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Bundesblatt 111. Jahrgang

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Bern, den 31. Dezember 1959

Band II

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung neuer diplomatischer Vertretungen (Vom 7. Dezember 1959) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Seit Kriegsende sieht sich der Bundesrat vor die Notwendigkeit gestellt, unseren diplomatischen und konsularischen Dienst, welcher derjenige eines kleinen Staates ohne internationale Ambitionen ist und bleiben muss, der Entwicklung anzupassen, die sich vor allem aus der stets wachsenden Zahl neu unabhängig werdender Länder ergibt. Wohnte man nach dem Ersten Weltkrieg, insbesondere in Europa, der Bildung nur weniger neuer Staatswesen bei, was keine besonderen Probleme stellte, sind es in der Zeitspanne seit Ende des Zweiten Weltkrieges bis 1960 gegen 80 neue Länder, die ihre volle Souveränität erreicht und sich auf internationaler Ebene Geltung verschafft haben werden.

Es sind, ob gross oder klein, alles Staaten, mit denen die Schweiz freundschaftliche Beziehungen unterhalten will und muss. Ein industrialisiertes Land wie das unsrige kann daran interessiert sein, mit diesen Ländern, welche häufig über die Hilfsquellen eines reichen und noch wenig erschlossenen Territoriums verfügen, Handelsbeziehungen zu unterhalten.

Dank der mannigfaltigen Industrie, welche den in wirtschaftlicher Entwicklung stehenden Staaten so viele Möglichkeiten bietet, und dank der demokratischen Einrichtungen und der traditionellen Neutralität ist die Schweiz oft eines der ersten Länder, mit denen diese neuen Staaten Beziehungen aufzunehmen wünschen. Der erste Handelsvertrag, den Ghana unmittelbar nach Erlangung der Unabhängigkeit unterzeichnet hat, war derjenige mit der Schweiz.

Nach den Eegeln des Völkerrechts erheischt die Aufnähme offizieller Beziehungen zwischen einem neuen Staat und einem älteren die vorgängige Anerkennung des ersteren durch den letzteren. Diese in seine Kompetenz Bundesblatt. 111. Jahrg. Bd.II.

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1338 fallende Handlung pflegt der Bundesrat in der einen oder anderen Form vorzunehmen, sobald ihm die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt zu sein scheinen. Die Anerkennung zieht jedoch an sich kaum irgendwelche praktischen Folgen nach sich. Um vollkommen zu sein, bedarf sie der Eröffnung diplomatischer und konsularischer Beziehungen, die ihre logische Ergänzung darstellen.

Die moderne Praxis ermöglicht es, in Wirklichkeit diesen Beziehungen sehr verschiedene Gestalt zu verleihen, da sie in dieser Hinsicht sehr elastisch ist.

Die Beziehungen sind dort am vollständigsten, wo jedes Land im anderen eine diplomatische Vertretung, Botschaft oder Gesandtschaft, errichtet. Beide Staaten können sich indessen damit zufriedengeben, im anderen einen Missionschef zu akkreditieren, der in einem Drittstaate residiert. In diesem Falle kann sich an Ort und Stelle eine ständige diplomatische Mission befinden, die in der Zeit zwischen den Besuchen des Missionschefs durch einen interimistischen Geschäftsträger geleitet wird, oder es kann dort lediglich eine konsularische Vertretung eingerichtet sein. Es kommt auch vor, dass keinerlei permanente Vertretung an Ort und Stelle mit der Akkreditierung eines Missionschefs verbunden ist. Die Schweiz hat häufig von diesen letzteren am wenigsten kostspieligen Lösungen Gebrauch gemacht, und verschiedene Staaten haben im Verhältnis zu ihr das gleiche getan.

Dass der Anerkennung eines neuen Staates so schnell wie möglich die Aufnahme diplomatischer Beziehungen folge, ist heute eine unvermeidliche Notwendigkeit. Einzig eine diplomatische Vertretung, welches auch ihre Gestalt sei, ermöglicht es, in nützlicher Weise die gegenwärtigen und künftigen nationalen Belange zu wahren, handle es sich nun um den gegenseitigen Handelsverkehr oder um die unseren Landsleuten zu gewährende Unterstützung. Es kommt auch häufig vor, dass schweizerische Unternehmen oder Einzelpersonen, die in einem Lande, wo die Schweiz noch nicht vertreten ist, Interessen oder günstige Aussichten haben, über diese Abwesenheit erstaunt sind und entsprechende Abhilfe verlangen. Man muss ferner dem verständlichen Bestreben dieser neuen Staaten Rechnung tragen, welches dahin geht, nicht nur anerkannt, sondern ausserdem gleichbehandelt zu werden wie die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft der unabhängigen
Staaten. Schliesslich kann die Anwesenheit offizieller Vertretungen in den Entwicklungsländern nützliche Dienste im Rahmen unserer Beteiligung an den diesen Staaten gewährten Hilfeleistungen erbringen.

Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen unmittelbar nach der Anerkennung bildet den Normalfall. Es ist dies die Praxis der Mehrzahl der Länder, die in gleichem Masse von der internationalen Höflichkeit wie auch von einem wohlverstandenen Interesse diktiert wird. Unser Land wird jedoch in dieser Beziehung durch eine Schwierigkeit behindert, die, wie wir glauben, einzig dasteht. Währenddem nahezu in allen Staaten die Exekutivgewalt zuständig ist, die Schaffung diplomatischer Missionen im Ausland zu beschliessen, braucht es in der Schweiz, selbst wenn es sich nur darum handelt, in einem neuen Lande einen in einem Drittstaate residierenden Missionschef zu akkreditieren, einen Beschluss der Eidgenössischen Räte, welcher dem fakultativen Referendum

1339 unterworfen ist. Ohne hier auf das juristische Problem eintreten zu wollen, muss man feststellen, dass dieses Vorgehen langwierig ist und der auf diesem Gebiete wünschbaren Elastizität entbehrt. Aus verschiedenen Gründen ist es ausserdem oft nicht möglich oder angezeigt, das Parlament von Fall zu Fall zu konsultieren. Schliesslich kann es mit Schwierigkeiten verbunden sein, die zukünftige Gestalt einer Vertretung näher zu bestimmen, bevor bei der interessiertenBegierung Sondierungen vorgenommen wurden. Verschiedentlich sind die aus diesem Vorgehen sich ergebenden Verzögerungen von den an der Sache beteiligten Staaten als mangelndes Interesse der Schweiz an der baldigen Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit ihnen aufgefasst worden.

