605

# S T #

7814

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes an der Papiermühlestrasse in Bern (Vom 25. März 1959)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen Bericht und Antrag für die Erstellung eines ersten Verwaltungsgebäudes auf dem bundeseigenen Areal an der Papiermühlestrasse in Bern, als Anfang einer grösseren Überbauung für das Eidgenössische Militärdepartement, zu unterbreiten.

/. Einleitung Mit unserer Botschaft vorn 21. Oktober 1958 (BB1 1958, II, 1047) über den Ankauf von Bauland und die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes in Bern und den Landerwerb in Zollikofen haben wir Ihnen die Lage dargestellt, wie sie sich für die Unterbringung der Bundesverwaltung entwickelt hat. Seither wurde sie noch verschärft, indem - der Bedarf an Büroraum weiterhin besteht und voraussichtlich noch zunimmt, - das Angebot von Mietobjekten zu günstigen Preisen und in annehmbarer Lage in Bern fast aufgehört hat und - überdies einige bestehende Mietverträge gekündigt wurden. So sind z. B. die Mieträume der Gruppe für Ausbildung durch die Nationalbank gekündigt worden. Nach langen Bemühungen gelang es, eine letzte Verlängerung des Vertrages bis 31. März 1960 zu erwirken.

Die Baumreserven sind erschöpft, so dass es heute schwer hält, auch nur wenige Bureauräume neu zuzuteilen. Die Ihnen bereits geschilderten Nachteile, wie teure Eaumbeschaffung und fast unerträgliche Dezentralisation der Verwaltung, bestehen inerhöhtem Masse.

606 Der Bundesrat beschloss bereits am 15. Juli 1958 verschiedene Massnahmen.

Das Eesultat einer derselben legen wir Ihnen nachfolgend dar.

II. Areal Papiermühlestrasse Bern Die Eidgenössische Militärpferdeanstalt (Remontendepot) belegt zur Zeit noch ein bundeseigenes Grundstück von rund 82 000 m2 Fläche, das mit über 500 m Länge und einer durchschnittlichen Tiefe von 160 m an die gut ausgebaute Papiermühlestrasse stösst. Gegenüber befinden sich die Kaserne Bern und die kantonalen Zeughäuser. Die Entfernung vom Bundesplatz über Bärengraben-Aargauerstalden beträgt rund 2 km. Die städtische Autobuslinie nach Osterniundigen führt ca. in 300 m Entfernung vorbei, während die Tramendstation Militärplatz das andere Ende des Areals berührt.

Das Grundstück liegt gemäss städtischer Bauordnung teilweise in der Bauzone V (fünfgeschossige Bauweise) und teilweise in der Bauzone IV (viergeschossige Bauweise). Der östlich angrenzende sogenannte Springgarten für die Militärpferde (der Burgergemeinde Bern gehörend) ist unbebaut. Wir sind deshalb der Auffassung, dass hier in jeder Beziehung günstige Voraussetzungen für Verwaltungsbauten vorliegen.

Das Militärdepartement hatte sich vorerst dazu zu äussern, ob ein Teil dieser Liegenschaft für eine erste Etappe von Bureaubauten frei gemacht werden könne. Es hat dies kürzlich in seinem Antrag an den Bundesrat vom 10.Februar 1959 bejaht. Der Bundesrat stimmte denn auch in seiner Sitzung vom 2. März 1959 der Freilegung des nötigen Baulandes zu.

Durch Abbruch von zwei älteren hölzernen Ställen und des Stallgebäudes Nr. 5 können vorerst ca. 4500 m2 Land zur Verfügung gestellt werden. Damit ist der Weg frei für einen ersten Bau.

III. Gesamtplanung Wir haben uns auch damit befasst, was mit dem Areal geschehen könnte, wenn einmal die Militärpferdeanstalt vielleicht in einer ferneren Zukunft aufgehoben werden sollte.

Die städtischen Behörden Berns haben ihr Interesse an einem Teil des Grundstückes angrenzend an den Militärplatz bekundet, um ihr Ausstellungsareal zu arrondieren. Wir könnten uns allenfalls zu einem Tausch von höchstens 15 000 m2 gegen eine gleich grosse Fläche im. Verwaltungszentrum der Stadt bereit finden, sofern diese für den Bund geeignet ist. Der Zeitpunkt dieses Tausches müsste sich nach der Freigabemöglichkeit durch das Militärdepartement richten.
Für die Überbauung der verbleibenden Landfläche von 67 000 m2 möchten wir schon bald einen Planwettbewerb durchführen. Dieser soll die Grundlage liefern für weitere Bauetappen und allfällige Änderung der Bauvorschriften.

607

Wir sind nämlich der Ansicht, dass das Gelände wenigstens teilweise mit Hochhäusern überbaut werden sollte. Das liegt ganz im Sinne des schon von den Finanzkommissionen der eidgenössischen Eäte im Jahre 1955 ausgesprochenen Wunsches, das Eidgenössische Militärdepartement als Ganzes zusammenzufassen, und auch im Sinne der Motion Piot vom S.Dezember 1958, die vorschlug, ein «Building» zu erstellen, um der Baumnot zu begegnen. Dadurch, dass der geplante Neubau an den Eand des grossen Grundstückes gestellt wird und nur ungefähr 5 Prozent des bundeseigenen Bodens belegt, wird die Gesamtplanung nicht beeinträchtigt.

In der Botschaft vom 21. Oktober 1958 über den Ankauf von Bauland und die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes in Bern wurde der Bedarf an Arbeitsräumen im heutigen Zeitpunkt mit Einrechnung einer Eaumreserve von 20 Prozent auf rund 60 000 m2 Bureau-Nutzfläche geschätzt.'

