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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1.Dezember 1957 bis 30.November 1958 (Vom 9. Dezember 1958)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen nach Artikel 13 des Regulativs vom 1. Juli 1955 für die gemeinsame Finanzdelegation der eidgenössischen Eäte Bericht zu erstatten.

I. Zusammensetzung der Delegation Die Finanzdelegation konstituierte sich zu Beginn des Geschäftsjahres 1957/58 wie folgt: Mitglieder die Herren : Ständeräte Haefelin (Präsident), Danioth, Locher.

Nationalräte Leuenberger (Vizepräsident), Pini, Studer-Escholzmatt.

Ersatzmänner die Herren: Ständeräte Klaus, Rohner, Stähli.

Nationalräte Börlin, Bringolf-Schaff hausen, Wartmann.

Im Berichtsjahr sind folgende Mutationen eingetreten: Als Nachfolger des im Frühjahr gestorbenen Herrn Nationalrat Pini ist Herr Nationalrat Börlin zum Mitglied gewählt; worden. Der damit vakant werdende Posten eines Ersatzmannes wurde Herrn Nationalrat Obrecht übertragen. In der Sommersession trat der Präsident der Finanzdelegation, Herr Ständerat Haefelin, zufolge Ablaufs der Amtsdauer aus, das Präsidium übernahm Herr Ständerat Locher. Als Mitglied rückte Herr Ständerat Eohner nach und an seiner Stelle wurde Ersatzmann Herr Ständerat Ullmann.

133 Mit dem Hinschied von Herrn Nationalrat Dr. Aleardo Pini hat die Finanzdelegation einen schmerzlichen Verlust erlitten. Herr Pini hing sehr an seiner parlamentarischen Tätigkeit und nahm besonders lebhaften Anteil an der Delegationsarbeit. Die Finanzdelegation bewahrt ihren verstorbenen Kollegen in bester Erinnerung.

II. Tätigkeitsbericht 1. Allgemeines Die Finanzdelegation hielt insgesamt 12 ordentliche und 4 ausserôrdentliche Sitzungen in Bern ab, wozu für Inspektionen an Ort und Stelle für die Gesamtdelegation noch 3 Tage, für die Sektionen 7 Tage kommen.

Die eigentliche nähere P r ü f u n g und Ü b e r w a c h u n g des gesamten Finanzhaushalts des Bundes führt die Finanzdelegation in erster Linie anhand der ihr von der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Verfügung gestellten Unterlagen durch. Gemäss Artikel 26 des «Bundesgesetzes über den Geschäftsverkehr zwischen Nationalrat, Ständerat und Bundesrat sowie über die Form des Erlasses und der Bekanntmachung von Gesetzen und Beschlüssen» vom 9.Oktober 1902 hat ihr die Finanzkontrolle jeden möglichen Aufschluss zu erteilen und ihr alle Revisionsprotokolle, Korrespondenzen und Revisionsbemerkungen etc. zu unterbreiten. Ausserdem sind der Finanzdelegation alle Protokollauszüge der Sitzungen des Bundesrates, welche Beschlüsse enthalten, die den Finanzhaushalt des Bundes berühren, zu unterbreiten.

Der vorerwähnte Artikel 26 des «Geschäftsverkehrsgesetzes» findet seine Ergänzung im Regulativ der Eidgenössischen Finanzkontrolle, welches die eidgenössischen Räte im Jahre 1927 genehmigten. Gesetz und Regulativ geben der Finanzdelegation und ihrem Kontrollapparat, d. h. der Finanzkontrolle deren pflichtbewusste und zuverlässige Mitarbeit an dieser Stelle bestens verdankt sei -- die gebotenen Möglichkeiten der Einsichtnahme in den Finanzhaushalt des Bundes/Die eigentliche Finanzkontrolle wird ergänzt durch die Tätigkeit der Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung (Bundesgesetz vom 6.Oktober 1954), welche der Finanzdelegation über das Finanz- und Zolldepartement regelmässig Bericht zu erstatten hat.

Im Berichtsjahr sind der Finanzdelegation 1394 Bundesratsbeschlüsse, die auf die Budgetkredite und den Finanzhaushalt im allgemeinen Bezug haben, 703 Revisionsprotokolle und -berichte und 516 Revisionsbemerkungen und Anregungen der
Finanzkontrolle unterbreitet worden.