Um die unserem Vorgehen anhaftenden Nachteile soweit als möglich wettzumachen, haben wir in der vorliegenden Botschaft nicht nur die neuen Staaten berücksichtigt, mit denen die Schweiz diplomatische Beziehungen aufnehmen sollte, sondern auch gewisse Länder, deren baldige Unabhängigkeit heute schon als gesichert erscheint. Wir möchten darüber hinaus in der Lage sein, ohne weitere Formalitäten die diplomatischen Beziehungen mit jedem andern Lande, insbesondere Afrikas, aufnehmen zu können, das im Verlaufe des Jahres 1960 unabhängig und von uns anerkannt werden sollte. Wir suchen daher von den Eidgenössischen Eäten die grundsätzliche Ermächtigung nach, in diesen Ländern diplomatische Vertretungen zu errichten, wobei dem Bundesrat die Freiheit einzuräumen wäre, unter Berücksichtigung aller politischen, wirtschaftlichen und praktischen Erwägungen zu beschliessen, wann diese Vertretungen zu eröffnen sind und welche Form ihnen zu geben ist. Um das Budget der Eidgenossenschaft nicht ohne absolute Notwendigkeit zu belasten, werden wir uns darauf beschränken, überall dort, wo dies möglich sein wird, einen» Missionschef zu akkreditieren, der in einem nahe gelegenen Lande residiert. Schon allein die Tatsache, dass der heutige Personalbestand des Politischen Departements kaum genügt, um den gegenwärtigen Aufgaben gerecht zu werden, bürgt in sicherer Weise dafür, dass die Zahl der ständigen Berufsvertreter auf ein striktes Minimum beschränkt bleiben wird.

Die unabhängigen Staaten, um die es sich handelt, sind in Afrika : Ghana, Guinea und, der älteste unter ihnen, Liberia;
in Asien: Kambodscha, Laos und der Malayische Bund.

In den drei erstgenannten Ländern unterhält die Schweiz bereits konsularische Vertretungen. Im Hinblick auf die politische und wirtschaftliche Bedeutung, welche dieser Teil Afrikas seit Kriegsende erlangt hat, wird man aber die Aufnahme direkter diplomatischer Beziehungen mit diesen Staaten nicht mehr länger aufschieben können. Alle diese Länder haben den Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Bande, die sie mit der Schweiz verbinden, enger gestaltet zu sehen ; Guinea ist sogar einen Schritt weiter gegangen und hat vor einigen Monaten beim Bundesrat einen Botschafter akkreditiert.

Westafrika, wo sich Ghana, Guinea und Liberia befinden, ist eine der reichsten und fruchtbarsten Gegenden des Schwarzen Kontinents. Diese Länder bilden, vom politischen, wirtschaftlichen und auch vom ethnischen Stand-

1340 punkt aus gesehen, eine relativ homogene Gruppe; sie fühlen sich solidarisch und streben gemeinsame Ziele an. Die Konferenz von Monrovia, welche die unabhängigen Länder Afrikas gruppiert, hat diese Einheit unterstrichen.

Es ist daher nicht möglich, in bezug auf die Errichtung diplomatischer Beziehungen einen dieser Staaten in verschiedener Weise zu behandeln als dieanderen.

Es würde dies Empfindlichkeiten wachrufen und wäre auch eine Verkennung der künftigen Möglichkeiten, welche sie bieten; selbst wenn der Handelsaustausch zwischen der Schweiz und diesen Ländern vielleicht noch nicht sehr bedeutend ist - er zählt indessen nicht zu den bescheidensten -, ist es wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass bei der engen Verflechtung der Weltwirtschaft und dank den modernen Produktionsmitteln in vielen Fällen relativ wenig entwickelte Gebiete innerhalb kurzer Zeit zu interessanten Märkten werden konnten.

Der Malayische Bund ist dank seinem politischen Gleichgewicht und dem grossen Eeichtum seines Territoriums ein Staat, der ohne Zweifel berufen ist, in Ostasien eine Eolle zu spielen. Trotzdem sind wir in diesem Lande noch in keiner Weise vertreten, was übrigens auch für Kambodscha und Laos zutrifft, die seit noch längerer Zeit unabhängig sind.

Wie wir schon zum Ausdruck brachten, besteht noch eine andere Gruppe von Ländern, die wir hier erwähnen wollen. Es handelt sich um die Staaten, die ihre Unabhängigkeit im Jahre 1960 erreichen werden. Es gilt dies zunächst für Nigeria. Die Verselbständigung dieser britischen Kolonie, deren Oberfläche derjenigen von Deutschland und Frankreich zusammen entspricht, ist schon heute gewiss. Aber im nächsten Jahr werden vielleicht noch weitere ähnliche Fälle eintreten. Diese Staaten werden ihre Unabhängigkeit den gleichen Umständen verdanken, die bereits andere afrikanische Staaten entstehen liessen, von denen wir weiter oben gesprochen haben: dem Ende des kolonialen Zeitalters.

Hinsichtlich eines näher bei Europa liegenden Gebietes, nämlich der Insel Zypern, möchten wir Ihnen vorschlagen, uns ebenfalls zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu ermächtigen, da dieses Land infolge der Zürcher Übereinkünfte'im Jahre 1960 ebenfalls ein unabhängiger Staat werden wird.

Nachstehend unterbreiten wir Ihnen einige Angaben über diese Länder wie auch unsere Schlussfolgerungen
über die Gestaltung unserer diplomatischen Beziehungen mit ihnen.

Afrika Ghana Am 6.März 1957 wurde die frühere britische Kolonie Goldküste, einschliesslich des unter britischer Treuhandschaft stehenden Teils von Togoland unter dem Namen Ghana ein souveräner Staat innerhalb des Commonwealth (Dominion). Das Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II. Die Ministerpräsidentschaft liegt zusammen mit dem Verteidigungs- und Innenministerium in den Händen von Herrn Kwame N'krurna. Der Name Ghana ist in der geschichtlichen Vergangenheit des Landes begründet. In diesem Baume entfaltete in der Tat

1341 zwischen dem 4. und 13. Jahrhundert das unter berberischem Einfluss stehende alte Königreich Ghana seine Macht. 1470 wurde die Goldküste von den Portugiesen entdeckt, und es setzten sich dort in der Folge auch Vertreter anderer seefahrender Nationen fest. Schliesslich überwog der britische Einfluss. Dank der Tätigkeit der Basler Mission, die an der Goldküste seit 1828 wirkt, sowie der aus ihr hervorgegangenen Unions-Handels" AG. ist die Schweiz in Ghana gut bekannt.

