjahr 1959/60 oder im Zusammenhang mit der Verwertung des Obstsaftkonzentrates noch später in Erscheinung treten werden.

980 V. Einkauf gebrannter Wasser A. Inländische Erzeugung a. S p r i t Für den durch die Zuckerfabrik und Eaffinerie Aarberg AG und der Cellulosefabrik Attisholz AG im Geschäftsjahr 1958/59 abgelieferten Alkohol wurden folgende Übernahmepreise franko Abgangsstation festgesetzt: Zuckerfabrik und Eaffinerie Aarberg AG Für 8000 hl 100 Prozent j?ÄÄ Feinsprit I i-r.

aus inländischer Melasse 108.-- aus ausländischer Melasse 73. -- Vor- und Nachläufe 96.-- aus inländischer Melasse 61.-- aus ausländischer Melasse Cellulosefabrik Attisholz AG Für die ersten 20 000 hl 100 Prozent 73.-- Feinsprit I 63.-- Sekundasprit II 61.-- Vor- und Nachläufe Für die 20 000 hl 100 Prozent übersteigende Menge 57.-- Feinsprit I Sekundasprit II 47.-- 45.-- Vor- und Nachläufe Im Berichtsjahre wurden von der Alkoholverwaltung übernommen: Rohstoff und Lieferant

Sorte

Melasse der Zuckerfabrik und Raffinerie Aarberg AG Peinsprit II Sulfitablaugen der Cellulosefabrik Attisholz AG Feinsprit I Feinsprit II Sekundasprit II Vor- und Nachläufe

Durchschnittspreis

Menge

je h) 100 Prozent

Kosten

hl 100 Prozent

Fr.

Fr.

7 446,48

94.02

700121.95

59.16

2204407.30

13 906,49 493,20 18091,21 4773,73 37 264,63

Übernommene Ware franko Abgangsstation Frachten

44711,11

64.96 1.35

2904529.25 60232.45

Insgesamt franko Lager

44711,11

66.31

2964761.70

981 b. Kernobstbranntwein Mit Beschluss vom 5. September 1958 haben wir die Übernahmepreise für den abgelieferten Kernobstbranntwein je Liter 100 Prozent franko Abgangsstation oder Übernahmestelle wie folgt festgesetzt: 1. Gewerbliche Brenner und Brennauftraggeber für die ersten 3 000 Liter 100 Prozent für weitere 7 000 Liter 100 Prozent für weitere 15 000 Liter 100 Prozent für die 25 000 Liter 100 Prozent übersteigende Menge

2,50 2.40 2.30 2.20

2. Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber sowie kleingewerbliche Brenner und Brennauftraggeber

3.--

Fr.

Im Berichtsjahre wurden von der Alkoholverwaltung übernommen:

Menge

Durchschnittspreis je hl 100 Prozent

Kosten

hl 100 Prozent

Fr.

Fr.

Übernommene Ware franko AbgangsStation . . , Frachten . . .

86 289,93

224.65 1.85

19 384 821.75 159 928.15

Insgesamt franko Lager

86 289,93

226.50

19 544 749.90

Nachzahlungen gemäss unserem Beschluss vom 10. Oktober 1958 zum teilweisen Ausgleich des Mindergehaltes an Alkohol von zum Brennen verwendeten Obstsäften

212 583.60

Insgesamt im Geschäftsjahr 1958/59 bezahlt

19 757 333.50

Von den übernommenen 86 289,93 hl 100 Prozent Kernobstbranntwein entfallen 2059,23hl 100 Prozent auf Sammelabnahmen (in der Hauptsache Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber) und 84230,70 hl 100 Prozent auf Einzelablieferungen (Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber).

982 B. Einfuhr Im Berichtsjahre wurden von der Alkoholverwaltung eingeführt: Menge

Durchschnittsprels JehllOOProzent

hl 100 Prozent

Fr.

Kosten Fr.

35 311,57 55.12 Feinsprit II .

5,32 30.-- Sekundasprit II Insgesamt unverzollt franko 35 316,89 55.11 Grenze Frachten 1.41 56.52 Insgesamt unverzollt franko Lager 35 316,89 Zoll- und Stempelgebühren . . .

7.68 Insgesamt franko Lager verzollt . 35 316,89 64.20 Hievon ab: Bückerstattung zugunsten eines in früheren Jahren abgeschlossenen Geschäftes . . . .

1946298.-- 159.60 1946457.60 49737.40 1996195.-- 271271.70 2267466.70

Insgesamt im Geschäftsjahr 1958/59 bezahlt

2199466.70

68000.--

C. Rektifikation Uni die grossen Mengen überschüssigen Obstsaftes im vergangenen Herbst rechtzeitig verwerten zu können, wurde die Cellulosefabrik Attisholz AG beauftragt, Obstsäfte im Lohn für die Alkoholverwaltung auf Sprit aufzuarbeiten.

