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Bundesblatt 111. Jahrgang

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Bern, den 2. April 1959

Band I

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Neubaues für die Zollkreisdirektion Lugano (Vom 20. März 1959) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Die Zollkreisdirektion Lugano ist heute in einem der Stadt Lugano gehörenden Gebäude an der Via Posta 8 untergebracht. Als Folge des wachsenden Baumbedarfs der städtischen Verwaltungen sehen sich die Stadtbehörden gezwungen, auf die der Zollverwaltung vermieteten Bäume zu greifen und das Mietverhältnis zu kündigen. Die Behörden von Lugano haben indessen durchblicken lassen, dass sie einer angemessenen Verlängerung der Kündigungsfrist zustimmen könnten, bis das Baumproblem der Zollkreisdirektion gelöst sei.

Der wirtschaftliche Aufschwung im benachbarten Italien wie auch im Kanton Tessin hat eine entsprechende Zunahme des Verkehrs im IV. Zollkreis bewirkt. Nachstehende Angaben über die Zolleinnahmen im IV. Zollkreis geben ein Bild von der Entwicklung seit Kriegsende : Franken

1946 33455900 1950. . .

42697200 1954 59268700 1958 104773300 Die Auswirkung der fortschreitenden Motorisierung geht allein schon aus den Verkehrsziffern des Zollamtes Chiasso-Strada hervor: 1950

abgefertigte Touristenfahrzeuge in beiden Bichtungen Lastwagen Bundesblatt. 111. Jahrg. Bd. I.

171900 4500

1954

433900 10000

1958

3600000 32500 43

598 Im Eisenbahnverkehr über die Zollämter Chiasso-Frachtgut und -Eilgut hat sich die Zahl der Zollabfertigungen von 540 820 im Jahre 1950 auf l 063 802 im Jahre 1958 erhöht.

Parallel zu dieser Verkehrszunahme ist auch die Bedeutung der Zollkreisdirektion gestiegen, da sich ihr vermehrt Fragen organisatorischer und kontrolltechnischer Natur stellen. Ebenso haben sich die Beziehungen mit den Behörden sowie mit der inländischen und ausländischen Geschäftswelt vervielfacht.

Ausserdem sei auf den Umstand hingewiesen, dass die übrigen fünf Zollkreisdirektionen (Basel, Schaffhausen, Chur, Lausanne, Genf) in verwaltungseigenen Zweckbauten untergebracht sind. Der Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes für die Zollkreisdirektion Lugano wird deshalb nicht nur eine diesbezügliche Gleichstellung aller Zollkreise herbeiführen, sondern auch der ethnischen und sprachlichen Sonderstellung des Kantons Tessin gebührend , Bechnung tragen.

Die Schaffung einer den heutigen Erfordernissen angepassten räumlichen und betrieblichen, auf weite Sicht genügenden Organisation der Zollkreisdirektion Lugano erweist sich daher als unumgänglich.

Sicherung des Baulandes Eine eingehende Prüfung der Verhältnisse in Lugano hat ergeben, dass Mieträume, welche den Bedürfnissen der Zollkreisdirektion in bezug auf Umfang und Lage entsprächen, nicht erhältlich sind. Es wurde eine Beihe käuflicher Objekte geprüft, doch konnten keine in die engere Wahl gezogen werden. Unter diesen Umständen musste die Erstellung eines Neubaus als einzig befriedigende Lösung ins Auge gefasst werden.

Bei der Wahl des Standorts für das künftige Gebäude war vorab den Erfordernissen von Handel, Gewerbe und Verkehr1 sowie auch den baulichen Tendenzen in Lugano Bechnung zu tragen. Das Bild dieser Stadt wird im Verlaufe der nächsten Jahre voraussichtlich tiefgreifende Änderungen erfahren, die auch den Charakter einzelner Stadtteile beeinflussen werden. Zwar liegen noch keine definitiven Pläne vor; doch sind ernsthafte Bestrebungen zur Gestaltung eines neuen Zentrums zwischen dem Postgebäude und dem Corso Pestalozzi im Gange.

Dieser neue Stadtkern soll vornehmlich Bank- und Geschäftshäuser umfassen.

Ein bekanntes Bankinstitut projektiert gegenwärtig einen grossen Block und steht im Begriffe, mehrere alte Gebäude zu erwerben. Im weitern soll ca. 100 m von diesem
Zentrum entfernt, am derzeitigen Standort des kantonalen Gefängnisses, das neue Gerichtsgebäude mit einem ausgedehnten, gegen die Via Pioda offenen Parkplatz errichtet werden. Zweifellos wird die immer dringlicher werdende Verkehrssanierung dazu beitragen, die Verwirklichung dieser Pläne zu fördern.