Auf einer Oberfläche von 287 870 km2 leben in Ghana rund 4 % Millionen Einwohner, wovon in der Hauptstadt Akkra 135 000. Wirtschaftlich steht der Kakaoanbau an erster Stelle mit einer jährlichen Durchschnittsernte von 220000 bis 250000t. Die Kakaoausfuhren machen nahezu 70 Prozent aller Exporte Ghanas aus und kommen einem Drittel der Weltproduktion gleich. Der Kakaomarkt wird durch den «Cocoa Marketing Board» geleitet, der feste Preise für längere Zeit garantiert. Diese bilden einerseits einen Schutz der Pflanzer gegen Verluste auf Grund von Schwankungen auf dem Weltmarkt, anderseits verschaffen sie in guten Absatzzeiten der Begierung bedeutende Gewinne, die zur Entwicklung des Landes Verwendung finden.. In zunehmendem Masse spielen auch der Abbau von Manganerzen und Bauxit sowie die Gewinnung von Gold und Diamanten eine Eolle.

Am untern Volta bieten sich günstige Voraussetzungen für die Errichtung von Grosskraftwerken und, dank grosser Bauxitvorkommen, für den Aufbau einer Aluminiumproduktionsstätte. Mit ausländischer Beteiligung soll dort das Volta-Eiver-Projekt verwirklicht werden. Nach Ausführung der Werke sollen jährlich die Energiegewinnung J>60 000 kWh und die Aluminiumproduktion 200 000 t erreichen. Es ist ferner geplant, für dieses Zentrum in Tema einen künstlichen Hafen zu erbauen.

Dank der landwirtschaftlichen Eigenproduktion und dank den bedeutenden Exporten ist die Zahlungsbilanz Ghanas ausgeglichen. Das Nationaleinkommen beträgt 50 bis 60 Pfund pro Kopf der Bevölkerung.

Über die Ein- und Ausfuhren Ghanas in den letzten Jahren geben die nachstehenden Zahlen Auskunft (in Millionen Pfund Sterling) : 1954

1955

1956

1957

Importe 71,2 87,9 88,8 96,6 Exporte 114,7 96,2 86,6 91,9 Die Ausfuhren erfolgten 1957 vor allem nach Grossbritannien (37,3%), den Vereinigten Staaten (15,8%), der Bundesrepublik Deutschland (12,5%), den Niederlanden (9,9%) und nach der Sowjetunion (6,8%). Im gleichen Jahre setzten sie sich folgendermassen zusammen (in Millionen Pfund Sterling): Kakao 50,87, Gold 9,79, Manganerz 8,99, Hölzer 10,2, Diamanten 8,98, Palmkerne 0,27, und Bauxit 0,45. Eingeführt wurden vor allem Textilien, Nahrungsmittel, Getränke, Tabak, Schuhe, Seife, Lastfahrzeuge, Zement, Ausrüstungen für Berg- und Strassenbau sowie für den Eisenbahntransport und schliesslich Heiz- und Schmieröle (Petroleumprodukte).

1842 Die ^Schweiz hat im letzten Jahr aus Ghana vor allem Kakaobohnen und Nutzholz bezogen. Ghana hat anderseits in der Schweiz zahlreiche Güter angekauft, worunter insbesondere Produkte der Nahrungsmittelindustrie (z.B. kondensierte Milch, Kaffeesurrogate und Suppenartikel), Schuhe, Textilgüter (insbesondere Stickereien und Baumwollgewebe), Kautschukschläuche, Aluminiumgüter, Maschinen, Uhren, Chronometer, Instrumente, elektrische Apparate und pharmazeutische Produkte. Zwischen der Schweiz und Ghana hat sich ein beachtlicher Handel entwickelt, wie sich aus den folgenden Zahlen ergibt:

Einfuhren in die Schweiz Ausfuhren nach Ghana

. . .

1956

1957

1958

Franken

Franken

Franken

25 502 746 9388290

19 080 435 9667324

16 744 837 8970710

Ende 1958 befanden sich 484 Schweizerbürger in Ghana und ferner 94 Doppelbürger. Es handelt sich um die bedeutendste Schweizerkolonie in Westafrika und die zweitgrösste Europäerkolonie in Ghana. Unsere Landsleute sind im Importhandel, im Holzexport, im Bau- und Transportwesen sowie in der Brauereiindustrie vertreten. Die schweizerischen Interessen werden zur Zeit durch ein Berufsgeneralkonsulat in Akkra gewahrt.

Guinea Die Bepublik Guinea erlangte ihre' Unabhängigkeit am 2. Oktober 1958, nachdem sich das ehemals französische Territorium anlässlich des Beferendums vom 28. September 1958 gegen den Beitritt zur «Communauté française» entschieden hatte. Das Land verblieb jedoch innerhalb der Franc-Zone, behielt das Französische als offizielle Sprache bei und beabsichtigt auch sonst, auf technischem und kulturellem Gebiet seine Beziehungen mit Frankreich aufrechtzuerhalten. Die Nationalversammlung wählte Herrn Sekou Touré zum Präsidenten der neuen Bepublik.

Auf einer Landoberfläche von 246 000 km2 leben 2% Millionen Einwohner, wovon etwa 50 000 in der Hauptstadt Conakry. Guinea ist reich an Bodenschätzen, wie Eisenerz, Bauxit, Gold und Diamanten. Im Jahre 1957 zum Beispiel wurden etwas über l Million Tonnen Eisenerz und 375 000 t Bauxit exportiert.

Weitere wichtige Exportartikel sind Bananen (Export 1957: 73 118 t), Palmkerne und Kaffee. Importiert wurden insbesondere Textilien, Petroleumprodukte und Zement.

Die von internationalen Konsortien, auch unter schweizerischer Beteiligung, im Bahmen des sogenannten Konkouré-Projekts geplante Errichtung eines Staudammes, von Grosskraftwerken und einer Aluminiumfabrik hat nach dem Bückzug der französischen Verwaltung eine Verzögerung erfahren.

Über den Handelsverkehr zwischen der Schweiz und Guinea liegen lediglich für die ersten 9 Monate 1959 Angaben vor. In diesem Zeitraum betrugen

1348 die Importe 127 083 Franken und setzten sich aus Ananas und Essenzen zusammen, währenddem die Exporte 713 832 Franken ausmachten und insbesondere aus Instrumenten und Apparaten, Uhren, Kurz- und Merceriewaren* Konfiserieprodukten, Kondensmilch, Verbindungsstücken für Bohren und Nähmaschinen bestanden. Ende 1958 zählte die Schweizerkolonie in Guinea 75 Landsleute. Die schweizerischen Interessen werden dort durch das neulich geschaffene Honorarkonsulat in Conakry wahrgenommen. Guinea hat vor kurzem in Bern seinen Botschafter in Paris akkreditiert.

