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Bundesblatt 111. Jahrgang

Bern, den 1.Oktober 1959

Band II

Erscheint wöchentlich. Preis 30 franken im Jahr, Iß Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr 50 Kappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Darlehens an die Weltgesundheitsorganisation zur Erstellung ihres Neubaues in Genf (Vom 21. September 1959)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Mit dieser Botschaft beehren wir uns, Ihnen zu beantragen, der Gewährung eines Darlehens von 20 Millionen Franken an die Weltgesundheitsorganisation zuzustimmen ; dieses Darlehen dient dazu, der Organisation die Erstellung des für ihren Sitz in Genf vorgesehenen Gebäudes zu erleichtern.

I. Einleitung 1. Die Weltgesundheitsorganisation (Organisation Mondiale de la Santé, OMS), eine der wichtigsten SpezialOrganisationen der Vereinigten Nationen, wurde 1946 gegründet. Die Schweiz ratifizierte die Verfassung der OMS am 26. März 1947, und am 24. Juli 1948 bestimmte die erste Weltgesundheitskonferenz Genf zum ständigen Sitz der Organisation.

Bekanntlich wurde die OMS errichtet, um ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, untereinander zur Verbesserung und zum Schütze der Gesundheit aller Völker zusammenzuarbeiten.

2. Nachdem die Weltgesundheitskonferenz Genf zum Sitz der OMS ausersehen hatte, liess sich diese am 1. September 1948 dort nieder. Ein Abkommen, das die Bedingungen ihrer Niederlassung und ihre rechtliche Stellung regelte, Bundesblatt. 111. Jahrg. Bd. II.

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wurde zwischen dem Bundesrat und dem Generaldirektor unterzeichnet und daraufhin von den Eidgenössischen Katen'am 29. September 1955 genehmigt.

Bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit am T.April 1948 zählte die Organisation 85 Mitgliedstaaten. Heute gehören ihr 87 Mitgliedstaaten und drei assoziierte Staaten an. 1948 hatte sie einen Personalbestand von 148 Personen, im Mai 1959 am Sitze und in den sechs regionalen Büros insgesamt über 1700 Angestellte im Dienste der Organisation. Diese Zahlen legen Zeugnis ab von der bisherigen Entwicklung der OMS. Sie hat sich auf internationaler Ebene in der Tat einen festen Platz errungen, und ihre Tätigkeitsgebiete haben sich beständig ausgedehnt und vermehrt. Sie trägt in wirksamer Weise zur Ausbildung des Personals der medizinischen und sanitarischen Berufe aller ihrer Mitgliedstaaten bei und dient als Koordinationsorgan auf zahlreichen Gebieten namentlich dort, wo eine Verständigung zwischen den Ländern und die Festlegung internationaler Normen sich als notwendig erweisen, so bei der Standardisierung gewisser Medikamente und bei der Vereinheitlichung der Nomenklatur. Sie hat umfassende Programme zur Verhütung und zur Bekämpfung von Krankheiten, vor allem der übertragbaren Krankheiten,.und zur Ausmerzung bestimmter Seuchen wie des Sumpffiebers und der Pocken aufgestellt. Die OMS spielt eine hervorragende Eolle bei der technischen Hilfe, die den ungenügend entwickelten Ländern bei der Organisation und der Verbesserung der Gesundheitsdienste geleistet wird.

3. Zu Beginn ihrer Tätigkeit im Jahre 1948 richtete die Organisation ihre Büros im Völkerbundsgebäude ein ; sie belegte die damals unbenutzten Bäume und sah vor, das Gebäude um rund 210 zusätzliche Büros zu erweitern. Die Erstellung der neuen Gebäulichkeiten sollte von der OMS finanziert werden, die für sie einen für 99 Jahre geltenden Mietvertrag erlangte. Um ihr dieses Ziel zu erleichtern, gewährte ihr die Eidgenossenschaft mit Bundesbeschluss vom 17.März 1950 einen Beitrag von 3 Millionen Franken, wovon 500 000 zu Lasten Genfs gingen; die OMS wird die UNO um die Bückerstattung dieses Betrages ersuchen.