Gesamthaft betrachtet hatte die Finanzdelegation keinen Anlass zu schwerwiegender Kritik. Es liegt in der Natur der Dinge, dass bei der umfangreichen Verwaltungstätigkeit des Bundes da und dort Mängel auftreten. Indessen kann die Finanzdelegation mit Befriedigung feststellen, dass von der überwiegenden Mehrheit der Bundesbeamten pflichtbewusst gearbeitet wird. Hingegen sind immer vom Gesamteindruck ausgehend - da und dort Ansätze zu einer von der Hochkonjunktur herrührenden Ausgabefreudigkeit zu bekämpfen ; aber auch in

134 den Ansprüchen an den Bund sollte mehr Mass und Zurückhaltung geübt werden.

Zu etwelchen Bedenken Anlass gibt die mit dem Voranschlag für das Jahr 1959 erneut ausgewiesene starke Personalvermehrung. Diese ist, vom Einzelfall ausgehend, sicher im wesentlichen mit vermehrten Aufgaben begründet. Unverkennbar ist jedoch, d'ass die Bundesverwaltung unserer Zeitkrankheit -'der übertriebenen Geschäftigkeit - auch etwas erlag. Die Finanzdelegation vertritt die Auffassung, dass es vielerorts möglich wäre, durch einfachere Arbeitsabläufe, weniger Konferenzen und Dienstreisen und vor allem durch die Beschränkung des Schriftverkehrs auf das Wesentliche, Arbeitskräfte einzusparen.

Nach diesen allgemeinen Bemerkungen einige Worte zu 2. Ausserordentliche Geschäfte der Delegation

Eine besondere Gruppe bilden jene Geschäfte, in welchen der Bundesrat beschliesst, aber die Zustimmung der Finanzdelegation vorbehält oder vorgängig seines Beschlusses durch das zuständige Fachdepartement einholen lässt.

Diese Fälle liegen neben der eigentlichen Kontrolltätigkeit der Delegation.

Sie übernimmt damit gewissermassen die Vertretung der eidgenössischen Eäte.

Es handelt sich um Fälle, wo der Bundesrat aus Gründen der Dringlichkeit sofort handeln muss, die sich aus diesen Geschäften aber ergebende Verantwortung nicht allein tragen will oder kann. So hatte sich die Finanzdelegation zu äussern in der Frage der Gewährung eines EZU-Kredites an Frankreich ; der PTT-Verwaltung war die Ermächtigung zu erteilen für das Eingehen von Sofortverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Neubau des Bahnhofs Bern, der ETH Zürich zum vorsorglichen Ankauf von Terrain auf dem Hönggerberg bei Zürich.

Die Zustimmung der Finanzdelegation wurde eingeholt für die im Rahmen der Nachtragskredite I. und II. Teil 1958 gewährten sogenannten gewöhnlichen Vorschüsse sowie bei der Neufestsetzung von Botschafter- und Ministergehältern.

Ebenfalls gelangte der Bundesrat bei besonders gelagerten Unterstützungsfällen an die Delegation.

Ähnlich liegen die Dinge bei den B e s o l d u n g s s o n d e r r e g e l u n g e n für C h e f b e a m t e . Gemäss der mit dem Bundesrat im. Jahre 1951 getroffenen Vereinbarung unterbreitet dieser der Finanzdelegation jeweils ebenfalls die in Anwendung der besoldungsrechtlichen Ausnahmebestimmungen des Beamtengesetzes für Chefbeamte getroffenen Massnahmen. Wie bereits im letzten Jahresbericht erwähnt, sieht sich die Verwaltung mit Bücksicht auf die allgemeine Arbeitsmarktlage und zufolge der zum Teil nicht mehr der eingetretenen Entwicklung entsprechenden gesetzlichen Normen des Beamtengesetzes und der Ämterklassifikation veranlasst, die sich mit den erwähnten Ausnahmebestimmungen bietenden Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Die Delegation musste auch im Berichtsjahr anerkennen, dass die Schwierigkeiten in der Eekrutierung und Erhaltung des Chefbeamtenstabes nicht nachliessen und stimmte den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zu.

