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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines ausserordentlichen Beitrages an den Neubau der Fachschule Hard-Winterthur (Vom 2. Oktober 1959)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen über den von der Stiftung «Fachschule Hard» in "Winterthur in Aussicht genommenen Neubau der Fachschule Bericht zu erstatten und Ihnen einen Beschlussesentwurf über die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages zu unterbreiten.

I. Die Entwicklung vom Berufslager für arbeitslose Metallarbeiter zur interkantonalen Fachschule 1. Im März 1935 eröffnete die Stadt Winterthur in den Bäumen der ehemaligen Spinnerei Hard das erste interkantonale Berufslager für arbeitslose Metallarbeiter. Die Gründung, die auf eine Anregung des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit zurückging, war als Krisenmassnahme gedacht, welche die beruflichen Fertigkeiten durch Weiterbildungskurse fördern und so die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsprozess erleichtern sollte. Bereits im folgenden Jahr wurde auf Veranlassung des Verbandes Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen dort ferner ein Berufslager für Elektroinstallateure errichtet. Zweckmässige Leitung und praktische Erfolge verschafften dem Lager rasch einen guten Namen, so dass ihm 1937 noch eine Abteilung für Bauspengler und im Jahre 1939 das bis anhin in der Metallarbeiterschule Winterthur untergebrachte Berufslager für Automechaniker angegliedert wurden.

Die durch die abflauende Krise und den zweiten Weltkrieg geschaffene neue Lage auf dem Arbeitsmarkt machte das Berufslager Hard nicht etwa überflüssig, sondern stellte es vor neue Aufgaben. Um dem durch die Umstellung unserer Industrie auf die Kriegswirtschaft bedingten Mehrbedarf an angelernten

651 Arbeitskräften besser entsprechen zu können, bildete es Hilfsarbeiter für die.

Maschinenindustrie aus. Ferner wurden Berufsschulungskurse aller Art für Wehrmänner und Kurse für Automechanikerlehrlinge, deren Ausbildung infolge des kriegsbedingten Arbeitsmangels im Autogewerbe erschwert war sowie für Blektroinstallationslehrlinge, die in der zweiten Hälfte ihrer Lehrzeit mehr als vier Monate lang Militärdienst leisten mussten, durchgeführt. Das Lager stellte sich auch in den Dienst der Flüchtlingshilfe, indem es Flüchtlingen in Anlernkur- · sen die Grundlagen der Metallbearbeitung vermittelte und damit ihre Weiterauswanderung erleichterte. In Anbetracht der zweckmässigen Einrichtung der Werkstätten und der Möglichkeit der Unterbringung der Teilnehmer an Ort und Stelle benutzten verschiedene Verbände diese Institution im Laufe der Zeit vermehrt zur Abhaltung von Kursen zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung; es wurden je länger je mehr auch Lehrabschluss- und Meisterprüfungen im Hard durchgeführt. Bis Ende Juni 1945 hatte das Berufslager Hard insgesamt 4000 Berufsleuten eine Weiterbildung, Anlernung oder Umschulung vermittelt.