4. Infolge der parallel verlaufenden Entwicklung der beiden Organisationen, der UNO und der OMS, stellte man in den letzten Jahren einen sich ständig verschärfenden Platzmangel fest; die dadurch entstehenden
Schwierigkeiten vermehrten sich derart, dass die Leiter der OMS und der UNO nach gründlicher Prüfung der verschiedenen bestehenden Möglichkeiten zum Schlüsse kamen, die OMS sei aus dem Völkerbundsgebäude herauszunehmen, damit die Dienststellen der UNO einerseits die dringend benötigten Bäumlichkeiten belegen können, und andererseits, damit die OMS die Möglichkeit erhält, ihre eigenen, vergrösserten Bestände angemessen unterzubringen.

5. Unter diesen Umständen sah sich der Generaldirektor gezwungen, als einzige zweckmässige Lösung die Erstellung eines besonderen, nur der OMS dienenden Gebäudes in Genf zu planen. Im Januar 1959 unterbreitete er das Problem dem Exekutivrat der Organisation, der ihn ermächtigte, die Prüfung des Projektes fortzusetzen und zu diesem Zweck an die schweizerischen Behörden zu gelangen, um abzuklären, ob und in welcher Weise sie eventuell zur Leistung .

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einer Hilfe bereit wären, die der OMS den Erwerb eines Terrains und die Erstellung eines Gebäudes erleichtern würde.

6. Im Anschluss an Besprechungen, die in den Monaten Februar und März 1959 stattfanden, gelangten der Generaldirektor einerseits und die eidgenössischen und die Genfer Behörden andererseits zu einer Vereinbarung, die in zwei an die OMS gerichteten Schreiben niedergelegt wurde; das eine, vom 22. April 1959 datiert, stammte vom Eidgenössischen Politischen Departement, das andere, vom 23. April 1959 datiert, von dem mit dem Departement für öffentliche Arbeiten betrauten Staatsrat der Republik und des Kantons Genf; die darin enthaltenen Bestimmungen werden im Kapitel II erläutert. Der Vorschlag des Politischen Departements erfolgte im Namen des Bundesrates, der ihn mit Beschluss vom S.Mai 1959 vorbehaltlich Ihrer Zustimmung gutgeheissen hatte.

Der Generaldirektor der OMS erteilte eine Zustimmung unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Weltgesundheitskonferenz. Diese bestätigte an ihrer XII. im Mai in Genf abgehaltenen Session die von Generaldirektor Candau getroffenen Anordnungen und ermächtigte ihn, in Zusammenarbeit mit dem Exekutivrat der OMS mit den eidgenössischen und den Genfer Behörden ein Abkommen abzuschliessen, worin die Form der finanziellen Hilfe und der Bereitstellung des Terrains geregelt würden.

Das Angebot Genfs, dem die XII. Weltgesundheitskonferenz ebenfalls zustimmte, bedarf noch der Genehmigung des Grossen Eates des Kantons Genf.

Die eidgenössischen und die Genfer Vorschläge wurden im Einvernehmen zwischen den beiden Behörden festgelegt, bevor sie dem Generaldirektor endgültig unterbreitet wurden. Sie sind somit nicht einzeln, sondern zusammen zu beurteilen.

u. Die Bedingungen der Hilfe Gestützt auf ungefähre und vorläufige Schätzungen haben die Dienststellen der OMS die Kosten des Gebäudes auf rund 25 Millionen Franken veranschlagt; die XII. Weltgesundheitskonferenz genehmigte diesen Voranschlag und bestimmte provisorisch, dass die Kosten des Neubaues und seiner Einrichtung 40 Millionen Franken nicht übersteigen dürfen.

7. Zur Finanzierung des Unternehmens stützt sich der Generaldirektor auf die folgenden Möglichkeiten: - Unterstützung durch die Schweiz; - die Organisation der Vereinigten Nationen erstattet der OMS den von dieser in das Völkerbundgebäude
investierten Betrag zurück ; - Eintragung der Kredite in die jährlichen Voranschläge der Organisation zur Deckung eines Teils der Ausgaben ; - freiwillige Beiträge von Eegierungen, Stiftungen und anderen Spendern.

