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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bondes # S T #
Änderungen im diplomatischen Korps vom 24. bis 30. Juni 1959 Frankreich. Herr Christian G i r a r d , Botschaftsrat, wurde dieser Mission zugeteilt. Er ersetzt Herrn André Roger, der demnächst die Schweiz verlassen wird.
Kuba. Frau Hilda L a b r a d a Bernal, Zweite Botschaftssekretärin, ist auf einen andern Posten berufen worden.
Ungarn. Herr Jòzsef T u r a i , Dritter Gesandtschaftssekretär, ist in der Schweiz eingetroffen und hat sein Amt übernommen.
Zollstrassen Gestützt auf Artikel 4 des Zollgesetzes wird die Zollstrasse Pass da Niemet (früher Passo d'Emet) -Innerferrera ab I.August 1959 für den Zollverkehr geschlossen. Von diesem Zeitpunkte an ist die Einfuhr von Waren über den genannten Grenzübergang untersagt (Art.74, Ziff. l und Art. 104 des Zollgesetzes).
Dafür wird auf den nämlichen Zeitpunkt der Valle di Lei-Tunnel für den Zollverkehr geöffnet.
Bern, den 2. Juli 1959.
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Eidgenössische Oberzolldirektion
Nächste Kontrolleurprüfung Die nächste Prüfung von Kontrolleuren findet, wenn genügend Anmeldungen vorliegen, im Herbst dieses Jahres statt.
Interessenten wollen sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Seefeldstrasse 301, Zürich 8, bis spätestens am 15. August 1959 anmelden.
Dieser Anmeldung sind gemäss Artikel 4 des Réglementes über die Prüfung von Kontrolleuren für elektrische Hausinstallationen beizufügen: das Leumundszeugnis, ein vom Bewerber verfasster Lebenslauf, das Lehrabschlusszeugnis, die Ausweise über die Tätigkeit im Hausinstallationsfach.
60 Die genaue Zeit und der Ort der Prüfung werden später bekanntgegeben.
Réglemente sowie Anmeldeformulare können beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat in Zürich bezogen werden. (Preis der Réglemente 50 Rappen.)
Wir machen besonders darauf aufmerksam, dass Kandidaten, die sich dieser Prüfung unterziehen wollen, gut vorbereitet sein müssen.
Zürich, den 29. Juni 1959.
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Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Kontrolleurprüf ungskommission
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden:
Schweizerisches Zivilgesetzbuch mit den bis 1.Januar 1954 erfolgten Änderungen.
Preis plus Zustellgebühr Fr. 2.50 (broschiert) Fr. 8.-- (Halbleinen) 1126 Drucksachenbureau der Bandeskanzlei
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis I.Februar 1950 erfolgten Abänderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29.April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses. Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.
Der Bezugspreis beträgt Fr. 1.70 pro Exemplar plus Nachnahmegebühren.
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Bundeskanzlei Drucksachenbureau
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes
In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Foglio federale
Jahr
1959
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
28
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
09.07.1959
Date Data Seite
49-50
Page Pagina Ref. No
10 040 649
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