2. Als es sich ausgangs des Krieges zeigte, dass nicht mit der ursprünglich befürchteten Krise, sondern mit einer voraussichtlich längere Zeit dauernden günstigen Konjunktur zu rechnen sei, herrschte in allen zuständigen Kreisen die Ansicht, das Berufslager sollte, nachdem es sich zu einer eigentlichen interkantonalen Fachschule entwickelt und sehr gut bewährt hatte und zudem über eine genügende und fachgemässe Ausrüstung sowie über einen vorzüglichen Lehrkörper verfügt, in einer andern Form weitergeführt werden. Die Abklärung dieser Frage ergab, dass es am zweckmässigsten sei, eine Stiftung gemäss Artikel 80 Zivilgesetzbuch zu errichten. Diese wurde am 22. Juni 1946 geschaffen, wobei als Gründer der Bund, der Kanton Zürich, die Stadt Winterthur; der Arbeitgeberverband Schweizerischer Maschinen- und Metallindustrieller, der Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen, der Autogewerbeverband der Schweiz, der Schweizerische Schmiede- und Wagnermeisterverband sowie der Schweizerische Metall- und Uhrenarbeiterverband mitwirkten. Die genannten Gemeinwesen und Berufsverbände hatten bereits der Aufsichtskommission des Berufslagers angehört. Dessen Aufwendungen wurden
einerseits durch den Bund, anderseits durch die Kantone und Gemeinden getragen, indem diese für die dem einzelnen Teilnehmer erwachsenden Kosten zum grossen Teil aufkamen. Der Bund insbesondere richtete auf Grund der Verordnung vom 28. Mai 1940 über Massnahmen zur Eegulierung des Arbeitsmarktes und zur beruflichen Förderung von Arbeitslosen bis Ende 1944 insgesamt l 620 000 Franken an Beiträgen aus, während die Gesamtaufwendungen des Lagers bis zu diesem Zeitpunkt 2 593 000 Franken ausmachten. Die Stiftung wurde mit einem Stiftungskapital von 325 000 Franken ausgestattet, das vom Kanton Zürich, der Stadt Winterthur ( und den vorerwähnten Berufsverbänden aufgebracht wurde. Der Bund wirkte gemäss Bundesratsbeschluss vom 14. April 1946 ebenfalls als Gründer und Stifter mit und liess sein Miteigentum an Einrichtungen, Maschinen, Werkzeugen und Vorräten des bisherigen Berufslagers Hard, an die er jeweils einen Beitrag von 60 Prozent.ausgerichtet hatte, unbelastet in das

652 Eigentum der Stiftung übergehen. Ihr Inventarwert belief sich Ende 1945 auf 475 250 Franken. Zweck der neu errichteten Stiftung ist gemäss Artikel 3 der Stiftungsurkunde die «Vorbereitung und Durchführung von Kursen für die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie zur Umschulung von Arbeitskräften in den Berufen des Metallgewerbes, der Maschinenindustrie und verwandter Berufszweige aller Landesteile». Oberstes Organ ist der Stiftungsrat, der aus je ·einem Vertreter der Eidgenossenschaft, des Kantons Zürich, zwei Vertretern der Stadt Winterthur, je einem Vertreter der vorstehend erwähnten Arbeitgeberverbände und drei Vertretern des Schweizerischen Metall- und Uhrenarboiterverbandes besteht. Der Bund ordnet in den Stiftungsrat den Chef der Sektion für berufliche Ausbildung im Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit ab. Im Zusammenhang mit der Gründung der Stiftung mussten auch die rechtlichen Grundlagen für die Subventionierung des Betriebes der Fachschule Hard durch den Bund, den Kanton Zürich und die Stadt Winterthur neu geregelt werden, nachdem diese bis anbin aus den Krediten für die Arbeitslosenfürsorge erfolgt war. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartoment unterstellte deshalb die Fachschule ab 1. Januar 1948 dem Bundosgesetz vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung, während für den Beitrag des Kantons Zürich nunmehr die Verordnung des Eegierungsrates vom 26. Februar 1946 über die Ausrichtung von Staatsbeiträgen an die Bildungsanstalten massgebend wurde. Die Stadt Winterthur bewilligte am 28. September 1947 einen jährlichen Beitrag von 20 000 Franken an die Betriebskosten der Schule. Auf Grund der erwähnten Erlasse leisten der Bund und der Kanton Zürich an die Aufwendungen für die Besoldung der Lehrkräfte und die allgemeinen Lehrmittel (Maschinen Werkzeuge, Anschauungsmaterial und so weiter) Beiträge von 25 beziehungsweise 30 Prozent. Im Schuljahr 1957/58 beliefen sich die Beiträge des Bundes auf 53 790 Franken diejenigen des Kantons Zürich auf 68 133 Franken, während die Stadt Winterthur 20 000 Pranken leistete. An die Gesamtaufwendungen der Schule im Betrage von 558 700 Franken trugen ferner die Kursteilnehmer mit 244 657 Franken bei. Das Internat vereinnahmte aus Verpflegung und Unterkunft 151 245 Franken, während die Stiftung aus Zinsen des Stiftungskapitals, das sich
am 30. April 1959 auf 339000 Franken bezifferte, einen Betrag von 12 147 Franken beisteuerte. Das Kursgeld beträgt pro Woche 52 Franken (inklusive Material und Versicherungsprämien), der Pensionspreis pro Tag 6.70 bis 7.50 Franken.