8. Die der OMS von der Schweiz, zu gewährende Hilfe wird Gegenstand zweier formeller Abkommen zwischen der Organisation und den Bundesbehörden und zwischen der Organisation und den Genfer Behörden bilden. Diese bei-

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den Abkommen werden die Einzelheiten der zu leistenden Unterstützung regeln. Das Abkommen mit der Eidgenossenschaft wird abgeschlossen werden, sobald sie ihre Einwilligung erteilt haben.

Das ursprüngliche Begehren der QMS lautete auf Gewährung eines unverzinslichen Darlehens von 30 Millionen Pranken für die Dauer von 30 Jahren.

Mit Kücksicht auf unsere Mittel schien es uns indessen nicht möglich, diesem Wunsche uneingeschränkt zu entsprechen. Man gelangte schliesslich zu folgender Vereinbarung : Die Eidgenossenschaft gewährt der' OMS ein Darlehen im Betrage von · 20 Millionen Franken, wofür die Organisation keine Zinsen bezahlt. Das Darlehen ist in 20 Jahren rückzahlbar, nämlich in 20 Jahresraten zu je einer Million, von denen die erste am 31. Dezember 1963 fällig wird. Die Zinsen des Darlehens werden auf die Eidgenossenschaft und Genf in der Weise verteilt, dass der Anteil des Kantons auf 2 Millionen Franken, nämlich 20 Jahresraten zu je 100 000 Franken, festgesetzt wird, von denen die erste am 31.Dezember 1963 fällig wird; der Saldo, die während der Ausführung der Arbeiten fälligen Zinsen inbegriffen, geht zu Lasten der Eidgenossenschaft.

Die Summe von 20 Millionen wird nach Massgabe der Bedürfnisse während der Erstellung des Baues ausbezahlt werden; es wird jedoch vereinbart, dass die Organisation zuerst die eigenen Mittel verwendet, über die sie beim Beginn der Arbeiten verfügt.

Der Kanton Genf gewährt der OMS seinerseits ein Darlehen von 10 Millionen. Dadurch wird die vom Generaldirektor benötigte Gesamtsumme von 30 Millionen erreicht. Dieses Darlehen ist ebenfalls in 20 Jahren rückzahlbar, und die Zinsenlast wird je zur Hälfte von Genf und der OMS übernommen. Ausserdem erwirbt Genf das Baugelände und stellt es der Organisation unentgeltlich zur Verfügung.

Gemäss der zwischen der Eidgenossenschaft und der Genfer Eegierung getroffenen Vereinbarung wird das Darlehen von 10 Millionen erst in Anspruch genommen, wenn dasjenige der Eidgenossenschaft im Betrage von 20 Millionen aufgebraucht ist.

Die finanziellen Lasten, die sich aus den der OMS zu gewährenden Er leichterungen ergeben, scheinen uns in wohl ausgewogener Weise auf die Eidgenossenschaft und den Kanton Genf verteilt zu sein. Während die Eidgenossenschaft auf der einen. Seite einen grossen Teil der Zinsen des Darlehens von 20 Millionen
während 20 Jahren und die Zinsen der während der Bauperiode ausbezahlten Summen übernimmt, ist auf der anderen Seite die beträchtliche Anstrengung des Kantons hervorzuheben, welcher der OMS das Baugelände unentgeltlich zur Verfügung stellt, einen Teil der Zinsen des von der Eidgenossenschaft zu gewährenden Darlehens von 20 Millionen und die Hälfte der Zinsen seines Darlehens von 10 Millionen wählend 20 Jahren übernimmt. Die Leistungen der Eidgenossenschaft werden wahrscheinlich etwas höher sein als jene des Kantons Genf.

