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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Bau einer Panzerfahrzeugpiste in Thun (Vom 3. November 1959)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

In unserer Botschaft vom 26.August 19571) betreffend den Landerwerb für die Schaffung des Panzerwaffenplatzes in der Ajoie haben wir die Probleme dargelegt, die sich für die Ausbildung der Panzertruppen stellen. Die Schwierigkeiten in der Schaffung neuer Waffenplätze haben dazu geführt, den Waffen platz Thun als Grundschulungsplatz für die Panzertruppen zu bezeichnen und den Waffenplatz Ajoie der Verbandsschulung vorzubehalten.

Die Studien für den Ausbau dieser beiden Waffenplätze sind in vollem Gange ; die Vorlage der Anträge dürfte voraussichtlich im nächsten Jahre möglich sein. Wir müssen bereits heute darauf hinweisen, dass trotz einschneidender Beschränkung auf das absolut Notwendige bedeutende Mittel bereitgestellt werden müssen, wenn einerseits eine zweckmässige und erfolgreiche Ausbildung gewährleistet und anderseits die bestehenden Kasernenanlagen in Thun den Bedürfnissen entsprechend saniert werden sollen.

I. Die heutigen Verhältnisse auf dem Grundschulungsplatz Thun

a. Ausbildung der Fahrer Gegenwärtig werden auf dem Waffenplatz Thun jährlich vier Panzer-Rekrutenschulen durchgeführt. Während der Detailperiode - einer Zeitspanne von 10-12 Wochen - gelangen .rund 1200 Motorfahrzeuge (75 Raupenfahrzeuge und 1125 Pneufahrzeuge) zum Einsatz.

!) BEI 1957, II, 381.

889 In der Eegei müssen je Fahrzeug mindestens zwei Rekruten zu Fahrern ausgebildet werden. Der Verkehr dieser Fahrzeuge hat einen riesigen Umfang angenommen, der noch ständig zunimmt.

Für die Fahrschulung müssen heute notgedrungen die öffentlichen Strassen und Wege von Thun und Umgebung benützt werden. Der zivile FahrzeugVerkehr ist nun aber in Thun dermassen angewachsen, dass es nicht mehr verantwortet werden darf, die eigentliche Fahrschule der Truppe ausschliesslich auf diesen öffentlichen Strassen und Wegen durchzuführen. Der Fahrer sollte, zumindest zu Beginn der Ausbildung, öffentliche Strassen und Wege nicht benützen; dies gilt vor allem für die Ausbildung mit den Raupenfahrzeugen.

Die in Thun vorhandenen - vom öffentlichen Verkehr getrennten - Fahrgelegenheiten genügen nicht, um die notwendige Anzahl von Fahrern gründlich zu schulen. Wohl steht die Allmend zur Verfügung, doch zeigen die nachstehenden Ausführungen, dass nur der Bau von Pisten befriedigende Verhältnisse schaffen und die gänzliche Verwüstung und Zerstörung der Allmend aufhalten kann.

b. Die Thuner Allmend im Zeitalter der Raupenfahrzeuge Die Allmend steht allen Truppen des Waffenplatzes Thun als Exerzier- und Übungsgelände zur Verfügung. Im Interesse der Truppe und der Zivilbevölkerung der Stadt Thun und der angrenzenden Dörfer Thierachern und Allmendingen muss die Grasnarbe auf der Allmend trotz der Benützung durch Panzer aller Gewichte erhalten bleiben. Die Allmend kann für Truppenübungen nur so lange verwendet werden, als sie wenigstens noch teilweise mit Gras bewachsen ist. Durch Vernichtung der Vegetation würde das gesamte Übungsgelände bei nasser Witterung innert kurzer Zeit in einen Morast verwandelt und unbegehbar.

In der trockenen Jahreszeit wäre die Staubentwicklung für Truppe und Anwohner untragbar. Bereits heute werden bei andauernd guter Witterung ganze Staubwolken bis ins Stadtzentrum getragen und je nach den Windverhältnissen leiden auch die an das Waffenplatzgebiet angrenzenden Gemeinden und die Fabrikationsbetriebe der eidgenössischen Munitionsfabrik unter der Staubentwicklung.

Auch aus rein ästhetischen Gründen muss zumindest der an Wohngebiete und Durchgangsstrassen anstossende vordere Teil des Waffenplatzgebietes als «Allmend» erhalten bleiben.