135 Auf den I.Januar 1959 treten nun die revidierten Bestimmungen des Beamtengesetzes in Kraft. Die Finanzdelegation ist der Auffassung, dass in Anwendung des neugefassten Artikels 37, Absatz 2fe, des Beamtengesetzes den besondern Verhältnissen bei den obersten Beamten besser als bis anhin Eechnung getragen werden kann, so dass nach erfolgter Vornahme der sich aufdrängenden Korrekturen der Weg über die Sonderregelungen nur noch ausgesprochenen Ausnahmefällen vorbehalten bleiben soll. Die Finanzdelegation wird sich zu gegebener Zeit über die vom Bundesrat in Aussicht genommene generelle Bereinigung der Einreihung und Bezüge bestimmter Chefbeamtenkategorien orientieren lassen.

3. Laufende, ordentliche Tätigkeit der Delegation Es ist bei dieser Berichterstattung angezeigt, vorweg auf die der Finanzdelegation gemäss Eegulativ überbundene Verschwiegenheitspflicht einleitend hinzuweisen. Daraus folgert, dass dieser Bericht nicht umfassend sein kann.

Andererseits aber steht die Finanzdelegation Ihren Kommissionen zur Auskunftserteilung in allen jenen Fällen zur Verfügung, über die Sie näher orientiert werden möchten. Die Verschwiegenheitspflicht bildet das Korrelat zur uneingeschränkten Auskunftspflicht von Bundesrat und Verwaltung der Finanzdelegation gegenüber. Die Finanzdelegation legt besonders Gewicht darauf, dass die ihr zustehenden Kontrollrechte, aber auch diejenigen der Finanzkontrolle durch keine Schranken des Verwaltungswillens eingeengt werden.

Das vorausgeschickt gestatten wir uns, Ihnen aus dem umfangreichen Geschäftsverkehr einen knappen Abriss darzulegen.

Das E i n k a u f s w e s e n der Kriegstechnischen Abteilung beschäftigte die Finanzdelegation seit längerer Zeit. Sie kann mit Befriedigung vermerken, dass mit der Schaffung des Postens eines Chefs des Einkaufswesens der KTA und der damit im Zusammenhang stehenden Reorganisation der kommerziellen Belange ihren Postulaten entsprochen worden ist. Ihre Kommissionen sind über diese Fragen einlässlich orientiert worden, so dass sich weitere Ausführungen an dieser Stelle erübrigen.

Wie schon erwähnt, schenkt die Finanzdelegation dem uneingeschränkten Funktionieren der Kontrolltätigkeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle volle Beachtung. Vor allem in der D u r c h f ü h r u n g der B a u t e n k o n t r o l l e sah sie sich veranlasst,
die Auffassungen der Finanzkontrolle in jeder Beziehung zu unterstützen.

Zu den im letzten Bericht (Geschäftsjahr 1956/57) besonders erwähnten « U n t e r n e h m e r - und B e t e i l i g u n g s b a u t e n » der P T T - V e r w a l t u n g (Bauten, die durch Dritte erstellt werden) ist abschliessend festzuhalten, dass erstmals mit dem Voranschlag 1959 Ihren Kommissionen mit den speziellen Budgetakten, analog den Objektverzeichnissen der Bundeszentralverwaltung, die einschlägigen Unterlagen zugingen, womit den Erfordernissen des Budgetund Genehmigungsrechts der eidgenössischen Bäte nun entsprochen wird.

136 Besonderes Interesse schenkte die Finanzdelegation den von der Eidgenössischen Finanzkontrolle erstatteten Berichten über die P r ü f u n g der Rüstungsa u f w e n d u n g e n . Darin wird u. a. hervorgehoben, dass die Submissionen für die K r i e g s m a t e r i a l b e s c h a f f u n g in letzter Zeit auf breiterer Basis erfolgen, «was zu finanziell günstigen Eesultaten führt».