Die den Bedarf zu Trinkzwecken übersteigenden Mengen Kernobstbranntwein wurden in der Bektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung in Delsberg sowie anschliessend an das Brennen von Obstsäften, auch in der Cellulosefabrik Attisholz AG rektifiziert. Die gesamthaft verarbeiteten Mengen betragen: Eektifizierte Eohware

hUOOProünt

Obstsäfte Kernobstbranntwein Abfallsprit

-- 22361,04 7,90

18659,15 3652,17 --

18659,15 26013,21 7,90

22 368,94

22 311,32

44 680,26

7812,03 10221,64 1804,65 2030,25 149,14

-- 20050,44 238,85 1782,19 --

7812,03 30272,08 2043,50 3812,44 149,14

22 017,71

22 071,48

44 089,19

Total Rektifikationserzeugnisse Extrafeinsprit Feinsprit I Feinsprit II Vor-und Nachläufe Fuselöl. .

Total

hl lOO Prozent hllOO Prozent

983 VI. Verkauf gebrannter Wasser Am 24. Februar 1959 sind die Preise für Sprit zum Trinkverbrauch und für Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Riech- und Schönheitsmittel mit Wirkung ab 28.Februar 1959 erhöht worden. Die Verkaufspreise für gebrannte Wasser zeigen somit folgende Entwicklung: Preise anfangs dea Geschäftsjahres

Sorte

Gültig seit Sprit zum Trinkverbrauch Extrafeinsprit Feinsprit Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riechund Schönheitsmitteln Extrafeinsprit .

Feinsprit . .

Alcohol absolutus Kemobstbranntwein Denaturierter Sekundasprit 2 ) . .

Industriesprit Feinsprit Alcohol absolutus

Preise Ende des Geschäftsjahres

Franken je hl 100 Prozent

25. Mai 1943 25. Mai 1943

885.31 843.16

1138. 261) 1096. 10 !)

I.Mai 1942 I.Mai 1942 30. August 1957 15. Juli 1956

438.44 396.28 427.97 820.70 78.41

514. 33l) 472.171) 499.301) 820.70 78.41

15. Juli 1956 15. Juli 1956

87.69 101.44

87.69 101.44

Im Berichtsjahre wurden abgesetzt:

Sorte

DurchMenge schnittspreis Je hl 100 Prozent hl 100 Prozent Fr.

Sprit z u m Trinkverbrauch . . . .

Kernobstbranntwein Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riechund Schönheitsmitteln . . . .

Denaturierter Sekundasprit . . .

Industriesprit . .

Zusammen Fuselöl .

Denaturier- und Zusatzstoffe . . ' Preisdifferenzen Insgesamt !) Gültig seit 28.Februar 1959.

2 ) Für Mengen unter 5000 kg.

Erlös Fr.

17 894,86 15 256,64

926.65 820.58

16582327.50 12519308.05

18 804,76 28 974,26 56 654,87 137 585,39 q 3558 150,42

405.87 76.90 87.35

7632379.10 2227690.10 4 948' 939. 25 43910644.--

jeq

134.40 196.15

4781.20 29508.40 2216.25 43947149.85

984 Die Frachten ab Lager der Alkoholverwaltung bis Bestimmungsstation betrugen für die verkauften 111 413,36 q (137 760,21 hl 100 Prozent) insgesamt 532 480.75 Franken oder 4.78 Franken je q (3.87 Franken je hl 100 Prozent).

Einen Vergleich der Verkaufsziffern des Berichtsjahres mit denen früherer Jahre ermöglicht nachstehende Übersicht über den Absatz an gebrannten Wassern durch die Alkohol Verwaltung.

·

In den Jahren 1949/50 bis 1958/59 wurden im Inland abgesetzt: Geschäftsjahr

Sprit zum Trinkverbrauch

Kernobstbranntwein

Sprit zur HerstelIndustrielung von pharmasprit und zeutischen Erzeugnissen. Riech- und denaturierter Schönheitsmitteln Sekundasprit

Zusammen

hl 100 Prozent

1949/50 13 507,69 1950/51 14 448,21 1951/52 13 995,10 1952/53 14 155,71 1953/54 14411,72 1954/55 14 655,39 1955/56 15 318,79 1956/57 16 466,23 1957/58 17 928,85 1958/59 17 894,86

6509,29 6899,65 8387,07 9273,15 7371,13 8502,47 9859,86 11945,88 17810,84 15256,64

11 700,21 12 339,10 11 955,55 12 497,59 13 002,82 13 319,45 13 842,94 14 976,20 15 773,88 18 804,76

51 044,23 65 104,35 64 580,68 63 462,83 67 598,21 73 520,28 76 541,93 84 105,01 83 564,77 85 629,13

82 761,42 98 286,31 98 918,40 99 389,28 102 383,88 109 997,59 115 563,52 127 493,32 135 078,34 137 585,39

Der Gesamtverkauf hat im Berichtsjahr einen Höchststand erreicht. Er liegt nun 65 Prozent über der vor einem Jahrzehnt abgesetzten Menge.