Liberia Liberia wurde am 26. Juli 1847 als freie und unabhängige Bepublik proklamiert. Die Ursprünge dieses Staates gehen zurück auf die Bestrebungen amerikanischer philanthropischer Gesellschaften, die darauf abzielten, befreiten Negersklaven in Westafrika eine dauernde Heimstätte zu verschaffen, wobei die erste Kolonie 1822 gegründet wurde. Die Verfassung wurde dem Muster derjenigen der Vereinigten Staaten nachgebildet. Die ausführende- Gewalt wird ausgeübt durch den Präsidenten sowie das Kabinett, und die gesetzgebende Gewalt liegt beim Senat und beim Abgeordnetenhaus. Der gegenwärtige Präsident, Herr William V.S.Tubman, der 1956 die Schweiz besuchte, wurde am 4.Mai 1943 zum ersten Mal gewählt. Englisch ist die offizielle Landessprache.

Auf einer Oberfläche von rund 111 500 km2, nahezu dreimal diejenige der Schweiz, leben rund 1% Millionen Einwohner. In wirtschaftlicher Hinsicht ist das Land verhältnismässig noch wenig entwickelt. Auf dem Gebiete des Ackerbaus sind Beis-, Kaffee- und Zuckerrohr-Kulturen zu erwähnen. Infolge der grossen Begenfälle gestaltet sich jedoch ein grosszügiger Anbau als äusserst schwierig. Von grösserer Bedeutung ist die Ausbeutung der in den Wäldern liegenden Beichtümer, insbesondere der Gummi vorkommen. Die bedeutendste Kautschuk-Plantage beschäftigt über 30 000 Menschen und erzeugte 1957 etwa 35 000 t Kautschuk. Mit der Ausbeutung der zum Teil reichen Bodenschätze wurde erst begonnen. Man findet Gold, Diamanten und insbesondere Eisenerz. Im Jahre 1957 wurden bereits 2 Millionen Tonnen Eisenerz exportiert.

Trotz dieser bedeutenden Bohstoffvorkommen hat eine industrielle Entwicklung in Liberia noch nicht eingesetzt, doch ziehen niedrige Steuern und ein liberales Niederlassungsverfahren immer mehr ausländische Unternehmen an. Der Aussenhandel Liberias hat sich seit 1954 wie folgt entwickelt (in Millionen $): Importe Exporte

1954

1955

1956

1957

22,7 26,4

26 42,8

26,8 44,5

38,3 40,4

Im Jahre 1957 sezten sich die Exporte im wesentlichen wie folgt zusammen (in Millionen $) : Kautschuk 27,5, Eisenerz 8,5, Palmkerne 1,2, Diamanten 1,24.

Wichtigste Abnehmer waren die Vereinigten Staaten (31,5), gefolgt von den Niederlanden (3), der Bundesrepublik Deutschland, Grossbritannien und Bei-

1344 gien. Im gleichen Jahre importierte Liberia insbesondere Nahrungsmittel, Getränke, Tabak, Petroleumprodukte, Chemikalien, verschiedene Fabrikate, 'Maschinen und Transportausrüstungen.

Monrovia, die Hauptstadt Liberias, besitzt einen der grössten und modernsten Freihäfen an der Westküste Afrikas. Dieser wurde von den Amerikanern im Eahmen des Leih- und Pachtgesetzes erbaut.

Liberia ist nicht nur in historischer Hinsicht, sondern auch mit Bezug auf seinen Handel und seine Wirtschaft sehr eng mit den Vereinigten Staaten verbunden. Am 22. Dezember 1950 wurde in Washington zwischen den beiden Ländern ein Abkommen unterzeichnet, welches unter Präsident Trumans «Punkt-Vier-Programm» die Investierung von 80 Millionen Dollars für die Entwicklung Liberias vorsah. Zahlreiche technische Experten wurden von Amerika nach Liberia gesandt.

Was die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Liberia anbetrifft, so sind diese noch wenig entwickelt, wie sich aus den nachstehenden Zahlen er ibt: 8 1956 1957 1958 Einfuhr Ausfuhr

Franken

Franken

1126 698 698 379

1117 424 l 825 541

Franken

342 977 l 816 630

Die Einfuhren von 1958 umfassen Bananen, ölsamen und Ölfrüchte, die Ausfuhren insbesondere Uhren, Chronographen, Nahrungsmittel (z.B. Suppenartikel, Früchtekonserven), Baumwollgewebe, Aluminiumwaren, pharmazeutische Pulver und anderes mehr.

In Liberia lebten Ende 1958 rund 155 Schweizer, wobei in den letzten Jahren eine starke Zunahme festzustellen war. Die schweizerischen Interessen in Liberia werden gegenwärtig von einem Honorargeneralkonsulat in Monrovia gewahrt. Liberia unterhält seinerseits ein Honorargeneralkonsulat in Zürich und ein Honorarkonsulat in Genf.

Gemäss den von uns eingezogenen Informationen unterhalten schon zahlreiche Staaten eine ständige diplomatische Vertretung in jedem dieser Länder, währenddem andere lediglich eine einzige ständige Mission geschaffen haben, deren Chef gleichzeitig bei den zwei anderen afrikanischen Eegierungen akkreditiert ist ; schliesslich haben einige europäische Länder ins Auge gefasst, diplomatische Vertretung noch einzurichten. Daraus ergibt sich, dass nahezu sämtliche Länder Europas ihren Beziehungen mit diesen westafrikanischen Staaten diplomatischen Charakter verliehen haben oder im Begriffe stehen, dies noch zu tun. Die Schweiz kann ebenfalls nicht davon absehen, direkte Beziehungen mit diesen Ländern aufzunehmen. Guinea, dessen Aussendienst doch erst aufgebaut wird, hat nicht gezögert, beim Bundesrat einen Botschafter zu akkreditieren, wie wir schon hervorheben konnten; Ghana ist für uns ein wichtiges Land, sowohl was den Warenaustausch als auch die ständig wachsende Zahl unserer dort niedergelassenen Landsleute anbetrifft; Liberia andererseits ist

1345 das älteste unabhängige Land in Westafrika. Unter welchem Titel es auch immer sei, haben diese Staaten einen Anspruch darauf, von uns berücksichtigt zu werden.

Es ist nicht möglich, in den westafrikanischen Ländern den Chef einer bereits bestehenden schweizerischen diplomatischen Vertretung zu akkreditieren, nachdem die am nächsten liegende Mission sich in Eabat befindet, wobei die Entfernung etwa 3000 km beträgt. Unter diesen Umständen besteht die einzig mögliche Lösung in der Eröffnung wenigstens einer neuen diplomatischen Vertretung in diesem Gebiet. Die noch stark im Flusse befindlichen politischen Verhältnisse in diesem Teil Afrikas, die Aufteilung in Einflusszonen französischer und britischer Kultur, welche jedoch keine geschlossenen Einheiten bilden, die Verteilung der wirtschaftlichen Schwergewichte und der Schweizerkolonien sowie schliesslich die zwischen den einzelnen Hauptstädten bestehenden Entfernungen erschweren die Wahl der angemessensten Lösung, die gleichzeitig den budgetären sowie personalbedingten Notwendigkeiten am besten Bechnung trägt. Wir beabsichtigen auch, eine Persönlichkeit, die ganz besonders mit den Problemen der Entwicklungsländer vertraut ist und bereits einen Teil Westafrikas kennt, damit zu beauftragen, das Problem an Ort und Stelle zu untersuchen, wozu sich anlässlich einer offiziellen Mission Gelegenheit bietet, welche diese Persönlichkeit ohnehin anfangs 1960 in jenes Gebiet führen wird.

Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass eine rationelle Lösung des Problems unserer Vertretungen in Westafrika die Einbeziehung jener Länder in unsere Betrachtungen notwendig macht, die im Verlaufe des nächsten Jahres ihre Unabhängigkeit erlangen werden. Wir haben in dieser Hinsicht Nigeria erwähnt, worüber wir Ihnen nachstehend ebenfalls einige Anhaltspunkte vermitteln.

Nigeria Die Föderation Nigeria umfasst Gebiete, die im letzten Jahrhundert verwaltungsmässig getrennt waren. Seit 1952 wurden von Grossbritannien die staatsrechtlichen Voraussetzungen (Selbstverwaltung) geschaffen, um der Kolonie Nigeria in absehbarer Zeit den Schritt zur Unabhängigkeit zu ermöglichen. Das Land erhielt einen Premierminister, ferner wurde ein Abgeordnetenhaus bestellt. Ende 1959 soll ein Senat gewählt werden. Anlässlich einer im Herbst 1958 zwischen britischen Begierungsstellen und
nahezu 200 nigerianischen Delegierten in London abgehaltene Konferenz über Verfassungsfragen wurde beschlossen, dass Nigeria am I.Oktober 1960 seine volle Unabhängigkeit erlangen soll. Nachdem ungefähr 80 Völker und Stämme dieses Land bewohnen, wird eine der Hauptaufgaben der neuen Begierung darin bestehen, diese Gruppen einander näherzubringen und ihnen einen gemeinschaftlichen politischen Willen zu vermitteln. Der Norden des Landes, wo über 50 Prozent der Bevölkerung leben, steht unter islamitischem Einfluss, und es herrschen dort noch weitgehend feudale Verhältnisse. Nach Erhebung aus den Jahren 1952 und 1953

1346 gibt es in Nigeria 18,8 Millionen Moslems, 6,8 Millionen Christen und 10,5 Millionen Angehörige anderer Beligionen.

Mit einer Oberfläche von 880 000 km2, einer Bevölkerung von 85 Millionen Einwohnern, grossem wirtschaftlichem Beichtum und einer günstigen geographischen Lage ist das Land wohl eines der mächtigsten Territorien in Westafrika. Die Bundeshauptstadt Lagos ist mit gegen 300 000 Einwohnern ein bedeutendes Zentrum (bevölkerungsmässig noch übertroffen durch Ibadan mit 500 000 Einwohnern). Nigeria ist ein Gebiet vorwiegend landwirtschaftlicher Produkte, wie Kakao, Erdnüsse, Palmprodukte, Baumwolle, Bananen (Britisch Kamerun) und Kautschuk. Hölzer, Häute und Felle sind als weitere Erzeugnisse zu nennen. Von einer gewissen Bedeutung ist anderseits die Bergbauindustrie. 1957 wurden 815 000 t Kohle und 13 151 t Zinn gefördert. Ferner gibt es Blei-, Columbit-, Tungsten-, Wolfram-, Gold- und Silbervorkommen.

Eine gewisse Industrialisierung hat ebenfalls eingesetzt. So werden Textilien, konzentrierte Fruchtsäfte, Büchsenfrüchte, Bier, Zigaretten, Seife, Margarine, Erdnussöl und anderes fabriziert. Der Handelsverkehr wickelt sich über 5 grössere Häfen ab, nämlich: Lagos, Sapele, Port Harcout, Calabar und Tiko. 1957 fuhren rund 2000 Schiffe in diese Häfen ein. Vom Warenverkehr vermitteln die nachstehenden Zahlen ein Bild (in Mio. Pfund Sterling) : 1955 1956 1957 Importe 135,8 152,8 151,6 Exporte 129,5 132,2 123,2 Beexporte 3,3 2,4 3,4 Grossbritannien steht an der Spitze der "Abnehmer und Lieferanten, gefolgt von den Niederlanden und niederländischen Besitzungen sowie Westdeutschland und den Vereinigten Staaten. Die hauptsächlichsten Exportgüter Nigerias waren 1957 Kakao, Palmöl und Palmkerne, Erdnüsse, Bananen, Kautschuk, Häute und Felle, Kohle und Zinn. Maschinen und Baumwollstückgüter stellten im gleichen Jahr wertmässig die grössten Importkontingente dar.

Daneben wurden insbesondere eingeführt: Motorfahrzeuge, Fahrräder, Fische, Petroleumprodukte und Getränke.

Der Handel zwischen der Schweiz und Nigeria (inklusive Britisch Kamerun) nahm in den letzten Jahren folgenden Umfang an :

Einfuhr Ausfuhr

1956

1957

1958

Franken

Franken

Franken]

10 502 746 10044086

30 565 038 9871448

50 741 502 10476245

Die Schweiz .bezog 1958 insbesondere Bananen, Kakaobohnen, Arachidöl, Felle, Ölsamen und Ölfrüchte, Nutzholz und unverarbeitete öle, währenddem Nigeria aus der Schweiz verschiedenartige Güter einführte, unter anderem Produkte der Nahrungsmittelbranche, Schuhe, Baumwollgewebe, Stickereien,

1347 Kleider und Leibwäsche, Kautschukwaren, Aluminiumwaren, Maschinen, Uhren, Instrumente und Produkte der chemischen Industrie.

Ende 1958 lebten in Nigeria (einschliesslich Britisch Kamerun) 253 Schweizerbürger, ferner 68 Doppelbürger. Die Schweiz unterhält in Lagos eine dem Generalkonsulat in Akkra unterstellte Konsularagentur.

Asien Kambodscha Die geschichtliche Überlieferung des hinterindischen Königreiches Kambodscha geht in die Anfänge der christlichen Zeitrechnung zurück, als das 'Territorium dem hinduisierten Königreich Funan angehörte. Dieses wurde im '6. Jahrhundert durch das Khmer-Eeich abgelöst, das während Jahrhunderten den Angriffen Thailands und Vietnams ausgesetzt war. Im Jahre 1863 wurde dann ein französisches Protektorat errichtet. Ende 1945 nahmen König Sihanuk und Frankreich Verhandlungen auf, die schliesslich zur internen Autonomie Kambodschas führten. Ende 1949 wurde das Königreich Kambodscha von Frankreich als unabhängiger assoziierter Staat innerhalb der französischen Union anerkannt. Weitere Verhandlungen in den Jahren 1949 bis 1954 brachten dem Land die endgültige politische, finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit.