Nach Verhandlungen mit verschiedenen Grundeigentümern konnte unter . Mitwirkung lokaler Fachleute ein Terrain gefunden werden, das den Ansprüchen für ein neues Gebäude der Zollkreisdirektion weitgehend gerecht wird. Der in

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Aussicht genommene Bauplatz liegt an der Via Pioda, unweit des oben erwähnten neuen Geschäftszentrums, und umfasst folgende teilweise überbaute Parzellen bzw. Abschnitte von solchen: Parzelle Nr.875 im Eigentum der Erbengemeinschaft, fu E.GarbaniNerini, im Halte von 1247m2 Um eine für die Beteiligten befriedigende bauliche Ausnützung zu erzielen, erweist es sich als notwendig, von den angrenzenden Parzellen Nr. 372 und 373, die im Miteigentum zu gleichen Teilen der drei Herren Gebrüder Boni und des Herrn Eegazzoni stehen, einen zusammenhängenden Abschnitt im Halte von 197 m2 in das Bauareal einzubeziehen und deshalb für den Bund mitzuerwerben.

Gesamtfläche 1444 m2 Die beiden Liegenschaften sind der Eidgenossenschaft direkt von den Eigentümern zum Kaufe angeboten worden, und zwar die Parzelle Nr. 375 zum Preis von 935 Franken pro m2 und die Abschnitte ex Nr. 372 und 373 zu einem solchen von 930 Franken pro m2. Der offerierte Bodenpreis ist im Hinblick auf die geschilderten Verhältnisse und insbesondere auf die zentrale Lage des Bauplatzes gerechtfertigt.

Die Eidgenössische Zollverwaltung sicherte das Bauland, indem sie am 5. März 1959 zwei Kaufsrechte bestellte, die im Grundbuch vorgemerkt sind, mit Befristung bis 31.Dezember 1959. Die Kaufsrechte bestimmen sich nach Artikel 216, Absatz 2 des Obligationenrechts und 683 des Zivilgesetzbuches.

Eine Verlängerung der Optionsdauer ist im beidseitigen Einverständnis möglich.

Der Kaufpreis ist innert Monatsfrist nach der Bewilligung des Kredits durch die eidgenössischen Bäte und nach Übertragung des Eigentums im Grundbuch zur Zahlung fällig. Die Übernahme der Parzellen durch die Eidgenossenschaft mit Nutzen und Schaden wird am Tage der Zahlung erfolgen.

Die angeführten Grundstücke werden pfandfrei erworben. Die bestehenden Servitutenlasten sind praktisch bedeutungslos und werden im Zusammenhang mit den neuen Vertragsabschlüssen gelöscht.

Die Vertrags- und Handänderungskosten sind durch die Eidgenossenschaft zu tragen. Ihr Gesamtbetrag ist in der Zusammenstellung am Schlüsse dieser Botschaft enthalten.

Als besondere Vertragsbestimmungen sind zu erwähnen in bezug auf : Parzelle Nr. 375 der Erbengemeinschaft fu E. Garbani-Nerini Auf der Kaufsumme der Parzelle Nr. 375 in der Höhe von l 165 945 Franken musste für die Zeit ab I.Januar 1959 ein Jahreszins
von 3% bis zum Tage der Zahlung im Höchstbetrage von 34 978,35 Franken (Jahresbetreffnis) zugestanden werden.

Im Falle der Nichtausübung des Kaufsrechts an der Parzelle Nr. 375 durch die Eidgenossenschaft bis 31. Dezember 1959 schuldet sie ein Beugeid von

600

höchstens 36 000 Franken, das ungefähr dem aufgerundeten Betreffnis von 3 Prozent Kapitalzins entspricht. Das Beugeid ist auf 9000 Pranken für jedes während der Gültigkeitsdauer des Kaufsrechts angefangene oder vollendete Quartal festgesetzt. Trotz aller Bemühungen gelang es nicht, die Verkäuferschaft zum Verzicht auf diese Klausel zu bewegen.