Die Zahl der Bewilligungen für den Bezug und die Verwendung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiechund Schönheitsmitteln, belief sich Ende Juni 1959 auf 3458. Diese Bewilligungen verteilen sich auf folgende Verbraucherkategorien: Apotheken Drogerien Hersteller chemisch-pharmazeutischer Produkte.

Laboratorien Spitäler Homöopathen Hersteller von Kiech- und Schönheitsmitteln . .

Essenzenfabriken

1097 1231 183 85 118 86 497 85

985 Tabakfabriken Andere

20 56

Für den Bezug von I n d u s t r i e s p r i t betrug die Zahl der Bewilligungen 1605. Sie verteilen sich auf folgende Verbrauchergruppen: Hersteller chemisch-pharmazeutischer Produkte Laboratorien Spitäler Lack- und Farbenfabriken Uhrenindustrie Graphische Anstalten Essigfabriken Pulverfabriken Andere

76 140 288 186 359 150 11 5 395

VII. Besteuerung gebrannter Wasser A. Abgaben auf Spezialitätenbranntwein und Kernobstbranntwein Mit unserem Beschluss vom 5. September 1958 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser wurden die Steueransätze unverändert beibehalten. Sie betrugen für das Berichtsjahr: Fr. je Liter 100 Prozent

Spezialitätenbranntwein

5.--

Kernobstbranntwein für Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber sowie kleingewerbliche Betriebe für die übrigen gewerblichen Betriebe

5.20 5.70

Für Spezialitäten- und Kernobstbranntwein wurden 1958/59 insgesamt 24 724 Steuerrechnungen mit einem Gesamtbetrag von 8 532 659.50 Franken ausgestellt, während im letzten Geschäftsjahr wegen der Obstmissernte 1957 der Gesamtsteuerbetrag nur 3 935 043.80 Franken ausgemacht hatte. Auf die gewerblichen Betriebe entfallen 16 225 Steuerrechnungen mit einem Steuerbetrag von 7 357 046.80 Franken und auf die Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 8499 Steuerrechnungen entsprechend einer Steuersumme -von l 175 612.70 Franken.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über den Umfang und die Entwicklung der in den letzten fünf Geschäftsjahren zur Steuer veranlagten Mengen Spezialitäten- und Kernobstbranntwein sowie über die entsprechenden Steuerbeträge:

986 Steuerbeträge nach den ausgestellten Steuerrechnungen Geschäftsjahr

1954/55 1955/56 . .

1956/57 . .

1957/58 1958/59

Spezialitätenbranntwein

. .

Kernobstbranntwein

Menge

Steuerbetrag

Menge

Steuerbetrag

Liter 100 Prozent

Fr.

Liter 100 Prozent

Fr.

4868976.50 6709671.-- 4874696.-- 3027047.50 5253465.50

376 093 414 033 392 491 167 261 590 195

2053722.55 2268741.40 2144130.95 907996.30 3279194.--

978 795 1 341 934 974 939 605 409 1 050 693

Die Gesamtsumme der im Geschäftsjahr 1958/59 ausgestellten Steuerrechnungen für -Spezialitäten- und Kernobstbranntwein belief sich auf 8 532 659.50 Pranken. Einschliesslich der Monopolgebühren für das Brennen ausländischer Eobstoffe im Inland von 39 783.35 Franken ergibt dies einen veranlagten Steuerbetrag von 8 572 442.85 Franken. Die laut Betriebsrechnung im Berichtsjahr erzielten Steuereinnahmen betrugen 8 086 440.30 Franken. Die Differenz rührt davon her, dass gegen Ende-des Geschäftsjahres noch Steuerreehnungen in einem erheblichen Betrag ausgestellt worden sind, deren Zahlungsfrist bei Eechnungsabschluss nicht abgelaufen war.

Die höheren Erträge aus der fiskalischen Belastung der inländischen Branntweine sind das Spiegelbild der grossen Produktion als Folge der reichen Obsternte des Berichtsjahres.

B. Monopolgebühren und Ausgleichsgebühren Fr.

An der Landesgrenze wurden an Monopolgebühren und Ausgleichsgebühren bezogen 18349093.30 abzüglich Eückersiattungen auf nicht zum Brennen verwendeten Eohstoffen, auf eingeführten Waren und gebrannten Wassern, bei denen sich nachträglich herausgestellt hat, dass sie nicht oder nicht in vollem Umfang monopolgebührenpflichtig 180047.25 sind 18169046.05 Hierzu kommen die Monopolgebühren auf der inländischen Er39783.35 zeugung von Branntwein aus ausländischen Eohstoffen . .

Zusammen 18208829.40 Von den im Inland erhobenen Gebühren, einschliesslich der Eingänge aus Eückerstattung fiskalischer Ausfälle bei Straffällen, entfallen auf ausländische Früchte und Beeren 18 934.40 Franken, ausländische Weine, Weinhefe und

987

Traubentrester 11 942.45 Franken und der Rest von 8906.50 Franken auf andere Rohstoffe.