Auf der «kleinen Allmend» und auf dem für die Fahrschule
mit Panzern und Lastwagen reservierten Teil der «grossen Allmend» hat es sich zur Genüge gezeigt, dass bei mehrmaligem Befahren der gleichen Spuren mit Raupenfahrzeugen die Vegetation auf Jahre hinaus zerstört wird. Im Interesse der Erhaltung der Allmend wurde das eigentliche Panzerfahrgelände auf ein Mindestmass begrenzt. Durch diese Massnahme konnte der Verkehr mit Raupenfahrzeugen auf der Allmend in einem einigermassen erträglichen Rahmen gehalten werden, wobei allerdings nicht übersehen werden darf, dass dadurch die AusbildungsBundesblatt.lll.Jahrg.Bd.il.

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890 möglichkeiten eingeschränkt wurden und bei den heutigen Ausbildungsbeständen völlig ungenügend geworden sind. Nach der Einführung der mittelschweren Panzer (Centurion) ist es nicht mehr möglich, die vorgesehene Piste ohne Ausbau zu erhalten. Wenn die Pisten nicht laufend verlegt werden, was nach und nach zur vollständigen Verwüstung der Allmend führen würde, ist jede Fahrausbildung, selbst mit Eaupenfahrzeugen, innert kürzester Zeit unmöglich.

Zur Illustration der Verhältnisse zitieren wir aus dem Kursbericht eines Schulkommandanten der Panzertruppen folgenden Abschnitt: «Nach wenigen Fahrstunden der Centurion-Kompagnie ist die Piste in einem derartigen Zustand, dass bei schlechter Witterung sogar die Panzer selbst im metertiefen Morast stecken bleiben. Zufolge der teilweise lehmigen Unterlage kann bei ungünstiger Witterung das Wasser nicht mehr abfliessen, so dass die ganze Strecke dauernd in schlechtem Zustand bleibt.» Die meist befahrene und bei allen Ausfahrten benützte Piste von der Panzerhalle zum Übungsgelände auf der hintern Allmend wurde im Jahre 1956 mit einem Schotterbelag versehen. Diese Lösung hat sich nicht bewährt, weil die laufenden Instandstellungs- und Eeparaturarbeiten einen Aufwand erfordern, der in keinem Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und zudem bedeutende Summen verschlingt. Die Direktion der Eidgenössischen Bauten hat nach eingehenden Studien vorgeschlagen, keine sogenannten «Schmutzpisten» mehr zu erstellen und das ganze Problem durch den Bau einer soliden Piste zu lösen.

c. Ausbau von Strasseneinmündungen Auch wenn auf der Allmend eine Piste zur Verfügung steht, wird es unvermeidlich sein, einen Teil der Fahrerausbildung auf die öffentlichen Strassen zu verlegen. Bei Dislokationen in die Schiess- oder Felddienstverlegung oder zur Schiessausbildung in Blumenstein müssen die öffentlichen Strassen im Baume Thun benützt werden. Dies gilt nicht nur für die in Thun stationierten PanzerRekrutenschulen, sondern auch für die Panzerabteilungen, die ihren Wiederholungskurs in Thun durchführen. Durch das Befahren entstehen unvermeidbare momentane, aber auch dauernde Schäden am Strassenbelag, ganz besonders an Wendestellen bei der Ausfahrt vom Waffenplatz auf die öffentlichen Strassen.

Durch die nach Verwaltungsreglement zuständige Schatzungskommission (Feldkommissär
und Zivilkommissär) wurden bis jetzt diese Schäden jeweils festgestellt und dem Kanton oder den Gemeinden die entsprechenden Entschädigungen überwiesen. Diese Lösung ist auf die Dauer unhaltbar, zeigt doch die Erfahrung, dass die Schäden immer grösser und die Entschädigungen notgedrungen immer höher werden. Wenn bedacht wird, dass vom Zeitpunkt der Entstehung des Schadens bis zur Ausbesserung eine nicht unerhebliche Gefahr für die Strassenbenützer besteht - besonders bei Nacht - muss als einzig befriedigende Lösung der solide Ausbau und die Verstärkung der betreffenden Kurven und Einmündungen ins Auge gefasst werden.