Gemäss der am 6.Mai 1947 von der Nationalversammlung verabschiedeten Verfassung soll das Land parlamentarisch regiert werden. Die Verfassung wurde jedoch zwischen 1952 und 1955 vom König auf Grund ihm zustehender Befugnisse ausser Kraft gesetzt, und es wurde eine Konsultativversammlung bestellt.

Die nachträgliche Genehmigung dieser Massnahme erfolgte im Eahmen einer Volksbefragung im Februar 1955. König Sihanuk verzichtete in der Folge zugunsten seines Vaters König Suramarit auf den Thron. Die von ihm gebildete Partei hält auf Grund zweimaliger Wahlen alle Sitze in der Nationalversammlung, und er lenkt als Premierminister die politischen Geschicke des Landes.

"Kambodscha hat eine Oberfläche von 181 000 km2 und beherbergt eine Bevölkerung von über 4% Millionen Einwohnern, wovon 500 000 in der Hauptstadt Phnom-Penh leben. Es handelt sich um ein ausgesprochenes Agrarland.

90 Prozent der Bevölkerung widmen sich dem Ackerbau und der Viehzucht, der Fischerei und der Waldarbeit. Nur 7 Prozent der Landfläche wurden bis heute urbar gemacht. Mit einer Anbaufläche von 1,1 Million Hektaren und einer Jahresproduktion von rund 1,5 Millionen Tonnen steht der
Eeis an der Spitze der landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Es folgen Gummi, Mais, Pfeffer, Bohnen, Tabak usw. Nennenswerte Industrien sind vorläufig nicht vorhanden, doch bestehen Pläne für die Errichtung verschiedener Fabriken mit ausländischen Krediten. Der Bergbau ist unbedeutend.

Die Aussenhandelsbilanz war in den vergangenen Jahren defizitär. Sie ist von der einseitigen Agrarstruktur des Landes sowie von den Ernteerträgen und

1348 den Weltmarktpreisen der hauptsächlichsten Ausfuhrprodukte abhängig. Das Verhältnis von Ein- und Ausfuhren hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt (in Millionen Kiel, 100 Eiel = 2,86 US ¥) : Einfuhr Ausfuhr

1955

1956

1957

1665 1407

1980 l 282

2087 l 798

Wichtigste Ausfuhrgüter waren 1957 (in Prozenten des Ausfuhrwertes) Eeis (87), Kautschuk (82), Mais (10), Pfeffer (8) und Vieh (3).

Im gleichen Jahr wurden importiert (in Prozenten des Einfuhrwertes) Metalle und Metallwaren (24), Textilien (21), Nahrungsmittel (15), Mineralien und Baustoffe (7), Pharmazeütika (5), Papier und Karton (8).

J

Die hauptsächlichsten Handelspartner sind Hongkong, Frankreich und die ihm angeschlossenen Gebiete, Japan, Süd-Vietnam, Malaya, Vereinigte Staaten und Westdeutschland. Im Jahre 1957 betrugen die Hilfeleistungen der Vereinigten Staaten 447 Millionen Eiel.

Separate Ausgaben über unseren vor dem 1. Januar 1959 mit Kambodscha geführten Warenverkehr sind nicht vorhanden. Die für die ersten 9 Monate des laufenden Jahres in der schweizerischen Zollstatistik enthaltenen Zahlen lauten wie folgt: Einfuhren aus Kambodscha 150 096 Franken; Ausfuhren nach Kambodscha 614 403 Franken.

Während die Importe beinahe ausschliesslich aus Kautschuk bestehen, setzen sich die Exporte in erster Linie aus Uhren (rund 72%) und Maschinen zusammen.

Nach neuesten Angaben leben in Kambodscha 10 Schweizerbürger und 15 Doppelbürger, die beim Schweizerischen Generalkonsulat in Saigon angemeldet sind.

Laos Das Königreich Laos ist ein hinterindisches Binnenland. Das bedeutendste Element der Bevölkerung sind die Lao. Diese wanderten im 11. Jahrhundert von Yunan nach Süden und formten im 14. Jahrhundert das Königreich Lan Xang mit der Hauptstadt Luang Prabang. Anfangs des 18. Jahrhunderts brach dieses Eeich in zwei Teile, einen nördlichen mit Luang Prabang ' und einen südlichen mit Vientiane als Zentrum. Beide Teile gerieten schliesslich unter siamesischen Einfluss. In der Mitte des 19. Jahrhunderts begann die französische Intervention in dieser Eegion Asiens. Die französische Schutzherrschaft dauerte bis zur Besetzung des Landes durch Japan, und es wurde versucht, sie nach dem Zweiten Weltkrieg wieder aufzunehmen. Laos erhielt indessen schon 1947 eine gewisse Autonomie und wurde 1949 zu einem unabhängigen Staat

1349 innerhalb der französischen Union (assoziierter Staat). Im Eahmen eines französisch-laotischen Freundschafts- und Assoziationsvertrages vom 22. Oktober 1958 anerkannte dann Frankreich das Königreich Laos als vollständig unabhängigen und souveränen Staat.

Der König ist Staatsoberhaupt, Oberkommandierender der Armee und höchste religiöse Autorität. Er ernennt den Premierminister, dem ein Ministerrat zur Seite steht. Gesetzgebendes Organ ist die Nationalversammlung, die alle 5 Jahre in allgemeinen Wahlen erneuert wird und durch den König aufgelöst werden kann. Die königliche Besidenz ist in Luang Prabang.

Laos hat eine Oberfläche von 236 800 km2 und rund 2 Millionen Einwohner, grösstenteils Buddhisten, wovon 80 000 in der Hauptstadt Vientiane leben.

Das Land produziert vor allem Beis (Durchschnitt 520000t), Mais, Tabak, ferner Baumwolle, Indigo, Gewürze, Zuckerrohr, Tee, Kaffee und anderes.

Des weiteren werden den Wäldern wertvolle Hölzer entnommen. Auch die Viehzucht spielt eine gewisse Bolle. Verschiedene Mineralvorkommen sind festgestellt worden, indessen wird gegenwärtig nur Zinn abgebaut. Die Industrie beschränkt sich auf Seidenweberei, Töpferei, Lederwarenherstellung, Silberbearbeitung usw. 1956 wurden 1,9 Millionen kWh Elektrizität produziert.

Pläne für die Errichtung von weiteren Kraftwerken sind im Studium.