Die Erhöhung der Monopolgebühreneinnahmen gegenüber dem Vorjahr beträgt rund 1% Millionen Franken und gegenüber dem Jahre 1956/57 sogar 6 Millionen Franken. Der vorjährige Einnahmenzuwachs war auf das Ansteigen der Branntweinimporte im Jahre 1957/58 zurückzuführen. Die gegenüber dem Vorjahr neuerdings erzielte Einnahmen Verbesserung ist einerseits auf die Neuregelung der Monopolgebühren auf Süssweinen und Wermut und anderseits auf die allgemeine Monopolgebührenerhöhung im Februar 1959 zurückzuführen.

Die an der Landesgrenze erhobenen Monopolgebühren verteilen sich auf folgende Hauptrubriken: Beinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen)

Rohertrag

Rolistoffe und Erzeugnisse

Fr.

kg

Fr.

kg

Bohstoffe zu Brennereizwecken : Früchte, Beeren, eingestampft, frisch und geFrucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmus und dal Trauben, frische und getrocknete .

Trauben- und Obsttrester, Weinhefe . .

Enzianwurzeln, frische und Bier- u n d Presshefe . . . .

Branntweine, Liköre und dgl.

Wermut Weinspezialitäten, Süssweine und hochgradige Naturweine Pharmazeutische Erzeugnisse, Essenzen und 'Extrakte, die nicht zur Getränkebereitung dienen Parfumerie, Cosmetica und dgl.

Chemische Produkte, Drogen und dgl.

Pauschale für Beisendenverkehr und Verschiedenes . .

Total

544

380.80

544

380.80

11615

14291.85

11615

14 291 . 85

708 411

84769.85

18660

823.10

210

115.95

210

115.95

569 349 182774.05 545 914 175760.95 568 36.-- 568 36.-- 2 468 264 15118194.06 2468257 15034352.41 T266 463 762523.12 1 266 463 762523.12 2 414 941 1497793.82 2 414 700 1497635.32

224 982 93939

186271.45 169180.65

224 600 93936

185995.65 169173.05

1 196 614 296571.70 1 189 564 291767.85

36190.--

36190.--

8 955 90018349093.30 8 235 03118169046.05

988 C. Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn für ausgeführte gebrannte Wasser und alkoholhaltige Erzeugnisse Mit unserem Beschluss vom 1. September 1959 wurde der Kückvergütungssatz für die zur Ausfuhr gebrachten alkoholhaltigen Erzeugnisse wie folgt festgesetzt : Fr. je hl 100 Prozent Alkohol

a. für die mit Trinksprit hergestellten Erzeugnisse b. für die Erzeugnisse, die mit Sprit zu pharmazeutischen und kosmetischen Zwecken hergestellt worden sind

1000. -- 380. --

Wurde der Sprit vor dem 28.Februar 1959 bei der Alkoholverwaltung bestellt, gelangten die früher festgesetzten Ansätze zur Anwendung.

Für die zur Ausfuhr gebrachten Branntweine wurde die bezahlte Steuer oder entrichtete Monopolgebühr rückvergütet.

In der Zeit vom I.Juli 1958 bis 30. Juni 1959 wurden insgesamt 111 447,1 Liter 100 Prozent Alkohol ausgeführt.

Fr

Die für diese Alkoholmenge geltendgemachten Eückvergütungsguthaben betrugen .

550 507.55

dazu Schlusszahlungen für die Ausfuhren des Jahres 1957/58 . .

105092.55 655600.10

Im Geschäftsjahr 1958/59 wurden insgesamt ausbezahlt . . . .

477272.40

Verbleiben auf Eechnung 1959/60

178327.70

Vu!. Handel mit gebrannten Wassern Für das Kalenderjahr 1959 sind bis 30. Juni 1959 insgesamt 551 Bewilligungen für den Grosshandel und 233 Bewilligungen für den Kleinhandelsversand über die Kantonsgrenze hinaus ausgestellt worden, gegenüber 553 Grosshandels- und 221 Kleinhandelsversandbewilligungen im Vorjahre.

IX. Straffälle Am 30. Juni 1958 waren unerledigt

355 Fälle

Im Berichtsjahr kamen hinzu

500 » Zusammen

855 Fälle

Davon sind durch Vollzug erledigt

529 »

Verbleiben auf 30. Juni 1959 noch zur Erledigung

326 Fälle

989 Von den 326 noch nicht erledigten Fällen sind 254 entschieden und im Vollzug begriffen, während in 72 Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Von den im Berichtsjahr eingegangenen 500 Fällen wurden 458 durch Organe der Alkoholverwaltung und 42 durch die Zollverwaltung eingereicht.

Nach der Art der Widerhandlungen entfielen auf: - Schmuggel oder unrichtige Zolldeklaration - Hinterziehung von Spezialitätensteuern, Selbstverkaufsabgaben oder Monopolgebühren - Brennenlassen mit der Brennkarte eines Dritten - Brennen von Kartoff ehi oder Bezug von Kartoffelbranntwein .