Parzelle ex Nr. 372 und 373 der Herren Gebrüder Boni und des Herrn Regazzoni Für die Option an der Parzelle ex Nr. 372 und 373 wird von den Miteigentümern weder ein Kapitalzins noch ein Eeugeld verlangt. Dagegen wird den Miteigentümern Boni und Eegazzoni, als firrnenrechtlich getrennten Unternehmern, ein Anteil von mindestens 60 Prozent an den Maurerarbeiten überlassen. Die Miteigentümer ihrerseits verpflichten sich zum gleichzeitigen Bau eines Gebäudes auf ihrer Kestparzelle und haben ihn auf die für die Zolldirektion gewählte architektonische Konzeption abzustimmen.Die Parteien räumen sich gegenseitig ein Näherbaurecht auf eine Strecke von 13 m längs der March zwischen der Parzelle Nr. 372 und der in den Besitz der Eidgenossenschaft übergehenden neuen Parzelle Nr. 375 mit unbeschränktem Hochbaurecht ein.

Begründet wird überdies ein gegenseitiges freies Durchgangsrecht für das Publikum auf den sich aus dem Projekt ergebenden Wegen und Durchgängen unter Einräumung einer Mindestbreite von 2,5 m für das Wegstück längs der Süd- und Westfassaden des Neubaus.

Baubeschrieb Professor Tami, Architekt in Lugano, ist mit der Ausarbeitung des Vorprojektes mit Kostenvoranschlag und Anfertigung eines Modells beauftragt worden.

Die festgelegte Konzeption sieht einen modernen Bau vor, der sich architektonisch sehr günstig in den Eahmen des Stadtbildes einfügt. Die Form und die Ausmasse des Terrains (ca. 45 X 32 m) ermöglichen die Erstellung eines auf drei Seiten freistehenden Gebäudes, das nicht durch bestehende oder künftige Nachbarbauten verdeckt wird. Diese Lage gewinnt zudem durch den freien Umschwung sowie durch den in unmittelbarer Nähe projektierten Parkplatz, In baulicher Hinsicht werden günstige Verhältnisse zwischen den beiden Baukörpern erreicht und der Vorrang des Verwaltungstraktes gegenüber dem Kopfbau mit den Wohnungen wird unterstrichen. Die Ansicht des Zolldirektionsgebäudes zeigt klar die Bestimmung der vier Stockwerke zu Bureau- und des fünften
Obergeschosses zu Wohnzwecken. Das Gebäude besteht aus armiertem, nach aussen sichtbarem Beton mit Wandfüllungen aus roten Backsteinen. Das Motiv der Gebäudestruktur selbst kommt durch den Gegensatz der Materialien zum Ausdruck : grauer, armierter und gestockter Beton, rote Backsteine, verbunden mit der dem Bauwerk vorgelagerten Grünfläche.

601 Die gewählte Disposition lässt namentlich auch eine vorteilhafte Anordnung der zu vermietenden Geschäftsräume im Erdgeschoss zu. Diese Tatsache verbürgt in Verbindung mit der guten Zugänglichkeit und der zentralen Lage eine erhöhte Wirtschaftlichkeit. Hinzu kommt, dass je nach der Entwicklung später auch die Erstellung eines modernen Kiosk- oder boutiqueähnlichen Traktes längs des Trottoirs der Via Pioda auf dem genügend breiten Vorplatz erwogen werden kann, was zu einer Steigerung der Mietzinseinnahmen führen dürfte.

Vom Standpunkt wirtschaftlichen Bauens aus gesehen kann somit, trotz der an sich offenen Bauweise, eine maximale Ausnützung der zu erwerbenden Grundfläche gesichert werden.

Das projektierte Gebäude weist folgende Nutzfläche auf: Untergeschoss : Garagen, Keller, Archiv 495 m2 Erdgeschoss : Geschäftsräume 831 m2 1. bis 4. Obergeschoss : Bureauräume (350 m2 pro Etage) 1400m2 5. Obergeschoss : 3 Wohnungen, Aufenthaltsraum für das Personal (inkl. Bad, WC, Vorplatz) 390m 2 2616m2 Hiezu kommen ungefähr 1260 m2 für Treppen, Korridore, Nebenräume, Heizung etc. sowie Aussenmauem und Zwischenwände. Das Projekt weist einen umbauten Eaum von ca. 12 700 m3 auf.