Die zur Zeit vorhandenen Projekte bilden folgenden Beitrag an den geschätzten Kaumbedarf : Bureaux

Archive

3 700'm2 2 150 m2

1600m2 960 m2

5 100 m2

800 m2

zusammen rund 10 950 m2

3360 m2

1. Verwaltungsgebäude Mattenhof Bern, rund . . . .

2. Verwaltungsgebäude Amthausgasse Bern 3. Verwaltungsgebäude Papiermühlestrasse Bern, 1. Etappe oder rund 18% der nötigen Fläche.

Es zeigt sich somit, dass auch mit dem vorliegenden Projekt der Bedarf noch lange nicht gedeckt ist. Im übrigen kann durch diese Massnahme eine Entlastung bei den Mietzinsen erwartet werden.

IV. Erste Bauetappe In Anbetracht der eingangs geschilderten Dringlichkeit, raschmöglich weitere Arbeitsräume bereitstellen zu müssen, schlagen wir Ihnen vor, als erste Etappe einen Bureaubau am Südrande unseres Grundstückes zu errichten, der im Frühjahr 1960 bezugsbereit sein sollte. Wie schon erwähnt, beeinträchtigt diese Bandbebauung die vorgesehene Gesamtplanung nicht, weil sie, städtebaulich gesehen, den Abschluss der vorhandenen südlich gelegenen Wohnhausbebauung bildet. .

a. Der geplante Bau Der fünfstöckige Bau ist im Grund- und Aufriss sowie in der Ausstattung als normales Bureaugebäude geplant. Es kann beliebig in kleinere oder grössere Arbeitsräume auf Grund eines Teilmasses von 1,66 m unterteilt werden. Das ergibt Bäume von 3,32,4,98, 6,64, 8,30 m usw. Länge und 5,20 m gleichbleibender Tiefe oder je ein Mehrfaches einer nutzbaren Bodenfläche von 8,63 m2. Diese Masse haben sich im Betrieb und für die Möblierung als wirtschaftlich erwiesen.

608

Im ganzen weist dieser Neubau rund 5100 m2 nutzbare Bureaufläche, rund 800 m2 Archive und eine Vierzimmerwohnung für den Hauswart auf.

Der geplante Neubau soll in erster Linie die Gruppe für Ausbildung des Militärdepartementes mit den ihr unterstellten Waffenabteilungen aufnehmen.

Dies liegt in der ursprünglichen Absicht, das Areal Papiermühlestrasse für das Militärdepartement zu reservieren.

Das Untergeschoss wird nach den heute geltenden Vorschriften der Abteilung für Luftschutz des Eidgenössischen Militärdepartements in Luftschutzräume mit trümmersicherer Decke, Ventilationsanlage und den nötigen Fluchtwegen ausgebaut. Diese Eäume finden teilweise als Archive Verwendung.

Das Gebäude wird ca. 110 m lang und 14 m breit. Diese Länge ist durch den Mittelteil mit Eingang Treppenhaus, Aufzüge und WC-Anlagen in einen Westtrakt von ca. 35 m und einen Osttrakt von ca. 65 m unterteilt. Das Nebentreppenhaus ist in letzterem angeordnet.

Die Baukonstruktion ist als Massivbau mit Eisenbetondecken und isoliertem Mauerwerk vorgesehen. Es sind Studien im Gange über eine Montagebauweise mit Eisenbetonelementen, die eine wesentliche Verkürzung der Bauzeit bringen würden. Die Installationen beschränken sich auf die elektrischen Anlagen, Zentralheizung mit Eadiatoren und die nötigen sanitären Anlagen.

b. Die B a u k o s t e n Die Direktion der eidgenössischen Bauten rechnet auf Grund des umbauten Baumes und der Erfahrungszahlen mit Stichtag I.Februar 1959 mit folgenden Kosten : Fr.

1.

2.

3.

4.

Abbruch von Stallgebäuden und Vorbereiten des Bauplatzes 28 000 Gebäudekosten mit Installationen 3 875 000 Zusätzliche Kosten für den Ausbau der Luftschutzräume . .

184 000 Umgebungsarbeiten, Zufahrten und Parkplätze, Leitungsanschlüsse 135 000 5. Unvorhergesehene Arbeiten und Verschiedenes .

118000 Gesamtkosten 4340000

Um einen Anhaltspunkt darüber zu erhalten, ob die Kosten tragbar sind, berechnen wir jeweilen den Jahresaufwand mit 5 Prozent und dividieren ihn durch die Nutzfläche, wobei die Archive zu 2/5 ihrer Fläche den Arbeitsräumen beigezählt werden. Das ergibt 217 000 Franken : 5420 m2 = 40 Franken per m2.

In diesem ausserordentlich günstigen Ansatz kommt der Umstand zum Ausdruck, dass das Terrain bereits im Besitze des Bundes ist.

Angesichts der Dringlichkeit der Deckung des noch lange nicht befriedigten Eaumbedarfes der Bundeszentralverwaltung in Bern und den günstigen Vor-

609 aussetzungen in Lage, Bauterrain und Baukosten beantragen wir Ihnen die Annahme des beiliegenden Entwurfes für einen Bundesbeschluss über die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes an der Papiermühlestrasse in Bern.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 25.März 1959.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler: Ch. Oser

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes an der Papiermühlestrasse in Bern Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 25. März 1959, beschliesst:

Art. l Für die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes auf bundeseigenem Terrain an der Papiermühlestrasse in Bern wird ein Objektkredit von 4 340 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

4404

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes an der Papiermühlestrasse in Bern (Vom 25. März 1959)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1959

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

7814

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.04.1959

Date Data Seite

605-609

Page Pagina Ref. No

10 040 542

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.