- andere unbefugte Herstellung gebrannter Wasser - Grosshandel oder Kleinhandelsversand gebrannter Wasser ohne Bewilligung - Widerhandlungen gegen die Buchführungs- und Kontrollvorschriften - Widerhandlungen gegen die Vorschriften betreffend die Lohnbrennerei - vorschriftswidrige Verwendung von verbilligtem Sprit oder Industriesprit sowie Vergehen betreffend die Kontrollbuchführung für Sprit - Widerhandlungen verschiedener Art Zusammen

42 Fälle 154 8 11 25

» » » »

7

»

188

»

17

»

16 » 32 » 500 Fälle

Ausserdem hat, gestützt auf die Ermächtigung des Finanz- und Zolldepartements gemäss Artikel 60 des Alkoholgesetzes, die Zollverwaltung im Berichtsjahr 458 Alkoholschmuggelfälle von geringerer Bedeutung selber abgewandelt und erledigt.

Von den im Berichtsjahr eingegangenen 500 Straffällen sind 435 entschieden worden. 324 Fälle wurden mit einer Busse gemäss Artikel 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 57 mit einer Verwarnung und 13 mit einer Ordnungsbusse erledigt. In 41 Fällen wurde das Strafverfahren wegen Fehlens eines strafbaren Tatbestandes bzw. wegen Verjährung eingestellt.

Im ganzen wurden im Berichtsjahr in den eingegangenen und eröffneten Straffällen an Bussen 31 420.35 Franken und an Ordnungsbussen 520 Franken verhängt. Kosten wurden im Betrage von 4559.70 Franken auferlegt.

Am 30. Juni 1959 waren an Bussen ausstehend 99 675.80 Franken.

990 Im Berichtsjahr wurden Bussen im Betrage von 50 619.50 Franken verteilt: Fr.

An die Kantone des Begehungsortes An die Gemeinden des Begehungsortes An den Bussenfonds der Alkoholverwaltung Kosten und Ordnungsbussen : An die Alkoholverwaltung

13221.65 13221.65 18223.70 10952.50 50619.50

Der Bussenfonds der Alkoholverwaltung hatte auf den 1. Juli 1958 einen Bestand von Einnahmen 1958/59 Verzinsung

213 883.55 11382.20 6416.50

Ausgaben 1958/59 Bestand auf 30. Juni 1959

231682.25 32446.05 199236.20

X. Rechnung und Bilanz A. Betriebsrechnung 1. Einnahmen Rechnung

Voranschlag

A t TT i i i.

TTT 1958/59 1958/59 41 Verkauf gebrannter Wasser rr.

Fr.

411 Verkauf von Sprit zum Trinkverbrauch 16582327.50 13563600 412 Verkauf von Kernobstbranntwein, und von Branntwein 12519308.05 9840000 413 Verkauf von Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Biechund Schönheitsmittel 7632379.10 5950000 414 Verkauf von denaturiertem Sekundasprit 2227690.10 2310000 415 Verkauf von Industriesprit 4948939.25 4710000 416 Verkauf von Fuselöl 4 781.20 zur Vormerkung 417 Verkauf von Denaturier- und Zusatzstoffen . .

29508.40 29000 419 Preisdifferenzen 2216.25 zur Vormerkung

Übertrag

43947149.85

36402600

991 1

Rechnung 1958/59 Fr.

Übertrag 48947149.85 42 Steuern, Abgaben, Monopolgebühren und Bewilligungen Steuerdebitoren auf I.Juli 1958

Voranschlag 1958/69 IT.

36 402 600

Fr

273845.20

421 Steuern auf Spezialitätenbranntwein . . . . 5 253 465.50

4 000 000

422 Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein 3 279 194.--

l 500 000

424 Monopolgebühren im Inland

40000

39783.35 8846288.05

SteuerFr debitoren auf 30. Juni 1959 755 033.60 Erlasse und Verluste . . 4814.15

759847.75

8086440.30

423 Monopolgebühren an der Grenze . .

18169046.05

11 000 000

56600.--

55000

425 Bewilligungsgebühren - Bewilligungen für den Grosshandel - Einfuhrbewilligungen für Mostobst und Obsterzeugnisse -- Ausfuhrbewilligungen für Kernobstund Kernobsterzeugnisse 43 Miet- und Pachtzinseinnahmen 431 Zentralverwaltung 432 Lager 49 Übrige Einnahmen 491 Verkauf von Gebinden , 492 Verkauf von Altmetall .

477.60 zur Vormerkung 345.40 zur Vormerkung

54924.50 12392.90

51400 11000

101 928.40 zur Vormerkung 3255.-- zur Vormerkung Übertrag

70 432 560. --

53 060 000

992 Rechnung 1958/59 Fr.

Voranschlag 1958/59 Fr.

