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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #
Änderungen im diplomatischen Korps vom 4. bis 10. November 1959 Bulgarien. Herr Tantcho Fingarov, Dritter Gesandschaftssekretär, ist in der Schweiz eingetroffen und hat sein Amt übernommen.
Frankreich. Herr Eaymond Domergue, Attaché, wurde einem andern Posten zugeteilt.
Italien. Herr Stefanino Eicci, Gehilfe des Botschaftsrates für Auswanderungsfragen, hat sein Amt übernommen.
Kanada. Herr John H.Nelson, Dritter Handelssekretär, wurde zum Zweiten Handelssekretär befördert.
Pakistan. Herr N.H.K.Tiwana, Zweiter Botschaftssekretär, gehört dieser Mission nicht mehr an.
Polen. Herr Stanislaw Brzóska, Handelsattache, hat die Schweiz verlassen, um andere Funktionen zu übernehmen.
Vereinigte Staaten von Amerika. Herr Eobert M. B e au dry, Zweiter Wirtschaftssekretär, wurde einem andern Posten zugeteilt.
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Nachtrag zum Verzeichnis1) der
Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Kanton Tessin Neue Ermächtigung: 12. Cassa rurale di Pazzallo, sistema Raiffeisen B e r n , den 11.November 1959.
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement *) BBl. 1946, [I, 287.
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Revidiertes schweizerisch-deutsches Doppelbesteuerungsabkommen Die in der Schweiz wohnhaften Aktionäre deutscher Gesellschaften werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Frist zur Einreichung von Anträgen auf teilweise Eückerstattung der im Laufe des Jahres 1957 von deutschen Dividenden abgezogenen deutschen Kapitalertragsteuer Ende dieses Jahres abläuft. Im Hinblick auf die bei der eidgenössischen Wehrsteuer zu gewährende Steueranrechnung sind jedoch nicht nur die Rückerstattungsanträge für das Jahr 1957, sondern möglichst auch diejenigen für das Jahr 1958 bis spätestens Ende November 1959 der zuständigen kantonalen Steuerbehörde zum Visum zu unterbreiten.
Für Antragsformulare, Merkblatt und eingehendere Auskünfte wende man sich an die Eidgenössische Steuerverwaltung, die kantonalen Steuerverwaltungen oder die schweizerischen Banken.
Die neue Textausgabe des revidierten schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens und der zugehörigen schweizerischen Ausführungsvorschriften kann beim Drucksachenbüro der schweizerischen Bundeskanzlei zum Preise von 1,50 Franken bezogen werden.
Bern, den 14.November 1959.
Eidgenössische Steuerverwaltung
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Einnahmen der Zollverwaltung in tausend Franken 1959
Zölle
Übrige Einnahmen
Total 1959
Total
58567 54858 70168 74229 71146 76243 79944 71772 76 415 75320
13434 12610
12268 16247 11915 12538 20511 13471 15974 21501
72001 67468 82436 90476 83061 88781 100 455 85243 92389 96821
71460 66681 77507 84879 82656 81848 91720 84069 83668 86274
4929 5597 405 6933 8735 1174 8721 10547
1959 Jan./Okt.
708 662
150 469
859 131
810 762
48369
1958 Jan./Okt.
667 066
143 696
--
--
Monat
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober
1958
Mehreinnahmen
541
787
Mindereinnahmen
954
Ausfuhr elektrischer Energie l. Das Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen beliefert seit dem Jahre 1907 verschiedene Badische Grenzgemeinden mit elektrischer Energie schweizerischer Herkunft. Es stellt das Gesuch um Erneuerung der am 81. Dezember 1959 ablaufenden Ausfuhrbewilligung für eine Dauer von 5 Jahren und für eine Leistung bis maximal 12 500 Kilowatt.
'2. Die Nordostschweizerischen Kraftwerke AG in Baden beliefern seit ihrer Gründung im Jahre 1914 die Stadt Konstanz mit elektrischer Energie.
Sie stellen das Gesuch um Erneuerung der am 31. März 1960 ablaufenden Ausfuhrbewilligung für eine Dauer von 10 Jahren und für eine Leistung bis maximal 6000 Kilowatt.
Gemäss Artikel 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 4. September 1924, werden diese Gesuche hiermit veröffentlicht. Anmeldungen von Strombedarf sowie Einsprachen sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 19.Dezember 1959 einzureichen.
Bern, den 17.November 1959.
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Eidgenössisches Amt für Elektrizitätswirtschaft
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden :
Die Praxis der Rekurskommission der Eidgenössischen Militärverwaltung von 1956--1958 Die Broschüre enthält Entscheide nach folgenden Gebieten geordnet: Allgemeines, Dienstpferde und Maultiere, Land- und Sachschaden, Motorfahrzeuge, Reisen und Transporte, Sold, Unfallschäden und Verantwortung aus dem militärischen Dienstverhältnis.
Die Zusammenstellung gibt ein vollständiges Bild der Praxis der Rekurskommission in den Jahren 1956-1958.
Die Broschüre kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale zum Preise von l Franken, plus Porto, bezogen werden.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes
In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Foglio federale
Jahr
1959
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
47
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
19.11.1959
Date Data Seite
952-954
Page Pagina Ref. No
10 040 772
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