3. Der Aufgabenbereich der Schule umfasst heute neben Kursen für die praktische und theoretische Weiterbildung gelernter Berufsleute der metallverarbeitenden Berufe auch gewisse berufskundliche Kurse für Lehrlinge und Angelernte sowie Spezialkurse aller Art. Im Schuljahr 1958/59 wurden zum Beispiel zahlreiche Kurse zur Weiterbildung und zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung für Automechaniker, Elektroinstallateure, Mechaniker und für Angehörige anderer Berufe des Metallgewerbes veranstaltet. Hilfskräfte der Maschinenindustrie und des Gewerbes hatten Gelegenheit, sich im Elektroschweissen, Fräsen, Hobeln, Schleifen und Drehen auszubilden. 82 Autome-

653 chanikerlehrlingen aus Gebirgskantonen, deren gewerbliche Berufsschulen keine Fachklassen für diesen Beruf bilden können, wurde der berufskundliche Unterricht im einem dreiwöchigen Fachkurs in Hard erteilt. Neben diesen üblichen Kursen, die eine Woche bis vier Monate dauern, fanden ferner spezielle Veranstaltungen verschiedener Berufsverbände statt. So führte zum Beispiel der Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen zusammen mit der Telefonverwaltung einen Kurs im Hinblick auf die Telefonkonzessionsprüfung «A» durch, während der Schweizerische Schmiede- und Wagnermeisterverband zwei Instruktionskurse über Eeparaturen an' landwirtschaftlichen Traktoren veranstaltete. Verschiedene Kantone und Berufsverbände benützten die Fachschule Hard zur Durchführung von Zwischen-, Lehrabschluss- und Meisterprüfungen. Dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit dienen die zweckmässigen Einrichtungen der Fachschule oft für eidgenössische Kurse für Experten an Lehrabschlussprüfungen und Fachlehrer in den metallverarbeitenden Berufen. Zu erwähnen sind ferner die verhältnismässig zahlreichen «Einzelgänger», die sich vornehmlich aus gesundheitlichen Gründen für eine andere berufliche Tätigkeit umschulen lassen müssen, was je nach den Besonderheiten dès betreffenden Falles kürzere oder längere Zeit erfordert.

Die Vielfalt der Veranstaltungen und der gute Euf, den sich die Schule im Laufe der Zeit erwarb, bewirkten trotz der andauernd guten Beschäftigungslage eine ständige Erhöhung ihrer Schülerzahlen. Betrug die mittlere Besetzung der Schule im Jahre 1947 pro Tag 84 Personen, so steig sie im Schuljahr 1958/59 auf 106 an. Während im Schuljahr 1957/58 insgesamt 598 Kursteilnehmer gezählt wurden, waren es im folgenden Jahr bereits deren 677. Von diesen besuchten 157 Veranstaltungen zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung, 236 andere Weiterbildungskurse, 137 Fachkurse für Lehrlinge, 51 Kurse zur Anlernung und 96 spezielle Kurse. In der Zeit vom I.Juli 1946 bis 30.April 1958 absolvierten nicht weniger als 12 468 Personen Kurse im Hard. Entsprechend der Zunahme der Kursteilnehmer stiegen auch die Leistungen des Internats.

Im Schuljahr 1958/59 wurden insgesamt 31150 Mittagessen abgegeben und 23 212 Übernachtungen registriert, was gegenüber der Zeit der Schulgründung eine Erhöhung um ungefähr 60 beziehungsweise
80 Prozent bedeutet.

II. Notwendigkeit eines Neubaues Infolge der Vielfalt der Veranstaltungen und wegen der stets grossen Nachfrage ist die Fachschule Hard schon seit einiger Zeit mehr oder weniger ständig voll besetzt. Für verschiedene Kurse können nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Ausserdem sind besonders in der Autofachabteilung und in der Elektroschweisserei die räumlichen Verhältnisse ausserordentlich prekär, und auch das Internat vermag mit seinen 100 Plätzen manchmal nicht mehr allen Teilnehmern Unterkunft zu bieten. Die Schule war aber vor allem deshalb gezwungen, sich nach einer neuen Unterkunft umzusehen, weil der mit dem Eigentümer der Gebäulichkeiten der ehemaligen Spinnerei Hard abgeschlosBundesblatt.Hl.Jahrg.Bd.il.