Übertrag 70 432 560. -- 58 060 000 493 Zinseinnahmen und übrige Einnahmen -Zinseinnahmen 1109670.65 1160000 - Übrige Einnahmen 480 046.68 zur Vormerkung Total Einnahmen 72 022 277.33 Vortrag aus dem Vorjahre 8276.38 Zusammen

72030553.71

54 220 000 -- 54220000

2. Ausgaben 31 B e s c h a f f u n g gebrannter Wasser 311 Beschaffung von Sprit zum Trinkverbrauch 2419919.85 1200000 312 Beschaffung von Kernobstbranntwein 16516342.05.

3120000 313 Beschaffung von Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Kiechund Schönheitsmittel 1217214.50 1125000 314 Beschaffung von denaturiertem Sekundasprit 1981387.95 2250000 315 Beschaffung von Industriesprit . . . 2901323.79 4050000 316 Beschaffung von Fuselöl 10349.-- zur Vormerkung 317 Beschaffung von Denaturier- und Zusatzstoffen 22706.25 18000 33 P e r s o n a l a u f w a n d 331 Zentralverwaltung 3543599.95 3578000 332 Lager 323501.95 391000 34 Sachausgaben 341 Zentralverwaltung 448937.21 375000 342 Lager 80749.85 104000 35 Unterhalt der G e b ä u d e undEinrichtungen 351 Zentralverwaltung 214321.95 535000 352 Lager 265776.25 245000 37 Förderung der O b s t v e r w e r t u n g und Umstellung des O b s t b a u e s 371-376 Förderung der Obstverwertung . 10 911 534.54 3 000 000 378-379 Umstellung des Obstbaues . . .

741732.11 H)00 000 Übertrag 41 599 397.20 20 991 000

993

Übertrag 38 Förderung der K a r t o f f e l v e r w e r t u n g

Rechnung 1958/59 Fr.

Voranschlag 1958/59 Fr.

41599397.20

20991000

Fr.

Gesamtaufwendungen . . 19649716.-- Bundesbeitrag . . . . . 6077408.90 Total zu Lasten der Alkoholverwaltung . . . . 13572307.10 13572307.10

5000000

39 Übrige Ausgaben 391 Beschaffung von Gebinden 38964.-- zur Vormerkung 392 Zinsausgaben 6 975.65 8 000 394 Frachten beim Verkauf 532480.75 480000 395 Beratungen und Gutachten 10823.35 25000 396 Diverse V e r g ü t u n g e n - Vergütung an die Eidgenössische Zollverwaltung 809783.30 550000 - Bückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen,Erzeugnissen . . .

477272.40 400000 -Kesselwagenmiete 43165.-- -- . 397 Brennereiaufsichtstellen 984683.70 1000000 398 Brennereiwesen - Ankauf von Brennapparaten . . .

111047.-- 120000 - Ankauf von Altmetall 2 208.90 zur Vormerkung -- Übrige Ausgaben 73.30 zur Vormerkung Total Ausgaben 58189181.65 28574000 3. Betriebsergebnis

Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben Einnahmenüberschuss

72030553.71 58189181.65 13841372.06

54220000 28574000 25646000

B. Abschlags Einnahmenüberschuss Entnahmen aus Bückstellungen Zur Verteilung verfügbare Summe

13841372.06 5100000.-- 18941372.06

25646000 -- 25646000

Um eine Zuweisung an Bund und Kantone von je 2 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung zu ermöglichen (Vorjahr Fr. 2.60), wird die seinerzeitig vorgenommene Bückstellung für die Förderung der Obstverwertung im Betrage Bundesblatt.lll.Jahrg.Bd.il.

70

994 von 2,1 Mio Franken herangezogen. Ferner werden dem Beinertragsausgleichsfonds 3 Mio Franken entnommen. Die zur Verteilung verfügbare Summe erhöht sich damit um 5,1 Mio Franken, d.h. auf 18 941 372.06 Franken.

C. Zuweisung an Bund und Kantone Die zur Verteilung verfügbare Summe von 18 941 372.06 Franken soll wie folgt verwendet werden: Fr.

Zuweisung an den Bund : 2 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 714 992) 9429984.-- Zuweisung an die Kantone: 2 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 714 992) 9429984.-- Vortrag auf neue Eechnung 81404.06 18941372.06 Gemäss Artikel 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone auch Anspruch auf die vollen Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Versandbewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus. Diese Einnahmen betrugen in der Berichtsperiode 238 450 Franken.

Demnach erhalten die Kantone als Anteil aus dem Eechnungsergebnis und an den Kleinhandelsversandgebühren : Kantone

Zürich Bern Luzern . .

Uri Schwyz . . . . . . . . .

Obwalden Nidwaiden Glarus . .

. . .

Zus Freiburg . .

Solothurn Basel- Stadt Basel-Landschaft Schaffhausen Appenzell A.-Bh Appenzell I -Rh. .

St. Gallen Graubünden Aargau .

. .