Laos importiert insbesondere" Nahrungsmittel, Textilien, Maschinen, Fahrzeuge, Metall und Metallprodukte und exportiert vor allem Holz, Holzwaren, Mineralien und Kaffee. 1957 beliefen sich die Importe auf l 460 Millionen Kip (98 Kip = l Pfund Sterling) und die Exporte auf 37,7 Millionen Kip. Laos ist stark auf ausländische Kredite angewiesen.

Separate Angaben über unseren Handel mit Laos in den vergangenen Jahren liegen nicht vor. In den ersten neun Monaten des laufenden Jahres hat die Schweiz aus diesem Lande nichts bezogen, dagegen Waren, insbesondere Uhren, Maschinen und Präzisionsinstrumente im Werte von 191 248 Franken dorthin geliefert.

Gegenwärtig sind 28 in Laos lebende Schweizer beim Schweizerischen Generalkonsul in Saigon und 7 bei unserer Botschaft in Thailand immatrikuliert.

Eine gewisse Anzahl Staaten hat in Kambodscha und Laos ihren in Bangkok residierenden diplomatischen Vertreter akkreditiert. Genau diese Lösung möchten wir Ihnen vorschlagen. Unser Botschafter
in Bangkok ist allerdings bereits in Burma akkreditiert. Wir glauben jedoch, dass ihm bei der relativ geringen Zahl von in Kambodscha und Laos niedergelassenen Schweizerbürgern und im Hinblick auf das eher bescheidene Ausmass unseres Warenaustausches diese neue Aufgabe anvertraut werden kann.

Malayischer Bund Der Malayische Bund gruppiert 9 islamische Malayenstaaten und 2 ehemals britische Besitzungen. Er wurde 1957 ein souveränes Königreich innerhalb

1350 des «Commonwealth of Nations». Nach der Verfassung ist einer der Herrscher der 9 Malayenstaaten Oberherrscher über die ganze Nation. Als erster Oberherrscher wurde am 31. August 1957 das Oberhaupt des Staates Negri Sembilan, Tuanka.

Abdul Eahman, gewählt. Premierminister ist Tenghu Abdul Eahman. Die Verfassung sieht die Bestellung eines Senates und eines Abgeordnetenhauses vor.

Malaya liegt auf der Halbinsel, die sich von Siam aus bis zur südlichsten Spitze des asiatischen Festlandes hinzieht. Es besitzt eine Oberfläche von 181000» km8 mit nahezu 6% Millionen Einwohnern, darunter 8,1 Millionen Malayen,.

2,4 Millionen Chinesen und 800 000 Inder. Die Hauptstadt Kuala Lumpur hat.

gegen 200 000 Einwohner. Ein Grossteil der Bevölkerung widmet sich dem Ackerbau. Die Haupteinnahmen zieht Malaya indessen aus der Zinngewinnungund aus den Kautschukplantagen, wobei es in diesen Sektoren an erster beziehungsweise zweiter Stelle der Weltproduktion steht. Im Jahre 1957 erzeugteMalaya 488 000 t Eeis, 636 000 t Kautschuk, 58 500 t Palmöl, 15 000 t Palmkerne, 130 000 t Kopra, 96 500 t Kokosnussöl und ferner über 5 Millionen englische Pfund Tee. Eine wirtschaftliche Eolle spielen ferner Viehzucht und Fischerei. Auf dem Gebiete des Bergbaues wurden 1957 59 000 t Zinnkonzentrate,.

153000 t Kohle, 2,9 Millionen Tonnen Eisenerz und 326000 t Bauxit, ferner Umenit und Gold gefördert. Im gleichen Jahre betrugen die Einfuhren 1,814 Millionen malayische Dollar (l M$ entspricht £ -.2.4), und die Exporte 2,182 Millionen. Eingeführt werden insbesondere Eeis und andere Nahrungsmittel,, mineralische Brennstoffe, chemische Produkte, Textilien, Kleider und Schuhe,.

Metalle, elektrische und andere Maschinen und Transportausrüstungen. DieAusfuhr umfasst vor allem Kautschuk, Zinn, Zinnkonzentrate, Eisenerz, Palmöl und Palmkerne, Kopra und Kokosöl sowie gewisse Nahrungsmittel.

Der Handel zwischen der Schweiz und dem Malayischen Bund hat sichi wie folgt entwickelt: Einfuhr Ausfuhr

1956

1957

1958

Franken

Franken

Franken

20786204 4005038

19457299 4544937

18946375 3.122767

Die Schweiz hat 1958 in Malaya vor allem Kaffee, S.agp und Tapioka,.

Speiseöl, Eohgummi, Kautschukbänder, Zinn und Kokosöl bezogen, währenddem Malaya in der Schweiz zahlreiche Güter, vor allem Kondensmilch, Stickereien, Textilien, Maschinen, Uhren und Chronographen, Instrumente, Photoapparate, elektrische Apparate, pharmazeutische Produkte- und Anilinfarben?

kaufte.

Gegenwärtig leben 30 Schweizer und 15 Doppelbürger in, Malaya.. In konsularischer Hinsicht wurden sie bisher vom Schweizerischen Konsulat in Singapore betreut. Wie der schweizerische Botschafter in Bangkok anlässlich einerAufklärungsmission erfahren konnte, wird diese Lösung den gegenwärtigem Verhältnissen nicht mehr gerecht und kann daher nicht länger, aufrecht erhalten, werden.

1351 Währenddem einige Staaten in Malaya ständige diplomatische Vertretungen aufrecht erhalten, haben andere dort einen in einem nahe gelegenen Lande residierenden Missionschef akkreditiert. Obwohl in letzter Zeit mit Ostasien Handel treibende schweizerische Unternehmen dazu neigen, auch in.

Kuala Lumpur einen Sitz zu eröffnen, glauben wir, dass wir uns wenigstens vorläufig an die zweite der oben angegebenen Möglichkeiten halten können.

Wir haben indessen noch nicht darüber entschieden, ob der Chef unserer Mission in Djakarta oder derjenige unserer Botschaft in Bangkok mit der Aufgabe der Vertretung der Eidgenossenschaft in Malaya betraut werden soll. Wir möchten noch hervorheben, dass die politischen Entwicklungen in Ostasien und die sich vergrössernde Aktivität schweizerischer Geschäftshäuser wohl bald erfordern, in Kuala Lumpur einen Geschäftsträger zu installieren. Wie dem auch immer sei, möchten wir Ihnen vorschlagen, den endgültigen Entscheid über die Gestaltung unserer Beziehungen mit dem Malayischen Bund dem Bundesrat zu überlassen.