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654 sene -Mietvertrag am 30. Juni 1960 abläuft. Da der Eigentümer vor allem die Werkstatträume zu eigenen Zwecken - er betreibt im restlichen Teil der Gebäulichkeiten ein Kunststoff-Presswerk -, dringend benötigt, erklärt er sich ausserstande, den Mietvertrag zu erneuern; es gelang lediglich, dessen Ablauf noch um ein Jahr, das heisst längstens bis zum 30. Juni 1961 hinauszuziehen.

Weil für die Behörden der Stiftung kein Zweifel bestand, dass die Fachschule Hard bestehen bleiben soll, nachdem alle interessierten Kreise das Bedürfnis nach einer solchen Institution vorbehaltlos bejaht und die Betriebsrechnungen der letzten Jahre ergeben hatten, dass deren weitere Führung auch finanziell tragbar ist, stellte sich die Frage, ob ein Neubau zu errichten oder eine blosse Verlegung in ein bestehendes Gebäude vorzunehmen sei. Da alle Bemühungen andere geeignete Lokale zu finden, ergebnislos verliefen, entschlossen sich die Stiftungsbehörden, den Bau einer eigenen Schule in die Wege zu leiten, da sonst die Liquidation der jetzigen Fachschule Hard, worin für ungefähr l 000 000 Franken Maschinen, Werkzeuge und Einrichtungen investiert sind, unumgänglich wird. Die Organe der Stiftung befassten sich deshalb seit dem Sommer 1954 mit der Suche nach einem geeigneten Bauplatz, der Ausarbeitung eines Eaumprogrammes und dem Studium von Vorprojekten. Als Bauplatz konnte schliesslich das im Besitze der Stadt Winterthur befindliche Areal der ehemaligen, am Ufer der Töss gelegenen Schlossmühle in Wülflingen, deren Gebäulichkeiten zum Abbruch bestimmt sind, gesichert werden. Im April 1956 wurden zwei Architekturbüros mit der Abfassung von Projektstudien beauftragt. Auf Grund derselben betraute der Stiftungsrat die Architekten Gubelmann und Strohmeier, Winterthur, mit der Ausarbeitung des endgültigen Projektes, das der Stiftungsrat im Oktober 1958 genehmigte. Mit Eingaben vom 21. Oktober 1957 und 12. November 1958 ersuchte dieser das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement urn die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages von l 400 000 Franken.

III. Baubeschrieb

Das Projekt der Architekten Gubelmann und Strohmeier sieht einen neuzeitlich gestalteten Bau vor, der sich architektonisch sehr gut in das Landschaftsbild einfügt. Lage und Form des Baugeländes zwischen einer Strasse und der Töss sowie das Baumprogramm und die betrieblichen Bedürfnisse der Schule liessen eine Anlage mit Schultrakt und Internat als geschlossene Baugruppe, die unter sich nur durch eine offene Eingangshalle verbunden sind, als zweckmässig erscheinen.

Der Schultrakt im südöstlichen Teil des Areals ist vorwiegend zweigeschossig und enthält : - im Untergeschoss : Wasch- und Garderoberäume, Toilettenanlagen, Velo-, Lager- und Verteil- sowie Luftschutzräume ; - im Erdgeschoss: Verwaltungsräume, Sitzungszimmer, Lehrerzimmer, Sanitätszimmer, Hörsaal (zirka 120 m 2 ), zwei Theoriesäle (je zirka 73 m2)1, Sammlungsraum, sechs Werkstätten (zu je zirka 167 m2), drei Werkstattmagazine sowie drei Meisterbüros.

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Ein separater Baukörper ' umfasst die ausschliesslich zu Ausbildungszwecken dienende Service-Station mit Tankstelle, Waschraum und Ölmagazin.

- im Obergeschoss : Sechs Theoriesäle (je zirka 73 m2), drei Sammlungsraume, sechs Werkstätten (je zirka 167 m2), 3 Werkstattmagazine und drei Meisterbüros.