891 u. Vorgeschlagene Massnahmen a. Bau einer Panzerpiste auf der Allmend Die Direktion der Eidgenössischen Bauten hat ein Projekt für die Erstellung einer Piste auf der Allmend ausgearbeitet. Die Pistenführung ist wie folgt vorgesehen: von der Nordseite der Panzerhalle Anschluss an die bestehende Panzerpiste - am Betonplatz vorbei in Eichtung Westen auf der sogenannten Schotterpiste bis gegen die Strasse Thierachern-Allmendingen - und in einem grossen Bogen quer über die Allmend zur Unterführung wieder in die'bestehende Piste und zum Waschplatz. Die Querverbindung Thierachern-Allmendingen wird wegen des Zivilverkehrs vom Nordrand bis zum Südrand der Allmend ausgebaut.

Die Pistenlänge beträgt rund 5 km, die Breite ist teilweise 10, teilweise 6 Meter, so dass das unbedingt notwendige Kreuzen der Fahrzeuge möglich ist.

Die Kosten einschliesslich Signalisation der Piste, Verlegen von Leitungen usw.

stellen sich auf 3250000 Franken.

b. Ausbau von Kurven und Strasseneinmündungen Der Oberingenieur des I. Kreises des Kantons Bern in Thun und die Direktion der Eidgenössischen Bauten haben nachstehende Projekte ausgearbeitet : 1. Schönegg-Tierachern Einmündung von der Mühlematt her in die Staatsstrasse Zollhaus-Thierachern-Blumenstein: Abrollstrecke 50 Meter Länge in Beton, Einmündungsstrecke 20 Meter Länge mit, Mischbelag und Verbreiterung der Kurve mit Verbesserung der Sichtverhältnisse auf einer Länge von 120 Metern, mit einem Kostenaufwand von 78000 Franken.

2. Kandergrien -Allmendingen Einmündung von der Allmend durch den Auwald her in die Strasse ThunAmsoldingen : Ausbau der Einmündungen Nord und Süd und Ausbau der Strasse zwischen diesen beiden Einmündungen auf einer Länge von 120 Metern, mit Kosten im Betrage von 72000 Franken..

8. Simmentalstrasse, E i n m ü n d u n g Glütschbachtäli Ausbau der Abrollstrecke in Beton und der Einmündungsstrecke mit Mischbelag mit einem Kostenaufwand von 22000 Franken.

t Der Ausbau dieser Strasseneinmündungen ist einzig und allein durch den militärischen Motorfahrzeugverkehr bedingt, so dass der Kanton Bern und die betroffenen Gemeinden nicht zu einer Beitragsleistung herangezogen werden können.

Die Durchführung dieser Massnahmen ermöglicht es den motorisierten Truppen des Waffenplatzes Thun - insbesondere den Panzertruppen -, die Fahrschulung zweckmässig
und in geordnetem Eahmen durchzuführen. Wie wir bereits an anderer Stelle ausgeführt haben, werden weitere Mittel notwendig sein, um den Grundschulungsplatz Thun für die Bedürfnisse der Leichten

892 Truppen auszubauen. Die in dieser Botschaft vorgesehenen Massnahmen sind jedoch derart dringend, dass ein weiteres Zuwarten im Interesse der Ausbildung der Truppe und der Erhaltung der Thuner Allmend nicht verantwortet werden kann. Dazu kommt, dass die Staubplage für die westlichen Thuner Wohnquartiere ein Ausmass angenommen hat, das einen weiteren Aufschub von wirksamen Gegenmassnahmen nicht mehr erträgt.

So sieht sich denn der Bundesrat veranlasst, Ihnen diese Botschaft vorzulegen, obschon noch keine abschliessenden Studien über den Gesamtausbau des Waffenplatzes Thun vorliegen. Die Vorarbeiten sind aber so weit gediehen, dass die Gesamtplanung durch das Erstellen der vorgeschlagenen Piste nicht präjudiziert wird. Vielmehr ist diese als Bestandteil der Gesamtplanung zu betrachten. Die angeführten Gründe lassen es als geboten erscheinep, die geschilderten Massnahmen ohne Verzug durchzuführen.

III. Zusammenfassung der Kosten Franken

a. Panzerpiste auf der Allmend

3250000.--

fe. Ausbau von Strasseneinmündungen und Kurven: Fr.

1. Schönegg-Thierachern 2. Kandergrien 8. Simmentalstrasse

78000.-- 72000.-- 22000.--

172000.--

o. Unvorhergesehenes

28 000. --

Zusammen

3450000.--

Wir beehren uns, Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochverehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen. Hochachtung.

Bern, den S.November 1959.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: P. Chaudet Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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7909

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12.11.1959

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