609 Es wird damit gerechnet, dass die Erstellung der Pläne und die Bauarbeiten zwei bis drei Jahre beanspruchen werden. Man hofft, dass die Grundsteinlegung anlässlich der XIII. Weltgesundheitskonferenz im Mai 1960 stattfinden kann.'

Die Wahl des Planes und des Architekten erfolgt im Eahmen eines internationalen Wettbewerbes, zu dem auch schweizerische Architekten eingeladen werden.

III. Bemerkungen und Schlussfolgerungen 9. Üblicherweise gewährt das Gastland einer zwischenstaatlichen Organisation bei ihrer Niederlassung materielle Erleichterungen für die Errichtung des Sitzes auf seinem Gebiet. Diese Hilfe kann verschiedene Formen annehmen: unentgeltliche Überlassung von Gebäulichkeiten, Gewährung langfristiger unverzinslicher oder niedrig verzinslicher Baudarlehen, Schenkung des Baugeländes oder des Gebäudes, usw. Es ist somit verständlich, dass die Leitung der QMS an die Eidgenossenschaft und die Genfer Behörden gelangt ist, um eine Hilfe für die Erstellung des Neubaues der Organisation zu erhalten. Der Weltgesundheitsorganisation sind im allgemeinen für die Errichtung ihrer über die Erde verstreuten regionalen Zentren unentgeltlich Gebäude zur Verfügung gestellt worden. Es ist interessant, hier beispiels- und vergleichshalber die Hilfe zu erwähnen, die andere Länder leisteten, als zwischenstaatliche Organisationen von ähnlicher Bedeutung wie die OMS sich auf ihrem Gebiet niederliessen : Frankreich gewährte der Organisation der Vereinigten Nationen für Erzie- ' hung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), einer andern SpezialOrganisation der Vereinigten Nationen, ein unverzinsliches, in 80 Jahren rückzahlbares Darlehen von 8 Millionen Dollar, um ihr die Erstellung ihres Gebäudes in Paris zu ermöglichen. Ausserdem stellte es ihr das Terrain für den Neubau unentgeltlich zur Verfügung; es wurde ein Mietvertrag für die Dauer von 99 Jahren abgeschlos-, sen, der einen symbolischen Mietzins von 1000 französischen Franken vorsieht.

Italien stellte der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinigten Nationen (FAO), einer weitern SpezialOrganisation der Vereinigten Nationen, im Hinblick auf ihre Niederlassung ein Gebäude gegen Bezahlung eines symbolischen Mietzinses von jährlich einem Dollar zur Verfügung.

Österreich stellte der Internationalen Atomenergie-Organisation (AIEA) für ihre provisorische
Unterbringung ein Gebäude unentgeltlich zur Verfügung und leistete an dessen Herrichtungskosten einen Beitrag von 55 000 Dollar. Es soll die Eede davon sein, dass Österreich der Organisation für die Erstellung ihres ständigen Sitzes das Terrain schenkt und ein langfristiges unverzinsliches Darlehen gewährt.

Wir hatten im Verlaufe der Unterhandlungen den Eindruck, dass der Generaldirektor sich schwer überwindbaren Hindernissen gegenüber sähe, wenn unsere Leistung geringer wäre.

10. Die OMS ist, wie wir in der Einleitung ausgeführt haben, eine der wichtigsten SpezialOrganisationen der Vereinigten Nationen. Es ist dies das erste Mal, dass eine Organisation dieser Grössenordnung sich an uns wendet, um eine Hilfe zur Errichtung des für ihren ständigen Sitz bestimmten Gebäudes zu erlan-

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gen ; von diesem Sitz aus wird die Tätigkeit der sechs regionalen Büros, die sich in den verschiedenen Gebieten in die der OMS in der Welt übertragenen Aufgaben teilen, gelenkt und koordiniert.