Die Werkstätten mit den dazwischenliegenden Magazinen sind gegen die Strasse, die Theorieräume und die Verwaltung gegen den Fluss hin orientiert.

Die vorgesehene Gruppierung mit drei Treppenhallen ergibt schöne Innenhöfe, welche die erwünschte doppelseitige Belichtung und Belüftung der Werkstätten und Theoriesäle ermöglichen.

Das Internat mit dem siebengeschossigen Wohn- und Schlaftrakt und den eingeschossigen Nebenbauten ist ebenfalls um einen bepflanzten Innenhof gruppiert. Dieser Trakt enthält - im Untergeschoss : Lingerie mit Waschraum, Werkstatt und Kellerräumen, Vorratsräume, Heizung mit Warmwasserbereitungsanlage, Lüftungszentrale für die Küche, Toilettenanlage sowie Luftschutzräume.

- im Erdgeschoss: Zwei Speisesäle für 150 beziehungsweise 40 Personen, Internatsküche mit Nebenräumen, Büro mit Bibliothek, Kiosk, Verbindungsund Aufenthaltshallen, Toilettenanlage sowie die Abwartswohnung mit vier Zimmern und Nebenräumen.

- in den sechs Obergeschossen: Je 12 Schlafzimmer für zwei Personen, wovon im sechsten Obergeschoss sechs Zimmer für Angestellte, Waschanlage mit Duschen beziehungsweise Bad, Toilettenanlage, Treppenhalle mit Lift.

Die Verkehrs flächen liegen vorwiegend auf der Nordseite der Gebäudegruppen, die Euheflachen gegen das schöne Tössufer. Ein Parkplatz für 50 Autos befindet sich im Nordwesten des Areals. Die Bauausführung ist in einfacher, vorwiegend massiver Bauweise geplant; zwischen verputzten Mauerflächen liegen durchgehend Brüstungs- und Fensterpartien. Für den Schultrakt wurde eine gemischte Konstruktion aus Stahl, Backsteinmauerwerk und vorfabrizierten Isolierplatten gewählt; die Decken der Untergeschosse werden in Eisenbeton erstellt. Die Fassadenmauern des Internats bestehen aus Backsteinmauerwerk. Die Fensterbrüstungen werden mit vorfabrizierten Isolierplatten verkleidet, während alle Decken in Eisenbeton ausgeführt werden.

Die Kostenzusammenstellung ergibt folgendes Bild : Gebäudekosten .

Fr.

Schultrakt (zirka 23 930 m3) 2 378 000 Internat (zirka 11 990 m3) 1754000 Total 4132 000 Umgebung und Erschliessung 257 000 Mobiliar-Neuanschaffungen 110000 Künstlerische Ausschmückung 20 000 Übertrag 4519000

656 û

Fr.

Übertrag Bauzinsen und Unkosten Landerwerb Umzug und Wiederherstellungskosten für bisherige Schulräumliehkeiten Unvorhergesehenes Total Anlagekosten

4 519 000 37 000 751000 65 000 48 000 5420000

3

Der Bauminhalt von total zirka 85 920 m und die massgebenden Gebäudekosten im Betrag von zirka 3 991 000 Franken ergeben einen.mittleren Kubikmeterpreis von zirka 111 Franken, der nicht als übersetzt bezeichnet werden darf.

Das Bauprogramm und das Projekt wurden wiederholt im Sinne von Einsparungsmöglichkeiten überarbeitet und stellen das Ergebnis sorgfältiger Abklärungen und gründlicher Beratungen durch die Organe der Stiftung und der Stadt Winterthur dar. Der Stadtrat von Winterthur geht in seinem Antrag vom 20. November 1958 an den Grossen Gemeinderat um Ausrichtung eines Beitrages von l 400 000 Franken an den Neubau der Fachschule Hard vom Projekt der Architekten Gubelmann und Strohmeier aus, das auch der Kanton Zürich seiner Kreditvorlage zugrunde legen wird. Dieses Projekt wurde auch der Direktion der Eidgenössischen Bauten zur Begutachtung vorgelegt. Deren Einsparungsvorschlägen werden die Organe der Stiftung und die Architekten anlässlich der Ausführung des Baues nach Möglichkeit Eechnung zu tragen suchen, denn die Stiftung hat alles Interesse daran, möglichst vorteilhaft zu bauen, muss sie doch, wie noch darzulegen sein wird, trotz den Beiträgen der öffentlichen Hand und der interessierten Berufsverbände, selber erhebliche finanzielle Leistungen für den Neubau der Schule erbringen.