Zypern Die Geschichte Zyperns geht auf die Epoche der alten Griechen und Phönizier zurück. Später wurde das Land dem römischen und dem persischen Kaiserreich einverleibt. 1571 gelangte es unter türkische Herrschaft und 1878 in britischen Verwaltungsbesitz. 1925 erhielt es das Statut einer Kronkolonie. Im Zusammenhang mit Bestrebungen zur Eeform der Verfassung kam es zu den bekannten mehrjährigen Auseinandersetzungen. Auf Grund einer in Zürich zwischen dem griechischen und dem türkischen Aussenminister erreichten Einigung wurde am 19.Februar 1959 in London durch die Premierminister von Grossbritannien, Griechenland und der Türkei ein Abkommen unterzeichnet, das auch von Vertretern der griechisch-zypriotischen und türkisch-zypriotischen Bevölkerung als annehmbar erklärt wurde. Danach wird Zypern innerhalb eines Jahres, also im Februar 1960, eine unabhängige und souveräneEepublik werden.

Zypern besitzt eine Oberfläche von rund 9300 km2. Die Bevölkerung wird auf 550 000 ' Seelen geschätzt, wovon 80 Prozent Griechen und 18 Prozent.

Türken. Die Hauptstadt Nikosia zählt 60 000 Einwohner. Zypern ist ein Agrarland, dessen Produktion unter anderem Südfrüchte, Gerste, Weizen, Kartoffeln, Oliven, Tabak usw. umfasst. Auch der Viehbestand spielt eine gewisse Eolle.
Das Land verfügt ferner über gewisse Mineralvorkommen, wie Eisen- und Kupferpyrit, Kupferkonzentrate usw. Einem amerikanischen Unternehmen wurde die für die Durchführung von Erdöl- und Erdgassondierungen notwendige Genehmigung erteilt. Die industrielle Entwicklung der Insel wird behördlicherseits gefördert. Es bestehen bereits Webereien und Zwirnereien, ferner Fabriken für Früchte- und Gemüsekonserven, Tabakverarbeitung sowie derSeifen- und Zementbranche.

1352 Zypern gehört der Sterlingzone an, und die geltende Währung ist das dem englischen Pfund angepasste Zypern-Pfund. Der Staatshaushalt war in den letzten Jahren durch einen aus britischen Zuwendungen gedeckten Ausgabenüberschuss gekennzeichnet. Die Aussenhandelsbilanz ist ebenfalls defizitär, und zwar in dem durch nachstehende Zahlen veranschaulichten Ausmass (in ZypernPfund : ) 1956 ' 1957 . 1958 Einfuhren 39097308 45172182 36648000 Ausfuhren 22531485 Ì8 885 060 17553000 Die Ausfuhr beruht zu 56 Prozent auf Mineralien und zu 40 Prozent auf landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die wichtigsten Importgüter sind Weizen, Holz, Eisen und Stahl, elektrische Maschinen und Apparate, andere Maschinen, Baumwollfabrikate und andere Textilien, Düngemittel und medizinische Präparate, Brennstoffe und Motorfahrzeuge.

Die von zypriotischen Behörden über den mit der Schweiz geführten Warenaustausch veröffentlichten Zahlen (in Zypern-Pfund) ergeben folgendes Bild: 1955 1956 1957 Einfuhren aus der Schweiz . .

156470 257187 316268 Ausfuhren nach der Schweiz. .

68237 108758 84100 Unsere Exporte setzten sich im Jahre 1957 in erster Linie aus Uhren, pharmazeutischen Produkten, Maschinen und Lebensmitteln zusammen. Die Schweiz bezog Weine, Johannisbrotsamen, Johannisbrot sowie Zitronen und Orangen in Zypern.

Ende 1958 zählte die Sehweizerkolonie 12 Personen. Die schweizerischen Interessen werden in Zypern durch einen in Nikosia ansässigen Konsularagenten gewahrt. Dieser ist der Schweizerischen Botschaft in London unterstellt.

Wir beabsichtigen, den Chef einer unserer in einem nahe gelegenen Staate etablierten diplomatischen Vertretung in Nikosia zu akkreditieren, sobald Zypern unabhängig sein wird.

In der vorliegenden Botschaft haben wir Ihnen vorgeschlagen, uns zu ermächtigen, a. diplomatische Beziehungen mit sechs unabhängigen Staaten Afrikas und Asiens aufzunehmen, nämlich mit Ghana, Guinea, Liberia, Kambodscha, Laos und dem Malayischen Bund; b. ebenfalls diplomatische Beziehungen aufzunehmen mit Nigeria und Zypern, die im Verlaufe des Jahres 1960 unabhängig werden; c. und schliesslich entsprechende Beziehungen mit den anderen Staaten herzustellen, die im Verlaufe des Jahres 1960 unabhängig werden könnten.

Wir hatten bereits Gelegenheit, Ihnen die Berechtigung unserer Vorschläge darzulegen. Einerseits müssen wir unseren Beziehungen mit den bereits unab-

1353 hängigen oder mit Sicherheit unabhängig werdenden Staaten den der modernen Auffassung über die internationalen Beziehungen entsprechenden Charakter verleihen. Anderseits soll der Bundesrat in der Lage sein, zu gegebener Zeit das Problem unserer Beziehungen mit denjenigen Ländern, die im nächsten Jahre ebenfalls ihre Unabhängigkeit erreichen könnten, auf rascheste und rationellste Art zu lösen.

Zum Schlüsse wiederholen wir, dass wir uns bemühen werden, die Ausgaben im Zusammenhang mit der Eeorganisation unserer diplomatischen Vertretung in diesen Gebieten so niedrig wie möglich zu halten.

Gestützt auf die vorangehenden Überlegungen beehren wir uns, Ihnen die Genehmigung des beiliegenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluss zu empfehlen.

Wir benützen diesen Anlass, um Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den T.Dezember 1959.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Für den B u n d e s p r ä s i d e n t e n : Etter Der Bundeskanzler: Ch. Oser

Bundesblatt. 111. Jahrg. Bd. II.

<

95

1354 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Errichtung neuer diplomatischer Vertretungen

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 7. Dezember 1959, beschliesst:

Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt, diplomatische Vertretungen zu errichten : a. in Ghana, Guinea, Liberia, Kambodscha, Laos und dem Staatenbund von Malaya ; b. in Nigeria und Zypern, im Zeitpunkt, wo diese Länder ihre Unabhängigkeit erlangt haben werden; c. in den anderen Ländern, die im Jahre 1960 ihre Unabhängigkeit erlangen werden.

Art. 2 Der Bundesrat wird beauftragt, gemäss dem Bundesgesetz vom 17. Juni 1874 betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse die Bekanntmachung dieses Bundesbeschlusses zu veranlassen und den Zeitpunkt seines Inkrafttretens zu bestimmen.

4776

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung neuer diplomatischer Vertretungen (Vom 7. Dezember 1959)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1959

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

7946

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.12.1959

Date Data Seite

1337-1354

Page Pagina Ref. No

10 040 802

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