Wir zögerten nicht, dieses Gesuch in günstigem Sinne zu beantworten. In unserer Einleitung haben wir die heutige Ausdehnung der Dienste und die wachsende Bedeutung der OMS dargelegt. Nachdem die Weltgesundheitsorganisation zu Beginn ihrer Tätigkeit notwendigerweise erst ihren Weg suchen musste, hat sie sich längst durchgesetzt; ihre Aktion festigt sich, dehnt sich aus und nimmt an Wirksamkeit zu. Sie erfüllt eine der achtenswertesten Aufgaben, mit denen eine Organisation dieser Art betraut werden kann: sie bemüht sich, die gesundheitlichen Schädigungen zu lindem, denen der Mensch ausgesetzt ist.

Ausserdem hofft man, dass die neuen Forschungsprogramme, mit denen sich die OMS zu befassen begonnen hat, sie zu einem der wichtigsten Koordinationszentren der medizinischen Forschung machen werden. Ihre Tätigkeit sowie die von ihr veranstalteten Konferenzen und Seminarien bringen die führenden Persönlichkeiten aus der Welt der Medizin in unser Land. Dank der Ausstrahlung der OMS, dank ihren Experten und Beratern - unter denen sich zahlreiche Schweizer befinden -, die nahezu 100 Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten technische Hilfe leisten, sind die Arbeiten der Organisation in der ganzen Welt bekannt.

11. Dazu kommt, dass sich die Beziehungen, welche die Organisation seit ihrer provisorischen Unterbringung im Völkerbundsgebäude im Jahre 1948 bis heute sowohl mit den lokalen wie mit den eidgenössischen Behörden unterhielt, stets zu unserer vollsten Befriedigung abgewickelt haben. Wir schätzen uns glücklich, dass die Schweiz diese Organisation beherbergen darf, und möchten nicht verfehlen, dem Interesse, das wir ihrer Tätigkeit und ihrer Anwesenheit in unserem Lande entgegenbringen, konkreten Ausdruck zu geben. Die gleiche Auffassung vertreten auch die Genfer Behörden, die wie wir im Bahmen ihrer Mittel eine Anstrengung unternommen haben, um dem Generaldirektor zu ermöglichen, für das Problem der Gebäulichkeiten der Organisation eine zweckmässige Lösung zu finden. Wie wir weiter oben,dargelegt haben, wurde versucht, hinsichtlich der Leistungen der Eidgenossenschaft und jenen des Kantons eine ausgeglichene
Verteilung der Lasten zu finden. Da sowohl die Eidgenossenschaft wie Genf an der dauernden Niederlassung der Organisation in der Schweiz interessiert sind, scheint es uns, dass die von ihnen getroffene Eegelung eine angemessene Lösung darstellt.

Das Darlehen, das wir Ihnen zur Genehmigung empfehlen, wird ein neuer Beweis unserer Politik sein, die, im Eahmen unserer Möglichkeiten, die internationale Zusammenarbeit auf allen Gebieten, dem wirtschaftlichen, sozialen wie dem technischen zu erleichtern trachtet. Es dürfte dazu beitragen, die Bedeutung Genfs und unseres Landes als eines Treffpunktes aller Nationen in ihren Bemühungen um den Frieden noch zu verstärken.

611 Aus den dargelegten Gründen beehren wir uns, Ihnen zu beantragen, dem beiliegenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zuzustimmen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 21.September 1959.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: P. Chaudet Der Bundeskanzler: Ch. Oser

612 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Gewährung eines Darlehens an die Weltgesundheitsorganisation für die Erstellung ihres Neubaues in Genf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 21. September 1959, beschliesst : Artikel l Die Eidgenossenschaft gewiihrt der Weltgesundheitsorganisation ein unverzinsliches Darlehen im Betrage von 20 Millionen Franken, um ihr die Erstellung des für ihren Sitz bestimmten Gebäudes in Genf zu erleichtern.

Das Darlehen ist in 20 Jahren rückzahlbar, nämlich in 20 Jahresraten zu je einer Million, von denen die erste am 31.Dezember 1963 fällig wird.

Artikel 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit seinem Vollzug beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Darlehens an die Weltgesundheitsorganisation zur Erstellung ihres Neubaues in Genf (Vom 21. September 1959)

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1959

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40

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.10.1959

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605-612

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10 040 715

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