IV. Die Finanzierung des Neubaues Die Organe der Stiftung möchten die Kosten des Neubaues so decken, dass der Bund, der Kanton Zürich, die Stadt Winterthur und die Stiftung zusammen mit den interessierten Berufsverbänden grundsätzlich je einen Viertel derselben übernehmen sollten. Wir schliessen uns dieser Betrachtungsweise an. Die Stadt Winterthur will der Stiftung das erforderliche Bauland in baureifem Zustand mit einem Anlagewert von cirka 751 000 Franken unentgeltlich abtreten und diese Leistung noch durch einen Barbeitrag in der Weise ergänzen, dass die Gesamtzuwendung an die Stiftung 1400000 Franken beträgt. Dieser Antrag bedarf allerdings noch der Genehmigung des Grossen Gemeinderates und der Stimmbürger. Der Kanton Zürich ist ebenfalls bereit, den ihm zukommenden Beitrag zu leisten; die Volkswirtschaftsdirektion wird dem Begierungsrat in nächster Zeit ihre Anträge unterbreiten.

Was die Beiträge der interessierten Berufsverbände betrifft, so liegen diesbezüglich bereits folgende feste Zusicherungen vor:

657 Franken

Schweizerischer Metall- und Uhrenarbeiter-Verband Autogewerbe-Verband der Schweiz Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen Arbeitgeberverband Schweizerischer Maschinen- und Metallindustrieller Verband der Schweizerischen Carrosserie-Industrie

200 000 200 000 150 000

Total

700 000

100000 50 000

Der Arbeitgeberverband ist nicht abgeneigt, auf seinen Beschluss zurückzukommen, sobald die Beiträge des Bundes, des Kantons Zürich und der Stadt Winterthur endgültig festgelegt sind, so dass unter Umständen noch eine Erhöhung des Beitrages zu erwarten ist. Im übrigen darf erfreulicherweise festgestellt werden, dass die genannten Verbände zu beachtlichen Leistungen Hand geboten haben, besonders wenn man sich vor Augen hält, dass sie auch sonst noch für die berufliche Aus- und Weiterbildung in ihren Berufen laufend beträchtliche Aufwendungen machen.

Die Stiftung ist bereit, eine Hypothek in der Höhe von 650 000 Pranken aufzunehmen, sodass die interessierten Berufsverbände und die Stiftung zusammen einen Betrag von l 350 000 Franken leisten werden, was 25 Prozent der Gesamtaufwendungen für den Neubau entspricht. Da aber gewisse Positionen des Kostenvoranschlages, wie zum Beispiel Zins auf Landerwerb, Umzugskosten, Bauzinsen, die insgesamt ungefähr 200 000 Franken ausmachen, möglicherweise nicht von allen öffentlichen Subvenienten als für den Beitrag anrechenbar betrachtet werden können, muss die Stiftung den für die Hypothek vorgesehenen Betrag unter Umständen noch etwas erhöhen. Um vor allem eine allzugrosse Belastung der Betriebrechnung durch Hypothekarzinse, die nicht als subventionsberechtigt gelten, zu verhindern, ist vorgesehen, noch an diejenigen Kantone zu gelangen, die ständig ein verhältnismässig grosses Kontingent von Kursbesuchern der Fachschule Hard stellen, um auch von ihnen einen Beitrag zu erhalten, der für die Herabsetzung des Betrages der aufzunehmenden Hypothek zu dienen hätte. Mit den in Frage kommenden Kantonen ist bereits Fühlung aufgenommen worden, wobei festgestellt werden konnte, dass grundsätzlich die Bereitschaft besteht, ebenfalls einen Beitrag zu leisten.

