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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1958 (Vom 10. April 1959)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen den Geschäftsbericht der Schweizerischen Verrechnungsstelle mit der ihm beigegebenen Jahresrechnung für das Jahr 1958 zu unterbreiten.

Der schweizerische Aussenhandel, der während vielen Jahren stark angestiegen war, und die von ihm abhängigen Umsätze im gebundenen Zahlungsverkehr erreichten im Jahre 1958 die Höchstwerte des Vorjahres nicht mehr; die Ausdehnung wich einer bescheidenen Bückbildung. Im Warenaustausch mit dem Ausland ging der Wert der Einfuhren von 8447 Millionen auf 7835 Millionen Franken zurück; der Ausfuhrwert verringerte sich von 6714 Millionen auf 6649 Millionen Franken. Auch die Entwicklung dor Umsätze im gebundenen Zahlungsverkehr war rückläufig. Es wurden 7352 Millionen von schweizerischen Schuldnern eingezahlt und 7476 Millionen Franken an schweizerische Gläubiger ausgezahlt; die Einzahlungen nahmen um 603 Millionen oder 7,6 Prozent, die Auszahlungen um 45 Millionen oder 0,6 Prozent ab. Dem Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Zahlungsunion kam - mit 92,4 Prozent aller Einzahlungen und 91,8 Prozent aller Auszahlungen - nach wie vor überragende Bedeutung zu.

Die Verrechnungsstelle legt wie gewohnt ausführlich Rechenschaft ab. Zu einem grossen Teil stellt ihr Bericht den Abschluss einer Entwicklung dar, die am Ende des Geschäftsjahres von neuen Formen des Zahlungsverkehrs abgelöst wurde. Der Übergang einer Eeihe wichtiger Vertragsstaaten zu einer wenn auch beschränkten Konvertibilität ihrer Währungen erlaubte uns, den gebundenen Zahlungsverkehr mit Belgien/Luxemburg, der Bundesrepublik Deutschland

1053 und Berlin (West), Dänemark, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Schweden und dem Sterlinggebiet auf den 30. Dezember 1958, mit Argentinien und Österreich auf den S.Januar 1959 und mit Finnland auf den 16. Februar 1959 aufzuheben. Die Europäische Zahlungsunion wurde am 27.Dezember 1958 aufgelöst; an ihre Stelle trat das Europäische Währungsabkommen. Mit diesem ist im Anschluss an die Eückkehr zur Ausländerkonvertibilität der meisten europäischen Länder ein multilaterales Abrechnungssystem ohne automatische Kreditgewährung und ohne Beschränkung des internationalen Zahlungsausgleichs auf monatliche Abrechnungen geschaffen worden.

Für die Verrechnungsstelle ergibt sich daraus eine einschneidende Verminderung ihrer Tätigkeit. Aufrechterhalten bleibt nur noch der gebundene Zahlungsverkehr mit Bulgarien, der Deutschen Demokratischen Eepublik und Berlin (Ost), Griechenland, Iran, Jugoslawien, Polen, Eumänien, Spanien, der Tschechoslowakei, der Türkei, Ungarn, Uruguay und der Vereinigten Arabischen Eepublik (Provinz Ägypten), auf den im Jahre 1958 7,4 Prozent der Einzahlungen und 7,4 Prozent der Auszahlungen entfielen.

Die Einschränkung ihres Aufgabenbereichs erfordert einen weitgehenden Abbau des administrativen Apparates der Verrechnungsstelle. Dies betrifft vor allem das Personal, das Ende 1958 noch einen Bestand von 356 Personen auf wies. Bis Ende Februar wurden 238 Kündigungen ausgesprochen, womit der Personalbestand ungefähr dem heutigen Bedürfnis angepasst sein dürfte.

Der Personalabbau erstreckt sich zwangsläufig auch auf die Direktion. Von den neben dem Delegierten des Verwaltungsausschusses noch in Funktion stehenden drei Direktoren scheiden zwei auf Mitte des Jahres 1959 aus. Von den von der Kündigung betroffenen Angestellten haben bis Ende März 164 neue Stellen gefunden. Die Verrechnungsstelle bemüht sich, möglichst jedem noch Arbeitswilligen zum Aufbau einer neuen Existenz zu verhelfen, was keine leichte Aufgabe ist, da viele von ihnen bereits in vorgerücktem Alter stehen. Die Bemühungen der Verrechnungsstelle sind ganz allgemein darauf ausgerichtet, soziale und menschliche Härten so weit als immer möglich zu vermeiden. Die Leistungen der Eidgenössischen Versicherungskasse, der das Personal der Verrechnungsstelle angeschlossen ist, sind dabei eine wertvolle
Hilfe. Den ausscheidenden Direktoren und Angestellten gebühren Dank und Anerkennung für ihre langjährigen, dem Lande geleisteten guten Dienste.

Die auf den I.Januar 1958 beschlossene Ermässigung der Gebühren führte zusammen mit der Eückbildung der Umsätze zu einer Verminderung der Einnahmen von 14,97 Millionen im Jahre 1957 auf 11,48 Millionen Franken im Jahre 1958. Der tiefgreifende Personalabbau wird andererseits beträchtliche zusätzliche Aufwendungen zu Lasten der Eechnung 1959 zur Folge haben (Abfindungen und Eückerstattung der Eenten gemäss den Statuten der Eidgenössischen Versicherungskasse). Zudem werden die Gebühren aus dem verbleibenden gebundenen Zahlungsverkehr die Ausgaben auch des eingeschränkBundesblatt. 111. Jahrg. Bd. I.

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1054 ten Betriebes nicht mehr decken. Eine Verstärkung der Mittel der Verrechnungsstelle erwies sich deshalb als unerlässlich. Zu diesem Zwecke wurden zu Lasten der Eechnung 1958 der Reserve für den Ausgleich allfälliger Defizite der Verrechnungsstelle rund 2,9 Millionen Franken zugewiesen, womit die Jahresrechnung ohne Einnahmenüberschuss abschliesst 'und eine Ablieferung 'an den Bund erstmals ausfällt.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Jahresrechnung 1958 der Schweizerischen Verrechnungsstelle geprüft und festgestellt, dass diese zu keinen Bemerkungen Anlass gibt.

Wir beantragen Ihnen, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1958 gemäss beiliegendem Beschlussesentwurf zu genehmigen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 10. April 1959.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler: Ch. Oser

1055 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Rechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1958

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Geschäftsbericht und die Eechnung der Verrechnungsstelle für das Jahr 1958, in den Bericht und Antrag des Bundesrates vom 10. April 1959, beschliesst: · Einziger Artikel Der Geschäftsbericht und die Bechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1958 werden genehmigt.

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April 1959)

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1959

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7836

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16.04.1959

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1052-1055

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