Das Raumprogramm der Zollkreisdirektion lautet wie folgt: I. Obergeschoss: Betriebsinspektorat, Materialverwaltung, Kassa, Konferenzsaal 350 m2 II. Obergeschoss: Direktion mit kleinem Konferenzsaal, administrativer Dienst, Grénzwacht-Abschnittchef mit Posten 350 m2 2 III. Obergeschoss (als Mieträume an Dritte abzutreten : 100 m ) : Grenzwacht-Kommando, Fahndungsdienst 250 m2 V. Obergeschoss: Mietwohnungen für Zollkreisdirektor, Hauswart, Chauffeur (inkl. Bad, WC, Balkone) 332m2 Kellergeschoss : 5 Autoboxen mit Waschraum, Werkstatt, Kellerplatz 280 m2 2 Lokale für Packmaterial und Makulatur 34 m2 4 Kellerabteile als Archiv und zugleich als Luftschutzräume hergerichtet 174 m2 Total 1770 m2 Die 4 Ladenlokale im Erdgeschoss mit Nebenräumen im Kellergeschoss im Gesamtausmass von 396 m2 sowie die im III. und IV. Obergeschoss freibleibenden Bureauräume (Nutzfläche 100 m2 + 350 m2) werden an Dritte vermietet.

602 Die aus den Mietverhältnissen zu erwartenden Zinseinnahmen werden Sich voraussichtlich auf ca. 51 000 Franken beziffern.

Das IV. Obergeschoss wird teilweise der Eidgenössischen Bauinspektion Lugano zugeteilt.

Die von der Zollkreisdirektion heute belegten Mieträume sind auf 5 Etagen verteilt ; ihre Gesamtfläche misst 1156 m2 (Bureaux 546 m2, Archive und Materialmagazine 317 m2, Wohnungen 298 m2). Der Personalbestand wird im neuen Gebäude nach Unterbringung der jetzt in abgelegenen Mieträumen befindlichen Grenzwachtbureaux (Abschnittchef, Posten) 38 Personen betragen.

Kostenzusammenstelluitg Landerwerb

Franken

Franken

Parzelle Nr.375:1247 m 2 à 935 Franken pro m2. . . . . 1165945 Terrainabschnitt ex Nr. 372 und 373: 197 m2 à 930 Franken pro m2 183 210 Maximales Zinsbetreffnis von 3 Prozent auf Parzelle Nr.375 Erbengemeinschaft fu E.Garbani-Nerini. . .

36000 Notariats- und Grundbuchkosten 34 845 1420000 Bauten einschliesslich Ausrüstung und Umgebungsarbeiten, gemäss Kostenvoranschlag 2 250 000 Total 3 670 000 Zusammenfassung Nach den vorstehenden Ausführungen und auf Grund des Kostenvoranschlages ist mit folgenden Ausgaben zu rechnen : Kauf der Landparzellen l 420 000 Bauten und Ausrüstung 2 250 000 Erforderlicher Objektkredit 3670000 Unsere Darlegungen zeigen, dass die Frage der anderweitigen Unterbringung der Zollkreisdirektion Lugano einer sofortigen Lösung bedarf. Wegen den besonderen Anforderungen, die an den Standort einer Zollkreisdirektion gestellt werden müssen, war es schwierig, ein geeignetes Bauareal zu finden. Unabhängig von allen bodenpolitischen Überlegungen, also allein schon vom betrieblichen Standpunkt aus betrachtet, ist daher der Erwerb eines allen Bedürfnissen gerecht werdenden Bauplatzes für die zweckdienliche Erfüllung der Aufgaben der Zollkreisdirektion von entscheidender Bedeutung. Das vorliegende Projekt ist architektonisch bemerkenswert und dürfte organisatorisch neue, günstigere Verhältnisse schaffen. Wir sind darum überzeugt, Ihnen mit dieser Botschaft einen Vorschlag zu unterbreiten, der eine auf Jahrzehnte hinaus befriedigende Lösung bringen kann.

603

Gestützt auf die angeführte Begründung, beantragen wir Ihnen die Annahme des beiliegenden Entwurfs zu einem Bundesbeschluss über die Ausübung des am S.März 1959 bestellten Kaufsrechtes zum Erwerb der Liegenschaften Parzelle Nr. 375 und Abschnitt ex Nr. 372 und 373 im Stadtzentrum von Lugano und die Erstellung eines Neubaues für die dortige Zollkreisdirektion.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 20. März 1959. ' Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet

Der Bundeskanzler : Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Erstellung eines Neubaues für die Zollkreisdirektion Lugano

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 20. März 1959, beschliesst :

Art. l Für den Erwerb der Liegenschaften Parzelle Nr. 875 im Halte von 1247 m2 und Abschnitt ex Nrn. 372 und 373 im Halte von 197 m2 sowie für die Erstellung eines Neubaues für die Zollkreisdirektion Lugano wird ein Objektkredit von 3 670 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Neubaues für die Zollkreisdirektion Lugano (Vom 20. März 1959)

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1959

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13

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7805

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.04.1959

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