V. Begründung des ausserordentlichen Bundesbeitrages

Nach Auffassung aller zuständigen Kreise besteht für eine Institution, wie sie die Fachschule Hard als einzige Fachschule dieser Art in der Schweiz darstellt, unzweifelhaft ein Bedürfnis. Die rasche Entwicklung der Technik wirft vor allem in der Maschinen-, Metall- und Elektroindustrie, im Zusammenhang mit der zunehmenden Bedeutung der Automation, der Elektronik und der Atomenergie, viele neue Probleme auf. Es zeigt sich aber schon heute, dass die ursprüngliche Annahme, wonach die fortschreitende Technik in wesentlichem

658 Masse Arbeitskräfte freisetzt, nicht zutreffen wird. Nach den bisherigen Erfahrungen findet lediglich eine gewisse berufliche Umschichtung, verbunden mit einem wachsenden Bedarf an qualifizierten Fachleuten aller Grade und Stufen, statt. Es werden nicht nur'mehr Ingenieure und Techniker benötigt als früher, sondern auch mehr gut ausgebildete und spezialisierte Facharbeiter. Als Folge dieser Entwicklung dürften die berufliche Weiterbildung und die Umschulung an Bedeutung zunehmen. Die Fachschule Hard wird deshalb auch weiterhin wichtige Aufgaben im Dienste unserer Wirtschaft zu erfüllen haben, die ihr nicht von Lehrwerkstätten oder grössern gewerblichen Berufsschulen abgenommen werden können, denn diese sind vorweg auf die Lehrlingsausbildung ausgerichtet und im Hinblick auf die jetzt in das Stadium der Berufslehre eintretenden geburtenstarken Jahrgänge nicht in der Lage, zusätzlich zu ihren ordentlichen Aufgaben länger dauernde Weiterbildungs- und Umschulungskurse durchzuführen. Schliesslich darf nicht übersehen werden, dass die Fachschule Hard im Falle eines erheblichen Eückganges der Beschäftigungslage für die Umschulung und Weiterbildung von Arbeitslosen eine wertvolle Hilfe leisten könnte. An ihrer weitern Existenz ist deshalb auch der Bund, in dessen Befugnis die Gesetzgebung auf den Gebieten der beruflichen Ausbildung, der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung liegt, sehr interessiert.

Die Fachschule Hard stellt in dem Sinne eine ausgesprochen interkantonale Einrichtung dar, als sie in den letzten Jahren regelmässig Kursbesucher aus allen Kantonen aufwies. Die Teilnehmer stammten hauptsächlich aus folgenden Kantonen : Kanton

Zürich Bern Graubünden St. Gallen Schaffhausen Schwyz Thurgau Aargau Luzern Solothurn Basel-Land Tessin Wallis Übrige Kantone Total

Schuljahr 1957/58

'

Schuljahr 1958/59

131 74 80 60 30 32 17 41 11 15 17 18 10 62

127 89 77 60 42 40 36 34 21 19 17 13 13 89

598

677

659 Obschon die Kantone der Westschweiz über wesentlich mehr maschinell gut ausgerüstete Lehrwerkstätten verfügen als diejenigen der deutschen Schweiz besuchen ständig auch Berufsleute a.us der Westschweiz Kurse im Hard. Dieser ausgesprochen interkantonale Charakter der Schule sollte auch bei der Bemessung des Bundesbeitrages entsprechend berücksichtigt werden. Der Bund steht zur Fachschule Hard in einem andern Verhältnis als zu den übrigen Berufsund Fachschulen, deren Träger ausschliesslcih Kantone, Gemeinden oder Berufsverbände sind. Einmal ist der Bund an der Stiftung «Fachschule Hard» direkt beteiligt, sodann hat er seit jeher auf die Entwicklung der Schule einen massgebenden Einfluss ausgeübt. An ihrem Bestehen ist auch die Eidgenössische Telefonverwaltung interessiert wegen der Fachkurse zur Vorbereitung auf die Telefon-Konzessionsprüfung; sie ist deshalb bereit, dem Bund einen Teil der von ihm ausgerichteten Subvention rückzuvergüten. An der Fachschule hat ebenfalls das Eidgenössische Militärdepartement Interesse, das im Hard periodisch gewisse Kurse für Angehörige des Festungswachtkorps durchführt und aus den Veranstaltungen zur Weiterbildung von Automechanikern erheblichen Nutzen zugunsten des Armeemotorfahrzeugparkes zieht.