Die Delegation liess sich über einzelne Geschäfte näher berichten, z. B. Beschaffung von Kampfflugzeugen, Sturmgewehr etc. Sie gewann den Eindruck, dass die Kontrollmethoden, den bestehenden Möglichkeiten entsprechend, richtig sind. Sie legt vor allem Gewicht darauf, dass die Finanzkontrolle ihren Einfluss bei den Beschaffungsstellen des Bundes im Sinne einer Präventivkontrolle geltend macht, die nachträgliche Bereinigung abgeschlossener Verträge auf Grund der Kontrolle der Preisstellung der Lieferanten ist immer etwas problematischer Art. Die Kontrolle der R ü s t u n g s b a u t e n gibt an sich lediglich zur Feststellung Anlass, dass sie nach wie vor erforderlich ist und dass die daraus erwachsenden Umtriebe es keinesfalls rechtfertigen würden, sie in irgendeiner Weise einzuschränken. Sowohl die Kontrolle der Kriegsmaterialbeschaffung wie der Rüstungsbauten und der Bauten ^überhaupt muss davon ausgehen, dass gerade auf diesen Gebieten bei der liefernden Industrie und dem Gewerbe ein enormer Nachfrageüberhang besteht, welcher den preissenkenden Einfluss der Konkurrenz erschwert oder ausschaltet. Die Beschaffungsstellen sind - im Interesse einer fristgerechten Erledigung - vielfach in erster Linie an der Beschaffung als solcher interessiert, so dass die Interventionen der Kontrollstelle häufig als unbequem empfunden werden, aber gerade deswegen unbedingt erforderlich sind.

Die Frage der R a u m b e s c h a f f u n g für die Bundeszentralverwaltung in Bern ist in ein akuteres Stadium getreten, indem nun verschiedene Projekte in Planung sind oder vor der Verwirklichung stehen. Die Finanzdelegation wird dieser Frage weiterhin Beachtung schenken.

Die Finanzdelegation liess sich über d i e a u s s e r o r d e n t l i c h e Hilfe an kriegsgeschädigte Auslandschweizer berichten, wobei sie sich vor allem für die Verteilungskriterien interessierte, die von der hiefür speziell eingesetzten Kommission angewendet werden. Das
Geschäft ist noch nicht abgeschlossen, bereits wurde aber die Finanzkontrolle ersucht, über die von ihr beabsichtigten Kontrollmassnahmen Bericht zu erstatten. Die Delegation wird der Angelegenheit weiterhin ihre Aufmerksamkeit schenken.

Weitere Geschäfte, in welchen sich die Finanzdelegation einschaltete und um nähere Auskunft ersuchte, betreffen - die Bundesbeiträge an Bauernhilfskassen (Beschleunigung der Erledigung), - Organisationsfragen bei der Abteilung für Sanität, - Rechnungsprüfung bei den diplomatischen Aussenvertretungen, - Überprüfung der Ordnung auf dem Gebiete der Kriegsmaterialbeschaffung und der damit zusammenhängenden Planung und Entwicklung, - Armeebrennholzlager, Liquidation etc.

137 Ferner behandelte die Finanzdelegation den Geschäftsbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle.

Die Zentralstelle für Organisationsfragen in der Bundesverwaltung hat ihre Tätigkeit im bekannten Kahmen fortgesetzt. Nähere Ausführungen erübrigen sich, indem Ihre Kommissionen im Zuge der Budgetberatung orientiert wurden.

Die Tätigkeit der Finanzdelegation und ihrer Sektionen beschränkt sich nicht allein auf das Studium der ihr unterbreiteten Akten, Vielmehr sucht sie sich durch eigentliche Inspektionen ein Bild zu machen über die Vorgänge in der Verwaltung. So besichtigte die Gesamtdelegation wiederum verschiedene Bauten und liess sich über bestehende Projekte orientieren. Die I. Sektion befasste sich näher mit den Problemen des Weinbaues, ferner inspizierte sie eine Eeihe von Zollämtern. Die II. Sektion besichtigte Bichtstrahlanlagen der PTT, UOF.Schulen der Infanterie, der Panzerabwehrtruppen und der Luftschutztruppen, einen Waffenplatz und den Ausbau einer Alpenstrasse. Die III. Sektion orientierte sich an Ort und Stelle über die Tätigkeit eines Fabrikinspektorates mit anschliessendem Fabrikbesuch ; über eine Gesamtmelioration, ferner über Massnahmen des modernen Strafvollzugs und besichtigte die Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau und die Obst- und Weinfachschule Wädenswil.

Die Besichtigungen hinterliessen durchwegs einen guten Eindruck.

Die Finanzdelegation lässt es sich angelegen sein, auch an dieser Stelle Bundesrat und Verwaltung Dank und Anerkennung für ihre Tätigkeit auszusprechen. .

Bern, den 9.Dezember 1958.

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Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte, Der abtretende Präsident : A. Locher (Ständerat)

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Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1.Dezember 1957 bis 30.November 1958 (Vom 9. Dezember 1958)

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