Thurgau Tessili Waadt Wallis Neueiiburg Genf .

Insgesamt

Anteil am Eechnungsergebnis (Fr. 2.-- je Kopf) Fr.

1 554 004

1 603 886 446498 57112 142 164 44250 38 778 75 326 84478 317 390 341 016 392 996 215 098 115 030 95876 26854 618212 274 200 601 564 299 476 350 110 755 170 318 356 256 304 405 836 9 429 984

Kleinhandelsversandgebtthren

Zur Auszahlung gelangen insgesamt

Fr.

39 295

Fr.

1 593 299

40556 11 290 1 444 3595 1 119 981 1 905 2136 8026 8623 9 937 5439 2909 2425 679 15632 6 934 15 211 7573 8 853 19095 8 050 6481 10262 238 450

1 644 442 457 788 58 556 145 759 45 369 39759 77231 86 614 325 416 349 639 402 933 220 537 117 939 98301 27533 633844 281 134 616 775 307 049 358 963 774 265 326 406 262 785 416 098 9 668 434

995 Bei der gemäss vorstehender Kechnung vorgenommenen Verwendung des Einnahmenüberschusses ergibt sich folgende Bilanz: D. Bilanz 1. Aktiven ' 11 U m l a u f v e r m ö g e n 111 Kassa 112 Postcheck 118 Bank- und eidgenössisches Kassen- und Bechnungswesen Fr.

- Schweizerische Nationalbank . . .

175986.67 - Eidgenössisches Kassen- und Bechnungswesen 14820940.45 114 Wertschriften 115 Debitoren 117 Lagervorräte 119 Transitorische Aktiven 12 Anlagevermögen 121 Immobilien - Verwaltungsgebäude in Bern . . .

- Lagerhausbauten und Einrichtungen - Übrige Liegenschaften in Bern . .

- Baukonto Bern - Baukonto Delsberg - Baukonto Schachen

Fr.

19412.27 407402.40

14996927.12 21059659.40 665218.80 3884696.55 8168615.--

Fr.

l 764 325.60 6501083.18 735 000. -- 11733.70 7212329.81 33261.65 16257738.94 65459664.98

Kautionen 2 010 409 Franken als Hinterlagen der Spritbezüger.

2. Passiven 21 Fremdkapital 211 Kreditoren 212 Verteilungskon ti - Verteilung an den Bund . . . . .

- Verteilung an die Kantone . . . .

-Kleinhandelsversandgebühren. . .

- Bussenverteilung 213 Transitorische Passiven

3442.60 Fr.

9429984.-- 9429984.-- 238450.-- 110479.45 19208897.45 3198059.52 Übertrag

22410399.57

996 Fr.

Übertrag 22 E i g e n k a p i t a l 221 Rückstellungen - Versicherungsfonds - Reinertragsausgleichsfonds - Betriebsfonds - Bussenfonds - Bau- und Erneuerungsfonds 222 Reserven - Ordentlicher Reservefonds .

223 Gewinnvortrag 224 Diverse Passiven 23 Wertberichtigungen 231 Amortisationen - Immobilien. . .

22410399.57

Fr.

5 000 000. -- 9000000.-- 2000000.-- 199236.20 12200000.-- 28399236.20 5000000.-- 81404.06 568216.37

9000408.78 65459664.98

Kautionen 2 010 409 Franken als Hinterlagen der Spritbezüger.

Zu den einzelnen Bilanzposten haben wir noch folgende Bemerkungen anzubringen : Die «Debitoren» bestehen aus folgenden Posten: Spritbezüger-Debitoren Bussen-Debitoren Diverse Debitoren

562100.50 99675.80 3 442.-- 665218.30

Die Aktivposten «Verwaltungsgebäude in Bern, Lagerhausbauten und Einrichtungen sowie die übrigen Liegenschaften in Bern» sind durch das Passivkonto «Amortisationen, Immobilien» abgeschrieben.

Der amtliche Wert der Gebäude beträgt 8 414 590 Franken, der Brandversicherungswert 9 097 900 Franken.

XI. Schlusserörterungen Das abgelaufene Geschäftsjahr stand, wie berichtet wurde, unter dem Zeichen einer ganz ausserordentlichen Obsternte und einer ebenfalls äusserst ertragreichen Kartoffelernte. Angesichts der schwierigen Aufgabe, die aussergewöhnlich grossen Überschüsse nutzbringend zu verwerten, wurde das Alkoholgesetz auf eine harte Probe gestellt. Es darf festgestellt werden, dass es diese

997 Probe bestanden hat. Mussten auch grössere Mengen überschüssigen Obstes der Brennerei zugeführt werden, so vollzog sich doch die Verwertung in geordneten.