Für die Gewährung von Bundesbeiträgen an Neu- und Erweiterungsbauten, die ausschliesslich der beruflichen Ausbildung dienen, ist an sich das Bundesgesetz vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung massgebend, doch darf der Beitrag im Einzelfall 100 000 Franken nicht übersteigen (Art. 50, Buchstabe e, Art. 51, Buchstabe e sowie Art. 60bls der Verordnung I vom 23.Dezember 1932 zum Berufsbildungsgesetz). Wenn aber die Fachschule Hard erhalten bleiben soll - und daran hat der Bund ein wesentliches Interesse '-, so muss durch den Bund ein höherer Beitrag ausgerichtet werden können. Da die andern Subvenienten höchst beachtliche Leistungen erbringen, ist es angemessen, dass der Bund den restlichen Viertel der Kosten übernimmt und somit höchstens l 300 000 Franken an die Gesamtaufwendungen von 5 420 000 Franken beiträgt. Das Berufsbildungsgesetz gestattet aber die Ausrichtung des vorgesehenen Beitrages nicht, so dass wir keine andere Möglichkeit sehen, als der Fachschule Hard auf dem Wege eines besonderen Bundesbeschlusses, der sich auf Artikel 34ter, Absatz l, Buchstabe
g der Bundesverfassung stützt, diese angemessene finanzielle Hilfe zu gewähren, da sonst das ganze Werk nicht zustande kommt. Es handelt sich hier rechtlich um einen analogen Fall wie beim Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1957 betreffend die Ausrichtung .eines zusätzlichen Bundesbeitrages an die Weinbau- und Weinfachschulen von Lau' sänne und Wädenswil (AS 1958, 961), der auch nur durch einen besonders von den Subventionsbestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes abweichenden Bundesbeschluss gewährt werden konnte.

Mit der Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an die Stiftung «Fachschule Hard» soll kein Präzedenzfall in dem Sinne geschaffen werden, dass in Zukunft für die Beitragsleistung des 'Bundes an Neubauten für die berufliche Ausbildung von der im Berufsbildungsgesetz verankerten Eegelung, die übrigens im Zusammenhang mit der Eevision dieses Gesetzes überprüft

660 werden soll, abgegangen wird. Der ausserordentliche Bundesbeitrag an die Stiftung «Fachschule Hard» ist bedingt durch besondere Verhältnisse, die in bezug auf andere Fachschulen keineswegs geltend gemacht werden können.

Gestützt auf diese Ausführungen beantragen wir Ihnen die Annahme des beiliegenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluss über die Ausrichtung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an den Neubau der Fachschule Hard.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 2.Oktober 1959.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler : Ch. Oser

661 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an den Neubau der Fachschule Hard-Winterthur

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , gestützt auf Artikel 34ter, Absatz l, Buchstabe g der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 2. Oktober 1959, beschliesst :

Art. l Der Bund gewährt der Stiftung «Fachschule Hard» an den Neubau der Fachschule Hard einen ausserordentlichen Bundesbeitrag von 25 Prozent der anrechenbaren Kosten, höchstens aber von l 300 000 Franken.

2 Der Bundesbeitrag wird Unter der Bedingung gewährt, dass der Kanton Zürich und die Stadt Winterthur mindestens je einen gleich hohen Beitrag wie der Bund ausrichten.

Art. 2 Sofern die durch den Neubau der Fachschule Hard geschaffenen Unterrichtsräume binnen 30 Jahren seit der Fertigstellung des Baues für andere Zwecke verwendet werden, so sind für jedes Jahr 3 Prozent des ausgerichteten Bundesbeitrages zurückzuerstatten.

1

Art. 3 Der Bundesrat wird beauftragt, gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse diesen Beschluss bekannt zu machen.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten dieses Beschlusses.

1

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines ausserordentlichen Beitrages an den Neubau der Fachschule Hard-Winterthur (Vom 2.

Oktober 1959)

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1959

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41

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.10.1959

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