Bahnen. Missliche Zustände, wie sie beispielsweise bei der Verwertung der Grossernte 1922 unter dem alten Gesetz und Mitte der dreissiger Jahre unter der neuen Ordnung aufgetreteil waren, blieben aus. Die gesamte Obst- und Kartoffelernte konnte zu angemessenen Bedingungen abgesetzt werden, wodurch sich das revidierte Alkoholgesetz als wertvolle Stütze der Landwirtschaft erwies. Auch in volksgesundheitlicher Hinsicht bewährte sich das Gesetz. Es verhütete, dass sich die Mehrproduktion an Branntwein als Schnapsflut ins Volk ergiessen konnte.

Dass freilich eine solche Grossernte das finanzielle Eeinerträgnis der Alkoholverwaltung beeinträchtigen musste, kann nicht verwundern. Bin Teil der hohen Verwertungskosten der letztjährigen Obsternte wird allerdings erst in der Kechnung kommender Jahre in Erscheinung treten, da namentlich die eingegangenen Garantieleistungen für die 1958 erzeugten Obstsaftkonzentrate erst später einzulösen sein werden. Insgesamt verursachten die Massnahmen der Alkoholverwaltung zur Verwertung der Obst- und Kartoffelernte 1958 einen Aufwand von 47 Mio Franken, wovon ein Betrag von 6 Mio Franken gemäss Artikel 24, Absatz 5 des Alkoholgesetzes zu Lasten der Bundeskasse geht.

Die Betriebsrechnung der Alkoholverwaltung für 1958/59 schliesst mit einem Einnahmenüberschuss von 13,8 Mio Franken ab. Dieses Ergebnis würde eine Zuweisung an den Bund und die Kantone von höchstens 1,45 Franken je Kopf der Wohnbevölkerung zulassen. Um eine Zuweisung von 2 Franken zu ermöglichen - im Vorjahr waren es 2,60 Franken -, wurden die früheren Rückstellungen für die Obstverwertung im Betrage von 2,1 Mio Franken herangezogen und dem Eeinertragsausgleichsfonds 3 Mio Franken entnommen, sodass ein Betrag von 18,9 Mio Franken verfügbar wird. Dieses Vorgehen erachten wir unter den obwaltenden Umständen als gerechtfertigt, zumal es auch eine höhere Zuweisung an den Alkoholzehntel ermöglicht. Grössere Entnahmen aus den Reserven wären dagegen nicht empfehlenswert, da auch für die Zukunft ein ausreichender Bestand der Rücklagen verfügbar sein muss.

Wenn auch die grossen Verwertungsschwierigkeiten des Herbstes 1958 mit Hilfe des Alkoholgesetzes gemeistert
werden konnten, so ist es doch angesichts der ausserordentlich hohen Kosten dringend geboten, aus den Erfahrungen des abgelaufenen Jahres die nötigen Lehren zu ziehen. Deutlicher als je ist in Erscheinung getreten, dass zwischen Produktion und Absatz, vor allem beim Obst, ein Missverhältnis besteht, das beseitigt werden muss. Wird hier nicht ein Gleichgewicht herbeigeführt, so werden schon mittlere Ernten nur mit Einsatz unverhältnismässig grosser Aufwendungen bewältigt werden können, während bei Grossernten die Verwertung überhaupt in Frage gestellt wird. Darum müssen die Anstrengungen darauf gerichtet werden, die Produktion beschleunigt der Aufnahmefähigkeit des Inlandmarktes anzupassen. Gleichzeitig sind aber auch die Bemühungen um Ausdehnung der Absatzmöglichkeiten noch verstärkt fort' zusetzen. Es wird ferner darauf geachtet werden müssen, dass die Werkzeuge,

998 welche durch das Alkoholgesetz in Artikel 24 bis 24iuater dem Bundesrat für die Durchführung der brennlosen Kartoffel- und Obstverwertung in die Hand gegeben worden sind, weiterhin zur Verfügung bleiben. Auch ist es notwendig, der Alkoholordnung eine Fortentwicklung ina Sinne der Eichtlinien von Verfassungsartikel und Gesetz zu sichern. Der nächste Schritt ist die Eevision der Vollziehungsverordnung, die einer Gesamterneuerung bedarf.

XII. Antrag Wir schliessen ungern Bericht mit dein Antrag : ° Es sei der Geschäftsführung und der Eechnung sowie der vorgenommenen Verwendung des Einnahmenüberschusses der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1958 bis 30. Juni 1959 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den S.November 1959.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler : Ch. Oser

999

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1958/59

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in einen Bericht des Bundesrates vom 3. November 1959, beschliesst : Einziger Artikel Die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom ;1. Juli 1958 bis 30. Juni 1959 werden genehmigt und die zur Verteilung verfügbare Summe wie folgt verwendet: Zuweisung an den Bund: Fr.

2 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 714 992) . 9 429 984.-- Zuweisung an die Kantone : 2 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 714 992) . 9 429 984.-- Vortrag auf neue Rechnung 81 404.06 18941372.06 4657

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1958/59 (Vom 3.November 1959)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1959

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

7940

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.11.1959

Date Data Seite

961-999

Page Pagina Ref. No

10 040 775

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.